Bundesausschuss, 07.11.20
Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative
Beschluss im Wortlaut:
Die JEF setzt sich für mehr grenzübergreifende demokratiefördernde Maßnahmen in der EU ein. Im Rahmen dieser Zielsetzung begrüßen wir das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte System der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als wichtiges Werkzeug der politischen Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Wir möchten dieses Werkzeug jedoch stärken und verbessern. Daher fordern wir folgende Veränderungen:
- Die Altersbeschränkung für das Gründen und Unterzeichnen einer Bürgerinitiative soll einheitlich in allen EU-Staaten auf 16 Jahre gesenkt werden.
- Die digitale Präsenz der EBI muss gestärkt werden. Die Online-Plattform muss überarbeitet, modernisiert und um eine grenzübergreifende Kommunikations- und Austauschplattform ergänzt werden. Ferner muss die Beteiligung an und das Unterzeichnen einer solchen Petition auch über eine offizielle App möglich gemacht werden.
- Es muss ein Weg geschaffen werden, der eine Initiative zur Veränderung der EU-Verträge durch eine EBI ermöglicht. Hierfür muss ein separates Verfahren eingerichtet werden, bei dem die EBI direkt an den Europäischen Rat weitergeleitet wird, welcher sich damit befassen und bei Zustimmung, das formelle Vertragsänderungsverfahren in Gang setzen muss. Die verpflichtende Beratung in der Europäischen Kommission und die Anhörung im EU-Parlament bleiben hiervon unberührt und müssen auch bei solchen Anliegen durchgeführt werden.
- Die Zulässigkeitsprüfung der Kommission über jede EBI soll weiterhin bestehen, jedoch soll die Kommission eine EBI lediglich aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Die politische, bindende Entscheidung über eine Bürgerinitiative muss dem Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens obliegen.
- Die EU soll durch ein entsprechendes Gremium prüfen, ob sich das Abstimmungsverfahren EU-weit vereinheitlichen und vereinfachen lässt, so dass beispielsweise auf die Kontrolle von Passnummern verzichtet wird.