Mehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!

Bundeskongress, 17.10.21

Mehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!

Beschluss im Wortlaut:

Auch unter Präsident Biden bleibt es offensichtlich, dass die USA zunehmend von ihrer globalen Führungsrolle Abstand nehmen – auch wenn dies unter deutlich diplomatischer Rhetorik geschieht. Doch die multipolare Welt, die sie hinterlassen, ist nicht die Utopie, die sich viele erhofft hatten. Russland übt immer stärkeren Druck auf seine Nachbarstaaten aus und China möchte als wirtschaftliche Supermacht das internationale Gefüge in seinem Interesse umgestalten – ganz nach dem Motto: “Der Osten steigt auf, der Westen steigt ab”.

Bereits jetzt ist die EU als wirtschaftliche Großmacht ein wichtiger Player in internationaler Politik. Doch in dem zunehmend rauer werdenden Klima der Geopolitik fehlt es an militärischer Stärke, um ein ernstzunehmender Verhandlungs- und Bündnispartner zu sein. Bereits 2015 haben die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland auf dem Bundeskongress die Forderung nach einer europäischen Armee verabschiedet, die nationale Armeen ersetzt, dadurch Ressourcen bündelt, Beschaffungsprozesse erleichtert und Verteidigungsausgaben reduziert. Sie steht in der Tradition der Abrüstung und ermöglicht eine effiziente sowie effektive Verteidigung der EU und ihrer Partner*innen. Diese europäische Armee ist sowohl Voraussetzung, als auch eine notwendige Konsequenz aus dem Kernziel der JEF einen europäischen Bundesstaat zu gründen.

Doch wird das politische Geschehen und globale Krisen nicht auf die EU warten. Europa muss jetzt handlungsfähig werden. Die Frage, die sich stellt, ist also: was können die europäischen Staaten tun, um ein ernstzunehmender Faktor in der Weltpolitik zu werden?

Daher fordern die JEF Deutschland:

  1. Auf dem Gebiet der Rüstung muss die europäische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Der bestehende Rahmen unter der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO)[1] muss weiter intensiviert und langfristig eine gemeinsame Beschaffungsstruktur geschaffen werden. Besonderes Augenmerk liegt hier auf gemeinsamen Forschungsprojekten. Bei der Beschaffung neuer Waffensysteme soll der Fokus auf europaweit einheitlichen Lösungen liegen, um Redundanzen zu minimieren und die Zusammenarbeit zwischen europäischen Streitkräften zu erleichtern.
  2. Eine Standardisierung der militärischen Verkehrssprache anhand der NATO-Terminologie, wahlweise zu Englisch.
  3. Den Aufbau einer europäischen Verteidigungskooperation insbesondere im Bereich der Weltraum- und Cyber-Abwehr.
  4. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, hin zu einem qualifizierten Mehrheitsprinzip im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union in Fragen der militärischen Zusammenarbeit. Der Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments soll in sämtliche Beratungen eingebunden werden.
  5. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen in ihren Tätigkeiten im UN-Sicherheitsrat europäische Interessen einbeziehen und sich untereinander besser koordinieren. Die Europäische Union soll sich um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bewerben.
  6. Die gemeinsame Ausarbeitung einheitlicher europäischer Bedingungen für den Export von Rüstungsgütern aus der Europäischen Union in Drittstaaten, beispielsweise die Einhaltung von Menschenrechten.
  7. Europa muss zu einer gemeinsamen strategischen Kultur finden, um in Zukunft einen gemeinsamen Einsatz von Streitkräften zu ermöglichen. Wichtige Schritte hierfür sind:
    a. 
    Eine europaweite Diskussion, wie zukünftig gemeinsame Einsätze von Verbänden erfolgen sollen. Dies betrifft sowohl die bereits bestehenden – aber ungenutzten – EU-Battlegroups, als auch zukünftige Verantwortungsüber- nahme außerhalb der NATO.
    b. Ein verstärktes Austauschprogramm, sowohl innerhalb der Offiziers- als auch der Mannschaftsebene, um die strategischen Unterschiede der Militärs anzu- gleichen. Vorbild könnte ein von Präsident Macron gefordertes “Erasmus for soldiers” sein.
    c. Eine gemeinsame Vertretung der EU in der NATO im Rahmen einer koordinierten europäischen Sicherheitspolitik. Dies muss Hand in Hand mit einer aktiveren gemeinsamen Außenpolitik der EU geschehen.
  8. Europa muss sein Engagement in der NATO intensivieren. Das Ziel muss eine geostrategische Politik mit den USA sein, nicht unter deren Schutzmacht.
  9. Wir fordern eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), um durch einen ganzheitlichen Ansatz die Synergien von Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik stärker zu nutzen.

Diese Forderungen sollen einen konkreten Anstoßpunkt für eine selbstbewusste europäische Verteidigungspolitik bilden.

[1] Permanent Structured Cooperation – eine Plattform für gemeinsame Rüstungsprojekte auf EU-Ebene.

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Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Bundeskongress, 17.10.2021

Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Beschluss im Wortlaut:

Bereits seit einigen Jahren blicken wir – die Jungen Europäischen Föderalist*innen in Deutschland – mit großer Sorge auf die anti-demokratischen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten der EU und aus aktuellem Anlass insbesondere in Polen. Die immer weiter fortschreitende Aushöhlung der Presse- und Medienfreiheit, die politische Instrumentalisierung der Justiz sowie der Umgang mit oppositionellen Kräften im Land stehen dabei in fundamentalem Gegensatz zu unseren europäischen Werten. Diese Werte sind die Basis unserer europäischen Zusammenarbeit und damit auch nicht verhandelbar. Wir erinnern daran, dass auch Polen sich beim Beitritt zur EU 2004 zur Einhaltung dieser Werte vertraglich verpflichtet hat.

Zu Verträgen gehört gerade nicht das einseitige Beziehen von Vorteilen, sondern ein beidseitiges Einhalten von Rechten und Pflichten. Eine gemeinsame, verbindliche Rechtsordnung, die gegenüber nationalem Recht einen Vorrang genießt und von allen gleichermaßen anerkannt wird, ist die Grundlage für den supranationalen, besonderen Charakter der Europäischen Union als wertebasierte Rechtsgemeinschaft.

