Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Bundesausschuss, 02.07.2022

Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Beschluss im Wortlaut:

Nachdem die Konferenz zur Zukunft Europas zu Ende gegangen ist und konkrete Aufforderungen sowie zukunftsorientierte Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengebracht wurden, müssen jetzt die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Neugestaltung der EU leisten. Bereits seit März 2021 rufen die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland zu einem Europäischen Konvent auf. Heute betont die JEF erneut seine Notwendigkeit, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Konferenz zur Zukunft Europas hinter ihrem Potential zurückgeblieben ist.

Das Parlament hat sich am 9. Juni 2022 für ein Konvent ausgesprochen und institutionelle Reformen gefordert. Seit dem Konvent von 2002-2003 und dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurden keine Änderungen an den Verträgen und der Arbeitsweise der EU unternommen, obwohl die geo-politische, soziale und demokratische Lage in Europa sich stark verändert hat. Nach 13 Jahren ist es für die Mitgliedstaaten an der Zeit, sich klar für die Neugestaltung der EU zu positionieren und einen Verfassungskonvent einzuberufen. Der Europäische Rat von dem 23. und 24. Juni hat sich nicht zu dem Konvent geäußert und keine weiteren Schritte eingeleiten. Eine neue Generation von Europäer*innen hat seit 2009 mit harten Konsequenzen die starke Reformbedürftigkeit der Verträge durch Krisen und Rückschritte erlebt. Die sogenannte Erasmus-Generation, aber auch die Austeritäts-Generation haben heute zum ersten Mal die Chance, die EU grundsätzlich zu reformieren und ihre Vorstellung für eine europäische Zukunft einzubringen. Diese Chance und Notwendigkeit werden wir uns nicht nehmen lassen. Um widerstandsfähiger zu werden, muss das Vetorecht der  Mitgliedstaaten im Europäischen Rat abgeschafft werden und in allen Politikbereichen die qualifizierte Mehrheit verwendet werden, was sich  idealerweise im Rahmen einer europäischen föderalen Verfassung bewerkstelligen lässt. Darüber hinaus müssen fundamentale Werte der EU besser geschützt werden und neue europäische Kompetenzen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik geschaffen werden, einschließlich permanenter EU-Schulden und EU-weiten Steuern sowie entsprechende Mechanismen zur Umverteilung dieser.

Die Glaubwürdigkeit der EU stärken

Damit sich junge Menschen der EU und Europa nicht abwenden sondern ihren demokratischen Mehrwert erkennen, muss das  Parlament ein Initiativrecht erhalten sowie die Haushaltshoheit erlangen. Als direktdemokratisch gewählte Institution muss das Parlament die Möglichkeit haben, die europäische Agenda direkt zu gestalten. Genauso  muss das Amt der heutigen EU-Kommissar*innen und der Kommissionspräsident*in zum Amt von EU-Minister*innen und von EU-Regierungschef*in werden und vom EU-Parlament und nicht den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Ein europaweiter Wahlkampf, um die besten Ideen mit Spitzenkandidat*innen der politischen Parteienfamilien, sollte diesem Prozess vorausgehen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas, die als große Idee von dem französischen Präsidenten Macron im Zuge der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 vorgestellt wurde, darf nicht ohne Folgearbeit der drei Institutionen enden.

Die Debatte um die Ziele und Zwecke der EU konnten durch Bürger*innen während der Konferenz zur Zukunft Europas angestoßen werden und müssen im Rahmen eines Konvents weiterdiskutiert werden. So müssen jetzt diese Bestrebungen konkretisiert werden, und den Bürger*inner deutlich gemacht werden, dass ihr Bestreben, die EU weiter zu bringen, ernst genommen wird.

Morgen wird ein Konvent bereits zu spät sein. Heute schauen jungen Menschen besonders im Jahr der Jugend auf die EU, auf die Reformbereitschaft und den Einsatz der Mitgliedstaaten ihre Zukunft europäisch zu gestalten.

Als Junge Europäischen Föderalisten Deutschland fordern wir dementsprechend:

  • Den politischen Mut zur Einberufung eines europäischen Konvents mit transparenten und konsequenten Beteiligungsmechanismen.
  • Den durch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag (S. 131) festgeschriebenen Einsatz für die Einberufung eines europäischen Konvents.
  • Eine institutionelle Reform für mehr Reaktionsfähigkeit der europäischen Institutionen ohne nationalstaatlichen Vorbehalt.
  • Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip im Rat und die Einführung der qualifizierten Mehrheit in der Gesundheits-, Energie-, Verteidigungs- sowie Sozial- Wirtschafts- und Außen- und Sicherheitspolitik idealerweise durch die Einführung einer europäischen, föderalen Verfassung.
  • Das Initiativrecht für das Parlament, als direkte Repräsentation der Bürger*innen auf EU-Ebene.
  • Mehr Transparenz über die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat sowie im Rat der EU, um die Politik auf europäischer Ebene nachvollziehbarer und verständnisvoll zu gestalten.
  • Die Errichtung eines Europäischen Außenministeriums mit einer*einem Europäischen Außenminister*in.
claraSchnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute
Weiterlesen

Für europäische Geschlechtergerechtigkeit

Bundesausschuss, 12.03.22

Für europäische Geschlechtergerechtigkeit

Beschluss im Wortlaut:

In Deutschland, Europa und überall auf der Welt sehen sich Frauen, Lesben, inter Personen, nicht-binäre Menschen, trans Personen und agender Personen (FLINTA) zahlreichen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen ausgesetzt. Wir stehen als demokratischer Jugendverband für die Gleichstellung aller Menschen ein und wollen daher für europäische Geschlechtergerechtigkeit eintreten. Dementsprechend möchten wir in diesem Antrag auf die Lebenswirklichkeit eben dieser Menschen aufmerksam machen, indem wir ökonomische, politische und soziale Gerechtigkeit fordern.

