Anerkennung ist der einzige Weg – schafft dem Kosovo endlich begründete Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft

Bundesausschuss, 09.12.2023

Anerkennung ist der einzige Weg – schafft dem Kosovo endlich begründete Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft

Beschluss im Wortlaut:

Einleitung

Die EU ist ein einzigartiges politisches Projekt, das auf den Prinzipien der Demokratie, des Friedens und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit basiert. Die EU arbeitet nicht nur jeden Tag aufs Neue an der Erhaltung des Friedens auf dem europäischen Kontinent, sondern fördert auch Wohlstand und Stabilität. Auf dem Weg zum europäischen Bundesstaat bietet die Erweiterung der EU die Möglichkeit, die Stärken der EU weiter auszubauen und die Ideale, auf denen sie gegründet wurde, in immer weitere Teile Europas zu tragen.

Der Kosovo, der im Jahr 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt hat, hat seitdem beträchtliche Fortschritte in Richtung Demokratie und Stabilität gemacht. Das Land hat eine demokratische Regierung gewählt, Reformen im Justiz- und Bildungswesen durchgeführt und wichtige Schritte zur Förderung der Versöhnung in der Region unternommen. Es ist an der Zeit, dass die EU diese Bemühungen anerkennt und den Kosovo, ohne dabei eine nachhaltige Konfliktlösung mit Serbien außer Acht zu lassen, als potenzielles EU-Mitglied betrachtet. Als letzter der Westbalkanstaaten hat der Kosovo im Dezember 2022 offiziell den Antrag auf einen EU-Beitritt gestellt. Seither wurde dem Land der Kandidatenstatus nicht verliehen. Dennoch sind wichtige Schritte zur Annäherung vorgenommen worden.

Die Aufnahme des Kosovos in die EU würde nicht nur dazu beitragen, die politische und wirtschaftliche Stabilität in der Region zu fördern, sondern auch die europäischen Werte in einem Land verankern. Im Falle Kosovos ist eine vollständige EU-Mitgliedschaft allerdings erst nach einer Einigung mit Serbien möglich, da sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Spannungen tatsächlich in der Region aufhören würden.

Aufbauend auf den Beschlüssen zur EU-Erweiterungspolitik sowie zur Beitrittsperspektive des Westbalkans fordern wir dabei die Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte:

  1. Anerkennung des Kosovo durch die gesamte EU

Seit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hat sich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten keine einheitliche Position zur staatlichen Anerkennung der ehemaligen serbischen Provinz durchsetzen können. Während 22 der 27 EU- Mitgliedstaaten den Kosovo als eigenständigen Staat anerkennen und einige dieser bereits eine Botschaft in Prishtina eingerichtet haben, verweigern bis heute Spanien, Slowakei, Griechenland, Rumänien und Zypern die Anerkennung der Staatlichkeit. Während die Motive dieser Haltung zumeist in der Vermeidung von Sezessionsbestrebungen in den jeweiligen Staaten zu suchen sind, versperrt diese Uneinheitlichkeit innerhalb der Union in plakativer Weise die Bemühungen, eine Friedensordnung auf dem Westbalkan mitsamt dem Kosovo zu etablieren sowie die Gesamtintegration der Region in die EU. Auch die verbleibenden Verweigerer der Anerkennung in der EU sollten ihre Haltung zugunsten einer Anerkennung der Staatlichkeit des Kosovos ändern. In der staatlichen Verfasstheit der jeweiligen Länder begründete Argumente, die dem entgegenstehen mögen, dürfen die Interessen der EU in dieser für die Weiterentwicklung der EU so fundamentalen Region nicht behindern. Die EU sollte in diesem Zuge auch für die Aufnahme des Kosovo in weitere internationale Organisationen werben.

  1. Offizieller Beitrittsstatus

Trotz Antragsstellung wurde dem Kosovo der offizielle Kanditatenstatus bisher nicht verliehen. Nachdem Bosnien und Herzegowina Ende 2022 als letzter übriger Staat der Region diesen Status bereits erhielt, sollte trotz der widrigen geopolitischen Umstände Kosovo ebenfalls offizieller Beitrittskandidat werden. Der Westbalkan kann nur mit dem Kosovo eine realistische Beitrittsperspektive der Gesamtregion entwickeln. Die Region ist naturräumlich, wirtschaftlich sowie ethnisch derart verwoben, dass zumindest in der Langfristperspektive eine Aufnahme nur einiger Staaten der Region nicht realistisch ist, bzw. zu neuen politischen Problemen führen würde. Ein Kandidatenstatus Kosovos würde diesen Weg vorzeichnen und den Westbalkan als Gesamtregion würdigen. Auch die politische Frage zwischen Serbien und Kosovo steht einem solchen Vorgehen nicht im Wege, vielmehr kann und sollte diese insbesondere mit einem Kandidatenstatus beider Staaten gelöst werden. Auch dass die Ukraine sowie Moldau – berechtigterweise, jedoch verhältnismäßig schnell – den Kandidatenstatus verliehen bekamen, spricht für eine Schaffung klarer Verhältnisse auf dem Westbalkan mit Berücksichtigung des Kosovo. So steht doch der aktuelle geopolitische Konflikt um den Kosovo verglichen mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine schwerlich in einem Verhältnis, was das Ausmaß an kriegerischen Auseinandersetzungen und gesellschaftlichen Verwerfungen angeht. Dennoch müssen bei den Beitrittsverhandlungen die Kopenhagener Kritierien für jeden gleich gelten, um das Risiko neuer Frustration auf dem Westbalkan möglichst gering zu halten. Wir fordern den Kandidatenstatus für alle Länder des Westbalkans einschließlich Kosovos, ein eng abgestimmtes Vorgehen des Beitrittsprozesses in der Region sowie die Lösung der weiterhin bestehenden Konflikte der Region innerhalb dieses Status.

  1. Visaerleichterungen

In diesem Zusammenhang begrüßen wir den wichtigen Schritt der Unterzeichnung des Visaübereinkommens aus April 2023, das sowohl Kosovar:innen als auch EU- Bürger:innen das Reisen erheblich erleichtern wird und zu einer Angleichung des Visaregimes in der Westbalkanregion führt.

  1. Wirtschaftliche Integration

Der Kosovo ist das ärmste Land der Region. Durch das Instrument for Pre- Accession Assistance (IPA) unterstützt die EU bereits seit 2014 die wirtschaftliche Entwicklung im Kosovo. Durch diese Unterstützungspakete sowie eine engere Anknüpfung des im Rahmen des Berliner Prozess geschaffenen sogenannten “Gemeinsamen Regionalen Marktes” an den EU-Beitrittsprozess kann die ökonomische Integration des Kosovo gelingen. Ein besonderer Fokus auf nachhaltige Energiepolitik ist hier empfehlenswert. Auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine oder auch der wachsenden chinesischen Wirtschaftsinteressen in der Region ist eine enge wirtschaftliche Kooperation zwischen der EU und dem Kosovo unabdingbar.

  1. Friedensprozess

Die Basis für den Beitritt des Kosovos ist der Frieden und die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien. Dementsprechend sollte die EU ihre Vermittlerrolle im Friedensprozess noch weiter verstärken. Die bisherigen Bemühungen und die Aushandlungen eines Grundlagenabkommens, auf welches sich der Kosovo und Serbien im Frühjahr 2023 einigen konnten, stellen einen Erfolg dar. Damit wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Normalisierung getan. An diesen muss die EU anknüpfen und ihre Rolle als Friedensvermittlerin wahrnehmen und auf beide Länder diplomatischen Druck ausüben, damit die mühsam ausgehandelten Erfolge aus dem Abkommen implementiert werden. Eine Situation wie Ende Mai 2023, bei der es zu gewaltsamen Ausschreitungen, ausgehend von militanten Serben, kam, die unter anderem die Verwundung von 30 KFOR-Soldaten zur Folge hatten, muss unbedingt vermieden werden.

Auch begrüßen wir weitere diplomatische Errungenschaften wie die Vermittlung von vertrauensbildenden Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei der Vermisstensuche. Darüber hinaus sollte sich die EU bemühen, auch bei weiteren solcher Maßnahmen zu unterstützen z.B. vermehrte Gefangenenaustausche zur Annäherung und Schaffung von Vertrauen.

  1. Rechtsstaatlichkeit

Seit 2011 soll die EULEX Rechtsstaatsmission dabei helfen, das Polizei-, Justiz- und Zollwesen im Kosovo aufzubauen. Das Exekutivmandat ist 2018 ausgelaufen und es kam zu einer Funktionsänderung, sodass Richter:innen und Staatsanwält:innen vor Ort nicht mehr ersetzt werden, sondern nur noch sehr begrenzte Exekutivbefugnisse haben und ansonsten unterstützen und beaufsichtigen. Dieses Mandat wurde bis 2025 verlängert. Wir begrüßen die Verlängerung des Mandats und fordern, dass das Rechtstaatslichkeitsprogramm in Zukunft so gestaltet wird, dass es effektiv dazu beiträgt, die Korruption im Land zu bekämpfen und die Rechsststaatlichkeitsmechanismen zu verbessern, während die Souveränität des Landes respektiert wird. Die Übernahme exekutiver Aufgaben wäre unter Berücksichtigung der bestehenden Institutionen nicht mehr angemessen. Vielmehr muss der Kosovo als unabhängiges Rechtssystem respektiert werden. Gleichzeitig muss der Kosovo seinen Verpflichtungen bei der Korruptionsbekämpfung nachkommen, um die Funktion der rechtsstaatlichen Systeme zu garantieren.

  1. Kontext 

In Bezug auf die konkreten Forderungen zum Kosovo sollte auch berücksichtigt werden, dass ein gemeinsamer, gleichzeitig voranschreitender Beitrittsprozess aller Westbalkanstaaten forciert werden sollte, um die Verständigung und Zusammenarbeit in der Region zu garantieren.

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Europäisch-demokratischer Antifaschismus heißt: Null Toleranz gegenüber einer Normalisierung der AfD

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Europäisch-demokratischer Antifaschismus heißt: Null Toleranz gegenüber einer Normalisierung der AfD

Beschluss im Wortlaut:

Die JEF ist ein überparteilicher und demokratisch-antifaschistischer Jugendverband. Die AfD positioniert sich für die Europawahl im Juni 2024 hingegen als offen faschistische Partei. Sie hat sich in den letzten Jahren äußerst besorgniserregend radikalisiert. Zur Einordnung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz führte ihre völkische, militante, homophobe und antisemitische sowie rassistische Politik und Gesinnung. Diese hat die AfD in den letzten Jahren normalisiert und salonfähig gemacht.

Gegenüber den Anfangsjahren hat die AfD in letzter Zeit jegliche Hemmungen fallen gelassen. Sie sieht die EU als “nicht reformierbar und als gescheitertes Projekt” an. Den menschengemachten Klimawandel leugnet die AfD nicht nur, sondern spricht darüber hinaus in ihrem Europawahlprogramm von einer “CO2-Hysterie, die unsere Gesellschaft, Kultur und Lebensweise strukturell zerstört”. Die AfD fantasiert von einer “Großmacht Deutschland” und sieht Russland als “in den Krieg gegen die Ukraine getrieben”. Dieser Zustand – zuletzt im Europawahlprogramm 2024 zementiert – ist für uns nicht hinnehmbar.

Daher sehen wir uns sieben Jahre nach unserer ersten Positionierung gegen die AfD und ihre Werte und sechs Jahre nach ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag vor der Europawahl 2024 erneut veranlasst,

1. alle auf dem freiheitlich-demokratischen Boden stehenden politischen Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen zu mahnen und aufzufordern:

– der Normalisierung der AfD und ihren radikal-destruktiven Positionen entgegenzuwirken.

– die Europafeindlichkeit der AfD als das zu bezeichnen, was sie ist: Eine ernst zu nehmende Gefahr für die Fortentwicklung eines demokratischen Europas.

– sich entschlossener und klarer als bislang gegen die AfD zu Normalisierung der AfD positionieren.

– alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Abstimmungen zu vermeiden, bei denen die Zustimmung der AfD für die Mehrheit für oder gegen den Antrag entscheidend ist.

2. Bundes- und Landesregierungen aufzufordern, zivilgesellschaftliche Organisationen und Projekte, die sich gegen Nationalismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen, mit finanziellen Mitteln auszustatten.

3. die Zivilgesellschaft zu ermutigen, sich entschieden gegen die AfD zu positionieren.

Des Weiteren haben Parteien und Politiker:innen, die in der Öffentlichkeit stehen, Grenzüberschreitungen durch die AfD klar zu benennen, zu verurteilen und ihre Gegenpositionen aufzuzeigen. Denn alles, was unkommentiert bleibt, geht in die Normalität über und wird Teil des Sagbaren im alltäglichen politischen Diskurs. Der Ausschluss aus dem öffentlichen Diskurs und das Ignorieren des Problems genügen nicht (mehr). Ständiger Gegenwind muss von allen Seiten geboten werden. Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass Neonazis und Rechtsextremist:innen im Bundestag, im Europäischen Parlament oder in irgendeinem anderen Volksvertretungsorgansitzen. Denn diese wollen nicht nur ein geeintes Europa verhindern sie sind zugleich darauf ausgerichtet, proeuropäische progressive Vorhaben zu manipulieren und über Jahrzehnte erkämpfte Fortschritte im Prozess der europäischen Einigung zurückzudrehen.

Die vergangenen Jahre haben eindeutig gezeigt, dass eine Vielzahl der AfD-Abgeordneten, unabhängig vom Kommunal- Landes-, bzw. Bundesmandat, für keinen demokratischen politischen Kurs bereit ist. Eine Zusammenarbeit mit der AfD, in welchem Parlament auch immer, darf es aus unserer Sicht nicht geben. Wir verlangen von den demokratischen Parteien und Entscheidungsträger:innen vielmehr: Klare Abgrenzung wo möglich und ein konsequentes Hervorheben und Verurteilen der Menschen- und Europafeindlichkeit der AfD.

Gleichzeitig darf keine Partei und kein Mandatsträger die vereinfachende rechtspopulistische Sprechweise der AfD aufnehmen, insbesondere nicht zu Wahlkampfzwecken. Denn wir sind überzeugt, dass hierdurch das Gegenteil des Beabsichtigten eintreten wird: Die Normalisierung der AfD und ihrer Parolen, sowie ein “Hineinrücken” der AfD in den für immer größere Teile der Bevölkerung akzeptierten Bereich des Wählbaren.

Aber nicht nur Parteien und ihre Mandatsträger:innen sind in der Pflicht: Der demokratische Diskurs, welcher im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stattfindet, muss gestärkt werden. Dazu ist besonders die Förderung einer konstruktiven Diskussionskultur und politische Bildung z.B. innerhalb der Schule wichtig. Politische Bildung und soziale Teilhabe sind in unseren Augen der Schlüssel, um der Radikalisierung in der Parteienlandschaft wie in der Zivilgesellschaft entgegenzuwirken. Dazu sind Organisationen und Projekte, die sich hierfür einsetzen, mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Nur eine mutige und aufgeklärte Zivilgesellschaft mit dem nötigen Rückhalt aus der Politik wird – vor allem mit Blick auf zukünftige zu treffende Wahlentscheidungen – in der Lage sein, die AfD als destruktive Gefahr für die Demokratie, ein geeintes Europa und den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland zu erkennen.

Die aktive Positionierung gegen die Forderungen und Mandatsträger:innen dieser antidemokratischen Partei ist für uns bei allem demokratisch-inklusiven Diskurs nicht verhandelbar. Eine wehrhafte Demokratie verfügt über juristische Mittel, um die Demokratie zu schützen, aber ist vor allem darauf angewiesen, dass die Mitglieder der Gesellschaft diese Mittel auch nutzen und sich aktiv für die Demokratie einsetzen.

Denn Gleichgültigkeit ist die größte Gefahr für eine Demokratie, in welcher sich Rechtsextremismus bis in die Mitte der Gesellschaft ausbreitet. Wir stellen uns als pro-europäischer, demokratischer Jugendverband dem entschieden entgegen.

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Gegen die Chatkontrolle – Europäische digitale Grundrechte sichern

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Gegen die Chatkontrolle – Europäische digitale Grundrechte sichern

Beschluss im Wortlaut:

Vor anderthalb Jahren, im Mai 2022, hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM-Verordnung) eingebracht. Der Entwurf soll demnächst im Trilog-Verfahren verhandelt werden, eine Übergangsregelung ist im August 2023 ausgelaufen.

Worum geht es in der Verordnung?

Die Verordnung richtet sich zum Einen darauf, die Verbreitung und Nutzung von Materialien des sexuellen Kindesmissbrauchs zu bekämpfen, zum anderen auf die Bekämpfung des sogenannten Cyber-Groomings, also der Kontaktaufnahme Erwachsener an Minderjährige mit sexuellen Motiven. Dazu sieht sie verschiedene Schritte vor: Es sollen zentrale nationale Meldestellen eingerichtet werden, alle Anbieter von Messenger-Diensten und Cloud-Services sollen Risikoanalysen durchführen und ggf. risikomindernde Maßnahmen ergreifen und bei bleibend hohem Risiko soll die nationale Behörde die Durchsuchung der versendeten Inhalte auf verdächtige Nachrichten anordnen können. Dies betrifft nicht nur Messenger Dienste, sondern jegliche Form der Online-Kommunikation und -Speicherung, also auch bspw. E-Mail, Videospiele und Onlineforen.

Zur Überprüfung, ob es sich um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs handelt, sollen jegliche über einen Online-Dienst versandten oder gespeicherten Bilder und Videos mittels eines sogenannten „Hash-Abgleichs” mit einer Datenbank von bekannten Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs abgeglichen werden. Für den Hash-Abgleich wird mittels mathematischer Verfahren aus einer größeren Datei (z.B. einem Bild) eine eindeutige Zeichenfolge erzeugt. Die Ausgangsdatei ist dabei nicht aus der Zeichenfolge rekonstruierbar, aber durch den Abgleich mit gespeicherten Hashes lässt sich feststellen, ob eine bestimmte Datei schon mal erfasst wurde. Um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dabei nicht zu durchbrechen, wäre ein sogenanntes Client-Side-Scanning auf dem Handy selbst möglich, was de facto allerdings jegliche Verschlüsselung umgehen würde. Um auch unbekannte Materialien zu finden, verweist der Verordnungsentwurf auf künstliche Intelligenz bei der Überprüfung aller verschickten oder gespeicherten Materialien.

Um Cyber-Grooming zu bekämpfen, wäre es zudem erforderlich, das Alter und ggf. weitere personenbezogene Daten wie Verwandtschaftsgrad oder Wohnort der beteiligten Personen zu erfassen und nicht nur Bilder und Videos, sondern auch Nachrichten und Sprachnachrichten zu überprüfen. Auch für die Prüfung der Nachrichten und Sprachnachrichten würde eine KI zum Einsatz kommen. Jeder Verdachtsfall würde den nationalen Stellen gemeldet werden, individuell von einer Person unter tatsächlichem Zugriff auf die Nachricht geprüft und ggf. ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wozu würde das Gesetz führen?

Die Chatkontrolle soll nur bei hohem Risiko angeordnet werden – realistisch betrachtet, fallen aber praktisch alle Anbieter digitaler Dienste unter die Verordnung, von denen viele mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein werden, das Risiko entscheidend zu senken, darunter auch die großen Anbieter wie Google oder Meta.

Sollte die Verordnung beschlossen werden, würde sie zu umfassender Überwachung jeglicher digitaler Kommunikation führen: Wer schreibt was mit wem, wer macht welche Fotos wo und von was? Das digitale Briefgeheimnis wäre aufgehoben, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller EU-Bürger:innen, die Pressefreiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht der Anbieter auf unternehmerische Freiheit, und sogar die sexuelle Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen selbst wären massiv eingeschränkt. Insbesondere im digitalen Raum ist Massenüberwachung besonders leicht automatisiert möglich und birgt aufgrund der Speicherbarkeit und Durchsuchbarkeit gravierende Gefahren im Vergleich zu papierbasierter Kommunikation.

Unsere Kritik

Wir halten diese allumfassende verdachtsunabhängige Überwachung für gefährlich und für nicht verhältnismäßig. Wir bekennen uns klar zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Dennoch sehen wir in dem Verordnungsentwurf ein erhebliches Missbrauchspotential und halten die genannten Maßnahmen in dieser Form für nicht zielführend. Die Maßnahme ist nicht geeignet, das erklärte Ziel der Bekämpfung der Verbreitung von Materialien zu sexuellem Kindesmissbrauch zu erreichen, sondern bindet für die Strafverfolgung bestätigter Verdachtsfälle dringend notwendige Ressourcen. Dieses gesellschaftliche und sozial vielschichtige Problem kann nicht alleine durch KI gelöst werden! Entscheidend sind dafür die personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden und zuallererst der Schutz von Kindern und Jugendlichen, sodass sie gar nicht erst zu Opfern sexuellen Missbrauchs werden.

Dafür ist Aufklärung erforderlich, keine Massenüberwachung! Dafür spricht insbesondere, dass sich auch einige Kinderschutzorganisationen und sogar von Missbrauch Betroffene gegen die Verordnung aussprechen.

Nach Auffassung unter anderem verschiedener Sachverständiger, dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags und des Europäischen Parlaments steht die Reichweite des Eingriffs, der im Prinzip eine allgemeine Überwachung ermöglicht – eine Chat-Kontrolle – nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erreichten Mehrwert für den Schutz der Rechte der Kinder und anderer Internetnutzer:innen. Es ist gleichzeitig zweifelhaft, inwiefern die automatisierte Abgleichung und die Erkennung neuer Darstellungen überhaupt technisch funktioniert – oder einfach zu einer erhöhten Zahl fehlerhafter Meldungen führt.

Aus diesem Grund positionieren wir uns gegen die Verordnung in ihrer aktuellen Form. Wir lehnen die Einführung einer KI-basierten allgemeinen Chatkontrolle und Alterskontrolle strikt ab.

Forderungen

In diesem Sinne fordern wir als Junge Europäische Föderalist:innen: Dass wir uns erneut zu unserem beim Bundesausschuss vom 30.06. bis 03.07.2022 in Brüssel gefassten Beschluss „Digitale Grundrecht wahren – Keine Chatkontrolle in Europa!“ bekennen.

Dass wir darüber hinaus unsere Netzwerke dafür nutzen, um andere politische Gruppierungen und Politiker:innen für das Thema zu sensibilisieren und sich gegen die geplante Verordnung einzusetzen.

Dass wir außerdem das Thema digitale Rechte stärker in unserer Bildungsarbeit thematisieren und junge Menschen dabei über die Gefahren digitaler Überwachung aufklären.

Dass wir uns zudem mit dem Thema in seiner europäischen Perspektive befassen, insbesondere angesichts der Position Spaniens zum Verordnungsentwurf, in dessen Hauptstadt Madrid auch der diesjährige European Congress stattfinden wird.

Begründung

Die Überwachung digitaler Kommunikation betrifft uns als junge Menschen und letztlich auch uns als europäischen Jugendverband, der sich hauptsächlich digital organisiert und austauscht – in einigen europäischen Ländern könnte diese Überwachung für ehrenamtlich Engagierte sogar gefährlich werden. Die Verordnung sollte ein wichtiges Thema im europäischen Wahlkampf werden, sodass wir uns jetzt positionieren und dagegen werben wollen. Auch wenn die Verordnung klar gegen Grundrechte verstößt und vor dem EuGH in ihrer aktuellen Form keinen Bestand hätte, sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass sie hinterher eingeschränkt wird, sondern vorher aktiv werden!

