Draghi-Report

Bundesausschuss, 15.03.2025

Draghi-Report

Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses der Europa-Union und
der Jungen Europäischen Föderalist:innen vom 15.03.2025

Beschluss im Wortlaut:

Die Diskussion über den Draghi-Report zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU bietet wertvolle Anknüpfungspunkte für die weitere Arbeit und Veranstaltungen in der Europa-Union und der JEF.

Daher fordern die JEF und EUD von der neuen Bundesregierung:

• Im Rahmen der Verhandlungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFF) sollte die neue Bundesregierung sich proaktiv für das Verwenden gemeinsamer europäischer Finanzinstrumente und für die Aufnahme gemeinsamer Kredite einsetzen.

• Dies muss gepaart mit den Debatten rund um das deutsche Sondervermögen und notwendige Investitionen in die deutsche Wirtschaft und Infrastruktur geschehen. Nur wenn Deutschland seine Zukunftsinvestitionen, Steigerung der Innovationsfähigkeit und Transformation der Wirtschaft im Kontext des Europäischen Binnenmarktes und auch der neuen Märkte der Erweiterungsländer begreift, kann die Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt werden.

• Ein Beispiel solcher europäischen wirtschaftspolitischen Instrumente ist die Arbeit mit sogenannten Important Projects of Common European Interest – „IPCEIs“ (strategische Förderprojekte).

• Langfristig muss Deutschland die Entwicklung der EU hin zu einer Fiskalunion vorantrei-
ben und die Reformvorschläge des Draghi Reports durch eine koordinierte deutsche Europapolitik im Rat der EU und im Europäischen Rat einbringen.

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„Europa zählt mehr denn je!” Unsere Erwartungen an die neue Bundesregierung

Bundesausschuss, 15.03.2025

„Europa zählt mehr denn je!” Unsere Erwartungen an die neue Bundesregierung

Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses der Europa-Union und
der Jungen Europäischen Föderalist:innen vom 15.03.2025

Beschluss im Wortlaut:

Die geopolitischen Entwicklungen zeigen deutlich, dass Europa nur geschlossen und mit vereinter Kraft seine Freiheit und seine Unabhängigkeit bewahren können wird. Deshalb muss die Europäische Union (EU) dringend handlungsfähiger werden. Die Pariser Klimaschutzziele zur effektiven Verlangsamung der menschengemachten Erderwärmung bleiben trotz Kriegsgefahr und Rezession von überragender Bedeutung. Die schwierige Lage besonders der Wirtschaft, die Sicherung offener Märkte und wichtiger Zugänge zu Ressourcen sowie einer verlässlichen und nachhaltigen Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen, die weitere Vertiefung des Binnenmarkts, vor allem seine Ergänzung um eine Kapitalmarktunion, sowie Demografie und Migration sind Herausforderungen, denen wir nur vereint erfolgreich begegnen können. Deutschland, als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat und größte Volkswirtschaft der EU, trägt hierbei besondere Verantwortung. Die Krisen unserer Zeit, sei es die Verteidigung der Demokratie, die Gewährleistung von Sicherheit oder die Stärkung des europäischen Zusammenhalts, erfordern eine aktive und vorausschauende europäische Politik – einen europäischen Bundesstaat.

Europa-Union Deutschland (EUD) und Junge Europäische Föderalist:innen (JEF) Deutschland setzen sich als überparteiliche und überkonfessionelle Verbände seit über 75 Jahren für ein föderales Europa ein. Gemeinsam fordern wir die zukünftige deutsche Bundesregierung auf, sich in den kommenden vier Jahren proaktiv für eine wirkungsvolle Stärkung Europas einzusetzen. Dabei muss Deutschland als Motor der Integration vorangehen und darf wichtige Entwicklungen nicht blockieren, sondern muss selbst Impulse setzen.
Mit unserer Kampagne „Deutschland wählt, Europa zählt“ haben wir gezeigt, dass große Teile der deutschen Gesellschaft ein geeintes, starkes und zukunftsfähiges Europa wollen. Dies bestätigt auch eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. (EBD). Gleichzeitig verschärfen sich die Bedrohungen demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien von innen und von außen. Deutschland muss gemeinsam mit Frankreich und Polen und weiteren reformwilligen EU-Staaten Führungsverantwortung übernehmen und eine ambitionierte Vision mit klaren Ansprüchen definieren. Jetzt ist die Zeit für entschlossenes Handeln! Was für uns zählt – von der neuen Bundesregierung fordern wir:

1) Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliches Engagement stärken!

Zivilgesellschaftliche Strukturen sind eine unverzichtbare Säule der Demokratie. Sie fördern den Austausch und die Beteiligung an politischen Prozessen und sind ein wichtiger Wächter der demokratischen Ordnung. Vor allem Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen tragen dazu bei, junge Menschen frühzeitig zu empowern, die die Werte der Demokratie aktiv vertreten. Wir fordern, dass dies auch in einem Gesetz zur Stärkung der Demokratie verankert wird. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass sie die Unabhängigkeit, den Schutz und die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen stärkt und mit den nötigen finanziellen und strukturellen Ressourcen ausstattet. Dies gilt insbesondere für eine Inflationsanpassung des Kinder- und Jugendplans. Nur durch ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement kann die Grundlage für eine stabile, gerechte und demokratische Gesellschaft erhalten bleiben. In einer Welt, in der rechtsstaatliche Prinzipien zunehmend unter Druck geraten – etwa durch autoritäre Tendenzen, die Einflussnahme privater Tech-Unternehmen oder die Instrumentalisierung von Macht – muss die Bundesregierung sich entschieden für die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliches Engagement in Deutschland, Europa und global einsetzen. Rechtsstaatlichkeit ist kein Hindernis für die effiziente Durchsetzung politischer Vorha-
ben. Sie ist wesentliche Grundlage für Checks and Balances und ein regelbasiertes Zusammenleben auf nationaler und internationaler Ebene und muss verteidigt werden. Besonders wichtig ist die Durchsetzung europäischen Rechts zum Schutz der demokratischen Öffentlichkeit davor, von
algorithmisch verstärktem Hass und Lügen ertränkt zu werden. Europa hat sich demokratisch entschieden, Aufrufe zu Hass und Gewalt online genauso wie offline zu verbieten, und Plattformen wie X, Facebook, YouTube, TikTok und Google verpflichtet, europäisches Recht durchzusetzen. Die Trump-Regierung verleumdet die Durchsetzung von EU-Gesetzen als Handelsnachteil. Die Bundesregierung muss helfen, mit dem Digitale Dienste Gesetz (DSA) die demokratische Öffentlichkeit zu verteidigen, und verhindern, dass die EU-Kommission Straffreiheit für die Plattform X gegen Zollfreiheit für Autos tauscht. Wir lassen uns auf die Rhetorik von Trump, Musk und Co. nicht ein und bieten ein demokratisches europäisches Gegenmodell!

