Europäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!

61. Bundeskongress in Berlin, 31. Oktober bis 2. November 2014

Europäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!

Beschluss im Wortlaut:

Das Unabhängigkeitsreferendum in Schottland sowie das möglicherweise bevorstehende katalanische Referendum am 9. November zeigen, dass die Frage nach nationaler Eigenständigkeit noch immer eine große Rolle in vielen Teilen Europas spielt. Wir begrüßen, dass durch das schottische Referendum in London das Bewusstsein dafür geschaffen wurde, über die Möglichkeiten einer weiteren Föderalisierung des Vereinigten Königreichs nachzudenken.

Der Wunsch nach nationaler Eigenständigkeit ist jedoch nicht nur ein schottisches und katalanisches Phänomen, sondern auch in vielen anderen europäischen Regionen sehr lebendig. Diese Entwicklungen stellen uns als Junge Europäische Föderalisten vor die Frage, wie wir mit diesen regionalen Unabhängigkeitsbewegungen – die man in einigen Fällen durchaus als regionale Nationalismen bezeichnen kann – umgehen.

Wir begrüßen zunächst, dass sich viele der Unabhängigkeitsbewegungen zu Europa und zur EU bekennen, ihren unabhängigen Staat als Teil der EU sehen und sich als europäische Bürger*innen verstehen.

Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass regionale Nationsbildungsprozesse nicht mit unserem Verständnis von europäischem Föderalismus übereinstimmen. Die europäische föderalistische Bewegung hat sich von Beginn an dem Ziel verschrieben, den Nationalismus in Europa zu überwinden und die Nationen in eine Föderation einzubinden. Letztlich sollte es daher nicht um die Frage der nationalen Unabhängigkeit sondern um die beste Eingliederung der Region in ein föderales europäisches Mehrebenensystem gehen – um die Frage also, wie Kompetenzen am sinnvollsten zwischen lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene verteilt werden. Diese Kompetenzverteilung ist nicht in Stein gemeißelt, sondern sollte ein dauerhafter, gleichberechtigter Aushandlungsprozess zwischen den Ebenen sein. Dabei sind zunächst die Nationalstaaten in der Pflicht, auf Forderungen nach mehr regionaler Autonomie einzugehen und sich innerstaatlich zu föderalisieren. Sowohl aus praktischen Gründen als auch aus Subsidiaritätserwägungen ist eine innerstaatliche Föderalisierung der Abspaltung von Regionen vorzuziehen.

Wird ein solcher Aushandlungsprozess dauerhaft von der übergeordneten Ebene behindert, erkennen wir jedoch die Notwendigkeit von Unabhängigkeitsbewegungen als ultima ratio an, sofern die handelnden Eliten der Unabhängigkeitsbewegungen nicht kompromisslos auf eine ethnisch-nationale Abgrenzung zielen, sondern im Falle einer erzwungenen Verhandlungsbereitschaft der übergeordneten Ebene ebenfalls bereit zu Verhandlungen über Kompetenzneuordnungen sind.

Die europäische Demokratie muss die Balance wahren zwischen Entscheidungen, die möglichst nah an den Bürger*innen getroffen werden und der Lösung überragender europäischer wie globaler Probleme. Viele Fragen können und sollten in Edinburgh, Stuttgart und Barcelona entschieden werden, aber angesichts globaler Herausforderungen kann nationale Eigenständigkeit heute nur noch formal souverän sein, da viele Fragen nur noch auf europäischer oder globaler Ebene gelöst werden können. Gleichzeitig ist die Vielfalt regionaler Identitäten eine Stärke Europas, die es zu bewahren und zu fördern gilt.

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Die massenhafte Speicherung und Auswertung von digitalen Daten als Gefahr für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Frieden

61. Bundeskongress in Berlin, 31. Oktober bis 2. November 2014

Die massenhafte Speicherung und Auswertung von digitalen Daten als Gefahr für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Frieden

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland begrüßen den Initiativbericht des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014, in dem es auf die Gefahren der geheimdienstlichen Überwachungspraktiken in Form des massenhaften Speicherns und Auswertens aller Kommunikationsdaten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hinweist.

Bereits im Juli 2001 hatte das Europäische Parlament mit seinem ECHELON-Bericht mehr Mut und Engagement gezeigt, als die meisten mitgliedsstaatlichen Parlamente. Schon damals wies es darauf hin, dass das ECHELON-Abhörsystem, das von den USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland betrieben wurde, nicht dazu diente militärische, sondern private und kommerzielle Kommunikation abzufangen. Im Lichte der zwei Monate später erfolgten Anschläge vom 11. September 2001 blieb eine breite öffentliche Debatte leider aus.

Unser Verständnis von Föderalismus ist aufs engste verbunden mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Frieden. Die massenhafte Speicherung und Auswertung von digitalen Daten hat Konsequenzen für diese grundsätzlichen Wertekomplexe:

1. Terroristische Bedrohungen stellen jeden Rechtsstaat grundsätzlich vor eine Bewährungsprobe. Die technischen Möglichkeiten der digitalen Revolution, die Staaten und Geheimdiensten in ihrem ‚Kampf‘ gegen terroristische Bedrohungsszenarien heute zur Verfügung stehen, erhöhen den Druck auf den Rechtsstaat erheblich, ja könnten gar dessen Existenz in Frage stellen. • Terroristische Bedrohungen zeichnen sich v.a. durch drei Charakteristika aus: die Gefahr geht von einem (transnationalen) Netzwerk aus. Häufig haben sich Terroristen vorher nicht strafbar gemacht, sondern sich ‚im Stillen‘ radikalisiert. Gegen Selbstmordattentäter greifen staatliche Sanktionsdrohungen nicht, sodass der Staat alleine zu präventiven Maßnahmen greifen kann. Und die Schadensdimension eines terroristischen Anschlags ist potentiell enorm (z.B. 11. September, Anschläge mit ABC-Waffen), sodass der Staat präventiv aufklären und handeln muss, wenn er eine Katastrophe verhindern will.

Der Rechtsstaat tut sich im Umgang mit dieser Bedrohung grundsätzlich schwer:

  • In aller Regel sanktioniert der Rechtsstaat nur rechtswidrige Handlungen, in den seltensten Fällen bestimmte Gesinnungen. Terroristische Bedrohungen erfordern aber zumindest bis zu einem gewissen Grad terroristische Gesinnungen oder deren Vorläufer stadien festzustellen und zu bekämpfen, bevor diese in Handlungen mit riesiger Schadensdimension resultieren.
  • Der Rechtsstaat achtet die Privatsphäre seiner Bürger. Um terroristischen Bedrohungen zu begegnen, kann es aber notwendig werden, in bestimmten Milieus zu ermitteln, um entweder potentielle Terroristen oder deren aktive und passive Unterstützer und Sympathisanten frühzeitig zu identifizieren. Dabei dringt der Staat oftmals weit in die Privatsphäre unbescholtener Bürger im Umfeld von Verdächtigen ein. ◦ Der Rechtsstaat muss eine feine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit finden, d.h. seine Handlungen am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientieren. Da die potentielle Schadensdimension terroristischer Anschläge aber riesig und die Gefahr oft nicht konkret sondern nur als diffuses Risiko zu erfassen ist, verschwimmen die Maßstäbe für eine solche Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Kombiniert mit den enormen technologischen Möglichkeiten der digitalen Revolution und einer Rechtsentwicklung, die mit den enorm schnellen Innovationszyklen kaum Schritt halten kann und daher noch vielfach in der analogen Welt verhaftet ist, ergeben sich riesige Spielräume für Fehlentwicklungen und schleichende Veränderungen von rechtsstaatlicher Praxis und in letzter Konsequenz auch rechtsstaatlicher Prinzipien.

2. Die Dokumente, die Edward Snowden einigen Medien zur Verfügung gestellt hat, belegen, dass viele Geheimdienste (darunter u.a. die NSA, das GCHQ und der BND) Programme zur Gewinnung und Speicherung von Massendaten und Kommunikationsdaten jeglicher Art und global anwenden – angeblich um den Heuhaufen zu generieren, in dem dann die Nadel gefunden werden könne. Diese Art der Massenüberwachung im Kampf gegen terroristische Bedrohungen hat aber schon zur Verformung rechtsstaatlicher Strukturen geführt:

  • Ohne Anklage und ohne Gerichtsverfahren werden Menschen in einer Vielzahl von Ländern (z.B. Pakistan, Jemen, Somalia) gezielt durch Drohnen getötet, wenn sie aufgrund ihres ‚digitalen Fingerabdrucks‘ mutmaßliche Terrorist sind oder mutmaßlich terroristische Anschläge planen.
  • Die Inhaftierung der mutmaßlichen Terroristen in Guantánamo in rechtsstaatlichem Niemandsland verstößt eklatant gegen die Menschenrechte und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
  • In den USA hat sich durch Privatisierung und Auslagerung bestimmter Aufgaben und Dienstleistungen eine regelrechte Geheimdienst-Industrie entwickelt, deren kommerzielles Interesse an weiterer Überwachung weit größer ist als das von Staaten, wenn diese die Aufgaben in hoheitlicher Verantwortung selbst wahrnehmen.
  • Der Anspruch der Geheimdienste, jedermann zu jederzeit und überall auf der Welt überwachen zu können, ist die vollständige Entgrenzung staatlichen bzw. geheimdienstlichen Handels und achtet nicht mehr die Souveränität anderer Staaten.

3. Auch demokratische Grundsätze, v.a. Privatsphäre und Gewaltenteilung, geraten durch die massenhafte Sammlung, Speicherung und Auswertung aller digitalen Daten zunehmend unter Druck.

