Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

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Europa und die USA

Gemeinsamer Bundesausschuss JEF und EUD, 07.11.20

Europa und die USA

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen mit ihren Zielen in der Tradition gemeinsamer, transatlantischer Interessen und Werte, die in der Herrschaft des Rechts, den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten sowie besonders im europäischen Föderalismus zum Ausdruck kommen. 

Leider konnte in den letzten Jahren eine zunehmende Erosion dieser Werte in den USA beispielsweise in Form des fehlenden Respekts der Trump-Administration gegenüber demokratischen Institutionen aber auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit zunehmend in Europa beobachtet werden. Die künftige transatlantische Zusammenarbeit kann und sollte daher unter dem Vorzeichen einer gemeinsamen Rückbesinnung auf besagte Werte erfolgen.

Dieses gemeinsame Grundverständnis ist historisch gewachsen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten maßgeblichen Einfluss auf die Durchsetzung der freiheitlichen Demokratie in Europa. Sie unterstützten den europäischen Einigungsprozess und die diesem zugrundeliegende deutsch-französische Aussöhnung. Sie halfen nach 1989/1990 bei der Stabilisierung der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die USA sind nach wie vor von größter Bedeutung für Europa, zum Beispiel für seine Sicherheit. 

Europa muss unabhängig von den USA mehr Verantwortung für seine Sicherheit übernehmen und mehr Einfluss in der Welt anstreben, um freiheitliche Werte zu verteidigen. Dies schließt jedoch eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit nicht aus. Im Gegenteil ist mehr Zusammenarbeit bei den drängenden Problemen unserer Zeit wie etwa beim Kampf gegen den Klimawandel dringend geboten.

Seit einigen Jahren schon ist eine Abwendung der USA von Europa feststellbar, die sich unter der Präsidentschaft Donald Trumps dramatisch beschleunigt hat und die nicht zuletzt durch eine schwere, inneramerikanische Krise weiter verschärft wird. Angesichts des Amtsantritts des neuen Präsidenten Joe Biden appellieren wir ausdrücklich für die Erneuerung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Es ist an der Zeit, dass sich demokratische Kräfte beiderseits des Atlantiks konstruktiv begegnen und der gemeinsamen Verantwortung bewusst werden.

Die Spannungen innerhalb der Gesellschaften bedrohen den demokratischen Zusammenhalt auf beiden Seiten des Atlantiks. Die USA und Europa stehen vor der Herausforderung, soziale Spaltungen zu überwinden und darüber hinaus einen neuen Konsens über den Wert der Grund- und Menschenrechte, von Völkerverständigung und internationaler Zusammenarbeit herzustellen. Hierzu müssen auf Grundlage gemeinsamer Interessen neue Wege gefunden werden, um wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diejenigen zurückzugewinnen, die in Europa wie in den USA das Vertrauen in die Institutionen verloren haben, die auf dem gemeinsamen transatlantischen Erbe gründen.

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Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Bundesausschuss, 07.11.20

Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Beschluss im Wortlaut:

Analyse

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Welthandel und die bisherige Handelspolitik in den vergangenen Monaten grundsätzlich in Frage gestellt. Dabei war zu beobachten, dass die europäische Wirtschaft in fragile, globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, die mittlerweile einen Großteil des globalen Handels ausmachen. Uns wurde schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Europäische Union und unser Wohl von einem funktionierenden, globalen Handelssystem und krisenfesten Lieferketten abhängig sind. Gerade diese Lieferketten haben unseren Wohlstand generiert und Beschäftigung geschaffen. Dennoch müssen wir feststellen, dass eine auf Kostenminimierung und Effizienz reduzierte Globalisierung zu dramatischen Konsequenzen und Abhängigkeiten führen kann.

Als Junge Europäische Föderalist*innen stehen wir für eine solidarische, offene sowie nachhaltige Welt, die wir vorantreiben und mitgestalten wollen. In diesem Sinne möchten wir an dieser Stelle erneut unseren Beschluss “Vorurteile abbauen – für eine faire Handelspolitik” vom 64. Bundeskongress in Bremen bekräftigen und darauf aufbauend weitere Forderungen stellen!

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft

Die gemeinsamen Werte und Ziele der Europäischen Union sind vertraglich festgeschrieben. Sie stehen in der Präambel sowie in den Artikeln 2 und 3 des Vertrages über die Europäische Union. Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Menschenrechte; die Solidarität zwischen den Völkern; die Förderung von Frieden, Sicherheit, Fortschritt und globaler nachhaltiger Entwicklung in Europa und in der Welt. Die EU ist in ihren Außenbeziehungen Demokratie und Menschenrechten verpflichtet. Ziel der EU ist es, in allen Politikbereichen und Programmen die Einhaltung von Menschenrechten zu berücksichtigen. Darüber hinaus verpflichten die Gründungsprinzipien die EU explizit dazu, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Bedeutung beizumessen wie bürgerlichen und politischen Rechten.

Die Europäische Union ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Europäische Unternehmen haben einen großen Einfluss auf die globale Produktion von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Als Wertegemeinschaft ist die Europäische Union eben mehr als eine bloße Wirtschaftsunion mit gemeinsamem Binnenmarkt. In diesem Sinne sind die gemeinsamen Werte und Ziele der EU auch richtungsweisend für die geltenden Mindeststandards des Binnenmarktes, wodurch Arbeitnehmer*innen sowie die Umwelt effektiv geschützt werden können.

