Frontex an die kurze Leine nehmen: Für die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle gegenüber Frontex

Bundesausschuss, 2. – 4.12.2023

Frontex an die kurze Leine nehmen: Für die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle gegenüber Frontex

Beschluss im Wortlaut:

Oftmals mittellose Menschen, insbesondere Geflüchtete, sind an Europas Außengrenzen auf sich selbst gestellt, wenn sie ungerechtfertigte Polizeigewalt, illegale Push-Backs oder Schlimmeres wie vorsätzlich herbeigeführte Seenot erfahren. Durch Menschenrechtsorganisationen ist nachgewiesen, dass es die EU- Grenzschutz-Agentur Frontex selbst ist, die an illegalen Push-Backs beteiligt ist bzw. davon Kenntnis hat, ohne rettend einzugreifen.

Dem steht das schnelle Wachstum und die stetige Ausweitung der Kompetenzen von Frontex gegenüber[1]. Die Agentur wird mit Waffen, eigenen Schiffen, Helikoptern, Drohnen und bis 2027 mit mehr als 10.000 Grenzschützer:innen ausgestattet, während damit kaum ernstzunehmende Ermittlungs- und Kontrollmechanismen einhergehen. Darin liegt ein Konstruktionsfehler, ein Ungleichgewicht von Grenzschutz und Rechtsschutz.

Menschen an Europas Außengrenzen haben keine Möglichkeiten, Rechtsschutz zu erhalten, da sie im Falle von Push-Backs sich nicht (mehr) auf europäischem Boden befinden und so keinen Zugang zu unserem Rechtssystem haben.

Die einzigen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, ein Anrufen des Frontex-Verwaltungsrat oder der Frontex-Menschenrechtsbeauftragten, sind unzureichend und schaffen keine unabhängige Kontrolle. Beide sind agenturinterne Gremien ohne demokratische Legitimation, die keine Entscheidungsgewalt haben und innerhalb derer es nachweislich zu Verschleppungen und Vertuschungen von Ermittlungen kommt. Frontex und die beteiligten Mitgliedstaaten (Entsendestaaten und Gastgeberstaaten) decken sich bei unangenehmen Ermittlungen gegenseitig, indem – teils systematisch – Informationen zurückgehalten werden. Zwar gibt es zahlreiche an die Agentur selbst gerichtete Berichte über Menschenrechtsverletzungen und zweifelhafte Methoden in ihren Tätigkeiten durch Journalist:innen, NGOs oder sogar die Vereinten Nationen und den Europarat. Jedoch wurden sie durch den Exekutivdirektor und damit den Chef des Verwaltungsrates allesamt ignoriert und geleugnet[5]. Diese aktuelle Lage widerspricht der Vorstellung der JEF von einem Europa der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wie in 3.3. unseres politischen Programms von 2021 formuliert.

Wir fordern daher die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll- und Ermittlungsgremiums (Ombudstelle). Dieses soll von der EU angemessen finanziert sein, institutionell, hierarchisch und praktisch unabhängig sein von den Beschuldigten, also Frontex selbst, ihren Beamt:innen sowie den Mitgliedstaaten und deren entsandten Beamt:innen.

●  Die Ombudsstelle soll parlamentarisch legitimiert sein und möglichst alle Mitgliedstaaten abbilden. Zu den Vertreter:innen sollen zählen: NGO- Vetreter:innen, Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen und weitere Expert:innen.

●  Ihre Arbeit in Form von Überwachungen und Dokumentationen soll eine verbindliche Grundlage dafür sein, um Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren und die Straflosigkeit von Beamten zu verhindern. Konkret sollen auf der einen Seite straf- und disziplinarrechtliche Verfahren in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Auf der anderen Seite soll das Gremium helfen, beteiligte Mitgliedstaaten und die Agentur selbst menschenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, sei es vor dem EuGH oder idealerweise vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)[2]. Dem Gremium soll ein verbindlicher Anspruch auf Information gegenüber Frontex eingeräumt werden, der notfalls gerichtlich eingeklagt werden kann.

●  Auch muss die Einrichtung einer Anlaufstelle sichergestellt werden, die bei Rechtsverletzungen an der Grenze auch von Nicht-EU-Bürgern direkt angerufen werden kann.

●  Gleichzeitig soll die Arbeit des Gremiums dazu dienen, in der Gesellschaft politische Verantwortung konkret zu benennen und Transparenz zu schaffen. Frontex muss verpflichtet werden können, Dokumente von öffentlicher Relevanz der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das Gremium soll unabhängig finanziert werden. Der Umfang der Finanzierung muss angepasst werden an das Wachstum und die Aktivitäten von Frontex, ohne aber institutionell von Frontex abhängig zu sein.

Ist das Gremium gegründet und hat es seine Arbeit aufgenommen, soll seiner Tätigkeit durch die Kommission und das Parlament evaluiert werden. Der zukünftige Arbeitsauftrag für Frontex muss klar definiert sein: Es muss um den Schutz von Menschen gehen, nicht um den Schutz von Grenzen.

[1] 2005 betrug der Etat 6 Mio. EUR. 2020 waren es 460 Mio. EUR.

[2] Hierfür müsste die EU sich der Gerichtsbarkeit des EGMR durch einen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unterwerfen. Hierzu hat sich die EU selbst im Art. 6 Abs. 2 EUV verpflichtet.

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Größe gewinnen – Die Schaffung eines neuen Verständnisses der EU-Erweiterungspolitik

Bundesausschuss 02. – 04.12.2022

Größe gewinnen – Die Schaffung eines neuen Verständnisses der EU-Erweiterungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Die EU ist mit ihrem Binnenmarkt der größte Wirtschaftsraum der Welt und eine Wertegemeinschaft, deren Mitgliedsstaaten sich zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechten bekennen und einen immer größer werdenden Teil ihrer Politik gemeinschaftlich gestalten.

Der Integrationsprozess europäischer Staaten in die EU ist noch nicht abgeschlossen, weshalb mithilfe der EU-Erweiterungspolitik eine Vereinigung der europäischen Länder in ein gemeinsames politisches und wirtschaftliches Projekt gelingen soll. Die Erweiterungen der Union gründet sich dabei auf ihren Werten und unterliegen strengen Auflagen. Dadurch hat sich die EU-Erweiterungspolitik zu einem starken außenpolitischen Instrument der EU entwickelt, das die Transformation zahlreicher europäischer Staaten entscheidend mitgestaltet hat. Denn die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft hat sich als wichtiger Anreiz für Reformprozesse in den Kandidatenländern erwiesen, wodurch es gelingen konnte, die politische und wirtschaftliche Stabilität Europas zu stärken sowie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu fördern. Die Vergrößerung des Binnenmarktes hat zudem zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstandes der EU beigetragen. Außerdem gewinnt die EU durch ihre Vergrößerung gleichzeitig ebenfalls weltweit an Gewicht und ist dadurch in der Lage, auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Regulierung der Finanzmärkte besser zu reagieren.