Das jüngste Urteil des polnischen Verfassungstribunals stellt nun jedoch eine neue Stufe der Eskalation im Verhältnis zur Europäischen Union dar, indem polnisches Recht letztlich über das EU-Recht gestellt wird. Erstmals in der Geschichte der EU äußert ein nationales Gericht nicht nur Kritik an einzelnen Punkten der europäischen Gesetzgebung, sondern erklärt fundamentale Prinzipien sowie einzelne primärrechtliche Artikel des Europarechts für verfassungswidrig – was in diesem Zusammenhang zumindest juristisch weiter geht als alles bisher Bekannte.

Und auch wenn vor diesem Hintergrund gerne auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird, muss festgehalten werden, dass die Dimenson eine gänzlich andere ist, indem das polnische Gericht den Vorrang des EU-Rechts so einseitig, pauschal sowie umfassend abgelehnt hat und noch nicht einmal den Versuch unternehmen wollte, Ausnahmekonstellationen zu konstruieren. Im Unterschied dazu erkennt das BVerfG ausdrücklich den Vorrang des EU-Rechts prinzipiell an und akzeptiert den Vorrang lediglich in einem punktuellen, eher technischen Bereich nicht.

Ohne die Anerkennung dieses Vorranges des EU-Rechts vor nationalem (Verfassungs-)recht wird die Europäische Union zurückgestuft zu einem Staatenbund – was eine völlig andere Form des Zusammenschlusses ist und uns als Föderalist*innen noch weiter von unserer Vision eines Europäischen Bundesstaates zurückwirft. Diese einseitige Auflösung des Vorranganspruchs durch einen einzigen Mitgliedstaat ist ein beispielloser Vorgang, den wir so nicht stehen lassen dürfen, denn damit kann die EU keine supranationale Rechtsgemeinschaft mehr sein! Dass europäische Fördermittel unter diesen Umständen nicht mehr uneingeschränkt ausgezahlt werden können, nachdem Polen mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung steht, sollte jetzt allen klar sein. Dies ist auch für das Vertrauen der europäischen Bürger*innen in die EU-Institutionen und die Glaubwürdigkeit der europäischen Grundwerte unerlässlich.

Das polnische Verfassungstribunal sägt an den Grundpfeilern der europäischen Zusammenarbeit. Dies können und wollen wir als überzeugte Europäer*innen nicht hinnehmen. Sollte die polnische Regierung diesen Weg fortführen, schließt sie sich damit selbst aus der europäischen Gemeinschaft aus.

Gleichzeitig nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Kräfte der Zivilgesellschaft in Polen diesem Urteil eine Botschaft der Hoffnung entgegensetzen, indem sich Tausende von ihnen auf öffentlichen Plätzen im ganzen Land zu Protestaktionen zusammenschließen. Sie kämpfen für ein demokratisches und weltoffenes Polen als Teil der Europäischen Union. Diesen pro-europäischen Kräften sprechen wir unsere uneingeschränkte Solidarität aus und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte, fordern wir Junge Europäische Föderalist*innen Deutschlands:

  • Eine aktive Unterstützung unserer Schwesterorganisation in Polen, um zivilgesellschaftlich entschieden gegen das polnische Urteil vorzugehen.
  • Die polnische Regierung muss die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass der Vorrang des EU-Rechts uneingeschränkt gilt. Das Land muss außerdem die Unabhängigkeit der Justiz wieder gewährleisten.
  • Die Europäische Union darf nicht tatenlos dabei zusehen, wie einzelne europäische Staaten die gemeinsamen Werte einseitig aufkündigen. Sämtliche EU-Finanzmittel an Polen sind mit sofortiger Wirkung einzufrieren, bis die polnische Regierung den Vorrang des EU-Rechts gewährleistet.
  • Sollte sich Polen weiter von europäischen Grundprinzipien entfernen, sind neben finanziellen auch institutionelle Sanktionen zu prüfen.
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Code of Conduct der JEF Deutschland

Bundeskongress, 17.10.21

Code of Conduct der JEF Deutschland

Beschluss im Wortlaut:

1. Einleitung

Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, die auf gegenseitigem Respekt, Menschenwürde, Sicherheit und Gleichberechtigung als Voraussetzungen für den vollen Zugang und die aktive Teilhabe beruht und das Recht auf einen geschützten Raum und eine sichere Teilhabe an ihren Aktivitäten widerspiegelt.

Das Ziel dieses Code of Conduct ist es, sicherzustellen, dass sich jede*r Einzelne in der JEF Deutschland sicher, gehört, einbezogen und respektiert fühlt, dass jede*r Einzelne die Möglichkeit hat, sich aktiv in unserem Verein zu beteiligen, und dass die JEF als Organisation kontinuierlich nach weiterer Inklusion, Vielfalt und Sicherheit in all ihren Aktivitäten strebt.

Der Code of Conduct umreißt die soziale und ethische Verantwortung von Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zur Umsetzung des Code of Conducts. Der Code of Conduct umfasst eine Reihe von inhaltlichen und verfahrenstechnischen Regeln, wie z. B. den Einsatz einer Awareness-Stelle, zur Gewährleistung einer sicheren Teilhabe und eines geschützten Raums, der Inklusion, Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts gegenüber Personen, die an JEF-Aktivitäten beteiligt sind.

2. Für wen der Code of Conduct gilt

Der Code of Conduct bindet jede Person, die an den Aktivitäten der JEF Deutschland beteiligt ist, während der gesamten formellen und informellen Aktivitäten, auf die in diesem Absatz, Bezug genommen wird.

Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an einer JEF-Veranstaltung akzeptiert und verpflichtet sich jede*r Teilnehmer*in automatisch zu diesen Regeln.

Als Teilnehmer*in an Aktivitäten der JEF Deutschland wird erwartet, dass der Code of Conduct sowie die gesetzlichen Verpflichtungen bekannt und verständlich sind, unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort der Teilnehmenden.

Sollten jemals Zweifel über ein bestimmtes Verhalten entstehen, sind die Teilnehmer*innen aufgefordert, eine der Kontaktpersonen (wie in Abschnitt 8 definiert) um Rat zu fragen.