2) Junge Menschen an der Gestaltung der Zukunft beteiligen!

Die multiplen Krisen der letzten Jahre – der Krieg in Europa, der Klimawandel und die Wirtschaftskrise – treffen insbesondere die junge Generation und haben langfristige Folgen für ihre Zukunft. Junge Menschen, die wie alle gesellschaftlichen Gruppen vielschichtig sind, dürfen nicht nur passiv diese Entwicklungen beobachten, sondern müssen aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitwirken können. Die Ergebnisse der letzten Wahlen haben jedoch verdeutlicht, dass ihre Lebensrealitäten in der Politik nicht ausreichend berücksichtigt werden. Um ihre Anliegen angemessen einzubinden, ist eine stärkere politische Teilhabe notwendig. Ein entscheidender Schritt wäre die europaweite Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Gleichzeitig muss Demokratie über Wahlen hinausgehen: Jugendparlamente und verbindliche Beteiligungsmechanismen auf allen Ebenen sind essenziell, damit junge Menschen aktiv in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Darüber hinaus braucht es eine intensivere politische Bildung, um das Demokratieverständnis junger Menschen zu stärken und ihnen frühzeitig ein Bewusstsein für ihre demokratischen Rechte, insbesondere auch auf der europäischen Ebene, zu vermitteln. Die politische Bildung, insbesondere die europapolitische Bildung, kommt in den modernen Bildungssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union viel zu oft zu kurz. Selbst in der Bundesrepublik Deutschland gibt es erhebliche Diskrepanzen in der Qualität und im Umfang der politischen Bildung – nicht nur zwischen der Sekundarstufe und der gymnasialen Oberstufe, sondern auch zwischen den einzelnen Bundesländern. Das darf nicht sein! Ein Maßnahmenpaket zur politischen Bildung, beginnend mit der Grundschule und auch in der Lehrkräfteausbildung, ist essenziell, um diese Diskrepanz mindestens teilweise aufzuheben. Dies ist ein entscheidender Punkt, um die Jugend und künftige Generationen auf die Komplexität unserer Gegenwart vorzubereiten. Dabei darf Jugendbeteiligung keine symbolische Geste sein, sondern muss als demokratische Notwendigkeit verstanden wer-
den.

3) Europäische Integration vertiefen, um den Bundesstaat zu verwirklichen!

Gerade jetzt, da der Autoritarismus eines Donald Trump, der russische Faschismus sowie die Volksrepublik China unser auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie basierendes Modell gefährden, ist es notwendig, unsere Art zu leben nicht nur zu verteidigen, sondern sie selbstbewusst gesamteuropäisch weiterzuentwickeln. Europa muss nicht nur sicherheits- und wirtschaftspolitisch eigenständig, sondern wirklich einig werden. Die aktuellen globalen Herausforderungen verlangen es, dass wir als EU gemeinsam und stark auftreten – um die Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und eine echte Alternative zu den autoritären Systemen zu bieten, die weltweit an Einfluss gewinnen. Es ist höchste Zeit, diese Chance zu ergreifen und eine europäische Zukunft zu gestalten, die auf unseren gemeinsamen Werten basiert.

Deshalb fordern wir die neue Bundesregierung auf, die europäische Integration nicht nur in Einzelfragen, sondern in der ganzen Breite zu vertiefen. Dabei muss auch der pragmatische Ansatz der Zusammenarbeit „der Willigen“ zugelassen werden, wenn schnelle Lösungen erforderlich sind. So können einzelne Integrationsschritte in Bereichen wie Verteidigung, Klima- oder Wirtschaftspolitik in einer engeren Gruppe von Mitgliedstaaten vorangetrieben werden, um Fortschritte zu erzielen, die auf die gesamte EU ausstrahlen. Die Zeit ist reif für kühne Entwürfe, besonders da der mögliche Rückzug der USA aus der freien Welt die EU-Mitgliedstaaten dazu zwingt, enger zusammenzurücken. Die EU darf nicht nur als Wirtschafts- und Sicherheitsgemeinschaft existieren, sondern muss auch politisch und institutionell enger zusammenarbeiten. Deutschland muss als treibende Kraft in der EU auftreten und konkrete Schritte zur Stärkung des europäischen Integrationsprozesses setzen. Dazu gehört die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, die Etablierung einer Verteidigungsunion und die Stärkung des Initiativrechts des Europäischen Parlaments. Die Zeit ist jetzt, eine europäische Alternative zu den verschiedenen Autoritarismen zu formulieren. Nicht nur, weil wir es müssen, um nicht unterzugehen, sondern weil wir es können und wollen. Es ist Zeit für den europäischen Bundesstaat!

4) Eine handlungsfähige EU durch gemeinsame Verteidigung fördern!

