Rahmenkompetenz zur europapolitischen Bildung

Bundesausschuss, 06.12.2025

Rahmenkompetenz zur europapolitischen Bildung

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Rahmenkompetenzen zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten

Die Zuständigkeit für Bildungspolitik liegt nach geltendem EU-Recht primär bei den Mitgliedstaaten. In föderal organisierten Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland sind es darüber hinaus häufig die Gliedstaaten, die exklusiv über Inhalte und Strukturen der Bildung entscheiden. Forderungen nach einer stärkeren europäischen Bildungsdimension laufen deshalb oft ins Leere, da sich politische Verantwortung auf unterschiedlichen Ebenen verteilt und damit konkrete Umsetzungsschritte blockiert werden.

Insbesondere im Bereich der europapolitischen Bildung ist ein solcher Zustand nicht länger hinnehmbar. Junge Menschen in Europa benötigen fundierte Kenntnisse und Transferwissen über die Europäische Union – über ihre institutionelle Funktionsweise, ihre rechtsstaatlichen Grundlagen, ihre Entstehungsgeschichte, ihre Werte und Prinzipien, ihre Geld- und Wirtschaftspolitik sowie über die Beweggründe und Herausforderungen ihrer Erweiterungsprozesse. Ebenso wichtig ist es, ein demokratisches Verständnis für die Prozesse europäischer Entscheidungsfindung zu fördern.

Die JEF Deutschland fordert daher die Einführung einer europäischen Rahmenkompetenz im Bereich der europapolitischen Bildung. Diese Kompetenz soll der Europäischen Union die Möglichkeit geben, eigenständig und ergänzend zu den bestehenden Zuständigkeiten der Mitglied- und Gliedstaaten Maßnahmen zur Vermittlung europapolitischer Inhalte durchzuführen. Dabei soll sie sich ausschließlich auf den Bereich der europapolitischen Bildung beschränken und in keinem Fall in andere Bildungsbereiche eingreifen. Die EU soll befähigt werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb formaler Bildungseinrichtungen aktiv zu werden – etwa durch die Bereitstellung von Ressourcen, die Entwicklung methodisch innovativer Bildungsformate oder die Förderung europäischer Lernorte und Austauschprojekte.

Zur Koordinierung dieser neuen Kompetenz soll ein Hoher Kommissar bzw. eine Hohe Kommissarin für Bildung geschaffen werden. Diese Position soll auf europäischer Ebene sichtbar Verantwortung für die politische Bildung junger Menschen übernehmen und als zentrale Anlaufstelle für Mitgliedstaaten, Bildungsakteure und zivilgesellschaftliche Organisationen fungieren.

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Europapolitische Erwachsenenbildung darf nicht vernachlässigt werden!

Bundesausschuss, 06.12.2025

Europapolitische Erwachsenenbildung darf nicht vernachlässigt werden!

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Europapolitische Bildung endet nicht mit Abschluss der Schulzeit, sondern sollte das ganze Leben eines europäischen Bürgers begleiten. Für eine:n mündige:n Bürger:in sind Informationen und der Zugang zu diesen entscheidend, dennoch wird die europäische Erwachsenenbildung häufig vernachlässigt. Betrachtet werden sollte vor allem der Zugang zu Bildungsurlaub und die Möglichkeit auch im Erwachsenenalter Auslandserfahrung zu sammeln und andere europäische Lebenswelten kennen zu lernen.

  1. In etwa der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten besteht eine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub im Berufsleben im Sinne des lebenslangen Lernens. Zwar unterscheiden sich diese Regelungen – etwa in der Anzahl der gewährten Arbeitstage pro Kalenderjahr oder im Umfang des bezahlten bzw. unbezahlten Urlaubs – je nach Land, dennoch verfolgen sie alle denselben Grundgedanken: Jede berufstätige Person soll durch einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub die Möglichkeit erhalten, sich in beruflicher wie politischer Hinsicht zu vielfältigen Themen weiterzubilden. Auch im föderalen Deutschland, wo die Bildungspolitik in die Länderkompetenz fällt, ist dies gelebte Praxis: In 14 der 16 Bundesländer (ausgenommen

