Bundesausschuss, 04.12.21

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Beschluss im Wortlaut:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss ein zentrales Anliegen der Europäischen Union werden. Die JEF Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission mit einer ersten EU-Kinderrechtsstrategie 2021 europaweit Kinderrechte stärken möchte und fordert die zeitnahe und umfangreiche Umsetzung der darin enthaltenen Rechte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Um diese gewährleisten zu können, fordert die JEF Deutschland die europaweite Implementierung folgender Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Art von psychischer, körperlicher und insbesondere sexualisierter Gewalt:

  • den europaweiten Ausbau von dezentralen 24/7 Anlaufstellen für Opfer von Gewalt im Kindes- und Jugendalter sowie die Förderung von intensiver psychologischer Betreuung;
  • die Schaffung bzw. die Unterstützung von staatlichen Institutionen zum Thema Kindeswohl, wie etwa den Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden und Polizeistellen;
  • die Etablierung einer kindgerechten Justiz und die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten des Europarats durch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU;
  • die Ausweitung von Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte sowie Resilienzförderung, um ihre Widerstandskräfte zu stärken;
  • die Sensibilisierung von Pädagog*innen und anderen Betreuungs- und Ansprechpersonen für Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie für den Umgang mit Betroffenen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dies soll durch Aufklärungsarbeit auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene, wie z.B. Kampagnen, Weiterbildungskurse oder Aufklärung an Schulen, geleistet werden;
  • Aufklärungsarbeit staatlicher und öffentlicher Institutionen über Intersektionalität im Hinblick auf Kinder- und Jugendschutz;
  • Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderarbeit, Kinder-, Zwangs- und Scheinehen sowie anderen Formen von Ausbeutung;
  • den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern- und Jugendlichen, unter anderem durch Unterbindung von Genitalverstümmelungen und von geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern;
  • die wirksame Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung im Internet, z.B. indem IKT-Unternehmen (Informations- und Kommunikationstechnologie-Unternehmen) dabei stärker in die Pflicht genommen und zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darüber hinaus fordern wir den Bundesvorstand auf, zu prüfen, inwieweit Teamer*innen im Rahmen der Bildungsarbeit der JEF Deutschland und ihrer Unterorganisationen zum Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden können.

BundessekretariatFür europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt