Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Bundesausschuss, 20.03.2021

Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Beschluss im Wortlaut:

Nach langen Verhandlungen bringen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union die Konferenz zur Zukunft Europas auf den Weg. Die Organe der Europäischen Union werden gemeinsam den Vorsitz einnehmen und ein Exekutivdirektorium übernimmt die Steuerung der Konferenz. Es ist eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, die wir zwar begrüßen, die aber dennoch hinter unseren Erwartungen zurückbleibt und viele Fragen offen lässt. So wird etwa die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie junger Menschen explizit genannt – doch bleibt die konkrete Form deren Einbindung in der gemeinsamen Erklärung weitestgehend unklar.

Wir haben bereits im März 2020 gefordert, dass die Konferenz zur Zukunft Europas keine Zuhörübung werden darf. Diese Forderung ist heute aktueller denn je. Es ist unerlässlich, dass europäische Bürger*innen und die organisierte Zivilgesellschaft in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Zukunftskonferenz spielen werden. Auch müssen die Ergebnisse der Debatte zu verbindlichen Resultaten führen. Andernfalls droht der Anspruch der Bürger*innenbeteiligung, zu einer Farce zu verkommen. Dabei ist im Kontext der Pandemie die Notwendigkeit für Reformen der Europäischen Union überdeutlich geworden. Damit Europa vor dem Hintergrund vielfältiger Herausforderungen für die Zukunft gerüstet ist, müssen wir jetzt die Weichen für eine ambitionierte Neugestaltung der bestehenden Institutionen der Europäischen Union stellen.

Wir fordern daher:

Die Konferenz zur Zukunft Europas muss in einen Konvent zur Zukunft Europas münden!

Seit dem Europäischen Konvent 2002-03 wurde nicht grundlegend über die Zukunft der Europäischen Union debattiert. Noch nie konnten Bürger*innen ihre Vision einer gemeinsamen europäischen Zukunft formulieren und in den politischen Entscheidungsprozess einbringen.

Damals wie heute gilt: Eine institutionelle Neugestaltung der Europäischen Union zur Bewältigung jetziger und künftiger Herausforderungen ist unabdingbar! Vor dem Hintergrund zunehmend illiberaler und antidemokratischer Tendenzen mitten in Europa, wachsender geopolitischer Bedrohungen, längst überfälliger Reformen hin zu einer humanitären Asyl- und Migrationspolitik, zunehmender Herausforderungen von Digitalisierung und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, des sich zuspitzenden Klimawandels sowie einer wachsenden sozialen Fragmentierung in der europäischen Gesellschaft, steht das jetzige politische System der Europäischen Union vor einem Wendepunkt. Wenn es zu keiner grundlegenden Neugestaltung der Europäischen Union kommt, wird der Druck dieser Wandlungsprozesse die Zukunft des europäischen Zusammenhalts gefährden. Daher muss sich die Zukunftskonferenz der Frage nach dem Ziel und dem Zweck der Europäischen Union stellen und einen Aufbruch in eine demokratische, gemeinsame und nachhaltige Zukunft ermöglichen.

Forderungen an den Europäischen Konvent

Im Jahr 2003 verfolgte der vergangene Europäische Konvent das Ziel, die Europäische Union transparenter und demokratischer zu machen. Die Ergebnisse des Verfassungskonvents wurden als Optionen und Empfehlungen den Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Die letzte Entscheidung über die Verwirklichung der Konventsergebnisse oblag damit dem Europäischen Rat. Bedauerlicherweise scheiterte der letzte Konvent an Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Der anschließende Vertrag von Lissabon nahm zwar einige der vorher vereinbarten Reformen auf, blieb jedoch hinter den Erwartungen und Hoffnungen des Konvents zurück. Daher müssen wir hieraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Die nationalen Regierungen müssen sich dazu bekennen, die Ergebnisse der Zukunftskonferenz in konkrete politische Entscheidungen zu überführen. Ein geeignetes Format ist hierbei ein erneuerter europäischer Verfassungskonvent. Ausgehend von den Ergebnissen der Zukunftskonferenz muss er eine Verfassung erarbeiten, die letztlich auf den Willen der Bürger*innen zurückgeht. Dieses Format ermöglicht zum einen die Umsetzung der Ergebnisse, die in Diskussionen und Gesprächen über die Zukunft Europas im Austausch mit den Ideen der Bürger*innen entstehen werden. Zudem entwickelt der Konvent die skizzierten Ideen der Zukunftskonferenz zu konkreten Maßnahmen weiter.

