Für eine verantwortungsbewusste und menschenwürdige Europäische Flüchtlingspolitik

58. Bundeskongress, 7. bis 9. Oktober 2011 in Kiel

Für eine verantwortungsbewusste und menschenwürdige Europäische Flüchtlingspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Auf der Flucht vor politischer und religiöser Verfolgung, Armut und Hunger, Gewalt und Krieg riskieren unzählige Menschen ihr Leben, um nach Europa zu gelangen. Jedes Jahr sterben dabei an Europas Grenzen tausende Menschen. Bis 2020 werden bis zu 50 Millionen Klimaflüchtlinge erwartet; die kritische Situation wird sich also nicht entspannen. Die Europäische Union wird ihrer Verantwortung diesen Menschen gegenüber trotz oft gegenteiliger Bekundungen in keinster Weise gerecht. Eine auf der Menschenwürde jedes Einzelnen basierende Flüchtlingspolitik in der EU ist dringend notwendig!

Ausgelöst durch den Anstieg der Flüchtlingsströme ist das Politikfeld der Flüchtlingspolitik bei Kommission, Europäischem Rat und Parlament wieder stärker in den Fokus gerückt. Von diesen Institutionen und auch zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden Initiativen gestartet, um schnell
auf die gegebene Situation in Lampedusa etc. zu reagieren. Diese Ereignisse wurden von den Medien stark begleitet, andere Flüchtlingsströme (zum Beispiel aus Syrien in die Türkei) werden dagegen außer Acht gelassen. Diese einseitige Berichterstattung ist häufig auf innenpolitische Gründe zurückzuführen.

Dabei liegt ein Schwerpunkt zunächst auf der Unterscheidung zwischen Wirtschaftsmigration einerseits und MigrantInnen, die aufgrund der Verfolgung in ihren Ursprungsländern nach Europa kommen wollen, andererseits. Großer Wert wird dabei auf die Feststellung gelegt, dass Europa durch den steigenden Fachkräftemangel einen hohen Bedarf an gut ausgebildeten MigrantInnen hat.

Die meisten Flüchtlinge kommen im Mittelmeerraum in der EU an. Nach dem Dublin II-Abkommen ist der Mitgliedsstaat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling die EU zuerst betreten hat. Eine Folge dieses geltenden Prinzips ist, dass die administrativen Kapazitäten in den betroffenen Regionen überlastet sind und lange nicht alle Asylanträge bearbeiten können.

Obwohl der Vertrag von Lissabon die Entwicklung eines gemeinsamen Asylstatus anstrebt, fehlt bisher die entsprechende Umsetzung. Derzeit bestehen keine Asylbestimmungen für Klimaflüchtlinge und Verfolgte auf Grund von Gender sowie Flüchtlinge aus wirtschaftlichen Gründen. Im Gegenteil sind die Asylverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiterhin sehr unterschiedlich. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, müssen die Betroffenen teilweise bis zu 15 Jahre in Abschiebehaft verbringen, ohne die Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, ohne Zukunftsperspektive. Dies widerspricht den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Nationalstaaten haben die Möglichkeit, die EU-Agentur Frontex zur Unterstützung bei der Grenzsicherung anzufordern. Frontex werden regelmäßig Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Befugnisse, Kompetenzen sowie die demokratische Legitimierung von Frontex sind nicht eindeutig geregelt, ebenso ist eine mangelhafte Transparenz ihrer Arbeit festzustellen. Dies verhindert einen objektiven Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft.

Forderungen der JEF:

1. Die Motive der europäischen Flüchtlingspolitik müssen grundlegend überdacht werden. Eine „Festung Europa“ ist nicht hinnehmbar. Flüchtlingspolitik muss auf den Menschenrechten basieren und entsprechend umgesetzt werden. Insbesondere sind die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention zu achten.

2. Die europäische Flüchtlingspolitik muss von Solidarität getragen werden: Einzelne Mitgliedstaaten dürfen nicht mit den Problemen, die durch Migration entstehen können, allein gelassen werden. Die finanzielle, logistische und administrative Last ist zu teilen. Alle Länder der Europäischen Union müssen – in Abhängigkeit ihrer Kapazitäten – Flüchtlinge aufnehmen. Dies heißt auch, dass das Dublin II-Abkommen grundsätzlich modifiziert werden muss.

3. Die Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und das Budget der EU-Grenzschutzagentur Frontex müssen klargestellt und durch das Europäische Parlament kontrolliert werden.

4. Die vertraglich vorgesehene gemeinsame Europäische Asylpolitik (Vgl.: Art. 78 AEUV) muss entwickelt und umgesetzt werden. Asylanträge müssen in einer angemessenen Frist bearbeitet werden – unabhängig vom Mitgliedsstaat, in dem diese eingebracht werden.