Bayern und Sachsen) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser umfasst in der Regel fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr oder zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wir als Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland (JEF) möchten diese Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen zum Anlass nehmen, einen einheitlichen gesetzlichen Anspruch auf europäischer Ebene zu fordern. Jede:r arbeitstätige Bürger:in soll einen Anspruch auf Bildungsurlaub erhalten, wobei sichergestellt werden muss, dass es Angebote gibt, die auch mit geringem Einkommen zugänglich sind. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen – jedoch darf eine Mindestanzahl von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr nicht unterschritten werden. Diese Zahl orientiert sich an bewährten nationalen Standards – etwa in Deutschland, Belgien oder Luxemburg – und stellt ein Mindestmaß dar, um eine sinnvolle Weiterbildung realistisch planen und durchführen zu können. Der angedachte Bildungsurlaub soll inhaltlich neben Sprachfortbildungen, Weiterbildungen und Ähnlichem auch politische Bildung und in diesem Sinne auch europapolitische Bildung abdecken. So soll es beispielsweise ermöglicht werden im Rahmen des Bildungsurlaubs an Bildungsfahrten anerkannter Träger nach Brüssel oder Straßburg teilzunehmen. Eine Mitverantwortung für die Existenz solcher und ähnlicher Angebote liegt dabei auch bei den europäischen Institutionen. Diese Forderung steht im Einklang mit den Zielen der Europäischen Bildungsagenda sowie der Europäischen Säule sozialer Rechte, die

lebenslanges Lernen als zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und die Wettbewerbsfähigkeit Europas verstehen. Ein europaweiter Bildungsurlaubsanspruch würde nicht nur den individuellen Zugang zu Weiterbildung stärken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit leisten – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat eine Person lebt oder arbeitet.

  1. Die Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland (JEF) fordern die Einführung und Förderung eines europaweiten Programms zur Arbeiterhospitation, das Arbeitnehmer:innen aus allen Mitgliedstaaten ermöglicht, für eine begrenzte Zeit in Betrieben anderer EU-Länder zu hospitieren. Ziel ist es, den europäischen Gedanken in der Arbeitswelt zu stärken, den Austausch von Fähigkeiten und Erfahrungen zu fördern und gegenseitiges Verständnis zwischen den Arbeitnehmer:innen Europas zu vertiefen.

Wir fordern konkret:

Einrichtung eines EU-Programms für Arbeiterhospitation, analog zu Erasmus+, das explizit auf Arbeitnehmer:innen ausgerichtet ist – unabhängig von Branche, Qualifikation oder Alter Finanzielle Unterstützung durch die EU, etwa über den Europäischen Sozialfonds oder ein eigenes Budget, um Reise-, Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten während der Hospitation zu decken Unbürokratische Zugangsmöglichkeiten: einfache Antragsverfahren für Arbeitnehmer:innen sowie klare Ansprechpartner:innen in jedem Mitgliedstaat, um den Einstieg niedrigschwellig zu gestalten Rechtliche Absicherung der Hospitierenden, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrecht, Versicherungsschutz und soziale Absicherung während der Hospitationsdauer Anerkennung und Zertifizierung der Hospitationszeiten durch ein EU-weites Dokumentationssystem (z. B. vergleichbar mit dem Europass), um die erworbenen Fähigkeiten sichtbar zu machen Förderung von Partnerschaften zwischen Betrieben unterschiedlicher Mitgliedstaaten, um regelmäßige Hospitationsmöglichkeiten zu schaffen und langfristige Kooperationen anzuregen Besondere Berücksichtigung von strukturschwachen Regionen und kleinen Unternehmen, um europäische Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten zu ermöglichen und Ungleichheiten innerhalb Europas abzubauen. Während Studierende und Auszubildende bereits von europäischen Austauschprogrammen profitieren, bleibt die große Mehrheit der europäischen Arbeitnehmenden bislang außen vor. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, gesellschaftlicher Spaltung und wachsender Euroskepsis braucht es Programme, die europäische Identität auch im Alltag erfahrbar machen. Eine europäische Arbeiterhospitation schafft gelebte Solidarität, fördert die Mobilität und ermöglicht es Menschen, voneinander zu lernen – praxisnah, inklusiv und nachhaltig.

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Kommunales Wahlrecht für EU-Bürger:innen und Brit:innen sichern

Bundesausschuss, 06.12.2025

Kommunales Wahlrecht für EU-Bürger:innen und Brit:innen sichern

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Seit dem Brexit und den hieran anknüpfenden, 2024 beschlossenen Änderungen des britischen Wahlrechts haben die meisten EU-Bürger:innen im Vereinigten Königreich kein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen mehr, sofern sie ihren Wohnsitz nach dem 31.12.2020 dorthin verlagert haben. Gleichzeitig haben britische Staatsbürger:innen ihr aktives und passives Kommunalwahlrecht in der EU verloren. Ausnahmen bestehen für Dänemark, Luxemburg, Polen, Portugal und Spanien, deren Bürger:innen dank bilateraler Abkommen weiterhin kommunal wählen und kandidieren dürfen. Für Irland sowie die Commonwealth-Staaten Malta und Zypern gelten Sonderregeln: Ihre Bürger:innen dürfen im Vereinigten Königreich an allen Wahlen teilnehmen.

