„Parlamentarier:innen-Pendeln“ beenden – Konzentration zentraler Institutionen der Europäischen Union an einem Ort

Bundesausschuss, 04.12.21

„Parlamentarier:innen-Pendeln“ beenden – Konzentration zentraler Institutionen der Europäischen Union an einem Ort

Beschluss im Wortlaut:

Das Europäische Parlament besitzt aufgrund historischer Gründe mit Brüssel, Straßburg und Luxemburg heute drei verschiedene Arbeitsorte. Zwischen all diesen Sitzen finden nun monatlich eine Vielzahl an kostenintensiven Reisen statt, insbesondere zwischen den beiden Arbeitsorten Brüssel und Straßburg. In Straßburg finden dabei jährlich zwölf jeweils viertägige Plenarsitzungen statt, wohingegen die Ausschüsse und Fraktionen des Parlamentes in Brüssel tagen, wo zudem bis zu sechsmal im Jahr zweitägige Plenartagungen abgehalten werden. Aufgrund der hohen finanziellen sowie ökologischen Kosten dieses „Pendels“ der Parlamentarier*innen und ihrer Mitarbeiter*innen fordern wir Jungen Europäischen Föderalisten die Europäische Union zur Umsetzung folgender Veränderung auf:

  • Die zentralen Institutionen der EU, die an der Gesetzgebung beteiligt sind, sollen möglichst an einem Ort angesiedelt werden um einerseits schnellen und effizienten Austausch untereinander zu gewähren und andererseits klimaschädliches und finanziell teures Pendeln zu vermeiden
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Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht

Bundesausschuss, 04.12.21

Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht

Beschluss im Wortlaut:

Im Jahr 2020 hat China erstmals die USA als größten Handelspartner der EU abgelöst. In fast allen exportorientierten Wirtschaftszweigen ist es unmöglich ohne China als Handelspartner auszukommen. Aus diesem Grund wurde jahrelang an einem Investitionsabkommen zwischen der EU und China gearbeitet. Nach der kürzlichen Verschlechterung der Beziehungen, unter anderem aufgrund chinesischer Sanktionen gegen Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die sich gegen die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China ausgesprochen haben, liegt das Abkommen jedoch auf Eis.

Gleichzeitig baut der chinesische Staat seinen Einfluss auf dem europäischen Kontinent weiter aus. In seinem Projekt der “Neuen Seidenstraße“ finanziert China große Infrastrukturprojekte auch in EU-Staaten und bringt diese dabei in gefährliche Abhängigkeiten von chinesischen Kapitalgebern.

Für die EU ist es also wichtig eine Antwort auf die immer größere wirtschaftliche Bedeutung Chinas zu finden. Die JEF Deutschland befürwortet den Abbau von Handelshemmnissen und stärkeren wirtschaftlichen Austausch auch als Möglichkeit europäische Werte in anderen Ländern zu fördern. Das jüngste Verhalten Chinas wirft jedoch Zweifel an dessen Vertragstreue auf, weshalb ein Handelsabkommen “um jeden Preis” nicht wünschenswert ist. Europäische Werte dürfen nicht zu Verkauf stehen.

Daher fordert die JEF Deutschland:

  1. Die Knüpfung des Investitionsabkommens zwischen der EU und China an die Bedingungen:
    1. der Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Standards in China sowie der Wahrung von Arbeitnehmer*innenrechten in China
    2. die faire Behandlung europäischer Unternehmen in China
  2. Die verbindliche Einbeziehung von menschen-, umwelt- und arbeitsrechtlichen Standards und die Durchsetzung dieser Regelungen durch die Festlegung von konkreten Sanktionen. Diese sollen eine schnelle Handlungsfähigkeit der EU bei Verstößen Chinas ermöglichen.
  3. Eine klare Strategie der Europäischen Union bei der Bereitstellung finanzieller Mittel (insbesondere beim Wiederaufbau nach der Coronakrise), die eine Antwort auf chinesische Einflussnahme bei Infrastrukturprojekten in der EU darstellt. Das Ziel sollte der Aufbau bzw. Erhalt europäischer Kompetenzen insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur (u.a. Strom- und Datennetze, Wasserversorgung etc.) sein.
  4. Gleichzeitig muss die EU, unter der Verpflichtung Chinas zur Einhaltung und tatsächlichen Durchsetzung der internationalen Menschenrechte, weiter eng mit China zusammenarbeiten. Insbesondere bei den Themen Klimaschutz und Gesundheitspolitik sind globale Lösungsansätze alternativlos.
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Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Bundesausschuss, 04.12.21