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Für Menschenrechte und Sicherheit an Europas Außengrenzen

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Für Menschenrechte und Sicherheit an Europas Außengrenzen

Beschluss im Wortlaut:

Als Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland steht der Schutz von Leben und von Menschenrechten für uns über allen anderen Werten. Die erschreckenden und menschenverachtenden Zustände an Europas Außengrenzen, an denen jedes Jahrtausende unschuldige Menschen zu Tode kommen, erfüllt uns daher mit großer Trauer. Wir setzen uns für ein sofortiges Ende des Leidens und Sterbens an unseren europäischen Land- und Seegrenzen ein.

Gleichzeitig darf sich Europa nicht in eine Spirale der Abhängigkeit von autoritären Regimen begeben, welche unsere Hilfsbereitschaft für ihre eigenen menschenverachtenden Forderungen ausnutzen wollen. Deshalb setzen wir uns für einen humanen, völkerrechts- und gesetzeskonformen Grenzschutz ein, welcher Leben und Menschenrechte schützt, individuelle Asylantragstellung garantiert, sowie geltendes Einwanderungsrecht durchsetzt. Dabei gilt es nicht nur, wie wir bereits 2020 gefordert haben, private Seenotrettungsorganisationen zu entkriminalisieren, sondern auch ein europäisches bzw. staatliches System der Seenotrettung aufzubauen. Es darf nicht Aufgabe privater Seenotrettungsorganisationen sein, international geltende Regelungen umzusetzen. Dabei gilt es, ein europäisches bzw. staatliches System der Seenotrettung aufzubauen, da es nicht Aufgabe privater Seenotrettungsorganisationen sein kann und soll, die Aufgabe international geltende Regelungen der Seenotrettung staatlicherseits auszusetzen, wie die Italiener es 2013 mit “Mare Nostrum” gemacht haben.

In diesem Zuge stellen wir fest, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen (u.a. durch das Dublin Abkommen) als auch das politische Selbstverständnis der Mitgliedstaaten als gemeinsame Union nicht ausreichend sind, um die allgegenwärtigen Realitäten anhand unserer Vorstellungen gerecht zu werden.

Daher lauten die Forderungen der JEF Deutschland:

1. Wir fordern den Aufbau einer eigenständigen europäischen Agentur für Seenotrettung auf den an Europa grenzenden Gewässern. Das Handeln von Frontex in der Seenotrettung zeigt, dass Grenzschutz und Seenotrettung nicht in einer einzigen, Agentur vereint bleiben darf. Stattdessen braucht Europa eine eigenständige, umfassend ausgestattete und ausgebildete Agentur, die sich ohne Interessenkonflikt auf die Seenotrettung an den europäischen Seegrenzen fokussieren kann. Die Arbeit dieser Agentur muss durch zivilgesellschaftliche Akteur:innen transparent einsehbar sein und notfalls rechtlich durchgesetzt werden können.

2. Wir fordern die Umgestaltung von Frontex zu einer transparenten und rechtsstaatlichen Institution. Auch im Grenzschutz weist die Arbeit von Frontex in den vergangenen Jahren schwerwiegende Mängel auf. Menschenrechtswidrige Pushbacks, fragwürdige Mittelverwendung und grassierende Intransparenz sind die traurige Bilanz dieser künstlich aufgeblähten und undemokratisch gestalteten Grenzschutzagentur. Wir fordern die Einrichtung eines institutionellen Kontrollgremiums zur besseren Überwachung und Sanktionierung etwaiger menschenrechtswidriger Vorgehensweisen von Frontex und den eingesetzten Mitgliedstaaten. Dieses soll nicht nur, wie in unserem 2022 verabschiedeten Beschluss “Frontex an die kurze Leine nehmen” gefordert, als unabhängige Ombudsstelle fungieren, sondern auch ein mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen für Frontex betrautes Gremium sein. Es soll jährlich Vorschläge zur demokratischeren und transparenteren Umgestaltung von Frontex erarbeiten und der Europäischen Kommission unterbreiten. Zudem soll es jedem Mitglied des Gremiums freistehen, sich zu den gewonnenen Erkenntnissen zu äußern.

3. Wir fordern das sofortige Ende von illegalen Pushbacks an Europas Außengrenzen, auch unabhängig von der von uns geforderten Umgestaltung von Frontex. Da für uns das Recht auf Leben sowie der Schutz der Menschenrechte über allen anderen Werten stehen, sehen wir keinen Grund, flüchtenden Menschen das Recht auf individuelle Antragstellung zu versagen und sie stattdessen unter Lebensgefahr auf dem Land- oder Seeweg zurückzudrängen. Wir fordern Frontex auf, aktiv für den Schutz von Leben und Menschenrechten an unseren Grenzen zu sorgen.

4. Die beste Seenotrettung hilft nicht, wenn flüchtende Menschen bereits auf dem Weg nach Europa durch autoritäre Regime bedroht werden. Deshalb fordern wir die Überprüfung aller beschlossenen und geplanten Flucht-Abkommen, mit denen wir uns der Verantwortung für Menschen auf der Flucht entziehen wollten. Flucht-Abkommen, welche direkt oder indirekt das Leben und Wohlergehen flüchtender Menschen gefährden, müssen unverzüglich beendet werden. Diese Überprüfung soll in Zusammenarbeit von Politik und Zivilgesellschaft transparent umgesetzt werden. An Stelle der menschenverachtenden Flucht-Abkommen fordern wir die EU auf, die Verantwortung für flüchtende Menschen zu übernehmen. Dazu müssen wir unsere Fluchtpolitik unabhängig von benachbarten Autokratien gestalten.

Neben den bereits genannten Umgestaltungen ist dazu auch der Aufbau einer menschenwürdigen und wirksamen Sicherung unserer Außengrenzen nötig. Denn erst wenn Europa die Kontrolle über seine Grenzen in die eigenen Hände nimmt, können wir der Bestechung und Erpressung durch benachbarteAutokratien standhalten. Die Inhaftierung unschuldiger Menschen, insbesondere von Schwangeren und Minderjährigen, lehnen wir strikt ab.

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Hoffnung entfachen, damit Europa Zukunft hat

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Hoffnung entfachen, damit Europa Zukunft hat

Beschluss im Wortlaut:

Europa hat die Wahl. In wenigen Monaten entscheiden die Bürger:innen der EU über die Zusammensetzung des nächsten Europäischen Parlaments. Eine Wahl, die wie keine andere zuvor von einer Vielzahl von Krisen begleitet ist. In ganz Europa gewinnen rechte Kräfte an Macht, die Inflation treibt viele und insbesondere junge Menschen in existentielle Nöte, die Folgen der Klimakatastrophe sind spürbarer denn je und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine Zäsur unserer europäischen Sicherheitsordnung darstellt, wird weiterhin mit menschenverachtender Grausamkeit geführt.

Als sei diese Situation nicht schon ausreichend herausfordernd für junge Menschen, hat die deutsche Bundesregierung angekündigt den Kinder- und Jugendplan, dem Hauptfinanzierungsmittel für den Jugendverbandssektor um knapp 20% zu kürzen. Ein harter Schlag, nicht nur für das tatsächliche Engagement von Jugendverbänden, sondern auch für alle, die sich für eine widerstandsfähige und nachhaltige Demokratie einsetzen. Ganz konkret bedeuten diese Kürzungen, dass das Ehrenamt geschwächt, hauptamtliche Stellen gekürzt werden müssen und dadurch viele sehr greifbare Angebote für Kinder und Jugendliche faktisch nicht mehr oder nur noch in einem stark begrenzten Rahmen stattfinden können. Entfaltungsräume für junge Menschen, internationale Begegnungen, Austausche und Bildungsangebote werden wegfallen oder nur eingeschränkt möglich bleiben. Schon seit Jahren beobachten wir, dass Jugend strukturell zu wenig gefördert wird. Ohne diese Entfaltungsmöglichkeiten fehlt es jungen Menschen an essentiellen Erfahrungen, die maßgeblich für ein demokratisches Verständnis und europäisches Zusammenleben sind. Besonders mit Blick auf den Rechtsruck in Deutschland bedeutet die Kürzung der KJP-Mittel eine bewusste Schwächung der Demokratie und der demokratischen Prinzipien einer freien Entfaltung. Auch ein Jahr nach dem “Europäischen Jahr der Jugend” wird Jugend zwar als Aushängeschild für die Zukunft gehandelt, aber gleichzeitig auf allen Ebenen geschwächt. Dieser Entwicklung stellen wir uns – Schulter an Schulter mit anderen Jugendverbänden in Deutschland und Europa – entschieden entgegen. Die Zukunft braucht Demokratie – braucht Jugend – braucht Förderung. Wird letzteres geschwächt, fällt der erste Stein einer Dominokette, an deren Ende nicht weniger als unsere Zukunft in einem geeinten, friedlichen und demokratischen Europa steht. Die nächste Europawahl ist daher von besonderer Bedeutung für unsere Generation. Denn hier geht es nicht nur um die Art und Weise unseres Zusammenlebens als Gesellschaft, sondern auch, wie wir unsere Zukunft gestalten und in welchem Europa wir zukünftig leben wollen.

Eine der aktuellen Hauptbedrohungen ist der Angriff auf die Demokratie durch immer stärker werdende rechtsextreme und antidemokratische Kräfte, die vermehrt Zuspruch aus den europäischen Gesellschaften erhalten. Nicht nur, aber gerade auch in Deutschland. Wenn in Umfragen eine Partei zweitstärkste Kraft ist, deren Spitzenkandidat Maximilian Krah ein offenkundiger Faschist ist, der den Taliban seinen Respekt ausdrückt, weil diese Kabul im Pride Month erobert haben, und sich offen mit Putins Angriffskrieg solidarisiert, ist es an uns, der demokratischen Zivilgesellschaft, diese Entwicklungen nicht einfach ohnmächtig hinzunehmen. Im Gegenteil! Wir müssen aktiv werden. Denn nur in einem demokratischen System, das unsere Rechte und Freiheiten schützt, können wir Europa formen.

Als Föderalist:innen blicken wir auf eine Verbandsgeschichte zurück, die ihren Ursprung im Widerstand gegen das faschistische Regime in Italien fand. In einer Situation, die wir heute als die dunkelste Stunde Europas bezeichnen, fanden Europäer:innen den Mut, einen Gegenentwurf zu der damaligen Realität aufzustellen – und waren damit erfolgreich. Sie hatten Hoffnung. Hoffnung, dass ein Europa in Frieden möglich ist, Hoffnung, dass Einendes über Trennendes siegt und Hoffnung, dass Krisen überwunden werden können. Diese Hoffnung gilt es heute wiederzufinden. Denn auch wenn wir anderen Krisen gegenüberstehen, so ist es doch an uns, Europa und die europäische Idee immer wieder neu als Gegenentwurf zu den Herausforderungen unserer Zeit zu denken, die föderalistische europäische Idee immer wieder neu zu interpretieren und weiterzudenken. Als überzeugte Europäer:innen wissen wir, diese Hoffnung liegt in einem vereinten Europa. #EurHope ist daher unsere Antwort auf die Krisen unserer Zeit.

Denn seit den 1940er Jahren hat sich viel verändert. Viele der damaligen Forderungen konnten umgesetzt werden. Wir leben in einem Europa, das einen gemeinsamen Binnenmarkt, verlässlichen Standards in vielen Bereichen, Freizügigkeit und regen kulturellen Austausch hat. Dennoch merken wir, dass sich seit dem Vertrag von Lissabon kaum etwas verändert hat. Es fehlt die Innovation, das Weiterdenken. Die aktuellen Verträge geben keine Antwort auf die bevorstehende Erweiterung, obwohl die Menschen auf dem Westbalkan, in der Ukraine, in Moldau und Georgien hoffnungsvoll auf eine Mitgliedschaft in der EU schauen. Europa stagniert. Und genau dieses Gefühl haben besonders junge Menschen. Europa bleibt hinter seinen Versprechungen zurück. Insbesondere in den Ländern, die sich seit Jahren im Integrationsprozess befinden, droht die Hoffnung auf einen EU-Beitritt allmählich in Frustration umzuschlagen. Es bleibt die Erkenntnis, dass die EU unvollendet ist und angesichts der aktuellen Herausforderungen machtlos erscheint. Wir sind es ihnen daher schuldig, weiter zu gehen und Europa immer wieder neu zu definieren, um gemeinsam eine europäische Zukunft bauen zu können .

