GEBT DER JUGEND EINE STIMME!

Bundeskongress, 06.10.24

GEBT DER JUGEND EINE STIMME!

Beschluss im Wortlaut:

Als einer der größten nationalen proeuropäischenJugendverbände ist es uns ein besonderes Anliegen, dass junge Menschen an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Mit Begeisterung haben wir daher zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission am 10. Januar 2024 einen weltweit einzigartigen Youth Check angekündigt hat, der alle künftigen Legislativakte auf ihre Jugendverträglichkeit kontrollieren soll. Ernüchtert müssen wir allerdings feststellen, dass wir dem Youth Check seitdem keinen Schritt näher gekommen sind.

Die Kommission hat wieder einmal gezeigt, dass sie großen Worten kaum Taten folgen lässt. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 stoß am Ende bei vielen jungen Menschen aufEnttäuschung, da erneut viel zu oft über junge Menschen und nicht mit jungen Menschen geredet wurde. Auch die Konferenz zur Zukunft Europas, die zu großen Teilen durch junge Menschen geprägt wurde, verstaubt aufgrund einer mangelhaften politischen Vorbereitung und Durchführung der Konferenz im Berlaymont.

Die Vernachlässigung der Jugend in der Politik ist insbesondere auf europäischer Ebene gefährlich. Die ablehnende Haltung gegenüber Europa und der Wahlerfolg diversitäts- und demokratiefeindlichen Parteien sowohl bei nationalen Wahlen als auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni ist auch auf eine zunehmend von der Politik frustrierte Jugend zurückzuführen. Die Kommission wäre daher gut beraten, ihr eine hörbare Stimme zu geben. Denn die Europäische Union steht vor massiven Herausforderungen in der Zukunft – unserer Zukunft.

Daher fordern wir:

  1. Die Ausarbeitung eines Youth Checks, der seinen Namen verdient hat und den Ansprüchen gerecht wird. Er soll den jungen Menschen ermöglichen, ihre Interessen einbringen und durchsetzen können und ihrer Stimme ein ernsthaftes Gewicht verleihen. Dazu gehört insbesonderedie Einbeziehung paneuropäischer Jugendorganisationen wie den Jungen Europäischen Föderalist:innen oder dem European Youth Forum, die seit Jahren die Interessen junger Menschen sammeln und bündeln.
  2. Die Europäische Kommission muss ihren Worten Taten folgen lassen. Es reicht nicht aus, zu betonen, wie wichtig die Jugend ist, es muss auch mit entsprechenden Maßnahmen gezeigt werden.
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BULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT

Bundeskongress, 06.10.24

BULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT

Beschluss im Wortlaut:

Das „grenzenlose Europa“ und die hierbei zugrundeliegende Personenfreizügigkeit werden gerne als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union bezeichnet. Allerdings steht diese Freiheit nicht allen Menschen in der Europäischen Union in der gleichen Weise zur Verfügung. Für die Menschen in Bulgarien und Rumänien sind Grenzkontrollen weiterhin an der Tagesordnung, obwohl bereits seit 2012 über den Beitritt Bulgariens und Rumänien zum Schengenraum diskutiert wird, nachdem 2011 der Evaluationsprozess abgeschlossen wurde. Zwar wurden Bulgarien und Rumänien Ende 2023 nach Zustimmung Österreichs erlaubt, im März 2024 in den Schengenraum einzutreten, jedoch nur auf dem See- und Luftweg. 

Während diese Entscheidung bei den Bürger:innen der Länder auf Ungunst stößt, sind die bestehenden innerstaatlichen Herausforderungen wie beispielsweise Korruption, Kriminalität und politische Instabilität nicht zu negieren. Wir fordern die EU daher auf, die beiden Staaten in der Bewältigung dieser stärker zu unterstützen, damit unsere bulgarischen und rumänischen Mitbürger:innen endlich die gleichen Rechte wie andere EU-Bürger:innen erhalten. Dafür muss in erster Linie die EU-Korruptionsbekämpfung verstärkt werden, damit die Europäische Union Bulgarien und Rumänien effizienter unterstützen kann und wir fordern hierzu konkret:

  1. Den bulgarischen und rumänischen vollwertigen Schengenbeitritt oben auf die politische EU-Agenda setzen.
  2. Die aus Sicht der Europäischen Staatsanwaltschaft sachgerechten legislativen Änderungen an der Errichtungsverordnung, der sog. PIF-Richtlinie und des der EUStA vorgegebenen administrativen Rahmens, im Einzelnen auszuführen.
  3. Eine deutliche Erhöhung des EUStA-Haushalts auf 150 Millionen Euro (was ungefähr eine Verdoppelung des aktuellen Haushalts bedeuten würde), um die Schlagkraft der Europäischen Staatsanwalt deutlich zu verbessern. Damit sollen unter anderem der Ausbau der zentralen Unterstützungskapazitäten (mehr Dienststellen z.B. Finanzanalysten in Luxemburg, delegierte Staatsanwälte in Bulgarien und Rumänien) sowie der verstärkte Einsatz von elektronischen Analysetools finanziert werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass allein im Jahr 2023 die Europäische Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sichern konnte.
  4. Die Europäische Kommission muss Bulgarien und Rumänien zu Strukturreformen auffordern. Es soll eine höhere Vernetzung von nationalen bulgarischen und rumänischen Sicherheitsbehörden (Polizei, Steuerbehörden, Verfassungsschutz, Zoll) erreicht werden, damit die operative Arbeit für die Europäische Staatsanwaltschaft und für die nationalen Sicherheitsbehörden vereinfacht wird.
  5. Der Vorschlag der Kommission “Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on combating corruption, replacing Council Framework Decision 2003/568/JHA and the Convention on the fight against corruption involving officials of the European Communities or officials of Member States of the European Union and amending Directive (EU) 2017/1371 of the European Parliament and of the Council” soll vom Rat und Parlament unterstützt und zügig umgesetzt werden. Darin geht es um:
    1. Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität Sensibilisierung für Korruption durch Informationskampagnen Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse zu erlassen
    2. einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen Harmonisierung der Definitionen von Straftaten Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen
    3. Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption Ermittlungsinstrumente: Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung

III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte

Mit der Erfüllung dieser Reformenvorschläge würde nicht nur ein vollständiger bulgarischer Schengenbeitritt wahrscheinlicher, sondern würde auch der europaweiten Korruptionsbekämpfung zugutekommen, wovon sämtliche EU-Länder profitieren würden.