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Beschluss im Wortlaut:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss ein zentrales Anliegen der Europäischen Union werden. Die JEF Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission mit einer ersten EU-Kinderrechtsstrategie 2021 europaweit Kinderrechte stärken möchte und fordert die zeitnahe und umfangreiche Umsetzung der darin enthaltenen Rechte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Um diese gewährleisten zu können, fordert die JEF Deutschland die europaweite Implementierung folgender Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Art von psychischer, körperlicher und insbesondere sexualisierter Gewalt:

  • den europaweiten Ausbau von dezentralen 24/7 Anlaufstellen für Opfer von Gewalt im Kindes- und Jugendalter sowie die Förderung von intensiver psychologischer Betreuung;
  • die Schaffung bzw. die Unterstützung von staatlichen Institutionen zum Thema Kindeswohl, wie etwa den Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden und Polizeistellen;
  • die Etablierung einer kindgerechten Justiz und die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten des Europarats durch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU;
  • die Ausweitung von Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte sowie Resilienzförderung, um ihre Widerstandskräfte zu stärken;
  • die Sensibilisierung von Pädagog*innen und anderen Betreuungs- und Ansprechpersonen für Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie für den Umgang mit Betroffenen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dies soll durch Aufklärungsarbeit auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene, wie z.B. Kampagnen, Weiterbildungskurse oder Aufklärung an Schulen, geleistet werden;
  • Aufklärungsarbeit staatlicher und öffentlicher Institutionen über Intersektionalität im Hinblick auf Kinder- und Jugendschutz;
  • Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderarbeit, Kinder-, Zwangs- und Scheinehen sowie anderen Formen von Ausbeutung;
  • den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern- und Jugendlichen, unter anderem durch Unterbindung von Genitalverstümmelungen und von geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern;
  • die wirksame Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung im Internet, z.B. indem IKT-Unternehmen (Informations- und Kommunikationstechnologie-Unternehmen) dabei stärker in die Pflicht genommen und zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darüber hinaus fordern wir den Bundesvorstand auf, zu prüfen, inwieweit Teamer*innen im Rahmen der Bildungsarbeit der JEF Deutschland und ihrer Unterorganisationen zum Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden können.

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Mehr Zug in Europa – „Europäisches Jahr der Schiene 2021“ als Impuls nutzen

Bundesausschuss, 04.12.21

Mehr Zug in Europa – „Europäisches Jahr der Schiene 2021“ als Impuls nutzen

Beschluss im Wortlaut:

Mit immer neuen Temperaturrekorden bleibt der Klimawandel weiter im Mittelpunkt der Medien. Mit dem vorübergehenden Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen verbleibt die EU als wichtigster Taktgeber im Kampf gegen die Klimakatastrophe. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ist die Verkehrspolitik eine wichtige Stellschraube, um die EU-Ziele der CO2-Neutralität bis 2050 zu erreichen.

 

Mit noch ungeklärten Problemen, wie Ladenetzen und Rohstoffverbrauch sind Elektroautos allein hierfür nicht das Patentrezept. Aus diesem Grund hat die Kommission 2021 zum “Europäischen Jahr der Schiene” erklärt. Ziel dessen ist, die Bahn als Verkehrsmittel zu fördern. Kampagnen und weitere Aktionen sollen Bürger*innen wie Unternehmen dazu ermutigen, bevorzugt mit dem Zug zu reisen.