3. Wo und wann dieser Code of Conduct gilt

Der Code of Conduct gilt sowohl bei Online- als auch bei Offline-Aktivitäten der JEF Deutschland, sowohl im formellen als auch im informellen Rahmen.

Unter einem formellen Umfeld ist jeder Teil einer Veranstaltung der JEF Deutschland, Arbeitsgemeinschaft oder von Bundesprojekten und Präsenz- sowie Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss zu verstehen.

Unter “informellem Umfeld” sind alle Aktivitäten zu verstehen, die in Verbindung mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Deutschland-Veranstaltung stattfinden, oder andere informelle Zusammenkünfte, die eindeutig mit JEF Deutschland-Aktivitäten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation.

4. Über das Treffen von Annahmen

Die JEF Deutschland ist ein inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa einsetzen wollen. Daher werden JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten ermutigt, ihre bewussten Vorurteile und unbewussten Vorurteile zu überwinden. Dementsprechend sollten JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten ihr Bestes tun, um nicht

  1. Annahmen über eine Person auf Grundlage der Nationalität, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Aussehens, einer Behinderung, der Sprache, des Alters, des sozialen Status oder Weiteres zu treffen;
  2. Annahmen über die religiöse oder politische Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit, andere Überzeugungen oder den Glauben einer anderen Person zu treffen;
  3. die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung einer Person anzunehmen;
  4. die Fähigkeit einer Person anzunehmen, die gleichen Dinge zu tun, die man selbst tun kann;
  5. davon auszugehen, dass jeder in guter Gesundheit ist, physisch oder anderweitig.

5. Über das Handeln in Übereinstimmung mit dem Code of Conduct

Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und umfassen jedes Verhalten, das als unangemessen und unvereinbar mit den Werten der JEF Deutschland angesehen werden kann. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zu Maßnahmen (wie in den Verfahren in Abschnitt 7 definiert).

Die Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles Verhalten anzunehmen und zu fördern, das Folgendes beinhaltet:

  1. andere zu respektieren und sie nicht zu verunglimpfen;
  2. zu respektieren, dass eine andere Person das Wort ergreift;
  3. sensible Themen in einer respektvollen Art und Weise zu diskutieren und daran zu denken, dass sie für andere persönlich sein können;
  4. ein Umfeld zu schaffen, in dem es allen leicht fällt, die eigene Meinung zu äußern;
  5. Unterstützung und Ermöglichung der Teilnahme und Einbeziehung anderer, zum Beispiel durch leichte Sprache und Erklärung von Abkürzungen, Begriffen und schwierigen Konzepten;
  6. keine Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen, körperlichen oder anderen, wie in Punkt 4 dargestellt, vorzunehmen;
  7. es vermeiden, das Aussehen einer anderen Person in einer Weise zu kommentieren, die ihr Unbehagen verursacht oder sie objektiviert;
  8. keine Sprache zu verwenden, die den Gedanken hervorhebt, dass eine grundlegende Gesundheit und Fähigkeit erwartet wird;
  9. die Kultur einer anderen Person nicht zu beurteilen oder negativ zu kommentieren;
  10. keine rassistischen Stereotype in ihrer Rede, ihren Handlungen oder ihrem Verhalten zu nähren, auch nicht als Scherz oder ironisch;
  11. den persönlichen Raum/Intimsphäre anderer zu respektieren und andere nicht ohne deren ausdrückliche Erlaubnis körperlich zu berühren;
  12. andere nicht zu schikanieren, sich über sie lustig zu machen oder sie herabzusetzen, oder über die Fehler anderer zu lachen, es sei denn, sie lachen gemeinsam mit ihnen;
  13. andere JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten nicht in irgendeiner Weise zu belästigen oder zu missbrauchen.

6. Verpflichtungen der JEF Deutschland, Organisator*innen und Moderator*innen von JEF Deutschland Aktivitäten

Vorstellung des Code of Conduct

  1. Der Code of Conduct muss vor jeder JEF Deutschland-Veranstaltung und -Aktivität, bei der der Code Anwendung findet, verbreitet werden. Darüber hinaus sollen zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität die wichtigsten Punkte kurz inhaltlich vorgestellt werden.
  2. Die Vorstellung des Code of Conduct soll:
    1. sicherstellen, dass die Teilnehmer*innen seinen Inhalt und seine Verpflichtungen verstehen;
    2. dem Zweck des Code of Conducts angemessen sein;
    3. die Art und Dauer der Veranstaltung berücksichtigen.
  3. Der Code muss von einem*r der Organisator*innen, Moderator*innen oder der Awareness-Stelle vorgestellt werden, und gleichzeitig müssen die Mittel zur Meldung an die Awareness-Stelle vorgestellt werden; und
  4. Der Code muss während der gesamten Veranstaltung oder Aktivität zum Nachschlagen, online wie offline, zugänglich sein.