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GEMEINSCHAFT STÄRKEN – HASS BEKÄMPFEN: FÜR EINE AKTIVE AUSEINANDERSETZUNG UNSERES VERBANDES MIT DEM THEMA JÜDISCHES LEBEN UND ANTISEMITISMUS

Bundeskongress, 06.10.24

GEMEINSCHAFT STÄRKEN – HASS BEKÄMPFEN: FÜR EINE AKTIVE AUSEINANDERSETZUNG UNSERES VERBANDES MIT DEM THEMA JÜDISCHES LEBEN UND ANTISEMITISMUS

Beschluss im Wortlaut:

Die Europawahl am 9. Juni 2024 hat auf eindringliche Weise gezeigt, wie stark sich unsere Gesellschaft spaltet und polarisiert. Diese Polarisierung betrifft nicht nur Deutschland, sondern ist auch in anderen europäischen Ländern deutlich spürbar. Extremistische Positionen gewinnen zunehmend an Boden und die daraus resultierenden destruktiven Haltungen führen immer öfter zu handfesten Taten. Polarisierung und Hetze treiben Menschen dazu, politisch motivierte Gewalt auszuüben. Angriffe auf Politiker:innen, Ehrenamtliche und Menschen unterschiedlichen Glaubens nehmen zu. Besonders im Rahmen des Europawahlkampfes haben wir in Deutschland eine Welle der Aggression und Gewalt erlebt, die uns zutiefst erschüttert.

Vor allem aber besorgniserregend ist die Zunahme antisemitischer Angriffe. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel verzeichnete Statista allein im Zeitraum vom 07. Oktober 2023 bis zum 09. November 2023 in Deutschland 994 Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens. 

Diese besorgniserregende Zunahme an Gewalt, Feindseligkeit und Menschenverachtung bedroht nicht nur das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sondern auch unsere Vision eines lebenswerten Europas. Als JEF Deutschland stehen wir für ein freies, vielfältiges und tolerantes Europa, in dem kein Mensch aufgrund seiner Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder politischen Überzeugungen diskriminiert werden darf.  Angesichts der aktuellen Entwicklungen sehen wir es als dringend notwendig an, unsere Haltung zu schärfen und ein klares Signal an unseren Verband nach innen, aber auch hinsichtlich unserer Außenwirkung zu senden.

Für uns ist Europa mehr als nur eine Wirtschaftsunion! Die regelmäßigen Reisen unserer Landesverbände in Europa zeigen uns, wie wichtig das Miteinander der verschiedenen Kulturen und Nationen ist. Wir haben die Vorzüge der europäischen Zusammenarbeit kennengelernt und wissen, welche Stärke die Europäische Union durch ihre gemeinsamen Errungenschaften erreicht hat. Doch diese Stärke gerät durch Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus zunehmend in Gefahr.

Aus diesen Gründen fordert die JEF Deutschland ihren Bundesverband auf:

  1. Jüdischen Lebens und Antisemitismus

Unser Verband soll sich intensiv mit dem jüdischen Leben in Deutschland und Europa sowie mit dem Thema Antisemitismus auseinandersetzen. Dies kann beispielsweise im Rahmen eines Aktionsmonats im kommenden Vorstandsjahr geschehen.

2. interkultureller Austausch mit Religionsgemeinschaften

Der Bundesverband soll Gespräche mit wichtigen Organen der Religionen führen, um gemeinsam wichtige Punkte zu erfassen, die ein friedliches, vielfältiges Zusammenleben der Religionen auf unserem Kontinent ermöglichen und Vorurteile abbauen.

3. Teilnahme an den Wochen gegen Rassismus 

Der Bundesverband und seine Landesverbände sollen sich nach ihren Möglichkeiten aktiv an den Wochen gegen Rassismus beteiligen, um ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

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FÜR EINE EUROPÄISCHE GRUNDRECHTSBESCHWERDE

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EINE EUROPÄISCHE GRUNDRECHTSBESCHWERDE

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union zeichnet sich maßgeblich durch gemeinsame Werte aus. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Sie können auch Leistungsrechte oder Gleichheitsrechte gegenüber diesem sein. Darüber hinaus sind sie auch als Wertmaßstab bei der Beurteilung von privaten Handlungen vor Gericht heranzuziehen. Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) und den Grundfreiheiten im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat sich die EU eine grundsätzlich moderne, weitgehende und gute rechtliche Grundlage für den Schutz der Unionsbürger:innen gegeben, welcher auch in Teilen über den Schutzbereich des Grundgesetzes hinausgeht. Doch Grundrechtsschutz braucht nicht nur Normen, sondern auch deren Durchsetzung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. November 2019 mit dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ sich selbst ermächtigt, im Bereich des vollharmonisierten Unionsrechts Verstöße gegen Unionsgrundrechte und -freiheiten festzustellen.1 Begründet wurde dies mit einer Schutzlücke: Es gibt keine Grundrechtsbeschwerde auf EU-Ebene.