Da mit diesem Einfluss auch Verantwortung einhergeht, muss die EU diese Verantwortung endlich auch für ihre globalen Lieferketten übernehmen. Denn die geltenden Grundwerte gehen weiter als bis an den Rand der EU, sie können nicht plötzlich an den eigenen Grenzen enden. Sie müssen mit den Außenbeziehungen der Europäischen Union einhergehen und auch entlang der Lieferketten Berücksichtigung finden!

Europäisches Lieferkettengesetz als Lösung

Ein europäisches Lieferkettengesetz ist eine passende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen, da es im Einklang mit den 2015 von allen UN-Mitgliedstaaten angenommenen “Globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung” (SDG) stehen würde. Die insgesamt 17 festgeschriebenen Ziele, die bis 2030 in allen Ländern umgesetzt werden sollen, fordern von Unternehmen eine nachhaltigere Gestaltung ihrer Wertschöpfungsketten. Hierzu hat die EU-Kommission bereits am 24. Februar 2020 im Rahmen einer Studie feststellen lassen, dass Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreichend eingehalten werden. Auch eine durch die Bundesregierung durchgeführte Umfrage mit 450 deutschen Unternehmen hat ergeben, dass lediglich 17 Prozent der Teilnehmenden ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.

Was es bedeutet, keine verbindlichen Regelungen in diesem Bereich zu haben, zeigen zahlreiche Beispiele von Menschenrechtsverletzungen, an denen deutsche Unternehmen beteiligt sind. Einige davon, wie z.B. Brände in Textilfabriken in Bangladesch, Massenentlassungen in Pakistan durch Corona-bedingte-Stornierungen oder Exporte giftiger Pestizide nach Indien, sind ans Licht der Öffentlichkeit gekommen, wohingegen die allermeisten Vorfälle im Verborgenen bleiben. Zur Realität vieler Beschäftigter am unteren Ende der Lieferkette im Globalen Süden gehören unfaire Löhne, Ausbeutung, Kinderarbeit, sexualisierte Gewalt, fehlende soziale Sicherungssysteme, Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte oder mangelhafte Feuer- sowie Gebäudesicherheit am Arbeitsstandort.

Diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit von gemeinsamen Standards und klaren Vorgaben, um juristische Grauzonen, anhaltende Ausbeutung von Beschäftigten sowie eine fortschreitende Zerstörung der Umwelt zu vermeiden. Das Lieferkettengesetz ist daher ein entscheidender Faktor dafür, die Globalisierung nachhaltiger, solidarischer und gerechter zu gestalten!

Forderungen

Dies vorausgeschickt, fordern wir – als Junge Europäische Föderalist*innen –, dass europäische Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen haben. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen haben in der Vergangenheit – wie oben dargestellt – keine zufriedenstellende Wirkung gezeigt.

Es bedarf dazu einer einheitlichen Regelung im gemeinsamen Binnenmarkt, damit keine Standortvorteile sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen und um Transparenz für die Konsument*innen sowie Endverbraucher*innen herzustellen.

Wir fordern daher die deutsche Bundesregierung – während ihrer EU-Ratspräsidentschaft – sowie alle EU-Institutionen dazu auf, den Erlass einer neuen Verordnung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten voranzutreiben. Alle Unternehmen, die Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sollen hierin verpflichtet werden, folgende umfangreiche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und einzuhalten:

  • Missstände in Ihren Lieferketten zu identifizieren
  • aus der Verordnung resultierende Pflichtverletzungen abzustellen und deren Umsetzung nachzuverfolgen
  • in ihrer Außenkommunikation sowohl ihre Lieferketten offenzulegen, als auch die Umsetzungen ihrer Sorgfaltspflichten transparent zu kommunizieren

Die neue Verordnung soll folgende Schutzbereiche abdecken:

Menschenrechte

  • Unternehmen sollen Menschenrechte achten und schützen (insbesondere Kinderrechte, Schutzpflichten gegenüber Arbeitnehmer*innen, die Rechte indigener Völker)
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist hierbei die anzuwendende Grundlage
  • Ein besonderer Fokus muss auf der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit liegen. Dies umfasst den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt, die Gewährleistung von sexuellen und reproduktiven Rechten und geschlechtsspezifische Risiko- und Folgeabschätzungen aller unternehmerischen Tätigkeiten.

Umwelt und Klima

  • Unternehmen sollen im Umgang mit der Umwelt das Vorsorgeprinzip beachten
  • Unternehmen sollen die Initiative ergreifen, um ein umfassendes Verständnis von Umwelt- und Klimaschutz zu fördern
  • Die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien soll gefördert werden
  • Unternehmen sollen so weit es möglich ist auf klimaneutrale Energiequellen setzen
  • Das Pariser Klimaabkommen und die SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) sind als ökologische Leitlinien in die Sorgfaltspflichten mit einzubeziehen

Sozialstandards

  • Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren
  • Unternehmen sollen sich an ein für das jeweilige Produktionsland existenzsicherndes und faires Lohnniveau halten sowie Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern gewährleisten.
  • Es sollen soziale Sicherungssysteme gefördert werden
  • Als Richtschnur sind an dieser Stelle die internationalen Arbeitsstandards heranzuziehen

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, muss die Verordnung auch verpflichtende Durchsetzungsmechanismen enthalten.