Für die JEF stellt deshalb die Mitgliedschaft eines weiteren Staates in der EU immer eine Chance dar, weshalb mit einer überlegten und zugleich ambitionierte Erweiterungspolitik Europa nicht nur größer, sondern vor allem verbessert werden kann. Dafür ist allerdings die Bestimmung klarer, nicht verhandelbarer Beitrittsvoraussetzungen von Nöten sowie die Setzung von neuen Schwerpunkten im Beitrittsprozess, um die Europäische Einheit vollenden zu können.

I. Die Beitrittsvoraussetzungen

Jeder Staat, welcher der EU beitreten will, muss die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllen. Kern der Kopenhagener Kriterien sind die Werte der EU, die sich auch in Artikel 2 des EU-Vertrags wiederfinden. Dadurch müssen Staaten, die der EU beitreten, nicht nur Demokratien, sondern wehrhafte Demokratien sein, deren Verfassung die Werte der EU schützt. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Aufnahmefähigkeit der EU für neue Mitgliedstaaten. Für die Westbalkanstaaten hat die EU das Bestehen guter nachbarschaftlicher Beziehungen als zusätzliches Beitrittskriterium benannt.

Dennoch bedarf es einer zielgerichteten Reform der Kopenhagener Kriterien. Bei der Anwendung dieser überarbeiteten Kopenhagener Kriterien darf es keine Kompromisse mehr geben, denn wenn einem neuen Mitgliedsstaat schon beim Beitritt das Gefühl gegeben wird, unsere Werte seien verhandelbar, verliert die EU ihre Glaubwürdigkeit. Grundsätzlich darf es bei einem EU-Beitritt keine Rabatte, Vergünstigungen oder Opt-Outs geben.

Bei der Beurteilung des Aufnahmefähigkeitskriteriums darf es nicht nur auf wirtschaftliche Belange ankommen. Auch die Erhaltung einer funktionsfähigen Demokratie muss dabei Berücksichtigung finden. Wir sind der Meinung, das Kriterium der guten nachbarschaftlichen Beziehungen sollte für alle Beitrittskandidaten gelten. Für das Vorantreiben der europäischen Integration ist es nicht zielführend, neue Konflikte oder neues Konfliktpotential in die EU einzubringen. Unter vorgenanntem Kriterium verstehen wir nicht die vollständige Abwesenheit von Konflikt, sondern den unbedingten Verzicht auf Gewalt oder Drohung mit Gewalt sowie ein insgesamt respektvolles Miteinander. In Fällen, wo die Gewalt einseitig verschuldet ist, kann dieses Kriterium allerdings keine Anwendung finden.

Die EU muss jedoch nicht nur die Einhaltung ihrer Werte bei neuen Mitgliedstaaten sicherstellen. Europäische Werte sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und müssen effektiv durchgesetzt werden können. Neben der konsequenten Durchsetzung der EU-Grundrechtecharta bei der Durchführung von Unionsrecht ist es daher essentiell, die Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten zu überwachen und die Nichteinhaltung entsprechend zu sanktionieren. Entsprechende Verfahren über Strafzahlungen oder partikularen Stimmrechtsentzug müssen vom Rat der EU an den Europäischen Gerichtshof übergehen. Diese Kompetenzverschiebung ist nötig, um Blockadehaltungen einzelner Mitgliedstaaten im Rat zu verhindern und Grundrechte innerhalb der EU unabhängig aktueller nationaler Regierungen zu sichern.

II. Der Beitrittsprozess

Der derzeitige Beitrittsprozess ist aus unserer Sicht unzureichend. Neben der Förderung von Bildung, Justiz, Infrastruktur und zur Angleichung an den Binnenmarkt, muss die Unterstützung der Zivilgesellschaft mindestens genauso wichtig sein. Neben EU-eigenen Programmen und der Förderung lokaler Organisationen, müssen hierbei auch politische Stiftungen sowie politische und nichtpolitische Jugendorganisationen miteinbezogen werden. Ferner wollen wir allen Beitrittskandidaten und Staaten mit Beitrittsperspektive sowie den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik anbieten, gegen angemessene finanzielle Beteiligung, Teil des Programms Erasmus+ zu werden, anstatt nur Partnerland zu sein.

Manche Staaten mit europäischer Perspektive werden aufgrund außenpolitischer Faktoren, die sie selbst nicht oder nur geringfügig beeinflussen können, wahrscheinlich länger auf einen Beitritt warten müssen. Deshalb müssen vor einem EU-Beitritt zusätzliche optionale Zwischenschritte bestehen, die über eine Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) hinausgehen. Dazu gehört eine Mitgliedschaft in der Europäischen Zollunion sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Letzterer steht gegenwärtig nur den Mitgliedern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) offen, was wir ändern möchten. Für Staaten, die nicht EFTA-, aber EWR-Mitglied sind, wären dann EuGH und EU-Kommission zuständig. Eine Reform bedarf es ebenfalls bei der Zollunion, damit EU- und Nicht-EU-Mitglieder von zukünftigen Freihandelsabkommen der EU gleichermaßen profitieren. Hierbei dürfen die Zollunion bzw. der EWR keine dauerhaften Alternativen zu einem EU-Beitritt sein, wobei die Anforderungen an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte für einen EWR-Beitritt zwar niedriger als für einen EU-Beitritt sein sollten, jedoch immer noch höher als für einen Beitritt zur Zollunion.

Für den Beschluss zur Aufnahme und Abbruch von Beitrittsverhandlungen sowie dem Beitritt zum EWR müsste statt des Einstimmigkeitsprinzips die verstärkte qualifizierte Mehrheit erforderlich sein. Für den Beitritt zur EU sollte weiter das Einstimmigkeitsprinzip gelten, um über die Verhandlungen schwere Konflikte auf jeden Fall zu lösen.