 

Die Rolle der Jungen Europäischen Föderalist*innen

Wir fordern eine bedeutende Rolle für die organisierte Zivilgesellschaft in der Zukunftskonferenz – auch für die Jungen Europäischen Föderalist*innen. Die organisierte Zivilgesellschaft arbeitet seit Jahren an Konzepten, wie die Europäische Union der Zukunft aussehen soll. Daher wollen wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als feste Partner*innen in die Konferenz eingebunden sein. Die Mitwirkung muss den Zugriff auf Informationen und Mitgestaltungsmöglichkeiten umfassen, denn wir möchten die Debatten konstruktiv mitgestalten. Die JEF sowie weitere Vertreter*innen der organisierten Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus offiziell als Expert*innen zu institutionellen Reformen und weiteren Themen eingebunden werden. Die umfängliche Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft kann auch im Laufe der Konferenz noch erreicht werden, etwa indem sich die JEF zur*m beständigen Partner*in und Berater*in der Bürgerräte etabliert.

Die JEF wird sich dafür einsetzen, die Zukunftskonferenz durch ihre beständige Prozessbegleitung und ihre konstruktive Kritik zu einer Plattform werden zu lassen, die widerstreitende Meinungen zulässt, die organisierte Zivilgesellschaft verbindlich und ergebnisoffen einbindet sowie Vertragsänderungen nicht ausschließt und vor allem in einem anschließenden Konvent mündet. Im Geiste von über 70 Jahren “just a generation ahead” setzen wir uns dafür ein, unsere demokratische, europäische und föderale Zukunft mitzugestalten – Europäischer Konvent, jetzt!

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Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Bundesausschuss, 07.11.20

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland verurteilen den kulturellen Genozid an den Uigur*innen in China und setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im vollständigen Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Beendigung der Diskriminierung der Uigur*innen in China hinwirken.

Im November 2019 geleakte Akten belegen, wie umfassend Chinas Staatsgewalt die uigurische Minderheit insbesondere in der autonomen Provinz Xinjiang verfolgt und massenhaft diskriminiert. Die chinesische Regierung leugnet seither Lager und Repression gegen Uigur*innen in der chinesischen Volksrepublik. Dennoch legen Recherchen internationaler Medien und Rechercheverbünde nahe, dass Uigur*innen in großer Zahl ohne rechtsstaatliches Verfahren zu Umerziehungszwecken in Lagern interniert, misshandelt und zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Darüber hinaus findet eine systematische Überwachung des Alltags der in der Provinz Xinjiang lebenden Uigur*innen statt.

Die Europäische Union trägt historische Verantwortung, sich kompromisslos für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Prinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz stehen im Zentrum der europäischen Idee. Die EU als Wertegemeinschaft sollte diese Werte sowohl intern als auch extern verteidigen.

Durch enge wirtschaftliche Verflechtungen profitieren Mitgliedstaaten der EU und aus ihr stammende Unternehmen zudem von den politischen Bedingungen innerhalb Chinas.

Wir setzen uns bei politischen Vertreter*innen der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten dafür ein, auf die Beendigung der geschilderten Zustände in der Provinz Xinjiang hinzuwirken.

Wir fordern:

  • Eine Verordnung in der Wirtschaftsgesetzgebung, die eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von EU-Firmen an Zwangsarbeit in China sanktioniert.
  • Ein Ersuchen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten der EU, um eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe in der Provinz Xinjiang einzuleiten.
  • Politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Beteiligte am kulturellen Genozid in der Volksrepublik China.
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Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

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Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

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Europa und die USA

Gemeinsamer Bundesausschuss JEF und EUD, 07.11.20

Europa und die USA

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen mit ihren Zielen in der Tradition gemeinsamer, transatlantischer Interessen und Werte, die in der Herrschaft des Rechts, den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten sowie besonders im europäischen Föderalismus zum Ausdruck kommen. 

Leider konnte in den letzten Jahren eine zunehmende Erosion dieser Werte in den USA beispielsweise in Form des fehlenden Respekts der Trump-Administration gegenüber demokratischen Institutionen aber auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit zunehmend in Europa beobachtet werden. Die künftige transatlantische Zusammenarbeit kann und sollte daher unter dem Vorzeichen einer gemeinsamen Rückbesinnung auf besagte Werte erfolgen.

Dieses gemeinsame Grundverständnis ist historisch gewachsen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten maßgeblichen Einfluss auf die Durchsetzung der freiheitlichen Demokratie in Europa. Sie unterstützten den europäischen Einigungsprozess und die diesem zugrundeliegende deutsch-französische Aussöhnung. Sie halfen nach 1989/1990 bei der Stabilisierung der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die USA sind nach wie vor von größter Bedeutung für Europa, zum Beispiel für seine Sicherheit. 

Europa muss unabhängig von den USA mehr Verantwortung für seine Sicherheit übernehmen und mehr Einfluss in der Welt anstreben, um freiheitliche Werte zu verteidigen. Dies schließt jedoch eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit nicht aus. Im Gegenteil ist mehr Zusammenarbeit bei den drängenden Problemen unserer Zeit wie etwa beim Kampf gegen den Klimawandel dringend geboten.