Die Durchsetzung soll zum einen durch nationale Behörden erfolgen, die über die notwendigen Kapazitäten und Befugnisse verfügen. Mithilfe eines Sanktionsmechanismus sollen die Unternehmen zur Einhaltung ihrer Due-Diligence-Verpflichtungen gezwungen werden. Eventuell zu erhebende Bußgelder bemessen sich am weltweiten Umsatz der verpflichteten Unternehmen.

Zum anderen müssen auch die Schäden von individuellen Personen ausgeglichen werden. Deshalb sollen für die Geschädigten aus Drittstaaten effektive Klagemöglichkeiten vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden, damit diese ihre Schäden gegenüber den europäischen Unternehmen, die dafür verantwortlich gemacht werden sollen, geltend machen könne. Die Geschädigten sollen zudem durch Informationen und weitere Hilfestellungen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte durchsetzen zu können.

 

 

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Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Bundesausschuss, 07.11.20

Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Beschluss im Wortlaut:

Pressefreiheit ist ein zentraler europäischer Wert und ein fundamentaler Baustein einer gesunden Demokratie. Wie die Studie MPM2020, welche im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt wurde, aufzeigt, bestehen erhebliche Mängel an den Mediensystemen der Mitgliedsstaaten.

Wie die Studie ergeben hat, bestehen fundamentale Mängel bei dem Schutz von Journalisten, wie die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowakische Journalist Ján Kuciak gezeigt haben, einem pluralistischen Medienmarkt, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Griechenland, wo große Teile der Medienlandschaft

Großkonzernen mit diversen anderen Geschäftsinteressen gehören, der politischen Unabhängigkeit von Medien, Sozialer Inklusion und den Herausforderungen der Digitalen Dimensionen. Diese Mängel gefährden eine unabhängige Berichterstattung und somit die Vierte Säule der Demokratie, wie auch in Deutschland durch die Wiederkehr des NS-Propagandabegriffs “Lügenpresse“ in den Sprachgebrauch zu sehen ist. Daher muss die Europäische Union auf diese Probleme eingehen. Es ist nun an der Zeit, ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen und die JEF Europe-Kampagne “Democracy Under Pressure” durch eine eindeutige Beschlusslage zu ergänzen.

Daher fordern wir:

  • eine konsequente Fortführung der Verfahren wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit.
  • eine regelmäßigere Vergleichsstudie zum Stand der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission.
  • dass die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten die globale Pressefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Schutz von Journalist*innen vor Hass und Hetze, insbesondere im Internet, konsequent zu gewährleisten.
  • die Unabhängigkeit von Journalismus, insbesondere dem investigativen Journalismus, sicherzustellen.
  • Monopolisierungstendenzen in der Medienwirtschaft durch das Kartellrecht entschlossen entgegenzutreten. 
  • die Einführung eines europäischen Forschungsfonds zur wissenschaftlichen Identifizierung und Untersuchung neuer Geschäftsmodelle für Medien.
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Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Bundesausschuss, 07.11.20

Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Entwicklungspolitik sollte nicht nur als Reparaturbetrieb für akute Probleme gesehen werden, sondern auch als Engagement für eine bessere Zukunft der Menschheit. Wir sind überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichheit sowie die Achtung der Menschenwürde unser aller Handeln, auch im Internationalen, leiten muss.

Gerade die JEF mit ihrem Bekenntnis zum Weltföderalismus muss deshalb in diesem Politikbereich ein dauerhaftes friedliches weltweites Zusammenleben anstreben. Internationale Zusammenarbeit und interkultureller Austausch sollte daher stets dem Wohle aller dienen. Damit ist die Verbesserung sowohl der rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen als auch der kulturellen Lebenssituation von Menschen auf der gesamten Erde und gerade auch zukünftiger Generationen gemeint. Europäische Entwicklungszusammenarbeit sollte sich in diese Zielsetzung eingliedern und multidimensional angegangen werden. Welche Aspekte dabei von besonderer Relevanz sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.

Demokratie stärken!

Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlagen für Frieden, Wohlstand (im Sinne des Human Development Index) und Gerechtigkeit. Um diese Grundlagen zu ermöglichen, sollte die Europäische Union den politischen Wandel in diese Richtung weltweit stärker unterstützen. Diese zu stärken sollte Kern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU sein.

Als föderalistischer, demokratisch organisierter Jugendverband setzen wir uns daher nicht nur in Europa, sondern weltweit dafür ein, dass demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche

Prinzipien aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Grundgedanke demokratischer Politik ist, Menschen an der Ausgestaltung ihrer eigenen Zukunft gleichermaßen zu beteiligen. Dies funktioniert in besonderer Weise durch Ownership, dass also Menschen sich die Zukunft ihrer Region zu eigen machen. Die EU sollte sich daher im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einerseits für freie und faire Wahlen, darüber hinaus aber auch für die Stärkung partizipativer Instrumente und einer aktiven Einbindung der Gesellschaft einsetzen.

Demokratie erfordert auch Rechtsstaatlichkeit, um die Gleichheit der Menschen zu garantieren, Menschenrechte zu verteidigen, Minderheiten zu schützen und ein vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen. Zudem wird die Gefahr von Korruption, Verfolgung und Enteignung verringert.