Ökonomische Gerechtigkeit

Die Corona-Pandemie hat erneut verdeutlicht, wie fragil die Lage der FLINTA auf dem Arbeitsmarkt ist und dass sie in den systemrelevanten Berufen deutlich die Mehrheit bilden. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) stellt fest, dass die Corona-Pandemie die Gleichberechtigung um Jahrzehnte zurückgeworfen hat. 136,5 Jahre soll es laut dem WEF noch dauern, bis die Gleichberechtigung der FLINTA weltweit erreicht wird. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) hat festgestellt, dass 2,2 Millionen Frauen während der Coronakrise ihren Job verloren haben, und dass Frauen ebenfalls hauptsächlich an der unbezahlten Care-Arbeit sowie am Homeschooling der Kinder beteiligt waren. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies entweder eine Doppelbelastung oder eine Zurückstellung beruflicher Ambitionen. In der Covid-Pandemie wurde darüber hinaus ein signifikanter Anstieg der partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen festgestellt, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher sein dürfte.

Auch in anderen Bereichen legt die Pandemie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts offen, indem FLINTA stärker als sonst benachteiligt werden. Laut dem Statistischen Bundesamt verdienen Frauen beispielsweise in Deutschland im Schnitt 18% weniger als Männer. In Europa liegt der Durchschnitt bei 14,1%. In gut bezahlten Positionen sind FLINTA besonders unterrepräsentiert. In europäischen Unternehmen beträgt ihr Anteil an Führungspositionen 37%. Um die Lebensstandards der FLINTA in der EU zu verbessern, müssen europaweite Mindeststandards eingeführt werden, an denen sich die EU-Mitgliedstaaten orientieren müssen.

Unterschiedliche Standards gibt es auch im Hinblick auf die Elternzeit. Aufgrund der unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind FLINTA in vielen europäischen Staaten häufig dazu gezwungen, über die Elternzeit hinaus und ohne angemessene finanzielle Anerkennung die Kinderbetreuung zu übernehmen.

Eine besonders große Belastung stellt in vielen Teilen Europas außerdem die Rentenarmut dar, von der FLINTA fast überall stärker betroffen sind. Außerdem liegt der Rentenbetrag von Frauen in ganz Europa durchschnittlich 30% unter dem von Männern.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Stärkung des EIGE,;
  • Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den Geschlechtern;
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie allgemeine Stärkung von FLINTA in der Berufswelt;
  • Angleichung der Elternzeit;
  • Verringerung des Einkommens- und Rentengefälles;
  • Förderung der Erwerbsbeteiligung von FLINTA;
  • Finanzielle Anerkennung der Care-Arbeit;
  • Schutz vor Ausbeutung; und
  • Förderung der Frauen in Führungspositionen und in den Vorständen von börsennotierten Unternehmen.

Politische Gerechtigkeit

Die Repräsentation von FLINTA in der Politik hat sich zwar über die letzten Jahre hinweg verbessert, jedoch ist die Teilhabe von FLINTA in der Politik noch lange nicht gleichberechtigt. So hat sich im EU-Parlament der Anteil von Frauen auf 40,4% erhöht, in den meisten europäischen Ländern ist der Anteil jedoch deutlich geringer. Lediglich Schweden schafft es mit einem Frauenanteil von 49,6% zu einem nahezu paritätischen Parlament. In allen anderen EU-Ländern sind FLINTA in den Parlamenten unterrepräsentiert, dies meistens sogar sehr deutlich. Dies zeigt, dass nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedstaaten weiter unerlässlich der Benachteiligung von FLINTA entgegenwirken müssen.

Neben der politischen Teilhabe der FLINTA muss auch ihre europäische zivilgesellschaftliche Partizipation weiter gestärkt werden. Es ist essentiell, dass FLINTA mehr Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen können. Hierfür muss die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten einstehen und zu einer Veränderung der Strukturen beitragen, sodass FLINTA eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe erhalten.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation von FLINTA;
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen;
  • Förderung der FLINTA für Führungspositionen in der Europäischen Kommission und in allen anderen europäischen Institutionen und Agenturen;
  • Geschlechtergerechtigkeit, die unterschiedliche Lebensrealitäten von FLINTA bei politischen Entscheidungen berücksichtigt und diese zum Leitprinzip allen auswärtigen Handels macht;
  • Folgenabschätzung der Politik hinsichtlich der Auswirkungen auf FLINTA und andere von Diskriminierung betroffene Gruppen;
  • stärkere finanzielle Förderung der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte mit dem hauptsächlichen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit; und
  • Stärkung der Rechte der LGBTQIA+.