Seit einigen Jahren schon ist eine Abwendung der USA von Europa feststellbar, die sich unter der Präsidentschaft Donald Trumps dramatisch beschleunigt hat und die nicht zuletzt durch eine schwere, inneramerikanische Krise weiter verschärft wird. Angesichts des Amtsantritts des neuen Präsidenten Joe Biden appellieren wir ausdrücklich für die Erneuerung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Es ist an der Zeit, dass sich demokratische Kräfte beiderseits des Atlantiks konstruktiv begegnen und der gemeinsamen Verantwortung bewusst werden.

Die Spannungen innerhalb der Gesellschaften bedrohen den demokratischen Zusammenhalt auf beiden Seiten des Atlantiks. Die USA und Europa stehen vor der Herausforderung, soziale Spaltungen zu überwinden und darüber hinaus einen neuen Konsens über den Wert der Grund- und Menschenrechte, von Völkerverständigung und internationaler Zusammenarbeit herzustellen. Hierzu müssen auf Grundlage gemeinsamer Interessen neue Wege gefunden werden, um wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diejenigen zurückzugewinnen, die in Europa wie in den USA das Vertrauen in die Institutionen verloren haben, die auf dem gemeinsamen transatlantischen Erbe gründen.

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Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Bundesausschuss, 07.11.20

Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Beschluss im Wortlaut:

Analyse

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Welthandel und die bisherige Handelspolitik in den vergangenen Monaten grundsätzlich in Frage gestellt. Dabei war zu beobachten, dass die europäische Wirtschaft in fragile, globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, die mittlerweile einen Großteil des globalen Handels ausmachen. Uns wurde schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Europäische Union und unser Wohl von einem funktionierenden, globalen Handelssystem und krisenfesten Lieferketten abhängig sind. Gerade diese Lieferketten haben unseren Wohlstand generiert und Beschäftigung geschaffen. Dennoch müssen wir feststellen, dass eine auf Kostenminimierung und Effizienz reduzierte Globalisierung zu dramatischen Konsequenzen und Abhängigkeiten führen kann.

Als Junge Europäische Föderalist*innen stehen wir für eine solidarische, offene sowie nachhaltige Welt, die wir vorantreiben und mitgestalten wollen. In diesem Sinne möchten wir an dieser Stelle erneut unseren Beschluss “Vorurteile abbauen – für eine faire Handelspolitik” vom 64. Bundeskongress in Bremen bekräftigen und darauf aufbauend weitere Forderungen stellen!

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft

Die gemeinsamen Werte und Ziele der Europäischen Union sind vertraglich festgeschrieben. Sie stehen in der Präambel sowie in den Artikeln 2 und 3 des Vertrages über die Europäische Union. Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Menschenrechte; die Solidarität zwischen den Völkern; die Förderung von Frieden, Sicherheit, Fortschritt und globaler nachhaltiger Entwicklung in Europa und in der Welt. Die EU ist in ihren Außenbeziehungen Demokratie und Menschenrechten verpflichtet. Ziel der EU ist es, in allen Politikbereichen und Programmen die Einhaltung von Menschenrechten zu berücksichtigen. Darüber hinaus verpflichten die Gründungsprinzipien die EU explizit dazu, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Bedeutung beizumessen wie bürgerlichen und politischen Rechten.

Die Europäische Union ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Europäische Unternehmen haben einen großen Einfluss auf die globale Produktion von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Als Wertegemeinschaft ist die Europäische Union eben mehr als eine bloße Wirtschaftsunion mit gemeinsamem Binnenmarkt. In diesem Sinne sind die gemeinsamen Werte und Ziele der EU auch richtungsweisend für die geltenden Mindeststandards des Binnenmarktes, wodurch Arbeitnehmer*innen sowie die Umwelt effektiv geschützt werden können.

Da mit diesem Einfluss auch Verantwortung einhergeht, muss die EU diese Verantwortung endlich auch für ihre globalen Lieferketten übernehmen. Denn die geltenden Grundwerte gehen weiter als bis an den Rand der EU, sie können nicht plötzlich an den eigenen Grenzen enden. Sie müssen mit den Außenbeziehungen der Europäischen Union einhergehen und auch entlang der Lieferketten Berücksichtigung finden!

Europäisches Lieferkettengesetz als Lösung

Ein europäisches Lieferkettengesetz ist eine passende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen, da es im Einklang mit den 2015 von allen UN-Mitgliedstaaten angenommenen “Globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung” (SDG) stehen würde. Die insgesamt 17 festgeschriebenen Ziele, die bis 2030 in allen Ländern umgesetzt werden sollen, fordern von Unternehmen eine nachhaltigere Gestaltung ihrer Wertschöpfungsketten. Hierzu hat die EU-Kommission bereits am 24. Februar 2020 im Rahmen einer Studie feststellen lassen, dass Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreichend eingehalten werden. Auch eine durch die Bundesregierung durchgeführte Umfrage mit 450 deutschen Unternehmen hat ergeben, dass lediglich 17 Prozent der Teilnehmenden ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.

