Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Bundesausschuss, 07.11.20

Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Beschluss im Wortlaut:

Pressefreiheit ist ein zentraler europäischer Wert und ein fundamentaler Baustein einer gesunden Demokratie. Wie die Studie MPM2020, welche im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt wurde, aufzeigt, bestehen erhebliche Mängel an den Mediensystemen der Mitgliedsstaaten.

Wie die Studie ergeben hat, bestehen fundamentale Mängel bei dem Schutz von Journalisten, wie die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowakische Journalist Ján Kuciak gezeigt haben, einem pluralistischen Medienmarkt, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Griechenland, wo große Teile der Medienlandschaft

Großkonzernen mit diversen anderen Geschäftsinteressen gehören, der politischen Unabhängigkeit von Medien, Sozialer Inklusion und den Herausforderungen der Digitalen Dimensionen. Diese Mängel gefährden eine unabhängige Berichterstattung und somit die Vierte Säule der Demokratie, wie auch in Deutschland durch die Wiederkehr des NS-Propagandabegriffs “Lügenpresse“ in den Sprachgebrauch zu sehen ist. Daher muss die Europäische Union auf diese Probleme eingehen. Es ist nun an der Zeit, ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen und die JEF Europe-Kampagne “Democracy Under Pressure” durch eine eindeutige Beschlusslage zu ergänzen.

Daher fordern wir:

  • eine konsequente Fortführung der Verfahren wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit.
  • eine regelmäßigere Vergleichsstudie zum Stand der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission.
  • dass die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten die globale Pressefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Schutz von Journalist*innen vor Hass und Hetze, insbesondere im Internet, konsequent zu gewährleisten.
  • die Unabhängigkeit von Journalismus, insbesondere dem investigativen Journalismus, sicherzustellen.
  • Monopolisierungstendenzen in der Medienwirtschaft durch das Kartellrecht entschlossen entgegenzutreten. 
  • die Einführung eines europäischen Forschungsfonds zur wissenschaftlichen Identifizierung und Untersuchung neuer Geschäftsmodelle für Medien.
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Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Bundesausschuss, 07.11.20

Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Entwicklungspolitik sollte nicht nur als Reparaturbetrieb für akute Probleme gesehen werden, sondern auch als Engagement für eine bessere Zukunft der Menschheit. Wir sind überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichheit sowie die Achtung der Menschenwürde unser aller Handeln, auch im Internationalen, leiten muss.

Gerade die JEF mit ihrem Bekenntnis zum Weltföderalismus muss deshalb in diesem Politikbereich ein dauerhaftes friedliches weltweites Zusammenleben anstreben. Internationale Zusammenarbeit und interkultureller Austausch sollte daher stets dem Wohle aller dienen. Damit ist die Verbesserung sowohl der rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen als auch der kulturellen Lebenssituation von Menschen auf der gesamten Erde und gerade auch zukünftiger Generationen gemeint. Europäische Entwicklungszusammenarbeit sollte sich in diese Zielsetzung eingliedern und multidimensional angegangen werden. Welche Aspekte dabei von besonderer Relevanz sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.

Demokratie stärken!

Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlagen für Frieden, Wohlstand (im Sinne des Human Development Index) und Gerechtigkeit. Um diese Grundlagen zu ermöglichen, sollte die Europäische Union den politischen Wandel in diese Richtung weltweit stärker unterstützen. Diese zu stärken sollte Kern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU sein.

Als föderalistischer, demokratisch organisierter Jugendverband setzen wir uns daher nicht nur in Europa, sondern weltweit dafür ein, dass demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche

Prinzipien aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Grundgedanke demokratischer Politik ist, Menschen an der Ausgestaltung ihrer eigenen Zukunft gleichermaßen zu beteiligen. Dies funktioniert in besonderer Weise durch Ownership, dass also Menschen sich die Zukunft ihrer Region zu eigen machen. Die EU sollte sich daher im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einerseits für freie und faire Wahlen, darüber hinaus aber auch für die Stärkung partizipativer Instrumente und einer aktiven Einbindung der Gesellschaft einsetzen.

Demokratie erfordert auch Rechtsstaatlichkeit, um die Gleichheit der Menschen zu garantieren, Menschenrechte zu verteidigen, Minderheiten zu schützen und ein vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen. Zudem wird die Gefahr von Korruption, Verfolgung und Enteignung verringert.

In all ihren Bemühungen muss stets das Wohl und die Würde jedes einzelnen Menschen, als Baustein einer Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die unterschiedlichen Rollen, Funktionen und Zugehörigkeiten, die jede*r Einzelne in sich vereint, erkannt und respektiert werden. Keinesfalls sollte von der Existenz homogener Gruppen ausgegangen werden, was auf Grund der Unkenntnis der Geschichte anderer Länder häufig geschieht. Gerade benachteiligte Gruppen sollten nicht aus dem Blickfeld der Entwicklungspolitik geraten, auch um zukünftigen Konflikten vorzubeugen.

Multilateralismus leben!

Multilaterale Zusammenarbeit, als Grundprinzip internationalen Handelns, das versucht alle Staaten in ein System gegenseitiger Rechte und Pflichten einzubinden, ist die Grundbedingung einer internationalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Das Prinzip der Gleichheit, das Multilateralismus unterliegt, sollte folglich auch Entwicklungszusammenarbeit leiten.Die Anerkennung der Gleichheit aller Staaten in einem system des Multilateralismus hilft, dass kleinere Länder bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als positives Beispiel ist die African Development Bank zu nennen, an der sowohl Industriestaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung Afrikas leisten wollen, als auch die afrikanischen Länder selbst beteiligt sind.

Um den Multilateralismus zu stärken, sollte die Europäische Union eine engere Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Organisationen anstreben, um nachhaltig Vertrauen zu den Menschen vor Ort aufzubauen und vor allem um auf die regionalen Herausforderungen einzugehen und regionale Entwicklungschancen zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich die Europäische Union auch in den internationalen Organisationen, wie der Weltbank, den diversen UN-Organisationen etc., für eine Stärkung des Multilateralismus einsetzen und auf eine gute Repräsentation der Entwicklungsländer achten.