Soziale Gerechtigkeit

Diskriminierung erfahren FLINTA auch im Bereich der Gesundheit. Laut Schätzungen des Europäischen Parlaments kann sich eine von zehn FLINTA in Europa keine Hygieneartikel leisten. Während einige Länder Hygieneartikel als Grundbedarf anerkannt und die Steuer gesenkt haben, ist dies in vielen europäischen Mitgliedstaaten nicht der Fall.

In der Medizin und Forschung galt für die längste Zeit der männliche Körper als Maßstab. Das heißt unter anderem, dass Medikamente an Männern getestet wurden. Heute wissen wir, dass Medikamente bei FLINTA und Männern unterschiedlich wirken. Außerdem haben FLINTA bei manchen Krankheiten, wie z.B. einem Herzinfarkt, andere Symptome als Männer. Auch im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierung erleben FLINTA Diskriminierung im Gesundheitswesen, z.B. fehlt FLINTA mit Behinderung der gleichberechtigte Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen.

Schwangerschaftsabbrüche sind von Land zu Land mit unterschiedlichen Hürden verbunden. In manchen Mitgliedstaaten, wie Polen, sind sie ganz verboten. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche lediglich “straffrei” und werden somit noch immer kriminalisiert. Dieser gesellschaftliche Druck durch die Illegalität und Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt zu einer starken psychischen Belastung für die Betroffenen. Die Reise in Länder mit liberalen Schwangerschaftsabbruchgesetzen sowie die Kosten des Eingriffs selbst sind zudem mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden und für viele FLINTA in prekären Situationen nicht realisierbar. Insbesondere junge FLINTA im Alter zwischen 18-25 Jahren, die in Deutschland die meisten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen, wird durch die finanziellen und psychischen Belastungen das Recht auf Unversehrbarkeit ihres Körpers und ihr Recht auf Selbstbestimmung extrem eingeschränkt.

Vor allem die äußerste Form der Gewalt muss bekämpft werden. Femizide, also die Tötung von FLINTA aufgrund ihres Geschlechts, werden oft nicht als solche erfasst, sondern als Familien- oder Beziehungsdramen verschleiert. Laut einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 3.000 Femizide in Europa verzeichnet, die von den Partnern oder Familienangehörigen verübt wurden. Deutschland ist in absoluten Zahlen vorne mit dabei. Viele Fälle häuslicher Gewalt bleiben undokumentiert.

Adoptionen sind in vielen europäischen Ländern weiterhin ein Privileg für heterosexuelle Cis-Paare. In fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Weiterhin ist es in einigen dieser Länder für gleichgeschlechtliche Paare noch immer unmöglich zu heiraten. Daraus folgt, dass queere Menschen und Paare innerhalb der EU unterschiedlich stark in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt sind.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Bekämpfung der Periodenarmut;
  • EU-weite Verringerung geschlechtsspezifisch-diskriminierender Mechanismen in der Medizin und gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die geschlechtsspezifische Kontrolle von Arzneimitteln durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA);
  • Schutz von sexuellen und reproduktiven Rechten;
  • Dekriminalisierung der prinzipiellen Möglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen und Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Gesundheitsstrategie;
  • Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie Schutz und Unterstützung für die Opfer;
  • Anerkennung der unterschiedlichen Lebensrealitäten sowie Mehrfachdiskriminierungen von FLINTA und entsprechende Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen;
  • finanzielle Förderung für Frauenhäuser und NGOs, die über häusliche Gewalt und Femizide aufklären und Betroffene unterstützen; und
  • Adoptionen erleichtern, besonders auch für homosexuelle Paare.

BundessekretariatFür europäische Geschlechtergerechtigkeit
Weiterlesen

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Bundesausschuss, 04.12.21

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Beschluss im Wortlaut:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss ein zentrales Anliegen der Europäischen Union werden. Die JEF Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission mit einer ersten EU-Kinderrechtsstrategie 2021 europaweit Kinderrechte stärken möchte und fordert die zeitnahe und umfangreiche Umsetzung der darin enthaltenen Rechte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Um diese gewährleisten zu können, fordert die JEF Deutschland die europaweite Implementierung folgender Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Art von psychischer, körperlicher und insbesondere sexualisierter Gewalt:

  • den europaweiten Ausbau von dezentralen 24/7 Anlaufstellen für Opfer von Gewalt im Kindes- und Jugendalter sowie die Förderung von intensiver psychologischer Betreuung;
  • die Schaffung bzw. die Unterstützung von staatlichen Institutionen zum Thema Kindeswohl, wie etwa den Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden und Polizeistellen;
  • die Etablierung einer kindgerechten Justiz und die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten des Europarats durch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU;
  • die Ausweitung von Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte sowie Resilienzförderung, um ihre Widerstandskräfte zu stärken;
  • die Sensibilisierung von Pädagog*innen und anderen Betreuungs- und Ansprechpersonen für Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie für den Umgang mit Betroffenen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dies soll durch Aufklärungsarbeit auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene, wie z.B. Kampagnen, Weiterbildungskurse oder Aufklärung an Schulen, geleistet werden;
  • Aufklärungsarbeit staatlicher und öffentlicher Institutionen über Intersektionalität im Hinblick auf Kinder- und Jugendschutz;
  • Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderarbeit, Kinder-, Zwangs- und Scheinehen sowie anderen Formen von Ausbeutung;
  • den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern- und Jugendlichen, unter anderem durch Unterbindung von Genitalverstümmelungen und von geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern;
  • die wirksame Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung im Internet, z.B. indem IKT-Unternehmen (Informations- und Kommunikationstechnologie-Unternehmen) dabei stärker in die Pflicht genommen und zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darüber hinaus fordern wir den Bundesvorstand auf, zu prüfen, inwieweit Teamer*innen im Rahmen der Bildungsarbeit der JEF Deutschland und ihrer Unterorganisationen zum Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden können.