In all ihren Bemühungen muss stets das Wohl und die Würde jedes einzelnen Menschen, als Baustein einer Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die unterschiedlichen Rollen, Funktionen und Zugehörigkeiten, die jede*r Einzelne in sich vereint, erkannt und respektiert werden. Keinesfalls sollte von der Existenz homogener Gruppen ausgegangen werden, was auf Grund der Unkenntnis der Geschichte anderer Länder häufig geschieht. Gerade benachteiligte Gruppen sollten nicht aus dem Blickfeld der Entwicklungspolitik geraten, auch um zukünftigen Konflikten vorzubeugen.

Multilateralismus leben!

Multilaterale Zusammenarbeit, als Grundprinzip internationalen Handelns, das versucht alle Staaten in ein System gegenseitiger Rechte und Pflichten einzubinden, ist die Grundbedingung einer internationalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Das Prinzip der Gleichheit, das Multilateralismus unterliegt, sollte folglich auch Entwicklungszusammenarbeit leiten.Die Anerkennung der Gleichheit aller Staaten in einem system des Multilateralismus hilft, dass kleinere Länder bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als positives Beispiel ist die African Development Bank zu nennen, an der sowohl Industriestaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung Afrikas leisten wollen, als auch die afrikanischen Länder selbst beteiligt sind.

Um den Multilateralismus zu stärken, sollte die Europäische Union eine engere Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Organisationen anstreben, um nachhaltig Vertrauen zu den Menschen vor Ort aufzubauen und vor allem um auf die regionalen Herausforderungen einzugehen und regionale Entwicklungschancen zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich die Europäische Union auch in den internationalen Organisationen, wie der Weltbank, den diversen UN-Organisationen etc., für eine Stärkung des Multilateralismus einsetzen und auf eine gute Repräsentation der Entwicklungsländer achten.

Vom Klimawandel besonders betroffene Regionen besonders unterstützen!

Angesichts des Klimawandels sind Länder des globalen Südens von dessen Auswirkungen am stärksten betroffen. Für diese besteht auf Grund der Änderungen der klimatischen Rahmenbedingungen insbesondere ein immenser Anpassungsdruck auf die lokale Landwirtschaft. Diese aber ist oft Grundlage jeglicher menschlicher Zivilisation. Gerade Entwicklungsländer benötigen Landwirtschaft, die meist vor allem aus Subsistenzwirtschaft besteht, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne auf unsichere Kapitalzufuhr angewiesen zu sein. Die Europäische Union sollte deshalb in Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern kurzfristig die lokale Landwirtschaft unterstützen und langfristig dafür sorgen, dass deren Waren sowohl auf dem heimischen Markt sowie dem europäischen Exportmarkt wettbewerbsfähig sind, dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekt berücksichtigt werden.

Wichtig ist hier vor allem aber auch, dass bereits bestehende, international vereinbarte Klimaschutzabkommen weiter durchgesetzt und aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten daher nur Projekte gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Dabei muss die EU ihrer Verantwortung, Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen, nachkommen.

Darüber hinaus wird im Zuge des Klimawandels und des technischen Fortschritts die Vorhersage von Naturkatastrophen sowohl immer wichtiger als auch immer genauer. Den lokalen Akteur*innen sollten die Ergebnisse von Frühwarnsystemen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden und sie sollten dabei unterstützt werden, Katastrophenfrühwarnsysteme aufzubauen. Im Zuge dessen sollte auch die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern auf dem Programm stehen.

Nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern!

Da der Entwicklungszusammenarbeit nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, sollte es nicht zwanghaft darum gehen, vorrangig die ärmsten Länder zu unterstützen. Mittel sollten eher dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Mehrwert für die Menschen vor Ort liefern. Diese Erfahrungen nachhaltiger Zusammenarbeit können dann als Katalysator und Vorbild für die Entwicklung weiterer Regionen dienen.

Um eine nachhaltige lokale Wirtschaft zu fördern, sollte vor allem in Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden, um moderne Formen des Wirtschaftens zu ermöglichen. Nachhaltigkeit, sowohl im ökologischen als auch ökonomischen Sinne, muss für diese Investitionen selbstverständlich sein. Der Ausbau der Infrastruktur etwa sollte sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten und auch von dieser sinnvoll genutzt werden können. Der Bau einer Autobahn bei einer kaum vorhandenen Motorisierung der Bevölkerung oder der Bau eines Staudammes zur Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Stromnetz sind einleuchtende Gegenbeispiele.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entwicklung eines Landes ist die Förderung der praxisorientierten Ausbildung sowie die allgemeine Verbesserung des Bildungssystems, das dabei noch Defizite aufweist.

Diese würde auch Innovationen in diesen Volkswirtschaften erleichtern. Durch die relativ junge Bevölkerung, das Fehlen von alten ökonomischen Strukturen und die dynamische Verstädterung in den Entwicklungsländern besteht viel Potenzial für neue, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem in diesen Bereichen kann viel von den sich entwickelnden Volkswirtschaften gelernt und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Ein Beispiel ist die starke Verwendung des mobilen Bezahlens in einzelnen Ländern des globalen Südens über Mobiltelefone, welche dort deutlich früher als in den Industriestaaten praktisch angewandt wurde. Die Erleichterung des Marktzuganges und länderübergreifenden Beteiligungen an Unternehmen wäre ein Weg der praktischen Umsetzung dieser Überlegung.

Kulturellen Austausch stärken!

Verstärkte internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt stehen in keinem Widerspruch zueinander. Vielmehr ermöglicht gerade eine solche interregionale und kulturübergreifende Kooperation erst, die Grenzen des eigenen Bekannten zu überwinden und Respekt und Achtung für den einzigartigen kulturellen Schatz dieser Erde aufzubringen.