Dieser fragmentarische Zustand muss beendet werden. Es braucht Gleichbehandlung aller EU-Bürger:innen, Mitbestimmung über die Verwendung der „Council Tax“ (Gemeindesteuer), demokratische Teilhabe und rechtliche Kontinuität. Der erreichten europäischen Integration soll trotz des Brexit Rechnung getragen werden.

Daher fordern wir eine gesetzliche Regelung der EU, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Bürger:innen des Vereinigten Königreichs das aktive sowie passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen zuzugestehen. Gleichzeitig sollen koordinierte Verhandlungen der EU-Staaten erfolgen, die eine analoge Wiedereinführung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen für EU-Bürger:innen im Vereinigten Königreich durch bilaterale Abkommen nach spanischem Vorbild herbeiführen.

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Stärkung der KI-Autonomie Europas

Bundesausschuss, 06.12.2025

Stärkung der KI-Autonomie Europas

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Wir fordern eine Stärkung und Forcierung der KI-Autonomie Europas. Dabei unterstützen wir die bisherigen Bestrebungen der EU-Kommission, erheben aber folgende vier Forderungen:

– die Bildung einer dedizierten KI-Union, bestehend aus den Mitgliedsstaaten der EU sowie anderen demokratisch und pro-europäisch ausgerichteten Staaten. Ziel ist die Erweiterung von Wissenschaftsnetzwerken und Forschungskooperationen sowie die Grundsteinlegung zur Entwicklung europäischer (open-source) KI-Lösungen unter Einbeziehung von ethischen und rechtlichen Standards auf europäischer Ebene. Hierbei sollen bereits bestehende Verfahren und Netzwerke in ein gemeinsames Konstrukt konsolidiert werden;

– den Erlass einer Beschaffungsrichtlinie für einen Vorrang für europäische Standards und Systeme bei der öffentlichen Beschaffung von KI-Lösungen innerhalb der europäischen Institutionen. Europäische Software ist hierbei definiert als Technologie, die durch ein Unternehmen entwickelt worden ist, welches zu mehr als 50% in europäischer Eignerschaft liegt und seinen Hauptsitz in einem EU-Mitgliedstaat betreibt. Für Beschaffungsvorgänge, die durch EU-Mittel (teil-)finanziert und gefördert werden, gilt die gleiche Regelung;

– die Förderung europäischer KI Start-ups und Scale-ups als maßgeblicher Faktor für die strategische Autonomie Europas durch

– eine massive Ausweitung und institutionelle Stärkung der Risikokapital- und Eigenkapitalunterstützung für KI Start-ups und Scale-ups durch die Projekte EIC Accelerator und GenAI4EU,

– einen zusätzlichen thematischen Fokus dieser Initiativen auf die Bereiche kritische Infrastrukturen und Sicherheitstechnologie durch die Schaffung separater Projektteile innerhalb des Programms GenAI4EU,

– eine deutliche finanzielle Ausweitung der Mittel zur Forschung an künstlicher Intelligenz des Programms “Horizon Europe” für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (2028-2034)

– die konsequente Sanktionierung von Technologieunternehmen, die im Bereich der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz gegen europäische Regelungen und Sicherheitsinteressen verstoßen, auch wenn dies mit außenpolitischen Auseinandersetzungen verbunden kann.

– Strenge Regeln für die Übernahme bereits bestehende KI Firmen in Europa durch nicht europäische Akteure.

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Die EU zur schnellsten Demokratie der Welt machen: Trilogverfahren reformieren, Transparenz stärken

Bundesausschuss, 06.12.2025

Die EU zur schnellsten Demokratie der Welt machen: Trilogverfahren reformieren, Transparenz stärken

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Das Trilogverfahren ist mittlerweile ein zentrales Instrument im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, das es den rechtssetzenden Organen ermöglicht, den Großteil aller EU-Rechtsakte effizient zu beschließen. Trotz seiner Effizienz hat der Trilog ein gravierendes Problem mit Transparenz. Es bleibt ein Geheimnis, welche Entwürfe dort konkret eingebracht werden, wer über diese diskutiert und zu welchem Ergebnis diese letztlich führen.