Vom Klimawandel besonders betroffene Regionen besonders unterstützen!

Angesichts des Klimawandels sind Länder des globalen Südens von dessen Auswirkungen am stärksten betroffen. Für diese besteht auf Grund der Änderungen der klimatischen Rahmenbedingungen insbesondere ein immenser Anpassungsdruck auf die lokale Landwirtschaft. Diese aber ist oft Grundlage jeglicher menschlicher Zivilisation. Gerade Entwicklungsländer benötigen Landwirtschaft, die meist vor allem aus Subsistenzwirtschaft besteht, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne auf unsichere Kapitalzufuhr angewiesen zu sein. Die Europäische Union sollte deshalb in Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern kurzfristig die lokale Landwirtschaft unterstützen und langfristig dafür sorgen, dass deren Waren sowohl auf dem heimischen Markt sowie dem europäischen Exportmarkt wettbewerbsfähig sind, dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekt berücksichtigt werden.

Wichtig ist hier vor allem aber auch, dass bereits bestehende, international vereinbarte Klimaschutzabkommen weiter durchgesetzt und aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten daher nur Projekte gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Dabei muss die EU ihrer Verantwortung, Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen, nachkommen.

Darüber hinaus wird im Zuge des Klimawandels und des technischen Fortschritts die Vorhersage von Naturkatastrophen sowohl immer wichtiger als auch immer genauer. Den lokalen Akteur*innen sollten die Ergebnisse von Frühwarnsystemen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden und sie sollten dabei unterstützt werden, Katastrophenfrühwarnsysteme aufzubauen. Im Zuge dessen sollte auch die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern auf dem Programm stehen.

Nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern!

Da der Entwicklungszusammenarbeit nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, sollte es nicht zwanghaft darum gehen, vorrangig die ärmsten Länder zu unterstützen. Mittel sollten eher dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Mehrwert für die Menschen vor Ort liefern. Diese Erfahrungen nachhaltiger Zusammenarbeit können dann als Katalysator und Vorbild für die Entwicklung weiterer Regionen dienen.

Um eine nachhaltige lokale Wirtschaft zu fördern, sollte vor allem in Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden, um moderne Formen des Wirtschaftens zu ermöglichen. Nachhaltigkeit, sowohl im ökologischen als auch ökonomischen Sinne, muss für diese Investitionen selbstverständlich sein. Der Ausbau der Infrastruktur etwa sollte sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten und auch von dieser sinnvoll genutzt werden können. Der Bau einer Autobahn bei einer kaum vorhandenen Motorisierung der Bevölkerung oder der Bau eines Staudammes zur Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Stromnetz sind einleuchtende Gegenbeispiele.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entwicklung eines Landes ist die Förderung der praxisorientierten Ausbildung sowie die allgemeine Verbesserung des Bildungssystems, das dabei noch Defizite aufweist.

Diese würde auch Innovationen in diesen Volkswirtschaften erleichtern. Durch die relativ junge Bevölkerung, das Fehlen von alten ökonomischen Strukturen und die dynamische Verstädterung in den Entwicklungsländern besteht viel Potenzial für neue, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem in diesen Bereichen kann viel von den sich entwickelnden Volkswirtschaften gelernt und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Ein Beispiel ist die starke Verwendung des mobilen Bezahlens in einzelnen Ländern des globalen Südens über Mobiltelefone, welche dort deutlich früher als in den Industriestaaten praktisch angewandt wurde. Die Erleichterung des Marktzuganges und länderübergreifenden Beteiligungen an Unternehmen wäre ein Weg der praktischen Umsetzung dieser Überlegung.

Kulturellen Austausch stärken!

Verstärkte internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt stehen in keinem Widerspruch zueinander. Vielmehr ermöglicht gerade eine solche interregionale und kulturübergreifende Kooperation erst, die Grenzen des eigenen Bekannten zu überwinden und Respekt und Achtung für den einzigartigen kulturellen Schatz dieser Erde aufzubringen.

Die verstärkte Förderung internationaler Austauschprogramme nach dem Vorbild von Erasmus+ mit Entwicklungsländern ist für ein besseres globales Verständnis notwendig. Hierbei sollte insbesondere der Süd-Nord-Austausch gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet auch die Förderung internationaler Bildungsprogramme ein wichtiges Instrumentarium, um gerade jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen, gegenseitig voneinander zu lernen und letztlich auch internationale Freundschaften zu schließen.

Die Vergabe von zeitlich begrenzten Arbeitsvisa könnte zudem einen Know-How-Austausch sowie den Aufbau von Kapital in Entwicklungsländern fördern. Zudem müssen lokale Partner und Angestellte in der Entwicklungszusammenarbeit fair bezahlt werden.

Zivilgesellschaft fördern und junge Menschen stärken!

Lokale politische und zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger Bestandteil friedlicher und lebendiger Gesellschaften und sollten daher in einem multidimensionalen entwicklungspolitischen Ansatz berücksichtigt, einbezogen und gestärkt werden. Die Stärkung und Etablierung dieser Initiativen sollte daher auch Ziel einer modernen Entwicklungspolitik sein. In dieser Zusammenarbeit sollte die EU daher vor allem auch ein solches Engagement, sowohl in Europa als auch in anderen Regionen, direkt fördern, entwicklungspolitische Instrumente gemeinsam mit den Einwohner*innen entwickeln und diese verstärkt beteiligen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mittel und Maßnahmen effektiv sind, indem sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade jungen Menschen echte Repräsentation, Beteiligung und Einflussnahme zu ermöglichen, damit sie eigene Perspektiven auf ihre Heimat entwickeln und die Zukunft in ihrer Region selbst gestalten können.

Die Einbeziehung und Förderung junger Menschen müssen mit einer besseren finanziellen Ausstattung und Qualität öffentlicher Bildungssysteme einhergehen.