Was es bedeutet, keine verbindlichen Regelungen in diesem Bereich zu haben, zeigen zahlreiche Beispiele von Menschenrechtsverletzungen, an denen deutsche Unternehmen beteiligt sind. Einige davon, wie z.B. Brände in Textilfabriken in Bangladesch, Massenentlassungen in Pakistan durch Corona-bedingte-Stornierungen oder Exporte giftiger Pestizide nach Indien, sind ans Licht der Öffentlichkeit gekommen, wohingegen die allermeisten Vorfälle im Verborgenen bleiben. Zur Realität vieler Beschäftigter am unteren Ende der Lieferkette im Globalen Süden gehören unfaire Löhne, Ausbeutung, Kinderarbeit, sexualisierte Gewalt, fehlende soziale Sicherungssysteme, Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte oder mangelhafte Feuer- sowie Gebäudesicherheit am Arbeitsstandort.

Diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit von gemeinsamen Standards und klaren Vorgaben, um juristische Grauzonen, anhaltende Ausbeutung von Beschäftigten sowie eine fortschreitende Zerstörung der Umwelt zu vermeiden. Das Lieferkettengesetz ist daher ein entscheidender Faktor dafür, die Globalisierung nachhaltiger, solidarischer und gerechter zu gestalten!

Forderungen

Dies vorausgeschickt, fordern wir – als Junge Europäische Föderalist*innen –, dass europäische Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen haben. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen haben in der Vergangenheit – wie oben dargestellt – keine zufriedenstellende Wirkung gezeigt.

Es bedarf dazu einer einheitlichen Regelung im gemeinsamen Binnenmarkt, damit keine Standortvorteile sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen und um Transparenz für die Konsument*innen sowie Endverbraucher*innen herzustellen.

Wir fordern daher die deutsche Bundesregierung – während ihrer EU-Ratspräsidentschaft – sowie alle EU-Institutionen dazu auf, den Erlass einer neuen Verordnung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten voranzutreiben. Alle Unternehmen, die Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sollen hierin verpflichtet werden, folgende umfangreiche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und einzuhalten:

  • Missstände in Ihren Lieferketten zu identifizieren
  • aus der Verordnung resultierende Pflichtverletzungen abzustellen und deren Umsetzung nachzuverfolgen
  • in ihrer Außenkommunikation sowohl ihre Lieferketten offenzulegen, als auch die Umsetzungen ihrer Sorgfaltspflichten transparent zu kommunizieren

Die neue Verordnung soll folgende Schutzbereiche abdecken:

Menschenrechte

  • Unternehmen sollen Menschenrechte achten und schützen (insbesondere Kinderrechte, Schutzpflichten gegenüber Arbeitnehmer*innen, die Rechte indigener Völker)
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist hierbei die anzuwendende Grundlage
  • Ein besonderer Fokus muss auf der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit liegen. Dies umfasst den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt, die Gewährleistung von sexuellen und reproduktiven Rechten und geschlechtsspezifische Risiko- und Folgeabschätzungen aller unternehmerischen Tätigkeiten.

Umwelt und Klima

  • Unternehmen sollen im Umgang mit der Umwelt das Vorsorgeprinzip beachten
  • Unternehmen sollen die Initiative ergreifen, um ein umfassendes Verständnis von Umwelt- und Klimaschutz zu fördern
  • Die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien soll gefördert werden
  • Unternehmen sollen so weit es möglich ist auf klimaneutrale Energiequellen setzen
  • Das Pariser Klimaabkommen und die SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) sind als ökologische Leitlinien in die Sorgfaltspflichten mit einzubeziehen

Sozialstandards

  • Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren
  • Unternehmen sollen sich an ein für das jeweilige Produktionsland existenzsicherndes und faires Lohnniveau halten sowie Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern gewährleisten.
  • Es sollen soziale Sicherungssysteme gefördert werden
  • Als Richtschnur sind an dieser Stelle die internationalen Arbeitsstandards heranzuziehen

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, muss die Verordnung auch verpflichtende Durchsetzungsmechanismen enthalten.

Die Durchsetzung soll zum einen durch nationale Behörden erfolgen, die über die notwendigen Kapazitäten und Befugnisse verfügen. Mithilfe eines Sanktionsmechanismus sollen die Unternehmen zur Einhaltung ihrer Due-Diligence-Verpflichtungen gezwungen werden. Eventuell zu erhebende Bußgelder bemessen sich am weltweiten Umsatz der verpflichteten Unternehmen.