  • Demokratie lebt von der Privatsphäre als Schutzraum gegen den Staat (sowie heutzutage auch gegen globale Konzerne) und als Vorhof öffentlicher politischer Tätigkeit durch Diskussion und Meinungsbildung. Wenn befürchtet werden muss, dass jegliche digitale Kommunikation gespeichert wird und potentiell irgendwann ausgewertet werden kann, verändern sich politische Kommunikation und Meinungsbildung.
  • Demokratien und demokratische Willensbildungsprozesse leben von der freien Entfaltung und Meinungsäußerungen der Bürger und Bürgerbewegungen. Sollten aufgrund von Auswertungen von Metadaten politische Entwicklungen vorhergesagt und ggf. manipuliert oder präventiv adressiert werden, würde das den Charakter einer Demokratie verändern: denn neue Ideen müssen auch neue Akteure in Entscheidungspositionen bringen können.
  • Durch die Überwachung und die Manipulation von Dokumenten auf Rechnern des Untersuchungsausschusses im amerikanischen Kongress durch US-amerikanische Geheimdienste, der sich mit ebendiesen und deren Praktiken befassen sollte, wurde eine Schwelle überschritten. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde hier aufgehoben.

4. Und schließlich sind wir nicht nur Zeugen passiven Datensammelns und Auswertens, sondern auch Zeugen der Entwicklung von digitalen Waffen für künftige Kriegsführung im Cyberspace:

  • ein digitales Wettrüsten ist längst im Gange. Krieg und Verteidigungsmaßnahmen bringen aber die Wertekomplexe von „nationaler Sicherheit“ und „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ in eine auf Dauer schädliche Konkurrenzbeziehung.
  • Die Beispiele „Stuxnet“ (Cyber-Angriff auf eine iranische Atomanlage) und „Shamoon“ (Cyber-Angriff auf einen saudi-arabischen Erdölkonzern) sowie die Spannungen und gegenseitigen Vorwürfe von Cyberattacken zwischen den USA und China legen nahe, dass ein weltweiter Rüstungswettlauf im Cyberspace im Gange ist.
  • Wir befinden uns also anscheinend wieder in einem Sicherheitsdilemma ähnlich dem des Kalten Krieges: jede Seite entwickelt digitale Selbstverteidigungswaffen, die von anderen wiederum als Bedrohung wahrgenommen werden und ihrerseits wieder Rüstungsanstrengungen zur Folge haben.

5. Die JEF Deutschland fordert daher:

  • Die Diskussionen um den staatlichen bzw. geheimdienstlichen Einsatz der neuen digitalen Techniken dürfen nicht vom Extremfall eines Terroranschlags her geführt werden. Andernfalls droht eine Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze. Die Privatsphäre und deren Schutz müssen im Zentrum aller Überlegungen und Gesetzgebungen stehen.
  • Die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr zu vereinbarenden Praktiken der gezielten Tötung mutmaßlicher Terroristen durch Drohnen, die Inhaftierung mutmaßlicher Terroristen auf Guantánamo und anderswo (z.B. in CIA-Geheimgefängnissen) muss international ge- ächtet werden. Europa muss hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Duldung oder aktive Unterstützung der vorgenannten Praktiken durch EU-Mitgliedstaaten müssen vollumfänglich beendet werden.
  • Geheimdienstliche Aufgaben, die genuin den Kern hoheitlicher Aufgaben ausmachen und grundsätzlich der Gewaltenteilung und legislativer wie judikativer Kontrolle unterliegen müssen, dürfen nicht ausgelagert und privatisiert werden.
  • Die Kontrolle von Parlamenten und Gerichten über Geheimdienste muss wesentlich gestärkt werden. Im Geheimen tagende und entscheidende Gerichte sind nicht mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren.
  • Eine kritische öffentliche Debatte über europäische Forschungsprogramme zur präventiven Polizeiarbeit (z.B. indect) ist längst überfällig. Wir als JEF stehen einer automatisierten Erkennung ‚abnormalen Verhaltens‘ von Personen im öffentlichen Raum zur präventiven Verbrechensbekämpfung sehr skeptisch gegenüber.
  • Wir fordern die Europäische Union darüber hinaus auf, unter Mitwirkung aller europäischen Geheimdienste breit angelegte Maßnahmen gegen internationale Datenspionage zu ergreifen und zum Schutz der Privatsphäre europäischer Bürgerinnen und Bürger eine Europäische Spionageabwehr zu forcieren.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten sollten gemeinsam mit den USA Prozesse vertrauensbildender Maßnahmen und Rüstungskontrollverhandlungen mit digitalem Schwerpunkt (z.B. mit China, Russland, Iran) initiieren. Als Vorbild könnten die KSZE Verhandlungen dienen (KSZE 2.0).
  • Wir sind uns bewusst, dass all die hier skizzierten Problemstellungen nicht ohne oder gar gegen die USA zu lösen sind. Wir fordern daher die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf, verstärkt mit den USA und ihren Repräsentanten den Dialog zu suchen und sich um gemeinsame Verständnisse der Grundlagen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Problemanalysen und Lösungsstrategien zu bemühen. Unverzichtbar für diesen Dialog sind auch all die politischen und zivilgesellschaftlichen Partnerschaftsforen zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und den USA.
  • Vorbedingung für die beiden letztgenannten Punkte ist freilich, dass Spionage zwischen den EU-Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene kritisch thematisiert und vertraglich ausgeschlossen wird.“
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EU-Asylpolitik

60. Beschluss des Bundeskongress in Münster, 26.-27. Oktober 2013

EU-Asylpolitik

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland e.V.,

Bezug nehmend auf das beschlossene Asylpaket des Europäischen Parlaments vom 12.06.2013, welches die neuen Aufnahmerichtlinien für Asylbewerber*innen, die neue Dublin-III-Verordnung und die Neufassung der EUODAC-Verordnung enthält,

davon überzeugt, dass nur ein solidarisches und einiges Europa den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein wird,

ferner davon überzeugt, dass der europäische Einigungsprozess in der EU nur dann von Erfolg gekrönt sein wird, wenn diese ihrem Selbstverständnis als Wertegemeinschaft gerecht wird,

im Bewusstsein, dass sich dies nicht zuletzt an der Frage, wie die EU mit Asylsuchenden umgeht, zeigt,

sich darüber bewusst, dass der außenpolitische Einfluss der EU, etwa auf die demokratische Transition seiner Nachbarstaaten und die Einhaltung von Menschenrechten, nicht unwesentlich auch davon abhängt, ob die EU als glaubwürdiger wertegeleiteter Akteur wahrgenommen wird,

vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation in der europäischen Asylpraxis, in der die Anerkennung als Flüchtling weniger davon abhängt, in welcher Lage sich die/der Asylsuchende befindet, sondern vielmehr davon, in welchem Nationalstaat der Antrag gestellt wird,

im Bewusstsein, dass das Flüchtlingsaufkommen derzeit sehr ungleich auf die Mitgliedstaaten verteilt ist und es einzelnen Mitgliedsstaaten nicht mehr gelingt, menschenwürdige Standards aufrechtzuerhalten (vgl. das Urteil des EuGH vom 21.12.2011 zum Verbot der Abschiebung von Flüchtlingen in EU-Mitgliedstaaten, die grundlegende Menschenrechte nicht gewährleisten können),

1. Fordern einen gemeinsamen Schutzraum für Flüchtlinge in Europa bei solidarischer Übernahme der Verantwortung durch alle Mitgliedstaaten statt Abschreckungspolitik, undurchschaubare Regelungen und nationaler Egoismen.

2. Begrüßen, dass mit dem neuen europäischen Asylrecht formal europaweit einheitliche Standards für die Anerkennung als Flüchtling, die Rechte als Asylsuchende, die Dauer eines Asylverfahrens sowie den Ablauf eines Abschiebeverfahrens eingeführt wurden.

3. Fordern eine schnelle Umsetzung der einheitlichen Standards in allen Mitgliedstaaten, die eine menschenwürdige Behandlung aller Asylsuchenden sicherstellt.

4. Sind jedoch empört über das Recht der Mitgliedstaaten, eigene Listen sicherer Drittstaaten außerhalb der EU zu erstellen, in die ohne weitere Prüfung abgeschoben werden kann, da hier in drastischer Weise die Zielsetzung europaweit einheitlicher Regelungen ad absurdum geführt wird.

5. Missbilligen aufs Schärfste das Verfehlen eine einheitliche Regelung zu finden, um die Abschiebung in einen Mitgliedstaat dessen Asylsystem zusammengebrochen ist oder nicht den ausreichenden Schutz bieten kann zu stoppen, sowie die weitere Aufrechterhaltung der unsolidarischen Erst-Land-Regel in der neuen Dublin IIIVerordnung.

6. Widersprechen entschieden der Erlaubnis zur Aussetzung des SchengenAbkommens im Falle erhöhten Flüchtlingsaufkommens statt eines solidarischen europäischen Ansatzes.

7. Fordern stattdessen die Aufhebung der Drittstaaten-Regelung sowie der ErstLand-Regelung gemäß der Dublin-III-Verordnung und einen solidarischen europäischen Verteilungsschlüssel nach nachvollziehbaren Faktoren, wie etwa der Einwohnerzahl, dem Bruttoinlandsprodukt und den berechtigten Wünschen des Antragstellers. Dieser würde zur Entlastung überproportional betroffener Staaten führen und zugleich mehr Planbarkeit für Aufnahmekapazitäten und Asylverfahren ermöglichen. Mithin würde sich so auch die Situation für die Asylsuchenden wesentlich verbessern.