Awareness-Stelle

  1. Die Awareness-Stelle stellt die Umsetzung der Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe sicher. Mitglieder der Awareness-Stelle haben die Aufgabe, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Teilnehmer*innen zu gewährleisten und für die Teilnehmer*innen persönlich und online erreichbar zu sein. Sie ist außerdem die erste Anlaufstelle für Mitglieder, die Rat in Konfliktsituationen, bei Diskriminierung sowie bei anderen Formen von Gewalt suchen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
  2. Die Awareness-Stelle besteht aus mindestens zwei bis zu fünf Ansprechpersonen, die zu jeder Zeit kontaktiert werden können. Die Ansprechpersonen sollten möglichst divers sein und verschiedene Geschlechteridentitäten repräsentieren. Hierfür sind geeignete Personen von der BAG Empowerment & Diversity vorzuschlagen, die durch den Bundeskongress gewählt und in die Awareness-Stelle eingesetzt werden. Darüber hinaus können die Mitglieder der Awareness-Stelle andere JEF Mitglieder in der Konfliktlösung schulen. Anschließend können diese die Aufgaben der Awareness-Stelle in deren Abwesenheit bei Veranstaltungen wahrnehmen.
  3. Um die Unabhängigkeit der Awareness-Stelle zu gewährleisten, darf diese nicht aus einem Mitglied des Bundesvorstandes, des Bundesausschuss-Präsidiums, des Bundessekretariats, eines geschäftsführenden Landesvorstandes oder eines Landesausschuss- Präsidiums der Jungen Europäischen Föderalisten oder der Europa Union bestehen.
  4. Das Awareness-Stelle soll bei den Bundesausschüssen und dem Bundeskongress sichtbar vertreten und ansprechbar sein. Sollten nicht zwei Vertreter*innen der Awareness-Stelle für eine Veranstaltung verfügbar sein, so ist eine geschulte Vertretung zu organisieren.
  5. Bei weiteren Veranstaltungen auf Bundesebene sollte nach Möglichkeit eine Person von der Awareness-Stelle oder eine von der Awareness-Stelle geschulte Person anwesend sein. Alternativ sollte mindestens eine Ansprechperson anwesend sein, die den Code of Conduct gelesen und verstanden hat und auf seine Einhaltung auf der Veranstaltung achten kann.
  6. Das Awareness-Team kann auf Anfrage der Landes- und Kreisverbände Personen vor Ort schulen. Außerdem unterstützt die Awareness-Stelle Landes- oder Kreisvorstände auf Wunsch bei Fragen zu gleichberechtigter Teilhabe und diskriminierungsfreiem Miteinander im Verband. Das Ziel sollte der Aufbau von eigenständigen Angeboten bzw. einer eigenen Awareness-Stelle auf der jeweiligen Ebene sein.
  7. Das Awareness-Team kann andere JEF-Organe wie den Bundesvorstand, sowie die Arbeitsgemeinschaft Empowerment & Diversity, unter Achtung der Anonymität auf strukturelle Missstände im Verband aufmerksam machen. Die Awareness-Stelle kann außerdem den Bundesvorstand im Rahmen ihrer thematischen Zuständigkeit beraten.

Formular Code of Conduct

  1. Für die Veranstaltungen und Aktivitäten der JEF steht ein Online-Formular zur Verfügung, das nur der Awareness-Stelle zugänglich ist und von dieser jederzeit aktiv überwacht werden muss;
  2. Das Formular wird von den Kontaktpersonen für zwei Wochen nach der Veranstaltung oder Aktivität überprüft;
  3. Das Formular muss die Möglichkeit bieten, zu erklären, was passiert ist und was die nächsten Schritte sein sollen;
  4. Das Formular muss die Möglichkeit bieten, die eigenen Kontaktdaten anzugeben oder sich für Anonymität zu entscheiden.

7. Reporting

Der Code of Conduct gilt für jedes Mitglied der JEF Deutschland und jede*n Teilnehmer*in an einer JEF-Aktivität, unabhängig von ihrer Rolle in der Organisation. Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das beunruhigend ist oder das einen Verstoß gegen den Code darstellen könnte, sollte das Problem bitte umgehend bei der Awareness-Stelle angesprochen werden, sofern man sich dabei wohlfühlt. Dies kann entweder anonym oder zusammen mit einer Vertrauensperson geschehen. Das gibt der JEF Deutschland die Möglichkeit, sich mit dem Problem zu befassen und es zu korrigieren, idealerweise, bevor es zu einem Gesetzesverstoß oder einer Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit wird.

Unangemessenes oder unerwünschtes Verhalten oder Handeln kann gemeldet werden durch:

  1. Eine oder mehrere der zu Beginn der Aktivität vorgestellten Mitglieder der Awareness-Stelle, persönlich oder online
  2. Ein Code of Conduct-Formular, das zur anonymen Meldung verwendet werden kann und auf der Webseite der Awareness-Stelle verlinkt ist;
  3. Kontaktaufnahme zur Awareness-Stelle und andere Mittel, die zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität genannt werden.

8. Verfahren im Falle von unangemessenem Verhalten

Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen Ansprechpartner*innen bei der Veranstaltung oder Aktivität verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen, in aufeinanderfolgender Reihenfolge und je nach Schwere und Möglichkeit der Wiederholung der Handlung

  1. Nur mit Einverständnis und in Absprache mit der betroffenen bzw. diskriminierten Person können die nächsten Schritte eingeleitet werden.
  2. Die Teilnehmer*innen an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich in Übereinstimmung mit diesem Code of Conduct zu verhalten, und ihnen Hinweise zu geben, wie sie dies tun können;
  3. Ein persönliches Gespräch mit der Person zu führen, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, um sicherzustellen, dass ein gegenseitiges Verständnis über die Art der unangemessenen Handlung besteht, einschließlich der Klärung und Erläuterung möglicher Missverständnisse und interkultureller Unterschiede;
  4. Die anderen Organisator*innen der Veranstaltung oder die Sitzungsleiter*innen, bei Bedarf, über das problematische Verhalten oder den Verstoß gegen den Code of Conduct zu informieren;
  5. Falls gewünscht, durch Moderation eines strukturierten Gesprächs zwischen den Parteien die Situation zu klären;
  6. In Absprache mit dem Organisationsteam und den Moderator*innen der Aktivität die Sitzung unter Beachtung der satzungsgemäßen Bestimmungen zu unterbrechen und/oder der Person, die gegen den Code of Conduct verstößt, die Teilnahme am Rest der Veranstaltung oder Aktivität zu untersagen.

Im Falle einer Meldung gewalttätigen oder potenziell illegalen Verhaltens wird wie in Kapitel 9 Absatz 2 verfahren.

Wenn die Person, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, ein gewähltes Amt in der JEF Deutschland innehat, kann die nächste satzungsgemäße Versammlung, je nach Art des Verstoßes und mit Zustimmung der vom Verhalten betroffenen Person, über den Vorfall informiert werden.

9. Rechtliche Schritte

Repräsentant*innen der JEF Deutschland und alle Teilnehmer*innen an JEF- Deutschland-Veranstaltungen und -Aktivitäten unterliegen den lokalen Gesetzen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie den Code of Conduct sowie alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten. In einem Fall, in dem die Bestimmungen des Code of Conduct mit geltendem Recht in Konflikt stehen sollten, hat das Recht Vorrang.