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Für ein europäisches Vereinsrecht

Bundesausschuss, 02. – 04.12.2022

Für ein europäisches Vereinsrecht

Beschluss im Wortlaut:

In Anbetracht der Erwägungen, dass
1. eine sichtbare europäische Zivilgesellschaft ein starker und immens wichtiger Teil für das politische und gesellschaftliche Zusammenleben in Europa ist,

2. es im Sinne eines friedlichen und demokratischen Zusammenlebens für alle Menschen in der EU erforderlich ist, den steigenden Druck auf Zivilgesellschaften zu nehmen und deren Handlungsfähigkeit sicherzustellen,

3. Vereine eine gute Möglichkeit sind, sich einzubringen und die eigenen Interessen in den Fokus der Debatten zu rücken

4. grenzüberschreitende Aktivitäten, die durch internationale Akteure geplant und organisiert werden, gegenwärtig regelmäßig vor Herausforderungen stehen, z.B. in Bezug auf ihre Finanzierung, den Versicherungsschutz sowie rechtliche Fragen im Allgemeinen

5. Verbände und Vereine trotz grenzüberschreitender Tätigkeit keine entsprechende Rechtsform wählen können

6. innerhalb der JEF bereits jetzt transnationale Strukturen (z.B. JEF Oberrhein, JEF Großregion) bestehen, die gezwungen sind, sich in ihrer Mitgliederstruktur national zu organisieren,

7. insbesondere unser Europaverband, die JEF Europe, die Rechtsform eines belgischen Vereins hat und auf sie deshalb nur belgisches Vereinsrecht anwendbar ist, obwohl sie europaweit tätig ist und ihr Vorstand aus Mitgliedern aus mehreren EU-Staaten besteht,

8. wir uns schließlich für eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Europa einsetzen,

fordern wir, dass Vereine auch grenzüberschreitend gegründet werden können und dafür ein europäisches Vereinsrecht geschaffen wird.

Darüber hinaus fordern wir,

  • dass die Europäische Kommission aktiv wird und die Initiative des Parlaments zu einem europäischen Vereinsrecht weiterführt. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass dieses Thema nicht wieder von der Agenda verschwindet.
  • dass das Nicht-Diskriminierungsinstrument, das im Bericht für ein Statut für länderübergreifende Europäische Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, legislativ umgesetzt wird. Denn dieses ist ein Instrument, das zivilgesellschaftliches Engagement in Mitgliedstaaten, in denen die Demokratie unter Druck geraten ist, stärken kann.

Als JEF Deutschland haben wir ein großes Interesse an der Einführung des europaweiten Vereinsrechts, da es unser transnationales Engagement erheblich vereinfachen würde. Daher wollen wir von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Dies ist nicht nur eine logische Fortführung des bereits bestehenden europäischen Gesellschaftsrechts, sondern auch Ausdruck einer stetig enger zusammenwachsenden Gemeinschaft aller Europäer:innen.

Gleichzeitig kann es eine stärkere Identifikation mit Europa und einer europäischen Zivilgesellschaft ermöglichen und Vernetzungen erleichtern. Die Idee europäischen Engagements kann durch diese Rechtsform mehr Präsenz und Sichtbarkeit erhalten. Daneben sorgt ein europäisches Vereinsrecht auf rein praktischer Ebene dafür, dass Wohnortwechsel einem transnationalen Engagement nicht mehr im Wege stehen.

Wir unterstützen daher die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, eine neue Rechtsform “Europäischer Verein” einzuführen. Das Europäische Parlament hat im Februar 2022 einen entsprechenden Verordnungsentwurf beschlossen und der Kommission zur weiteren Veranlassung vorgelegt. Dieser darf nicht in den Schubladen des Gesetzgebungsverfahrens verstauben. Wir fordern, dass die jahrelange Diskussion um die Einführung eines Europäischen Vereins endlich zum längst überfälligen Abschluss kommt.

In einigen Staaten Europas geraten Zivilgesellschaft und Protestbewegungen zunehmend unter Druck. Ein europäisches Vereinsrecht könnte hier für ganz Europa mehr Flexibilität und Freiheiten für zivilgesellschaftliches Engagement und dabei auch die notwendige Rechtssicherheit schaffen. So könnte beispielsweise eine europäische Definition der Gemeinnützigkeit dazu beitragen, dass denjenigen Akteur:innen, die die Kriterien der Gemeinnützigkeit nach europäischem Vereinsrecht erfüllen, Gelder oder andere Fördermöglichkeiten nicht einfach aus einer politischen Motivation heraus verwehrt werden können. Daneben sind aber noch viele weitere Regelungsmechanismen denkbar, die zu mehr Rechtssicherheit führen können, wie beispielsweise die Einführung einheitlicher Klagerechte.

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Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen

Bundesausschuss, 03.12.22

Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen

Beschluss im Wortlaut:

In der Nacht zum 13. September hat Aserbaidschan das souveräne Territorium Armeniens angegriffen. Der breit angelegte Krieg unter Einsatz von Artillerie und bewaffneten Militärdrohnen richtete sich gegen armenische Dörfer und Städte, die sich sowohl nahe der Grenze zu Aserbaidschan als auch tief im armenischen Kernland (wie z. B. auf den Kurort Dschermuk) befinden.

Über 200 armenische Soldat:innen sind gefallen oder werden vermisst. Es gibt Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung, zerstörte Häuser und Existenzen. Über 7.600 Zivilist:innen wurden vertrieben. Wieder einmal, nach dem 44-tägigen Krieg im Jahr 2020 um Bergkarabach, gab es zahlreiche Kriegsverbrechen: Kriegsgefangene wurden gefesselt, gefoltert, erniedrigt und getötet. Die Leichen getöteter Soldat*innen wurden geschändet.

Armenien ist eine der wenigen Demokratien im Südkaukasus. Seit 2018 befindet sich Armenien im Aufbau einer freien und pluralistischen Gesellschaft, in der europäische Werte und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen. Das größte Problem für die Existenz Armeniens stellt die Sicherheit des Landes dar. Das Land ist durch Autokratien, wie Aserbaidschan, Russland und die Türkei umgeben und wird stets in seiner Souveränität und Integrität bedroht.

Vor diesem Hintergrund ist es unerträglich, die gespaltene Reaktion der EU zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Bezug auf die Verurteilung der Angriffe zu sehen. Während das Europäische Parlament die Angriffe in vielen Anträgen verurteilt, macht die Kommission in bspw. der Person der Kommissionspräsident Ursula von der Leyen weitere Gasgeschäfte mit Alijews-Regime im Rahmen der „Kaviar-Diplomatie“.

Wir, die Jungen Europäischen Förderalist:innen stehen an der Seite Armeniens und betonen daher unsere klare Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges.

Unsere Forderungen an die EU sind daher:

Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges:

Die EU muss den Aggressor eindeutig benennen und ihn auffordern, das souveräne Gebiet Armeniens zu verlassen und somit den Stand vom 21. Mai 2021 wiederherzustellen.

Die EU soll ihre Mitgliedsstaaten sowie NATO-Mitglieder und ENP-Mitglieder (bspw. Israel) auffordern, keine weiteren Waffen und militärische Luftfahrzeuge (inklusive Drohnen) an Aserbaidschan zu liefern. Auch den Lieferungen von Dual-Use-Gütern stehen wir skeptisch gegenüber.

Die EU muss die destruktive Haltung Russlands und der Türkei in der Region verurteilen.