Zum anderen müssen auch die Schäden von individuellen Personen ausgeglichen werden. Deshalb sollen für die Geschädigten aus Drittstaaten effektive Klagemöglichkeiten vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden, damit diese ihre Schäden gegenüber den europäischen Unternehmen, die dafür verantwortlich gemacht werden sollen, geltend machen könne. Die Geschädigten sollen zudem durch Informationen und weitere Hilfestellungen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte durchsetzen zu können.

 

 

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Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Bundesausschuss, 07.11.20

Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Beschluss im Wortlaut:

Pressefreiheit ist ein zentraler europäischer Wert und ein fundamentaler Baustein einer gesunden Demokratie. Wie die Studie MPM2020, welche im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt wurde, aufzeigt, bestehen erhebliche Mängel an den Mediensystemen der Mitgliedsstaaten.

Wie die Studie ergeben hat, bestehen fundamentale Mängel bei dem Schutz von Journalisten, wie die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowakische Journalist Ján Kuciak gezeigt haben, einem pluralistischen Medienmarkt, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Griechenland, wo große Teile der Medienlandschaft

Großkonzernen mit diversen anderen Geschäftsinteressen gehören, der politischen Unabhängigkeit von Medien, Sozialer Inklusion und den Herausforderungen der Digitalen Dimensionen. Diese Mängel gefährden eine unabhängige Berichterstattung und somit die Vierte Säule der Demokratie, wie auch in Deutschland durch die Wiederkehr des NS-Propagandabegriffs “Lügenpresse“ in den Sprachgebrauch zu sehen ist. Daher muss die Europäische Union auf diese Probleme eingehen. Es ist nun an der Zeit, ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen und die JEF Europe-Kampagne “Democracy Under Pressure” durch eine eindeutige Beschlusslage zu ergänzen.

Daher fordern wir:

  • eine konsequente Fortführung der Verfahren wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit.
  • eine regelmäßigere Vergleichsstudie zum Stand der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission.
  • dass die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten die globale Pressefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Schutz von Journalist*innen vor Hass und Hetze, insbesondere im Internet, konsequent zu gewährleisten.
  • die Unabhängigkeit von Journalismus, insbesondere dem investigativen Journalismus, sicherzustellen.
  • Monopolisierungstendenzen in der Medienwirtschaft durch das Kartellrecht entschlossen entgegenzutreten. 
  • die Einführung eines europäischen Forschungsfonds zur wissenschaftlichen Identifizierung und Untersuchung neuer Geschäftsmodelle für Medien.
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Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Bundesausschuss, 07.11.20

Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Entwicklungspolitik sollte nicht nur als Reparaturbetrieb für akute Probleme gesehen werden, sondern auch als Engagement für eine bessere Zukunft der Menschheit. Wir sind überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichheit sowie die Achtung der Menschenwürde unser aller Handeln, auch im Internationalen, leiten muss.

Gerade die JEF mit ihrem Bekenntnis zum Weltföderalismus muss deshalb in diesem Politikbereich ein dauerhaftes friedliches weltweites Zusammenleben anstreben. Internationale Zusammenarbeit und interkultureller Austausch sollte daher stets dem Wohle aller dienen. Damit ist die Verbesserung sowohl der rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen als auch der kulturellen Lebenssituation von Menschen auf der gesamten Erde und gerade auch zukünftiger Generationen gemeint. Europäische Entwicklungszusammenarbeit sollte sich in diese Zielsetzung eingliedern und multidimensional angegangen werden. Welche Aspekte dabei von besonderer Relevanz sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.

Demokratie stärken!

Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlagen für Frieden, Wohlstand (im Sinne des Human Development Index) und Gerechtigkeit. Um diese Grundlagen zu ermöglichen, sollte die Europäische Union den politischen Wandel in diese Richtung weltweit stärker unterstützen. Diese zu stärken sollte Kern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU sein.

Als föderalistischer, demokratisch organisierter Jugendverband setzen wir uns daher nicht nur in Europa, sondern weltweit dafür ein, dass demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche

Prinzipien aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Grundgedanke demokratischer Politik ist, Menschen an der Ausgestaltung ihrer eigenen Zukunft gleichermaßen zu beteiligen. Dies funktioniert in besonderer Weise durch Ownership, dass also Menschen sich die Zukunft ihrer Region zu eigen machen. Die EU sollte sich daher im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einerseits für freie und faire Wahlen, darüber hinaus aber auch für die Stärkung partizipativer Instrumente und einer aktiven Einbindung der Gesellschaft einsetzen.

Demokratie erfordert auch Rechtsstaatlichkeit, um die Gleichheit der Menschen zu garantieren, Menschenrechte zu verteidigen, Minderheiten zu schützen und ein vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen. Zudem wird die Gefahr von Korruption, Verfolgung und Enteignung verringert.