8. Fordern eine europäische Asylbehörde zur Umsetzung dieses Verteilungsschlüssels.

9. Fordern zudem die sofortige Rücknahme der neuen EURODAC-Verordnung, die Flüchtlinge unter den Generalverdacht stellt, Kriminelle zu sein, indem sie Polizeibehörden europaweit Zugriff auf die EU-Asyldatenbank EURODAC und damit auf persönliche Daten wie etwa Fingerabdrücke gewährt.

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Die JEF im Europawahlkampf: Mehr Föderalismus wagen!

60. Beschluss des Bundeskongress in Münster, 26.-27. Oktober 2013

Die JEF im Europawahlkampf: Mehr Föderalismus wagen!

Beschluss im Wortlaut:

1. Vorbemerkung: Europäisches Interesse vor nationalem Kleinmut!

„In Maastricht haben wir den Grundstein für die Vollendung der Europäischen Union gelegt. Der Vertrag über die Europäische Union leitet eine neue, entscheidende Etappe des Europäischen Einigungswerks ein, die in wenigen Jahren dazu führen wird, das zu schaffen, was die Gründungsväter des modernen Europa nach dem letzten Krieg erträumt haben: die Vereinigten Staaten von Europa.“

Mit diesem Grundstein für die Vollendung der EU meinte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl die Einführung der gemeinsamen Währung. Die gemeinsame Währung – ebenso wie der Binnenmarkt – sind also zuvörderst ein politisches Projekt zur Verwirklichung und Vollendung der europäischen Einigung. Der entscheidende Schlüssel zur Bewältigung der derzeitigen Krise, die den Fortbestand des Euros und damit des gesamten europäischen Einigungsprojekts bedroht, liegt nicht nur in Sparmaßnahmen, sondern vielmehr in entschiedenem politischen Handeln, Mut und Gestaltungswillen.

Die notwendigen Maßnahmen, die die Wirtschafts- und Währungsunion dauerhaft stabilisieren, sind weitgehend bekannt und in mehreren Papieren dargelegt (u.a. im Papier der vier Präsidenten des Europäischen Rats, der Europäischen Kommission, der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank). Sie wurden bislang in nur unzureichendem Maße umgesetzt, da es den Entscheidungsträgern in den europäischen Hauptstädten am Willen oder am Mut mangelte. Das eigentliche Problem in der derzeitigen Krise – um mit Robert Menasse zu sprechen – sind die nationalstaatlichen Egoismen.

„Klare Zielvorstellungen, Prinzipienfestigkeit und Flexibilität sind auch das wirksamste Mittel gegen jenen Kleinmut, der in Europa vielerorts wieder aufkommt.“ Diesem Zitat, von dem man meinen könnte, Helmut Kohl habe es in Bezug auf die JEF geäußert, fügen wir hinzu: „jenem Kleinmut, der heute insbesondere von einigen Wirtschaftsprofessoren und Nationalromantikern salonfähig gemacht wird und der auch an den übrigen deutschen Parteien nicht spurlos vorübergeht“.

Die langfristigen Zielvorstellungen und Prinzipien der JEF haben wir in unserem Politischen Programm niedergelegt. Die kurz- und mittelfristigen Zielvorstellungen, mit denen wir in den Europawahlkampf und das Jahr 2014 ziehen, führen wir im Folgenden näher aus.

2. Für europäische und politische Europawahlen!

Wir rufen die Parteien, insbesondere in Deutschland dazu auf, einen echten europäischen und politischen Europawahlkampf zu führen!

Wir fordern

  • die Bürgerinnen und Bürger auf, an den Wahlen teilzunehmen, um durch eine hohe Wahlbeteiligung ein deutliches Signal an die europäischen Regierungen zu senden, dass sie eine echte parlamentarische Demokratie auf europäischer Ebene einfordern und die nur ungenügend legitimierte, ineffektive zwischenstaatliche Koordination nicht weiter hinnehmen wollen,
  • die Parteien in allen Mitgliedstaaten auf, die europäische Dimension der Wahlkampfthemen in den Mittelpunkt zu rücken,
  • die politischen Verantwortungsträger auf, offensiv und engagiert für eine weitergehende europäische Integration zu werben und nicht der zunehmenden Europaskepsis nachzugeben,
  • die nationalen und europäischen Parteien auf, Fahrpläne vorzulegen, anhand derer die einzelnen Schritte zur Überwindung der Euro-, Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar werden und diese auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung an der Wahlurne treffen können,
  • die Parteien in allen Mitgliedstaaten auf, sich bei der Diskussion über Lösungswege aus der Krise nicht nationaler Ressentiments zu bedienen, sondern diese Diskussionen im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung sowohl für die Krisenentstehung als auch für die Krisenlösung zu führen. Die Lösung der Krise darf nicht als Nullsummenspiel begriffen werden, in dem ein Land gegen das andere als Sieger hervorgeht.

Außerdem fordern wir konkret

  • die europäischen Parteien auf, Spitzenkandidaten für die Europawahlen zu benennen, die danach als Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten ins Rennen gehen,
  • – falls die erste Forderung nicht erfüllt wird – den Europäischen Rat auf, sich an den Geist der Verträge zu halten und nur solche Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten vorzuschlagen, die eine parlamentarische Mehrheit hinter sich wissen,
  • das neugewählte Europäische Parlament auf, dem Europäischen Rat frühzeitig und unmissverständlich deutlich zu machen, dass nur solche Kandidaten für die Präsidentschaft der Kommission in Betracht gezogen werden, die eine Mehrheit des Parlamentes hinter sich haben und alle anderen abzulehnen: In einer europäischen Demokratie entscheiden die Volksvertreter, nicht die nationale Regierungen, wer die europäische Exekutive anführt.

3. Maßnahmen zur Krisenüberwindung

Das Signal einer hohen Wahlbeteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger wäre ein ermutigender Auftakt für die notwendigen Reformen, die zur Rettung des Euro und zur Vollendung der Vereinigten Staaten von Europa umgesetzt werden müssen:

Angefangen mit, aber nicht beschränkt auf die Verbesserung der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion fordern wir unter anderem (basierend auf unseren jüngsten Beschlüssen)

  • die Einführung eines Schuldentilgungsfonds oder gemeinsamer europäischer Schuldscheine, damit in unserer gemeinsamen Währung nicht ausschließlich nationale Staatsanleihen verschiedener Verzinsung bestehen, die bei Panik an den Finanzmärkten Staaten in die Zahlungsunfähigkeit treiben können
  • die Einführung eines echten, von den Nationalstaaten unabhängigen EUHaushalts, der auf eigenen Steuereinnahmen beruht
  • die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung, nicht nur, um die Eurozone bei ungleicher konjunktureller Entwicklung der Mitgliedsstaaten und im Falle asymmetrischer makroökonomischer Schocks zu stützen, sondern vor allem als Ausdruck europäischer Solidarität

Des Weiteren fordern wir in außenpolitischer Hinsicht

  • vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Europäischen Rat im Dezember 2013 entschiedene Schritte zur weiteren Vergemeinschaftung in der Außen- und Sicherheits- sowie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die unentschlossene, uneinheitliche und vielstimmige Reaktion der Union sowie ihrer Mitgliedsstaaten auf den sogenannten arabischen Frühling sowie die Bürgerkriege in Libyen und Syrien rufen ungute Erinnerungen an die Reaktion der EU auf die Balkankriege hervor.

4. Umsetzung: wir fordern einen Konvent

Ein Teil der oben beschriebenen Maßnahmen lässt sich nur durch umfangreichere Änderungen der Verträge erreichen.

Wir fordern daher

  • die Einberufung eines Konvents (verfassungsgebende Versammlung), der nach den Europawahlen notwendige Reformen ausarbeitet und das europäische Vertragswerk in Form einer europäischen Verfassung vorlegt,
  • dass dieser Konvent eng mit der europäischen Zivilgesellschaft zusammenarbeitet und deren Impulse aufnimmt,
  • dass die vom Konvent vorgelegten Ergebnisse unverändert den Unionsbürgern oder ihren parlamentarischen Vertretern zur Ratifikation vorgelegt werden.

5. Die Rolle der JEF: Mehr Föderalismus wagen!

Für uns ist klar: Wir werden uns auch in diesem Wahlkampf wieder für die Steigerung der Wahlbeteiligung an den Europawahlen einsetzen.

Unser zentrales Ziel aber ist, den Bürgerinnen und Bürgern die von uns als richtig und notwendig erkannten Reformen– insbesondere jungen Menschen – zu kommunizieren und zu erklären, vor allem aber auch von den politischen Entscheidungsträgern einzufordern.

Im gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontext ist eine hohe Wahlbeteiligung alleine nicht ausreichend. Die entscheidende Frage ist, ob wir es in Europa endlich schaffen, grundlegende Reformen umzusetzen, die die aktuellen Probleme nachhaltig lösen: Reformen, die gleichzeitig demokratisch – und nicht hinter verschlossenen Türen – zu Stande gekommen sind.

Daraus ergibt sich für unsere Wahlkampagne, dass wir einen Schritt weiter gehen: Wir wollen konkrete föderalistische Forderungen anschaulich und zugespitzt in den Diskurs einbringen!

Wir wollen mehr Föderalismus wagen!“

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Das Hertensteiner Kreuz gehört zur JEF!

60. Beschluss des Bundeskongress in Münster, 26.-27. Oktober 2013

Das Hertensteiner Kreuz gehört zur JEF!

