Bundeskongress, 17.10.21

Code of Conduct der JEF Deutschland

Beschluss im Wortlaut:

1. Einleitung

Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, die auf gegenseitigem Respekt, Menschenwürde, Sicherheit und Gleichberechtigung als Voraussetzungen für den vollen Zugang und die aktive Teilhabe beruht und das Recht auf einen geschützten Raum und eine sichere Teilhabe an ihren Aktivitäten widerspiegelt.

Das Ziel dieses Code of Conduct ist es, sicherzustellen, dass sich jede*r Einzelne in der JEF Deutschland sicher, gehört, einbezogen und respektiert fühlt, dass jede*r Einzelne die Möglichkeit hat, sich aktiv in unserem Verein zu beteiligen, und dass die JEF als Organisation kontinuierlich nach weiterer Inklusion, Vielfalt und Sicherheit in all ihren Aktivitäten strebt.

Der Code of Conduct umreißt die soziale und ethische Verantwortung von Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zur Umsetzung des Code of Conducts. Der Code of Conduct umfasst eine Reihe von inhaltlichen und verfahrenstechnischen Regeln, wie z. B. den Einsatz einer Awareness-Stelle, zur Gewährleistung einer sicheren Teilhabe und eines geschützten Raums, der Inklusion, Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts gegenüber Personen, die an JEF-Aktivitäten beteiligt sind.

2. Für wen der Code of Conduct gilt

Der Code of Conduct bindet jede Person, die an den Aktivitäten der JEF Deutschland beteiligt ist, während der gesamten formellen und informellen Aktivitäten, auf die in diesem Absatz, Bezug genommen wird.

Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an einer JEF-Veranstaltung akzeptiert und verpflichtet sich jede*r Teilnehmer*in automatisch zu diesen Regeln.

Als Teilnehmer*in an Aktivitäten der JEF Deutschland wird erwartet, dass der Code of Conduct sowie die gesetzlichen Verpflichtungen bekannt und verständlich sind, unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort der Teilnehmenden.

Sollten jemals Zweifel über ein bestimmtes Verhalten entstehen, sind die Teilnehmer*innen aufgefordert, eine der Kontaktpersonen (wie in Abschnitt 8 definiert) um Rat zu fragen.

3. Wo und wann dieser Code of Conduct gilt

Der Code of Conduct gilt sowohl bei Online- als auch bei Offline-Aktivitäten der JEF Deutschland, sowohl im formellen als auch im informellen Rahmen.

Unter einem formellen Umfeld ist jeder Teil einer Veranstaltung der JEF Deutschland, Arbeitsgemeinschaft oder von Bundesprojekten und Präsenz- sowie Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss zu verstehen.

Unter “informellem Umfeld” sind alle Aktivitäten zu verstehen, die in Verbindung mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Deutschland-Veranstaltung stattfinden, oder andere informelle Zusammenkünfte, die eindeutig mit JEF Deutschland-Aktivitäten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation.

4. Über das Treffen von Annahmen

Die JEF Deutschland ist ein inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa einsetzen wollen. Daher werden JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten ermutigt, ihre bewussten Vorurteile und unbewussten Vorurteile zu überwinden. Dementsprechend sollten JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten ihr Bestes tun, um nicht

  1. Annahmen über eine Person auf Grundlage der Nationalität, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Aussehens, einer Behinderung, der Sprache, des Alters, des sozialen Status oder Weiteres zu treffen;
  2. Annahmen über die religiöse oder politische Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit, andere Überzeugungen oder den Glauben einer anderen Person zu treffen;
  3. die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung einer Person anzunehmen;
  4. die Fähigkeit einer Person anzunehmen, die gleichen Dinge zu tun, die man selbst tun kann;
  5. davon auszugehen, dass jeder in guter Gesundheit ist, physisch oder anderweitig.