Wir können dies ändern, indem wir das Trilogverfahren in einen neuen, transparenten Rahmen stellen. Dabei geht es nicht darum, die Strukturen der EU zu verändern, sondern die Effizienz und Transparenz des bestehenden Trilogverfahrens zu verbessern und zu stärken.

Die Anpassungsfähigkeit des Triloges ist eine seiner größten Stärken. Das Trilogverfahren befindet sich aber gleichzeitig als ein inoffizielles Gremium im luftleeren Raum. Es hat keinen offiziellen Charakter und ist komplett von der Ausgestaltung der teilnehmenden Organe abhängig. Um das Trilogverfahren zukunftsfest und zuverlässig zu gestalten, ist eine gewisse Systematisierung des Verfahrens notwendig.

Der Vermittlungsausschuss hat neben dem Trilogverfahren mittlerweile kaum noch eine Bedeutung. Dies ist verheerend, da dieser in den Verträgen vorgesehen ist und daher eine hohe Legitimation besitzt. Der Vermittlungsausschuss bietet die Tools, um umfangreiche und kontroverse Rechtsakte geordnet und zur Zufriedenheit aller teilnehmenden Organe vorzubereiten.

Die Europäische Union hat die Chance, die effizienteste demokratische Gesetzgeberin der Welt zu werden. Wir fordern deshalb:

  1. Die Schaffung eines digitalen Informationsportals, das nicht nur die Ergebnisse der Trilogverhandlungen, sondern auch ihren Entscheidungsprozess transparent darstellt. Dieses soll die Entwurfsvorlagen der Organe, Teilnehmer:innen und die inhaltlichen Debatten sowie Endergebnisse der Trilogverhandlungen darstellen, um eine politische Bindungswirkung zu entfalten. Insbesondere der Einfluss von externen Teilnehmer:innen muss transparenter dargestellt werden.
  2. Das Trilogverfahren soll durch das Parlament in Abstimmung mit dem Rat einberufen und vom Parlament federführend gestaltet werden.
  3. Das Trilogverfahren muss innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen abgeschlossen sein. Sollte das Trilogverfahren scheitern, wird automatisch das Verfahren zum Vermittlungsauschuss eingeleitet.
  4. Die Gesetzgebungsorgane sollen den Vermittlungsausschuss für umfangreiche Gesetze als hoch legitimiertes Tool der Gesetzgebung stärker nutzen, um hiermit verbindliche Ergebnisse zu schaffen.
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Für ein korruptionsfreies Europa

Bundesausschuss, 06.12.2025

Für ein korruptionsfreies Europa

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Einleitung

Korruption ist eine der größten Bedrohungen für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen der Bürger:innen. Die aktuellen Skandale, wie etwa der Fall „Qatargate“, Nicolas Sarkozy oder der Cum-Ex Skandal verdeutlichen einmal mehr, wie alltäglich Korruption ist und wie tief Korruption in Europas Institutionen und Unternehmen verwurzelt sein kann. Korruption schwächt nicht nur die Legitimität demokratischer Prozesse, sondern verursacht auch massive finanzielle Schäden und behindert den fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarkts.

Es gibt keine einheitliche Definition von Korruption. Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

Im europäischen Kontext ist das Problem besonders komplex. Unterschiedliche nationale Rechtslagen, uneinheitliche Durchsetzung sowie mangelnde Koordination bei der Aufklärung erschweren die Bekämpfung von Korruption. Gleichzeitig schaffen bürokratische Komplexität und undurchsichtige Lobbyismus-Strukturen neue Schlupflöcher, die ausgenutzt werden können. Der Einfluss externer Berater und undurchsichtige Vergabeprozesse vergrößern das Risiko systemischer Korruption. All dies wirkt sich negativ auf das Vertrauen der Bürger:innen in die Europäische Union (EU) aus und gefährdet die Fürsprache zu Integrationsschritten, um eine Europäische Föderation Wirklichkeit werden zu lassen.

Prävention

Korruption zu verringern oder wo möglich im besten Fall zu verhindern, ist allerdings keine eindimensionale oder einfach zu erledigende Aufgabe. Auch wenn Korruption strafrechtlich verfolgt ist, darf das eigentliche Ziel von Maßnahmen gegen Korruption nicht lauten, Korruption schlicht effektiver zu verfolgen. Es muss vielmehr darum gehen, Korruption von vornherein zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, können Maßnahmen in vielen verschiedenen Bereichen ergriffen werden. Diese Bereiche und damit einhergehend auch die einzelnen Maßnahmen greifen dabei stets ineinander und bilden ein möglichst feinmaschiges Netz, das für Korruption keinen Raum lässt.