In all ihren Bemühungen muss stets das Wohl und die Würde jedes einzelnen Menschen, als Baustein einer Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die unterschiedlichen Rollen, Funktionen und Zugehörigkeiten, die jede*r Einzelne in sich vereint, erkannt und respektiert werden. Keinesfalls sollte von der Existenz homogener Gruppen ausgegangen werden, was auf Grund der Unkenntnis der Geschichte anderer Länder häufig geschieht. Gerade benachteiligte Gruppen sollten nicht aus dem Blickfeld der Entwicklungspolitik geraten, auch um zukünftigen Konflikten vorzubeugen.

Multilateralismus leben!

Multilaterale Zusammenarbeit, als Grundprinzip internationalen Handelns, das versucht alle Staaten in ein System gegenseitiger Rechte und Pflichten einzubinden, ist die Grundbedingung einer internationalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Das Prinzip der Gleichheit, das Multilateralismus unterliegt, sollte folglich auch Entwicklungszusammenarbeit leiten.Die Anerkennung der Gleichheit aller Staaten in einem system des Multilateralismus hilft, dass kleinere Länder bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als positives Beispiel ist die African Development Bank zu nennen, an der sowohl Industriestaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung Afrikas leisten wollen, als auch die afrikanischen Länder selbst beteiligt sind.

Um den Multilateralismus zu stärken, sollte die Europäische Union eine engere Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Organisationen anstreben, um nachhaltig Vertrauen zu den Menschen vor Ort aufzubauen und vor allem um auf die regionalen Herausforderungen einzugehen und regionale Entwicklungschancen zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich die Europäische Union auch in den internationalen Organisationen, wie der Weltbank, den diversen UN-Organisationen etc., für eine Stärkung des Multilateralismus einsetzen und auf eine gute Repräsentation der Entwicklungsländer achten.

Vom Klimawandel besonders betroffene Regionen besonders unterstützen!

Angesichts des Klimawandels sind Länder des globalen Südens von dessen Auswirkungen am stärksten betroffen. Für diese besteht auf Grund der Änderungen der klimatischen Rahmenbedingungen insbesondere ein immenser Anpassungsdruck auf die lokale Landwirtschaft. Diese aber ist oft Grundlage jeglicher menschlicher Zivilisation. Gerade Entwicklungsländer benötigen Landwirtschaft, die meist vor allem aus Subsistenzwirtschaft besteht, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne auf unsichere Kapitalzufuhr angewiesen zu sein. Die Europäische Union sollte deshalb in Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern kurzfristig die lokale Landwirtschaft unterstützen und langfristig dafür sorgen, dass deren Waren sowohl auf dem heimischen Markt sowie dem europäischen Exportmarkt wettbewerbsfähig sind, dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekt berücksichtigt werden.

Wichtig ist hier vor allem aber auch, dass bereits bestehende, international vereinbarte Klimaschutzabkommen weiter durchgesetzt und aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten daher nur Projekte gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Dabei muss die EU ihrer Verantwortung, Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen, nachkommen.

Darüber hinaus wird im Zuge des Klimawandels und des technischen Fortschritts die Vorhersage von Naturkatastrophen sowohl immer wichtiger als auch immer genauer. Den lokalen Akteur*innen sollten die Ergebnisse von Frühwarnsystemen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden und sie sollten dabei unterstützt werden, Katastrophenfrühwarnsysteme aufzubauen. Im Zuge dessen sollte auch die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern auf dem Programm stehen.

Nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern!

Da der Entwicklungszusammenarbeit nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, sollte es nicht zwanghaft darum gehen, vorrangig die ärmsten Länder zu unterstützen. Mittel sollten eher dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Mehrwert für die Menschen vor Ort liefern. Diese Erfahrungen nachhaltiger Zusammenarbeit können dann als Katalysator und Vorbild für die Entwicklung weiterer Regionen dienen.

Um eine nachhaltige lokale Wirtschaft zu fördern, sollte vor allem in Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden, um moderne Formen des Wirtschaftens zu ermöglichen. Nachhaltigkeit, sowohl im ökologischen als auch ökonomischen Sinne, muss für diese Investitionen selbstverständlich sein. Der Ausbau der Infrastruktur etwa sollte sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten und auch von dieser sinnvoll genutzt werden können. Der Bau einer Autobahn bei einer kaum vorhandenen Motorisierung der Bevölkerung oder der Bau eines Staudammes zur Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Stromnetz sind einleuchtende Gegenbeispiele.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entwicklung eines Landes ist die Förderung der praxisorientierten Ausbildung sowie die allgemeine Verbesserung des Bildungssystems, das dabei noch Defizite aufweist.