BundessekretariatFür europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
Weiterlesen

Tore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!

Bundeskongress, 17.10.20

Tore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!

Beschluss im Wortlaut:

Schon vor 80 Jahren entlarvte Altiero Spinelli im Manifest von Ventotene die Idee des Nationalstaats als das wahre Hirngespinst – denn nur ein vereintes Europa schafft eine friedliche und zukunftsfähige europäische Gemeinschaft. Dieses Jahr feiern wir das Jubiläum des Manifests, das bis heute eines der bedeutendsten Dokumente für die europäische föderalistische Bewegung und damit zentral für den weiteren Erfolg der europäischen Einigung ist. Im Manifest wird zum ersten Mal die Idee eines freien und vereinten Europas skizziert – und ist damit bis heute noch aktuell. Als Junge Europäische Föderalist*innen verstehen wir uns als Verfechter*innen der Idee von Ventotene – einer europäischen Föderation.

Wir fordern: Reißt die Tore auf für ein Europa, das demokratisch, handlungsfähig und nachhaltig ist! Dazu wollen wir das Momentum der Zukunftskonferenz nutzen, um die föderalistische Stimme im Reformprozess der EU zu stärken.

Seit dem gescheiterten Verfassungskonvent in den 2000ern folgte in Europa eine Krise der nächsten. Die Europäische Union steht heute so zerrissen da wie schon lange nicht mehr. Viele Probleme bleiben auch nach Jahren der Verhandlungen weiterhin ungelöst: Seit 2015 streiten die EU-Mitgliedstaaten ohne nennenswerte Erfolge über eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik. Klimaschutz wird zwar angegangen, allerdings unterscheiden sich die Ansichten über eine gerechte und klimafreundliche Transformation unserer Gesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten erheblich. Eine gemeinsame Linie in der Außenpolitik zu finden, gelingt dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Rat zunehmend weniger. Besonders besorgt beobachten wir, dass demokratische Prinzipien in Europa zunehmend bedroht und in einigen Mitgliedstaaten sogar unterwandert werden. Aber auch in vielen anderen Bereichen sehen wir anstatt Fortschritt Stillstand und Blockaden, die an der Zukunftsfähigkeit des europäischen Integrationsprojekts zweifeln lassen.

Wir erkennen zwar die zukunftsorientierten Bemühungen an, die in den letzten Monaten und Jahren in der EU unternommen wurden. Die Einigung zum #NextGenerationEU Wiederaufbaufonds ist historisch bedeutend, weil die EU erstmals gemeinsame Schulden aufnimmt. Der European Green Deal birgt die Chance, Europa zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Kontinent auszubauen. Trotzdem wirken diese Erfolge oft mehr wie ein Tropfen auf dem heißen Stein: Sie reichen bei weitem nicht aus, um die EU zukunftsfest und zukunftsfähig zu machen. Der Lissabon-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß und muss grundsätzlich erneuert werden. Stattdessen brauchen wir eine europäische Verfassung, die echte Demokratie in der EU schafft und die EU befähigt, europäische und globale Herausforderungen zu meistern.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das demokratisch ist!

  • Wir fordern, dass das Europäische Parlament zu einer umfassenden Bürger*innenvertretung wird. Dazu braucht das Parlament ein Initiativrecht, es muss in jeder Hinsicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt sein und vor allem die ureigene Aufgabe eines Parlaments besitzen, Steuern und Abgaben festzulegen. Zudem muss es durch ein in allen Mitgliedstaaten einheitlich geltendes europäisches Wahlrecht auch über transnationale Listen gewählt werden können.
  • Wir fordern, dass die/der Präsident*in der Europäischen Kommission sowie alle Kommissare ausschließlich vom Europäischen Parlament gewählt werden und setzen uns dabei für die vertragliche Festsetzung des Spitzenkandidat*innen-Prinzips ein.
  • Wir fordern, dass die Übermacht des Europäischen Rates als intergouvernementales Gremium begrenzt wird und die Dominanz der Nationalstaaten auf den EU-Integrationsprozess einer stärkeren Rolle des Europaparlaments weicht.
  • Wir fordern, dass die Entscheidungsprozesse innerhalb der europäischen Institutionen, insbesondere aber im Rat der Europäischen Union transparenter und für die Bürger*innen der EU nachvollziehbar werden.
  • Wir fordern, dass zur Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft ein europäisches Vereinsrecht eingeführt wird, welches Vereinen eine unbürokratische und rechtssichere Möglichkeit eröffnet, sich auf europäischer Ebene zu organisieren.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das handlungsfähig ist!