Die verstärkte Förderung internationaler Austauschprogramme nach dem Vorbild von Erasmus+ mit Entwicklungsländern ist für ein besseres globales Verständnis notwendig. Hierbei sollte insbesondere der Süd-Nord-Austausch gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet auch die Förderung internationaler Bildungsprogramme ein wichtiges Instrumentarium, um gerade jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen, gegenseitig voneinander zu lernen und letztlich auch internationale Freundschaften zu schließen.

Die Vergabe von zeitlich begrenzten Arbeitsvisa könnte zudem einen Know-How-Austausch sowie den Aufbau von Kapital in Entwicklungsländern fördern. Zudem müssen lokale Partner und Angestellte in der Entwicklungszusammenarbeit fair bezahlt werden.

Zivilgesellschaft fördern und junge Menschen stärken!

Lokale politische und zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger Bestandteil friedlicher und lebendiger Gesellschaften und sollten daher in einem multidimensionalen entwicklungspolitischen Ansatz berücksichtigt, einbezogen und gestärkt werden. Die Stärkung und Etablierung dieser Initiativen sollte daher auch Ziel einer modernen Entwicklungspolitik sein. In dieser Zusammenarbeit sollte die EU daher vor allem auch ein solches Engagement, sowohl in Europa als auch in anderen Regionen, direkt fördern, entwicklungspolitische Instrumente gemeinsam mit den Einwohner*innen entwickeln und diese verstärkt beteiligen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mittel und Maßnahmen effektiv sind, indem sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade jungen Menschen echte Repräsentation, Beteiligung und Einflussnahme zu ermöglichen, damit sie eigene Perspektiven auf ihre Heimat entwickeln und die Zukunft in ihrer Region selbst gestalten können.

Die Einbeziehung und Förderung junger Menschen müssen mit einer besseren finanziellen Ausstattung und Qualität öffentlicher Bildungssysteme einhergehen.

Mit starker und einheitlicher europäischer Stimme sprechen – institutionelle Anforderung an die EU und finanzielle Umstrukturierungen

Wie auch im Bereich der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, gilt ebenfalls in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dass die EU hier mit einer Stimme sprechen muss. Nur durch konsistentes und zielorientiertes Vorgehen, das sich an Europäischen Werten orientiert, kann die EU das Ziel, weltweit allen Menschen ein gutes, freies und gerechtes Leben zu ermöglichen, effektiv erreichen. Damit dies gelingt, bedarf es jedoch einiger institutioneller Reformen.

  1. Die Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer sollte gesamteuropäisch koordiniert werden und gemeinsamen Leitlinien folgen, die sich ergänzen, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen. Dabei soll die EU selbst verstärkt Akzente setzen und bestehende Partnerschaften und Strukturen mittelfristig harmonisieren. Im Fokus muss dabei immer die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen, um koloniale Muster zu überwinden und Programme im Sinne der Partnerländer zu ermöglichen. 
  2. Die Koordination dieser gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik sollte daher in die geteilte Kompetenz der*des Hohen Vertreter*in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), des Europäischen Auswärtigen Diensts und der*des Kommissar*in für internationale Partnerschaften fallen. 
  3. Konkrete regionale Partnerschaften sollen nach dem Vorbild von Städtepartnerschaften aufgebaut werden. 
  4. Aus finanzpolitischer Sicht sollte der Europäische Entwicklungsfonds in den Mehrjährigen Finanzrahmen eingegliedert werden. Dadurch würde dieser auch unter die strenge demokratischen Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Europäischen Parlaments fallen. 
  5. Einheitliche Vergaberichtlinien sowie die transparente Vergabe von Mitteln müssen das Risiko von Korruption verringern. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen die völkerrechtlich im Rahmen der Vereinten Nationen definierten 0,7% des Bruttoinlandsproduktes nicht unterschreiten. 
  6. Für den besseren Schutz von Menschenleben sollte die humanitäre Hilfe konsequent von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt und von Sanktionen ausgenommen werden.

Die Werte, die die EU nach außen vertritt, muss sie auch selbst leben. In Bezug auf partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Multilateralismus sollte sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der zentrale Lackmustest in diesem Bereich ist die Entwicklungspolitik, da hier ein Machtgefälle vorliegt. Somit wird deutlich, ob Zusammenarbeit oder die Durchsetzung eigener, kurzfristiger Interessen überwiegt.

 

 

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Gender Pay Gap überwinden

Bundesausschuss, 07.11.20

Gender Pay Gap überwinden

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Analyse

Heutzutage sind mehr Frauen* erwerbstätig als je zuvor. Trotzdem nimmt die Verdientslücke zwischen Männern* und Frauen* tendenziell immer mehr zu. Nach einer Statistik des European Institute for Gender Equality von 2019 verdienen Frauen* pro Stunde in der europäischen Union im Durchschnitt 16 % [unbereinigt] weniger als Männer*. Deutschland ist im EU-weiten Vergleich mit einer Gender Pay Gap von 21 % [unbereinigt] das Land mit der drittgrößten Verdienstlücke der EU. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforum prognostiziert, dass es noch 200 Jahre dauern wird, bis Männer* und Frauen* gleichgestellt sind. Es kann nicht sein, dass Frauen* bei gleicher Position und Qualifikation immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer*. Gerade die europaweite Freizügigkeit fordert gesamteuropische Lösungen für Probleme, die Arbeitnehmer*innen in der EU betreffen. Deshalb ist es Zeit für uns Junge Europäische Föderalist*innen uns diesem Thema endlich anzunehmen.