Im Falle von gewalttätigem oder diskriminierendem Verhalten ist die Ansprechperson verpflichtet, eine Polizeibehörde einzuschalten, wenn dies nach den Gesetzen des Landes notwendig und möglich ist. Die betroffene Person oder Gruppe wird durch diese Maßnahmen nicht daran gehindert, gerichtlich gegen die Person, die gegen das Gesetz verstößt, vorzugehen.

10. Datenschutz

Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Awareness-Stelle und andere am Prozess beteiligte Personen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren erfordert dies oder es dient der Sicherheit des Einzelnen.

Die Kontaktpersonen und andere am Prozess beteiligte Personen dürfen die Identität der Betroffenen nicht ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben.

Jegliches schriftliche Material, das Informationen über die beteiligten Personen enthält, sollte nicht länger aufbewahrt werden, als es dem Zweck und der Zeit der Lösung des Falles dient. Es muss umgehend nach Abschluss des Falles – spätestens zwei Jahren nach der Erstdokumentation des Vorfalls – von allen Geräten, Datenbanken und anderen Orten gelöscht werden. Vor der Löschung soll der Erkenntnisgewinn in einen Handlungsleitfaden für die Awareness-Stelle integriert werden.

Code of Conduct der JEF Deutschland
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Eine Europäische Agentur für politische Bildung!

Bundesausschuss, 20.03.2021

Eine Europäische Agentur für politische Bildung!

Beschluss im Wortlaut:

Die Grundaufgabe politischer Bildung ist es, mündige und demokratiebewusste Bürger*innen zu bilden, die selbstbestimmt den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit begegnen können. Damit ist politische Bildungsarbeit immer auch als demokratische Bildungsarbeit zu verstehen und folglich eine essentielle Säule wehrhafter Demokratien und offener Gesellschaften. Dies gilt nicht nur in Deutschland, wo die Bundeszentrale für politische Bildung diese Rolle bereits übernimmt, sondern auch in Europa.

Wir beobachten, dass die Lebensrealität vieler Europäer*innen längst nicht mehr nur innerhalb von nationalstaatlichen Räumen stattfindet. Der gemeinsame Binnenmarkt, der Schengenraum, die Europawahl oder Erasmus+ tragen alle dazu bei, Grenzen nicht nur physisch, sondern auch in den Köpfen der Menschen zu überwinden und das Verständnis von Europa als Gemeinschaft zu fördern. Zugleich beobachten wir mit Sorge, dass – auch unter dem Eindruck komplexer globaler, regionaler und lokaler Krisen – Populismus, Extremismus und Ressentiments gegen Demokratie, die Europäische Union und ein friedliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft wachsen.

Politische Bildung besteht nicht in allen europäischen Staaten unmittelbar als Institution und fehlt auf europäischer Ebene gänzlich. Existiert politische Bildung allein auf nationalstaatlicher Ebene, besteht immer die Gefahr, dass sie sich allein an nationalen Interessen orientiert und nur nationale politische Systeme in den Blick nimmt. Ein gemeinsames Verständnis über die Europäische Union, deren Aufbau, Institutionen und Funktionsweise sowie Demokratie, Föderalismus und Partizipation in einem vielfältigen und vereinten Europa kann sich im jetzigen System ohne gemeinsame europäische politische Bildung kaum entwickeln.

Wir setzen uns dafür ein, politische Bildung in Europa zeitgemäß und gemeinsam zu organisieren. Zusammenleben in Europa und die Europäische Union sind unsere Gegenwart und Zukunft. In einer stetig zusammenwachsenden Union ist es uns deshalb wichtig, dass grundlegendes Wissen über die europäischen Institutionen sowie ihre Aufgaben und Funktionen vermittelt wird.

Aber europapolitische Bildungsarbeit geht weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Es geht darum, Europäer*innen dazu zu befähigen, sich aktiv und kritisch mit dem politischen System, in dem sie leben, auseinanderzusetzen. So betont auch der 16. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend explizit, dass insbesondere junge Menschen die Möglichkeiten erhalten müssen, sich aktiv für Europa, die europäische Solidarität und die europäische Integration einzusetzen und sich zugleich mit europäischen Entwicklungen auch kritisch zu beschäftigen.

Es gilt also, europapolitische Bildungsarbeit gezielt zu fördern. Als JEF Deutschland schließen wir uns daher der Forderung nach einer Europäischen Agentur für politische Bildung (EAPB) an.

Eine solche Agentur sollte

  • einen klar definierten Auftrag haben, um europäische politische Bildung zu ermöglichen und zu entwickeln 
  • sich sowohl an junge Menschen richten als auch lebenslanges Lernen unterstützen 
  • wissenschaftlich ausgewogen informieren 
  • sich nicht auf parteipolitische Stellungnahmen, sondern auf die Vermittlung von Fakten und Zusammenhängen konzentrieren. 
  • die Vielfalt der europäischen Staaten und ihrer Systeme repräsentieren 
  • unabhängig sein, sich aber klar an den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union aufgeführten Werten orientieren 
  • dem Europäischen Parlament als der Bürgerkammer berichtspflichtig sein. 
  • mit anerkannten Bildungsinstitutionen kooperieren
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Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Bundesausschuss, 20.03.2021

Wir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!

Beschluss im Wortlaut:

Nach langen Verhandlungen bringen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union die Konferenz zur Zukunft Europas auf den Weg. Die Organe der Europäischen Union werden gemeinsam den Vorsitz einnehmen und ein Exekutivdirektorium übernimmt die Steuerung der Konferenz. Es ist eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, die wir zwar begrüßen, die aber dennoch hinter unseren Erwartungen zurückbleibt und viele Fragen offen lässt. So wird etwa die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie junger Menschen explizit genannt – doch bleibt die konkrete Form deren Einbindung in der gemeinsamen Erklärung weitestgehend unklar.

Wir haben bereits im März 2020 gefordert, dass die Konferenz zur Zukunft Europas keine Zuhörübung werden darf. Diese Forderung ist heute aktueller denn je. Es ist unerlässlich, dass europäische Bürger*innen und die organisierte Zivilgesellschaft in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Zukunftskonferenz spielen werden. Auch müssen die Ergebnisse der Debatte zu verbindlichen Resultaten führen. Andernfalls droht der Anspruch der Bürger*innenbeteiligung, zu einer Farce zu verkommen. Dabei ist im Kontext der Pandemie die Notwendigkeit für Reformen der Europäischen Union überdeutlich geworden. Damit Europa vor dem Hintergrund vielfältiger Herausforderungen für die Zukunft gerüstet ist, müssen wir jetzt die Weichen für eine ambitionierte Neugestaltung der bestehenden Institutionen der Europäischen Union stellen.