Mit starker und einheitlicher europäischer Stimme sprechen – institutionelle Anforderung an die EU und finanzielle Umstrukturierungen

Wie auch im Bereich der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, gilt ebenfalls in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dass die EU hier mit einer Stimme sprechen muss. Nur durch konsistentes und zielorientiertes Vorgehen, das sich an Europäischen Werten orientiert, kann die EU das Ziel, weltweit allen Menschen ein gutes, freies und gerechtes Leben zu ermöglichen, effektiv erreichen. Damit dies gelingt, bedarf es jedoch einiger institutioneller Reformen.

  1. Die Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer sollte gesamteuropäisch koordiniert werden und gemeinsamen Leitlinien folgen, die sich ergänzen, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen. Dabei soll die EU selbst verstärkt Akzente setzen und bestehende Partnerschaften und Strukturen mittelfristig harmonisieren. Im Fokus muss dabei immer die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen, um koloniale Muster zu überwinden und Programme im Sinne der Partnerländer zu ermöglichen. 
  2. Die Koordination dieser gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik sollte daher in die geteilte Kompetenz der*des Hohen Vertreter*in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), des Europäischen Auswärtigen Diensts und der*des Kommissar*in für internationale Partnerschaften fallen. 
  3. Konkrete regionale Partnerschaften sollen nach dem Vorbild von Städtepartnerschaften aufgebaut werden. 
  4. Aus finanzpolitischer Sicht sollte der Europäische Entwicklungsfonds in den Mehrjährigen Finanzrahmen eingegliedert werden. Dadurch würde dieser auch unter die strenge demokratischen Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Europäischen Parlaments fallen. 
  5. Einheitliche Vergaberichtlinien sowie die transparente Vergabe von Mitteln müssen das Risiko von Korruption verringern. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen die völkerrechtlich im Rahmen der Vereinten Nationen definierten 0,7% des Bruttoinlandsproduktes nicht unterschreiten. 
  6. Für den besseren Schutz von Menschenleben sollte die humanitäre Hilfe konsequent von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt und von Sanktionen ausgenommen werden.

Die Werte, die die EU nach außen vertritt, muss sie auch selbst leben. In Bezug auf partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Multilateralismus sollte sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der zentrale Lackmustest in diesem Bereich ist die Entwicklungspolitik, da hier ein Machtgefälle vorliegt. Somit wird deutlich, ob Zusammenarbeit oder die Durchsetzung eigener, kurzfristiger Interessen überwiegt.

 

 

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Gender Pay Gap überwinden

Bundesausschuss, 07.11.20

Gender Pay Gap überwinden

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Analyse

Heutzutage sind mehr Frauen* erwerbstätig als je zuvor. Trotzdem nimmt die Verdientslücke zwischen Männern* und Frauen* tendenziell immer mehr zu. Nach einer Statistik des European Institute for Gender Equality von 2019 verdienen Frauen* pro Stunde in der europäischen Union im Durchschnitt 16 % [unbereinigt] weniger als Männer*. Deutschland ist im EU-weiten Vergleich mit einer Gender Pay Gap von 21 % [unbereinigt] das Land mit der drittgrößten Verdienstlücke der EU. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforum prognostiziert, dass es noch 200 Jahre dauern wird, bis Männer* und Frauen* gleichgestellt sind. Es kann nicht sein, dass Frauen* bei gleicher Position und Qualifikation immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer*. Gerade die europaweite Freizügigkeit fordert gesamteuropische Lösungen für Probleme, die Arbeitnehmer*innen in der EU betreffen. Deshalb ist es Zeit für uns Junge Europäische Föderalist*innen uns diesem Thema endlich anzunehmen.

Die JEF fordert daher:

  • Die Ergreifung weitreichender Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit.

Durch:

  • Implementierung des Artikels 157 AEUV, der Richtlinie 2006/54/EG und der Kommissionsempfehlung 2014/124/EU.
  • Entgelttransparenz in der EU /verpflichtende Offenlegung der Löhne ohne vorhergehenden Antrag beim Arbeitgeber (orientiert an Dänemark).
  • Flexible Arbeitszeitmodelle, Familienarbeitszeit, geteilte Elternzeit & mehr Kinderbetreuungsplätze.
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für Awareness Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräften in Unternehmen und Organisationen, Sensibilisierungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit sowie Empowerment-Workshops für Berufseinsteiger*innen, Wiedereinsteiger*innen sowie bei einer beruflichen Neuorientierung wie Berufswechsel, Umschulungen oder Quereinstieg.
  • Förderung von Female Entrepeneurship.
  • Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Gleichstellungsstellen und Arbeitsaufsichtsstellen.
  • Kontrolle und Durchsetzung von Strategien zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit durch unabhängige Stellen.
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Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Bundesausschuss, 07.11.20

Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Beschluss im Wortlaut:

Die JEF setzt sich für mehr grenzübergreifende demokratiefördernde Maßnahmen in der EU ein. Im Rahmen dieser Zielsetzung begrüßen wir das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte System der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als wichtiges Werkzeug der politischen Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Wir möchten dieses Werkzeug jedoch stärken und verbessern. Daher fordern wir folgende Veränderungen:

  • Die Altersbeschränkung für das Gründen und Unterzeichnen einer Bürgerinitiative soll einheitlich in allen EU-Staaten auf 16 Jahre gesenkt werden.
  • Die digitale Präsenz der EBI muss gestärkt werden. Die Online-Plattform muss überarbeitet, modernisiert und um eine grenzübergreifende Kommunikations- und Austauschplattform ergänzt werden. Ferner muss die Beteiligung an und das Unterzeichnen einer solchen Petition auch über eine offizielle App möglich gemacht werden.
  • Es muss ein Weg geschaffen werden, der eine Initiative zur Veränderung der EU-Verträge durch eine EBI ermöglicht. Hierfür muss ein separates Verfahren eingerichtet werden, bei dem die EBI direkt an den Europäischen Rat weitergeleitet wird, welcher sich damit befassen und bei Zustimmung, das formelle Vertragsänderungsverfahren in Gang setzen muss. Die verpflichtende Beratung in der Europäischen Kommission und die Anhörung im EU-Parlament bleiben hiervon unberührt und müssen auch bei solchen Anliegen durchgeführt werden.
  • Die Zulässigkeitsprüfung der Kommission über jede EBI soll weiterhin bestehen, jedoch soll die Kommission eine EBI lediglich aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Die politische, bindende Entscheidung über eine Bürgerinitiative muss dem Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens obliegen.
  • Die EU soll durch ein entsprechendes Gremium prüfen, ob sich das Abstimmungsverfahren EU-weit vereinheitlichen und vereinfachen lässt, so dass beispielsweise auf die Kontrolle von Passnummern verzichtet wird.
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Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Bundesausschuss, 07.11.20

Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Beschluss im Wortlaut:

Der Diktator Alexander Lukaschenko ist seit 26 Jahren an der Macht und hat Belarus bereits im November 1996 durch ein gefälschtes Verfassungsreferendum in einen autoritären Staat umgewandelt. Seit der letzten Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 steht Lukaschenko unter massivem Druck, da er einen Sieg mit großer Mehrheit für sich in Anspruch nimmt, während ihm die Opposition offensichtlichen Wahlbetrug vorwirft. Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit bereits angekündigt, das Ergebnis der Wahl nicht anzuerkennen und Sanktionen zu verhängen.

Wir als Bürger*innen Europas fordern die Europäische Union dazu auf, ihre Augen vor diesem Regime nicht zu verschließen und weiterhin Druck auf Lukaschenko auszuüben. Als Junge Europäische Föderalist*innen beobachten wir die Brutalität und Gewalt, mit der gegen friedliche Demonstrant*innen vorgegangen wird, mit großer Sorge und fordern die Verantwortlichen der EU dazu auf, eine dauerhafte und tragfähige Strategie zu entwickeln, um die Demokratisierung in Belarus durch die EU und ihre Mitgliedsländer zu unterstützen.

Die aktuell in den Fokus gerückte Beobachtung der Situation in Belarus darf dabei nicht nur temporärer Natur sein. Wir müssen uns auch langfristig für ein demokratisches, friedliches, freies und weltoffenes Belarus als Teil Europas einsetzen.

Ziel muss es sein, so lange passende Sanktionen gegen diejenigen in Belarus zu verhängen, die für die Gewalttaten an friedlich Demonstrierenden mit verantwortlich sind, vor allem auch gegen Lukaschenko selbst, bis es zu echten Veränderungen im Land kommt. Die Europäische Union muss mittels einer abgestimmten und einheitlichen Außenpolitik Lukaschenko dazu drängen, die politisch Inhaftierten freizulassen und freien sowie fairen Wahlen in Belarus mit unabhängigen Beobachter*innen zuzustimmen.

Unsere Vision von den Vereinigten Staaten von Europa ist darauf ausgerichtet, dass wir uns als Junge Europäische Föderalist*innen auch nach Außen für den Schutz und die Verbreitung der europäischen Grundwerte einsetzen. In diesem Sinne ist es unsere Verantwortung als Europäer*innen, dem belarusischen Volk Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu geben!

Als Junge Europäischen Föderalist*innen zeigen wir uns solidarisch mit den friedlich Demonstrierenden und wollen einen Beitrag dafür leisten, dass Demokratie sowie grundlegende Menschenrechte in Belarus gewährleistet werden können.

Wir akzeptieren einen diktatorischen Staat innerhalb Europas in keiner Weise und werden weiterhin in vollem Umfang die Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite offenlegen.

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Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Bundesausschuss, 07.11.20

Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union hat als oberste Prämisse den Schutz und die Würde des Menschen zu wahren. In diesem Sinne ist es die Pflicht der EU als Wertegemeinschaft, hilfesuchenden Menschen Sicherheit und Perspektiven zu bieten.

Die Lage im Mittelmeer ist dramatisch: Laut dem Portal statista ertranken hier zwischen 2016 und 2019 etwa 12.500 Flüchtlinge und Migranten. Besonders allein reisende Minderjährige wagen sich noch immer auf die gefährliche Überfahrt nach Europa. Diejenigen der Flüchtenden, die das Festland erreichen, kommen in sog. „Aufnahmezentren“ unter, wo sie unter zum Teil unzumutbaren hygienischen Bedingungen verweilen müssen. Beispielsweise sind seit Jahresbeginn über 12.000 Bootsflüchtlinge an der italienischen Küste gelandet- viele warten noch darauf, dass ihr Asylantrag bearbeitet und genehmigt wird.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine einheitliche europäische Flüchtlingspolitik. Dies spiegelt sich wider in der öffentlichen Kritik und Kriminalisierung einer Mehrzahl von EU-Staaten zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtenden. Die EU hatte bis März 2019 durch den Marineeinsatz „Sophia“ Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet. Das Programm „Sophia“ besteht aus einem Flottenkontingent verschiedener Staaten der EU. Neben Geflüchteten werden zudem kriminelle Schleusernetzwerke („Schlepperbanden“) bekämpft. Das Programm scheiterte an einem Interessenskonflikt über die Weiterverteilung der Flüchtlinge. Dies äußerte sich durch eine Verlegung der Einsatzflotte durch das italienische Oberkommando in Gebiete, durch die keinerlei Flüchtlingsrouten verlaufen. Somit folgte eine Aussetzung der Verlängerung der Mission „Sophia“ im März 2019 aufgrund der offenen Verteilungsfrage. Flüchtende werden derzeit zum Großteil nur von privaten Initiativen aus Seenot gerettet. Dies wird erschwert oder unter Strafe gestellt.