Das Bundesverfassungsgericht prüft im volldeterminiertem Unionsrecht daher selbst anhand der EU-Grundrechte, ob ein Verstoß vorliegt. Im nicht-volldeterminiertem Unionsrecht prüft es primär anhand des Grundgesetzes und nur bei einem weitergehenden Schutzbereich sekundär anhand der EU-Grundrechte und Grundfreiheiten.

Verletzungen von Grundrechten und Grundfreiheiten können vor dem EuGH derzeit in zwei Verfahrensarten geltend gemacht werden: dem Vorabentscheidungsverfahren und der Nichtigkeitsklage.2 Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zeichnet sich durch die Notwendigkeit der Vorlage an den EuGH durch ein nationales Gericht aus.

Bürger:innen müssen vor dem jeweiligen national zuständigen Gericht (beispielsweise dem örtlichen Verwaltungsgericht) Klage erheben, dies kann grundsätzlich auch das Bundesverfassungsgericht sein. Es gibt eine Vorlagepflicht zum EuGH zu letztinstanzlichen Gerichten, erste und niedrigere gerichtliche Instanzen hingegen sind nicht zur Vorlage verpflichtet (Quelle 3). Es gibt aber keinen direkten Zugang zum EuGH. Nichtigkeitsklagen nach Art. 263 AEUV können grundsätzlich durch natürliche und juristische Personen direkt beim EuGH eingereicht werden, um gegen Handlungen der EU vorzugehen. Voraussetzung ist aber eine unmittelbare und individuelle Betroffenheit, welche, vom EuGH sehr restriktiv ausgelegt wird. So dürfen keine weiteren Durchführungsmaßnahmen mehr notwendig sein und der Kläger oder die Klägerin muss durch den Rechtsakt entweder direkt adressiert werden oder in einer Weise betroffen sein, welche ihn oder sie im Vergleich zu anderen besonders betroffen macht.4 Diese hohen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage führen dazu, dass sich diese nicht als eine der Verfassungsbeschwerde gleichwertigen Möglichkeit handelt, Grundrechte gegenüber der EU geltend zu machen. Gerade durch die restriktive Rechtsprechung des EuGH ist es in vielen Fällen unmöglich gegen Handlungen der EU vorzugehen, was z.B. bei Frontex und im Bereich der Asylpolitik zu einer Leerstelle führt.

Wir als Junge Europäischen Föderalist:innen Deutschland fordern daher:

  1. Die Einführung einer Grundrechtsbeschwerde durch die Grundrechtsadressaten vor dem EuGH. Jede:r soll das Recht haben, bei Verletzungen seiner:ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten durch die EU oder einen Mitgliedstaat, welcher EU-Recht ausführt, Beschwerde zu erheben.

  2. Anzuerkennen, dass Grundrechte, als fundamentale Rechte des Bürgers und der Bürgerin gegen den Staat, in einer immer enger werdenden europäischen Integration unerlässlich sind und immer bedeutsamer werden.

Quellen:

  • 1 BvR 276/17, BVerfGE 152, 216-274.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn. 49.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn.50.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn. 51.

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FÜR EINE BESSERE BERÜCKSICHTIGUNG DER SICHERHEIT VON FRAUEN

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EINE BESSERE BERÜCKSICHTIGUNG DER SICHERHEIT VON FRAUEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalist:innen fordern eine Anpassung internationaler Sicherheitsvorschriften in allen Bereichen, in denen die menschliche Unversehrtheit aufgrund der mangelhaften Handhabung von geschlechtsspezifischen Unterschieden gefährdet ist. Neben herkömmlichen Modellen und Vorgehensweisen sollen deshalb auch vielfältigere Repräsentationen der menschlichen Anatomie einbezogen werden, wodurch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden kann.

Die Vorschriften, Methoden und Herangehensweisen müssen insbesondere in den folgenden Bereichen angepasst werden, in denen derzeit noch erhebliche Defizite bei der Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Unterschieden bestehen:

1.⁠ ⁠Medizinische Forschung: Bei der Herstellung von Medikamenten und der Durchführung von klinischen Studien müssen Unterschiede zwischen Männern und Frauen konsequent berücksichtigt werden. Zusammensetzung und Dosierungsempfehlungen müssen an Ergebnisse angepasst werden, die von Studien mit männlichen und weiblichen Probanden stammen.

2.⁠ ⁠Arbeitsplatzsicherheit: Schutzkleidung und Sicherheitsausrüstung sollte an geschlechtsspezifische Unterschiede (z.B. in den Bereichen Größe, Gewicht, Körperform und Körperschwerpunkt) angepasst werden, um geschlechtsspezifische Risiken im Arbeitsumfeld zu verringern. Dies betrifft vor allem Frauen, die z. B. bei Feuerwehr oder der Polizei im Dienst sind, da vorgeschriebene Bekleidung häufig Unisex ist bzw. sein muss und Frauen durch die schlechte Passform benachteiligt sind.

3.⁠ ⁠Verkehrsmittelsicherheit: Crashtests, z.B. in der Automobil-, Luftfahrt- und Eisenbahnindustrie, müssen Dummies verwenden, welche sowohl Männer- als auch Frauenkörper repräsentieren. 

Dabei fordern die Jungen Europäischen Föderalist:innen Deutschland konkret eine Anpassung der UNECE Regelungen 94, 95 und 137, sodass diese neben den „Hybrid III 50th Male“-Dummies auch die Verwendung von „EVA“-Dummies verlangt.