5. Die Zusammenarbeit in Fragen der Flüchtlingspolitik zwischen den Regierungen der Länder, aus denen Menschen flüchten, und der EU muss sich an den Bedürfnissen der Flüchtlinge orientieren. Die Politik gegenüber diesen Ländern muss kohärent sein. Viele Flüchtlingsströme ließen sich durch eine besser koordinierte Entwicklungs- und Aufbauarbeit verhindern. Gezielt Gründen für Migration entgegenzuwirken und nachhaltige Veränderungen in den Herkunftsländern stellen wohl die humanste Art und Weise dar den Flüchtlingswellen Einhalt zu gebieten. Zudem sollen zivilgesellschaftliche Organisationen mit einbezogen werden. Insbesondere soll die Achtung der Menschenrechte und die Konzeption einer effektiven entwicklungspolitischen Strategie im Mittelpunkt stehen.

6. Die Gründe für die Gewährung von Asyl müssen der aktuellen Lage und prognostizierbaren Szenarien angepasst werden. Unter anderem müssen MigrantInnen aus Katastrophenregionen Aufnahme finden und die Situation, unter welchen Verfolgung und Bedrohung des Lebens als Kriterium für Asyl angewandt werden.

7. Es müssen Regelungen eingeführt werden zur vorläufigen Aufnahme von Flüchtlingen aus wirtschaftlichen Gründen, die sonst durch Armut bedroht in ihren Heimatländern kein menschenwürdiges Leben führen können.

jefwpFür eine verantwortungsbewusste und menschenwürdige Europäische Flüchtlingspolitik
Weiterlesen

Bildungs- und Ausbildungsmobilität junger Menschen in Europa – Mobilität, Qualifikation, Zugang und Anerkennung

Beschluss des 57. Bundeskongress vom 9. bis 10. Oktober 2010 in Berlin

Bildungs- und Ausbildungsmobilität junger Menschen in Europa – Mobilität, Qualifikation, Zugang und Anerkennung

Beschluss im Wortlaut:

Junge Menschen in Europa wollen Chancengleichheit, politische und soziale Partizipation sowie die Anerkennung ihrer Abschlüsse und Leistungen – die Bildungsstreiks zeugen von Unzufriedenheit! Europäische Arbeitgeber_innen wollen junge, gut ausgebildete und flexible Arbeitnehmer_innen einstellen. Die Aufgabe der Politik: diese Kluft überbrücken; nicht nur von „Zukunftsfähigkeit“ sprechen, sondern Voraussetzungen und Anerkennung dafür schaffen!

Die Bildungs- und Ausbildungspolitik der Europäischen Union besteht in der Kooperation nationaler Behörden und europäischer Stakeholder, im best practice-Austausch sowie in der Entwicklung und Verwaltung von Förderprogrammen. Im Bereich der Mobilitätsförderprogramme gilt zur Zeit (2007-2013) das „Europäische Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen“ (LLL).
.
Die JEF begrüßt die aktuelle Bewegung bei der Überarbeitung der EU-Aktivitäten im Bereich Bildung und Ausbildung. Auf institutioneller Ebene arbeiten die Intergroup „Youth“ im Europäischen Parlament, die belgische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission an einer vollständigen Überholung des LLL-Programms. Das Nachfolgeprogramm, „Youth on the Move – Initiative für die Mobilität von Studierenden und Auszubildenden und für die Verbesserung der Beschäftigungssituation junger Menschen“, soll ab 2014 gelten.

Die JEF ruft die Europäische Union auf, ihre Kompetenzen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung von Jugendlichen effektiv wahrzunehmen:

Die JEF
1. fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Ausweitung der Bildungsmobilitätsprogramme, insbesondere deren finanzieller Aufstockung, auf, damit einerseits mehr junge Menschen daran teilnehmen können und andererseits die Finanzierungshürde gesenkt wird;

2. ruft die Europäische Kommission zur erfolgreichen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für junge Menschen und Arbeitgeber_innen insbesondere im Bereich der Mobilitätsförderprogramme der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der bereits bestehenden Informationsnetzwerke auf;

3. fordert im Zuge einer noch ausstehenden effektiven Umsetzung des Bologna- und Kopenhagen-Prozesses alle gesellschaftlichen Gruppierungen auf, die schulischen, berufsbildenden und akademischen Abschlüsse, die durch das Programm des Lebenslangen Lernens in beteiligten Staaten erworben wurden, gesellschaftlich und grenzüberschreitend anzuerkennen. Wir schlagen die Einrichtung bzw. Nutzung (Verbände, Kammern, etc.) von Informationsstellen für Arbeitnehmer_innen vor.