Grundsätzlich lassen sich Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in Kontroll-, Transparenz-, Sensibilisierungs-, Strafverfolgungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der internationalen Zusammenarbeit unterteilen. Kontrollmaßnahmen zur Korruptionsbekämpfung adressieren in diesem Sinne die Einleitungsbedingungen, die Durchführung und die Leistung der vorgesehenen Kontrollprozesse. Da Kontrollprozesse auf Informationszugriff angewiesen sind, gehen die Kontrollmaßnahmen in der Korruptionsbekämpfung Hand in Hand mit Transparenzmaßnahmen. Sensibilisierungsmaßnahmen dienen im Bereich der Prävention hingegen nicht der Abschreckung, sondern sollen die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für die Problematik in der Öffentlichkeit und bei den Angestellten der öffentlichen Institutionen fördern. Diese höhere Sensibilisierung fördert dann wiederum Kontroll- und Transparenzmaßnahmen, da mehr Aufmerksamkeit vorhanden ist und vorhandene Informationen auch tatsächlich genutzt werden. Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Maßnahmen dient auch eine effektive Strafverfolgung im Sinne der Abschreckung und der Prävention. Da es sich bei Korruption um Straftaten handelt, die gerne über Ländergrenzen hinweg begangen werden, sind alle bisher beschriebenen Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung auf Maßnahmen zur Steigerung der internationalen Zusammenarbeit angewiesen.

Allgemeine Maßnahmen der Prävention

Eine zentrale Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung in der EU ist die Erhöhung der Einsichtsrechte des Europäischen Parlaments in die Arbeitsprozesse und Finanzen der Kommission sowie anderer ausführender Institutionen der EU. Journalist:innen sind wiederum eine wichtige Quelle für die Aufdeckung von Korruption und die Kontrolle des Europäischen Parlaments, da sie bereits ohne das Vorliegen gerichtsfester Beweise handlungsfähig sind und andere Interessenprofile als die Vertreter staatlicher Institutionen aufweisen. Eine vielfältige mediale Landschaft verringert die Chancen, dass Korruption unentdeckt bleibt, und erhöht somit die Resilienz einer Gesellschaft.

Auch eine Vereinfachung der Gesetze und Vorschriften in der EU sowie bei ihren Mitgliedstaaten verringert die Korruptionsgefahr. Ein häufiger Einfallspunkt für Korruption ist die selektive Umsetzung staatlicher Vorgaben. Bei umfangreicher Bürokratie und widersprüchlichen Rahmenbedingungen entstehen Handlungsfreiräume, die missbraucht werden können.

Im heutigen staatlichen Umfeld ist insbesondere die hohe Bedeutung von Berater:innen kritisch zu betrachten. Auf Seiten der Bürger:innen verursachen byzantinische Regularien einen hohen Erfüllungsaufwand, zudem kann mit größeren finanziellen Kapazitäten besser auf staatliche Kapazitäten zugegriffen werden, ohne dass dies im Interesse des Gesetzgebers lag. Auf staatlicher Seite besteht oft eine Abhängigkeit von externem Know-How, was die Tür vor Vorteilsannahmen etc. öffnet. So besteht, etwa gegenüber externen Gutachten, häufig nicht

ausreichend kritische Distanz, aber auch in der Einstellung und Fortbildung von Angestellten staatlicher Institutionen muss stärker auf die Korruptionsprävention geachtet werden. So sollten öffentliche Einstellungsprozesse möglichst transparent erfolgen und regelmäßige Fortbildungen zur Erkennung von Korruption für die Mitarbeiter angeboten werden.

Meldung, Aufklärung und Verfolgung

Um Korruption besser erkennen und verfolgen zu können, sollte die Transparenz im europäischen Wirtschaftsraum erhöht und die Verknüpfung bestehender Datenbanken verbessert werden. Mit dem Transparenzregister wurde ein Schritt in diese Richtung unternommen. Allerdings wäre ein umfassendes europäisches Unternehmensregister für die Recherche von Querverbindungen deutlich einfacher und würde auch den Unternehmen doppelte Erfassungen und Übertragungsfehler ersparen. Dies könnte im zweiten Schritt um die Berater- oder Aufsichtsratstätigkeiten von Politiker:innen und öffentlichen Angestellten erweitert werden. Finanzinstitute spielen eine wichtige Rolle sowohl für die Aufrechterhaltung als auch die Aufdeckung von Korruption. Mit der abnehmenden Bedeutung von Bargeld und der zunehmenden Bedeutungen von Kryptowährungen müssen sich die staatlichen Aufsichtsbehörden jedoch an die geänderten Zeiten anpassen. Die neue EU-Anti- Geldwäschebehörde (AMLA) kann hierzu wichtige Beiträge leisten.