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FÜR EIN EUROPÄISCHES FÖRDERWERK ZUR STÄRKUNG EUROPÄISCHEN ENGAGEMENTS

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EIN EUROPÄISCHES FÖRDERWERK ZUR STÄRKUNG EUROPÄISCHEN ENGAGEMENTS

Beschluss im Wortlaut:

Die EU lebt von dem zivilgesellschaftlichen Engagement ihrer Bürger:innen. Jedoch sehen wir zwei Probleme: Einerseits gibt es wenige Anreize und wenig Unterstützung, wenn sich junge Menschen für Europa einsetzen. Andererseits ist es gerade in strukturschwachen Ländern schwierig, überhaupt aktiv zu werden, da häufig Mittel fehlen, um sein Engagement zu finanzieren.

Wir sehen in der Struktur der Förderwerke eine Lösung für dieses Problem. In Deutschland sowie teilweise in Österreich gibt es bereits etablierte Strukturen (wie z.B.das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes, parteinahe Stiftungen sowie Stiftungen privater Träger). Hier liegt der Fokus jedoch stärker auf der Elitenförderung. Wir möchten diese Herangehensweise nutzen, jedoch auf EU-Ebene heben und zur gezielten und sozial gerechten Unterstützung europäischen Engagements nutzen. 

Ziel des Förderwerks ist es, Bürger:innen zu fördern, die sich für Europa engagieren und damit zur Völkerverständigung beitragen. Damit meinen wir vor allem junge Menschen in ihrer Ausbildung oder im Studium. Die Förderung soll sowohl aus einer finanziellen als auch einer ideellen Komponente bestehen. Die finanzielle Förderung hilft dabei, den Fokus auf die Weiterbildung und das Engagement zu lenken und stellt einen ersten Anreiz dar. Die ideelle Förderung ermöglicht es weiter, dass man sich mit anderen jungen Menschen in ganz Europa vernetzen und sich selbst europäisch weiterbilden kann. Die Förderung soll dabei explizit keine Elitenförderung sein und quotenbasiert alle Länder der EU abdecken, um gerade Menschen aus strukturschwächeren Ländern zu helfen. 

Daher fordern wir die Errichtung eines europäischen Förderwerkes für besonderes proeuropäisches Engagement.

Auf die Förderung kann man sich jeweils im Heimatland bewerben oder vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist ein nachgewiesenes europäisches Engagement. Danach findet, ähnlich dem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes, ein zentrales Auswahlverfahren statt. Der Fokus liegt auf dem europäischen Engagement. Leistungen aus dem Studium oder der Ausbildung spielen eine eher untergeordnete Rolle. Zuletzt werden je Land entsprechende Kontingente mit dem Stipendium ausgezeichnet und erhalten daraufhin Förderung. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet man sich außerdem zur Teilnahme an EU-Vernetzungstreffen sowie weiteren europäischen Engagements in Bezug zu seinem Heimatland. Die Finanzierung ist durch EU- und nationale Mittel verbindlich sicherzustellen. Die Bewerbung des Programms soll an allen qualifizierenden Bildungseinrichtungen (Hochschulen/Universitäten/Ausbildungsstätten) verpflichtend und kosteneffizient umgesetzt werden. Außerdem sollen besondere Mobilitätszuschüsse für Studierende und Auszubildende gewährt werden, die geographisch weit von zentralen EU-Institutionen oder Veranstaltungsorten entfernt leben. Die finanzielle Unterstützung soll einheitlich nach den Ländergruppen entsprechend der Lebenshaltungskosten gestaffelt sein, ähnlich wie bei Erasmus+. 

Wir sehen in der Förderung europäischen Engagements die Möglichkeit, mehr junge Menschen für Europa zu begeistern und bereits aktive junge Menschen in ihrem Vorhaben zu bestärken. Denn gerade aktive junge Menschen sind die Zukunft Europas.

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WIR SCHÜTZEN UNSEREN WICHTIGSTEN BAUSTEIN: FÜR MEHR RESILIENZ IM EHRENAMT

Bundeskongress, 06.10.24

WIR SCHÜTZEN UNSEREN WICHTIGSTEN BAUSTEIN: FÜR MEHR RESILIENZ IM EHRENAMT

Beschluss im Wortlaut:

Präambel: Resilienz heißt, nicht nur stark zu sein, sondern sich auch gegenseitig zu schützen, damit niemand unter der Last zerbricht.

Die JEF Deutschland steht als pro-europäischer Jugendverband für eine aktive politische Partizipation und die Förderung eines demokratischen, sozialen, vielfältigen und föderalen Europas. Um diese Ziele zu verwirklichen, ist das Engagement unserer Mitglieder von zentraler Bedeutung. Während die Vielzahl der Aufgaben, die der Verband zu bewältigen hat, eher zunimmt, nehmen wir gegensätzlich eine Abnahme der aktiven Mitglieder auf vielen Ebenen wahr. Diese Entwicklung birgt aus unserer Sicht die Gefahr einer Überlastung der verbleibenden Aktiven, bis hin zum „Ehrenamts-Burnout“, wodurch das Fortbestehen unseres erfolgreichen Vereinslebens gefährdet wird.

Forderungen: 

Der Bundeskongress der JEF Deutschland möge daher beschließen:

  1. Sensibilität auf allen Ebenen stärken: Die JEF Deutschland soll eine Kultur der Sensibilität und des offenen Austauschs auf allen Ebenen des Verbandes weiter fördern und stärker in den Fokus nehmen. Veränderungen von persönlichen Kapazitätsgrenzen gehören zur Normalität des Alltags und sollten als solche verstanden sowie in einem unterstützenden Umfeld kommuniziert werden können. Nur im Rahmen einer offenen und verständnisvollen Kommunikation können so Kapazitäten aufgefangen, Aufgaben frühzeitig neu verteilt und die Belastungsgrenzen der Mitglieder respektiert werden. Projekte sollen zum Beispiel so geplant und durchgeführt werden, dass die Realisierung nicht zu Lasten der Gesundheit und des Wohlbefindens der JEFer:innen geht.
  2. Jährliches Workshop-Angebot zur Resilienzförderung: Einmal im Jahr soll ein bundesweit zugänglicher Workshop zum Thema Resilienz und Schutz vor Überlastung angeboten werden. Diese Workshops, nach Vorbild des Resilienz-Workshops beim Online-BA am 15.07.2023, sollen den Mitgliedern der JEF Werkzeuge und Strategien zur Bewältigung von Stress und zur Stärkung der psychischen Gesundheit an die Hand geben. Dabei können z. B. Expert:innen eingeladen werden, um praxisnahe Ansätze zu vermitteln. Außerdem sollte der Austausch zwischen allen JEFer:innen zu den Themen Resilienz, Überlastung im Ehrenamt und Umgang mit schwierigen Situationen im Vordergrund stehen.
  3. Maßnahmen der Verbandsentwicklung-Ressourcen und Wissen besser nutzen: Das Wissen von langjährigen und aktiven Mitgliedern muss mehr genutzt und an andere weitergegeben werden. Durch den Austausch von Best Practices und etablierten Konzepten können alle Ebenen entlastet und gestärkt werden. Dazu soll der Bundesverband beitragen, indem er Materialien aus vergangenen Kampagnen bzw. Aktionen bereitstellt und als Ideengeber fungiert. In diesem Sinne muss der Verbands:stoff konsequent genutzt und Gründe für Nicht-Nutzung ermittelt und behoben werden. Auch die Landes- und Kreisebene soll mit bestehenden Konzepten und Vorlagen an den Verbands:stoff angebunden werden. Neue Landesvorstände sollen bei Amtsantritt von der Bundesebene gebrieft werden, Ideen aus der BAG Verbandsentwicklung müssen konsequent bzgl. einer möglichen Umsetzung und ihres Mehrwerts geprüft werden. Durch bessere Kommunikation und die Ermittlung und Behebung von nicht-funktionierenden Kommunikationsflüssen können außerdem Mitglieder reaktiviert werden. Die Verbandsentwicklung muss als Schlüssel für einen nachhaltig erfolgreichen Verband priorisiert werden. Durch mehr Sichtbarkeit nach außen über die typischen JEF-Kreise und Partner hinaus können außerdem neue Mitglieder gewonnen werden.
  4. Selbstfürsorge als gemeinsame verbandsinterne Aufgabe: Der Erfolg der ehrenamtlichen Arbeit hängt maßgeblich von der Stärke und Gesundheit der einzelnen Verbandsmitglieder ab. Daher sollte Selbstfürsorge als eine gemeinsame Aufgabe innerhalb der JEF verstanden und gefördert werden. Die Mitglieder sollen darin bestärkt werden, auf ihre eigene Gesundheit zu achten und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Engagement und persönlichem Wohlbefinden zu finden.
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WEITERE, STÄRKERE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE UKRAINE IN IHREM KAMPF FÜR DEMOKRATIE UND FRIEDEN IN EUROPA!

Bundeskongress, 06.10.24

WEITERE, STÄRKERE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE UKRAINE IN IHREM KAMPF FÜR DEMOKRATIE UND FRIEDEN IN EUROPA!

Beschluss im Wortlaut:

Im Februar 2022 eskalierte die Russische Föderation ihren 2014 begonnenen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine. Als JEF haben wir im Angesicht dieses Angriffes daher 2022 die Unterstützung der Ukraine mit Geld, Waffen und Diplomatie gefordert. Die Forderungen von damals möchten wir an dieser Stelle noch einmal in ihrer Bedeutung unterstreichen. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Situation in der Ukraine jedoch verändert und daher halten wir auch eine neue verstärkte Forderung nach Unterstützung für angebracht.

Die Notwendigkeit, unsere fortlaufende Unterstützung zu betonen, ist angesichts der politischen Entwicklung in Europa leider dringend erforderlich. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erzielen Parteien große Erfolge, die jegliche Unterstützung der Ukraine und eine Sanktionierung Russlands ablehnen und so mehr oder weniger offen die Interessen der russischen Aggressoren vertreten. Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen waren insofern nicht nur eine Niederlage für deutsche Demokrat:innen sondern auch ein Sieg für das russische Regime. Auch einige europäische Staats-und Regierungschefs versuchen die gesamteuropäischen Friedensbemühungen zu unterlaufen; so gefährdet unter anderem Viktor Orbán mit den neuen ungarischen Visaregelungen europäische Sicherheitsinteressen.1

Das russische Regime hat in den vergangenen zwei Jahren nicht von seinem Kurs des brutalen Krieges gegen die ukrainische Zivilbevölkerung abgelassen. Es werden täglich mittels Drohnen und Gleitbomben zivile Infrastruktur und Wohngebiete bombardiert.2 Besondere Aufmerksamkeit hat dabei die Bombardierung des Kinderkrankenhauses Ochmatdyt in Kyjiw erhalten.3 Ziel dabei scheint zu sein, die ukrainische Zivilbevölkerung zu zermürben und so die demokratische Regierung in Kyjiw zu einem Diktatfrieden nach russischen Vorstellungen zu zwingen.