Die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss stärker integriert werden, um die EU unabhängiger und handlungsfähiger zu machen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt, dass Europa seine Sicherheit nicht länger von den USA abhängig machen kann – erst recht nicht seit der zweiten Trump-Präsidentschaft. Die EU braucht auf dem Weg zu Europäischen Streitkräften eine echte Verteidigungsunion, die die nationalen Streitkräfte enger verzahnt und Ressourcen effizienter nutzt. Dazu gehören auch gemeinsame Beschaffungen und schnell umsetzbare europäische Lösungen, um die militärische Zusammenarbeit zu vertiefen. Kurzfristig fordern wir eine gemeinsame Kredit- und Schuldenaufnahme für Verteidigung, um dringend notwendige Investitionen in Ausrüstung und strategische Fähigkeiten zu ermöglichen. Besonders eng muss hierbei mit den nordischen, baltischen, zentral- und osteuropäischen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet werden, die bereits jetzt eine Schlüsselrolle in der europäischen Sicherheitsarchitektur spielen und über wertvolle strategische Expertise in der Abschreckung und Verteidigung gegen die russische Bedrohung verfügen. Während manche dringend benötigten Waffen und Munition außerhalb der EU und auch in den USA gekauft werden müssen, sollte die große Mehrheit neuer Gelder in europäische Produkte fließen.
Dabei darf Verteidigung nicht gegen den sozialen Frieden ausgespielt werden. Sicherheit bedeutet mehr als nur militärische Stärke – sie erfordert auch wirtschaftliche Stabilität und den Schutz demokratischer Werte. Die Unterstützung der Ukraine macht deutlich, dass Europas Verteidigungsfähigkeit auch eine Frage der Solidarität ist. Neben der Stärkung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung (PESCO) und einer vertieften Zusammenarbeit in der Weltraum- und Cyberabwehr fordern wir die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips insbesondere in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Zudem braucht es eine strategische Kultur, die gemeinsame Militäreinsätze ermöglicht, etwa durch ein „Erasmus for Soldiers“- Austauschprogramm und eine Diskussion über die Nutzung der EU-Battlegroups. Eine selbstbewusste europäische Verteidigungspolitik ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für Frieden, Stabilität und Handlungsfähigkeit in einer sich wandelnden Welt.

5) Europäische Freizügigkeit schützen und Schengen verteidigen!

Wir fordern die Bundesregierung auf, die eingeführten Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen umgehend abzuschaffen und sich entschieden gegen deren Verlängerung oder gar Verstetigung einzusetzen. Im Jahr seines 40-jährigen Bestehens muss der Schengenraum als Kernstück der europäischen Integration verteidigt und geschützt werden. Einschränkungen der Freizügigkeit schaden der Wirtschaft, behindern den Binnenmarkt und belasten Unternehmen sowie Menschen, die täglich die Grenze überqueren, massiv. Zudem fehlen der Polizei die Kapazitäten, um flächendeckende Grenzkontrollen aufrechtzuerhalten, ohne andere sicherheitsrelevante Aufgaben zu vernachlässigen. Die Jungen Europäischen Föderalist:innen haben bereits 1950 mit dem symbolischen „Grenzsturm“ gegen die innereuropäischen Grenzkontrollen demonstriert, weil die föderalistische Bewegung wusste: Ein vereintes Europa braucht offene Grenzen. Heute gilt es mehr denn je, dieses Ziel zu verteidigen. Statt nationale Alleingänge fortzusetzen, braucht es gemeinsame europäische Lösungen – gerade in der Migrationspolitik. Der Schutz der Freizügigkeit muss mit einer funktionierenden Zusammenarbeit in der EU und auch an den EU-Außengrenzen einhergehen, um irreguläre Migration effektiv zu begrenzen, dem völkerrechtlich verankerten Schutzversprechen gerecht zu werden, eine gerechtere Verteilung von Asylberechtigten und Schutzbedürftigen zu ermöglichen und reguläre Migration, die aufgrund der demografischen Alterung in erheblichem Umfang gebraucht wird, gemeinsam im Sinne des europäischen Arbeitsmarkts zu steuern. Die Bundesregierung muss sich aktiv für den Erhalt und die Stärkung des Schengenraums einsetzen, anstatt durch ihre Politik neue Hürden zu errichten. Europas Antwort auf aktuelle Herausforderungen muss mehr Zusammenarbeit sein – nicht neue Binnengrenzen.

6) Das Parlament als Herzstück der Demokratie betonen!

Das Parlament muss als Herzstück der Demokratie gestärkt werden. Wir fordern ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments, um seine Rolle als gleichwertiger Partner der Kommission und des Rates zu festigen. Um dies zu erreichen, muss die Bundesregierung die Einführung entsprechender Vertragsänderungen auf EU-Ebene aktiv vorbringen und so die demokratische Legitimation der EU langfristig stärken und ihre Handlungsfähigkeit verbessern. Darüber hinaus fordern wir die Einführung von transnationalen Listen für die Europawahlen, um die direkte Wahl durch ein Spitzenkandidatensystem zu ermöglichen und so die europäische Demokratie weiterzuentwickeln. Die bestehende deutsch-französische parlamentarische Versammlung muss weiter ausgebaut, um Polen erweitert und als Modell für verstärkte Zusammenarbeit genutzt werden, um gemeinsam europäische Themen voranzutreiben.

Zudem muss die europäische Politik in der deutschen Bundesregierung kohärent und effizient koordiniert werden. Der Europaausschuss sollte stets vor Abstimmungen im Rat befasst werden, um sicherzustellen, dass europäische Themen unter einem gemeinsamen Dach bearbeitet werden. Es darf keine unkoordinierte Haltung oder „German Votes“ mehr geben. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle Ministerien europäische Themen mitdenken und miteinander koordinieren, um die Handlungsfähigkeit Deutschlands in der EU zu stärken und die europäische Demokratie zu fördern.

7) Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz vorantreiben!

Die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit wird im Zentrum der neuen von der Leyen-Kommission stehen. Wie die Berichte von Draghi und Letta betonen, braucht es hierfür ein substanziell größeres Investitionsvolumen, das auf privatem und öffentlichem Kapital basiert, sowie die Weiterentwicklung gemeinsamer finanzpolitischer Instrumente, insbesondere im Zusammenhang mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU. Deutschland ist als einer der wirtschaftlichen Motoren der EU immens von den geopolitischen Rahmenbedingungen betroffen und kann seine Wirtschaft nur stärken, indem es die Vorteile des europäischen Binnenmarktesvoll nutzt und Reformen vorantreibt. Statt libertärem Deregulierungswahn, der digitalen Plattformen wie denen von Musk und Zuckerberg ungebremste Freiheiten in der Verarbeitung privater Nutzerdaten aber auch der Beeinflussung der öffentlichen Meinung gibt, fordern wir ein Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft und zu einer wertebasierten europäischen Ordnungspolitik. Notwendig sind zugleich eine Umsetzung und Weiterentwicklung der Europäischen Säule Sozialer Rechte.