Beschluss im Wortlaut:

Mit Sorge betrachten die Jungen Europäischen Föderalisten die Bestrebungen Identitärer Kreise, das Hertensteiner Kreuz in ihre Symbolik zu übernehmen. Beispielhaft für den Missbrauch dieses Symbols des europäischen Föderalismus ist die Verwendung des Hertensteiner Kreuzes von der Blauen Narzisse, einem Sprachrohr der Identitären Bewegung. Die Identitäre Bewegung ist ein loser Zusammenschluss von neurechten Gruppierungen, welche ein „Europa der Völker“ anstreben und dabei die „kulturelle Reinheit“ der Völker bewahren und vor „Überfremdung und Islamisierung“ schützen wollen.

Das Hertensteiner Kreuz als Symbol des Hertensteiner Programms steht für ein offenes und pluralistisches Europa. Dies widerspricht den Gedanken Identitärer Gruppierungen. Diese sind deshalb unvereinbar mit dem Hertensteiner Programm. Hier sind insbesondere die folgenden Thesen des Hertensteiner Programms zu nennen:

4. Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation.

6. Die Europäische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Bürger in der Erklärung der Europäischen Bürgerrechte fest.

9. Die Europäische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgendeiner fremden Macht zu sein.

Diese Zeilen sprechen eine andere Sprache, strahlen einen anderen Geist aus, und bergen unsere Idee von einem europäischen Föderalismus in sich. Die Unvereinbarkeit der Thesen des Hertensteiner Programms mit den rechtsextremen Positionen der Identitären Bewegung sehen wir darin begründet, dass eine Ablehnung einer gemeinsamen Währung nicht vereinbar ist mit der Bereitschaft zur Übertragung wirtschaftlicher Souveränitätsrechte. Mehr noch stellt These 6 das Konzept einer europäischen Bürgerschaft dar und weist jedwedes völkisches Gedankengut, wie es von den Gruppen der Identitären Bewegung vertreten wird, entschieden zurück. Die Ansicht, dass sich die Europäische Einigung gegen äußere Feinde richtet, wird von These 9 negiert und es handelt sich bei der Europäischen Einigung gemäß These 2 um ein Mittel zur friedlichen Schlichtung interner Konflikte.

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Wie viel „Kerneuropa“ wir brauchen, um den Euro zu retten – und wie wir das machen

60. Beschluss des Bundeskongress in Münster, 26.-27. Oktober 2013

Wie viel „Kerneuropa“ wir brauchen, um den Euro zu retten – und wie wir das machen

Beschluss im Wortlaut:

Die Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise, die Europa seit 2008 in Atem hält, hat zahlreiche institutionelle Schwächen der europäischen Währungsunion („Eurokrise“) verdeutlicht. Diese zeigen sich gleich in mehreren Bereichen, nämlich sowohl in der Anfälligkeit für asymmetrische Konjunkturschocks als auch in der geringen Reaktionsfähigkeit auf strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem haben – nicht zuletzt durch den Versuch, die gesamteuropäische Krise auf nationaler Ebene zu bekämpfen – viele Mitgliedstaaten in den letzten Jahren hohe Schuldenberge angehäuft, die sie nicht alleine werden abtragen können. Für den Fortbestand der Währungsunion sind deshalb tiefgreifende Reformen notwendig. Die konkrete Ausgestaltung der in diesem Papier aufgeführten Politikfelder bleibt dem demokratischen Willensbildungsprozess auf europäischer Ebene überlassen. Hierbei soll das Europäische Parlament eine zentrale Rolle spielen. Der Subsidiaritätsgrundsatz muss gewahrt bleiben.

Wie eine Lösung für diese institutionellen Probleme aussehen könnte, zeigt das politische Programm der Jungen Europäischen Föderalisten. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass bei der Umsetzung großer Reformschritte immer wieder politische Hindernisse in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auftreten. Dies betrifft etwa Länder mit starken europaskeptischen Bewegungen, aber auch Staaten wie Deutschland, deren Integrationsfähigkeit durch enge verfassungsrechtliche Vorgaben eingeschränkt ist. Das folgende Papier soll deshalb ein Mindestprogramm aufzeigen, wie die Eurokrise überwunden und die Währungsunion gegen künftige Krisen gewappnet werden kann – auch wenn sich nicht alle Mitgliedstaaten an sämtlichen Reformschritten beteiligen wollen oder können. Deshalb beschreibt dieses Papier ein Kerneuropa, das notwendig ist, um die Wirtschafts- und Währungsunion krisenfest zu machen. Es stellt für die beteiligten Mitgliedstaaten einen qualitativen Sprung dar, bleibt aber weitgehend innerhalb der bestehenden europäischen Verträge und der mitgliedstaatlichen Verfassungen, nicht zuletzt der deutschen. Denn so sehr die JEF einen größeren föderalistischen Sprung begrüßen würden, würde er mindestens als Mittel gegen die gegenwärtige Krise und zur Verhinderung einer nächsten wahrscheinlich zu spät abgeschlossen werden können.

1. Ausgleich Asymmetrischer Konjunkturkrisen

Ein zentrales Problem der Eurozone ist ihre Anfälligkeit für wirtschaftliche Schocks, die ihre einzelnen Teile unterschiedlich stark betreffen, so dass manche Mitgliedstaaten in eine Rezession eintreten, während andere sich im Boom befinden. Solange Staaten eine eigene Währung haben, können sie auf solche „asymmetrischen Krisen“ mit einer Anpassung der Wechselkurse sowie mit der nationalen Geld- und Fiskalpolitik reagieren. In der Währungsunion entfallen diese Möglichkeiten der Konjunkturstabilisierung jedoch, was zu einer selbstverstärkenden Dynamik führt: Während die Krisenstaaten die Rezession nur schwer überwinden, kommt es in den Boomländern zu erhöhter Inflation und Blasenbildung. Gleichzeitig versagen in einer solchen Situation auch die zinspolitischen Instrumente der Zentralbank, da das optimale Leitzinsniveau der beteiligten Staaten voneinander abweicht.

Innerhalb von Nationalstaaten werden asymmetrische Konjunkturentwicklungen zwischen einzelnen Regionen durch automatische Stabilisatoren wie das Steuer- und das Sozialsystem abgefedert, die finanzielle Transfers von den Boom- in die Krisenregionen auslösen. Zudem können die Nationalstaaten konjunkturelle Krisen auch über den Staatshaushalt dämpfen, indem sie diskretionäre Ausgaben (etwa für öffentliche Investitionen oder für konjunkturpolitische Maßnahmen wie die Kurzarbeit) gezielt zu Krisenzeiten bzw. in Krisenregionen tätigen. Auf europäischer Ebene fehlen solche Instrumente bislang jedoch fast vollständig. Infolgedessen erlebte die Eurozone bereits zwei schwere asymmetrische Krisen: Anfang der 2000er Jahre ging die deutsche Wirtschaftskrise mit der Entstehung von Immobilienblasen in Südeuropa einher, während umgekehrt die derzeitige Eurokrise die südeuropäischen Staaten in eine massive Rezession stürzte, von der die nordeuropäischen Länder kaum betroffen sind.

1.1 Europäische Arbeitslosenversicherung

Die JEF Deutschland bekräftigen deshalb ihre Forderung nach der Einführung einer europäischen Arbeitslosen-Mindestversicherung (EALMV), die als automatischer interregionaler Stabilisator auf europäischer Ebene wirken soll. Diese EALMV soll sich aus Lohnnebenkosten finanzieren und die derzeit bestehenden nationalen Versicherungssysteme für kurzfristige Arbeitslosigkeit teilweise ersetzen. Ihre genaue Funktionsweise haben wir in einem Bundesausschussbeschluss vom 9. Juni 2013 beschrieben. Die EALMV wäre rechtlich auf Grundlage von Art. 352 AEU-Vertrag möglich und könnte – wenn sich nicht alle Mitgliedstaaten daran beteiligen wollen – auch in Form einer Verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 20 EUVertrag verwirklicht werden.

1.2 Ausweitung des EU-Haushalts

Die EALMV wird bereits bedeutende Effekte auf die interregionale Konjunkturstabilisierung haben. Die europäischen Organe sollten diese Wirkung jedoch zusätzlich auch durch diskretionäre Haushaltsausgaben stützen können, etwa in Form eines europäischen Kurzarbeitergeldes oder von Investitionen in Infrastrukturprojekte. Zu diesem Zweck ist eine deutliche Aufstockung des EU-Haushalts unerlässlich.

Die jüngsten Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 haben allerdings gezeigt, dass in einigen Mitgliedstaaten starke politische Vorbehalte gegen eine Erhöhung des EU-Haushalts bestehen. Auch für diese Maßnahme wird es deshalb wahrscheinlich notwendig, dass eine Gruppe von Mitgliedstaaten allein voranschreitet. Innerhalb der bestehenden EU-Verträge wäre dies dadurch möglich, dass im gemeinsamen EU-Budget eine besondere Haushaltslinie eingerichtet wird, die nur für Ausgaben in den beteiligten Staaten eingesetzt werden kann. Zugleich würde im EU-Eigenmittelbeschluss eine Ausnahmeregelung eingeführt, durch die sich die Länder, die nicht an der besonderen Haushaltslinie teilnehmen, auch nicht an deren Finanzierung beteiligen müssen. Außerdem sollte die jährliche Obergrenze der neuen Haushaltslinie im mehrjährigen Finanzrahmen hinreichend flexibel ausgestaltet sein, um eine schnelle Reaktion auf die Konjunkturentwicklung zu ermöglichen. Wenn diese neue Haushaltslinie groß genug ist, um konjunkturpolitische Maßnahmen künftig gesamteuropäisch zu finanzieren, würde sich ein bedeutender Teil der bisher von den Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben auf die europäische Ebene verlagern. Dadurch würde auch der nationale Finanzierungsbedarf sinken, sodass europäische Maßnahmen zur Stützung der nationalen Haushalte (etwa in Form des ESM oder von möglichen Eurobonds) als Kriseninstrumente weniger notwendig würden. Damit die zusätzlichen europäischen Ausgaben auch langfristig nachhaltige Wirkungen haben, sollten sie in Einklang mit den Europa2020- Zielen stehen.