Diese würde auch Innovationen in diesen Volkswirtschaften erleichtern. Durch die relativ junge Bevölkerung, das Fehlen von alten ökonomischen Strukturen und die dynamische Verstädterung in den Entwicklungsländern besteht viel Potenzial für neue, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem in diesen Bereichen kann viel von den sich entwickelnden Volkswirtschaften gelernt und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Ein Beispiel ist die starke Verwendung des mobilen Bezahlens in einzelnen Ländern des globalen Südens über Mobiltelefone, welche dort deutlich früher als in den Industriestaaten praktisch angewandt wurde. Die Erleichterung des Marktzuganges und länderübergreifenden Beteiligungen an Unternehmen wäre ein Weg der praktischen Umsetzung dieser Überlegung.

Kulturellen Austausch stärken!

Verstärkte internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt stehen in keinem Widerspruch zueinander. Vielmehr ermöglicht gerade eine solche interregionale und kulturübergreifende Kooperation erst, die Grenzen des eigenen Bekannten zu überwinden und Respekt und Achtung für den einzigartigen kulturellen Schatz dieser Erde aufzubringen.

Die verstärkte Förderung internationaler Austauschprogramme nach dem Vorbild von Erasmus+ mit Entwicklungsländern ist für ein besseres globales Verständnis notwendig. Hierbei sollte insbesondere der Süd-Nord-Austausch gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet auch die Förderung internationaler Bildungsprogramme ein wichtiges Instrumentarium, um gerade jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen, gegenseitig voneinander zu lernen und letztlich auch internationale Freundschaften zu schließen.

Die Vergabe von zeitlich begrenzten Arbeitsvisa könnte zudem einen Know-How-Austausch sowie den Aufbau von Kapital in Entwicklungsländern fördern. Zudem müssen lokale Partner und Angestellte in der Entwicklungszusammenarbeit fair bezahlt werden.

Zivilgesellschaft fördern und junge Menschen stärken!

Lokale politische und zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger Bestandteil friedlicher und lebendiger Gesellschaften und sollten daher in einem multidimensionalen entwicklungspolitischen Ansatz berücksichtigt, einbezogen und gestärkt werden. Die Stärkung und Etablierung dieser Initiativen sollte daher auch Ziel einer modernen Entwicklungspolitik sein. In dieser Zusammenarbeit sollte die EU daher vor allem auch ein solches Engagement, sowohl in Europa als auch in anderen Regionen, direkt fördern, entwicklungspolitische Instrumente gemeinsam mit den Einwohner*innen entwickeln und diese verstärkt beteiligen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mittel und Maßnahmen effektiv sind, indem sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade jungen Menschen echte Repräsentation, Beteiligung und Einflussnahme zu ermöglichen, damit sie eigene Perspektiven auf ihre Heimat entwickeln und die Zukunft in ihrer Region selbst gestalten können.

Die Einbeziehung und Förderung junger Menschen müssen mit einer besseren finanziellen Ausstattung und Qualität öffentlicher Bildungssysteme einhergehen.

Mit starker und einheitlicher europäischer Stimme sprechen – institutionelle Anforderung an die EU und finanzielle Umstrukturierungen

Wie auch im Bereich der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, gilt ebenfalls in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dass die EU hier mit einer Stimme sprechen muss. Nur durch konsistentes und zielorientiertes Vorgehen, das sich an Europäischen Werten orientiert, kann die EU das Ziel, weltweit allen Menschen ein gutes, freies und gerechtes Leben zu ermöglichen, effektiv erreichen. Damit dies gelingt, bedarf es jedoch einiger institutioneller Reformen.

  1. Die Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer sollte gesamteuropäisch koordiniert werden und gemeinsamen Leitlinien folgen, die sich ergänzen, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen. Dabei soll die EU selbst verstärkt Akzente setzen und bestehende Partnerschaften und Strukturen mittelfristig harmonisieren. Im Fokus muss dabei immer die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen, um koloniale Muster zu überwinden und Programme im Sinne der Partnerländer zu ermöglichen. 
  2. Die Koordination dieser gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik sollte daher in die geteilte Kompetenz der*des Hohen Vertreter*in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), des Europäischen Auswärtigen Diensts und der*des Kommissar*in für internationale Partnerschaften fallen. 
  3. Konkrete regionale Partnerschaften sollen nach dem Vorbild von Städtepartnerschaften aufgebaut werden. 
  4. Aus finanzpolitischer Sicht sollte der Europäische Entwicklungsfonds in den Mehrjährigen Finanzrahmen eingegliedert werden. Dadurch würde dieser auch unter die strenge demokratischen Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Europäischen Parlaments fallen. 
  5. Einheitliche Vergaberichtlinien sowie die transparente Vergabe von Mitteln müssen das Risiko von Korruption verringern. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen die völkerrechtlich im Rahmen der Vereinten Nationen definierten 0,7% des Bruttoinlandsproduktes nicht unterschreiten. 
  6. Für den besseren Schutz von Menschenleben sollte die humanitäre Hilfe konsequent von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt und von Sanktionen ausgenommen werden.