Im Jahr 2023 sieht sich der europäische Kontinent mit alten und neuen Herausforderungen konfrontiert.

[1] Die Klimakatastrophe ist kein neues Phänomen und doch haben sich in diesem Jahr in bisher nicht dagewesener Form die absehbaren Folgen der menschengemachten Erderwärmung gezeigt: Waldbrände, Überflutungen und Ernteausfälle sind keine Seltenheit mehr.

[2] Die Reformunfähigkeit der EU in der Asyl- und Migrationspolitik ist ebenfalls kein neues Phänomen. Erschreckend ist aber, dass die Mitgliedstaaten der EU in diesem Jahr eine Reform beschlossen haben, die mit den europäischen Werten bricht. Tausenden Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, die dort in menschenunwürdigen Auffanglagern isoliert werden, wird somit das Recht auf individuelle Prüfung von Asylanträgen verwehrt. Ein Verstoß gegen eines der fundamentalen Menschenrechte. Stattdessen schließt die Europäische Kommission im Alleingang Deals mit autoritären Staaten wie Tunesien, einem Land, das Menschen auf der Flucht ohne Wasser und Nahrung in der Wüste aussetzt und bereits in der Vergangenheit immer wieder durch illegale Pushbacks im Mittelmeer auffällig wurde.

[3] Die langwierigen und teilweise ausgebremsten Erweiterungsprozesse in den Ländern der östlichen Partnerschaft und des Westbalkans gefährden die pro-europäische Haltung der Menschen in diesen Ländern und werden ihren Anstrengungen für einen EU-Beitritt nicht gerecht. Schlimmstenfalls hat dies eine Abkehr von der EU und eine Hinwendung an Staaten wie Russland oder China zur Folge, die bereits jetzt versuchen, die Enttäuschung über die langwierigen Prozesse für sich zu nutzen.

[4] Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wird seit 2014 mit menschenverachtender Brutalität geführt. Die Ukraine wurde zunehmend in die Lage versetzt, Gebiete zu verteidigen und zurückzuerobern. Die Zerstörung von Dörfern und Städten, die Plünderung von ukrainischem Besitz und Kulturgut, die Verschleppungen von Kindern, die Vergewaltigung von Frauen und die Ermordung von ukrainischen Zivilist:innen zeigen, dass mit Putin kein Frieden verhandelt werden kann. Auch seine Unterstützung des Systems in Belarus, wo Maryja Kalesnikawa, Maxim Znak, Ales Bjaljazki und tausende weitere Menschen wegen ihres Traumes von einem Leben in Freiheit und Selbstbestimmung mit Gefängnis, Folter und vielleicht sogar den Tod erleiden müssen, zeigt den Charakter des Putinschen Systems und die Notwendigkeit seines Endes.

[5] Knapp 52 Jahre nach der Einführung der Direktwahl des Europäischen Parlaments leidet die EU weiterhin unter einem massiven Demokratiedefizit. Solange die nationalen Interessen der Mitgliedstaaten vor denen der europäischen Bürger:innen stehen und einzelne Mitgliedstaaten ein Vetorecht besitzen und die ganze EU dadurch lahmlegen können, solange Institutionen wie die Europäische Kommission sich stärker dem Willen nationaler Regierungen verpflichtet fühlt und das Europäische Parlament kein Initiativrecht besitzt, solange kann die Europäische Gemeinschaft nicht vollends zusammenwachsen.

Ohne Hoffnung, keine Zukunft.

Gegen die widrigen Umstände, gegen unsere Angst, setzen wir daher Hoffnung. Denn Hoffnung, so der Friedensnobelpreisträger Vaclav Havel, ist nicht der naive Glaube, dass morgen alles besser wird, sondern das Wissen, dass es etwas gibt, wofür es sich zu kämpfen lohnt. Sie ist die Überwindung unserer Angst. Und was an ihre Stelle treten soll, ist für uns klar: Unsere Hoffnung ist ein Europa, das Schritt halten kann mit den Veränderungen dieser Welt, ein Europa, das Zukunft schafft.

Deshalb wollen wir jetzt, im Jahr vor den entscheidenden Wahlen auf unserem Kontinent, angesichts der vielen Kräfte, die versuchen, negative Gefühle zu schüren und Spaltungen zu forcieren, einen Gegenentwurf anbieten. Einen Gegenentwurf, der den Menschen in Europa einen anderen Weg in die Zukunft aufzeigt, einen konkreten Weg zur Umgestaltung und Wiederbelebung Europas und seiner Demokratie.

Ein Weg, der damit beginnt, denjenigen zuzuhören, die die Last der Zukunft auf ihren Schultern tragen werden: der Jugend Europas. Im Zeitalter der sozialen Medien sind junge Menschen in besonderem Maße der Desinformation ausgesetzt und wurden von den jüngsten Ereignissen wie Pandemie, Krieg, Inflation und Klimaangst stark beeinflusst. Unser Ziel ist es, den positiven und inklusiven Dialog zwischen jungen Menschen zu stärken, über Grenzen und Sprachbarrieren und soziale Hintergründe hinweg – in all ihrer Vielfalt. Wir werden die politische Debatte wieder auf die Prioritäten der jungen Menschen ausrichten, um ihr Vertrauen wiederherzustellen. Und auch, um mehr Eigenverantwortung zu schaffen und ihre Prioritäten für die Zukunft Europas in den Mittelpunkt unserer Kampagne 2024 zu stellen. Das Spielen mit der Angst und die bewusste Spaltung der Gesellschaft durch rechte Kräfte wollen wir durch eine “Agenda der Hoffnung” ersetzen.

Auf diese Weise werden Europa und Hoffnung wieder denselben Klang haben: EurHope. Heute rufen wir alle jungen Bürger:innen, alle Mitglieder der Zivilgesellschaft, alle Mitgliedstaaten, Städte und Regionen und alle engagierten Organisationen auf, sich dieser Idee der Hoffnung anzuschließen!

Wir rufen dazu auf, Hoffnungsträger:innen zu sein und gemeinsam Hoffnung zu entfachen.

[5] #EurHope für Demokratie: Die Forderung nach einer echten europäischen Demokratie ist kein bloßes Wunschdenken, sondern eine klare Notwendigkeit für ein zukunftsfähiges Europa. Die EU muss endlich entschiedene Schritte zu einer Demokratiereform der Institutionen einleiten. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines europäischen Wahlrechts, die Schaffung eines europaweiten Wahlkreises zur Formalisierung des Spitzenkandidatenprinzips, die Einführung des Initiativrechts für das Europäische Parlament sowie die Ersetzung des Einstimmingkeitsprinzips durch Mehrheitsentscheidungen im Rat.

[4] #EurHope für Frieden und Freiheit: Die Europäische Union muss endlich entschlossen zusammenstehen und eine eigenständige, gemeinsame Verteidigungspolitik begründen, nicht als Konkurrenz zur NATO, sondern im Zusammenspiel mit den Verbündeten. Ohne eigenständige europäische Streitkräfte kann die EU nicht mehr glaubwürdig als Garant für Frieden in Europa auftreten. Wir befürworten zudem das Verfolgen von Ansätzen des Konzepts der Feministischen Außenpolitik für die Europäische Union, da dieses die Grundwerte der EU in sich vereint.

[3] #EurHope für Erweiterung: In Anbetracht der möglicherweise jahrzehntelangen Beitrittsprozesse mit Ländern der östlichen Partnerschaft und dem Westbalkan ist es notwendig, dass Beitrittskandidaten bereits vor der Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union eine Teilmitgliedschaft erhalten. So sollte Ländern wie zum Beispiel Albanien bereits vor dem endgültigen Abschluss aller Beitrittskapitel der Zugang zum Binnenmarkt eingeräumt und die Personenfreizügigkeit in der EU eingeräumt werden.

[2] #EurHope für Menschlichkeit und Solidarität: Die Missachtung von Menschenrechten, zu deren Wahrung sich die EU in Artikel 2 ihrer Verträge bekennt, muss von ihr unaufhörlich angeprangert und sanktioniert werden. Zugleich muss die EU aber auch selbst ihrer Pflicht zur Wahrung der Menschenrechte nachkommen, insbesondere an ihren Außengrenzen. Sie darf menschenrechtsverachtende Systeme nicht noch durch bilaterale Deals belohnen. Um das tagtägliche Leid von Geflüchteten an den Außengrenzen der EU zu beenden, braucht es eine tatsächliche Seenotrettungsinitiative von der EU, legale Fluchtwege nach Europa, eine europaweite Koordination zur Unterbringung der Schutzsuchenden und nicht zuletzt ein Europa, das sich als Einwanderungskontinent versteht und eine weltoffene Mentalität, die nicht auf Abschottung und Festungsnarrativen beruht.

[1] #EurHope für einen lebenswerten Planeten: Mit voller Anstrengung die Klimakatastrophe bekämpfen. Die Europäische Union muss sich auf globaler Ebene für Klimagerechtigkeit zwischen den Kontinenten und Regionen der Welt einsetzen. Denn aktuell leiden vor allem Menschen in den Regionen nahe des Äquators unter den Folgen der Klimakatastrophe und können sich aus eigener Kraft häufig nicht weiter helfen, als aus diesen Regionen zu flüchten, weil sie durch Wüstenbildung und Dauererhitzung unbewohnbar werden. Darüber hinaus muss die EU einen Jahrhundertplan aufstellen, um sich bereits jetzt gegen die drohenden dauerhaften Überflutungen aufgrund des Meeresspiegelanstieges im Norden Europas zu wappnen. Nicht zuletzt müssen massive gemeinschaftliche Investitionen in eine nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft und Industrie sowie in energieeffizientes Wohnen und in den Ausbau erneuerbarer Energien getätigt werden, um die globale Erwärmung langfristig so gering wie möglich zu halten.

In diesem Sinne müssen wir Hoffnung entfachen, um die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen und die Zukunft Europas in unseren Händen zu halten. Denn Europa bedeutet für uns Hoffnung! Und zwar nicht weil wir glauben, dass es schon irgendwie gut werden wird, sondern weil wir die Gewissheit haben, das Richtige zu tun, damit Europa eine Zukunft hat.

paula2Hoffnung entfachen, damit Europa Zukunft hat
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Für Europawahlen nach dem partiellen Tandemsystem – unser Plan B für eine europäische Wahlrechtsreform

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Für Europawahlen nach dem partiellen Tandemsystem – unser Plan B für eine europäische Wahlrechtsreform

Beschluss im Wortlaut:

Aktuelles System der Europawahlen und seine Probleme

Nach dem aktuellen Europawahlrecht gibt es keine gemeinsamen Europawahlen, stattdessen wählen die EU-Bürger:innen mittels 27 nationaler Wahlen ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament (EP). Die europäische Perspektive ist dadurch kaum sichtbar, obwohl es europäische Parteien gibt, die auch im Europäischen Parlament zusammenarbeiten. Dadurch spielen europäische Themen auch im Wahlkampf und in der europäischen Politik der nationalen Parteien nur eine untergeordnete Rolle.

Weiterhin trägt auch die degressiv proportionale Sitzverteilung zum Demokratiedefizit der EU bei, d.h. große Mitgliedsländer haben zwar absolut mehr Sitze im EP als kleine, aber relativ zu ihrer Bevölkerung gesehen, sind sie unterrepräsentiert. Dadurch zählt eine Stimme in einem kleinen Land deutlich mehr als in einem großen Land. Somit wird der Gleichheitsgrundsatz als elementarer Grundsatz demokratischer Wahlen verletzt. Die degressive Proportionalität sorgt aber dafür, dass kleine Mitgliedstaaten im EP nicht vollkommen marginalisiert werden können.

Da diese Probleme uns als JEF ein Dorn im Auge sind, unterstützen wir den Vorschlag des EPs für die Einführung transnationaler Listen. Wir müssen aber auch feststellen, dass dieser Reformvorschlag an der fehlenden Einstimmigkeit des Europäischen Rates zu scheitern droht.