Wir unterstützen die von Emmanuel Macron im Rahmen des ersten Konvents der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPC) ausgehende Initiative der Einrichtung einer zivilen Mission der Europäischen Union entlang der Grenze Armeniens zu Aserbaidschan. Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass Armenien und Aserbaidschan diesen Vorschlag am 07.10.2022 zustimmten, ein Bekenntnis zur Charta der Vereinten Nationen und der Erklärung zur Alma Ata von 1991 abgaben und somit die territoriale Integrität und Souveränität des jeweils anderen anerkannten. Dieses Gespräch ist begrüßenswert und soll fortgeführt werden, da wichtige Aspekte, wie die Zukunft der Republik Artsakh und die Sicherheit der armenischen Bevölkerung in der Region Bergkarabach, weiterhin unklar bleiben. Des Weiteren fordern wir, dass auch in dieser Region Friedenstruppen der Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.

EU-Mitgliedsstaaten sollen die Einberufung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Südkaukasus-Region nach dem Zerfall der Sowjetunion unterstützen. Des Weiteren soll eine Wahrheitskommission einberufen werden, um die Verbrechen gegen die Menschheit in dieser Region seit dem Zerfall der Sowjetunion aufzuklären.

Sanktionen gegen die politische Elite Aserbaidschans:

  • Regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
  • Das Einfrieren von Vermögenswerten von Staatspräsident Ilham Heydər Alijew und Vizepräsidentin Mehriban Alijewa (die Familie Alijew), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Parlamentsabgeordneten, Vorsitzende des aserbaidschanischen Parlaments Sahiba Gafarova, Vertreter:innen des Militärs und zahlreichen Oligarch:innen.

Vorläufiges Sanktionspaket gegen die Regierung Aserbaidschans:

  • Die EU soll ein Embargo auf alle fossile Energieträger verhängen. Wir verurteilen die am 18. Juli 2022 getroffene Absichtserklärung der vertieften Zusammenarbeit mit Aserbaidschan, die vor allem auf die Erhöhung der Gaslieferungen abzielt.
  • Wir fordern die Aussetzung der Kooperation innerhalb der östlichen Partnerschaft mit Aserbaidschan, sowie die Aussetzung der strategischen Partnerschaft REPower EU Plan.

Sollte die aserbaidschanische Regierung keine Bemühungen um Frieden erkennen lassen, indem keiner der nachfolgenden Forderungen nachgegangen wird, bzw. die Situation weiter eskaliert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten über folgende Sanktionen entscheiden.

  • Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt werden.
  • Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
  • Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.

Forderungen an Aserbaidschan von deren Umsetzung weitere Sanktionsmaßnahmen abhängen:

  • Wir fordern, dass die am 07.10.2022 ausgerufene Waffenruhe eingehalten wird.
  • Die aserbaidschanische Regierung muss gewährleisten, dass es keine Massaker an armenischen und artsakhischen (Bürger:innen der Republik Artsakh) Personen mehr gibt.
  • Aserbaidschan muss unmittelbar, alle armenische und artsakhische Kriegsgefangene in Freiheit entlassen. Dies soll auch die Kriegsgefangenen des 44-tägigen Kriegs im Jahr 2020 umfassen.
  • Aserbaidschan muss seine militärischen Kräfte von der Ost- und Westgrenze von Armenien zurückziehen.
  • Aserbaidschan muss sich konstruktiv an den Friedensgesprächen beteiligen.
  • Aserbaidschan soll die Geschichtsschreibung nicht weiter als Waffe benutzen, sondern eine transnationale, völkerverbindende und auf Aussöhnung bedachte Geschichtsschreibung mit Armenien suchen. Hierzu zählt auch in einem längeren Aussöhnungsprozess die Anerkennung des Völkermords an die Armenier durch das osmanische Reich.
Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen
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Digitale Grundrechte wahren – keine Chatkontrollen in Europa!

Bundesausschuss, 02. Juli 2022

Digitale Grundrechte wahren – keine Chatkontrollen in Europa!

Beschluss im Wortlaut:

Im Mai 2022 hat die Europäische Kommission ihre Pläne vorgestellt, besser gegen die Verbreitung und Nutzung kinderpornografischen Materials im Internet vorzugehen. Herzstück dessen sollen die sogenannten „Chatkontrollen“ werden. Dabei soll die Kommunikation über Messenger-Dienste automatisiert auf verdächtige Inhalte hin untersucht und bei einem Verdachtsfall an entsprechende Behörden weitergeleitet werden.

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland lehnen dies als Eingriff in das digitale Briefgeheimnis entschieden ab. Das verfolgte Ziel einer besseren Bekämpfung von Kindesmissbrauch auch in der digitalen Welt ist natürlich zu unterstützen. Allerdings halten wir die vorgeschlagenen Maßnahmen weder für verhältnismäßig noch geeignet, dies zu leisten.

Mit der Einführung von Chatkontrollen würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der sichergestellt wird, dass niemand von außen die Kommunikation über Messenger-Dienste lesen kann, de Facto abgeschafft. Chatkontrollen müssten, damit sie überhaupt wirkungsvoll sind, die Anbieter von Messenger-Diensten dazu zwingen, Bilder und Videos aus privater Kommunikation auszuwerten. Da auch das sogenannte Cyber-Grooming, also die Annäherung von Erwachsenen an Minderjährige, davon eingeschlossen sein soll, würde zwangsläufig auch die Kommunikation mit Wort- und Sprachnachrichten davon betroffen sein müssen. Das würde ein ganz erhebliches Missbrauchspotential mit sich bringen und auch die freie Kommunikation unschuldiger Personen stark beeinträchtigen. Durch das Gefühl des Überwacht-werdens würden auch die Meinungs- und Pressefreiheit in der EU leiden.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Maßnahme auch nicht geeignet ist, das erklärte Ziel einer besseren Verfolgung von kinderpornografischem Material in der EU sicherzustellen. Potentiell Straffällige werden andere Wege zur Verbreitung finden, zum Beispiel über Foren oder Plattformen. Stattdessen werden Polizei und Staatsanwaltschaften damit überfordert sein, Wellen von falschen Meldungen auf potentielle Strafbarkeit hin zu untersuchen und dadurch wichtige Ressourcen im Kampf gegen tatsächliche Kinderpornografie verlieren. Denn die Technologie kann zum Beispiel nicht zuverlässig unterscheiden, ob ein Urlaubsbild der Enkelkinder vom Strand an die Großeltern geschickt wird oder ob es sich wirklich um kinderpornografisches Material handelt. Dadurch entsteht auch die Gefahr von falschen Verdächtigungen mit allen Folgen, die dies haben kann.