Die EU muss mehr als nur eine Wirtschaftsunion sein – sie muss ein Vorreiter in der globalen Zusammenarbeit und einer nachhaltigen Transformation werden. Dies bedeutet nicht nur eine ambitionierte Klima- und Umweltpolitik innerhalb der EU, sondern auch eine verstärkte Rolle in der globalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit. Deutschland muss sicherstellen, dass die EU den Europäischen Green Deal entschlossen vorantreibt und weltweit eine führende Rolle übernimmt.

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PUBLIC HEALTH EUROPÄISCH ORGANISIEREN

Bundesausschuss, Dezember 2024

PUBLIC HEALTH EUROPÄISCH ORGANISIEREN

Beschluss im Wortlaut:

Im Zuge der Coronapandemie erließ die Europäische Union (EU) zahlreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Implikationen der Coronakrise zu minimieren. Während es der EU gelungen ist, die unvollständige Architektur der Eurozone weiterzuschließen, gab es im Bereich der Gesundheitspolitik weniger Fortschritte. Die EU-Gesundheitspolitik umfasst dabei mehrere Elemente. Für diesen Antrag liegt der Begriff der öffentlichen Gesundheitspolitik der EU von Greer (2014) zugrunde. Dieser gliedert die
öffentliche Gesundheitspolitik der EU in drei Bereiche: 1. Die explizite gesundheitsfokussierte Politik, worunter z.B. der öffentliche Gesundheitsschutz zählt, 2. Market-Making und Regulationspolitik und schließlich 3. Fiskalische Governance. Der vorliegende Antrag wird sich nur auf den ersten Aspekt des EU-Gesundheitspolitik fokussieren.

Im Bereich der direkten Gesundheitspolitik sind die Kompetenzen der EU weiterhin marginal ausgeprägt. Zu Beginn der Pandemie besaß die Union über Art. 2 IV i.V.m. Art. 4 II k) AEUV und Art. 6 a) AEUV bzw. Art. 168 AEUV im Grundsatz nur eine Unterstützungs- und Koordinationsrolle, was konkret bedeutet, dass die Union z.B. einen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten einleiten konnte. Eigene Maßnahmen waren auf Aufklärungs- und Präventionskampagnen sowie Forschung beschränkt. Neben der schwachen Rolle im Gesundheitsbereich besaß die EU ebenfalls eine „schwache Ausstattung“ an Ressourcen im Vergleich zum amerikanischen CDC. Hierbei ist z.B. gemeint, dass der ECDC im Vergleich zum amerikanischen Äquivalent mit einem relativ kleinen Budget von 60 Millionen Euro und nur einem Bruchteil der Mitgliederzahl ausgestattet war.

Die Folge: Der Ausbruch von Corona konnte in Europa nicht verhindert bzw. eingedämmt werden. Mehr als eine Millionen Europäer: innen bezahlten dafür mit ihrem Leben. Leider hat sich bei der institutionellen Unvollständigkeit der direkten EU-Gesundheitspolitik seit der Coronakrise grundsätzlich nicht viel geändert. Hierbei vertreten wir das zentrale Argument, dass wir in der gesamten EU einheitliche Mindeststandards (Überwachung, Impfung, Testung, Nachverfolgung etc.) brauchen, um die EU als Ganzes schützen zu können. Daher fordern wir ganz konkret, um die europäische Gesundheitsgovernance zu verbessern:

  1. Wir fordern, dass die Empfehlungen an Mitgliedstaaten bei Gesundheitsnotfällen einen verpflichtenden Charakter bekommen. Durch die im November 2022 verabschiedete Verordnung zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren kann die EU Gesundheitsnotfälle erklären und nationale Notfallpläne überprüfen. Die EU kann dann durch die ECDC unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Das gleiche gilt für die neuen Aufgaben der EMA. Die Agentur ist jetzt auch für die Überwachung und Bekämpfung von Engpässen bei medizinischen Gütern bei Notfallsituationen zuständig. Leider kann sie nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Wir fordern hierbei ebenso, dass die EMA Empfehlungen mit einem verpflichteten Charakter erlassen kann.
  2. Wir fordern, dass das Health Crisis Board im Rahmen der HERA gestrichen wird. Die EU-Kommission muss bei diesem Thema unabhängiger von den Mitgliedstaaten werden. Durch das Health Crisis Board kriegen die Mitgliedstaaten eine zusätzliche Einflussmöglichkeit bei der Entscheidungsfindung.
  3. Wir fordern einen schnelleren und umfangreicheren Austausch von Daten. Zwar
    haben die Mitgliedstaaten durch die Verordnung zu grenzüberschreitenden
    Gesundheitsgefahren und die Stärkung des Mandats des ECDC mittlerweile
    Meldepflichten gegenüber dem ECDC, allerdings fehlt in der Verordnung eine
    Pflicht, dass die Daten schnell übermittelt werden müssen. Diese Daten müssen
    auch in einer standardisierten Form bei der ECDC ankommen, sonst dauert es zu lange bis der ECDC angemessene Handlungsempfehlungen für die Mitgliedstaaten
    erstellen kann.
  4. Wir fordern, dass die EU das Gesundheitsprogramm „EU4Health“ sowie den
    Europäischen Struktur- und Investitionsfond (ESI-Fonds) stärker zusammen denken
    soll. Die EU sollte identifizieren, welcher Investitionsbedarf im Gesundheitsbereich existiert und die Mitgliedsländer darauf aufmerksam machen. Anschließend sollte die EU bei der Einreichung von Förderanträgen und bei der Verflechtung von verschiedenen Förderinstrumenten unterstützen. Letzteres ist notwendig, da etwa die EU4Health-Projekte wenige bis keine Querbezüge zu dem ebenfalls für die öffentliche Gesundheit und Gesundheitsversorgung relevanten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds aufweisen.
  5. Die EU muss eine Strategie (Empfehlungen und Investitionsanreize) entwickeln,
    um die unterschiedliche Qualität der Gesundheitssysteme zwischen den
    Mitgliedstaaten anzugleichen, ohne dabei den primärrechtlichen Rahmen zu sprengen. Das heißt, die ausgearbeiteten Empfehlungen haben einen
    unverbindlichen Charakter. Hier gilt der Grundsatz: Die EU ist in der Bekämpfung
    von Gesundheitsbedrohungen nur so stark wie ihre schwächsten Mitgliedstaaten und Regionen.
  6. Zwar ist eine primärrechtliche Vertragsänderung gerade nicht das wichtigste
    Problem. Allerdings fordern wir mittelfristig, dass die EU-Gesundheitspolitik
    auf eine solidere Rechtsgrundlage gestellt wird. Konkret heißt das: Die Gesundheitspolitik muss eine geteilte Kompetenz nach Art. 4 AEUV werden.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024