1.3 Finanzierung aus europäischen Steuern

Ein weiterer Effekt zur interregionalen Konjunkturstabilisierung lässt sich erzielen, wenn die Ausweitung des EU-Haushalts primär durch konjunkturabhängige europäische Steuern finanziert wird. Neben zum Beispiel der Finanztransaktionssteuer und den Einnahmen aus CO2- Seite 3 von 8 Zertifikaten ist hierfür insbesondere eine europäische Körperschaftssteuer geeignet. Diese Steuer soll in allen beteiligten Mitgliedstaaten nach einer einheitlichen Bemessungsgrundlage erhoben werden und stellt einen Sockelprozentsatz dar. Den Mitgliedstaaten verbleibt die Möglichkeit einer ergänzenden Besteuerung, um den föderalen Wettbewerb nicht vollends außer Kraft zu setzen.

Die Höhe dieser Steuern würde jeweils im EU-Eigenmittelbeschluss festgelegt, der von den Parlamenten aller Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Sie würde daher auch nicht gegen die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts verstoßen, nach der alle wesentlichen Entscheidungen über Art und Höhe der den Bürger treffenden Abgaben im Deutschen Bundestag getroffen werden müssen.

2. Reduzierung Struktureller Ungleichgewichte

Neben der Anfälligkeit für asymmetrische Konjunkturschocks leidet die Eurozone auch an strukturellen Ungleichgewichten. Da wesentliche wirtschaftspolitische Entscheidungen bislang allein auf nationaler Ebene und zu wenig gemeinsam getroffen werden, hat sich die wirtschaftliche Produktivität der einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahren teils sehr unterschiedlich entwickelt. Diese Unterschiede hätten bei getrennten Währungen nur geringe grenzüberschreitende Wirkungen, da sie durch den Wechselkurs aufgefangen würden: Bei den weniger produktiven Ländern würde der Kurs der Währung sinken, sodass Exporte günstiger und Importe teurer werden würden. In der Währungsunion hingegen entstehen aus einer wachsenden Produktivitätslücke demokratische und wirtschaftliche Probleme. Staaten treffen unterschiedliche Abwägungen hinsichtlich ihrer Wirtschafts- und Sozialversicherungssysteme. Der Druck der Finanzmärkte zwingt Staaten mit schwächerer Wirtschaftsleistung, die wirtschaftspolitischen Entscheidungen wirtschaftlich stärkerer Staaten nachzuvollziehen. Dadurch entscheiden die Regierungen mancher Staaten die Bedingungen der Wirtschaftspolitik anderer Staaten – ohne dass die Bürger der letzteren Einfluss darauf hätten. Das widerspricht dem grundlegenden demokratischen Prinzip, dass die Betroffenen einer Entscheidung auch darüber abstimmungsberechtigt sein sollten.

Weiter entstehen wirtschaftliche Risiken:

  • Handelsbilanzungleichgewichte: Da der Euro-Kurs sich am Durchschnitt aller Mitgliedstaaten orientiert, ist er für die weniger produktiven Länder zu hoch, für die produktiveren zu niedrig. Dadurch sind in den weniger produktiven Ländern Importe im Vergleich zur eigenen Leistung zu billig, in den produktiven zu teuer. Dies führt zu selbstverstärkenden Handelsbilanzungleichgewichten.
  • Sicherer-Hafen-Effekt: Aufgrund der besseren Wachstumsaussichten nehmen Anleger die produktiveren Länder in einer Finanzkrise als „sichere Häfen“ wahr, was zu einer Kapitalflucht aus den weniger produktiven Ländern führen kann. Dadurch entwickeln ursprünglich symmetrische Schocks in der Eurozone asymmetrische Wirkungen – ein Effekt, der besonders in der derzeitigen Krise zu beobachten war.
  • Haushaltskrisen: Eine niedrigere Produktivität führt bei sonst gleichen Umständen auch zu niedrigeren öffentlichen Einnahmen. Die weniger produktiven Staaten sind deshalb (insbesondere bei einem asymmetrisch wirkenden Schock) anfälliger für Haushaltskrisen. Da ein nationaler Staatsbankrott aufgrund der verflochtenen Kapitalmärkte hohe externe Effekte auch für die übrigen Mitgliedstaaten hätte, liegt die Vermeidung solcher Haushaltskrisen im Interesse der gesamten EU.

2.1 Mehr gemeinsame Wirtschaftspolitik

Um die Währungsunion weniger krisenanfällig zu machen, ist deshalb eine Angleichung der Produktivitätsniveaus in den Mitgliedstaaten notwendig. Ursache für die bisherigen Produktivitätsunterschiede ist häufig, dass rechtliche Regelungen in einzelnen Staaten den freien Wettbewerb einschränken. Dies kann im Wege der Rahmengesetzgebung geschehen, wobei allerdings drei Politikfelder besonders hervorstechen:

  • das Arbeitsrecht (z. B. durch einen hohen Kündigungsschutz oder hohe Mindestlöhne, die fest angestellte Arbeitnehmer vor der Konkurrenz durch Arbeitslose und Berufseinsteiger schützen),
  • der Umwelt- und Verbraucherschutz (z. B. indem durch überhöhte Standards Wettbewerber vom Markt ausgeschlossen werden),
  • die Gewerbeaufsicht (z. B. indem durch eine künstliche Verknappung der Gewerbelizenzen Konkurrenz verhindert wird).

Diese Wettbewerbseinschränkungen sind manchmal auf die Schwäche der demokratischen, administrativen und zivilgesellschaftlichen Institutionen zurückzuführen, die es starken Interessengruppen in einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre eigenen Partikularinteressen rechtlich zu verankern und so auf Kosten der Allgemeinheit Profite zu erzielen. In anderen Fällen handelt es sich aber auch um legitime politische Abwägungen, bei denen nationale demokratische Mehrheiten bewusst eine geringere Produktivität zugunsten eines höheren Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzes in Kauf nahmen. In jedem Fall aber können dadurch gefährliche Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten entstehen.

1. Stufe: Stärkung des europäischen Semesters Auch die Eurokrise ist zu einem wichtigen Anteil auf eine solche Produktivitätslücke zurückzuführen. Alle Länder, die zu den daraus entstandenen makroökonomischen Ungleichgewichten beigetragen haben, sollten auch zu einer Lösung beitragen. Beispielsweise könnte das durch die Erhöhung der Löhne in Deutschland und einen Verzicht auf Lohnerhöhungen in anderen Ländern geschehen. Die bestehenden Instrumente zur Koordinierung nationaler Politik durch das europäische Semester und länderspezifische Empfehlungen sowie die Anpassungsprogramme im Gegenzug für Hilfskredite wurden teils bereits für die Umsetzung dieser Ziele genutzt. Dies könnte weiter gestärkt werden, indem das europäische Semester durch eine möglichst weitgehende Beteiligung des Europäischen Parlaments endlich stärker die europäische Öffentlichkeit erreicht. Dies sollte durch eine interinstitutionelle Vereinbarung möglichst verbindlich werden und auch regelmäßige Debatten einschließen, bei denen mitgliedstaatliche Regierungen ihre Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Plenum des EP erläutern und sich der Debatte mit den europäischen Abgeordneten stellen. Die EU-Kommission sollte sowohl für die volle Nutzung des Binnenmarktes zur Stärkung der Produktivität als auch für die Sicherung der sozialen Dimension der EU-Ziele die Möglichkeiten europäischer Richtlinien und Verordnungen ausschöpfen. Und auch bei der Berichterstattung zu den Europa2020-Ziele muss die EUKommission erlauben, in der Summe die europäischen Vertragsziele zu erfüllen.

2. Stufe: Europäisierung produktivitätsrelevanter Politikfelder Allerdings kann die EU bislang im Bereich Arbeitsrecht nur recht eingeschränkt Mindeststandards festlegen. Im Umwelt- und Verbraucherschutz und bei der Gewerbeaufsicht hat sie recht weitgehende Kompetenzen, wenn durch nationale Standards Wettbewerber aus anderen europäischen Staaten benachteiligt werden; wettbewerbliche Regeln müssen daher auch für nationale und lokale Märkte Geltung finden (z. B. bei Lizenzen im Taxi-Gewerbe). Hierfür genügt die Setzung eines rechtlichen Rahmens; die Anwendung dieses Rahmens auf den Einzelfall bleibt der nationalen Verwaltung überlassen. „Strukturreformen“, die in die genannten Bereiche eingriffen, erzwang die EU bisher meistens dadurch, dass Krisenstaaten als Bedingung für die Auszahlung von Hilfskrediten zu entsprechenden Beschlüssen des nationalen Parlaments verpflichtet wurden. Mit dieser Vorgehensweise gehen allerdings mehrere Probleme einher:

Erstens ist eine Krise nicht der beste Moment für Strukturreformen. Diese haben kurzfristig oft negative Auswirkungen für den Konsum (so führt etwa eine Lockerung des Kündigungsschutzes unmittelbar zu mehr Entlassungen) und verstärken dadurch Konjunktureffekte. Außerdem sollte die Eurozone strukturell in der Lage sein, Krisen schon präventiv zu vermeiden, statt erst im Nachhinein eine Produktivitätserhöhung in den betroffenen Staaten zu erzwingen.