Der verheerende Brand auf Moria hat eine neue Dynamik der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ausgelöst und die EU zum Handeln gezwungen. Rausgekommen ist der Migrationspakt, der von der Kommission als Neustart proklamiert wird, jedoch aus unserer Sicht keinesfalls eine Wende des Status Quo bedeutet. Eine solidarische Verteilung von Geflüchteten findet dabei leider keine Erwähnung mehr. Dafür sind Abschiebungen das Credo der Stunde. Weil insbesondere auch staatliche Seenotrettung durch diesen Migrationspakt nach wie vor in weite Ferne gerückt wird, ist umso dringlicher, dass die EU ihre Kriminalisierung der privaten Seenotrettung schnellstmöglich aufgibt, um Raum für humanitäre Hilfe zu schaffen.

Zusätzlich müssen auch Initiativen wie z.B. Mare Liberum, die wichtige Arbeit durch Aufklärung und das Aufdecken von Menschenrechtsverletzungen leistet, entkriminalisiert werden. Dies betrifft auch die bloße Weitergabe von Informationen über die sich allgemein im Mittelmeer befindlichen Boote und Schiffe.

Es darf nicht sein, dass die EU im Sinne einer Wertegemeinschaft diejenigen kriminalisiert, die ihr Leben für Notleidende einsetzen. Immer wieder setzten die Länder am Mittelmeer durch Bußgelder die Boote von privaten Seenotrettern fest. Der an dieser Stelle betriebene Bürokratismus kostet ganz konkret Menschenleben. Hinzu kommen Ressentiments der Küstenbewohner in Italien und Griechenland, die sich vermehrt gegen private Seenotretter organisieren und diese zum Teil mit Gewalt einschüchtern.

Selbst Deutschland, das sich als Vorreiter in der Aufnahme von Asylsuchenden sieht, spielt in der Seenotrettung ein doppeltes Spiel: Einerseits befürwortet es die Rettung und Unterstützung von Flüchtlingen. Andererseits wurden erst kürzlich vom Verkehrsministerium die Sicherheitsauflagen für private Bootsbesitzer derart verschärft, dass diese zwangsweise bei der Rettung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wir fordern mit sofortiger Wirkung die Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die EU muss sich von ihrem Status der Doppelmoral lösen: Als Wertegemeinschaft, die menschliche Würde und das Wohl des Menschen an erster Stelle sieht, darf sie nicht die Augen vor dem Leid der Flüchtenden schließen. Denn diese leben zum Teil unter prekären Bedingungen auf Schiffen, auf denen sie wochenlang ausharren müssen. Gleiches gilt auch für die Sicherheit und Würde der Flüchtlinge, die auf dem Festland in den „Aufnahmezentren“ ein elendes Dasein fristen.

Auch Deutschland muss in der Seenotrettung aus seiner defensiven Haltung hervorkommen: Wir fordern die deutsche Regierung dazu auf, eine deutliche Stellungnahme für die private Seenotrettung zu beziehen und diese gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu entkriminalisieren und zu erleichtern.

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Gemeinsames Vorgehen Corona

Bundeskongress, 11.11.20

Gemeinsames Vorgehen Corona

Beschluss im Wortlaut:

Seit Beginn des Jahres 2020 breitet sich SARS-CoV-2 in der Welt aus, wodurch sich die größte Pandemie seit der Spanischen Grippe entwickelte. Die rasche Verbreitung des Virus führte zu erheblichen Beschränkungen von Freiheitsrechten der Bevölkerung und zum größten Wirtschaftseinbruch seit dem zweiten Weltkrieg. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vermochten es nicht, solidarisch und gemeinschaftlich gegen das Virus vorzugehen und sich gegenseitig Hilfe zu leisten.

Zunächst breitete sich das Virus ungehindert aus, bis die Nationalstaaten zum Teil sehr unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Es entstand ein Flickenteppich von Regelungen und unabgestimmten und unkoordinierten Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, wie etwa gegenseitige Einstufungen als „Risikogebiete” nach zum Teil ganz unterschiedlichen Maßstäben.

Anstatt die vorhandene Infrastruktur auf europäischer Ebene, nämlich das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einzubinden, hat im März 2020 das deutsche Robert-Koch-Institut etwa pauschal die französische Region „Grand Est,” die flächenmäßig größer als die Niederlande oder die Schweiz ist zu einem Risikogebiet erklärt, obwohl tatsächlich nur ein kleiner Teil dieser Region überdurchschnittlich von der Verbreitung des Virus betroffen war.

In der Folge wurde eine der wesentlichsten Säulen der Europäischen Union und für europäische Bürger*innen das offenkundigste Zeichen der europäischen Einigung, nämlich der sogenannte Schengen-Acquis beeinträchtigt. Seit dem 26. März 1995 waren die Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums weggefallen, sodass wir bis zur SARS-CoV-2-Pandemie auf nunmehr 25 Jahre weitestgehend freien Grenzverkehr für Waren und Personen zurückblicken konnten. Ohne Absprache mit den europäischen Partnern wurden ab dem 16. März 2020 durch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Nachbarländer wieder dauerhafte Grenzkontrollen eingeführt und es wurden zahlreiche wichtige Grenzübergänge vollständig geschlossen. Das Übertreten der „grünen Grenze“ wurde unter Strafe gestellt.

Während der Flüchtlingskrise und für wenige Wochen dauernde Großereignisse gab es in den letzten 25 Jahren wieder Grenzkontrollen. Auch wenn wir diese Grenzkontrollen scharf zurückweisen (siehe Beschluss “Zurück zu Schengen” des Bundesausschusses der JEF Deutschland vom 30. November 2019), so waren diese bei weitem nicht so einschneidend wie die Grenzkontrollen und vor allem Grenzschließungen während der Coronakrise.