Die JEF fordert daher:

  • Die Ergreifung weitreichender Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit.

Durch:

  • Implementierung des Artikels 157 AEUV, der Richtlinie 2006/54/EG und der Kommissionsempfehlung 2014/124/EU.
  • Entgelttransparenz in der EU /verpflichtende Offenlegung der Löhne ohne vorhergehenden Antrag beim Arbeitgeber (orientiert an Dänemark).
  • Flexible Arbeitszeitmodelle, Familienarbeitszeit, geteilte Elternzeit & mehr Kinderbetreuungsplätze.
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für Awareness Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräften in Unternehmen und Organisationen, Sensibilisierungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit sowie Empowerment-Workshops für Berufseinsteiger*innen, Wiedereinsteiger*innen sowie bei einer beruflichen Neuorientierung wie Berufswechsel, Umschulungen oder Quereinstieg.
  • Förderung von Female Entrepeneurship.
  • Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Gleichstellungsstellen und Arbeitsaufsichtsstellen.
  • Kontrolle und Durchsetzung von Strategien zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit durch unabhängige Stellen.
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Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Bundesausschuss, 07.11.20

Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Beschluss im Wortlaut:

Die JEF setzt sich für mehr grenzübergreifende demokratiefördernde Maßnahmen in der EU ein. Im Rahmen dieser Zielsetzung begrüßen wir das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte System der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als wichtiges Werkzeug der politischen Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Wir möchten dieses Werkzeug jedoch stärken und verbessern. Daher fordern wir folgende Veränderungen:

  • Die Altersbeschränkung für das Gründen und Unterzeichnen einer Bürgerinitiative soll einheitlich in allen EU-Staaten auf 16 Jahre gesenkt werden.
  • Die digitale Präsenz der EBI muss gestärkt werden. Die Online-Plattform muss überarbeitet, modernisiert und um eine grenzübergreifende Kommunikations- und Austauschplattform ergänzt werden. Ferner muss die Beteiligung an und das Unterzeichnen einer solchen Petition auch über eine offizielle App möglich gemacht werden.
  • Es muss ein Weg geschaffen werden, der eine Initiative zur Veränderung der EU-Verträge durch eine EBI ermöglicht. Hierfür muss ein separates Verfahren eingerichtet werden, bei dem die EBI direkt an den Europäischen Rat weitergeleitet wird, welcher sich damit befassen und bei Zustimmung, das formelle Vertragsänderungsverfahren in Gang setzen muss. Die verpflichtende Beratung in der Europäischen Kommission und die Anhörung im EU-Parlament bleiben hiervon unberührt und müssen auch bei solchen Anliegen durchgeführt werden.
  • Die Zulässigkeitsprüfung der Kommission über jede EBI soll weiterhin bestehen, jedoch soll die Kommission eine EBI lediglich aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Die politische, bindende Entscheidung über eine Bürgerinitiative muss dem Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens obliegen.
  • Die EU soll durch ein entsprechendes Gremium prüfen, ob sich das Abstimmungsverfahren EU-weit vereinheitlichen und vereinfachen lässt, so dass beispielsweise auf die Kontrolle von Passnummern verzichtet wird.
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Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Bundesausschuss, 07.11.20

Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Beschluss im Wortlaut:

Der Diktator Alexander Lukaschenko ist seit 26 Jahren an der Macht und hat Belarus bereits im November 1996 durch ein gefälschtes Verfassungsreferendum in einen autoritären Staat umgewandelt. Seit der letzten Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 steht Lukaschenko unter massivem Druck, da er einen Sieg mit großer Mehrheit für sich in Anspruch nimmt, während ihm die Opposition offensichtlichen Wahlbetrug vorwirft. Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit bereits angekündigt, das Ergebnis der Wahl nicht anzuerkennen und Sanktionen zu verhängen.

Wir als Bürger*innen Europas fordern die Europäische Union dazu auf, ihre Augen vor diesem Regime nicht zu verschließen und weiterhin Druck auf Lukaschenko auszuüben. Als Junge Europäische Föderalist*innen beobachten wir die Brutalität und Gewalt, mit der gegen friedliche Demonstrant*innen vorgegangen wird, mit großer Sorge und fordern die Verantwortlichen der EU dazu auf, eine dauerhafte und tragfähige Strategie zu entwickeln, um die Demokratisierung in Belarus durch die EU und ihre Mitgliedsländer zu unterstützen.

Die aktuell in den Fokus gerückte Beobachtung der Situation in Belarus darf dabei nicht nur temporärer Natur sein. Wir müssen uns auch langfristig für ein demokratisches, friedliches, freies und weltoffenes Belarus als Teil Europas einsetzen.

Ziel muss es sein, so lange passende Sanktionen gegen diejenigen in Belarus zu verhängen, die für die Gewalttaten an friedlich Demonstrierenden mit verantwortlich sind, vor allem auch gegen Lukaschenko selbst, bis es zu echten Veränderungen im Land kommt. Die Europäische Union muss mittels einer abgestimmten und einheitlichen Außenpolitik Lukaschenko dazu drängen, die politisch Inhaftierten freizulassen und freien sowie fairen Wahlen in Belarus mit unabhängigen Beobachter*innen zuzustimmen.