  • Wir fordern eine gemeinsame europäische Außenpolitik, in der die EU strategische Selbstständigkeit erlangt. Dies bedeutet: Das Institutionengefüge muss trotz seiner Komplexität zügig auf aktuelle Krisen und Konflikte antworten können. Der erste Schritt hierfür sind Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeits- und Konsensprinzip in außenpolitischen Fragen.
  • Wir fordern, dass die bestehenden Institutionen grundlegend neugestaltet werden. In einer sich beschleunigenden Welt haben behäbige Entscheidungsprozesse wie die intergouvernementalen Verhandlungen im Europäischen Rat sowie im Rat der EU ausgedient. Die Handlungsmacht der Räte muss deutlich reduziert werden. Als Staatenvertretung haben sie zwar eine Rolle im Gesetzgebungsprozess, dürfen allerdings nicht letztinstanzlich sämtliche Gesetzesvorhaben verhindern können.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das nachhaltig ist!

  • Wir fordern, dass die Digitalisierung des europäischen Kontinents auf sämtlichen Ebenen vorangetrieben wird. Digitalisierung darf hierbei nicht als Kosteneinsparung und Ersetzen von Arbeitskraft verstanden werden, sondern vielmehr sollen Prozesse effizient, bürger*innennah und leicht verständlich gestaltet werden. Hierfür kann die europäische Föderation einen rechtlichen Rahmen gestalten, insbesondere mit dem Ziel, bei dieser Transformation niemanden zurückzulassen.
  • Wir fordern, dass der Europäische Green Deal in der EU gemeinsam verwirklicht wird. Das 1,5°C-Ziel kann nur erreicht werden, wenn wir als europäischer Kontinent zusammen die gerechte Transition in eine klimaneutrale Zukunft gestalten.
  • Wir fordern, dass die Mobilitätswende zur Erreichung des Klimaziels umgesetzt wird. Getreu dem laufenden Jahr der Schiene, das von der Europäischen Kommission ausgerufen wurde, muss unsere Infrastruktur nachhaltig werden. Dazu gehört ein leistungsfähigeres, vernetztes und gemeinsames Zugsystem, das zu einer erweiterten Verbindung europäischer Metropolen und Landschaften beiträgt.

Es ist an der Zeit, die Zügel in die Hand zu nehmen und den Föderalisierungsprozess zu beschleunigen. Kleine Schritte sind wichtig auf diesem Weg, doch wir fordern keinen Trapp, sondern einen furiosen Galopp, um unsere Vision einer europäischen Föderation schnellstmöglich zu erreichen und auf die Probleme unserer Zeit zu antworten.

Die Konferenz zur Zukunft Europas stößt uns die Tore auf, um mehr Europa hereinzulassen. Jetzt sind wir an der Reihe, die Zukunft Europas zu gestalten. Wir müssen uns in die Konferenz einbringen, unsere Vision für ein geeintes Europas vorbringen und darauf hinwirken, so die notwendigen Veränderungen in der EU zu erreichen. Die nationalen Regierungen lassen ein verstärktes Engagement im Rahmen der Zukunftskonferenz vermissen und zögern, allein die Möglichkeit von Vertragsveränderungen einzuräumen. Jedoch muss die Stimme der Bürger*innen gehört werden und die Konferenz zwingend in einen Konvent münden, um ein demokratisches, handlungsfähiges und nachhaltiges Europa zu schaffen.

Der vergangene Wahlkampf in Deutschland hat europäische Themen oft vergessen, und während Europa nach Deutschland blickte, kreiste dies vor allem um sich selbst und vernachlässigte die eigene Verantwortung, ein verlässlicher Partner in Europa zu sein. Die neue Bundesregierung muss darum jetzt klaren Gestaltungswillen für die Zukunft Europas beweisen und zügig eine Regierung bilden, die sich dieser Verantwortung bewusst ist. Dafür haben wir bei der Bundestagswahl unsere Stimme abgegeben. Jetzt fordern wir von der neuen Bundesregierung, nicht nur Europa mitzudenken, sondern Europa mitzugestalten und die Chance zu nutzen, die sich mit den proeuropäischen Regierungen in Frankreich und Italien aktuell ergibt. Wir werden die Bundesregierung fortlaufend an diesen Auftrag erinnern.

Stellen wir uns überzeugt in die Tradition des Manifests von Ventotene, bringen wir die Idee der Europäischen Föderation mutig voran! Hierbei müssen wir die blockierenden Keile der nationalkonservativen und nationalstaatlich denkenden Kräfte aufbrechen und Europas angestaubte Pforte öffnen, um den Wind frischer Ideen einzulassen. Nutzen wir das Momentum, das uns Pandemie, Bundestagswahl und Konferenz zur Zukunft Europas gerade geben! Denn jetzt gestalten wir, mutig und entschlossen: Simply a generation ahead!

claraTore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!
Weiterlesen

Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Bundeskongress, 17.10.2021

Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Beschluss im Wortlaut:

Bereits seit einigen Jahren blicken wir – die Jungen Europäischen Föderalist*innen in Deutschland – mit großer Sorge auf die anti-demokratischen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten der EU und aus aktuellem Anlass insbesondere in Polen. Die immer weiter fortschreitende Aushöhlung der Presse- und Medienfreiheit, die politische Instrumentalisierung der Justiz sowie der Umgang mit oppositionellen Kräften im Land stehen dabei in fundamentalem Gegensatz zu unseren europäischen Werten. Diese Werte sind die Basis unserer europäischen Zusammenarbeit und damit auch nicht verhandelbar. Wir erinnern daran, dass auch Polen sich beim Beitritt zur EU 2004 zur Einhaltung dieser Werte vertraglich verpflichtet hat.