Die starke Einschränkung der Personenfreizügigkeit, und die Verletzung des Rechtes auf Nichtdiskriminierung führte dazu, dass besonders EU-Bürger*innen in Grenzregionen starke negative Auswirkungen zu spüren bekamen. Über die staatlichen Fehlgriffe hinaus, kam es zu Anfeindungen in Form von verbalen und tätlichen Beleidigungen zwischen den Bürger*innen untereinander. Die politische Grenzschließung wurde als Symbol verstanden, alte Ressentiments wieder aufleben zu lassen und diese im Alltag auszuleben. Hierbei wurden auch Pendler*innen, die gerade im Gesundheitswesen wichtige Arbeit leisteten, aufgrund banaler Erkennungsmerkmale, wie eines Autokennzeichens des Nachbarlandes verbal und non- verbal attackiert. Diese Maßnahmen im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie haben nachhaltig zur Vergiftung des Klimas mit unseren Nachbarländern, insbesondere in den Grenzregionen zu Frankreich und Luxemburg, geführt. Drei der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, nämlich der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und vor allem die Personenfreizügigkeit, wurden massiv beeinträchtigt.

Ein solch unverhältnismäßiger Eingriff in Europäische Werte und Rechte der Bürger*innen ist jedoch auch durch eine Krise wie die SARS-CoV-2-Pandemie nicht zu rechtfertigen. Die Jungen Europäischen Föderalist*innen erkennen ausdrücklich an, dass Abstandsregeln sowie Kontakt- und Hygieneregeln notwendig sind, um die Krise zu bewältigen. Insgesamt dürfen die politischen Maßnahmen nicht in der Aushöhlung oder Missachtung der gemeinsamen politischen Errungenschaften münden und dürfen sich deshalb nicht an politischen Grenzen orientieren, die nur ein historischer Strich in der Landschaft sind. Vielmehr müssen sie sich an dem tatsächlichen epidemiologischen Geschehen orientieren. Daher verbieten sich Grenzschließungen und Unilateralismus von sich aus.

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen fordern daher:

  • Die Bekämpfung einer globalen Pandemie kann nur durch gezielte und koordinierte Aktionen erreicht werden. Eine eigene Kompetenz auf EU-Ebene ist daher unerlässlich.
  • Nationale Alleingänge müssen unterbleiben, um nicht die in der 70-jährigen Friedensgeschichte der EU zugeschütteten Gräben wieder aufzureißen, und durch solidarisches Handeln gemäß der Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon ersetzt werden.
  • Eine Bewertung von Risikogebieten sollte europaweit einheitlich durch das ECDC vorgenommen werden und als Maßstab für regionale und lokale Maßnahmen dienen. Risikogebiete sollten in einer einheitlichen Größenordnung, nämlich den NUTS-3-Regionen, ausgewiesen werden.
  • Die Kompetenzen des ECDC müssen ausgeweitet werden und die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden, sodass dieses in Zukunft EU-weite Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie veranlassen und nationalen Regierungen konkret Hilfe leisten kann.
  • Grenzschließungen und somit eine Verletzung des Schengen-Abkommens und der damit verbundenen Freizügigkeit dürfen keine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sein. Die Jungen Europäischen Föderalist*innen werden gemäß dieser Forderung im Falle erneuter pandemiebedingter Grenzschließungen der Bedeutung des Schengen-Acquis für die Europäische Union angemessenen Aktionen (Demonstrationen, Protest-Aktionen, etc.) durchführen und sich öffentlich deutlich gegen einen solchen Eingriff positionieren.
  • Abstandsregeln sowie Kontakt- und Reisebeschränkungen dürfen sich nicht am Kriterium der Staatsangehörigkeit orientieren und müssen diskriminierungsfrei anhand objektiver Kriterien bestimmt werden.
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Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Bundesausschuss, 21.03.20

Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Beschluss im Wortlaut:

Der Rat der Europäischen Union berät noch immer über die Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Konferenz zur Zukunft Europas. Nach dem Willen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen in diesem Großprojekt über zwei Jahre zwischen Politik und Zivilgesellschaft die zentralen Fragen zukünftiger europäischer
Politik diskutiert werden. Während der Konferenz, die bereits im Mai offiziell angekündigt und über zwei Jahre andauern soll, sollen Bürgerinnen und Bürger dauerhaft eingebunden sein, beispielsweise durch Diskussionsplattformen, Bürger- und Jugendräte.

Ein Aufbruch für Europa

Noch ist Vieles unklar, aber feststeht: Die Zukunftskonferenz muss das neue große Projekt für Bürgerbeteiligung und Weiterentwicklung der EU werden. Nach dem Parlament und der Kommission dürfen deshalb auch die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU keinen Zweifel daran lassen, dass ihnen dabei eine souveräne Europäische Union und eine echte Bürgerbeteiligung ein großes Anliegen sind. Eine deutliche Abschwächung der sinnvollen Vorschläge des Parlaments wäre ein fatales Signal, gerade an junge Menschen in Europa.

Eine Zuhör-Übung birgt die Gefahr der Entfremdung und Demotivation junger Europäer*innen

Die Kommissionspräsidentin hat in der Vorstellung des Projekts deutlich gemacht, sie wolle, dass Bürgerinnen und Bürger in Europa eine “führende, eine aktive Rolle” bei der Festlegung der Prioritäten für die Zukunft Europas spielen. Die Konferenz solle ein Schub für die europäische Demokratie sein.
Wir warnen deshalb vor dem Effekt, dass sich gerade junge Europäerinnen und Europäer, die sich seit der Europawahl für Europa engagieren, von der europäischen Demokratie entfernen, falls die Konferenz trotz der geäußerten Absichten zu Bürgerbeteiligung und inhaltlicher Ausrichtung eher eine Zuhör-Übung wird.

Es braucht mutige Nationalstaaten, die keinen Konflikt der Institutionen herbeiführen

Es ist an der Zeit, dass die Nationalstaaten sich trauen und den Weg frei machen für echte, mutige und nötige Reformen für eine souveräne, handlungsfähige Europäischen Union im neuen Jahrzehnt. Was Europa jetzt nicht braucht, ist ein Konflikt zwischen Nationalstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über dieses Zukunftsprojekt.