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ÖSTLICHES MITTELMEER: FÜR EINE BESSERE EU-TÜRKEI-GRIECHENLAND STRATEGIE

Bundesausschuss, Dezember 2024

ÖSTLICHES MITTELMEER: FÜR EINE BESSERE EU-TÜRKEI-GRIECHENLAND STRATEGIE

Beschluss im Wortlaut:

Der Gaskonflikt zwischen der Türkei und dem EU-Mitgliedsland Griechenland, welche die beiden Staaten bzw. die Türkei mit der EU 2020 am Rande eines Krieges brachte, ist zwar aktuell aufgrund der amerikanischen Präsidentschaft von Joe Biden, der Erdbebenpolitik Griechenlands, nach dem großen Erdbeben im Frühjahr 2022, und des Ukrainekonflikts eingefroren. Diese Faktoren sind allerdings nicht von permanenter Natur. Um den Konflikt um die Gasverteilung, die maritimen Grenzen und die illegale Besatzung des nördlichen Teils der Republik Zyperns seitens türkischer Streitkräfte nachhaltig zu lösen und nicht nur einzufrieren und eine weitere Energiequelle für die EU zu sichern, fordern wir:

 

  • Die EU muss die USA als militärische und politische Führungsmacht im östlichen Mittelmeer ablösen, um Ordnung und Stabilität in die Region zu bringen. Dies könnte dadurch geschehen, dass die großen EU-Staaten ihre militärische Präsenz in der Region verstärken.
  • Die EU muss sich dafür einsetzen, dass die Türkei in das „Eastern Mediterranean Gas Forum“ aufgenommen wird, um Spannungen ab- und Vertrauen aufzubauen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die EU einen Dialog mit Griechenland, der Republik Zypern und der Türkei/Nordzypern initiieren, um in einem institutionellen Rahmen über die Wiedervereinigung Zyperns, die Seegrenzen und die Gasverteilung zu sprechen.
  • Die EU muss die Beilegung dieses Konflikts als hohe außenpolitische Priorität einstufen. Hierzu fordern wir die EU auf, ein Grünbuch zur Verbesserung der EU-Türkei-Beziehungen zu erarbeiten. Eine nachhaltige Verbesserung der griechisch-türkischen Beziehungen würde regionale Energieinfrastrukturprojekte ermöglichen, die die europäische Energieversorgung auf eine breitere und kostengünstigere Basis stellen. 
  • Aus geostrategischer Sicht muss die EU die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wieder aufnehmen und die jährlichen Zahlungen für die Heranführung der Türkei an den EU-Rechtsrahmen wieder aufnehmen, sofern die Türkei die demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen erfüllt.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024


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RECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE UNTERSTÜTZEN, MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN – FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN AUSSEN- UND ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DEN MAGHREB-STAATEN

Bundesausschuss, Dezember 2024

RECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE UNTERSTÜTZEN, MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN – FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN AUSSEN- UND ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DEN MAGHREB-STAATEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Situation in den Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Mauretanien und die Westsahara) hat sich in den letzten Jahren stark verändert, die anfängliche Euphorie des Arabischen Frühlings ist schon lange verflogen. Die JEF Deutschland hat im Jahre 2011 folgenden Beschluss gefasst: “Die JEF begrüßen den Demokratisierungsprozess und fordern gerechte Entwicklungschancen für den Maghreb.” Dieser spiegelt die seitdem zunehmend veränderte Lage in den Staaten des Maghreb nicht mehr wider. Die Menschenrechtssituation in Algerien und Marokko hat sich nicht verbessert und in Libyen haben sich nach einem blutigen Bürgerkrieg zwei Herrschaftsgebiete etabliert, eines unter der international anerkannten Regierung und eines unter General Haftar. In Tunesien wurde das Parlament entmachtet, die staatlichen Autoritäten gehen massiv gegen Kandidaten:innen der Opposition vor. Der Status der Westsahara ist seit vielen Jahren ungelöst. Insbesondere die Rolle der UN-Friedensmission MINUSRO wird dabei zunehmend schwächer. Die politische und soziale Situation in dieser Region ist ein wichtiger Faktor für die regionale Stabilität.

Der vorliegende Antrag soll dabei nicht die aktuelle Beschlusslage der JEF Deutschland zum Thema Asyl und Migration ändern. Vielmehr soll hierbei der Einsatz für gute außen- und entwicklungspolitische Beziehungen zwischen der EU und den Maghreb-Staaten im Vordergrund stehen.

Als JEF Deutschland fordern wir die EU daher dazu auf:

  1. die Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten, insbesondere die Verstöße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit, zu verurteilen und die Maghreb-Staaten aktiv zu bewegen, diese einzudämmen.
  2. bei einer weiteren Verschlechterung der menschenrechtlichen Situation Sanktionen gegen die Maghreb-Staaten zu verhängen (z.B. Smart Sanctions gegen Entscheidungsträger:innen). 
  3. dafür zu sorgen, dass ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen sowie die ihrer Mitgliedstaaten konsequent die Ziele einer feministischen Entwicklungspolitik verfolgen und so Demokratisierungsprozesse in den Maghreb-Staaten nachhaltig fördern, die Rechte von Frauen, INTA*-Personen (inter-, nonbinäre, trans-, und agender Personen), Geflüchteten und anderen marginalisierten Gruppen stärken sowie die Presse- und Meinungsfreiheit schützen. . Dabei betonen wir die Bedeutung der Einbeziehung und Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren.
  4. für die Bekämpfung von Fluchtursachen und im Angesicht des weltweiten Kampfes gegen den fundamentalistischen Terrorismus gemeinsam mit den Maghreb-Staaten und lokal gefestigten Akteur:innen eine Allianz gegen den Terrorismus zu bilden. Dies beinhaltet eine engere Zusammenarbeit der Geheimdienste, Regierungen und internationalen Organisationen, insbesondere der Afrikanischen Union. Gleichzeitig darf diese Zusammenarbeit nicht zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Maghreb-Staaten führen, etwa durch die Verfolgung von Oppositionellen. Wir fordern daher, dass die EU gleichzeitig auch wirksame Mechanismen einführt, um das Missbrauchspotenzial solcher geteilten Informationen zu minimieren. 