Wir fordern daher:

Die Konferenz zur Zukunft Europas muss in einen Konvent zur Zukunft Europas münden!

Seit dem Europäischen Konvent 2002-03 wurde nicht grundlegend über die Zukunft der Europäischen Union debattiert. Noch nie konnten Bürger*innen ihre Vision einer gemeinsamen europäischen Zukunft formulieren und in den politischen Entscheidungsprozess einbringen.

Damals wie heute gilt: Eine institutionelle Neugestaltung der Europäischen Union zur Bewältigung jetziger und künftiger Herausforderungen ist unabdingbar! Vor dem Hintergrund zunehmend illiberaler und antidemokratischer Tendenzen mitten in Europa, wachsender geopolitischer Bedrohungen, längst überfälliger Reformen hin zu einer humanitären Asyl- und Migrationspolitik, zunehmender Herausforderungen von Digitalisierung und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, des sich zuspitzenden Klimawandels sowie einer wachsenden sozialen Fragmentierung in der europäischen Gesellschaft, steht das jetzige politische System der Europäischen Union vor einem Wendepunkt. Wenn es zu keiner grundlegenden Neugestaltung der Europäischen Union kommt, wird der Druck dieser Wandlungsprozesse die Zukunft des europäischen Zusammenhalts gefährden. Daher muss sich die Zukunftskonferenz der Frage nach dem Ziel und dem Zweck der Europäischen Union stellen und einen Aufbruch in eine demokratische, gemeinsame und nachhaltige Zukunft ermöglichen.

Forderungen an den Europäischen Konvent

Im Jahr 2003 verfolgte der vergangene Europäische Konvent das Ziel, die Europäische Union transparenter und demokratischer zu machen. Die Ergebnisse des Verfassungskonvents wurden als Optionen und Empfehlungen den Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Die letzte Entscheidung über die Verwirklichung der Konventsergebnisse oblag damit dem Europäischen Rat. Bedauerlicherweise scheiterte der letzte Konvent an Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Der anschließende Vertrag von Lissabon nahm zwar einige der vorher vereinbarten Reformen auf, blieb jedoch hinter den Erwartungen und Hoffnungen des Konvents zurück. Daher müssen wir hieraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Die nationalen Regierungen müssen sich dazu bekennen, die Ergebnisse der Zukunftskonferenz in konkrete politische Entscheidungen zu überführen. Ein geeignetes Format ist hierbei ein erneuerter europäischer Verfassungskonvent. Ausgehend von den Ergebnissen der Zukunftskonferenz muss er eine Verfassung erarbeiten, die letztlich auf den Willen der Bürger*innen zurückgeht. Dieses Format ermöglicht zum einen die Umsetzung der Ergebnisse, die in Diskussionen und Gesprächen über die Zukunft Europas im Austausch mit den Ideen der Bürger*innen entstehen werden. Zudem entwickelt der Konvent die skizzierten Ideen der Zukunftskonferenz zu konkreten Maßnahmen weiter.

 

Die Rolle der Jungen Europäischen Föderalist*innen

Wir fordern eine bedeutende Rolle für die organisierte Zivilgesellschaft in der Zukunftskonferenz – auch für die Jungen Europäischen Föderalist*innen. Die organisierte Zivilgesellschaft arbeitet seit Jahren an Konzepten, wie die Europäische Union der Zukunft aussehen soll. Daher wollen wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als feste Partner*innen in die Konferenz eingebunden sein. Die Mitwirkung muss den Zugriff auf Informationen und Mitgestaltungsmöglichkeiten umfassen, denn wir möchten die Debatten konstruktiv mitgestalten. Die JEF sowie weitere Vertreter*innen der organisierten Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus offiziell als Expert*innen zu institutionellen Reformen und weiteren Themen eingebunden werden. Die umfängliche Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft kann auch im Laufe der Konferenz noch erreicht werden, etwa indem sich die JEF zur*m beständigen Partner*in und Berater*in der Bürgerräte etabliert.

Die JEF wird sich dafür einsetzen, die Zukunftskonferenz durch ihre beständige Prozessbegleitung und ihre konstruktive Kritik zu einer Plattform werden zu lassen, die widerstreitende Meinungen zulässt, die organisierte Zivilgesellschaft verbindlich und ergebnisoffen einbindet sowie Vertragsänderungen nicht ausschließt und vor allem in einem anschließenden Konvent mündet. Im Geiste von über 70 Jahren “just a generation ahead” setzen wir uns dafür ein, unsere demokratische, europäische und föderale Zukunft mitzugestalten – Europäischer Konvent, jetzt!

BundesverbandWir brauchen nicht nur die Konferenz, sondern einen Konvent zur Zukunft Europas!
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Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Bundesausschuss, 07.11.20

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland verurteilen den kulturellen Genozid an den Uigur*innen in China und setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im vollständigen Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Beendigung der Diskriminierung der Uigur*innen in China hinwirken.

Im November 2019 geleakte Akten belegen, wie umfassend Chinas Staatsgewalt die uigurische Minderheit insbesondere in der autonomen Provinz Xinjiang verfolgt und massenhaft diskriminiert. Die chinesische Regierung leugnet seither Lager und Repression gegen Uigur*innen in der chinesischen Volksrepublik. Dennoch legen Recherchen internationaler Medien und Rechercheverbünde nahe, dass Uigur*innen in großer Zahl ohne rechtsstaatliches Verfahren zu Umerziehungszwecken in Lagern interniert, misshandelt und zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Darüber hinaus findet eine systematische Überwachung des Alltags der in der Provinz Xinjiang lebenden Uigur*innen statt.

Die Europäische Union trägt historische Verantwortung, sich kompromisslos für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Prinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz stehen im Zentrum der europäischen Idee. Die EU als Wertegemeinschaft sollte diese Werte sowohl intern als auch extern verteidigen.