Die bisherigen Anstrengungen der demokratischen Gemeinschaft, die russische Föderation diplomatisch zu isolieren, waren zwar anfangs sehr erfolgreich, allerdings schrumpft die Ambition und Anzahl von Unterstützerstaaten immer weiter. Als neuen Partner hat sich das russische Regime erst an das isolationistische Nordkorea gewendet und unterzeichnete ein Partnerschaftsabkommen, in dem Russland und Nordkorea sich gegenseitige wirtschaftliche und militärische Unterstützung zusichern. Das russische Regime erhofft sich davon im Besonderen Munition, welche es für weitere Angriffe, auch auf rein zivile Ziele, in seinem völkerrechtswidrigen Krieg benötigt. Auch China und der Iran stellen sich immer mehr verdeckt und teilweise auch öffentlich an die Seite Russlands. China sieht Russland als engen Partner und auch in der chinesischen Propaganda wird der russische Angriffskrieg wohlwollend dargestellt.4,5,6

Trotz aller Anstrengungen der ukrainischen Streitkräfte und der ukrainischen Bevölkerung und auch einiger Teilerfolge im Kampf gegen Russland, ist es der Ukraine bisher nicht gelungen, die von Russland besetzten Territorien zu befreien und ein Ende des Kriegs herbeizuführen. Versuche, ein Ende des Krieges diplomatisch herbeizuführen, sind gescheitert. Es ist deutlich, dass Russland nicht an echten Friedensverhandlungen interessiert ist und ein Leben unter russischer Besatzung für die Ukraine keinen Frieden bedeuten würde. Vielmehr würde das Unrecht weitergehen und der ukrainischen Zivilbevölkerung stünden systematische Menschenrechtsverletzungen bevor, wie etwa das Massaker von Butcha beweist.7

Mittlerweile sollte klar sein, dass Russland zum aktuellen Zeitpunkt keine Offenheit für diplomatische Verhandlungen zeigt, um eine friedliche Lösung des Krieges zu erreichen.

Die Ukraine muss unbedingt in die Lage versetzt werden, den russischen Aggressor zurückzuschlagen und ihre territoriale Integrität in den international anerkannten Grenzen von 2014 wiederherzustellen. Für diese Ziele benötigt die Ukraine finanzielle sowie militärische Mittel, die seit dem Überfall auf die Ukraine von den Unterstützerstaaten oft nur sehr zögerlich bereitgestellt wurden. Während einige EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise die baltischen Staaten die Bedeutung von Russlands Krieg in der Ukraine auch für die gesamteuropäische Sicherheit erkannt haben und im Hinblick auf die Unterstützung der Ukraine als Vorbild vorangehen, lässt die Unterstützungsbereitschaft anderer Mitgliedsstaaten zu wünschen übrig.

Ein Großteil der militärischen Unterstützung für die Ukraine wurde bislang durch die USA bereitgestellt. Angesichts der bevorstehenden US-Präsidentschaftswahlen erscheint eine Fortsetzung dieser Unterstützung zumindest als gefährdet. Die europäischen Staaten müssen daher spätestens jetzt mehr Verantwortung für die europäische Sicherheit übernehmen. Ein fortgesetztes Vertrauen auf die USA als Verteidigerin Europas ist angesichts der veränderten Sicherheitslage weder zeitgemäß noch ausreichend. Erweiternd zu unserem Bundesausschuss-Beschluss unmittelbar nach Kriegsausbruch im März 202211 möchten wir nachfolgende aktuelle Forderungen platzieren.

Forderungen

Wir fordern die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu Folgendem auf:

  1. Die Ukraine darf in Zukunft nicht durch von Unterstützerstaaten auferlegte Limitierungen an einer effektiven Selbstverteidigung gehindert werden. Die Verteidigung der ukrainischen Souveränität findet auch in Russland statt. An die Ukraine gelieferte Waffen sollen daher auch für den Kampf auf völkerrechtlich anerkanntem russischen Territorium eingesetzt werden dürfen.
  2. Die Regierung und die Streitkräfte der Ukraine wissen am besten, welche Waffen sie zu ihrer Verteidigung benötigen. Daher sollten die Unterstützerstaaten deren Forderungen ernst nehmen und materielle Bedarfe der Ukraine verstärkt und schneller erfüllen.
  3. Die Sanktionen, die gegen Russland verhängt wurden, zeigen Wirkung. Als Reaktion auf die militärische Unterstützung Russlands durch Belarus, Iran und Nordkorea wurden auch gegen diese Staaten Sanktionen verhängt. Die Sanktionen gegen Russland und seine Unterstützer:innen müssen aufrechterhalten und weiter ausgeweitet werden. Schlupflöcher in den Sanktionen müssen geschlossen werden.
  4. Die Sanktionen müssen allerdings nicht nur verhängt, sondern auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Das Umgehen der Sanktionen von Einzelpersonen und staatlichen sowie wirtschaftlichen Akteuren muss daher unterbunden werden. Etwaige Helfer:innen sind ebenfalls zu belangen. 
  5. Weiterhin darf Geld nicht der Flaschenhals sein, an dem ukrainische Unterstützung scheitert. Die Verwendung unerwarteter Nettogewinne aus immobilisierten russischen Vermögenswerten8 ist ein guter erster Schritt. Darüber hinaus müssen jedoch die eingefrorenen russischen Vermögenswerte selbst in ihrer vollen Höhe für die Unterstützung der Ukraine eingesetzt werden. Bei den Privatpersonen, welche derartige Vermögen im Ausland eingelagert haben, handelt es sich um Oligarchen, die vom russischen Regime profitieren. Dasselbe gilt in noch deutlicherer Form für Geld der russischen Zentralbank. Völker- und europarechtlich gibt es Möglichkeiten, die zumindest zu einer teilweisen Verwendung der Gelder führen könnten.9,10 Die Bundesregierung und die EU-Kommission sollen daher Hand in Hand mit dem nötigen politischen Willen Wege und Lösungen finden, diese Gelder rechtssicher und handlungsschnell analog unseren Forderungen entsprechend zu mobilisieren.
  6. Der rechtliche Rahmen, russische Vermögen zu verwenden, darf dabei aber nur ein Baustein der Finanzierung sein. Dass im Zuge der Kostensparmaßnahmen in Deutschland keine zusätzlichen Hilfeleistungen für die Ukraine genehmigt werden sollen, ist inakzeptabel. Den Kampf gegen Imperialismus und für Demokratie aufgrund von haushaltspolitischen Erwägungen zu riskieren, kann keine Option sein. Die europäischen Regierungen sollen die Möglichkeiten der Staatsfinanzierung erschöpfend nutzen, um ihrer Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte gerecht zu werden.
  7. Es ist wichtig, dass neben der notwendigen militärischen Unterstützung glaubhafte Bestrebungen aufgenommen werden, um der Ukraine mittel- bis langfristig die Möglichkeit für Friedensverhandlungen zu ermöglichen. Die Beendigung des Krieges und damit auch die Souveränität der Ukraine ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit ganz Europas, vor allem unserer osteuropäischen Verbündeten. Bis dahin ist es wichtig, die Ukraine militärisch, humanitär, finanziell und auch diplomatisch vollumfänglich zu unterstützen. Sämtliche Kommunikationskanäle müssen offen bleiben.
  8. Sobald Russland und die Ukraine einen unbefristeten Waffenstillstand vereinbart oder einen Friedensvertrag unterzeichnet haben, ist ein Beitritt der Ukraine zur NATO zu unterstützen. Solange es in Russland keinen tiefgreifenden politischen und gesellschaftlichen Wandel hin zu einer echten Demokratie gibt, wäre die Ukraine ohne den gestärkten Schutz ihrer westlichen Partner nie vor russischen Angriffen auf ihre Souveränität geschützt. Eine erneute militärische Eskalation seitens Russland wäre dann nur eine Frage der Zeit.
  9. Die Ukraine stellte am 28. Februar 2022 ihren Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Seit dem 25. Juni 2024 laufen die Beitrittsverhandlungen. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten die Ukraine auf ihrem Weg in die Union unterstützen, sodass u.a. die Kopenhagener Beitrittskriterien perspektivisch erreicht werden können. Die Zukunft der Ukraine liegt in der europäischen Gemeinschaft!