Unsere Vision von den Vereinigten Staaten von Europa ist darauf ausgerichtet, dass wir uns als Junge Europäische Föderalist*innen auch nach Außen für den Schutz und die Verbreitung der europäischen Grundwerte einsetzen. In diesem Sinne ist es unsere Verantwortung als Europäer*innen, dem belarusischen Volk Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu geben!

Als Junge Europäischen Föderalist*innen zeigen wir uns solidarisch mit den friedlich Demonstrierenden und wollen einen Beitrag dafür leisten, dass Demokratie sowie grundlegende Menschenrechte in Belarus gewährleistet werden können.

Wir akzeptieren einen diktatorischen Staat innerhalb Europas in keiner Weise und werden weiterhin in vollem Umfang die Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite offenlegen.

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Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Bundesausschuss, 07.11.20

Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union hat als oberste Prämisse den Schutz und die Würde des Menschen zu wahren. In diesem Sinne ist es die Pflicht der EU als Wertegemeinschaft, hilfesuchenden Menschen Sicherheit und Perspektiven zu bieten.

Die Lage im Mittelmeer ist dramatisch: Laut dem Portal statista ertranken hier zwischen 2016 und 2019 etwa 12.500 Flüchtlinge und Migranten. Besonders allein reisende Minderjährige wagen sich noch immer auf die gefährliche Überfahrt nach Europa. Diejenigen der Flüchtenden, die das Festland erreichen, kommen in sog. „Aufnahmezentren“ unter, wo sie unter zum Teil unzumutbaren hygienischen Bedingungen verweilen müssen. Beispielsweise sind seit Jahresbeginn über 12.000 Bootsflüchtlinge an der italienischen Küste gelandet- viele warten noch darauf, dass ihr Asylantrag bearbeitet und genehmigt wird.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine einheitliche europäische Flüchtlingspolitik. Dies spiegelt sich wider in der öffentlichen Kritik und Kriminalisierung einer Mehrzahl von EU-Staaten zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtenden. Die EU hatte bis März 2019 durch den Marineeinsatz „Sophia“ Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet. Das Programm „Sophia“ besteht aus einem Flottenkontingent verschiedener Staaten der EU. Neben Geflüchteten werden zudem kriminelle Schleusernetzwerke („Schlepperbanden“) bekämpft. Das Programm scheiterte an einem Interessenskonflikt über die Weiterverteilung der Flüchtlinge. Dies äußerte sich durch eine Verlegung der Einsatzflotte durch das italienische Oberkommando in Gebiete, durch die keinerlei Flüchtlingsrouten verlaufen. Somit folgte eine Aussetzung der Verlängerung der Mission „Sophia“ im März 2019 aufgrund der offenen Verteilungsfrage. Flüchtende werden derzeit zum Großteil nur von privaten Initiativen aus Seenot gerettet. Dies wird erschwert oder unter Strafe gestellt.

Der verheerende Brand auf Moria hat eine neue Dynamik der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ausgelöst und die EU zum Handeln gezwungen. Rausgekommen ist der Migrationspakt, der von der Kommission als Neustart proklamiert wird, jedoch aus unserer Sicht keinesfalls eine Wende des Status Quo bedeutet. Eine solidarische Verteilung von Geflüchteten findet dabei leider keine Erwähnung mehr. Dafür sind Abschiebungen das Credo der Stunde. Weil insbesondere auch staatliche Seenotrettung durch diesen Migrationspakt nach wie vor in weite Ferne gerückt wird, ist umso dringlicher, dass die EU ihre Kriminalisierung der privaten Seenotrettung schnellstmöglich aufgibt, um Raum für humanitäre Hilfe zu schaffen.

Zusätzlich müssen auch Initiativen wie z.B. Mare Liberum, die wichtige Arbeit durch Aufklärung und das Aufdecken von Menschenrechtsverletzungen leistet, entkriminalisiert werden. Dies betrifft auch die bloße Weitergabe von Informationen über die sich allgemein im Mittelmeer befindlichen Boote und Schiffe.

Es darf nicht sein, dass die EU im Sinne einer Wertegemeinschaft diejenigen kriminalisiert, die ihr Leben für Notleidende einsetzen. Immer wieder setzten die Länder am Mittelmeer durch Bußgelder die Boote von privaten Seenotrettern fest. Der an dieser Stelle betriebene Bürokratismus kostet ganz konkret Menschenleben. Hinzu kommen Ressentiments der Küstenbewohner in Italien und Griechenland, die sich vermehrt gegen private Seenotretter organisieren und diese zum Teil mit Gewalt einschüchtern.

Selbst Deutschland, das sich als Vorreiter in der Aufnahme von Asylsuchenden sieht, spielt in der Seenotrettung ein doppeltes Spiel: Einerseits befürwortet es die Rettung und Unterstützung von Flüchtlingen. Andererseits wurden erst kürzlich vom Verkehrsministerium die Sicherheitsauflagen für private Bootsbesitzer derart verschärft, dass diese zwangsweise bei der Rettung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wir fordern mit sofortiger Wirkung die Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die EU muss sich von ihrem Status der Doppelmoral lösen: Als Wertegemeinschaft, die menschliche Würde und das Wohl des Menschen an erster Stelle sieht, darf sie nicht die Augen vor dem Leid der Flüchtenden schließen. Denn diese leben zum Teil unter prekären Bedingungen auf Schiffen, auf denen sie wochenlang ausharren müssen. Gleiches gilt auch für die Sicherheit und Würde der Flüchtlinge, die auf dem Festland in den „Aufnahmezentren“ ein elendes Dasein fristen.