Angesichts der sehr heterogenen Situationen in den einzelnen Maghreb-Staaten fordern wir von der EU außerdem konkret:

  1. den UN-Plan für die Westsahara von 1991 zu unterstützen, die Verhandlungen zwischen Marokko und der Westsahara mit dem Ziel einer Entkolonialisierung weiterzuverfolgen sowie sich dafür einzusetzen, das Mandat der UN-Mission MINURSO auszuweiten. Der UN muss zusätzlich das Mandat erteilt werden, die Einhaltung der Menschenrechte in der Westsahara sicherzustellen!
  2. den politischen Druck auf Algerien zu erhöhen, eine Beobachtungsmission bezüglich der dort 2026 stattfindenden Parlamentswahlen zuzulassen. Zusätzlich erwarten wir von der EU, Algerien dazu aufzufordern, eine Beobachtermission der Afrikanischen Union (AU) zu erlauben, um die dortige rechtsstaatliche Lage zu beobachten und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sowie die Durchsetzung der Rechte von Geflüchteten sicherzustellen. 
  3. sich für einen Blauhelm-Einsatz in Libyen auszusprechen und Verhandlungen zwischen der international anerkannten Regierung und der Haftar-Miliz unter Leitung der UN zu unterstützen. Dabei soll sich die EU weiterhin für die staatliche Einheit Libyens einsetzen. 
  4. die finanziellen Mittel für den Bereich Migration und Mobilität der “Vereinbarung über eine strategische und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien” einzufrieren, solange Tunesien keine Wahlen unter Berücksichtigung demokratischer Grundsätze durchführt.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024

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GEBT DER JUGEND EINE STIMME!

Bundeskongress, 06.10.24

GEBT DER JUGEND EINE STIMME!

Beschluss im Wortlaut:

Als einer der größten nationalen proeuropäischenJugendverbände ist es uns ein besonderes Anliegen, dass junge Menschen an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Mit Begeisterung haben wir daher zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission am 10. Januar 2024 einen weltweit einzigartigen Youth Check angekündigt hat, der alle künftigen Legislativakte auf ihre Jugendverträglichkeit kontrollieren soll. Ernüchtert müssen wir allerdings feststellen, dass wir dem Youth Check seitdem keinen Schritt näher gekommen sind.

Die Kommission hat wieder einmal gezeigt, dass sie großen Worten kaum Taten folgen lässt. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 stoß am Ende bei vielen jungen Menschen aufEnttäuschung, da erneut viel zu oft über junge Menschen und nicht mit jungen Menschen geredet wurde. Auch die Konferenz zur Zukunft Europas, die zu großen Teilen durch junge Menschen geprägt wurde, verstaubt aufgrund einer mangelhaften politischen Vorbereitung und Durchführung der Konferenz im Berlaymont.

Die Vernachlässigung der Jugend in der Politik ist insbesondere auf europäischer Ebene gefährlich. Die ablehnende Haltung gegenüber Europa und der Wahlerfolg diversitäts- und demokratiefeindlichen Parteien sowohl bei nationalen Wahlen als auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni ist auch auf eine zunehmend von der Politik frustrierte Jugend zurückzuführen. Die Kommission wäre daher gut beraten, ihr eine hörbare Stimme zu geben. Denn die Europäische Union steht vor massiven Herausforderungen in der Zukunft – unserer Zukunft.

Daher fordern wir:

  1. Die Ausarbeitung eines Youth Checks, der seinen Namen verdient hat und den Ansprüchen gerecht wird. Er soll den jungen Menschen ermöglichen, ihre Interessen einbringen und durchsetzen können und ihrer Stimme ein ernsthaftes Gewicht verleihen. Dazu gehört insbesonderedie Einbeziehung paneuropäischer Jugendorganisationen wie den Jungen Europäischen Föderalist:innen oder dem European Youth Forum, die seit Jahren die Interessen junger Menschen sammeln und bündeln.
  2. Die Europäische Kommission muss ihren Worten Taten folgen lassen. Es reicht nicht aus, zu betonen, wie wichtig die Jugend ist, es muss auch mit entsprechenden Maßnahmen gezeigt werden.
heleneGEBT DER JUGEND EINE STIMME!
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BULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT

Bundeskongress, 06.10.24

BULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT

Beschluss im Wortlaut:

Das „grenzenlose Europa“ und die hierbei zugrundeliegende Personenfreizügigkeit werden gerne als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union bezeichnet. Allerdings steht diese Freiheit nicht allen Menschen in der Europäischen Union in der gleichen Weise zur Verfügung. Für die Menschen in Bulgarien und Rumänien sind Grenzkontrollen weiterhin an der Tagesordnung, obwohl bereits seit 2012 über den Beitritt Bulgariens und Rumänien zum Schengenraum diskutiert wird, nachdem 2011 der Evaluationsprozess abgeschlossen wurde. Zwar wurden Bulgarien und Rumänien Ende 2023 nach Zustimmung Österreichs erlaubt, im März 2024 in den Schengenraum einzutreten, jedoch nur auf dem See- und Luftweg. 