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland fordern deshalb:

  1. Den sofortigen Stopp des Verfahrens zur Einführung von Chatkontrollen auf europäischer Ebene.
  2. Ein EU-weit garantiertes Recht auf Verschlüsselung privater Kommunikation.
  3. Zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch die Umsetzung der Maßnahmen, die in unserem Beschluss “Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt” vom 04.12.2021 vorgesehen sind.
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Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Bundesausschuss, 02.07.2022

Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Beschluss im Wortlaut:

Nachdem die Konferenz zur Zukunft Europas zu Ende gegangen ist und konkrete Aufforderungen sowie zukunftsorientierte Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengebracht wurden, müssen jetzt die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Neugestaltung der EU leisten. Bereits seit März 2021 rufen die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland zu einem Europäischen Konvent auf. Heute betont die JEF erneut seine Notwendigkeit, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Konferenz zur Zukunft Europas hinter ihrem Potential zurückgeblieben ist.

Das Parlament hat sich am 9. Juni 2022 für ein Konvent ausgesprochen und institutionelle Reformen gefordert. Seit dem Konvent von 2002-2003 und dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurden keine Änderungen an den Verträgen und der Arbeitsweise der EU unternommen, obwohl die geo-politische, soziale und demokratische Lage in Europa sich stark verändert hat. Nach 13 Jahren ist es für die Mitgliedstaaten an der Zeit, sich klar für die Neugestaltung der EU zu positionieren und einen Verfassungskonvent einzuberufen. Der Europäische Rat von dem 23. und 24. Juni hat sich nicht zu dem Konvent geäußert und keine weiteren Schritte eingeleiten. Eine neue Generation von Europäer*innen hat seit 2009 mit harten Konsequenzen die starke Reformbedürftigkeit der Verträge durch Krisen und Rückschritte erlebt. Die sogenannte Erasmus-Generation, aber auch die Austeritäts-Generation haben heute zum ersten Mal die Chance, die EU grundsätzlich zu reformieren und ihre Vorstellung für eine europäische Zukunft einzubringen. Diese Chance und Notwendigkeit werden wir uns nicht nehmen lassen. Um widerstandsfähiger zu werden, muss das Vetorecht der  Mitgliedstaaten im Europäischen Rat abgeschafft werden und in allen Politikbereichen die qualifizierte Mehrheit verwendet werden, was sich  idealerweise im Rahmen einer europäischen föderalen Verfassung bewerkstelligen lässt. Darüber hinaus müssen fundamentale Werte der EU besser geschützt werden und neue europäische Kompetenzen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik geschaffen werden, einschließlich permanenter EU-Schulden und EU-weiten Steuern sowie entsprechende Mechanismen zur Umverteilung dieser.

Die Glaubwürdigkeit der EU stärken

Damit sich junge Menschen der EU und Europa nicht abwenden sondern ihren demokratischen Mehrwert erkennen, muss das  Parlament ein Initiativrecht erhalten sowie die Haushaltshoheit erlangen. Als direktdemokratisch gewählte Institution muss das Parlament die Möglichkeit haben, die europäische Agenda direkt zu gestalten. Genauso  muss das Amt der heutigen EU-Kommissar*innen und der Kommissionspräsident*in zum Amt von EU-Minister*innen und von EU-Regierungschef*in werden und vom EU-Parlament und nicht den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Ein europaweiter Wahlkampf, um die besten Ideen mit Spitzenkandidat*innen der politischen Parteienfamilien, sollte diesem Prozess vorausgehen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas, die als große Idee von dem französischen Präsidenten Macron im Zuge der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 vorgestellt wurde, darf nicht ohne Folgearbeit der drei Institutionen enden.

Die Debatte um die Ziele und Zwecke der EU konnten durch Bürger*innen während der Konferenz zur Zukunft Europas angestoßen werden und müssen im Rahmen eines Konvents weiterdiskutiert werden. So müssen jetzt diese Bestrebungen konkretisiert werden, und den Bürger*inner deutlich gemacht werden, dass ihr Bestreben, die EU weiter zu bringen, ernst genommen wird.

Morgen wird ein Konvent bereits zu spät sein. Heute schauen jungen Menschen besonders im Jahr der Jugend auf die EU, auf die Reformbereitschaft und den Einsatz der Mitgliedstaaten ihre Zukunft europäisch zu gestalten.

Als Junge Europäischen Föderalisten Deutschland fordern wir dementsprechend:

  • Den politischen Mut zur Einberufung eines europäischen Konvents mit transparenten und konsequenten Beteiligungsmechanismen.
  • Den durch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag (S. 131) festgeschriebenen Einsatz für die Einberufung eines europäischen Konvents.
  • Eine institutionelle Reform für mehr Reaktionsfähigkeit der europäischen Institutionen ohne nationalstaatlichen Vorbehalt.
  • Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip im Rat und die Einführung der qualifizierten Mehrheit in der Gesundheits-, Energie-, Verteidigungs- sowie Sozial- Wirtschafts- und Außen- und Sicherheitspolitik idealerweise durch die Einführung einer europäischen, föderalen Verfassung.
  • Das Initiativrecht für das Parlament, als direkte Repräsentation der Bürger*innen auf EU-Ebene.
  • Mehr Transparenz über die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat sowie im Rat der EU, um die Politik auf europäischer Ebene nachvollziehbarer und verständnisvoll zu gestalten.
  • Die Errichtung eines Europäischen Außenministeriums mit einer*einem Europäischen Außenminister*in.
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Neue EU-Digitalstrategie im Bereich Wirtschaft und Arbeit

Bundesausschuss, 12.03.22

Neue EU-Digitalstrategie im Bereich Wirtschaft und Arbeit

Beschluss im Wortlaut:

Die Prioritäten der Europäischen Kommission bis 2024 beinhalten eine Digitalstrategie, mit der das kommende Jahrzehnt zur “Digital Decade” ausgerufen wurde. Die JEF Deutschland begrüßt in diesem Zusammenhang das bisherige Zusammenarbeiten europäischer Digitalunternehmen, wie insbesondere im Projekt GAIA X, das die Schaffung einer europäischen Cloud nach DSGVO konformen Maßstäben zur Aufgabe hat. Auch positiv zu bewerten sind die jüngsten Bemühungen der EU zum einen für die Verabschiedung einer europäischen Richtlinie für nachhaltige und faire Bedingungen in Lieferketten,  zum anderen für eine stärkere Steuergerechtigkeit (insbesondere bezüglich großer Konzerne wie Google (Alphabet), Apple, Meta (Facebook) oder Amazon), sowie für fairere digitale Marktbedingungen im Hinblick auf die Monopolstellungen der internationalen Digitalkonzerne.