Durch enge wirtschaftliche Verflechtungen profitieren Mitgliedstaaten der EU und aus ihr stammende Unternehmen zudem von den politischen Bedingungen innerhalb Chinas.

Wir setzen uns bei politischen Vertreter*innen der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten dafür ein, auf die Beendigung der geschilderten Zustände in der Provinz Xinjiang hinzuwirken.

Wir fordern:

  • Eine Verordnung in der Wirtschaftsgesetzgebung, die eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von EU-Firmen an Zwangsarbeit in China sanktioniert.
  • Ein Ersuchen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten der EU, um eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe in der Provinz Xinjiang einzuleiten.
  • Politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Beteiligte am kulturellen Genozid in der Volksrepublik China.
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Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

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Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

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Europa und die USA

Gemeinsamer Bundesausschuss JEF und EUD, 07.11.20

Europa und die USA

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen mit ihren Zielen in der Tradition gemeinsamer, transatlantischer Interessen und Werte, die in der Herrschaft des Rechts, den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten sowie besonders im europäischen Föderalismus zum Ausdruck kommen. 

Leider konnte in den letzten Jahren eine zunehmende Erosion dieser Werte in den USA beispielsweise in Form des fehlenden Respekts der Trump-Administration gegenüber demokratischen Institutionen aber auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit zunehmend in Europa beobachtet werden. Die künftige transatlantische Zusammenarbeit kann und sollte daher unter dem Vorzeichen einer gemeinsamen Rückbesinnung auf besagte Werte erfolgen.

Dieses gemeinsame Grundverständnis ist historisch gewachsen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten maßgeblichen Einfluss auf die Durchsetzung der freiheitlichen Demokratie in Europa. Sie unterstützten den europäischen Einigungsprozess und die diesem zugrundeliegende deutsch-französische Aussöhnung. Sie halfen nach 1989/1990 bei der Stabilisierung der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die USA sind nach wie vor von größter Bedeutung für Europa, zum Beispiel für seine Sicherheit. 

Europa muss unabhängig von den USA mehr Verantwortung für seine Sicherheit übernehmen und mehr Einfluss in der Welt anstreben, um freiheitliche Werte zu verteidigen. Dies schließt jedoch eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit nicht aus. Im Gegenteil ist mehr Zusammenarbeit bei den drängenden Problemen unserer Zeit wie etwa beim Kampf gegen den Klimawandel dringend geboten.

Seit einigen Jahren schon ist eine Abwendung der USA von Europa feststellbar, die sich unter der Präsidentschaft Donald Trumps dramatisch beschleunigt hat und die nicht zuletzt durch eine schwere, inneramerikanische Krise weiter verschärft wird. Angesichts des Amtsantritts des neuen Präsidenten Joe Biden appellieren wir ausdrücklich für die Erneuerung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Es ist an der Zeit, dass sich demokratische Kräfte beiderseits des Atlantiks konstruktiv begegnen und der gemeinsamen Verantwortung bewusst werden.

Die Spannungen innerhalb der Gesellschaften bedrohen den demokratischen Zusammenhalt auf beiden Seiten des Atlantiks. Die USA und Europa stehen vor der Herausforderung, soziale Spaltungen zu überwinden und darüber hinaus einen neuen Konsens über den Wert der Grund- und Menschenrechte, von Völkerverständigung und internationaler Zusammenarbeit herzustellen. Hierzu müssen auf Grundlage gemeinsamer Interessen neue Wege gefunden werden, um wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diejenigen zurückzugewinnen, die in Europa wie in den USA das Vertrauen in die Institutionen verloren haben, die auf dem gemeinsamen transatlantischen Erbe gründen.

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Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Bundesausschuss, 07.11.20

Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Beschluss im Wortlaut:

Analyse

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Welthandel und die bisherige Handelspolitik in den vergangenen Monaten grundsätzlich in Frage gestellt. Dabei war zu beobachten, dass die europäische Wirtschaft in fragile, globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, die mittlerweile einen Großteil des globalen Handels ausmachen. Uns wurde schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Europäische Union und unser Wohl von einem funktionierenden, globalen Handelssystem und krisenfesten Lieferketten abhängig sind. Gerade diese Lieferketten haben unseren Wohlstand generiert und Beschäftigung geschaffen. Dennoch müssen wir feststellen, dass eine auf Kostenminimierung und Effizienz reduzierte Globalisierung zu dramatischen Konsequenzen und Abhängigkeiten führen kann.

Als Junge Europäische Föderalist*innen stehen wir für eine solidarische, offene sowie nachhaltige Welt, die wir vorantreiben und mitgestalten wollen. In diesem Sinne möchten wir an dieser Stelle erneut unseren Beschluss “Vorurteile abbauen – für eine faire Handelspolitik” vom 64. Bundeskongress in Bremen bekräftigen und darauf aufbauend weitere Forderungen stellen!

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft

Die gemeinsamen Werte und Ziele der Europäischen Union sind vertraglich festgeschrieben. Sie stehen in der Präambel sowie in den Artikeln 2 und 3 des Vertrages über die Europäische Union. Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Menschenrechte; die Solidarität zwischen den Völkern; die Förderung von Frieden, Sicherheit, Fortschritt und globaler nachhaltiger Entwicklung in Europa und in der Welt. Die EU ist in ihren Außenbeziehungen Demokratie und Menschenrechten verpflichtet. Ziel der EU ist es, in allen Politikbereichen und Programmen die Einhaltung von Menschenrechten zu berücksichtigen. Darüber hinaus verpflichten die Gründungsprinzipien die EU explizit dazu, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Bedeutung beizumessen wie bürgerlichen und politischen Rechten.

Die Europäische Union ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Europäische Unternehmen haben einen großen Einfluss auf die globale Produktion von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Als Wertegemeinschaft ist die Europäische Union eben mehr als eine bloße Wirtschaftsunion mit gemeinsamem Binnenmarkt. In diesem Sinne sind die gemeinsamen Werte und Ziele der EU auch richtungsweisend für die geltenden Mindeststandards des Binnenmarktes, wodurch Arbeitnehmer*innen sowie die Umwelt effektiv geschützt werden können.