Zweitens ist eine Durchsetzung von Strukturreformen durch Bedingungen für Hilfskredite auch demokratisch hoch problematisch, da hier keine klaren politischen Verantwortlichkeiten bestehen. Insbesondere können die Regierungen der Kreditgeber-Staaten in der Krise sehr stark über die Bedingungen der Strukturreformen bestimmen, ohne von der hauptsächlich betroffenen Bevölkerung der Krisenstaaten gewählt oder abwählbar zu sein. Dies ist vor allem deshalb problematisch, weil die angestrebte Produktivitätssteigerung – wie oben beschrieben – oft gegen andere politische Ziele abgewogen werden muss.

Eine sowohl präventive als auch demokratische Lösung, um eine ähnliche Produktivitätsentwicklung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen, ist nur dadurch möglich, dass man der EU eine generelle Kompetenz zur Rahmengesetzgebung über die oben genannten Politikfelder überträgt – auch dort, wo es nicht offensichtlich um grenzüberschreitende Belange geht. Die wesentlichen produktivitätsrelevanten Beschlüsse würden dann europaweit in den gemeinsam gewählten supranationalen Organen getroffen. Dies bedeutet nicht, dass künftig sämtliche Standards europaweit einheitlich sein müssen. Vielmehr würde auch ein gesamteuropäischer Rahmen beispielsweise weiterhin Unterschiede im nationalen Bruttoinlandsprodukt berücksichtigen, um etwa Aufholprozesse der weniger entwickelten Staaten zu ermöglichen. Zudem wäre mit dem europäischen Gesetzgebungskompetenz keine inhaltliche Vorentscheidung verbunden: Ob im Zweifel die Wettbewerbsöffnung oder der Erhalt bestimmter Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards bevorzugt wird, bliebe den demokratischen Mehrheiten in den EUInstitutionen überlassen, die sich dafür vor der europäischen Bevölkerung als Ganzes verantworten müssen.

Aufgrund der starken negativen Effekte, die eine uneinheitliche Produktivitätsentwicklung auf alle Mitgliedstaaten der Währungsunion hat, ist eine solche Kompetenzausweitung der EU auch unter Subsidiaritätsgesichtspunkten geboten. Sie macht allerdings eine Änderung der EU-Verträge unausweichlich. Staaten, die sich nicht an dieser Reform beteiligen wollen (insbesondere Staaten außerhalb der Eurozone), könnten dabei die Möglichkeit eines Opt-outs von der gemeinsamen Gesetzgebung erhalten.

2.2 Vollständige Bankenunion

Auch wenn man wesentliche wirtschaftspolitische Felder europäisiert, werden jedoch auf absehbare Zeit Unterschiede in der Produktivität der verschiedenen Euro-Staaten fortbestehen. Deshalb sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die oben beschriebenen Risiken einzudämmen, die aus diesen Unterschieden entstehen. Dies betrifft vor allem den SichererHafen-Effekt, der mit ursächlich für die derzeitige Eurokrise war.

Die Lösung dieses Problems ist eine Bankenunion, die für die europäischen Banken unabhängig von ihrem Sitzstaat europaweit gleiche Ausgangsbedingungen schafft. Entsprechende Vorschläge werden auf europäischer Ebene seit mehreren Monaten diskutiert. Neben der bereits beschlossenen europäischen Bankenaufsicht unterstützen die JEF auch die Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und einer gemeinsamen Einlagensicherung, wie sie ursprünglich auch von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. Sowohl für den Abwicklungsmechanismus als auch für die gemeinsame Einlagensicherung bevorzugen wir einen Fonds, der aus einer Bankenabgabe finanziert wird.

Für diese Maßnahmen kommen unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Frage. Da sie dazu dienen, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Banken im Europäischen Binnenmarkt zu überwinden, die aus der Vielzahl nationaler Abwicklungs- und Einlagensicherungssysteme entstehen, könnte Art. 114 Abs. 1 AEU-Vertrag herangezogen werden. Beim Wettbewerb im Binnenmarkt handelt es sich jedoch um eine ausschließliche Zuständigkeit der EU, so dass in diesem Fall keine Verstärkte Zusammenarbeit möglich wäre. Allerdings könnten bei der rechtlichen Umsetzung Ausnahmeregelungen für solche Mitgliedstaaten eingeführt werden, die sich nicht an dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus und der gemeinsamen Einlagensicherung beteiligen wollen. Alternativ wäre eine gemeinsame Einlagensicherung auch als Bestimmung zur Niederlassungsfreiheit denkbar, die auch eine Verstärkte Zusammenarbeit zulässt. Als Rechtsgrundlage für die notwendigen Verordnungen müsste dann auf Art. 352 AEU-Vertrag zurückgegriffen werden.

2.3 Fiskalregeln

Auch die übermäßige mitgliedstaatliche Verschuldung hat in der Krise stark negative Effekte für die Wirtschafts- und Währungsunion als Ganzes zur Folge gehabt. Dagegen wurde zwischen den meisten Mitgliedstaaten der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) geschlossen. Wie auch die Richtlinien und Verordnungen der sogenannten Sixpack und Twopack erlauben sie nur noch eine sehr geringe Verschuldung der Mitgliedstaaten, verpflichten diese zum Abbau bestehender Schulden und stärken Sanktionen beim Verstoß gegen die Regeln des Stabilitätspaktes und der makroökonomischen Überwachung. Durch die von uns geforderte Sonderhaushaltslinie erledigt sich weitgehend die Kritik, dass innerhalb dieser Regeln mitgliedstaatliche Konjunkturpolitik nur noch schwer möglich ist, weil sie dadurch europäisch ausgeführt werden kann. Damit wird der Fiskalpakt auch makroökonomisch glaubwürdiger.

3. Abbau bestehender Altschulden

Die beschriebenen Reformen werden der europäischen Währungsunion die nötigen Instrumente geben, um Krisen wie die derzeitige in Zukunft zu verhindern. Um die Eurokrise selbst zu überwinden, sind jedoch noch weitere Schritte notwendig. Insbesondere müssen hierzu die bestehenden Altschulden der Mitgliedstaaten abgebaut werden, die diese in den letzten Jahren vor allem durch nationale Konjunktur- und Bankenrettungsmaßnahmen angehäuft haben. Dies führt zu Zweifeln an ihrer Zahlungsfähigkeit und übermäßige Zinsen auf ihre Staatsanleihen.

3.1 Schuldentilgungsfonds

Um die Schulden der Mitgliedstaaten abzubauen, unterstützen die JEF einen Schuldentilgungsfonds, ähnlich wie ihn auch der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2012 vorgeschlagen hat. Dabei würden die bestehenden nationalen Altschulden aller Mitgliedstaaten, die zu einem bestimmten Stichtag 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, in einen Fonds mit gemeinsamer Haftung ausgelagert. Im Gegenzug übernehmen die beteiligten Länder Zahlungsverpflichtungen an den Fonds, durch die sie die ausgelagerten Schulden über einen Zeitraum von ca. 20-25 Jahren hinweg nach einem strikten Tilgungsplan reduzieren. Dies entspricht der bereits beschlossenen Regelung des „Sixpack“, nach der Euro-Länder mit einer Verschuldung von über 60 Prozent des BIP verpflichtet sind, die darüber liegenden Schulden pro Jahr um ein Zwanzigstel zu reduzieren.

Der Schuldentilgungsfonds würde die Zweifel an der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit der EuroMitgliedstaaten senken und damit die bestehende Zinslast für ihre Staatsanleihen verringern. Er kann so dazu beitragen, die aktuelle Eurokrise zu überwinden und als Brücke für die neue Ordnung dienen, in der Wirtschafts- und Konjunkturpolitik nicht mehr primär auf nationaler, sondern europäischer Ebene erfolgen.

3.2 Verhinderung von Steuervermeidung

Auch wenn die Auslagerung in den Schuldentilgungsfonds die laufende Zinslast der Mitgliedstaaten mindert, werden für die Tilgung der Altschulden auf höhere Steuereinnahmen angewiesen sein. Bereits vor der Krise standen die Staatshaushalte durch einen kaum beschränkten Steuerwettbewerb bei der Unternehmens- und Einkommensbesteuerung unter Druck. Vor allem multinationale Unternehmen konnten diesen nutzen, um ihre Gewinne bzw. Einkommen weitgehend der Besteuerung zu entziehen. Sie erzielen damit Vorteile aus der Größe ihrer ökonomischen Macht, was neben der Steuergerechtigkeit auch faire Wettbewerbsanreize zum Schaden aller zerstört. Um eine solche Steuervermeidung zu verhindern, muss die EU stärker als bisher Steuersätze harmonisieren. So hat die Europäische Kommission schon 2011 auf Grundlage von Art. 115 AEU-Vertrag eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Unternehmensteuern vorgeschlagen. Auf derselben Grundlage wäre auch die Einführung von Mindeststeuersätzen sowie ein verpflichtender zwischenstaatlicher Informationsaustausch zur Bekämpfung von Steuerflucht möglich. Allerdings kann dabei bislang jeder Mitgliedstaat ein Veto einlegen, was häufig die Beschlussfassung verhindert. Um die EU handlungsfähiger zu machen, sollten die Mitgliedstaaten deshalb nach Art. 48 Abs. 7 EU-Vertrag (Passerelle-Klausel) in diesem Bereich zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren übergehen. Auch hier wäre gegebenenfalls eine Verstärkte Zusammenarbeit möglich, wobei der Übergang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dann nach Art. 333 AEU-Vertrag erfolgen würde.