Verbindlichkeit der Ergebnisse der Zukunftskonferenz sicherstellen

Die führende und aktive Rolle, die die Bürger*innen einnehmen sollen, muss sich nicht nur im Format der Konferenz sondern insbesondere bezüglich der Ergebnisse der Konferenz niederschlagen. Durch eine Verbindlichkeit der Ergebnisse und ihrer Einbeziehung in die europäische Politik, soll nicht nur die Legitimation und Ernsthaftigkeit der gesamten Konferenz gefördert werden, sondern auch den Willen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an ihr.

Vertragsänderungen nicht ausschließen sowie zentrale Zukunftsthemen und Wünsche behandeln

Um die großen Fragen der europäischen Zukunft zu diskutieren, sollte die Konferenz ein Mandat bekommen, am Ende auch Vertragsänderungen vorschlagen zu können. Dazu gehören in jedem Falle institutionelle Reformen, und damit allen voran ein echtes europäisches Wahlrecht, das bei der Europawahl mit dem gescheiterten Spitzenkandidaten-Prinzip so nötig gewesen wäre. Fehlen dürfen zudem nicht weitere zentrale Themen: ein zukunftsgerechter europäischer Haushalt, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einigen europäischen Ländern, die europäische Antwort auf den Klimawandel, ein starkes und gemeinsames außenpolitischen Auftreten in einer Welt, die zunehmend von Autokraten geprägt wird, Lösungen für die sozialen Ungleichheiten in Europa, die europäische Asyl- und Migrationspolitik und die tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Menschen auf dem Land und in der Stadt durch Digitalisierung und Globalisierung. Ohne Vertragsveränderungen wird das nicht gehen.

Erwartungen an eine inklusive, nachhaltige Beteiligung insbesondere junger Menschen

Die Konferenz muss die Vielfalt der europäischen Zivilgesellschaft einbinden. Es sollte allen Menschen in Europa offen stehen, sich zu beteiligen. Die Beteiligung sollten vor innovativen Formaten nicht zurückschrecken und immer das Ziel haben, Beteiligung möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen. Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, in denen sich Millionen Menschen organisieren und die die europäische Demokratie seit Jahren tragen, sollten ebenso Berücksichtigung finden, wie eine repräsentative Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern über Losverfahren. Wir unterstützen zudem sehr den Vorschlag der Kommission, multilinguale und digitale Tools während der gesamten Laufzeit der Konferenz einzusetzen.

BundessekretariatDie Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!
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Mut zur politischen Überparteilichkeit!

Bundesausschuss, 21.03.20

Mut zur politischen Überparteilichkeit!

Beschluss im Wortlaut:

Wir sind überzeugte europäische Demokrat*innen. Wir kämpfen seit unserer Gründung als demokratisch organisierter, überparteilicher Jugendverband für die Vereinigten Staaten von Europa. In den letzten Jahren gerieten europaweit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zunehmend unter Druck.
Deshalb betonen wir wiederholt die dringende Notwendigkeit überparteilicher Zusammenarbeit zugunsten liberaler Werte, wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz, die es insbesondere im Kontext zunehmender rechtsideologischer Strömungen, rechtsradikalen Terrors und rassistischer Gewalt immer entschiedener zu verteidigen gilt.
Die Bundesrepublik Deutschland gründete sich auf dem parteiübergreifenden Wunsch, die totalitäre und menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus hinter sich zu lassen. In dem Willen als “gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen”, gaben sich die Deutschen Bundesbürger*innen 1949 eine Verfassung, die den Schutz der Menschenwürde sowie unveräußerliche Freiheits- und Gleichheitsrechte in unmittelbar geltendes Recht übersetzt.
Die Demut vor diesen Grundrechten des Grundgesetzes, den darin enthaltenen Werten und damit verbunden die bedingungslose Ablehnung aller Versuche die freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuhöhlen, eint Demokrat*innen über ihre Parteigrenzen hinweg. Sie bildet den demokratische Kompass, der allen Parteien, die sich diesem Grundgesetz verpflichtet fühlen, Orientierung verleiht.
Akteur*innen wie die sogenannte “Alternative für Deutschland” haben sehr klar gemacht, dass sie das derzeitige demokratische, politische System mit seinen fundamentalen Werten nicht achten. Ereignisse wie die in Thüringen spiegeln einen europaweiten Trend wider: systematisch versuchen nationalistische und rechtsgerichtete Kräfte, die Grundpfeiler der Demokratie auszuhöhlen. Sie schwächen den demokratischen Kompass und spalten Demokrat*innen in ihrer Einigkeit. Dadurch wirken demokratische Parteien orientierungslos und ohnmächtig angesichts rechtsradikalen Terrors und rassistischer Gewalt. Auf brutale und aufs Tiefste zu verurteilende Anschläge, wie die Ermordung von 10 Mitbürger*innen in Hanau, den Angriff auf die jüdische Gemeinschaft in Halle oder das Attentat auf Walter Lübcke, die alle aus einer Ablehnung unserer freiheitlichen, pluralistischen Demokratie heraus entspringen, vermögen sie es nicht, eine zeitnahe, entschlossene und gemeinsame Antwort zu finden.
Als Junge Europäische Föderalisten Deutschland stehen wir für ein friedliches, vielfältiges und tolerantes Europa und für eine offene Gesellschaft. Als Gestalter*innen der Europäischen Idee stellen wir uns ausnahmslos hinter die universellen Menschenrechte und fundamentale Prinzipien, wie Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit. Dies spiegelt sich auch in unserem politischen Programm wider. Eine Zusammenarbeit mit Akteur*innen, die diese Überzeugung nicht teilen, lehnen wir daher ab. Aus diesem Grund haben wir bereits 2016 einen Beschluss verabschiedet, in dem wir uns gegen jede Form der Zusammenarbeit mit der “Alternative für Deutschland” und aller ihr nahestehenden Organisationen verwehren. Wir stehen weiterhin entschieden zu diesem Beschluss und sehen uns gerade in letzter Zeit darin bestärkt, dass wir uns klar gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus positionieren.
Gleichzeitig unterstreichen wir die Notwendigkeit überparteilicher Zusammenarbeit. In Zeiten, in denen die grundlegenden Prinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung infrage gestellt werden, ist es die Pflicht aller demokratischen Kräfte diesem Trend gemeinsam und entschlossen entgegenzuwirken. Darin sehen auch wir als überparteilicher Jugendverband unsere Aufgabe.
Überparteiliche Zusammenarbeit bedeutet für uns, dass wir uns mit allen Demokrat*innen zusammen, über Parteigrenzen hinweg, hinter die grundlegenden Werte unseres Grundgesetzes – wie Demokratie, Gleichheit, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und die Idee eines vereinten und friedlichen Europas – stellen und gemeinsam für diese Werte eintreten. Dieses gemeinsame Bekenntnis zu eben diesen Werten leitet unsere politische Arbeit.
Überparteilichkeit darf nicht mit politischer Neutralität verwechselt werden. Vielmehr ermöglicht uns erst überparteiliche Zusammenarbeit immer wieder neu, einen demokratischen Diskurs über die Ausgestaltung von Politik auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen führen zu können.
Um der Ohnmacht demokratischer Parteien und der Orientierungslosigkeit demokratischer Akteur*innen angesichts nationalistischer und rechtsideologischer Bestrebungen politisch wie gesellschaftlich entgegenzuwirken, gilt es jetzt umso mehr, sich auf die elementaren Prinzipien unserer Demokratie zu besinnen.
Damit dies gelingt, fordern wir mehr Mut zu konsequenter und lösungsorientierter überparteilicher Zusammenarbeit. Gemeinsam können und müssen wir uns den Versuchen von rechts, Politik zu gestalten, entgegenstellen. Dabei dürfen wir liberale Werte aber nicht zu bloßen Worthülsen verkommen lassen. Vielmehr müssen wir alle uns diesen tagtäglich neu versprechen und unser Handeln kritisch nach ihnen ausrichten. Nur durch ein glaubhaftes Bekenntnis zum Schutz und der Wahrung von Menschenrechten und -würde, zu Einigkeit und Recht und Freiheit, können wir rechter Ideologie den Nährboden entziehen und den Herausforderungen unserer Zeit angemessen begegnen.