Während diese Entscheidung bei den Bürger:innen der Länder auf Ungunst stößt, sind die bestehenden innerstaatlichen Herausforderungen wie beispielsweise Korruption, Kriminalität und politische Instabilität nicht zu negieren. Wir fordern die EU daher auf, die beiden Staaten in der Bewältigung dieser stärker zu unterstützen, damit unsere bulgarischen und rumänischen Mitbürger:innen endlich die gleichen Rechte wie andere EU-Bürger:innen erhalten. Dafür muss in erster Linie die EU-Korruptionsbekämpfung verstärkt werden, damit die Europäische Union Bulgarien und Rumänien effizienter unterstützen kann und wir fordern hierzu konkret:

  1. Den bulgarischen und rumänischen vollwertigen Schengenbeitritt oben auf die politische EU-Agenda setzen.
  2. Die aus Sicht der Europäischen Staatsanwaltschaft sachgerechten legislativen Änderungen an der Errichtungsverordnung, der sog. PIF-Richtlinie und des der EUStA vorgegebenen administrativen Rahmens, im Einzelnen auszuführen.
  3. Eine deutliche Erhöhung des EUStA-Haushalts auf 150 Millionen Euro (was ungefähr eine Verdoppelung des aktuellen Haushalts bedeuten würde), um die Schlagkraft der Europäischen Staatsanwalt deutlich zu verbessern. Damit sollen unter anderem der Ausbau der zentralen Unterstützungskapazitäten (mehr Dienststellen z.B. Finanzanalysten in Luxemburg, delegierte Staatsanwälte in Bulgarien und Rumänien) sowie der verstärkte Einsatz von elektronischen Analysetools finanziert werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass allein im Jahr 2023 die Europäische Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sichern konnte.
  4. Die Europäische Kommission muss Bulgarien und Rumänien zu Strukturreformen auffordern. Es soll eine höhere Vernetzung von nationalen bulgarischen und rumänischen Sicherheitsbehörden (Polizei, Steuerbehörden, Verfassungsschutz, Zoll) erreicht werden, damit die operative Arbeit für die Europäische Staatsanwaltschaft und für die nationalen Sicherheitsbehörden vereinfacht wird.
  5. Der Vorschlag der Kommission “Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on combating corruption, replacing Council Framework Decision 2003/568/JHA and the Convention on the fight against corruption involving officials of the European Communities or officials of Member States of the European Union and amending Directive (EU) 2017/1371 of the European Parliament and of the Council” soll vom Rat und Parlament unterstützt und zügig umgesetzt werden. Darin geht es um:
    1. Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität Sensibilisierung für Korruption durch Informationskampagnen Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse zu erlassen
    2. einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen Harmonisierung der Definitionen von Straftaten Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen
    3. Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption Ermittlungsinstrumente: Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung

III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte

Mit der Erfüllung dieser Reformenvorschläge würde nicht nur ein vollständiger bulgarischer Schengenbeitritt wahrscheinlicher, sondern würde auch der europaweiten Korruptionsbekämpfung zugutekommen, wovon sämtliche EU-Länder profitieren würden.

heleneBULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT
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GEMEINSCHAFT STÄRKEN – HASS BEKÄMPFEN: FÜR EINE AKTIVE AUSEINANDERSETZUNG UNSERES VERBANDES MIT DEM THEMA JÜDISCHES LEBEN UND ANTISEMITISMUS

Bundeskongress, 06.10.24

GEMEINSCHAFT STÄRKEN – HASS BEKÄMPFEN: FÜR EINE AKTIVE AUSEINANDERSETZUNG UNSERES VERBANDES MIT DEM THEMA JÜDISCHES LEBEN UND ANTISEMITISMUS

Beschluss im Wortlaut:

Die Europawahl am 9. Juni 2024 hat auf eindringliche Weise gezeigt, wie stark sich unsere Gesellschaft spaltet und polarisiert. Diese Polarisierung betrifft nicht nur Deutschland, sondern ist auch in anderen europäischen Ländern deutlich spürbar. Extremistische Positionen gewinnen zunehmend an Boden und die daraus resultierenden destruktiven Haltungen führen immer öfter zu handfesten Taten. Polarisierung und Hetze treiben Menschen dazu, politisch motivierte Gewalt auszuüben. Angriffe auf Politiker:innen, Ehrenamtliche und Menschen unterschiedlichen Glaubens nehmen zu. Besonders im Rahmen des Europawahlkampfes haben wir in Deutschland eine Welle der Aggression und Gewalt erlebt, die uns zutiefst erschüttert.

Vor allem aber besorgniserregend ist die Zunahme antisemitischer Angriffe. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel verzeichnete Statista allein im Zeitraum vom 07. Oktober 2023 bis zum 09. November 2023 in Deutschland 994 Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens. 

Diese besorgniserregende Zunahme an Gewalt, Feindseligkeit und Menschenverachtung bedroht nicht nur das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sondern auch unsere Vision eines lebenswerten Europas. Als JEF Deutschland stehen wir für ein freies, vielfältiges und tolerantes Europa, in dem kein Mensch aufgrund seiner Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder politischen Überzeugungen diskriminiert werden darf.  Angesichts der aktuellen Entwicklungen sehen wir es als dringend notwendig an, unsere Haltung zu schärfen und ein klares Signal an unseren Verband nach innen, aber auch hinsichtlich unserer Außenwirkung zu senden.

Für uns ist Europa mehr als nur eine Wirtschaftsunion! Die regelmäßigen Reisen unserer Landesverbände in Europa zeigen uns, wie wichtig das Miteinander der verschiedenen Kulturen und Nationen ist. Wir haben die Vorzüge der europäischen Zusammenarbeit kennengelernt und wissen, welche Stärke die Europäische Union durch ihre gemeinsamen Errungenschaften erreicht hat. Doch diese Stärke gerät durch Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus zunehmend in Gefahr.

Aus diesen Gründen fordert die JEF Deutschland ihren Bundesverband auf:

  1. Jüdischen Lebens und Antisemitismus

Unser Verband soll sich intensiv mit dem jüdischen Leben in Deutschland und Europa sowie mit dem Thema Antisemitismus auseinandersetzen. Dies kann beispielsweise im Rahmen eines Aktionsmonats im kommenden Vorstandsjahr geschehen.

2. interkultureller Austausch mit Religionsgemeinschaften

Der Bundesverband soll Gespräche mit wichtigen Organen der Religionen führen, um gemeinsam wichtige Punkte zu erfassen, die ein friedliches, vielfältiges Zusammenleben der Religionen auf unserem Kontinent ermöglichen und Vorurteile abbauen.