Der digitale europäische Markt hat sich in Gänze auf einige wenige Anbieter konzentriert. Dies lag zum einen daran, dass innereuropäische Digitalunternehmen in der Europäischen Union und darüber hinaus kaum internationalen Durchbruch erlangen konnten und zum anderen an einem unregulierten Markt, auf dem internationale Konzerne europäische Digitalunternehmen günstig übernehmen konnten. Dies hat nicht nur einen Brain-Drain ausgelöst, sondern auch einen Kapitalabfluss. Obwohl diese internationalen Konzerne überdurchschnittliche Gewinne im europäischen Binnenmarkt erwirtschaften, vermeiden sie systematisch, in Europa Steuern zu zahlen.

Dabei arbeiten insbesondere in der E-Commerce-Branche Menschen unter oftmals prekären Arbeitsbedingungen, zu ausbeuterischen Löhnen und in zweifelhaften Anstellungsverhältnissen. Die Arbeit von Betriebsräten und betrieblichen Versammlungen wird durch E-Commerce-Unternehmen teilweise sogar aktiv behindert. Die EU hat bisher kaum geeignete Regelungen gegen zweifelhafte Geschäftspraktiken internationaler Digitalunternehmen gefunden.

Onlinehändler wiederum sind durch Produkt-, Kontosperren und der Einbehaltung von Guthaben teilweise einer Willkür der E-Commerce-Plattformanbieter unterworfen. Durch den Onlineversandhandel steigt zudem die Zahl gesundheitsschädlicher Waren, die sich in Umlauf befinden. Infolgedessen sind mehr Beschäftigte in der Logistikbranche sowie die Bürger*innen gesundheitlich gefährdet .

Forderungen der JEF Deutschland:

  • Einführung eines stärkeren Schutzes bzw. höhere Strafen bei der Hinderung der Gründung und Betätigung von Betriebsräten sowie betrieblichen Versammlungen.
  • Eine Reform der gesetzlichen Bestimmung zur Aktiengesellschaftsform “Societas Europaea” (kurz SE) im Hinblick auf eine stärkere Mitbestimmung durch Arbeitnehmer*innen(-vertretungen).
  • Bessere Arbeitsbedingungen in E-Commerce-Unternehmen in Bezug auf Pausenzeiten, Erfassung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten (u. a. Beschäftigtendatenschutz), Bewertungssysteme und Videoüberwachung.
  • Eine verschärfte Regelung des Betreibens von E-Commerce-Plattformen zum Schutz der Onlinehändler in Bezug auf Datennutzung und -verarbeitung, sowie Plattformzugang und Plattformprovision.
  • Die Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuern und eine umsatzbasierte Verteilung von Gewinnsteuern.
  • Eine EU-weite Angleichung der Steuersätze und die Einführung eines europaweiten Mindeststeuersatzes von 15 % für Großkonzerne.
  • Eine europaweite Aufstockung von Warenkontrollinstanzen, insbesondere Umweltbehörden und Zolleinheiten.
  • Die Verabschiedung von empfindlichen Strafen gegen das Einführen und Handeln mit gesundheitsschädlichen Waren auf EU-Ebene.
  • Mehr Transparenz in der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von europäischen Daten.
  • Für europäische Digitalunternehmen fordern wir mehr politische und finanzielle Unterstützung durch einen eigenen Europäischen Fonds.
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Für vollen föderalistischen Einsatz für transnationale Listen und EU-Spitzenkandidaten zur Europawahl 2024

Bundesausschuss, 12.03.22

Für vollen föderalistischen Einsatz für transnationale Listen und EU-Spitzenkandidaten zur Europawahl 2024

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland (EUD) und Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland (JEF) fordern alle pro-europäischen Parteien im Europäischen Parlament und im Rat auf, rechtzeitig für 2024 allen EU-Bürgerinnen und Bürgern eine zweite Stimme in der Europawahl zu geben für neue Sitze in einem EU-weiten Wahlkreis über transnationale Listen der europäischen Parteien. Eine Wahl von Spitzenkandidatinnen und Kandidaten der europäischen Parteien auf EU-weiten transnationalen Listen stärkt die demokratische Legitimität der EU-Kommission durch einen noch klareren Zusammenhang zwischen dem Wahlergebnis und der Besetzung der europäischen Spitzenämter. Dass Kandidierende für EU-Spitzenämter nach dem Prinzip “ein Mensch, eine Stimme” EU-weit gewählt werden und dafür im Wahlkampf allen EU-Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort stehen, stärkt die demokratische Rechenschaftspflicht. Wo die Europawahl bisher zu sehr in 27 einzelne nationale Wahlen zerfiel kann die Wahl für Sitze in einem EU-weiten Wahlkreis, in dem alle Stimmen zusammen und gleich viel zählen, die europäische Qualität der Wahl so konkret und fühlbar machen wie nie zuvor.
Um den EU-Bürgerinnen und Bürgern für 2024 eine europäische Zweitstimme zu geben, muss das Europaparlament im Frühling einen Vorschlag vorlegen, der Rat noch im Sommer darüber verhandeln. Es braucht jetzt vollen Einsatz um diese große Chance zu ergreifen und die Europawahl 2024 zur Europäischsten jemals zu machen und eine große Enttäuschung der Bürger:innen, ähnlich wie 2019 als der Spitzenkandidatenprozess scheiterte, zu vermeiden. Der Bundesausschuss fordert das EUD-Präsidium, den JEF-Vorstand, die Landesverbände und alle Gliederungen der Europa-Union und JEF dazu auf, offensiv und mit Nachdruck für diese politische Forderung zu werben und den Einfluss ihrer Mitglieder in den verschiedensten europäischen und nationalen Institutionen dafür zu nutzen.

Für vollen föderalistischen Einsatz für transnationale Listen und EU-Spitzenkandidaten zur Europawahl 2024
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Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU

Bundesausschuss, 12.03.22

Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU

Beschluss im Wortlaut:

Die Europa-Union Deutschland und Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten, Wladimir Putin, auf das Schärfste. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung, über die dieser Krieg unsägliches Leid bringt, sowie auch all derjenigen, die sich in Russland und Belarus für Frieden, Demokratie und Freiheit einsetzen.

Die Gräuel des Krieges und das unermessliche Leid der Menschen in der Ukraine sind ein erneuter Tiefpunkt in der europäischen Geschichte und ein Rückschlag in den Bemühungen um eine dauerhafte Friedensordnung in Europa. Vor mehr als 70 Jahren haben sich mutige Frauen und Männer auf den Weg gemacht, nach den Schrecknissen zweier Weltkriege und des Nazi-Terrors ein neues Europa zu aufzubauen. Diese „vertiefte Gemeinschaft unter Völkern (…), die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren“, wie es im Vertrag zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1952 hieß, ist auf der Anerkennung der Freiheit und der Selbstbestimmung der Völker, von Demokratie und Menschenrechten gegründet.