 

Die JEF Deutschland befürwortet diesen Schritt und sieht es als wichtig an, diese Initiative auch über 2021 als Impuls zu nutzen, um Zugverkehr auf europäischer Ebene zukünftig stärker zu fördern. Dazu gehören:

 

  1. Die europaweite Senkung von Preisen für Zugfahrten, insbesondere für junge Menschen. Dies könnte auch durch – wie von der Kommission angestrebt – eine europaweite Liberalisierung des Bahnverkehrs erreicht werden. Anstrebenswert wäre auch die Einführung von europaweit gültigen Rabattkarten für Vielfahrer.
  2. Die Rückgängigmachung der im Frühjahr 2021 verabschiedeten Beschneidung der Fahrgastrechte durch Einführung einer force majeure-Klausel. Dies würde bedeuten, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen auch dann für Verspätungen eine Entschädigung an Fahrgäste leisten müssen, wenn äußere Umstände wie höhere Gewalt oder Einwirkungen von Dritten ursächlich für die Verspätung sind, so wie es auch das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren forderte.
  3. Der Ausbau der europaweiten Schieneninfrastruktur im Zuge der Transeuropäischen Netze (TEN-T) für einen umweltfreundlichen grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransport. Dazu zählen besonders die Einführung des einheitlichen Zugsicherungssystems European Train Control System (ETCS) sowie der Bau von zusätzlichen Umschlagterminals, um einen modalen Wechsel von Straßen- zu Schienengüterverkehr zu fördern.
  4. Der Ausbau von Direktverbindungen zwischen benachbarten europäischen Hauptstädten.
  5. Das Gleichziehen Deutschlands mit vorbildlichen Staaten wie Luxemburg, der Schweiz oder Österreich in Bezug auf Investitionen in die Schieneninfrastruktur. Deutschland muss zudem seine besondere Rolle durch die zentrale geografische Lage wahrnehmen.
  6. Die Kompetenzerweiterung der European Union Agency for Railways (ERA), insbesondere zur Erreichung von Interoperabilität.
  7. Die Neuerung der Intelligent Transport Systems (ITS) Directive. Die EU muss Bahnunternehmen der Mitgliedstaaten zum besseren Austausch von Daten, die für die Ticketbuchung relevant sind, verpflichten sowie eine Rechtsgrundlage für multimodales Ticketing schaffen.
Mehr Zug in Europa – „Europäisches Jahr der Schiene 2021“ als Impuls nutzen
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Eine Europäische Agentur für politische Bildung!

Bundesausschuss, 20.03.2021

Eine Europäische Agentur für politische Bildung!

Beschluss im Wortlaut:

Die Grundaufgabe politischer Bildung ist es, mündige und demokratiebewusste Bürger*innen zu bilden, die selbstbestimmt den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit begegnen können. Damit ist politische Bildungsarbeit immer auch als demokratische Bildungsarbeit zu verstehen und folglich eine essentielle Säule wehrhafter Demokratien und offener Gesellschaften. Dies gilt nicht nur in Deutschland, wo die Bundeszentrale für politische Bildung diese Rolle bereits übernimmt, sondern auch in Europa.

Wir beobachten, dass die Lebensrealität vieler Europäer*innen längst nicht mehr nur innerhalb von nationalstaatlichen Räumen stattfindet. Der gemeinsame Binnenmarkt, der Schengenraum, die Europawahl oder Erasmus+ tragen alle dazu bei, Grenzen nicht nur physisch, sondern auch in den Köpfen der Menschen zu überwinden und das Verständnis von Europa als Gemeinschaft zu fördern. Zugleich beobachten wir mit Sorge, dass – auch unter dem Eindruck komplexer globaler, regionaler und lokaler Krisen – Populismus, Extremismus und Ressentiments gegen Demokratie, die Europäische Union und ein friedliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft wachsen.

Politische Bildung besteht nicht in allen europäischen Staaten unmittelbar als Institution und fehlt auf europäischer Ebene gänzlich. Existiert politische Bildung allein auf nationalstaatlicher Ebene, besteht immer die Gefahr, dass sie sich allein an nationalen Interessen orientiert und nur nationale politische Systeme in den Blick nimmt. Ein gemeinsames Verständnis über die Europäische Union, deren Aufbau, Institutionen und Funktionsweise sowie Demokratie, Föderalismus und Partizipation in einem vielfältigen und vereinten Europa kann sich im jetzigen System ohne gemeinsame europäische politische Bildung kaum entwickeln.

Wir setzen uns dafür ein, politische Bildung in Europa zeitgemäß und gemeinsam zu organisieren. Zusammenleben in Europa und die Europäische Union sind unsere Gegenwart und Zukunft. In einer stetig zusammenwachsenden Union ist es uns deshalb wichtig, dass grundlegendes Wissen über die europäischen Institutionen sowie ihre Aufgaben und Funktionen vermittelt wird.