СЛАВА УКРАЇНІ!

Slava Ukraini!

Quellen:

1 https://de.euronews.com/my-europe/2024/07/30/ungarn-offnet-grenze-fur-russen-eu-befurchtet-sicherheitsrisiko-fur-eu-lander

2 https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/satelliten-karten-der-zerbombten-staedte-das-unvorstellbare-ausmass-von-zwei-jahren-ukraine-invasion/

3 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-angriff-klinik-102.htm

4 https://www.lpb-bw.de/china-russland 

5 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/31/iran-eu-lists-more-individuals-and-entities-for-the-transfer-of-drones-for-russia-s-war-of-aggression-against-ukraine-and-for-the-transfer-of-drones-and-missiles-in-the-middle-east-and-red-sea-region/

6 https://www.tagesschau.de/ausland/asien/putin-nordkorea-kimjongun-100.html

7 https://www.rnd.de/politik/ukraine-butscha-massaker-was-geschah-wirklich-4CVHDIDZ3LX65NBY6RRJYUAKBU.html

8 https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-against-russia/sanctions-against-russia-explained/#sanctions

9 Lange: EU-Sanktionen gegen Individuen – Möglichkeiten und Grenzen, EuR 2024, 

10 https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/juristen-uneins-darf-russisches-geld-an-die-ukraine-%C3%BCberwiesen-werden/ar-AA1pgzhE

11https://www.jef.de/dokumente/der-angriffskrieg-putins-auf-die-ukraine-eine-zeitenwende-fuer-die-eu/

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POSITIONIERUNG DER JEF DEUTSCHLAND ZUM PAKT ZU ASYL UND MIGRATION

Bundeskongress, 05.10.24

POSITIONIERUNG DER JEF DEUTSCHLAND ZUM PAKT ZU ASYL UND MIGRATION

Beschluss im Wortlaut:

Als überparteilicher Jugendverband, der sich für ein offenes, werteorientiertes und tolerantes Europa einsetzt, möchten wir erneut unsere ausdrückliche Besorgnis über die menschenrechtliche Lage an den EU-Außengrenzen zum Ausdruck bringen. Der Umgang der Europäischen Union mit geflüchteten Menschen entspricht nicht unserem Anspruch an ein Europa, das dafür steht, nationalstaatliche Grenzen zu überwinden und sich für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Dieses Missverhältnis, zu dem wir bereits bei unserem letzten Bundeskongress Stellung genommen haben[1], kommt insbesondere in dem im April vom Europäischen Parlament beschlossenen Pakt zu Asyl und Migration zum Ausdruck.

Fakt ist, dass Migration eine Normalität und eine kulturelle sowie wirtschaftliche Bereicherung der Europäischen Union ist[2]. Trotz dieser Erkenntnis erklären die Kommission, die Regierungen in den Mitgliedstaaten und eine Mehrheit des Europäischen Parlaments seit Jahren nicht die unübersehbaren Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, sondern die geflüchteten Menschen selbst zum Problem. Anstatt eine funktionsfähige Alternative zum Dublin-Verfahren zu beschließen, werden immer größere Anstrengungen unternommen, die Einreise für schutzsuchende Menschen unverhältnismäßig zu erschweren und somit Asylgesuche an oftmals lebensgefährliche Fluchtrouten koppelt. 