Zu Verträgen gehört gerade nicht das einseitige Beziehen von Vorteilen, sondern ein beidseitiges Einhalten von Rechten und Pflichten. Eine gemeinsame, verbindliche Rechtsordnung, die gegenüber nationalem Recht einen Vorrang genießt und von allen gleichermaßen anerkannt wird, ist die Grundlage für den supranationalen, besonderen Charakter der Europäischen Union als wertebasierte Rechtsgemeinschaft.

Das jüngste Urteil des polnischen Verfassungstribunals stellt nun jedoch eine neue Stufe der Eskalation im Verhältnis zur Europäischen Union dar, indem polnisches Recht letztlich über das EU-Recht gestellt wird. Erstmals in der Geschichte der EU äußert ein nationales Gericht nicht nur Kritik an einzelnen Punkten der europäischen Gesetzgebung, sondern erklärt fundamentale Prinzipien sowie einzelne primärrechtliche Artikel des Europarechts für verfassungswidrig – was in diesem Zusammenhang zumindest juristisch weiter geht als alles bisher Bekannte.

Und auch wenn vor diesem Hintergrund gerne auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird, muss festgehalten werden, dass die Dimenson eine gänzlich andere ist, indem das polnische Gericht den Vorrang des EU-Rechts so einseitig, pauschal sowie umfassend abgelehnt hat und noch nicht einmal den Versuch unternehmen wollte, Ausnahmekonstellationen zu konstruieren. Im Unterschied dazu erkennt das BVerfG ausdrücklich den Vorrang des EU-Rechts prinzipiell an und akzeptiert den Vorrang lediglich in einem punktuellen, eher technischen Bereich nicht.

Ohne die Anerkennung dieses Vorranges des EU-Rechts vor nationalem (Verfassungs-)recht wird die Europäische Union zurückgestuft zu einem Staatenbund – was eine völlig andere Form des Zusammenschlusses ist und uns als Föderalist*innen noch weiter von unserer Vision eines Europäischen Bundesstaates zurückwirft. Diese einseitige Auflösung des Vorranganspruchs durch einen einzigen Mitgliedstaat ist ein beispielloser Vorgang, den wir so nicht stehen lassen dürfen, denn damit kann die EU keine supranationale Rechtsgemeinschaft mehr sein! Dass europäische Fördermittel unter diesen Umständen nicht mehr uneingeschränkt ausgezahlt werden können, nachdem Polen mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung steht, sollte jetzt allen klar sein. Dies ist auch für das Vertrauen der europäischen Bürger*innen in die EU-Institutionen und die Glaubwürdigkeit der europäischen Grundwerte unerlässlich.

Das polnische Verfassungstribunal sägt an den Grundpfeilern der europäischen Zusammenarbeit. Dies können und wollen wir als überzeugte Europäer*innen nicht hinnehmen. Sollte die polnische Regierung diesen Weg fortführen, schließt sie sich damit selbst aus der europäischen Gemeinschaft aus.

Gleichzeitig nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Kräfte der Zivilgesellschaft in Polen diesem Urteil eine Botschaft der Hoffnung entgegensetzen, indem sich Tausende von ihnen auf öffentlichen Plätzen im ganzen Land zu Protestaktionen zusammenschließen. Sie kämpfen für ein demokratisches und weltoffenes Polen als Teil der Europäischen Union. Diesen pro-europäischen Kräften sprechen wir unsere uneingeschränkte Solidarität aus und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte, fordern wir Junge Europäische Föderalist*innen Deutschlands:

  • Eine aktive Unterstützung unserer Schwesterorganisation in Polen, um zivilgesellschaftlich entschieden gegen das polnische Urteil vorzugehen.
  • Die polnische Regierung muss die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass der Vorrang des EU-Rechts uneingeschränkt gilt. Das Land muss außerdem die Unabhängigkeit der Justiz wieder gewährleisten.
  • Die Europäische Union darf nicht tatenlos dabei zusehen, wie einzelne europäische Staaten die gemeinsamen Werte einseitig aufkündigen. Sämtliche EU-Finanzmittel an Polen sind mit sofortiger Wirkung einzufrieren, bis die polnische Regierung den Vorrang des EU-Rechts gewährleistet.
  • Sollte sich Polen weiter von europäischen Grundprinzipien entfernen, sind neben finanziellen auch institutionelle Sanktionen zu prüfen.
claraRechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen
Weiterlesen

Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Bundesausschuss, 20.03.2021

Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Beschluss im Wortlaut:

Nach langen Verhandlungen bringen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union die Konferenz zur Zukunft Europas auf den Weg. Die Organe der Europäischen Union werden gemeinsam den Vorsitz einnehmen und ein Exekutivdirektorium übernimmt die Steuerung der Konferenz. Es ist eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, die wir zwar begrüßen, die aber dennoch hinter unseren Erwartungen zurückbleibt und viele Fragen offen lässt. So wird etwa die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie junger Menschen explizit genannt – doch bleibt die konkrete Form deren Einbindung in der gemeinsamen Erklärung weitestgehend unklar.