Es ist daher nötig, über einen Plan B nachzudenken. Unser Vorschlag ist das partielle Tandemsystem, bei dem nicht alle EU-Mitgliedstaaten sich beteiligen müssen und das nicht durch Vetos einzelner Mitgliedstaaten blockiert werden kann.

Das partielle Tandemsystem – Schritt für Schritt

Oberste Priorität des Tandemsystems hat die Abbildung des gesamteuropäischen Wahlergebnisses. Dafür bilden jeweils alle Mitgliedsparteien einer europäischen Partei über Ländergrenzen hinweg eine transnationale Listenverbindung. Die Wählerin/der Wähler gibt dann einer Listenverbindung ihre/seine Stimme. Alle Wähler:innenstimmen werden zu einem europaweiten Gesamtergebnis zusammengerechnet und mit diesem wird die Sitzverteilung der europäischen Parteien im Europäischen Parlament bestimmt. Diese Parteiensitze müssen dann auf die festgelegten Sitzkontingente der Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Im Folgenden werden diese Schritte genauer erklärt:

Das partielle Tandemsystem ist ein doppelproportionales Wahlrecht, d.h. zwei Sitzverteilungen werden parallel abgebildet. Die eine Sitzverteilung ist das gesamteuropäische Wahlergebnis und die zweite sind die festgelegten Sitzkontingente der Mitgliedstaaten. Für ersteres bilden jeweils alle nationalen Listen einer europäischen Partei oder eines Parteienbündnisses eine transnationale Listenverbindung. Dies ist vergleichbar mit der bisherigen Bildung von Fraktionen im EP, allerdings gibt es für transnationale Listenverbindungen keine Mindestanforderungen. Mehrere nationale Parteien können sich derselben transnationalen Listenverbindung anschließen und mit getrennten Listen antreten, auch wenn sie aus demselben Mitgliedsland kommen. Um unfaire Vorteile zu verhindern, dürfen sich die Mitgliedsparteien einer europäischen Partei nicht auf mehrere transnationale Listenverbindungen aufteilen. Dabei ist es unerheblich, ob die Europäische Partei bereits offiziell von der Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen anerkannt ist oder durch Strukturen und Absprachen bzw. eigenständige Erklärung als solche durch eine zu einzurichtende europäische Wahlleitung zu erkennen ist. Da die transnationalen Listenverbindungen entscheidend für das europäische Gesamtergebnis sind, werden sie vor den nationalen Parteien auf den Wahlzetteln angegeben.

Nach der Wahl erfolgt die Ermittlung der Sitzverteilung in zwei Schritten: Als Erstes wird die gesamteuropäische Sitzverteilung bestimmt. Alle Stimmen aus allen Mitgliedstaaten werden dabei zusammengeführt und entsprechend ihrer europäischen Stimmenanteile erhalten die transnationalen Listenverbindungen Anteile an den Sitzen des Europäischen Parlaments. Alleinstehende nationale Parteien, die die europäische Sperrklausel (mindestens in Höhe der natürlichen Sperrklausel) überwinden, sammeln für die eine technische transnationale Listenverbindung Stimmen. Als Schutz vor Missbrauch werden auch transnationale Listenverbindungen, die über 70% ihrer Stimmen in einem Mitgliedsland bekommen haben, mit all ihren Stimmen der einen technischen transnationalen Listenverbindung zugerechnet.

Im zweiten Schritt wird die europäische Sitzverteilung der Listenverbindungen auf die Mitgliedstaaten unterverteilt. Hier muss nun nach Staaten unterschieden werden, die sich am Tandemsystem beteiligen und solchen die ein Opt-out haben. Für letztere werden die Sitzverteilungen wie bisher rein national bestimmt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine transnationale Listenverbindung in den Opt-out-Ländern bereits mehr Sitze erhalten hat, als ihr europaweit zusteht, wird die gesamteuropäische Sitzverteilung erneut ermittelt unter Ausschluss dieser Listenverbindung und mit den übrig gebliebenen Sitzen. Eine ausgeschlossene Listenverbindung besetzt nur die Sitze, die sie in den Opt-out- Ländern erhalten hat. Solche Überhangmandate gibt es auch mit der derzeitige Rechtslage, das partielle Tandemsystem kann ihre Anzahl stark verringern, aber nur wenn sich alle Mitgliedstaaten beteiligen würden, wären sie gänzlich auszuschließen.

Zuletzt werden die noch offenen Sitze der gesamteuropäischen Sitzverteilung auf die Sitzkontingente der sich beteiligenden Mitgliedsländer verteilt. Diese Unterverteilung erfolgt so, dass die transnationalen Listenverbindungen möglichst dort Sitze erhalten, wo sie auch gewählt wurden. Tritt eine transnationale Listenverbindung in einem Mitgliedsland mit mehreren Parteilisten an, werden die in dem Land gewonnenen Sitze zwischen diesen weiter aufgeteilt. Da die degressive Proportionalität ausgeglichen wird, können nationale Teilergebnisse in den sich beteiligenden Mitgliedsländern nicht perfekt abgebildet werden. Oberste Priorität hat die Abbildung des europäischen Gesamtergebnisses. Die nationalen Sitzkontingente werden damit faktisch zu Quoten degradiert, die keinen Einfluss mehr auf die Zusammensetzung des europäischen Parlaments bezogen auf die europäischen Parteien haben.

Das Tandemsystem ist flexibel und kann beispielsweise um feste Geschlechterquoten erweitert werden (bei Teilnahme aller Mitgliedstaaten), sodass kein Geschlecht unter den Mitgliedern des EPs, den Sitzkontingenten der Mitgliedstaaten und der einzelnen europäischen Parteifamilien überproportional vertreten ist.

Unterstützend zur Durchführung des Tandemsystems sollte eine europäische Wahlleitung eingerichtet werden. Die staatliche Wahlkampferstattung sollte auf europäischer Ebene erfolgen, da alle Stimmen europaweit gleichwertig sind.

Das partielle Tandemsystem ist der beste Kompromiss zwischen Umsetzbarkeit, dem Prinzip der degressiven Proportionalität und dem Grundsatz der Wahlgleichheit und verbessert somit die Legitimation des Europäischen Parlaments.

Zusammenfassung: Welche Vorteile hat das partielle Tandemsystem?

  • Eine Wahl für ein geeintes Europa
  • Der demokratische Grundsatz der Stimmengleichheit wird endlich erfüllt – One person = One vote
  • Kleine Mitgliedstaaten bleiben garantiert relevant vertreten – Keine Marginalisierung
  • Europäische Parteien treten in den Vordergrund
  • Europäische statt nationale Themen bestimmen die Wahl
  • Durch gesamteuropäische Umfragen europäisiert sich die Berichterstattung
  • Minimaler Eingriff in bisheriges nationales Wahlrecht
  • Alle nationalen Parteien können innerhalb ihrer Listenverbindung mit eigener Liste antreten
  • Eine simple Wahl – Die Wähler:innen setzen nur ein Kreuz
  • Stärkt das Spitzenkandidat:innenprinzip

Forderungen

Wir fordern die Mitgliedstaaten, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, auf, das partielle Tandemsystem umzusetzen. Das partielle Tandemsystem würde maßgeblich zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines einheitlichen europäischen Wahlrechts auf dem Weg der Weiterentwicklung der Europäischen Union zu einem föderalen Bundesstaat beitragen.

Wir fordern das Europäische Parlament auf, sich eindeutig zum Tandemsystem zu bekennen und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten aktiv zu fördern.

Wir fordern den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf, den europäischen Direktwahlakt zu ändern und das partielle Tandemsystem mit Opt-outs einzuführen. Sollten Mitgliedstaaten trotz Opt-out die Reform blockieren, sollte auch eine Einführung am Rat vorbei mittels zwischenstaatlichen Vertrags ins Auge gefasst werden. Dieser Vertrag würde dazu dienen, die nationalen Europawahlgesetze koordiniert im Sinne des partiellen Tandemsystems anzupassenund eine europäische Wahlleitung außerhalb der EU-Institutionen einzurichten.

Begründung

Die JEF Deutschland sollte das partielle Tandemsystem unterstützen, da es ein effektives Mittel sein kann, die europäische Perspektive bei Europawahlen zu stärken. Es ist durch die partielle Umsetzbarkeit ein Ziel, das wirklich von uns erreicht werden kann. Dieses doppelproportionale Wahlrecht steht auch in keinem Widerspruch zu anderen Vorschlägen der JEF, wie beispielsweise transnationalen Listen, sondern könnte deren Einführung sogar erleichtern, denn die Bindung nationaler Parteien zu bisher rein nationalen Europawahlen wird aufgeweicht. Für die Wählenden ist das Tandemsystem es sogar einfacher, da sie wie bisher ein Kreuz setzen und kein zweites für eine transnationale Liste. Der Aufbau der Wahlzettel ändert sich nicht, es stehen jetzt nur die Listenverbindungen der Europaparteien auf ihnen, weil wir diese wählen.

Die Idee des Tandemsystems ist nicht neu, wir können auf der Arbeit von Expert:innen und Erfahrungen aus Gebieten mit ihm aufbauen. 2006 führte der Kanton Zürich dieses Wahlrecht ein, nachdem das bisherige Verhältniswahlrecht mit Wahlkreisen zu großen Verzerrungen bei Wahlen geführt hatte und das Schweizer Bundesgericht es wegen des Bruchs des Wahlgleichheitsgrundsatzes als verfassungswidrig aburteilte.

Prof. Pukelsheim, der den Kanton maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen Wahlrechts unterstützt hat, und Jo Leinen, Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen 2004-2009, stellen in einem Aufsatz dar, wie das Tandemsystem auf europäischer Ebene umgesetzt werden kann (https://mip.pruf.hhu.de/article/view/353/370). Allerdings gehen sie nicht auf die Möglichkeit ein, das Tandemsystem nur partiell einzuführen.

Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas haben Olivier Costa (Director of Studies at the European Political and Governance Studies Department of the College of Europe) und Pierre Jouvenat (UEF) im College of Europe Policy Brief #2.21 auch für die Einführung des doppelproportionalen Verhältniswahlrechts plädiert, da sie die Akzeptanz für die Einführung als hoch einschätzen. (abrufbar unter: https://www.coleurope.eu/system/files_force/research-paper/cepob-cofoe_2-21_costa_jouvenat_en.pdf?download=1)

Am 30.08.2023 haben wir ein Expertengespräch mit Prof. Pukelsheim und Prof. Meinel veranstaltet. Dabei konnten JEFer:innen aus ganz Deutschland Fragen stellen. Wir haben aus dem Gespräch mitgenommen, dass im besten Fall alle Mitgliedstaaten sich am Tandemsystem beteiligen sollten und auch dass die Nennung der Europaparteien auf den deutschen Wahlzetteln ein wichtiger erster Schritt sei. Eine Einführung am Europäischen Rat vorbei sei schwierig juristisch einzuschätzen. Dieser Weg sei in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen, aber den Mitgliedstaaten würde bei ihren nationalen Europawahlgesetzen viel Spielraum zugestanden. Ein großer Vorteil des Tandemsystems sei, dass die europäischen Parteien in ihrer Vielfalt an Mitgliedsparteien an den Wahlen teilnehmen könnten.

Das Tandemsystem lässt sich am besten an einem einfachen Beispiel erklären:

Unsere vereinfachte EU besteht aus drei Ländern, die die großen, mittleren und kleinen Mitgliedstaaten repräsentieren, und zur Wahl treten drei Europaparteien an. Bisher werden den Parteienfamilien die Sitze im EP auf Basis ihrer nationalen Wahlergebnisse zugeteilt, beispielsweise erhält Partei A in den großen Mitgliedstaaten 135 der 360 Sitze, weil sie 45 der 120 Mio. Stimmen für sich gewinnen konnte.