Die JEF unterstreicht die große Bedeutung der Förderung praktischer Fähigkeiten im Bereich von Schule und Hochschule im Hinblick auf den späteren Zugang zum Arbeitsmarkt und ruft daher dazu auf, jungen Menschen Alternativen an praxisbezogenen Elementen sowie Beratung zu bieten:

Die JEF

4. fordert die Anerkennung von Fähigkeiten, die junge Menschen im Bereich der nonformalen Bildung erwerben. Ein einheitliches, benutzerfreundliches, bekanntes und anerkanntes Zertifizierungssystem soll die Vielzahl der verschiedenen, teils unbekannten Zertifizierungssysteme ersetzen und dabei auslaufende Studiengänge berücksichtigen. Wir empfehlen ein europaweit einheitliches Instrument, welches auf dem Youthpass aufbaut. Dieses soll die Anerkennung non-formaler Bildung und des Instruments verbessern und Trägern non-formaler Bildung die Möglichkeit geben, erworbene Kompetenzen zu bewerten und zu bescheinigen;

5. unterstützt den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments über die Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, die Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221 (INI)) insbesondere die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer „Europäischen Charta für die Qualität von Praktika“.

Als Träger der politischen Bildung und als Organisation junger Menschen, setzt die JEF sich folgende Ziele:

  • Die JEF ruft ihren Bundesvorstand auf, sich im Rahmen des Europäischen Jahrs der Freiwilligentätigkeit 2011 gemeinsam mit anderen Jugendorganisationen für die Durchsetzung eines einheitlichen Zertifizierungssystems für Kompetenzen aus dem Bereich der non-formalen Bildung einzusetzen.
  • Der BA und die AG Soziales Europa werden sich auf Grundlage dieses Antrags inhaltlich in die Debatte um die Youth on the move-Initiative einbringen und ihre Forderungen vertreten.
  • Die JEF verpflichtet sich ihren Praktikant_innen und EVS weiterhin eine gute Betreuung und angemessene Vergütung zu bieten sowie sie effektiv zu qualifizieren.
  • Die JEF spricht sich für die Abschaffung von Visaschranken für junge Europäer_innen aus. Die JEF wird sich in den nächsten zwei Jahren kritisch und intensiv mit dem Programm „Youth on the Move“ und der „Europäischen Charta für die Qualität von Praktika“ auseinandersetzen.
  • Die JEF setzt sich dafür ein, dass alle europäischen und nationalen Institutionen eine angemessene Vergütung und qualitativ hochwertige Praktika anbieten.
jefwpBildungs- und Ausbildungsmobilität junger Menschen in Europa – Mobilität, Qualifikation, Zugang und Anerkennung
Weiterlesen

Verbesserung der Sicherheitsstandards und Ausbau des europäischen Katastrophenschutzes

Beschluss des 57. Bundeskongress vom 9. bis 10. Oktober 2010 in Berlin

Verbesserung der Sicherheitsstandards und Ausbau des europäischen Katastrophenschutzes

Beschluss im Wortlaut:

Bei einem Unfall in einem Aluminiumwerk in Ungarn ist am 04.10.10 hochgradig giftiger Schlamm ausgetreten. Es sind Menschen zu Tode gekommen und auf einer Fläche von 40 Quadratkilometern Tier- und Pflanzenwelt komplett vernichtet worden. Außerdem sind mehrere Flüsse, u.a. die Donau mit Schwermetallen kontaminiert worden.

Der Bundeskongress der JEF Deutschland drückt den Opfern dieser Katastrophe seine Solidarität aus und begrüßt die schnelle Reaktion der Europäischen Union im Rahmen des europäischen Zivilschutzes.

Für die Zukunft fordern wir die angemessene Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, sowie den weiteren Ausbau des koordinierten Katastrophenschutzes auf europäischer Ebene.

Mit schneller und deutlicher Hilfe für Ungarn haben wir jetzt wieder eine Chance allen zu zeigen was für ein zivilisatorischer Fortschritt die europäische Zusammenarbeit ist.

jefwpVerbesserung der Sicherheitsstandards und Ausbau des europäischen Katastrophenschutzes
Weiterlesen

Der Minderheitenschutz in Europa muss gestärkt werden

Beschluss des 57. Bundeskongress vom 9. bis 10. Oktober 2010 in Berlin

Der Minderheitenschutz in Europa muss gestärkt werden

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland e.V. fordert die EU auf, die Kriterien des Minderheitenschutzes genauer zu definieren und zu stärken. Bei künftigen Beitrittsverhandlungen ist genau zu prüfen, ob diese Kriterien eingehalten werden. Nach dem Beitritt weiterer Länder muss durch Monitoring-Prozesse die Einhaltung des Minderheitenschutzes längerfristig begutachtet und im Falle der Nichteinhaltung geahndet werden. Die Forderungen, die an zukünftige Mitgliedsstaaten gestellt werden, müssen aber auch durch die „alten“ Mitglieder umgesetzt werden.

Eine Diskrepanz zwischen dem Minderheitenschutz, der von beitrittswilligen Staaten gefordert wird und dem in den jetzigen EU-Ländern darf es nicht geben. Wir rufen deshalb alle europäischen Staaten auf, Minderheitenrechte zu wahren und diese als unveräußerliche Menschenrechte anzuerkennen.

jefwpDer Minderheitenschutz in Europa muss gestärkt werden
Weiterlesen