Der Angriff Putins auf die Ukraine ist eine Absage an alles, wofür die europäische Idee steht, und daher eine Zeitenwende für Europa. Dieser Krieg ist ein Krieg gegen alle Menschen in Europa, die in Frieden leben wollen, und auch gegen eine liberale Weltordnung, die Demokratie und den Frieden in Europa und der Welt. Der Krieg bedeutet vor allem eine humanitäre Krise für alle Menschen in der Ukraine und daher müssen wir vornehmlich diesen Menschen jetzt helfen.

Der Schrecken des Krieges in der Ukraine macht andererseits die Notwendigkeit für die Weiterentwicklung und Stärkung der EU umso dringlicher. Langfristig bedeutet er, dass wir unsere europäische Friedens- und Sicherheitsordnung umgestalten müssen. Mit dem Angriffskrieg Russlands werden die Bündnis- und Zukunftsinteressen vieler europäischer Staaten neu geordnet: sie sehen ihre Zukunft jetzt noch viel mehr in der EU. Die EU als zentrale Friedensorganisation muss daher auch der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau eine realistische Beitrittsperspektive eröffnen. Außerdem müssen die Staaten auf dem Westbalkan, die bereits den Status eines Beitrittskandidaten oder potenziellen Beitrittskandidaten innehaben, gerade jetzt noch stärker an die europäischen Strukturen angebunden werden, um in absehbarer Zeit eine realistische Beitrittsperspektive zu erhalten.

Der Krieg mitten in Europa führt uns Bürgerinnen und Bürgern in der EU erneut vor Augen, dass der Zustand des friedlichen und konstruktiven Miteinanders keine Selbstverständlichkeit ist, sondern immer wieder neu errungen werden muss. Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte können am besten durch eine starke und handlungsfähige Europäische Union geschützt und bewahrt werden.

Im Hertensteiner Programm von 1946 heißt es „Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart seiner Völker, größer oder kleiner, zu sichern.“

Vor diesem Hintergrund fordern die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland:

  • die zügige Prüfung weiterer Sanktionen gegen den russischen Aggressor, um dessen Ressourcen zeitnah zu erschöpfen
  • die Fortsetzung der Bemühungen um eine Waffenruhe und echte Friedensverhandlungen auf allen Ebenen und mit aller Intensität;
  • humanitäre Hilfe vor Ort, Flüchtlingsaufnahme und eine Lebensperspektive für die geflüchteten Menschen in Europa;
  • weitere finanzielle Hilfen und Waffenlieferungen an die Ukraine;
  • eine enge politische Zusammenarbeit mit den legitim gewählten Regierungen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien für eine glaubwürdige EU-Beitrittsperspektive dieser Länder sowie für deren Anbindung an die europäische Wertegemeinschaft. Die sofortige Prüfung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durch die Europäische Kommission soll Priorität haben, um realistische Wege für diese Perspektive zu finden.
  • die Entwicklung und Umsetzung eines konkreten Plans zur zeitnahen Integration der Ukraine in weitere EU-Programme, zur schrittweisen Teilnahme am Binnenmarkt und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur engeren Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres;
  • die Entwicklung eines Wiederaufbauplans einschließlich eines EU-Fonds für die Ukraine für die Zeit nach dem Krieg;
  • Anklage aller Verantwortlichen dieses Angriffskrieges vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag;
  • Die Russische Föderation soll die Opfer dieses Angriffskrieges entschädigen;
  • weitere Verfolgung der Ziele: Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Stärkung des Außenbeauftragten (Vertretung bei den VN etc.) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes EAD, schrittweise Schaffung einer echten Verteidigungsunion, erster Schritt gemeinsame Beschaffung aller Waffensysteme (in enger Abstimmung mit der NATO), Stärkung des Europäischen Parlaments etc.
  • die Stärkung der gemeinsamen Sicherheitspolitik durch einen europaweit koordinierten Ausbau militärischer Kapazitäten mit kompatiblen Systemen, die den Übergang zu gemeinsamen Einsätzen erleichtern;
  • massive europaweite Investitionen in die Entwicklung von Energiespeichertechnologien, um mittelfristig die Abhängigkeit von Öl- und Gas exportierenden Staaten zu erreichen
  • die Schaffung eines Gemeinsamen Asylsystems mit solidarischem Verteilungsmechanismus und gemeinsamen Verfahren und Grenzmanagement;
  • eine Initiative für eine globale Koalition der Demokratien.
Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU
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Für europäische Geschlechtergerechtigkeit

Bundesausschuss, 12.03.22

Für europäische Geschlechtergerechtigkeit

Beschluss im Wortlaut:

In Deutschland, Europa und überall auf der Welt sehen sich Frauen, Lesben, inter Personen, nicht-binäre Menschen, trans Personen und agender Personen (FLINTA) zahlreichen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen ausgesetzt. Wir stehen als demokratischer Jugendverband für die Gleichstellung aller Menschen ein und wollen daher für europäische Geschlechtergerechtigkeit eintreten. Dementsprechend möchten wir in diesem Antrag auf die Lebenswirklichkeit eben dieser Menschen aufmerksam machen, indem wir ökonomische, politische und soziale Gerechtigkeit fordern.

Ökonomische Gerechtigkeit

Die Corona-Pandemie hat erneut verdeutlicht, wie fragil die Lage der FLINTA auf dem Arbeitsmarkt ist und dass sie in den systemrelevanten Berufen deutlich die Mehrheit bilden. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) stellt fest, dass die Corona-Pandemie die Gleichberechtigung um Jahrzehnte zurückgeworfen hat. 136,5 Jahre soll es laut dem WEF noch dauern, bis die Gleichberechtigung der FLINTA weltweit erreicht wird. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) hat festgestellt, dass 2,2 Millionen Frauen während der Coronakrise ihren Job verloren haben, und dass Frauen ebenfalls hauptsächlich an der unbezahlten Care-Arbeit sowie am Homeschooling der Kinder beteiligt waren. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies entweder eine Doppelbelastung oder eine Zurückstellung beruflicher Ambitionen. In der Covid-Pandemie wurde darüber hinaus ein signifikanter Anstieg der partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen festgestellt, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher sein dürfte.

Auch in anderen Bereichen legt die Pandemie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts offen, indem FLINTA stärker als sonst benachteiligt werden. Laut dem Statistischen Bundesamt verdienen Frauen beispielsweise in Deutschland im Schnitt 18% weniger als Männer. In Europa liegt der Durchschnitt bei 14,1%. In gut bezahlten Positionen sind FLINTA besonders unterrepräsentiert. In europäischen Unternehmen beträgt ihr Anteil an Führungspositionen 37%. Um die Lebensstandards der FLINTA in der EU zu verbessern, müssen europaweite Mindeststandards eingeführt werden, an denen sich die EU-Mitgliedstaaten orientieren müssen.