5. Über das Handeln in Übereinstimmung mit dem Code of Conduct

Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und umfassen jedes Verhalten, das als unangemessen und unvereinbar mit den Werten der JEF Deutschland angesehen werden kann. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zu Maßnahmen (wie in den Verfahren in Abschnitt 7 definiert).

Die Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles Verhalten anzunehmen und zu fördern, das Folgendes beinhaltet:

  1. andere zu respektieren und sie nicht zu verunglimpfen;
  2. zu respektieren, dass eine andere Person das Wort ergreift;
  3. sensible Themen in einer respektvollen Art und Weise zu diskutieren und daran zu denken, dass sie für andere persönlich sein können;
  4. ein Umfeld zu schaffen, in dem es allen leicht fällt, die eigene Meinung zu äußern;
  5. Unterstützung und Ermöglichung der Teilnahme und Einbeziehung anderer, zum Beispiel durch leichte Sprache und Erklärung von Abkürzungen, Begriffen und schwierigen Konzepten;
  6. keine Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen, körperlichen oder anderen, wie in Punkt 4 dargestellt, vorzunehmen;
  7. es vermeiden, das Aussehen einer anderen Person in einer Weise zu kommentieren, die ihr Unbehagen verursacht oder sie objektiviert;
  8. keine Sprache zu verwenden, die den Gedanken hervorhebt, dass eine grundlegende Gesundheit und Fähigkeit erwartet wird;
  9. die Kultur einer anderen Person nicht zu beurteilen oder negativ zu kommentieren;
  10. keine rassistischen Stereotype in ihrer Rede, ihren Handlungen oder ihrem Verhalten zu nähren, auch nicht als Scherz oder ironisch;
  11. den persönlichen Raum/Intimsphäre anderer zu respektieren und andere nicht ohne deren ausdrückliche Erlaubnis körperlich zu berühren;
  12. andere nicht zu schikanieren, sich über sie lustig zu machen oder sie herabzusetzen, oder über die Fehler anderer zu lachen, es sei denn, sie lachen gemeinsam mit ihnen;
  13. andere JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten nicht in irgendeiner Weise zu belästigen oder zu missbrauchen.

6. Verpflichtungen der JEF Deutschland, Organisator*innen und Moderator*innen von JEF Deutschland Aktivitäten

Vorstellung des Code of Conduct

  1. Der Code of Conduct muss vor jeder JEF Deutschland-Veranstaltung und -Aktivität, bei der der Code Anwendung findet, verbreitet werden. Darüber hinaus sollen zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität die wichtigsten Punkte kurz inhaltlich vorgestellt werden.
  2. Die Vorstellung des Code of Conduct soll:
    1. sicherstellen, dass die Teilnehmer*innen seinen Inhalt und seine Verpflichtungen verstehen;
    2. dem Zweck des Code of Conducts angemessen sein;
    3. die Art und Dauer der Veranstaltung berücksichtigen.
  3. Der Code muss von einem*r der Organisator*innen, Moderator*innen oder der Awareness-Stelle vorgestellt werden, und gleichzeitig müssen die Mittel zur Meldung an die Awareness-Stelle vorgestellt werden; und
  4. Der Code muss während der gesamten Veranstaltung oder Aktivität zum Nachschlagen, online wie offline, zugänglich sein.