BundessekretariatMut zur politischen Überparteilichkeit!
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Forderungen zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Forderungen der JEF und Europa-Union Deutschland zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Gemeinsamer Bundesausschuss am 30. November 2019

Beschluss im Wortlaut:


Forderungen der JEF und Europa-Union Deutschland zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Im zweiten Halbjahr 2020 übernimmt Deutschland turnusgemäß die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland fordern die Bundesregierung auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um für die Zukunft Europas entscheidende Themen voranzubringen.

Leitgedanke soll dabei sein, die Einheit Europas zu wahren und zugleich die europäische Integration durch mutige Schritte und notfalls verschiedene Geschwindigkeiten der Integration voranzubringen.

Hierzu gehören grundlegende Reformen in der Art der Zusammenarbeit der Europäischen Institutionen, die im Rahmen der Verträge möglich sind:

  • Transparenz der Gesetzgebung durch öffentliche Sitzungen der Räte, wenn sie gesetzgeberisch tätig werden
  • Vor-und Nachbereitung aller Ratssitzungen in Brüssel in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages mit einer klaren Mandatierung der zuständigen Minister
  • Unterstützung der Forderung der neu gewählten Präsidentin der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments nach einer Beibehaltung bzw. Stärkung des Spitzenkandidatenprinzips durch eine Reform der EU-Verordnung 1141/2014. Ziel dieser Reform muss insbesondere die Stärkung einer europäischen Parteiendemokratie mit echten transnationalen Parteien statt eines losen Zusammenschlusses nationaler Parteien sein.
  • Unterstützung der Initiative des Europäischen Parlaments zur Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts, das die verschiedenen nationalen Regelungen ersetzt
  • Schrittweise Einführung von Mehrheitsentscheidungen in Fragen der Außen-und Sicherheitspolitik.

Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte neben obigen Reformen, auch schon im Vorfeld der Ratspräsidentschaft, in folgenden Politikfeldern Schwerpunkte setzen:

  • Unterstützung der Initiativeder neu gewählten Präsidentin der Europäischen Kommission für eine Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere unter verstärkter Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft. Die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen bereit, sich als Stimme der pro-europäischen Bürgergesellschaft aktiv in diesen Prozess einzubringen.
  • Aufstockung der nationalen Beiträge zum Mehrjährigen Finanzrahmen auf mindestens 1,3 % des BIP, einhergehend mit dessen Ausrichtung an gesamteuropäischen Prioritäten; d.h. eine Schwerpunktsetzung für Investitionen in Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie in Bildung und die Angleichung der Lebensverhältnisse
  • Bekämpfung von Fluchtursachen durch eine aktive Afrika-und Nahostpolitik sowie gemeinsames Handeln in der Entwicklungszusammenarbeit
  • Nachhaltige Reform der europäischen Asyl-und Migrationspolitik inklusive der Regeln des Dublin-Systems, um Grenzkontrollen an europäischen Binnengrenzen dauerhaft zu vermeiden. Dazu gehört auch die Wahrnehmung des Schutzes der EU-Außengrenzen als europäische Gemeinschaftsaufgabe, nicht zuletzt, um eine einheitliche Rechtsanwendung und effektiven Grenzschutz sicherzustellen.
  • Vollendung der Wirtschafts-und Währungsunion;hierzu gehören zeitgemäße Regelungen in der Digitalpolitik ebenso wie die Vollendung der Bankenunionsowiedie Aufwertung der sozialen Säule als elementarer Teil einer sozialen Marktwirtschaft.
  • Stärkung der internationalen Rolle der Europäischen Union.

Diese Themen sollten auch in die – wahrscheinlich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stattfindende – Konferenz zur Zukunft Europas eingebracht werden; hierbei sollten Vertragsänderungen nicht ausgeschlossen werden.

Forderungen zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020
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