Unterschiedliche Standards gibt es auch im Hinblick auf die Elternzeit. Aufgrund der unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind FLINTA in vielen europäischen Staaten häufig dazu gezwungen, über die Elternzeit hinaus und ohne angemessene finanzielle Anerkennung die Kinderbetreuung zu übernehmen.

Eine besonders große Belastung stellt in vielen Teilen Europas außerdem die Rentenarmut dar, von der FLINTA fast überall stärker betroffen sind. Außerdem liegt der Rentenbetrag von Frauen in ganz Europa durchschnittlich 30% unter dem von Männern.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Stärkung des EIGE,;
  • Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den Geschlechtern;
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie allgemeine Stärkung von FLINTA in der Berufswelt;
  • Angleichung der Elternzeit;
  • Verringerung des Einkommens- und Rentengefälles;
  • Förderung der Erwerbsbeteiligung von FLINTA;
  • Finanzielle Anerkennung der Care-Arbeit;
  • Schutz vor Ausbeutung; und
  • Förderung der Frauen in Führungspositionen und in den Vorständen von börsennotierten Unternehmen.

Politische Gerechtigkeit

Die Repräsentation von FLINTA in der Politik hat sich zwar über die letzten Jahre hinweg verbessert, jedoch ist die Teilhabe von FLINTA in der Politik noch lange nicht gleichberechtigt. So hat sich im EU-Parlament der Anteil von Frauen auf 40,4% erhöht, in den meisten europäischen Ländern ist der Anteil jedoch deutlich geringer. Lediglich Schweden schafft es mit einem Frauenanteil von 49,6% zu einem nahezu paritätischen Parlament. In allen anderen EU-Ländern sind FLINTA in den Parlamenten unterrepräsentiert, dies meistens sogar sehr deutlich. Dies zeigt, dass nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedstaaten weiter unerlässlich der Benachteiligung von FLINTA entgegenwirken müssen.

Neben der politischen Teilhabe der FLINTA muss auch ihre europäische zivilgesellschaftliche Partizipation weiter gestärkt werden. Es ist essentiell, dass FLINTA mehr Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen können. Hierfür muss die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten einstehen und zu einer Veränderung der Strukturen beitragen, sodass FLINTA eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe erhalten.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation von FLINTA;
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen;
  • Förderung der FLINTA für Führungspositionen in der Europäischen Kommission und in allen anderen europäischen Institutionen und Agenturen;
  • Geschlechtergerechtigkeit, die unterschiedliche Lebensrealitäten von FLINTA bei politischen Entscheidungen berücksichtigt und diese zum Leitprinzip allen auswärtigen Handels macht;
  • Folgenabschätzung der Politik hinsichtlich der Auswirkungen auf FLINTA und andere von Diskriminierung betroffene Gruppen;
  • stärkere finanzielle Förderung der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte mit dem hauptsächlichen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit; und
  • Stärkung der Rechte der LGBTQIA+.

Soziale Gerechtigkeit

Diskriminierung erfahren FLINTA auch im Bereich der Gesundheit. Laut Schätzungen des Europäischen Parlaments kann sich eine von zehn FLINTA in Europa keine Hygieneartikel leisten. Während einige Länder Hygieneartikel als Grundbedarf anerkannt und die Steuer gesenkt haben, ist dies in vielen europäischen Mitgliedstaaten nicht der Fall.

In der Medizin und Forschung galt für die längste Zeit der männliche Körper als Maßstab. Das heißt unter anderem, dass Medikamente an Männern getestet wurden. Heute wissen wir, dass Medikamente bei FLINTA und Männern unterschiedlich wirken. Außerdem haben FLINTA bei manchen Krankheiten, wie z.B. einem Herzinfarkt, andere Symptome als Männer. Auch im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierung erleben FLINTA Diskriminierung im Gesundheitswesen, z.B. fehlt FLINTA mit Behinderung der gleichberechtigte Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen.

Schwangerschaftsabbrüche sind von Land zu Land mit unterschiedlichen Hürden verbunden. In manchen Mitgliedstaaten, wie Polen, sind sie ganz verboten. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche lediglich “straffrei” und werden somit noch immer kriminalisiert. Dieser gesellschaftliche Druck durch die Illegalität und Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt zu einer starken psychischen Belastung für die Betroffenen. Die Reise in Länder mit liberalen Schwangerschaftsabbruchgesetzen sowie die Kosten des Eingriffs selbst sind zudem mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden und für viele FLINTA in prekären Situationen nicht realisierbar. Insbesondere junge FLINTA im Alter zwischen 18-25 Jahren, die in Deutschland die meisten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen, wird durch die finanziellen und psychischen Belastungen das Recht auf Unversehrbarkeit ihres Körpers und ihr Recht auf Selbstbestimmung extrem eingeschränkt.

Vor allem die äußerste Form der Gewalt muss bekämpft werden. Femizide, also die Tötung von FLINTA aufgrund ihres Geschlechts, werden oft nicht als solche erfasst, sondern als Familien- oder Beziehungsdramen verschleiert. Laut einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 3.000 Femizide in Europa verzeichnet, die von den Partnern oder Familienangehörigen verübt wurden. Deutschland ist in absoluten Zahlen vorne mit dabei. Viele Fälle häuslicher Gewalt bleiben undokumentiert.

Adoptionen sind in vielen europäischen Ländern weiterhin ein Privileg für heterosexuelle Cis-Paare. In fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Weiterhin ist es in einigen dieser Länder für gleichgeschlechtliche Paare noch immer unmöglich zu heiraten. Daraus folgt, dass queere Menschen und Paare innerhalb der EU unterschiedlich stark in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt sind.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Bekämpfung der Periodenarmut;
  • EU-weite Verringerung geschlechtsspezifisch-diskriminierender Mechanismen in der Medizin und gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die geschlechtsspezifische Kontrolle von Arzneimitteln durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA);
  • Schutz von sexuellen und reproduktiven Rechten;
  • Dekriminalisierung der prinzipiellen Möglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen und Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Gesundheitsstrategie;
  • Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie Schutz und Unterstützung für die Opfer;
  • Anerkennung der unterschiedlichen Lebensrealitäten sowie Mehrfachdiskriminierungen von FLINTA und entsprechende Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen;
  • finanzielle Förderung für Frauenhäuser und NGOs, die über häusliche Gewalt und Femizide aufklären und Betroffene unterstützen; und
  • Adoptionen erleichtern, besonders auch für homosexuelle Paare.

Für europäische Geschlechtergerechtigkeit
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