Awareness-Stelle

  1. Die Awareness-Stelle stellt die Umsetzung der Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe sicher. Mitglieder der Awareness-Stelle haben die Aufgabe, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Teilnehmer*innen zu gewährleisten und für die Teilnehmer*innen persönlich und online erreichbar zu sein. Sie ist außerdem die erste Anlaufstelle für Mitglieder, die Rat in Konfliktsituationen, bei Diskriminierung sowie bei anderen Formen von Gewalt suchen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
  2. Die Awareness-Stelle besteht aus mindestens zwei bis zu fünf Ansprechpersonen, die zu jeder Zeit kontaktiert werden können. Die Ansprechpersonen sollten möglichst divers sein und verschiedene Geschlechteridentitäten repräsentieren. Hierfür sind geeignete Personen von der BAG Empowerment & Diversity vorzuschlagen, die durch den Bundeskongress gewählt und in die Awareness-Stelle eingesetzt werden. Darüber hinaus können die Mitglieder der Awareness-Stelle andere JEF Mitglieder in der Konfliktlösung schulen. Anschließend können diese die Aufgaben der Awareness-Stelle in deren Abwesenheit bei Veranstaltungen wahrnehmen.
  3. Um die Unabhängigkeit der Awareness-Stelle zu gewährleisten, darf diese nicht aus einem Mitglied des Bundesvorstandes, des Bundesausschuss-Präsidiums, des Bundessekretariats, eines geschäftsführenden Landesvorstandes oder eines Landesausschuss- Präsidiums der Jungen Europäischen Föderalisten oder der Europa Union bestehen.
  4. Das Awareness-Stelle soll bei den Bundesausschüssen und dem Bundeskongress sichtbar vertreten und ansprechbar sein. Sollten nicht zwei Vertreter*innen der Awareness-Stelle für eine Veranstaltung verfügbar sein, so ist eine geschulte Vertretung zu organisieren.
  5. Bei weiteren Veranstaltungen auf Bundesebene sollte nach Möglichkeit eine Person von der Awareness-Stelle oder eine von der Awareness-Stelle geschulte Person anwesend sein. Alternativ sollte mindestens eine Ansprechperson anwesend sein, die den Code of Conduct gelesen und verstanden hat und auf seine Einhaltung auf der Veranstaltung achten kann.
  6. Das Awareness-Team kann auf Anfrage der Landes- und Kreisverbände Personen vor Ort schulen. Außerdem unterstützt die Awareness-Stelle Landes- oder Kreisvorstände auf Wunsch bei Fragen zu gleichberechtigter Teilhabe und diskriminierungsfreiem Miteinander im Verband. Das Ziel sollte der Aufbau von eigenständigen Angeboten bzw. einer eigenen Awareness-Stelle auf der jeweiligen Ebene sein.
  7. Das Awareness-Team kann andere JEF-Organe wie den Bundesvorstand, sowie die Arbeitsgemeinschaft Empowerment & Diversity, unter Achtung der Anonymität auf strukturelle Missstände im Verband aufmerksam machen. Die Awareness-Stelle kann außerdem den Bundesvorstand im Rahmen ihrer thematischen Zuständigkeit beraten.

Formular Code of Conduct

  1. Für die Veranstaltungen und Aktivitäten der JEF steht ein Online-Formular zur Verfügung, das nur der Awareness-Stelle zugänglich ist und von dieser jederzeit aktiv überwacht werden muss;
  2. Das Formular wird von den Kontaktpersonen für zwei Wochen nach der Veranstaltung oder Aktivität überprüft;
  3. Das Formular muss die Möglichkeit bieten, zu erklären, was passiert ist und was die nächsten Schritte sein sollen;
  4. Das Formular muss die Möglichkeit bieten, die eigenen Kontaktdaten anzugeben oder sich für Anonymität zu entscheiden.

7. Reporting

Der Code of Conduct gilt für jedes Mitglied der JEF Deutschland und jede*n Teilnehmer*in an einer JEF-Aktivität, unabhängig von ihrer Rolle in der Organisation. Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das beunruhigend ist oder das einen Verstoß gegen den Code darstellen könnte, sollte das Problem bitte umgehend bei der Awareness-Stelle angesprochen werden, sofern man sich dabei wohlfühlt. Dies kann entweder anonym oder zusammen mit einer Vertrauensperson geschehen. Das gibt der JEF Deutschland die Möglichkeit, sich mit dem Problem zu befassen und es zu korrigieren, idealerweise, bevor es zu einem Gesetzesverstoß oder einer Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit wird.