Priorität hat die Abbildung des nationalen Wähler:innenwillens vor der Abbildung des europäischen Wähler:innenwillens, denn die europäische Sitzverteilung passt nur ungefähr zur Verteilung aller Stimmen. Mit dem „kompletten“ Tandemsystem dreht sich das um, d.h. wir ermitteln erst das europäische Gesamtergebnis und verteilen dieses so gut wie möglich auf die Mitgliedsländer:

Dabei müssen wenige Sitze, insbesondere in den Ländern wo sie nur knapp an eine Partei gehen würden, umverteilt werden (oft in den großen Mitgliedsländern). Priorität hat die Abbildung des europäischen Wähler:innenwillens vor der Abbildung des nationalen Wähler:innenwillens.

Das partielle Tandemsystem unterscheidet sich dann vom „kompletten“ dadurch, dass Mitgliedstaaten eine Opt-Out-Option gewährt werden kann, d.h. diese Mitgliedstaaten verteilen wie bisher ihre Sitze nach ihren nationalen Wahlergebnissen, während die sich beteiligenden dafür sorgen, dass europäische Gesamtergebnis stimmt. In unserem Beispiel beteiligen sich nur die großen Mitgliedsländer am Ausgleichsmechanismus:

Es ist immer erstrebenswert, dass sich möglichst viele Mitgliedstaaten beteiligen, damit der Ausgleich nicht durch wenige geschultert werden muss. Gleichzeitig ermöglicht diese Opt-Out-Möglichkeit, dass wir nicht auf das letzte Land warten müssen, um eine effektive Wahlrechtsreform durchzusetzen.

Wäre bei der Europawahl 2019 das partielle Tandemsystem genutzt worden, hätte sich eine Sitzverteilung ergeben können, wie sie auf der folgenden Seite zu finden ist (Bild nicht einfügbar). Der Rechner, mit dem dieses Ergebnis bestimmt wurde, kann unter https://hoffmanncl.shinyapps.io/PartialTandem/ aufgerufen werden. (Nur 25h pro Monat nutzbar, bitte sparsam benutzen. Ergebnisse können über den pdf-Drucker des Browsers abgespeichert werden. Keine mobile Ansicht verfügbar, bitte nur an einem Desktop-Gerät aufrufen.)

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Hamas Terror verurteilen, Eskalation verhindern, Jüdisches Leben verteidigen

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Hamas Terror verurteilen, Eskalation verhindern, Jüdisches Leben verteidigen

Beschluss im Wortlaut:

Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel ist eine Zäsur. Wer Zivilist:innen ermordet, entführt und vergewaltigt, ist niemals im Recht. Die akut entfachte Gewaltspirale im Nahen Osten hat allein die Hamas zu verantworten. Als Junge Europäische Föderalist:innen sind wir zutiefst betroffen über das Leid, das den Menschen in Nahost widerfährt.

Israel hat nie zuvor eine derart menschenverachtende Gewalt und Brutalität erleben müssen. Dieser schreckliche Tag hat die höchste Zahl jüdischer Opfer seit der Existenz des Staates Israel zur Folge gehabt. Wir, als Junge Europäische Föderalist:innen, stehen solidarisch an der Seite Israels. Den Menschen dort gilt unser Mitgefühl und wir verurteilen diesen Akt des Terrors aufs Schärfste. Das Bekenntnis zur Existenz Israels gilt uneingeschränkt. Deutschland trägt hier eine besondere historische Verantwortung gegenüber allen Jüd:innen.

Der Angriff der Hamas gibt Israel das Recht, die eigenen Bürger:innen und das eigene Territorium – auch militärisch – zu verteidigen. Das humanitäre Völkerrecht bildet dabei den Rahmen zum Schutz unschuldiger Zivilist:innen in Israel und im Gazastreifen. Die umfassende Blockade des Gazastreifens überschreitet diesen Rahmen.

Die Hamas opfert mit ihrem Angriff bewusst das Leben der palästinensischen Bevölkerung zur Durchsetzung ihrer eigenen Ideologie des Hasses. Sie streben nicht weniger als die Vernichtung des Staates Israel sowie aller Jüdinnen und Juden auf der Welt an. Sie werden darin durch weitere antizionistische und antisemitische Akteur:innen unterstützt.

Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden humanitären Katastrophe im Gazastreifen steht die Europäische Union in der Verantwortung in enger Abstimmung mit ihren Partnern auf die Einrichtung sicherer Fluchtkorridore und gezielter humanitärer Unterstützung zu dringen. Ziel der diplomatischen Bemühungen muss es sein, durch einen Dialog mit den Kriegsparteien eine weitere Eskalation der Kriegshandlungen zu verhindern und eine Waffenruhe zur Durchsetzung humanitärer Grundvoraussetzungen zu erreichen.

Wir verurteilen die neue Dimension antisemitischer Übergriffe in Deutschland. Es darf uns nicht kaltlassen, wenn Jüd:innen wieder Angst haben, in Deutschland auf die Straße zu gehen und ihren Glauben in Freiheit zu leben. Wir sehen, wie Mitbürger:innen den Terror der Hamas öffentlich verharmlosen und verherrlichen, die Ermordung unschuldiger Zivilist:innen feiern und den Staat Israel in seiner Existenz in Frage stellen. Es braucht das entschiedene Handeln des Rechtsstaats, genauso wie eine Zivilgesellschaft, die allen Formen von Antisemitismus entschieden entgegentritt.

Wir müssen jetzt in Deutschland und Europa zusammenhalten: Für ein friedliches Miteinander, auf der Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte. Als Demokrat:innen stehen wir für ein klares Wertefundament. Wir wenden uns entschieden gegen jede Form des Missbrauchs des Rechts auf Meinungsfreiheit zu ideologischen Zwecken. Es gilt auch hier: Antisemitismus, Rassismus sowie jede weitere Form der Diskriminierung sind keine Meinung, sondern als Straftaten zu verfolgen.

Lasst uns gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land entschieden gegen Antisemitismus, Rassismus, Terrorismus und Hass eintritt und sich solidarisch mit Israel und der unschuldigen Bevölkerung in Gaza zeigt.

Dies vorausgeschickt, fordern wir darüber hinaus:

1. Die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller durch die Hamas verschleppten Geiseln.

2. Die Zerschlagung der terroristischen Vereinigung Hamas.

3. Humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen und darüber hinaus, wobei sichergestellt werden muss, dass mit EU-Mitteln weder direkt noch indirekt Terrorismus finanziert wird.

4. Eine unabhängige Untersuchung und Aufklärung angesichts der vielen zivilen Toten.

5. Eine umfassende Aufklärung bezüglich der Rolle, die Iran und anderen Ländern wie Katar und Russland bei der Finanzierung und Unterstützung des Terrorismus in der Region zukommt; im Fall einer nachweisbaren Unterstützung muss die EU Sanktionen gegen die Verantwortlichen erwirken.

6. Betreiber:innen von sozialen Netzwerken in die Pflicht zu nehmen, intensiv gegen die massive Desinformation und Hassrede, die im Internet in diesem Zusammenhang verbreitet wird, vorzugehen, was auch durch EU-Recht vorgeschrieben ist.

7. Im Kontext der zunehmenden antisemitischen Reden, Kundgebungen und Angriffe, die sich seit Beginn der Terroranschläge durch die Hamas gegen jüdische Menschen richten, rufen wir die EU und all ihre Mitgliedstaaten dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für jüdisches Leben zu gewährleisten.

Ergänzend fordert der Bundeskongress den Bundesvorstand und alle Landesverbände auf, sich verbandsintern vertieft mit den komplexen Dynamiken des Nahostkonflikts und der Verantwortung von Europa auseinanderzusetzen.

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Unsere Vision einer föderalistischen Außenpolitik

Bundesausschuss 02. – 04.12.2022

Unsere Vision einer föderalistischen Außenpolitik

Beschluss im Wortlaut:

Als Junge Europäische Föderalist*innen setzen wir uns schon seit langem für eine einheitliche europäische Außenpolitik ein, die die Werte und Interessen Europas schlagkräftig und glaubwürdig vertreten kann. Bis heute ist es nicht gelungen, eine gemeinsame, föderalistische Außenpolitik in Europa zu organisieren, die auch dazu in der Lage ist, auf die Fragen unserer Zeit passende Antworten geben zu können. Und während die europäische Integration im Bereich der Wirtschaft zügig vorangekommen ist, streiten die Mitgliedstaaten noch heute um den richtigen Kurs der Ausgestaltung in der gemeinsamen Außenpolitik. In Zeiten des Krieges in der Ukraine, des globalen Klimawandels und des Aufstiegs autokratischer Kräfte bleibt die europäische Außenpolitik in intergouvernementalen Strukturen verhaftet und wirkt dadurch regelmäßig inkonsequent, stark verwässert sowie ineffizient.

Dabei ist bereits vor 70 Jahren mit der “Europäischen Politischen Gemeinschaft” (EPG) der erste Versuch unternommen worden, eine gemeinsame Außenpolitik nach föderalistischen Grundsätzen zu schaffen. Das Scheitern der EPG führte im Ergebnis aber dazu, dass das Gemeinschaftsprinzip bis heute keinen Einzug in den Bereich der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik gefunden hat.

Die bestehenden Strukturen in der EU, wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die hohe Repräsentantin, sind ein erster Schritt für mehr außenpolitische Verantwortung der EU. Gleichzeitig stellen wir als JEF fest, das die bisherigen Maßnahmen nicht weit genug gehen. Vielmehr benötigt die Union ein Um- und Weiterdenken der bisherigen Ideen. Ursula von der Leyen hat bei ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union die Schlussfolgerungen aus der Konferenz zur Zukunft Europas erneut aufgegriffen. Ein prominenter Vorschlag ist dabei die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip in Außen- und Sicherheitsfragen, den wir an dieser Stelle erneut bekräftigen möchten.

Zudem hat sie ihre Unterstützung für einen erneuten Versuch für eine Europäische Politische Gemeinschaft zugesichert. Vor diesem Hintergrund fordern wir mit diesem Beschluss, eine föderalistische Außenpolitik in Europa final zu vollenden!

Wir haben in Europa die Erfahrung gemacht, dass immer dann, wenn existentielle Krisen anstehen, sich die Menschen an die Europäische Union wenden. Sei es bei der schweren Finanzkrise vor 15 Jahren, während der weltweiten Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine oder der Energiekrise verbunden mit einer wirtschaftlichen Rezession: gemeinsam sind wir stärker in Europa. Eine gemeinsame Herangehensweise an Probleme, die den ganzen Kontinent betreffen, bringt uns wesentlich weiter als nationale Alleingänge. Nicht ohne Grund wird dabei stets auf Jean Monnet Bezug genommen, der sagte, dass “Europa in Krisen geschmiedet werden wird.” Insbesondere bei den Russland-Sanktionen ist die innere Stärke Europas deutlich geworden, nachdem sie geeint, geschlossen und schnell reagiert hat. Aktuell steht nicht nur für die Ukraine sehr viel auf dem Spiel, sondern auch für Europa und die ganze Welt. Denn dieser Krieg richtet sich auch gegen unsere Werte, unsere Zukunft, unsere Wirtschaft als auch unsere freiheitliche sowie friedliche Verfassung.

Spätestens mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine müssen wir feststellen, dass es zu einem neuen Konflikt zwischen demokratischen und autoritären Staaten gekommen ist. Die EU sollte den Anspruch haben, bei der Verteidigung von Demokratie und Sicherheit in Europa und weltweit eine entscheidende Rolle zu spielen.

In diesem Sinne wollen wir, dass die gemeinsame Verständigung und der einstimmige Beschluss von Sanktionen nicht länger von außergewöhnlichen Umständen abhängig ist. Vielmehr müssen die institutionellen Grundlagen dafür geschaffen werden,dass die EU auch dauerhaft geeint, geschlossen und schnell reagieren kann. Nur gemeinsam hätte die EU genug politisches Gewicht, um als eigenständige Akteurin auf der Weltbühne aufzutreten, Rechte und Grundrechte ihrer Bürger*innen zu schützen und sich dabei von keiner Schutzmacht abhängig machen zu müssen.