Wir haben bereits im März 2020 gefordert, dass die Konferenz zur Zukunft Europas keine Zuhörübung werden darf. Diese Forderung ist heute aktueller denn je. Es ist unerlässlich, dass europäische Bürger*innen und die organisierte Zivilgesellschaft in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Zukunftskonferenz spielen werden. Auch müssen die Ergebnisse der Debatte zu verbindlichen Resultaten führen. Andernfalls droht der Anspruch der Bürger*innenbeteiligung, zu einer Farce zu verkommen. Dabei ist im Kontext der Pandemie die Notwendigkeit für Reformen der Europäischen Union überdeutlich geworden. Damit Europa vor dem Hintergrund vielfältiger Herausforderungen für die Zukunft gerüstet ist, müssen wir jetzt die Weichen für eine ambitionierte Neugestaltung der bestehenden Institutionen der Europäischen Union stellen.

Wir fordern daher:

Die Konferenz zur Zukunft Europas muss in einen Konvent zur Zukunft Europas münden!

Seit dem Europäischen Konvent 2002-03 wurde nicht grundlegend über die Zukunft der Europäischen Union debattiert. Noch nie konnten Bürger*innen ihre Vision einer gemeinsamen europäischen Zukunft formulieren und in den politischen Entscheidungsprozess einbringen.

Damals wie heute gilt: Eine institutionelle Neugestaltung der Europäischen Union zur Bewältigung jetziger und künftiger Herausforderungen ist unabdingbar! Vor dem Hintergrund zunehmend illiberaler und antidemokratischer Tendenzen mitten in Europa, wachsender geopolitischer Bedrohungen, längst überfälliger Reformen hin zu einer humanitären Asyl- und Migrationspolitik, zunehmender Herausforderungen von Digitalisierung und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, des sich zuspitzenden Klimawandels sowie einer wachsenden sozialen Fragmentierung in der europäischen Gesellschaft, steht das jetzige politische System der Europäischen Union vor einem Wendepunkt. Wenn es zu keiner grundlegenden Neugestaltung der Europäischen Union kommt, wird der Druck dieser Wandlungsprozesse die Zukunft des europäischen Zusammenhalts gefährden. Daher muss sich die Zukunftskonferenz der Frage nach dem Ziel und dem Zweck der Europäischen Union stellen und einen Aufbruch in eine demokratische, gemeinsame und nachhaltige Zukunft ermöglichen.

Forderungen an den Europäischen Konvent

Im Jahr 2003 verfolgte der vergangene Europäische Konvent das Ziel, die Europäische Union transparenter und demokratischer zu machen. Die Ergebnisse des Verfassungskonvents wurden als Optionen und Empfehlungen den Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Die letzte Entscheidung über die Verwirklichung der Konventsergebnisse oblag damit dem Europäischen Rat. Bedauerlicherweise scheiterte der letzte Konvent an Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Der anschließende Vertrag von Lissabon nahm zwar einige der vorher vereinbarten Reformen auf, blieb jedoch hinter den Erwartungen und Hoffnungen des Konvents zurück. Daher müssen wir hieraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Die nationalen Regierungen müssen sich dazu bekennen, die Ergebnisse der Zukunftskonferenz in konkrete politische Entscheidungen zu überführen. Ein geeignetes Format ist hierbei ein erneuerter europäischer Verfassungskonvent. Ausgehend von den Ergebnissen der Zukunftskonferenz muss er eine Verfassung erarbeiten, die letztlich auf den Willen der Bürger*innen zurückgeht. Dieses Format ermöglicht zum einen die Umsetzung der Ergebnisse, die in Diskussionen und Gesprächen über die Zukunft Europas im Austausch mit den Ideen der Bürger*innen entstehen werden. Zudem entwickelt der Konvent die skizzierten Ideen der Zukunftskonferenz zu konkreten Maßnahmen weiter.

 

Die Rolle der Jungen Europäischen Föderalist*innen

Wir fordern eine bedeutende Rolle für die organisierte Zivilgesellschaft in der Zukunftskonferenz – auch für die Jungen Europäischen Föderalist*innen. Die organisierte Zivilgesellschaft arbeitet seit Jahren an Konzepten, wie die Europäische Union der Zukunft aussehen soll. Daher wollen wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als feste Partner*innen in die Konferenz eingebunden sein. Die Mitwirkung muss den Zugriff auf Informationen und Mitgestaltungsmöglichkeiten umfassen, denn wir möchten die Debatten konstruktiv mitgestalten. Die JEF sowie weitere Vertreter*innen der organisierten Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus offiziell als Expert*innen zu institutionellen Reformen und weiteren Themen eingebunden werden. Die umfängliche Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft kann auch im Laufe der Konferenz noch erreicht werden, etwa indem sich die JEF zur*m beständigen Partner*in und Berater*in der Bürgerräte etabliert.