Auch Deutschland muss in der Seenotrettung aus seiner defensiven Haltung hervorkommen: Wir fordern die deutsche Regierung dazu auf, eine deutliche Stellungnahme für die private Seenotrettung zu beziehen und diese gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu entkriminalisieren und zu erleichtern.

emmelineEntkriminalisierung der privaten Seenotrettung
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Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Bundesausschuss, 21.03.20

Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Beschluss im Wortlaut:

Der Rat der Europäischen Union berät noch immer über die Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Konferenz zur Zukunft Europas. Nach dem Willen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen in diesem Großprojekt über zwei Jahre zwischen Politik und Zivilgesellschaft die zentralen Fragen zukünftiger europäischer
Politik diskutiert werden. Während der Konferenz, die bereits im Mai offiziell angekündigt und über zwei Jahre andauern soll, sollen Bürgerinnen und Bürger dauerhaft eingebunden sein, beispielsweise durch Diskussionsplattformen, Bürger- und Jugendräte.

Ein Aufbruch für Europa

Noch ist Vieles unklar, aber feststeht: Die Zukunftskonferenz muss das neue große Projekt für Bürgerbeteiligung und Weiterentwicklung der EU werden. Nach dem Parlament und der Kommission dürfen deshalb auch die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU keinen Zweifel daran lassen, dass ihnen dabei eine souveräne Europäische Union und eine echte Bürgerbeteiligung ein großes Anliegen sind. Eine deutliche Abschwächung der sinnvollen Vorschläge des Parlaments wäre ein fatales Signal, gerade an junge Menschen in Europa.

Eine Zuhör-Übung birgt die Gefahr der Entfremdung und Demotivation junger Europäer*innen

Die Kommissionspräsidentin hat in der Vorstellung des Projekts deutlich gemacht, sie wolle, dass Bürgerinnen und Bürger in Europa eine “führende, eine aktive Rolle” bei der Festlegung der Prioritäten für die Zukunft Europas spielen. Die Konferenz solle ein Schub für die europäische Demokratie sein.
Wir warnen deshalb vor dem Effekt, dass sich gerade junge Europäerinnen und Europäer, die sich seit der Europawahl für Europa engagieren, von der europäischen Demokratie entfernen, falls die Konferenz trotz der geäußerten Absichten zu Bürgerbeteiligung und inhaltlicher Ausrichtung eher eine Zuhör-Übung wird.

Es braucht mutige Nationalstaaten, die keinen Konflikt der Institutionen herbeiführen

Es ist an der Zeit, dass die Nationalstaaten sich trauen und den Weg frei machen für echte, mutige und nötige Reformen für eine souveräne, handlungsfähige Europäischen Union im neuen Jahrzehnt. Was Europa jetzt nicht braucht, ist ein Konflikt zwischen Nationalstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über dieses Zukunftsprojekt.

Verbindlichkeit der Ergebnisse der Zukunftskonferenz sicherstellen

Die führende und aktive Rolle, die die Bürger*innen einnehmen sollen, muss sich nicht nur im Format der Konferenz sondern insbesondere bezüglich der Ergebnisse der Konferenz niederschlagen. Durch eine Verbindlichkeit der Ergebnisse und ihrer Einbeziehung in die europäische Politik, soll nicht nur die Legitimation und Ernsthaftigkeit der gesamten Konferenz gefördert werden, sondern auch den Willen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an ihr.

Vertragsänderungen nicht ausschließen sowie zentrale Zukunftsthemen und Wünsche behandeln

Um die großen Fragen der europäischen Zukunft zu diskutieren, sollte die Konferenz ein Mandat bekommen, am Ende auch Vertragsänderungen vorschlagen zu können. Dazu gehören in jedem Falle institutionelle Reformen, und damit allen voran ein echtes europäisches Wahlrecht, das bei der Europawahl mit dem gescheiterten Spitzenkandidaten-Prinzip so nötig gewesen wäre. Fehlen dürfen zudem nicht weitere zentrale Themen: ein zukunftsgerechter europäischer Haushalt, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einigen europäischen Ländern, die europäische Antwort auf den Klimawandel, ein starkes und gemeinsames außenpolitischen Auftreten in einer Welt, die zunehmend von Autokraten geprägt wird, Lösungen für die sozialen Ungleichheiten in Europa, die europäische Asyl- und Migrationspolitik und die tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Menschen auf dem Land und in der Stadt durch Digitalisierung und Globalisierung. Ohne Vertragsveränderungen wird das nicht gehen.

Erwartungen an eine inklusive, nachhaltige Beteiligung insbesondere junger Menschen

Die Konferenz muss die Vielfalt der europäischen Zivilgesellschaft einbinden. Es sollte allen Menschen in Europa offen stehen, sich zu beteiligen. Die Beteiligung sollten vor innovativen Formaten nicht zurückschrecken und immer das Ziel haben, Beteiligung möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen. Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, in denen sich Millionen Menschen organisieren und die die europäische Demokratie seit Jahren tragen, sollten ebenso Berücksichtigung finden, wie eine repräsentative Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern über Losverfahren. Wir unterstützen zudem sehr den Vorschlag der Kommission, multilinguale und digitale Tools während der gesamten Laufzeit der Konferenz einzusetzen.

BundessekretariatDie Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!
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