Aber europapolitische Bildungsarbeit geht weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Es geht darum, Europäer*innen dazu zu befähigen, sich aktiv und kritisch mit dem politischen System, in dem sie leben, auseinanderzusetzen. So betont auch der 16. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend explizit, dass insbesondere junge Menschen die Möglichkeiten erhalten müssen, sich aktiv für Europa, die europäische Solidarität und die europäische Integration einzusetzen und sich zugleich mit europäischen Entwicklungen auch kritisch zu beschäftigen.

Es gilt also, europapolitische Bildungsarbeit gezielt zu fördern. Als JEF Deutschland schließen wir uns daher der Forderung nach einer Europäischen Agentur für politische Bildung (EAPB) an.

Eine solche Agentur sollte

  • einen klar definierten Auftrag haben, um europäische politische Bildung zu ermöglichen und zu entwickeln 
  • sich sowohl an junge Menschen richten als auch lebenslanges Lernen unterstützen 
  • wissenschaftlich ausgewogen informieren 
  • sich nicht auf parteipolitische Stellungnahmen, sondern auf die Vermittlung von Fakten und Zusammenhängen konzentrieren. 
  • die Vielfalt der europäischen Staaten und ihrer Systeme repräsentieren 
  • unabhängig sein, sich aber klar an den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union aufgeführten Werten orientieren 
  • dem Europäischen Parlament als der Bürgerkammer berichtspflichtig sein. 
  • mit anerkannten Bildungsinstitutionen kooperieren
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Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Bundesausschuss, 20.03.2021

Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Beschluss im Wortlaut:

Nach langen Verhandlungen bringen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union die Konferenz zur Zukunft Europas auf den Weg. Die Organe der Europäischen Union werden gemeinsam den Vorsitz einnehmen und ein Exekutivdirektorium übernimmt die Steuerung der Konferenz. Es ist eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, die wir zwar begrüßen, die aber dennoch hinter unseren Erwartungen zurückbleibt und viele Fragen offen lässt. So wird etwa die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie junger Menschen explizit genannt – doch bleibt die konkrete Form deren Einbindung in der gemeinsamen Erklärung weitestgehend unklar.

Wir haben bereits im März 2020 gefordert, dass die Konferenz zur Zukunft Europas keine Zuhörübung werden darf. Diese Forderung ist heute aktueller denn je. Es ist unerlässlich, dass europäische Bürger*innen und die organisierte Zivilgesellschaft in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Zukunftskonferenz spielen werden. Auch müssen die Ergebnisse der Debatte zu verbindlichen Resultaten führen. Andernfalls droht der Anspruch der Bürger*innenbeteiligung, zu einer Farce zu verkommen. Dabei ist im Kontext der Pandemie die Notwendigkeit für Reformen der Europäischen Union überdeutlich geworden. Damit Europa vor dem Hintergrund vielfältiger Herausforderungen für die Zukunft gerüstet ist, müssen wir jetzt die Weichen für eine ambitionierte Neugestaltung der bestehenden Institutionen der Europäischen Union stellen.

Wir fordern daher:

Die Konferenz zur Zukunft Europas muss in einen Konvent zur Zukunft Europas münden!

Seit dem Europäischen Konvent 2002-03 wurde nicht grundlegend über die Zukunft der Europäischen Union debattiert. Noch nie konnten Bürger*innen ihre Vision einer gemeinsamen europäischen Zukunft formulieren und in den politischen Entscheidungsprozess einbringen.

Damals wie heute gilt: Eine institutionelle Neugestaltung der Europäischen Union zur Bewältigung jetziger und künftiger Herausforderungen ist unabdingbar! Vor dem Hintergrund zunehmend illiberaler und antidemokratischer Tendenzen mitten in Europa, wachsender geopolitischer Bedrohungen, längst überfälliger Reformen hin zu einer humanitären Asyl- und Migrationspolitik, zunehmender Herausforderungen von Digitalisierung und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, des sich zuspitzenden Klimawandels sowie einer wachsenden sozialen Fragmentierung in der europäischen Gesellschaft, steht das jetzige politische System der Europäischen Union vor einem Wendepunkt. Wenn es zu keiner grundlegenden Neugestaltung der Europäischen Union kommt, wird der Druck dieser Wandlungsprozesse die Zukunft des europäischen Zusammenhalts gefährden. Daher muss sich die Zukunftskonferenz der Frage nach dem Ziel und dem Zweck der Europäischen Union stellen und einen Aufbruch in eine demokratische, gemeinsame und nachhaltige Zukunft ermöglichen.