4. Demokratische Legitimität

Durch die hier vorgeschlagenen Reformen würden die europäischen Institutionen über erheblich mehr Finanzmittel und deutlich vergrößerte Kompetenzen verfügen, um die ökonomische und soziale Lage der europäischen Bürger zu beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere auch die nicht direkt demokratisch legitimierten Institutionen EZB und EuGH. Es ist deshalb notwendig, zugleich auch ihre demokratische Legitimität zu verbessern, um ihre politische Verantwortlichkeit zu erhöhen, die gesamteuropäische politische Debatte zu stärken und letztlich die gesellschaftliche Akzeptanz für die getroffenen Maßnahmen zu sichern. Eine solche demokratische Reform der EU ist weder juristisch noch ökonomisch erforderlich, um die bisher genannten Vorschläge umzusetzen. Politisch wäre es aber möglicherweise verhängnisvoll, die richtigen Maßnahmen zur Lösung der Krise durch einen Mangel an Legitimität zu diskreditieren. Deshalb raten die JEF dringend, die beschriebenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen möglichst gleichzeitig um die folgenden institutionellen Änderungen zu ergänzen.

4.1 Wahl der Kommission allein durch das Europäische Parlament

Sowohl bei der Verwaltung des erweiterten EU-Haushalts als auch bei der wirtschaftspolitischen Gesetzgebung käme der Europäischen Kommission eine zentrale gestaltende Rolle zu. Sie muss daher noch stärker als bisher zu einem politischen Organ werden, das sich vor der europäischen Bevölkerung als Ganzes verantwortet. Hierzu sollte Art. 17 Abs. 7 EU-Vertrag so geändert werden, dass die Wahl der Kommission, wie von den JEF in ihrem Politischen Programm gefordert, künftig allein durch die direkt gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments erfolgt, ohne dass die nationalen Regierungen im Europäischen Rat und im Ministerrat daran mitwirken. Auf diese Weise wird die Zusammensetzung der Kommission stärker als bisher von den parteipolitischen Mehrheiten im Parlament abhängig. Mit der Wahl des Europäischen Parlaments werden die europäischen Bürger somit künftig auch über die parteipolitische Ausrichtung der Europäischen Kommission bestimmen. Außerdem wird innerhalb des Parlaments eine neue Dynamik zwischen der die Kommission tragenden Mehrheit und einer davon getrennten Opposition entstehen, was die öffentliche Debatte befördert und den Bürgern klare politische Alternativen aufzeigt.

4.2 Transnationale Listen bei der Europawahl

Um die gesamteuropäische Debatte zu stärken, sollte zudem das Europawahlrecht so geändert werden, dass ein erheblicher Teil der Mitglieder des Europäischen Parlaments künftig über gesamteuropäische Wahllisten gewählt wird. Diese Reform würde die europäischen Parteien (EVP, SPE, ALDE etc.) gegenüber ihren nationalen Mitgliedsverbänden stärken und somit eine bessere Kohärenz ihrer Positionen gewährleisten. Ohne den Zwang zur Aufstellung gemeinsamer Kandidaten in der ganzen EU könnten Parteien versucht sein, je nach Land unterschiedliche Positionen zu vertreten, wodurch die Funktion der Europawahl als gesamteuropäische Richtungsentscheidung geschwächt würde. Außerdem würde eine Wahl nach gesamteuropäischen Listen dem formalen Ideal einer absoluten Gleichheit aller Stimmen näherkommen, das bei den Europawahlen derzeit wegen des Prinzips der degressiven Proportionalität nur eingeschränkt erfüllt wird.

4.3 Für die Einheit des Europäischen Parlaments

Wie oben beschrieben, ist es möglich, dass sich einzelne Mitgliedstaaten – insbesondere solche, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben – nicht an den hier vorgeschlagenen Reformen beteiligen wollen. In diesem Fall könnten diese größtenteils auch allein durch eine Vorreitergruppe verwirklicht werden. Entsprechend den Regelungen der Verstärkten Zusammenarbeit wären in diesem Fall bei Entscheidungen im Rat auch nur die beteiligten Staaten stimmberechtigt (Art. 330 AEUV). Unter dem Schlagwort einer „Eurokammer“ oder „parlamentarischen Eurogruppe“ haben in den letzten Monaten verschiedene Akteure allerdings vorgeschlagen, bei einer stärkeren Zusammenarbeit von nur einer Gruppe von Mitgliedstaaten künftig auch das Europäische Parlament aufzuspalten. Auch hier wären dann bei Entscheidungen in den betreffenden Politikbereichen nur noch Abgeordnete aus den beteiligten Mitgliedstaaten stimmberechtigt. Die JEF Deutschland wenden sich strikt gegen diesen Vorschlag einer Aufspaltung des Europäischen Parlaments, da er

  • das Prinzip verletzt, dass die Abgeordneten Vertreter aller Unionsbürger sind (Art. 14 EUV),
  • nicht mit dem Ziel transnationaler Listen vereinbar ist,
  • je nach Themenbereich zu unterschiedlichen parteipolitischen Mehrheiten im Parlament führen kann und deshalb die Herausbildung einer stabilen Mehrheit und Opposition verhindert,
  • infolgedessen auch mit dem Ziel einer Wahl der Kommission allein durch das Parlament im Widerspruch steht.

Ziel jeder Verstärkten Zusammenarbeit soll es sein, mittelfristig auch die übrigen Mitgliedstaaten von den Vorteilen der gemeinsamen Politik zu überzeugen. Dies gilt umso mehr für die Ausgestaltung der europäischen Währungsunion, da bis auf Großbritannien und Dänemark schon jetzt sämtliche Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet sind, auf die Einführung des Euro als Umlaufwährung hinzuarbeiten. Bei einer Aufspaltung des Parlaments ist zu erwarten, dass viele Abgeordnete der ausgeschlossenen Länder sich nur noch als Mitglieder „zweiter Klasse“ sähen und zu Gegnern der tieferen Integration würden. Es ist deshalb eher hinnehmbar, dass die Abgeordneten aus den Nicht-Euro-Staaten (die schon jetzt in den meisten Fraktionen des Parlaments nur eine Minderheit bilden) über die Währungsunion und die hier vorgeschlagenen Bereiche der Verstärkten Zusammenarbeit mit abstimmen, die sie in absehbarer Zeit ohnehin auch unmittelbar betreffen werden.

jefwpWie viel „Kerneuropa“ wir brauchen, um den Euro zu retten – und wie wir das machen
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Europa muss gefeiert werden – Den 9. Mai (Europatag) zum EU-weiten Feiertag machen!

58. Bundeskongress, 7. bis 9. Oktober 2011 in Kiel

Europa muss gefeiert werden – Den 9. Mai (Europatag) zum EU-weiten Feiertag machen!

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union ist einzigartig in der Welt. Leider stehen in veröffentlichter und öffentlicher Meinung häufig die Probleme in der europäischen Zusammenarbeit im Vordergrund. Unserer Meinung nach erscheinen diese Probleme jedoch klein vor der Tatsache, dass die EU unserem zerrissenen Kontinent Frieden brachte und seinen Wohlstand stärkt.

Um daran zu erinnern und vor allem dies auch zu feiern, fordert die JEF Deutschland die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU auf, durch eine Ergänzung des EU-Vertrags den Europatag der Europäischen Union (9. Mai) zum EU-weiten arbeitsfreien Feiertag zu machen.

Ob und welcher Feiertag zum Ausgleich abgeschafft werden soll sowie eine Regelung, den auf einen Sonntag fallenden Feiertag ggfs. am darauffolgenden Tag nachzuholen, muss nicht EU-weit geregelt werden und soll eine Entscheidung jedes Mitgliedsstaates sein.

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Es ist Zeit zu Handeln! Europäische Werte schützen!

58. Bundeskongress, 7. bis 9. Oktober 2011 in Kiel

Es ist Zeit zu Handeln! Europäische Werte schützen!

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschlands sind besorgt über die politischen Entwicklungen in Ungarn und der gesamten Europäischen Union. Europa ist eine Wertegemeinschaft. Dies gilt insbesondere für die grundlegendsten aller Werte und ihre Ausdrucksformen!

Demokratie und rechtsstaatliche Ordnung, die Achtung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten sind elementare Beitrittsvoraussetzung und in Artikel 2 EU-Vertrag als Werte, auf die sich die Union gründet, festgehalten.

Das Handeln der ungarischen Fidesz-Regierung tritt diese Werte mit Füßen und ganz Europa schaut zu. Anstatt Sanktionen zu verhängen wird „Business as usual” betrieben und die große Mehrheit der Regierungen schweigt.

Wir meinen: dies ist nicht länger hinzunehmen!

Unliebsame Kritiker im eigenen Land werden politisch kaltgestellt, die Mediengesetzgebung dergestalt verändert, dass die Regierung starke Kontrolle ausüben kann. Unliebsame Journalisten wurden massenhaft entlassen.

Den bisherigen Tiefpunkt der Entwicklung markierte die neue Verfassung, die zahlreiche Mechanismen, insbesondere in Form der Kardinalgesetze, enthält, mit denen der Fidesz seine Macht und seine politischen Vorstellungen zementieren will und die einen klar antidemokratischen Charakter aufweisen.