Insbesondere möchten wir als JEF Deutschland unsere klare Positionierung zu folgenden Punkten des Pakts zu Asyl und Migration zum Ausdruck bringen: 

  1. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein individuelles, faires und menschenwürdiges Asylverfahren. Das neue verpflichtende „Grenzverfahren“ sieht die Internierung von Menschen aus bestimmten Herkunftsstaaten, darunter Familien mit Kindern, in haftähnlichen Zuständen an der Außengrenze und die Durchführung eines Asylverfahrens in zwölf Wochen vor. Dies widerspricht diesem fundamentalen Recht zutiefst. Insbesondere verurteilen wir auch die mögliche Ausweitung des Grenzverfahrens auf Asylsuchende aller Nationalitäten in Krisenfällen sowie das Fehlen einer rechtlichen Möglichkeit, sich gegen die Einstufung in das Grenzverfahren zu wehren. 
  2. Wir begrüßen den Ansatz, dass nicht nur die Ankunftsländer, sondern alle Mitgliedstaaten der EU Verantwortung für Asylsuchende übernehmen sollen. Eine nachhaltige Lösung muss jedoch der angespannten Lage an den EU-Außengrenzen Rechnung tragen und echte Solidarität mit Geflüchteten und den Ankunftsstaaten zum Ausdruck bringen. Dies kann nicht gewährleistet werden, wenn Mitgliedstaaten sich durch Investitionen in besseren Grenzschutz von der Aufnahme Asylsuchender freikaufen können und das Dubliner Prinzip beibehalten wird, wonach der Erstankunftsstaat grundsätzlich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig bleibt. Auch die Mindestzahl von 30.000 Übernahmen von Geflüchteten pro Jahr trägt der angespannten Lage an den Außengrenzen nicht ausreichend Rechnung. 
  3. Die Lockerung der Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten und das Fehlen von konkreten Kriterien für Staaten, in die Geflüchtete abgeschoben werden dürfen, verurteilen wir aufs Schärfste. Anstatt zu prüfen, ob legitime Gründe vorliegen, einen Flüchtlingsschutz zu gewähren, werden Menschen in Staaten abgeschoben, in die ihre Sicherheit nicht gewährleistet ist. Dies unterminiert den Schutzanspruch von Verfolgten.
  4. Die Aufnahme von Millionen schutzsuchender Menschen aus der Ukraine hat gezeigt, dass die EU dazu in der Lage ist, würdig, effektiv und solidarisch mit geflüchteten Menschen umzugehen. Wir fordern den gleichen politischen Willen auch für die Aufnahme von Menschen aus allen anderen Teilen der Welt. Ethnische Kriterien dürfen hier keine Rolle spielen.
  5. Die Ideale eines vereinten Europas machen nicht an unseren Außengrenzen halt. Die Fortschritte, die wir im Bereich der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für die europäischen Bürger:innen erreicht haben, sind nur dann nachhaltig und glaubhaft, wenn sie inklusiv und konsequent umgesetzt werden. Eine Abschottung der EU nach Innen wie nach Außen hin verurteilen wir aufs Schärfste. 
  6. Wir fordern ein Europa, das sich auch international für Demokratie und die Wahrung von Menschenrechten einsetzt. Dies kann nur dann glaubhaft geschehen, wenn die EU bereit ist, ihre moralischen Standards selbst umzusetzen. Die aktuelle europäische Grenzpolitik beschädigt nicht nur die internationale Integrität und Glaubwürdigkeit Europas, sondern wird auf Kosten huminatärer Mindeststandards für schutzsuchende Menschen betrieben.
  7. Als JEF Deutschland stehen wir für die Vision eines geeinten Europa, das für alle Menschen offen ist und in dem die Rechte aller Menschen, egal ob Unionsbürger:innen oder nicht, gleichermaßen geachtet und geschützt werden. 

[1]https://www.jef.de/dokumente/fuer-menschenrechte-und-sicherheit-an-europas-aussengrenzen/

[2]https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:85ff8b4f-ff13-11ea-b44f-

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ANERKENNUNG VON BILDUNGSABSCHLÜSSEN IN EUROPA STÄRKEN

Bundeskongress, 05.10.24

ANERKENNUNG VON BILDUNGSABSCHLÜSSEN IN EUROPA STÄRKEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalist:innen Deutschland fordern ein gemeinsames elektronisches Verfahren zur Anerkennung und soweit möglich eine automatische Anerkennung der universitären, schulischen sowie berufsqualifizierende Leistungen und Abschlüsse innerhalb der Europäischen Union unter Berücksichtigung eines gemeinsamen transparenten europäischen Qualifikationsrahmens.

“Die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist die Grundlage für Mobilität, Lernen und Arbeiten in der gesamten EU”[1], so das offizielle Statement auf der Webseite der Europäischen Union. Faktisch allerdings ist die Anerkennung von in anderen europäischen Staaten erworbenen schulischen, universitären sowie berufsqualifizierenden Leistungen und Abschlüssen jedoch ein harter Kampf, der obendrein nicht selten verloren geht. Dies ist auch den Gremien der Europäischen Union bewusst. Der Rat der europäischen Union hat in diesem Sinne bereits 2018 auf Vorschlag der Kommission eine Erklärung veröffentlicht, in welcher er den Mitgliedstaaten empfiehlt bis 2025 die erforderlichen Maßnahmen für eine automatische gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II zu ergreifen.[2]

 

Diese Aufforderung entspricht dem Lissaboner Anerkennungsübereinkommen. Von einer solchen dringend benötigten automatischen Anerkennung kann allerdings bis heute keine Rede sein. Dies lässt sich unter anderem auf die komplizierten und individuellen bürokratischen Prozesse zurückführen. Dementsprechend fordern wir in Anlehnung an die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen und den 2013 eingeführten Europäischen Berufsausweis ein gemeinsames europäisches elektronisches Anerkennungsverfahren für und soweit möglich die automatische Anerkennung von schulischen, universitären und berufsqualifizierenden Leistungen sowie Abschlüssen.

 

[1] europa.eu (2024): Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen. Online verfügbar unter https://europass.europa.eu/de/recognition-skills-and-qualifications (05.06.2024).

 

[2] Rat der europäischen Union (2018): Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenenHochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland. Online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H1210(01)&from=DE (05.06.2024).

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