Die JEF wird sich dafür einsetzen, die Zukunftskonferenz durch ihre beständige Prozessbegleitung und ihre konstruktive Kritik zu einer Plattform werden zu lassen, die widerstreitende Meinungen zulässt, die organisierte Zivilgesellschaft verbindlich und ergebnisoffen einbindet sowie Vertragsänderungen nicht ausschließt und vor allem in einem anschließenden Konvent mündet. Im Geiste von über 70 Jahren “just a generation ahead” setzen wir uns dafür ein, unsere demokratische, europäische und föderale Zukunft mitzugestalten – Europäischer Konvent, jetzt!

claraWir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!
Weiterlesen

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Bundesausschuss, 07.11.20

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland verurteilen den kulturellen Genozid an den Uigur*innen in China und setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im vollständigen Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Beendigung der Diskriminierung der Uigur*innen in China hinwirken.

Im November 2019 geleakte Akten belegen, wie umfassend Chinas Staatsgewalt die uigurische Minderheit insbesondere in der autonomen Provinz Xinjiang verfolgt und massenhaft diskriminiert. Die chinesische Regierung leugnet seither Lager und Repression gegen Uigur*innen in der chinesischen Volksrepublik. Dennoch legen Recherchen internationaler Medien und Rechercheverbünde nahe, dass Uigur*innen in großer Zahl ohne rechtsstaatliches Verfahren zu Umerziehungszwecken in Lagern interniert, misshandelt und zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Darüber hinaus findet eine systematische Überwachung des Alltags der in der Provinz Xinjiang lebenden Uigur*innen statt.

Die Europäische Union trägt historische Verantwortung, sich kompromisslos für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Prinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz stehen im Zentrum der europäischen Idee. Die EU als Wertegemeinschaft sollte diese Werte sowohl intern als auch extern verteidigen.

Durch enge wirtschaftliche Verflechtungen profitieren Mitgliedstaaten der EU und aus ihr stammende Unternehmen zudem von den politischen Bedingungen innerhalb Chinas.

Wir setzen uns bei politischen Vertreter*innen der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten dafür ein, auf die Beendigung der geschilderten Zustände in der Provinz Xinjiang hinzuwirken.

Wir fordern:

  • Eine Verordnung in der Wirtschaftsgesetzgebung, die eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von EU-Firmen an Zwangsarbeit in China sanktioniert.
  • Ein Ersuchen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten der EU, um eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe in der Provinz Xinjiang einzuleiten.
  • Politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Beteiligte am kulturellen Genozid in der Volksrepublik China.
emmelineKulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen
Weiterlesen

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

emmelineFür ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht
Weiterlesen

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

emmelineEine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel
Weiterlesen

Europa und die USA

Gemeinsamer Bundesausschuss JEF und EUD, 07.11.20

Europa und die USA

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen mit ihren Zielen in der Tradition gemeinsamer, transatlantischer Interessen und Werte, die in der Herrschaft des Rechts, den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten sowie besonders im europäischen Föderalismus zum Ausdruck kommen. 

Leider konnte in den letzten Jahren eine zunehmende Erosion dieser Werte in den USA beispielsweise in Form des fehlenden Respekts der Trump-Administration gegenüber demokratischen Institutionen aber auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit zunehmend in Europa beobachtet werden. Die künftige transatlantische Zusammenarbeit kann und sollte daher unter dem Vorzeichen einer gemeinsamen Rückbesinnung auf besagte Werte erfolgen.

Dieses gemeinsame Grundverständnis ist historisch gewachsen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten maßgeblichen Einfluss auf die Durchsetzung der freiheitlichen Demokratie in Europa. Sie unterstützten den europäischen Einigungsprozess und die diesem zugrundeliegende deutsch-französische Aussöhnung. Sie halfen nach 1989/1990 bei der Stabilisierung der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die USA sind nach wie vor von größter Bedeutung für Europa, zum Beispiel für seine Sicherheit. 

Europa muss unabhängig von den USA mehr Verantwortung für seine Sicherheit übernehmen und mehr Einfluss in der Welt anstreben, um freiheitliche Werte zu verteidigen. Dies schließt jedoch eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit nicht aus. Im Gegenteil ist mehr Zusammenarbeit bei den drängenden Problemen unserer Zeit wie etwa beim Kampf gegen den Klimawandel dringend geboten.

Seit einigen Jahren schon ist eine Abwendung der USA von Europa feststellbar, die sich unter der Präsidentschaft Donald Trumps dramatisch beschleunigt hat und die nicht zuletzt durch eine schwere, inneramerikanische Krise weiter verschärft wird. Angesichts des Amtsantritts des neuen Präsidenten Joe Biden appellieren wir ausdrücklich für die Erneuerung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Es ist an der Zeit, dass sich demokratische Kräfte beiderseits des Atlantiks konstruktiv begegnen und der gemeinsamen Verantwortung bewusst werden.

Die Spannungen innerhalb der Gesellschaften bedrohen den demokratischen Zusammenhalt auf beiden Seiten des Atlantiks. Die USA und Europa stehen vor der Herausforderung, soziale Spaltungen zu überwinden und darüber hinaus einen neuen Konsens über den Wert der Grund- und Menschenrechte, von Völkerverständigung und internationaler Zusammenarbeit herzustellen. Hierzu müssen auf Grundlage gemeinsamer Interessen neue Wege gefunden werden, um wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diejenigen zurückzugewinnen, die in Europa wie in den USA das Vertrauen in die Institutionen verloren haben, die auf dem gemeinsamen transatlantischen Erbe gründen.

emmelineEuropa und die USA
Weiterlesen