Bundeskongress, 17.10.2021

Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Beschluss im Wortlaut:

Bereits seit einigen Jahren blicken wir – die Jungen Europäischen Föderalist*innen in Deutschland – mit großer Sorge auf die anti-demokratischen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten der EU und aus aktuellem Anlass insbesondere in Polen. Die immer weiter fortschreitende Aushöhlung der Presse- und Medienfreiheit, die politische Instrumentalisierung der Justiz sowie der Umgang mit oppositionellen Kräften im Land stehen dabei in fundamentalem Gegensatz zu unseren europäischen Werten. Diese Werte sind die Basis unserer europäischen Zusammenarbeit und damit auch nicht verhandelbar. Wir erinnern daran, dass auch Polen sich beim Beitritt zur EU 2004 zur Einhaltung dieser Werte vertraglich verpflichtet hat.

Zu Verträgen gehört gerade nicht das einseitige Beziehen von Vorteilen, sondern ein beidseitiges Einhalten von Rechten und Pflichten. Eine gemeinsame, verbindliche Rechtsordnung, die gegenüber nationalem Recht einen Vorrang genießt und von allen gleichermaßen anerkannt wird, ist die Grundlage für den supranationalen, besonderen Charakter der Europäischen Union als wertebasierte Rechtsgemeinschaft.

Das jüngste Urteil des polnischen Verfassungstribunals stellt nun jedoch eine neue Stufe der Eskalation im Verhältnis zur Europäischen Union dar, indem polnisches Recht letztlich über das EU-Recht gestellt wird. Erstmals in der Geschichte der EU äußert ein nationales Gericht nicht nur Kritik an einzelnen Punkten der europäischen Gesetzgebung, sondern erklärt fundamentale Prinzipien sowie einzelne primärrechtliche Artikel des Europarechts für verfassungswidrig – was in diesem Zusammenhang zumindest juristisch weiter geht als alles bisher Bekannte.

Und auch wenn vor diesem Hintergrund gerne auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird, muss festgehalten werden, dass die Dimenson eine gänzlich andere ist, indem das polnische Gericht den Vorrang des EU-Rechts so einseitig, pauschal sowie umfassend abgelehnt hat und noch nicht einmal den Versuch unternehmen wollte, Ausnahmekonstellationen zu konstruieren. Im Unterschied dazu erkennt das BVerfG ausdrücklich den Vorrang des EU-Rechts prinzipiell an und akzeptiert den Vorrang lediglich in einem punktuellen, eher technischen Bereich nicht.

Ohne die Anerkennung dieses Vorranges des EU-Rechts vor nationalem (Verfassungs-)recht wird die Europäische Union zurückgestuft zu einem Staatenbund – was eine völlig andere Form des Zusammenschlusses ist und uns als Föderalist*innen noch weiter von unserer Vision eines Europäischen Bundesstaates zurückwirft. Diese einseitige Auflösung des Vorranganspruchs durch einen einzigen Mitgliedstaat ist ein beispielloser Vorgang, den wir so nicht stehen lassen dürfen, denn damit kann die EU keine supranationale Rechtsgemeinschaft mehr sein! Dass europäische Fördermittel unter diesen Umständen nicht mehr uneingeschränkt ausgezahlt werden können, nachdem Polen mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung steht, sollte jetzt allen klar sein. Dies ist auch für das Vertrauen der europäischen Bürger*innen in die EU-Institutionen und die Glaubwürdigkeit der europäischen Grundwerte unerlässlich.

Das polnische Verfassungstribunal sägt an den Grundpfeilern der europäischen Zusammenarbeit. Dies können und wollen wir als überzeugte Europäer*innen nicht hinnehmen. Sollte die polnische Regierung diesen Weg fortführen, schließt sie sich damit selbst aus der europäischen Gemeinschaft aus.

Gleichzeitig nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Kräfte der Zivilgesellschaft in Polen diesem Urteil eine Botschaft der Hoffnung entgegensetzen, indem sich Tausende von ihnen auf öffentlichen Plätzen im ganzen Land zu Protestaktionen zusammenschließen. Sie kämpfen für ein demokratisches und weltoffenes Polen als Teil der Europäischen Union. Diesen pro-europäischen Kräften sprechen wir unsere uneingeschränkte Solidarität aus und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte, fordern wir Junge Europäische Föderalist*innen Deutschlands:

  • Eine aktive Unterstützung unserer Schwesterorganisation in Polen, um zivilgesellschaftlich entschieden gegen das polnische Urteil vorzugehen.
  • Die polnische Regierung muss die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass der Vorrang des EU-Rechts uneingeschränkt gilt. Das Land muss außerdem die Unabhängigkeit der Justiz wieder gewährleisten.
  • Die Europäische Union darf nicht tatenlos dabei zusehen, wie einzelne europäische Staaten die gemeinsamen Werte einseitig aufkündigen. Sämtliche EU-Finanzmittel an Polen sind mit sofortiger Wirkung einzufrieren, bis die polnische Regierung den Vorrang des EU-Rechts gewährleistet.
  • Sollte sich Polen weiter von europäischen Grundprinzipien entfernen, sind neben finanziellen auch institutionelle Sanktionen zu prüfen.
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