Auch sollten die Verknüpfung von Strafverfolgungsbehörden und der Austausch relevanter Informationen im europäischen Raum deutlich verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die bisher uneffektive Zusammenarbeit der europäischen Staatsanwaltschaft mit dem Office européen de lutte anti-fraude (OLAF).

Die hohen Steuerverluste durch Umsatzsteuerkarusselle oder die Übernahme von illegalen Steuerbetrugsmodellen wie Cum-Ex in anderen europäischen Ländern zeigen das mangelnde globale Verständnis in der Verbrechensbekämpfung. Die Übernahme funktionierender Modelle dürfte durch KI noch deutlich an Geschwindigkeit gewonnen haben.

Durchsetzung und Konsequenzen

Korruptionsdelikte dürfen keine folgenlose Straftat bleiben. Die EU muss verbindliche Regeln zur Ahndung von Korruptionsdelikten schaffen, die sowohl strafrechtliche als auch politische Konsequenzen umfassen. Dazu gehört unter anderem die Aberkennung von Mandaten bzw. Ausschluss von Kandidaturen als mögliches Strafmaß, um das Vertrauen in politische Vertreter:innen zu stärken.

Neben strafrechtlichen Sanktionen sind auch finanzielle Haftungen unerlässlich, um den durch Korruption entstandenen Schaden zu kompensieren. Unternehmen und Einzelpersonen, die von Korruption profitieren, müssen zur Rechenschaft gezogen und zur Rückzahlung illegaler Gewinne verpflichtet werden.

Die EU braucht zudem eine unabhängige Institution, die regelmäßig überprüft, wie wirksam Antikorruptionsmaßnahmen umgesetzt werden, und die Öffentlichkeit transparent über Verfahren und Erfolge informiert.

Deshalb fordern wir als JEF Deutschland:

  1. Aufgabe Blockadehaltung der deutschen Bundesregierung zur Anti-Korruptionsrichtlinie.
  2. Mehr Einsichtsrechte für das Europäische Parlament in die Arbeitsprozesse und Finanzen der Kommission sowie anderer ausführender Institutionen der EU.
  3. Stärkung der Zivilgesellschaft als Korrektiv zu starken (wirtschaftlichen) Lobbyinteressen.
  4. Stärkung unabhängiger Medien und Investigativjournalismus durch europäische Förderprogramme, um systematische Missstände aufzudecken.
  5. Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches aller Strafverfolgungsbehörden. Das betrifft insbesondere das Geflecht aus OLAF, der europäischen Staatsanwaltschaft, Eurojust und Europol sowie den mitgliedstaatlichen Pendants. Die Effizienz der europäischen Behörden sollte durch verbindliche Kommunikations- und Kooperationsmechanismen und die Ausstattung mit eigenen Ermittlungsbefugnissen gestärkt werden.
  6. Ein EU-weites Präventionsprogramm, das Sensibilisierung und Ausbildung für alle EU-Beamt:innen und Politiker:innen umfasst.
  7. Einen EU-Sanktionskatalog mit möglichem Mandatsverlust, strafrechtlichen und finanziellen Sanktionen für Korruptionsdelikte.
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Eine Zukunftsperspektive für den Nahen Osten

Bundesausschuss, 06.12.2025

Eine Zukunftsperspektive für den Nahen Osten

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Der israelisch-palästinensische Konflikt hat im Jahr 2023 eine Eskalation erfahren, die eine Gewaltspirale in der gesamten Region nach sich zog. Am 7. Oktober 2023 verübte die Hamas einen beispiellosen Terrorangriff in Israel. Dieser grausame Angriff hat nicht nur unvorstellbares Leid über die israelische Bevölkerung gebracht, sondern auch tiefe Narben im kollektiven Gedächtnis der jüdischen Gemeinschaft weltweit hinterlassen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundeskongress 2023 der Jungen Europäischen Föderalist:innen (JEF) Deutschland bereits in dem Beschluss “Hamas Terror verurteilt, Eskalation verhindern, Jüdisches Leben verteidigen” die Gewalt und die Geiselnahmen verurteilt. Diese Verurteilung bekräftigen wir an dieser Stelle.