Forderungen an den Europäischen Konvent

Im Jahr 2003 verfolgte der vergangene Europäische Konvent das Ziel, die Europäische Union transparenter und demokratischer zu machen. Die Ergebnisse des Verfassungskonvents wurden als Optionen und Empfehlungen den Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Die letzte Entscheidung über die Verwirklichung der Konventsergebnisse oblag damit dem Europäischen Rat. Bedauerlicherweise scheiterte der letzte Konvent an Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Der anschließende Vertrag von Lissabon nahm zwar einige der vorher vereinbarten Reformen auf, blieb jedoch hinter den Erwartungen und Hoffnungen des Konvents zurück. Daher müssen wir hieraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Die nationalen Regierungen müssen sich dazu bekennen, die Ergebnisse der Zukunftskonferenz in konkrete politische Entscheidungen zu überführen. Ein geeignetes Format ist hierbei ein erneuerter europäischer Verfassungskonvent. Ausgehend von den Ergebnissen der Zukunftskonferenz muss er eine Verfassung erarbeiten, die letztlich auf den Willen der Bürger*innen zurückgeht. Dieses Format ermöglicht zum einen die Umsetzung der Ergebnisse, die in Diskussionen und Gesprächen über die Zukunft Europas im Austausch mit den Ideen der Bürger*innen entstehen werden. Zudem entwickelt der Konvent die skizzierten Ideen der Zukunftskonferenz zu konkreten Maßnahmen weiter.

 

Die Rolle der Jungen Europäischen Föderalist*innen

Wir fordern eine bedeutende Rolle für die organisierte Zivilgesellschaft in der Zukunftskonferenz – auch für die Jungen Europäischen Föderalist*innen. Die organisierte Zivilgesellschaft arbeitet seit Jahren an Konzepten, wie die Europäische Union der Zukunft aussehen soll. Daher wollen wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als feste Partner*innen in die Konferenz eingebunden sein. Die Mitwirkung muss den Zugriff auf Informationen und Mitgestaltungsmöglichkeiten umfassen, denn wir möchten die Debatten konstruktiv mitgestalten. Die JEF sowie weitere Vertreter*innen der organisierten Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus offiziell als Expert*innen zu institutionellen Reformen und weiteren Themen eingebunden werden. Die umfängliche Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft kann auch im Laufe der Konferenz noch erreicht werden, etwa indem sich die JEF zur*m beständigen Partner*in und Berater*in der Bürgerräte etabliert.

Die JEF wird sich dafür einsetzen, die Zukunftskonferenz durch ihre beständige Prozessbegleitung und ihre konstruktive Kritik zu einer Plattform werden zu lassen, die widerstreitende Meinungen zulässt, die organisierte Zivilgesellschaft verbindlich und ergebnisoffen einbindet sowie Vertragsänderungen nicht ausschließt und vor allem in einem anschließenden Konvent mündet. Im Geiste von über 70 Jahren “just a generation ahead” setzen wir uns dafür ein, unsere demokratische, europäische und föderale Zukunft mitzugestalten – Europäischer Konvent, jetzt!

BundesverbandWir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!
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Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Bundesausschuss, 07.11.20

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland verurteilen den kulturellen Genozid an den Uigur*innen in China und setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im vollständigen Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Beendigung der Diskriminierung der Uigur*innen in China hinwirken.

Im November 2019 geleakte Akten belegen, wie umfassend Chinas Staatsgewalt die uigurische Minderheit insbesondere in der autonomen Provinz Xinjiang verfolgt und massenhaft diskriminiert. Die chinesische Regierung leugnet seither Lager und Repression gegen Uigur*innen in der chinesischen Volksrepublik. Dennoch legen Recherchen internationaler Medien und Rechercheverbünde nahe, dass Uigur*innen in großer Zahl ohne rechtsstaatliches Verfahren zu Umerziehungszwecken in Lagern interniert, misshandelt und zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Darüber hinaus findet eine systematische Überwachung des Alltags der in der Provinz Xinjiang lebenden Uigur*innen statt.