Die Werte, die die EU nach außen vertritt, muss sie auch selbst leben. In Bezug auf partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Multilateralismus sollte sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der zentrale Lackmustest in diesem Bereich ist die Entwicklungspolitik, da hier ein Machtgefälle vorliegt. Somit wird deutlich, ob Zusammenarbeit oder die Durchsetzung eigener, kurzfristiger Interessen überwiegt.

 

 

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Gender Pay Gap überwinden

Bundesausschuss, 07.11.20

Gender Pay Gap überwinden

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Analyse

Heutzutage sind mehr Frauen* erwerbstätig als je zuvor. Trotzdem nimmt die Verdientslücke zwischen Männern* und Frauen* tendenziell immer mehr zu. Nach einer Statistik des European Institute for Gender Equality von 2019 verdienen Frauen* pro Stunde in der europäischen Union im Durchschnitt 16 % [unbereinigt] weniger als Männer*. Deutschland ist im EU-weiten Vergleich mit einer Gender Pay Gap von 21 % [unbereinigt] das Land mit der drittgrößten Verdienstlücke der EU. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforum prognostiziert, dass es noch 200 Jahre dauern wird, bis Männer* und Frauen* gleichgestellt sind. Es kann nicht sein, dass Frauen* bei gleicher Position und Qualifikation immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer*. Gerade die europaweite Freizügigkeit fordert gesamteuropische Lösungen für Probleme, die Arbeitnehmer*innen in der EU betreffen. Deshalb ist es Zeit für uns Junge Europäische Föderalist*innen uns diesem Thema endlich anzunehmen.

Die JEF fordert daher:

  • Die Ergreifung weitreichender Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit.

Durch:

  • Implementierung des Artikels 157 AEUV, der Richtlinie 2006/54/EG und der Kommissionsempfehlung 2014/124/EU.
  • Entgelttransparenz in der EU /verpflichtende Offenlegung der Löhne ohne vorhergehenden Antrag beim Arbeitgeber (orientiert an Dänemark).
  • Flexible Arbeitszeitmodelle, Familienarbeitszeit, geteilte Elternzeit & mehr Kinderbetreuungsplätze.
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für Awareness Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräften in Unternehmen und Organisationen, Sensibilisierungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit sowie Empowerment-Workshops für Berufseinsteiger*innen, Wiedereinsteiger*innen sowie bei einer beruflichen Neuorientierung wie Berufswechsel, Umschulungen oder Quereinstieg.
  • Förderung von Female Entrepeneurship.
  • Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Gleichstellungsstellen und Arbeitsaufsichtsstellen.
  • Kontrolle und Durchsetzung von Strategien zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit durch unabhängige Stellen.
emmelineGender Pay Gap überwinden
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Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Bundesausschuss, 07.11.20

Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Beschluss im Wortlaut:

Die JEF setzt sich für mehr grenzübergreifende demokratiefördernde Maßnahmen in der EU ein. Im Rahmen dieser Zielsetzung begrüßen wir das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte System der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als wichtiges Werkzeug der politischen Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Wir möchten dieses Werkzeug jedoch stärken und verbessern. Daher fordern wir folgende Veränderungen:

  • Die Altersbeschränkung für das Gründen und Unterzeichnen einer Bürgerinitiative soll einheitlich in allen EU-Staaten auf 16 Jahre gesenkt werden.
  • Die digitale Präsenz der EBI muss gestärkt werden. Die Online-Plattform muss überarbeitet, modernisiert und um eine grenzübergreifende Kommunikations- und Austauschplattform ergänzt werden. Ferner muss die Beteiligung an und das Unterzeichnen einer solchen Petition auch über eine offizielle App möglich gemacht werden.
  • Es muss ein Weg geschaffen werden, der eine Initiative zur Veränderung der EU-Verträge durch eine EBI ermöglicht. Hierfür muss ein separates Verfahren eingerichtet werden, bei dem die EBI direkt an den Europäischen Rat weitergeleitet wird, welcher sich damit befassen und bei Zustimmung, das formelle Vertragsänderungsverfahren in Gang setzen muss. Die verpflichtende Beratung in der Europäischen Kommission und die Anhörung im EU-Parlament bleiben hiervon unberührt und müssen auch bei solchen Anliegen durchgeführt werden.
  • Die Zulässigkeitsprüfung der Kommission über jede EBI soll weiterhin bestehen, jedoch soll die Kommission eine EBI lediglich aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Die politische, bindende Entscheidung über eine Bürgerinitiative muss dem Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens obliegen.
  • Die EU soll durch ein entsprechendes Gremium prüfen, ob sich das Abstimmungsverfahren EU-weit vereinheitlichen und vereinfachen lässt, so dass beispielsweise auf die Kontrolle von Passnummern verzichtet wird.
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