Der darauf folgende Krieg führte insbesondere durch die Kriegsführung Israels mit der Regierung Netanjahu im Gazastreifen zu einer katastrophalen humanitären Situation mit einer unvorstellbaren Anzahl von Toten und Verletzten, sowie einer zerstörten Infrastruktur, die das Leben von Millionen von Zivilist:innen untragbar macht. Als JEF Deutschland verurteilen wir diese Art der Kriegsführung Israels sowie die Ausweitung des völkerrechtswidrigen Siedlungsbau und die seit Jahrzehnten herrschende Gewalt in den palästinensischen Gebieten. Die Grundlage für ein friedliches Leben in Sicherheit und Freiheit und Gleichheit vor dem Recht muss für Palästinser:innen sowohl in den palästinensischen Gebieten als auch in Israel gewahrt sein.

Trotz der vereinbarten Waffenruhe zeigt sich kein echtes Ende des Konflikts. Diese Waffenruhe wird immer wieder gebrochen, sodass die Menschen vor Ort nach wie vor unfassbares Leid erfahren.

Der Krieg hat das Verhältnis zwischen Israelis und Palästinenser:innen weiter zerrüttet und die Aussichten auf eine politische Lösung massiv erschwert. In dieser schwerwiegenden Lage beobachten wir mit Sorge die zunehmenden antisemitischen und rassistischen Angriffe zunehmen und jüdische Menschen, insbesondere junge Menschen und Studierende, Räume wie Universitäten oder zivilgesellschaftliche Jugendstrukturen zunehmend als feindlich empfinden. Dies widerspricht in fundamentaler Weise den Prinzipien eines offenen und pluralistischen Europas. Die europäische Außenpolitik zeigt sich in dieser Krise gespalten und ohne klare, geeinte Stimme.

Die fortwährende Gewalt und die Verletzungen des Völkerrechts erfordern ein klares, entschlossenes Handeln der internationalen Gemeinschaft. Die Europäische Union (EU) ist gefordert, ihre Rolle als Brückenbauerin zu stärken und zu einer Lösung zu kommen, die auf den Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte beruht.

Forderungen:

  1.     Stabilisierung der Sicherheitslage und Förderung von Versöhnung:

Die JEF Deutschland verurteilt in aller Schärfe die Kriegsverbrechen, die sowohl von der israelischen als auch der palästinensischen Seite begangen wurden. Fortlaufend wird durch Gewalt, die unschuldige Zivilist:innen betrifft, schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht und die fundamentalen Prinzipien der Menschlichkeit begangen. Insbesondere die Angriffe auf Zivilisten, die Geiselnahme Unschuldiger, sexualisierte Gewalt, das Aushungern, die Zerstörung von Infrastruktur und die willkürliche Inhaftierung von Palästinensernsind nicht hinnehmbar. Das menschliche Leid und die katastrophale Versorgungslage im Gazastreifen ist nicht hinnehmbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Israel in der Region einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt ist, die durch den andauernden Terrorismus der Hamas und anderer extremistischer Gruppen verstärkt wird. Diese Bedrohung darf nicht unterschätzt werden und Israel hat das Recht, seine Bevölkerung zu schützen.

Die traumatischen Erfahrungen, der Verlust und das Leid, das die israelischen und palästinensischen Zivilist:innen durchlebt haben, sind auf beiden Seiten tief verwurzelt.Die Handlungen beider Seiten werden durch einzelne Akteure bestimmt, aber der Gesamteindruck und die Verantwortung wird auf die ganze Seite als scheinbar kollektiver Akteur übertragen. Unsere israelischen und palästinensischen Partner:innen im Rahmen des Projektes “Federalist Peace Forum”, die den Weg des Dialogs und der Versöhnung suchen, sind Vorbilder für uns. Die JEF Deutschland fordert daher, dass diese empathische Haltung im politischen Diskurs verankert wird und als Grundlage für eine künftige Friedensordnung dient.

Als nächste zwingende Schritte auf dem Weg zu einer stabilen Ordnung betont die JEF Deutschland, dass es eine echte Waffenruhe geben muss. Die sterblichen Überreste der noch immer im Gazastreifen zurückgehaltenen Geiseln sollen unverzüglich an ihre Familien überführt werden, um ihnen endlich würdige Bestattungen zu ermöglichen. Ebenso erforderlich ist ein umfassender Wiederaufbau des Gazastreifens, der den Menschen vor Ort Sicherheit, Gesundheit und ein Leben in Würde ermöglicht. Darüber hinaus muss die Existenz bewaffneter Gruppen außerhalb legitimer staatlicher Strukturen, einschließlich der Hamas, beendet werden, um den Weg für eine zivile und verantwortliche Selbstverwaltung zu öffnen, in der die Menschenwürde den Kern politischer Gestaltung bildet.