Da mit diesem Einfluss auch Verantwortung einhergeht, muss die EU diese Verantwortung endlich auch für ihre globalen Lieferketten übernehmen. Denn die geltenden Grundwerte gehen weiter als bis an den Rand der EU, sie können nicht plötzlich an den eigenen Grenzen enden. Sie müssen mit den Außenbeziehungen der Europäischen Union einhergehen und auch entlang der Lieferketten Berücksichtigung finden!

Europäisches Lieferkettengesetz als Lösung

Ein europäisches Lieferkettengesetz ist eine passende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen, da es im Einklang mit den 2015 von allen UN-Mitgliedstaaten angenommenen “Globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung” (SDG) stehen würde. Die insgesamt 17 festgeschriebenen Ziele, die bis 2030 in allen Ländern umgesetzt werden sollen, fordern von Unternehmen eine nachhaltigere Gestaltung ihrer Wertschöpfungsketten. Hierzu hat die EU-Kommission bereits am 24. Februar 2020 im Rahmen einer Studie feststellen lassen, dass Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreichend eingehalten werden. Auch eine durch die Bundesregierung durchgeführte Umfrage mit 450 deutschen Unternehmen hat ergeben, dass lediglich 17 Prozent der Teilnehmenden ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.

Was es bedeutet, keine verbindlichen Regelungen in diesem Bereich zu haben, zeigen zahlreiche Beispiele von Menschenrechtsverletzungen, an denen deutsche Unternehmen beteiligt sind. Einige davon, wie z.B. Brände in Textilfabriken in Bangladesch, Massenentlassungen in Pakistan durch Corona-bedingte-Stornierungen oder Exporte giftiger Pestizide nach Indien, sind ans Licht der Öffentlichkeit gekommen, wohingegen die allermeisten Vorfälle im Verborgenen bleiben. Zur Realität vieler Beschäftigter am unteren Ende der Lieferkette im Globalen Süden gehören unfaire Löhne, Ausbeutung, Kinderarbeit, sexualisierte Gewalt, fehlende soziale Sicherungssysteme, Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte oder mangelhafte Feuer- sowie Gebäudesicherheit am Arbeitsstandort.

Diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit von gemeinsamen Standards und klaren Vorgaben, um juristische Grauzonen, anhaltende Ausbeutung von Beschäftigten sowie eine fortschreitende Zerstörung der Umwelt zu vermeiden. Das Lieferkettengesetz ist daher ein entscheidender Faktor dafür, die Globalisierung nachhaltiger, solidarischer und gerechter zu gestalten!

Forderungen

Dies vorausgeschickt, fordern wir – als Junge Europäische Föderalist*innen –, dass europäische Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen haben. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen haben in der Vergangenheit – wie oben dargestellt – keine zufriedenstellende Wirkung gezeigt.

Es bedarf dazu einer einheitlichen Regelung im gemeinsamen Binnenmarkt, damit keine Standortvorteile sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen und um Transparenz für die Konsument*innen sowie Endverbraucher*innen herzustellen.

Wir fordern daher die deutsche Bundesregierung – während ihrer EU-Ratspräsidentschaft – sowie alle EU-Institutionen dazu auf, den Erlass einer neuen Verordnung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten voranzutreiben. Alle Unternehmen, die Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sollen hierin verpflichtet werden, folgende umfangreiche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und einzuhalten:

  • Missstände in Ihren Lieferketten zu identifizieren
  • aus der Verordnung resultierende Pflichtverletzungen abzustellen und deren Umsetzung nachzuverfolgen
  • in ihrer Außenkommunikation sowohl ihre Lieferketten offenzulegen, als auch die Umsetzungen ihrer Sorgfaltspflichten transparent zu kommunizieren

Die neue Verordnung soll folgende Schutzbereiche abdecken:

Menschenrechte

  • Unternehmen sollen Menschenrechte achten und schützen (insbesondere Kinderrechte, Schutzpflichten gegenüber Arbeitnehmer*innen, die Rechte indigener Völker)
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist hierbei die anzuwendende Grundlage
  • Ein besonderer Fokus muss auf der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit liegen. Dies umfasst den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt, die Gewährleistung von sexuellen und reproduktiven Rechten und geschlechtsspezifische Risiko- und Folgeabschätzungen aller unternehmerischen Tätigkeiten.

Umwelt und Klima

  • Unternehmen sollen im Umgang mit der Umwelt das Vorsorgeprinzip beachten
  • Unternehmen sollen die Initiative ergreifen, um ein umfassendes Verständnis von Umwelt- und Klimaschutz zu fördern
  • Die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien soll gefördert werden
  • Unternehmen sollen so weit es möglich ist auf klimaneutrale Energiequellen setzen
  • Das Pariser Klimaabkommen und die SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) sind als ökologische Leitlinien in die Sorgfaltspflichten mit einzubeziehen

Sozialstandards

  • Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren
  • Unternehmen sollen sich an ein für das jeweilige Produktionsland existenzsicherndes und faires Lohnniveau halten sowie Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern gewährleisten.
  • Es sollen soziale Sicherungssysteme gefördert werden
  • Als Richtschnur sind an dieser Stelle die internationalen Arbeitsstandards heranzuziehen

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, muss die Verordnung auch verpflichtende Durchsetzungsmechanismen enthalten.

Die Durchsetzung soll zum einen durch nationale Behörden erfolgen, die über die notwendigen Kapazitäten und Befugnisse verfügen. Mithilfe eines Sanktionsmechanismus sollen die Unternehmen zur Einhaltung ihrer Due-Diligence-Verpflichtungen gezwungen werden. Eventuell zu erhebende Bußgelder bemessen sich am weltweiten Umsatz der verpflichteten Unternehmen.

Zum anderen müssen auch die Schäden von individuellen Personen ausgeglichen werden. Deshalb sollen für die Geschädigten aus Drittstaaten effektive Klagemöglichkeiten vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden, damit diese ihre Schäden gegenüber den europäischen Unternehmen, die dafür verantwortlich gemacht werden sollen, geltend machen könne. Die Geschädigten sollen zudem durch Informationen und weitere Hilfestellungen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte durchsetzen zu können.

 

 

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