Bundesausschuss, 07.11.20

Gender Pay Gap überwinden

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Analyse

Heutzutage sind mehr Frauen* erwerbstätig als je zuvor. Trotzdem nimmt die Verdientslücke zwischen Männern* und Frauen* tendenziell immer mehr zu. Nach einer Statistik des European Institute for Gender Equality von 2019 verdienen Frauen* pro Stunde in der europäischen Union im Durchschnitt 16 % [unbereinigt] weniger als Männer*. Deutschland ist im EU-weiten Vergleich mit einer Gender Pay Gap von 21 % [unbereinigt] das Land mit der drittgrößten Verdienstlücke der EU. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforum prognostiziert, dass es noch 200 Jahre dauern wird, bis Männer* und Frauen* gleichgestellt sind. Es kann nicht sein, dass Frauen* bei gleicher Position und Qualifikation immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer*. Gerade die europaweite Freizügigkeit fordert gesamteuropische Lösungen für Probleme, die Arbeitnehmer*innen in der EU betreffen. Deshalb ist es Zeit für uns Junge Europäische Föderalist*innen uns diesem Thema endlich anzunehmen.

Die JEF fordert daher:

  • Die Ergreifung weitreichender Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit.

Durch:

  • Implementierung des Artikels 157 AEUV, der Richtlinie 2006/54/EG und der Kommissionsempfehlung 2014/124/EU.
  • Entgelttransparenz in der EU /verpflichtende Offenlegung der Löhne ohne vorhergehenden Antrag beim Arbeitgeber (orientiert an Dänemark).
  • Flexible Arbeitszeitmodelle, Familienarbeitszeit, geteilte Elternzeit & mehr Kinderbetreuungsplätze.
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für Awareness Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräften in Unternehmen und Organisationen, Sensibilisierungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit sowie Empowerment-Workshops für Berufseinsteiger*innen, Wiedereinsteiger*innen sowie bei einer beruflichen Neuorientierung wie Berufswechsel, Umschulungen oder Quereinstieg.
  • Förderung von Female Entrepeneurship.
  • Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Gleichstellungsstellen und Arbeitsaufsichtsstellen.
  • Kontrolle und Durchsetzung von Strategien zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit durch unabhängige Stellen.
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