Die Europäische Union trägt historische Verantwortung, sich kompromisslos für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Prinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz stehen im Zentrum der europäischen Idee. Die EU als Wertegemeinschaft sollte diese Werte sowohl intern als auch extern verteidigen.

Durch enge wirtschaftliche Verflechtungen profitieren Mitgliedstaaten der EU und aus ihr stammende Unternehmen zudem von den politischen Bedingungen innerhalb Chinas.

Wir setzen uns bei politischen Vertreter*innen der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten dafür ein, auf die Beendigung der geschilderten Zustände in der Provinz Xinjiang hinzuwirken.

Wir fordern:

  • Eine Verordnung in der Wirtschaftsgesetzgebung, die eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von EU-Firmen an Zwangsarbeit in China sanktioniert.
  • Ein Ersuchen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten der EU, um eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe in der Provinz Xinjiang einzuleiten.
  • Politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Beteiligte am kulturellen Genozid in der Volksrepublik China.
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Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

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Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

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Europa und die USA

Gemeinsamer Bundesausschuss JEF und EUD, 07.11.20

Europa und die USA

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen mit ihren Zielen in der Tradition gemeinsamer, transatlantischer Interessen und Werte, die in der Herrschaft des Rechts, den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten sowie besonders im europäischen Föderalismus zum Ausdruck kommen. 

Leider konnte in den letzten Jahren eine zunehmende Erosion dieser Werte in den USA beispielsweise in Form des fehlenden Respekts der Trump-Administration gegenüber demokratischen Institutionen aber auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit zunehmend in Europa beobachtet werden. Die künftige transatlantische Zusammenarbeit kann und sollte daher unter dem Vorzeichen einer gemeinsamen Rückbesinnung auf besagte Werte erfolgen.

Dieses gemeinsame Grundverständnis ist historisch gewachsen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten maßgeblichen Einfluss auf die Durchsetzung der freiheitlichen Demokratie in Europa. Sie unterstützten den europäischen Einigungsprozess und die diesem zugrundeliegende deutsch-französische Aussöhnung. Sie halfen nach 1989/1990 bei der Stabilisierung der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die USA sind nach wie vor von größter Bedeutung für Europa, zum Beispiel für seine Sicherheit. 

Europa muss unabhängig von den USA mehr Verantwortung für seine Sicherheit übernehmen und mehr Einfluss in der Welt anstreben, um freiheitliche Werte zu verteidigen. Dies schließt jedoch eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit nicht aus. Im Gegenteil ist mehr Zusammenarbeit bei den drängenden Problemen unserer Zeit wie etwa beim Kampf gegen den Klimawandel dringend geboten.

Seit einigen Jahren schon ist eine Abwendung der USA von Europa feststellbar, die sich unter der Präsidentschaft Donald Trumps dramatisch beschleunigt hat und die nicht zuletzt durch eine schwere, inneramerikanische Krise weiter verschärft wird. Angesichts des Amtsantritts des neuen Präsidenten Joe Biden appellieren wir ausdrücklich für die Erneuerung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Es ist an der Zeit, dass sich demokratische Kräfte beiderseits des Atlantiks konstruktiv begegnen und der gemeinsamen Verantwortung bewusst werden.

Die Spannungen innerhalb der Gesellschaften bedrohen den demokratischen Zusammenhalt auf beiden Seiten des Atlantiks. Die USA und Europa stehen vor der Herausforderung, soziale Spaltungen zu überwinden und darüber hinaus einen neuen Konsens über den Wert der Grund- und Menschenrechte, von Völkerverständigung und internationaler Zusammenarbeit herzustellen. Hierzu müssen auf Grundlage gemeinsamer Interessen neue Wege gefunden werden, um wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diejenigen zurückzugewinnen, die in Europa wie in den USA das Vertrauen in die Institutionen verloren haben, die auf dem gemeinsamen transatlantischen Erbe gründen.

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