Bundesausschuss, 02.07.2022

Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Beschluss im Wortlaut:

Nachdem die Konferenz zur Zukunft Europas zu Ende gegangen ist und konkrete Aufforderungen sowie zukunftsorientierte Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengebracht wurden, müssen jetzt die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Neugestaltung der EU leisten. Bereits seit März 2021 rufen die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland zu einem Europäischen Konvent auf. Heute betont die JEF erneut seine Notwendigkeit, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Konferenz zur Zukunft Europas hinter ihrem Potential zurückgeblieben ist.

Das Parlament hat sich am 9. Juni 2022 für ein Konvent ausgesprochen und institutionelle Reformen gefordert. Seit dem Konvent von 2002-2003 und dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurden keine Änderungen an den Verträgen und der Arbeitsweise der EU unternommen, obwohl die geo-politische, soziale und demokratische Lage in Europa sich stark verändert hat. Nach 13 Jahren ist es für die Mitgliedstaaten an der Zeit, sich klar für die Neugestaltung der EU zu positionieren und einen Verfassungskonvent einzuberufen. Der Europäische Rat von dem 23. und 24. Juni hat sich nicht zu dem Konvent geäußert und keine weiteren Schritte eingeleiten. Eine neue Generation von Europäer*innen hat seit 2009 mit harten Konsequenzen die starke Reformbedürftigkeit der Verträge durch Krisen und Rückschritte erlebt. Die sogenannte Erasmus-Generation, aber auch die Austeritäts-Generation haben heute zum ersten Mal die Chance, die EU grundsätzlich zu reformieren und ihre Vorstellung für eine europäische Zukunft einzubringen. Diese Chance und Notwendigkeit werden wir uns nicht nehmen lassen. Um widerstandsfähiger zu werden, muss das Vetorecht der  Mitgliedstaaten im Europäischen Rat abgeschafft werden und in allen Politikbereichen die qualifizierte Mehrheit verwendet werden, was sich  idealerweise im Rahmen einer europäischen föderalen Verfassung bewerkstelligen lässt. Darüber hinaus müssen fundamentale Werte der EU besser geschützt werden und neue europäische Kompetenzen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik geschaffen werden, einschließlich permanenter EU-Schulden und EU-weiten Steuern sowie entsprechende Mechanismen zur Umverteilung dieser.

Die Glaubwürdigkeit der EU stärken

Damit sich junge Menschen der EU und Europa nicht abwenden sondern ihren demokratischen Mehrwert erkennen, muss das  Parlament ein Initiativrecht erhalten sowie die Haushaltshoheit erlangen. Als direktdemokratisch gewählte Institution muss das Parlament die Möglichkeit haben, die europäische Agenda direkt zu gestalten. Genauso  muss das Amt der heutigen EU-Kommissar*innen und der Kommissionspräsident*in zum Amt von EU-Minister*innen und von EU-Regierungschef*in werden und vom EU-Parlament und nicht den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Ein europaweiter Wahlkampf, um die besten Ideen mit Spitzenkandidat*innen der politischen Parteienfamilien, sollte diesem Prozess vorausgehen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas, die als große Idee von dem französischen Präsidenten Macron im Zuge der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 vorgestellt wurde, darf nicht ohne Folgearbeit der drei Institutionen enden.

Die Debatte um die Ziele und Zwecke der EU konnten durch Bürger*innen während der Konferenz zur Zukunft Europas angestoßen werden und müssen im Rahmen eines Konvents weiterdiskutiert werden. So müssen jetzt diese Bestrebungen konkretisiert werden, und den Bürger*inner deutlich gemacht werden, dass ihr Bestreben, die EU weiter zu bringen, ernst genommen wird.

Morgen wird ein Konvent bereits zu spät sein. Heute schauen jungen Menschen besonders im Jahr der Jugend auf die EU, auf die Reformbereitschaft und den Einsatz der Mitgliedstaaten ihre Zukunft europäisch zu gestalten.

Als Junge Europäischen Föderalisten Deutschland fordern wir dementsprechend:

  • Den politischen Mut zur Einberufung eines europäischen Konvents mit transparenten und konsequenten Beteiligungsmechanismen.
  • Den durch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag (S. 131) festgeschriebenen Einsatz für die Einberufung eines europäischen Konvents.
  • Eine institutionelle Reform für mehr Reaktionsfähigkeit der europäischen Institutionen ohne nationalstaatlichen Vorbehalt.
  • Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip im Rat und die Einführung der qualifizierten Mehrheit in der Gesundheits-, Energie-, Verteidigungs- sowie Sozial- Wirtschafts- und Außen- und Sicherheitspolitik idealerweise durch die Einführung einer europäischen, föderalen Verfassung.
  • Das Initiativrecht für das Parlament, als direkte Repräsentation der Bürger*innen auf EU-Ebene.
  • Mehr Transparenz über die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat sowie im Rat der EU, um die Politik auf europäischer Ebene nachvollziehbarer und verständnisvoll zu gestalten.
  • Die Errichtung eines Europäischen Außenministeriums mit einer*einem Europäischen Außenminister*in.
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