Unangemessenes oder unerwünschtes Verhalten oder Handeln kann gemeldet werden durch:

  1. Eine oder mehrere der zu Beginn der Aktivität vorgestellten Mitglieder der Awareness-Stelle, persönlich oder online
  2. Ein Code of Conduct-Formular, das zur anonymen Meldung verwendet werden kann und auf der Webseite der Awareness-Stelle verlinkt ist;
  3. Kontaktaufnahme zur Awareness-Stelle und andere Mittel, die zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität genannt werden.

8. Verfahren im Falle von unangemessenem Verhalten

Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen Ansprechpartner*innen bei der Veranstaltung oder Aktivität verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen, in aufeinanderfolgender Reihenfolge und je nach Schwere und Möglichkeit der Wiederholung der Handlung

  1. Nur mit Einverständnis und in Absprache mit der betroffenen bzw. diskriminierten Person können die nächsten Schritte eingeleitet werden.
  2. Die Teilnehmer*innen an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich in Übereinstimmung mit diesem Code of Conduct zu verhalten, und ihnen Hinweise zu geben, wie sie dies tun können;
  3. Ein persönliches Gespräch mit der Person zu führen, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, um sicherzustellen, dass ein gegenseitiges Verständnis über die Art der unangemessenen Handlung besteht, einschließlich der Klärung und Erläuterung möglicher Missverständnisse und interkultureller Unterschiede;
  4. Die anderen Organisator*innen der Veranstaltung oder die Sitzungsleiter*innen, bei Bedarf, über das problematische Verhalten oder den Verstoß gegen den Code of Conduct zu informieren;
  5. Falls gewünscht, durch Moderation eines strukturierten Gesprächs zwischen den Parteien die Situation zu klären;
  6. In Absprache mit dem Organisationsteam und den Moderator*innen der Aktivität die Sitzung unter Beachtung der satzungsgemäßen Bestimmungen zu unterbrechen und/oder der Person, die gegen den Code of Conduct verstößt, die Teilnahme am Rest der Veranstaltung oder Aktivität zu untersagen.

Im Falle einer Meldung gewalttätigen oder potenziell illegalen Verhaltens wird wie in Kapitel 9 Absatz 2 verfahren.

Wenn die Person, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, ein gewähltes Amt in der JEF Deutschland innehat, kann die nächste satzungsgemäße Versammlung, je nach Art des Verstoßes und mit Zustimmung der vom Verhalten betroffenen Person, über den Vorfall informiert werden.

9. Rechtliche Schritte

Repräsentant*innen der JEF Deutschland und alle Teilnehmer*innen an JEF- Deutschland-Veranstaltungen und -Aktivitäten unterliegen den lokalen Gesetzen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie den Code of Conduct sowie alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten. In einem Fall, in dem die Bestimmungen des Code of Conduct mit geltendem Recht in Konflikt stehen sollten, hat das Recht Vorrang.

Im Falle von gewalttätigem oder diskriminierendem Verhalten ist die Ansprechperson verpflichtet, eine Polizeibehörde einzuschalten, wenn dies nach den Gesetzen des Landes notwendig und möglich ist. Die betroffene Person oder Gruppe wird durch diese Maßnahmen nicht daran gehindert, gerichtlich gegen die Person, die gegen das Gesetz verstößt, vorzugehen.

10. Datenschutz

Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Awareness-Stelle und andere am Prozess beteiligte Personen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren erfordert dies oder es dient der Sicherheit des Einzelnen.

Die Kontaktpersonen und andere am Prozess beteiligte Personen dürfen die Identität der Betroffenen nicht ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben.

Jegliches schriftliche Material, das Informationen über die beteiligten Personen enthält, sollte nicht länger aufbewahrt werden, als es dem Zweck und der Zeit der Lösung des Falles dient. Es muss umgehend nach Abschluss des Falles – spätestens zwei Jahren nach der Erstdokumentation des Vorfalls – von allen Geräten, Datenbanken und anderen Orten gelöscht werden. Vor der Löschung soll der Erkenntnisgewinn in einen Handlungsleitfaden für die Awareness-Stelle integriert werden.

BundessekretariatCode of Conduct der JEF Deutschland