Außenpolitik föderalistisch reformieren

Als JEF fordern wir daher eine föderalistische Außenpolitik, damit die EU mit einer Stimme sprechen kann. Das Verhältnis Föderalismus und Außenpolitik bedeutet für uns, dass es eine verfassungsmäßig geregelte Interaktion zwischen dem Bundesstaat Europa und seinen Mitgliedstaaten im Innenverhältnis gibt, um nach außen mit einer Stimme zu sprechen. (Vielfalt im Innern – Einheit nach außen) In diesem europäischen Bundesstaat hat die föderale Regierung (Europäische Kommission) unumstrittene rechtliche Befugnis in der Außenpolitik, damit sie die Kompetenz bekommt, internationale/völkerrechtliche Verträge eigenständig verhandeln und abschließen zu können, wobei das Parlament mit einbezogen werden muss. Damit dies möglich wird, möchten wir die Beschlüsse des vergangenen Bundeskongresses in Wittenberg sowie Bundesausschusses in Brüssel bekräftigen, die eine*n echte*n europäische*n Außenminister*in mit eigenständigem Außenministerium einfordern.

Föderalismus bedeutet auch für uns, sich nicht gleichzumachen, sondern die Vielfalt der Mitgliedstaaten als Reichtum zu begreifen und Respekt sowie Toleranz voreinander zu haben. Deshalb soll es den Mitgliedstaaten unbenommen bleiben, in den Bereichen des grenzüberschreitenden Regionalismus sowie von internationalen Kommunalpartnerschaften weiterhin aktiv zu sein. Das europäische Außenministerium setzt dabei den übergeordneten Rahmen und legt Ziele sowie Strategien der Außenpolitik fest. Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten sollen größtmögliche Berücksichtigung finden, indem es vor einer zukünftigen zweiten Kammer rechenschaftspflichtig ist. Im Zweifel müssen mitgliedstaatliche Einzelinteressen jedoch dem Gemeinwohl der Europäischen Union als Ganzes untergeordnet werden.

Ohne eine europäische politische Autorität – mit entsprechenden föderalistischen Kompetenzen – wird man den zentrifugalen und partikularistischen Tendenzen der Mitgliedstaaten eben nicht standhalten können. Das wird uns schon heute regelmäßig vor Augen geführt und unterstreicht noch einmal den dringenden institutionellen Handlungsbedarf!

Damit die EU in einer immer schneller werdenden Welt handlungsfähiger wird, müssen kurzfristig die nationalen Vetorechte im Rat der Außenminister*innen abgeschafft werden. In der EU müssen wir einen Paradigmenwechsel im Entscheidungsprozess einläuten: intergouvernementale Verhandlungen im Europäischen Rat und im Rat der EU haben ausgedient. Ein entscheidender Konstruktionsfehler war es, den Mitgliedstaaten ein letztinstanzliches Vetorecht einzuräumen. Nationale Interessen an einem Vetorecht sind nachvollziehbar, allerdings wird eine kohärente Außenpolitik dadurch zu häufig ausgebremst und verhindert.

Schwerpunkte einer föderalistischen Außenpolitik

Als Junge Europäische Föderalist*innen wissen wir sehr genau, dass wir ein starkes und vor allem handlungsfähiges Europa brauchen, um die großen Fragen unserer Zeit zu lösen – Klima, Sicherheit, Schutz der Demokratie und unserer Werte. Deshalb schlagen wir folgende Hauptschwerpunkte für eine europäische föderalistische Außenpolitik vor:

1. Wirtschaftliche Globalisierung

Der europäische Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten ist eine der größten Erfolgsgeschichten Europas. Gemeinsam miteinander Handel zu treiben kann – bei den richtigen Rahmenbedingungen – für alle Seiten vorteilhaft sein. Unsere Handelspartner haben uns dabei geholfen, nicht nur unsere europäische Wirtschaft zu stärken, sondern auch unsere Interessen und unsere Werte global voranzubringen und die Globalisierung aktiv mitzugestalten. Insbesondere mit gleichgesinnten Partnern sehen wir das Potenzial, auch außerhalb unserer Grenzen wichtige Arbeits- und Umweltstandards durchsetzen sowie die Menschenrechtslage in der Welt verbessern zu können. Eine europäische Außenpolitik aus einem Guss wird uns auch dabei helfen, Beziehungen zu neuen Partnern und wichtigen Wachstumsregionen zu knüpfen. Denn nur gemeinsam werden wir die klimaneutrale und digitale Transformation unserer Wirtschaftsweise wirksam gestalten können – wertegebundene Handelsverträge sind dabei das effektivste Mittel.

2. Multipolare Sicherheit

Als JEF fordern wir eine europäische Friedens- und Sicherheitspolitik. Momentan stellt der russische Imperialismus und Militarismus eine grausame Verletzung des Friedens in Europa dar. Durch Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wurde die europäische Sicherheitsarchitektur, die seit dem Ende des Kalten Krieges existierte, nichtig gemacht und vollkommen zerstört. Wir verurteilen den Angriff Russlands auf das souveräne Territorium der Ukraine und fordern die europäischen Staaten auf, der Ukraine jede mögliche – auch militärische – Hilfe zur Verfügung zu stellen, ohne dabei selbst in aktive Kampfhandlungen einzutreten. Wir bekennen uns auch zu den Bündnispflichten der NATO und der EU und begrüßen die Aufnahme weiterer Staaten in die Bündnisstrukturen. Wir bekräftigen darüber hinaus die Forderung der JEF nach einer Europäischen Armee, um die Kräfte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu bündeln und sicherheitspolitisch weiter zusammenzurücken.

Aufrüstung im Rahmen einer agressiven Außenpolitik, wie sie China zur Bedrohung der Nachbarstaaten Taiwan, Japan und Südkorea durchführt, lehnen wir ab. Die EU sollte sich deshalb für wirksame Abrüstung einsetzen und aktiv an neuen Rüstungskontrollabkommen mitwirken. Diplomatie und Verhandlungen müssen auch weiterhin das wichtigste Mittel zur Friedenssicherung sein. Als Weltföderalist*innen streben wir eine globale Ordnung an, in der Atomwaffen keinen Platz haben.

3. Umwelt- und Klimaschutz

Die EU spielt in der globalen Klimadiplomatie eine führende und treibende Rolle.

Der European Green Deal nimmt sich vor, gegenüber Drittstaaten besonders als Vorbildfunktion, aber auch im Handel und im Finanzmarkt Standards zu setzen. Gleichzeitig sehen wir, das bisherige Bemühungen noch nicht ausreichen und die Umsetzung zu lange dauert. Zusätzlich zu der Beschleunigung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen fordern wir ein verstärktes Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten in internationalen Institutionen wie den UN-Klimakonferenzen ein. Hieraus können Kooperationen mit Nicht-EU-Staaten in Form von Klimaallianzen oder Klimaclubs als separate Abkommen entstehen.

Wir sehen auch, dass sich Europa in mehrfacher Hinsicht energiepolitisch von autoritären Staaten abhängig gemacht hat, die nachweislich systematische Menschenrechtsverletzungen begehen. Das ist für uns nicht hinnehmbar und war ein Fehler. Diesen Preis dafür bezahlen wir jetzt. Zum einen sind wir auf Energieimporte in Form von fossilen Brennstoffen angewiesen. Zum anderen birgt die Umstellung auf erneuerbare Energien die Gefahr, sich neuen Abhängigkeiten außereuropäischer Zulieferindustrien aus der Solar- und Windenergiebranche auszusetzen. Durch fehlende Investitionen der letzten Jahrzehnte in erneuerbare Energien ist die EU bei der angestrebten Energiewende aktuell auf China als Weltmarktführer in der Solarbranche sowie Gatekeeper auf dem für Windkraftanlagen entscheidenden Markt für seltene Erden angewiesen. Gleichermaßen dominiert China mit einem Anteil von 61% an der weltweiten Minenproduktion den Markt für seltene Erden, welche nötig sind für die Herstellung von Windkraftanlagen. In der Vergangenheit hat China den Export bereits künstlich gedrosselt und auch in Zukunft könnte China Exportstopps als Druckmittel in internationalen Konflikten einsetzen. Eine derartige Abhängigkeit von autoritären Staaten, die nachweislich systematische Menschenrechtsverletzungen begehen, ist für uns nicht hinnehmbar.

Wir fordern daher, dass Europa seine Bezugsquellen für alle kritischen Rohstoffe und Technologien diversifiziert und die Transformation zu den erneuerbaren Energien beschleunigt. Dafür ist es unerlässlich, die europäische Industrie au der Solar- und Windenergiebranche mit hohen Investitionen zu unterstützen. Das Ziel muss eine sichere, europaweite sowie autonome Energieversorgung sein, die unabhängig von fossiler Energie sowie von Energiequellen aus autoritären Staaten ist. Darüber hinaus bekräftigen wir die umfassenden klimapolitischen und umweltrechtlichen Beschlüsse vom Bundeskongress 2020 und dem Bundesausschuss im März 2022.

Förderung und Schutz demokratischer Werte

Als JEF fordern wir ebenfalls eine feministische Außenpolitik. Feministische Außenpolitik orientiert sich am Wohl der Menschen und berücksichtigt möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten. Europa ist eine Wertegemeinschaft und sollte sich aus diesem Grund weltweit für Menschenrechte einsetzen. Insbesondere Frauen und andere marginalisierte Gruppen werden bei Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie maßgeblich von deren Konsequenzen betroffen sind.

Als JEF fordern wir ebenfalls eine feministische Außenpolitik.

Als JEF fordern wir ebenfalls eine feministische Außenpolitik. Feministische Außenpolitik legt ein erweitertes Sicherheitsverständnis zur Grundlage dar, welches nationale Sicherheit in humane Sicherheit erweitert. Dies beinhaltet den erweiterten Sicherheitsbegriff, der Frieden nicht nur als Abwesenheit von Krieg bezeichnet, sondern auch strukturelle Gewalt mitberücksichtigt und anstrebt diese zu überwinden. Hierzu berücksichtigt feministische Außenpolitik die mögliche strukturelle Gewalt in Handel, Kooperation und der Innenpolitik beider Länder.

Daher orientiert sich Feministische Außenpolitik am Wohl der Menschen und berücksichtigt möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten. Europa ist eine Wertegemeinschaft und sollte sich aus diesem Grund weltweit für Menschenrechte einsetzen. Insbesondere Frauen und andere marginalisierte Gruppen werden bei Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie maßgeblich von deren Konsequenzen betroffen sind. Die EU sollte deshalb als Fürsprecherin für die Gleichbehandlung von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen das Wort ergreifen und sie stärker an entsprechenden Entscheidungsprozessen beteiligen.

Aus diesem Grund fordern wir als JEF eine feministische Außenpolitik. Feministischer Außenpolitik liegt ein erweitertes Sicherheitsverständnis zur Grundlage, das nationale, staatliche Sicherheit auf die individuelle Sicherheit der Menschen erweitert. Dieses Sicherheitsverständnis beinhaltet auch eine Vorstellung von Frieden, die nicht nur die Abwesenheit von physischer, sondern auch struktureller Gewalt mitberücksichtigt. Als strukturelle Gewalt gelten alle Faktoren, die Menschen daran hindern ihr vollständiges Potenzial zu erreichen. Um diesen Zustand zu überwinden, berücksichtigt feministische Außenpolitik die mögliche strukturelle Gewalt in Handel, Kooperation und der Innenpolitik beider Länder, orientiert sich am Wohl der Menschen und berücksichtigt möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten.

Gleichzeitig soll der historische Kontext der europäischen Außenpolitik bei künftigen außenpolitischen Entscheidungen bedacht werden, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und eine gerechtere Weltordnung zu ermöglichen. Wir fordern zudem, dass die EU jungen oder unter Druck geratenen Demokratien zusätzliche Hilfe zukommen lässt und die organisierte Zivilgesellschaft insbesondere dort unterstützt, wo staatliche Willkür und Korruption sie zu zerstören drohen.

Als JEF fordern wir eine Verstärkung der internationalen Kooperation. Die Zusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens soll auf Augenhöhe passieren. Neokoloniale Bestrebungen, wie die Kreditvergaben Chinas, lehnen wir ab, da sie Abhängigkeiten zu den geldgebenden Staaten schaffen. Stattdessen setzen wir uns für eine Zusammenarbeit mit Ländern des globalen Südens auf Augenhöhe ein.