3. Teilnahme an den Wochen gegen Rassismus 

Der Bundesverband und seine Landesverbände sollen sich nach ihren Möglichkeiten aktiv an den Wochen gegen Rassismus beteiligen, um ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

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FÜR EINE EUROPÄISCHE GRUNDRECHTSBESCHWERDE

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EINE EUROPÄISCHE GRUNDRECHTSBESCHWERDE

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union zeichnet sich maßgeblich durch gemeinsame Werte aus. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Sie können auch Leistungsrechte oder Gleichheitsrechte gegenüber diesem sein. Darüber hinaus sind sie auch als Wertmaßstab bei der Beurteilung von privaten Handlungen vor Gericht heranzuziehen. Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) und den Grundfreiheiten im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat sich die EU eine grundsätzlich moderne, weitgehende und gute rechtliche Grundlage für den Schutz der Unionsbürger:innen gegeben, welcher auch in Teilen über den Schutzbereich des Grundgesetzes hinausgeht. Doch Grundrechtsschutz braucht nicht nur Normen, sondern auch deren Durchsetzung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. November 2019 mit dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ sich selbst ermächtigt, im Bereich des vollharmonisierten Unionsrechts Verstöße gegen Unionsgrundrechte und -freiheiten festzustellen.1 Begründet wurde dies mit einer Schutzlücke: Es gibt keine Grundrechtsbeschwerde auf EU-Ebene.

Das Bundesverfassungsgericht prüft im volldeterminiertem Unionsrecht daher selbst anhand der EU-Grundrechte, ob ein Verstoß vorliegt. Im nicht-volldeterminiertem Unionsrecht prüft es primär anhand des Grundgesetzes und nur bei einem weitergehenden Schutzbereich sekundär anhand der EU-Grundrechte und Grundfreiheiten.

Verletzungen von Grundrechten und Grundfreiheiten können vor dem EuGH derzeit in zwei Verfahrensarten geltend gemacht werden: dem Vorabentscheidungsverfahren und der Nichtigkeitsklage.2 Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zeichnet sich durch die Notwendigkeit der Vorlage an den EuGH durch ein nationales Gericht aus.

Bürger:innen müssen vor dem jeweiligen national zuständigen Gericht (beispielsweise dem örtlichen Verwaltungsgericht) Klage erheben, dies kann grundsätzlich auch das Bundesverfassungsgericht sein. Es gibt eine Vorlagepflicht zum EuGH zu letztinstanzlichen Gerichten, erste und niedrigere gerichtliche Instanzen hingegen sind nicht zur Vorlage verpflichtet (Quelle 3). Es gibt aber keinen direkten Zugang zum EuGH. Nichtigkeitsklagen nach Art. 263 AEUV können grundsätzlich durch natürliche und juristische Personen direkt beim EuGH eingereicht werden, um gegen Handlungen der EU vorzugehen. Voraussetzung ist aber eine unmittelbare und individuelle Betroffenheit, welche, vom EuGH sehr restriktiv ausgelegt wird. So dürfen keine weiteren Durchführungsmaßnahmen mehr notwendig sein und der Kläger oder die Klägerin muss durch den Rechtsakt entweder direkt adressiert werden oder in einer Weise betroffen sein, welche ihn oder sie im Vergleich zu anderen besonders betroffen macht.4 Diese hohen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage führen dazu, dass sich diese nicht als eine der Verfassungsbeschwerde gleichwertigen Möglichkeit handelt, Grundrechte gegenüber der EU geltend zu machen. Gerade durch die restriktive Rechtsprechung des EuGH ist es in vielen Fällen unmöglich gegen Handlungen der EU vorzugehen, was z.B. bei Frontex und im Bereich der Asylpolitik zu einer Leerstelle führt.

Wir als Junge Europäischen Föderalist:innen Deutschland fordern daher:

  1. Die Einführung einer Grundrechtsbeschwerde durch die Grundrechtsadressaten vor dem EuGH. Jede:r soll das Recht haben, bei Verletzungen seiner:ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten durch die EU oder einen Mitgliedstaat, welcher EU-Recht ausführt, Beschwerde zu erheben.

  2. Anzuerkennen, dass Grundrechte, als fundamentale Rechte des Bürgers und der Bürgerin gegen den Staat, in einer immer enger werdenden europäischen Integration unerlässlich sind und immer bedeutsamer werden.

Quellen:

  • 1 BvR 276/17, BVerfGE 152, 216-274.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn. 49.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn.50.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn. 51.

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FÜR EINE BESSERE BERÜCKSICHTIGUNG DER SICHERHEIT VON FRAUEN

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EINE BESSERE BERÜCKSICHTIGUNG DER SICHERHEIT VON FRAUEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalist:innen fordern eine Anpassung internationaler Sicherheitsvorschriften in allen Bereichen, in denen die menschliche Unversehrtheit aufgrund der mangelhaften Handhabung von geschlechtsspezifischen Unterschieden gefährdet ist. Neben herkömmlichen Modellen und Vorgehensweisen sollen deshalb auch vielfältigere Repräsentationen der menschlichen Anatomie einbezogen werden, wodurch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden kann.

Die Vorschriften, Methoden und Herangehensweisen müssen insbesondere in den folgenden Bereichen angepasst werden, in denen derzeit noch erhebliche Defizite bei der Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Unterschieden bestehen:

1.⁠ ⁠Medizinische Forschung: Bei der Herstellung von Medikamenten und der Durchführung von klinischen Studien müssen Unterschiede zwischen Männern und Frauen konsequent berücksichtigt werden. Zusammensetzung und Dosierungsempfehlungen müssen an Ergebnisse angepasst werden, die von Studien mit männlichen und weiblichen Probanden stammen.

2.⁠ ⁠Arbeitsplatzsicherheit: Schutzkleidung und Sicherheitsausrüstung sollte an geschlechtsspezifische Unterschiede (z.B. in den Bereichen Größe, Gewicht, Körperform und Körperschwerpunkt) angepasst werden, um geschlechtsspezifische Risiken im Arbeitsumfeld zu verringern. Dies betrifft vor allem Frauen, die z. B. bei Feuerwehr oder der Polizei im Dienst sind, da vorgeschriebene Bekleidung häufig Unisex ist bzw. sein muss und Frauen durch die schlechte Passform benachteiligt sind.

3.⁠ ⁠Verkehrsmittelsicherheit: Crashtests, z.B. in der Automobil-, Luftfahrt- und Eisenbahnindustrie, müssen Dummies verwenden, welche sowohl Männer- als auch Frauenkörper repräsentieren. 

Dabei fordern die Jungen Europäischen Föderalist:innen Deutschland konkret eine Anpassung der UNECE Regelungen 94, 95 und 137, sodass diese neben den „Hybrid III 50th Male“-Dummies auch die Verwendung von „EVA“-Dummies verlangt.

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