In den letzten Monaten gab es erneut beunruhigende Meldung. So kursierten Pläne, die vorsehen, dass die Rechte der Gewerkschaften stark beschnitten werden. Auch ein neues Wahlgesetz ist in Vorbereitung, das durch den Wegfall von Stichwahlen, auf den Machterhalt des Fidesz zugeschnitten ist.

Besonders beunruhigend sind die Pläne Orbans die früheren „sozialistischen“ Ministerpräsidenten Medgyessy, Gyurcsány und Bajnai rückwirkend zu bestrafen, weil sie für die gestiegene Staatsverschuldung verantwortlich seien. Zur Not sollen dafür die Gesetze geändert werden und ein Straftatbestand, mit dem diese „politischen Verbrechen“ bestraft werden können, rückwirkend eingeführt werden. Dies wäre ein klarer Angriff auf den Rechtsstaat!

Wir fordern die europäischen Regierungen auf, nicht länger zu schweigen und Ungarn mit deutlichen Sanktionen zu belegen. An die EVP richten wir den Appell sich deutlich von der Rechtspolitik Fidesz‘ zu distanzieren! Andere zivilgesellschaftliche Organisationen fordern wir auf, sich unserem Protest anzuschließen.

Sollten die Absichtserklärungen realisiert werden muss die EU ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags anstrengen. Europa darf nicht länger schweigen. Die grundlegendsten Werte dieser Union sind in Gefahr!

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Europaskepsis und Nationalismus offensiv begegnen!

58. Bundeskongress, 7. bis 9. Oktober 2011 in Kiel

Europaskepsis und Nationalismus offensiv begegnen!

Beschluss im Wortlaut:

Die Skepsis gegenüber der Europäischen Integration und der Europäischen Union wird seit den 1990er Jahren immer stärker. Zu sehen ist dies unter anderem an sinkenden Beteiligungen bei Wahlen zum Europäischen Parlament, aber auch am Aufkommen antieuropäischer und populistischer Parteien und Gruppierungen. Die andauernde Finanzkrise hat gezeigt, dass populistische Anti-Europa-Thesen auch vor etablierten Parteien und Medien keinen Halt machen.

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland e.V. weisen auf die Gefahren dieser Parteien hin: Wachsende Abgrenzung gegenüber Europäischer Politik, stärker werdende Demokratieverdrossenheit, Ablehnung einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft.

Wir fordern deshalb, Europaskepsis und Populismus offensiv zu begegnen. Alle politischen Parteien und pro-europäischen Organisationen sind aufgerufen, mit Sachargumenten anti-europäischen Thesen entgegen zu treten.

Wir rufen dazu auf, in Medien und Politik den pro-europäischen Argumenten mehr Gewicht zu verleihen und fordern alle überzeugten Europäer dazu auf, selbstbewusst in die Öffentlichkeit zu treten und aktiv für die Fortentwicklung der europäischen Integration zu werben.

Insbesondere ist dabei auch die bessere Vermittlung komplexer politischer Probleme und möglicher Lösungswege durch die beteiligten Akteure von Nöten. Dabei kommt vor allem den Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland e.V. eine elementare Aufgabe zu. Die Jugend Europas muss wieder für Europa begeistert werden!

Die pro-europäische Bewegung hat die besseren Argumente! Europäische Integration bedeutet Frieden, Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit in Europa für alle Menschen. Für diese Werte müssen wir gemeinsam eintreten und arbeiten. Europa darf nicht den Anti-Europäern überlassen werden!

Dafür müssen den europäischen Bekenntnissen von Regierungsvertretern nun auch Zukunftskonzepte für Europa folgen.

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Für eine verantwortungsbewusste und menschenwürdige Europäische Flüchtlingspolitik

58. Bundeskongress, 7. bis 9. Oktober 2011 in Kiel

Für eine verantwortungsbewusste und menschenwürdige Europäische Flüchtlingspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Auf der Flucht vor politischer und religiöser Verfolgung, Armut und Hunger, Gewalt und Krieg riskieren unzählige Menschen ihr Leben, um nach Europa zu gelangen. Jedes Jahr sterben dabei an Europas Grenzen tausende Menschen. Bis 2020 werden bis zu 50 Millionen Klimaflüchtlinge erwartet; die kritische Situation wird sich also nicht entspannen. Die Europäische Union wird ihrer Verantwortung diesen Menschen gegenüber trotz oft gegenteiliger Bekundungen in keinster Weise gerecht. Eine auf der Menschenwürde jedes Einzelnen basierende Flüchtlingspolitik in der EU ist dringend notwendig!

Ausgelöst durch den Anstieg der Flüchtlingsströme ist das Politikfeld der Flüchtlingspolitik bei Kommission, Europäischem Rat und Parlament wieder stärker in den Fokus gerückt. Von diesen Institutionen und auch zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden Initiativen gestartet, um schnell
auf die gegebene Situation in Lampedusa etc. zu reagieren. Diese Ereignisse wurden von den Medien stark begleitet, andere Flüchtlingsströme (zum Beispiel aus Syrien in die Türkei) werden dagegen außer Acht gelassen. Diese einseitige Berichterstattung ist häufig auf innenpolitische Gründe zurückzuführen.

Dabei liegt ein Schwerpunkt zunächst auf der Unterscheidung zwischen Wirtschaftsmigration einerseits und MigrantInnen, die aufgrund der Verfolgung in ihren Ursprungsländern nach Europa kommen wollen, andererseits. Großer Wert wird dabei auf die Feststellung gelegt, dass Europa durch den steigenden Fachkräftemangel einen hohen Bedarf an gut ausgebildeten MigrantInnen hat.

Die meisten Flüchtlinge kommen im Mittelmeerraum in der EU an. Nach dem Dublin II-Abkommen ist der Mitgliedsstaat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling die EU zuerst betreten hat. Eine Folge dieses geltenden Prinzips ist, dass die administrativen Kapazitäten in den betroffenen Regionen überlastet sind und lange nicht alle Asylanträge bearbeiten können.

Obwohl der Vertrag von Lissabon die Entwicklung eines gemeinsamen Asylstatus anstrebt, fehlt bisher die entsprechende Umsetzung. Derzeit bestehen keine Asylbestimmungen für Klimaflüchtlinge und Verfolgte auf Grund von Gender sowie Flüchtlinge aus wirtschaftlichen Gründen. Im Gegenteil sind die Asylverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiterhin sehr unterschiedlich. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, müssen die Betroffenen teilweise bis zu 15 Jahre in Abschiebehaft verbringen, ohne die Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, ohne Zukunftsperspektive. Dies widerspricht den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Nationalstaaten haben die Möglichkeit, die EU-Agentur Frontex zur Unterstützung bei der Grenzsicherung anzufordern. Frontex werden regelmäßig Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Befugnisse, Kompetenzen sowie die demokratische Legitimierung von Frontex sind nicht eindeutig geregelt, ebenso ist eine mangelhafte Transparenz ihrer Arbeit festzustellen. Dies verhindert einen objektiven Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft.

Forderungen der JEF:

1. Die Motive der europäischen Flüchtlingspolitik müssen grundlegend überdacht werden. Eine „Festung Europa“ ist nicht hinnehmbar. Flüchtlingspolitik muss auf den Menschenrechten basieren und entsprechend umgesetzt werden. Insbesondere sind die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention zu achten.

2. Die europäische Flüchtlingspolitik muss von Solidarität getragen werden: Einzelne Mitgliedstaaten dürfen nicht mit den Problemen, die durch Migration entstehen können, allein gelassen werden. Die finanzielle, logistische und administrative Last ist zu teilen. Alle Länder der Europäischen Union müssen – in Abhängigkeit ihrer Kapazitäten – Flüchtlinge aufnehmen. Dies heißt auch, dass das Dublin II-Abkommen grundsätzlich modifiziert werden muss.

3. Die Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und das Budget der EU-Grenzschutzagentur Frontex müssen klargestellt und durch das Europäische Parlament kontrolliert werden.

4. Die vertraglich vorgesehene gemeinsame Europäische Asylpolitik (Vgl.: Art. 78 AEUV) muss entwickelt und umgesetzt werden. Asylanträge müssen in einer angemessenen Frist bearbeitet werden – unabhängig vom Mitgliedsstaat, in dem diese eingebracht werden.

5. Die Zusammenarbeit in Fragen der Flüchtlingspolitik zwischen den Regierungen der Länder, aus denen Menschen flüchten, und der EU muss sich an den Bedürfnissen der Flüchtlinge orientieren. Die Politik gegenüber diesen Ländern muss kohärent sein. Viele Flüchtlingsströme ließen sich durch eine besser koordinierte Entwicklungs- und Aufbauarbeit verhindern. Gezielt Gründen für Migration entgegenzuwirken und nachhaltige Veränderungen in den Herkunftsländern stellen wohl die humanste Art und Weise dar den Flüchtlingswellen Einhalt zu gebieten. Zudem sollen zivilgesellschaftliche Organisationen mit einbezogen werden. Insbesondere soll die Achtung der Menschenrechte und die Konzeption einer effektiven entwicklungspolitischen Strategie im Mittelpunkt stehen.

6. Die Gründe für die Gewährung von Asyl müssen der aktuellen Lage und prognostizierbaren Szenarien angepasst werden. Unter anderem müssen MigrantInnen aus Katastrophenregionen Aufnahme finden und die Situation, unter welchen Verfolgung und Bedrohung des Lebens als Kriterium für Asyl angewandt werden.

7. Es müssen Regelungen eingeführt werden zur vorläufigen Aufnahme von Flüchtlingen aus wirtschaftlichen Gründen, die sonst durch Armut bedroht in ihren Heimatländern kein menschenwürdiges Leben führen können.

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