Wenn wir uns ernsthaft auf die Welt von morgen vorbereiten wollen, müssen wir auch in der Lage sein, die Dinge selbstbestimmt anzugehen, die für die Menschen in Europa am wichtigsten sind.

Es wird Zeit, dass Europa auf die diplomatische Weltbühne tritt. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, kann Europa Herausragendes leisten!

emmelineUnsere Vision einer föderalistischen Außenpolitik
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Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen

Bundesausschuss, 03.12.22

Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen

Beschluss im Wortlaut:

In der Nacht zum 13. September hat Aserbaidschan das souveräne Territorium Armeniens angegriffen. Der breit angelegte Krieg unter Einsatz von Artillerie und bewaffneten Militärdrohnen richtete sich gegen armenische Dörfer und Städte, die sich sowohl nahe der Grenze zu Aserbaidschan als auch tief im armenischen Kernland (wie z. B. auf den Kurort Dschermuk) befinden.

Über 200 armenische Soldat:innen sind gefallen oder werden vermisst. Es gibt Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung, zerstörte Häuser und Existenzen. Über 7.600 Zivilist:innen wurden vertrieben. Wieder einmal, nach dem 44-tägigen Krieg im Jahr 2020 um Bergkarabach, gab es zahlreiche Kriegsverbrechen: Kriegsgefangene wurden gefesselt, gefoltert, erniedrigt und getötet. Die Leichen getöteter Soldat*innen wurden geschändet.

Armenien ist eine der wenigen Demokratien im Südkaukasus. Seit 2018 befindet sich Armenien im Aufbau einer freien und pluralistischen Gesellschaft, in der europäische Werte und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen. Das größte Problem für die Existenz Armeniens stellt die Sicherheit des Landes dar. Das Land ist durch Autokratien, wie Aserbaidschan, Russland und die Türkei umgeben und wird stets in seiner Souveränität und Integrität bedroht.

Vor diesem Hintergrund ist es unerträglich, die gespaltene Reaktion der EU zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Bezug auf die Verurteilung der Angriffe zu sehen. Während das Europäische Parlament die Angriffe in vielen Anträgen verurteilt, macht die Kommission in bspw. der Person der Kommissionspräsident Ursula von der Leyen weitere Gasgeschäfte mit Alijews-Regime im Rahmen der “Kaviar-Diplomatie”.

Wir, die Jungen Europäischen Förderalist:innen stehen an der Seite Armeniens und betonen daher unsere klare Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges.

Unsere Forderungen an die EU sind daher:

Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges:

Die EU muss den Aggressor eindeutig benennen und ihn auffordern, das souveräne Gebiet Armeniens zu verlassen und somit den Stand vom 21. Mai 2021 wiederherzustellen.

Die EU soll ihre Mitgliedsstaaten sowie NATO-Mitglieder und ENP-Mitglieder (bspw. Israel) auffordern, keine weiteren Waffen und militärische Luftfahrzeuge (inklusive Drohnen) an Aserbaidschan zu liefern. Auch den Lieferungen von Dual-Use-Gütern stehen wir skeptisch gegenüber.

Die EU muss die destruktive Haltung Russlands und der Türkei in der Region verurteilen.

Wir unterstützen die von Emmanuel Macron im Rahmen des ersten Konvents der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPC) ausgehende Initiative der Einrichtung einer zivilen Mission der Europäischen Union entlang der Grenze Armeniens zu Aserbaidschan. Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass Armenien und Aserbaidschan diesen Vorschlag am 07.10.2022 zustimmten, ein Bekenntnis zur Charta der Vereinten Nationen und der Erklärung zur Alma Ata von 1991 abgaben und somit die territoriale Integrität und Souveränität des jeweils anderen anerkannten. Dieses Gespräch ist begrüßenswert und soll fortgeführt werden, da wichtige Aspekte, wie die Zukunft der Republik Artsakh und die Sicherheit der armenischen Bevölkerung in der Region Bergkarabach, weiterhin unklar bleiben. Des Weiteren fordern wir, dass auch in dieser Region Friedenstruppen der Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.

EU-Mitgliedsstaaten sollen die Einberufung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Südkaukasus-Region nach dem Zerfall der Sowjetunion unterstützen. Des Weiteren soll eine Wahrheitskommission einberufen werden, um die Verbrechen gegen die Menschheit in dieser Region seit dem Zerfall der Sowjetunion aufzuklären.

Sanktionen gegen die politische Elite Aserbaidschans:

  • Regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
  • Das Einfrieren von Vermögenswerten von Staatspräsident Ilham Heydər Alijew und Vizepräsidentin Mehriban Alijewa (die Familie Alijew), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Parlamentsabgeordneten, Vorsitzende des aserbaidschanischen Parlaments Sahiba Gafarova, Vertreter:innen des Militärs und zahlreichen Oligarch:innen.

Vorläufiges Sanktionspaket gegen die Regierung Aserbaidschans:

  • Die EU soll ein Embargo auf alle fossile Energieträger verhängen. Wir verurteilen die am 18. Juli 2022 getroffene Absichtserklärung der vertieften Zusammenarbeit mit Aserbaidschan, die vor allem auf die Erhöhung der Gaslieferungen abzielt.
  • Wir fordern die Aussetzung der Kooperation innerhalb der östlichen Partnerschaft mit Aserbaidschan, sowie die Aussetzung der strategischen Partnerschaft REPower EU Plan.

Sollte die aserbaidschanische Regierung keine Bemühungen um Frieden erkennen lassen, indem keiner der nachfolgenden Forderungen nachgegangen wird, bzw. die Situation weiter eskaliert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten über folgende Sanktionen entscheiden.

  • Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt werden.
  • Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
  • Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.

Forderungen an Aserbaidschan von deren Umsetzung weitere Sanktionsmaßnahmen abhängen:

  • Wir fordern, dass die am 07.10.2022 ausgerufene Waffenruhe eingehalten wird.
  • Die aserbaidschanische Regierung muss gewährleisten, dass es keine Massaker an armenischen und artsakhischen (Bürger:innen der Republik Artsakh) Personen mehr gibt.
  • Aserbaidschan muss unmittelbar, alle armenische und artsakhische Kriegsgefangene in Freiheit entlassen. Dies soll auch die Kriegsgefangenen des 44-tägigen Kriegs im Jahr 2020 umfassen.
  • Aserbaidschan muss seine militärischen Kräfte von der Ost- und Westgrenze von Armenien zurückziehen.
  • Aserbaidschan muss sich konstruktiv an den Friedensgesprächen beteiligen.
  • Aserbaidschan soll die Geschichtsschreibung nicht weiter als Waffe benutzen, sondern eine transnationale, völkerverbindende und auf Aussöhnung bedachte Geschichtsschreibung mit Armenien suchen. Hierzu zählt auch in einem längeren Aussöhnungsprozess die Anerkennung des Völkermords an die Armenier durch das osmanische Reich.
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Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Bundesausschuss, 02.07.2022

Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Beschluss im Wortlaut:

Nachdem die Konferenz zur Zukunft Europas zu Ende gegangen ist und konkrete Aufforderungen sowie zukunftsorientierte Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengebracht wurden, müssen jetzt die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Neugestaltung der EU leisten. Bereits seit März 2021 rufen die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland zu einem Europäischen Konvent auf. Heute betont die JEF erneut seine Notwendigkeit, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Konferenz zur Zukunft Europas hinter ihrem Potential zurückgeblieben ist.

Das Parlament hat sich am 9. Juni 2022 für ein Konvent ausgesprochen und institutionelle Reformen gefordert. Seit dem Konvent von 2002-2003 und dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurden keine Änderungen an den Verträgen und der Arbeitsweise der EU unternommen, obwohl die geo-politische, soziale und demokratische Lage in Europa sich stark verändert hat. Nach 13 Jahren ist es für die Mitgliedstaaten an der Zeit, sich klar für die Neugestaltung der EU zu positionieren und einen Verfassungskonvent einzuberufen. Der Europäische Rat von dem 23. und 24. Juni hat sich nicht zu dem Konvent geäußert und keine weiteren Schritte eingeleiten. Eine neue Generation von Europäer*innen hat seit 2009 mit harten Konsequenzen die starke Reformbedürftigkeit der Verträge durch Krisen und Rückschritte erlebt. Die sogenannte Erasmus-Generation, aber auch die Austeritäts-Generation haben heute zum ersten Mal die Chance, die EU grundsätzlich zu reformieren und ihre Vorstellung für eine europäische Zukunft einzubringen. Diese Chance und Notwendigkeit werden wir uns nicht nehmen lassen. Um widerstandsfähiger zu werden, muss das Vetorecht der  Mitgliedstaaten im Europäischen Rat abgeschafft werden und in allen Politikbereichen die qualifizierte Mehrheit verwendet werden, was sich  idealerweise im Rahmen einer europäischen föderalen Verfassung bewerkstelligen lässt. Darüber hinaus müssen fundamentale Werte der EU besser geschützt werden und neue europäische Kompetenzen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik geschaffen werden, einschließlich permanenter EU-Schulden und EU-weiten Steuern sowie entsprechende Mechanismen zur Umverteilung dieser.

Die Glaubwürdigkeit der EU stärken

Damit sich junge Menschen der EU und Europa nicht abwenden sondern ihren demokratischen Mehrwert erkennen, muss das  Parlament ein Initiativrecht erhalten sowie die Haushaltshoheit erlangen. Als direktdemokratisch gewählte Institution muss das Parlament die Möglichkeit haben, die europäische Agenda direkt zu gestalten. Genauso  muss das Amt der heutigen EU-Kommissar*innen und der Kommissionspräsident*in zum Amt von EU-Minister*innen und von EU-Regierungschef*in werden und vom EU-Parlament und nicht den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Ein europaweiter Wahlkampf, um die besten Ideen mit Spitzenkandidat*innen der politischen Parteienfamilien, sollte diesem Prozess vorausgehen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas, die als große Idee von dem französischen Präsidenten Macron im Zuge der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 vorgestellt wurde, darf nicht ohne Folgearbeit der drei Institutionen enden.

Die Debatte um die Ziele und Zwecke der EU konnten durch Bürger*innen während der Konferenz zur Zukunft Europas angestoßen werden und müssen im Rahmen eines Konvents weiterdiskutiert werden. So müssen jetzt diese Bestrebungen konkretisiert werden, und den Bürger*inner deutlich gemacht werden, dass ihr Bestreben, die EU weiter zu bringen, ernst genommen wird.

Morgen wird ein Konvent bereits zu spät sein. Heute schauen jungen Menschen besonders im Jahr der Jugend auf die EU, auf die Reformbereitschaft und den Einsatz der Mitgliedstaaten ihre Zukunft europäisch zu gestalten.

Als Junge Europäischen Föderalisten Deutschland fordern wir dementsprechend:

  • Den politischen Mut zur Einberufung eines europäischen Konvents mit transparenten und konsequenten Beteiligungsmechanismen.
  • Den durch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag (S. 131) festgeschriebenen Einsatz für die Einberufung eines europäischen Konvents.
  • Eine institutionelle Reform für mehr Reaktionsfähigkeit der europäischen Institutionen ohne nationalstaatlichen Vorbehalt.
  • Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip im Rat und die Einführung der qualifizierten Mehrheit in der Gesundheits-, Energie-, Verteidigungs- sowie Sozial- Wirtschafts- und Außen- und Sicherheitspolitik idealerweise durch die Einführung einer europäischen, föderalen Verfassung.
  • Das Initiativrecht für das Parlament, als direkte Repräsentation der Bürger*innen auf EU-Ebene.
  • Mehr Transparenz über die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat sowie im Rat der EU, um die Politik auf europäischer Ebene nachvollziehbarer und verständnisvoll zu gestalten.
  • Die Errichtung eines Europäischen Außenministeriums mit einer*einem Europäischen Außenminister*in.
claraSchnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute
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