Eine nachhaltige Lösung setzt auch eine juristische Aufarbeitung der Völkerrechtsverstöße voraus, die zügig und unabhängig erfolgen muss. Es muss eine glaubwürdige, internationale Strafverfolgung erfolgen, die die Verantwortlichen für die Eskalation und die begangenen Verbrechen zur Rechenschaft zieht. Nur durch eine konsequente juristische Aufarbeitung und die Anerkennung der Verbrechen kann Vertrauen in den Friedensprozess wiederhergestellt werden.

  1. Föderale Weiterentwicklung der Zwei-Staaten-Lösung:

Die JEF Deutschland sieht die Lösung des Konflikts basierend auf der Zwei-Staaten-Lösung, die ausgehend von der regionalen politischen Diskurstradition föderal weitergedacht werden kann. Hierzu ist der erste Schritt eine Anerkennung des palästinensischen Staates und der Rückzug der israelischen Armee aus Gaza und dem Westjordanland, basierend auf der UN-Resolution Nummer 181(II) von 1947. Ein konföderales Modell kann dabei als realistische Zwischenstufe dienen, das ähnlich der frühen europäischen Integration gemeinsame Institutionen ermöglicht, ohne die staatliche Eigenständigkeit unmittelbar aufzuheben. Zugleich eröffnet eine solche Struktur Perspektiven für eine zukünftige regionale Integration im Nahen Osten, die Kooperation über die Grenzen Israels und Palästinas hinaus fördert und langfristige Stabilität unterstützt. Ein föderales Modell könnte darüber hinaus eine Lösung für die komplexen Herausforderungen des israelisch- palästinensischen Konflikts darstellen, indem es die Zusammenarbeit und Koexistenz beider Nationen auf gleicher Augenhöhe fördert und anerkennt, dass beide Seiten eine Verbindung zu dem Land haben.

Diese Idee fand bereits Ausdruck im „Federalist Peace Forum“, das im September 2025 auf Ventotene stattfand und in dem junge Menschen aus Israel und Palästina eine entsprechende gemeinsame Erklärung verabschiedeten. Wir rufen dazu auf, diese föderal gedachte Weiterentwicklung der Zwei-Staaten-Lösung in den politischen Diskurs einzubringen, so wie bereits im italienischen Senat und im Bundestag geschehen, und als langfristige Vision für die Region zu etablieren. Diese ist geprägt von einer großen ethnischen und religiösen Vielfalt. Diese umfasst neben jüdischen Israelis und muslimischen Palästinenser:innen bspw. Auch arabische Israelis, Drusen, Christ:innen und Baháʼi. Mithilfe föderaler Lösungen können die Rechte all dieser Gruppen institutionell verankert und so eine Koexistenz ermöglicht werden.

  1.     Stärkung der Rolle der EU als außenpolitischer Akteurin:

Die EU muss ihre außenpolitische Rolle dringend stärken und einen kohärenten, gemeinsamen Kurs verfolgen. Eine einheitliche, klare Position ist notwendig, um als glaubwürdiger Vermittler und Friedensakteur wahrgenommen zu werden ohne dabei koloniale Strukturen zu reproduzieren grundlegendes Erfordernis hierfür ist das Einstimmigkeitsprinzip im Europäischen Rat abzuschaffen.

Die Mitgliedsstaaten der EU werden auf UN-Ebene aufgerufen eine UN- Peacekeepingmission zu unterstützen.

  1.     Bekämpfung von Antisemitismus und Diskriminierung in Europa:

Die JEF Deutschland verurteilt entschieden jede Form von Antisemitismus und Diskriminierung, die im Zuge des Konflikts und des Diskurses darüber in Europa aufgetreten sind. Es ist unsere Verpflichtung als Europäer:innen, diesen Phänomenen entschieden entgegenzutreten und die europäische Gesellschaft gegen Hass und Intoleranz zu verteidigen. Antisemitismus und (antimuslimischer) Rassismus haben in unserem Europa keinen Platz.

  1. Förderung von Dialog und Verständigung durch zivilgesellschaftliche Initiativen:

Die JEF Deutschland fordert, dass zivilgesellschaftliche Initiativen zur Förderung des Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses zwischen israelischen und palästinensischen jungen Menschen verstärkt unterstützt werden. Diese Initiativen tragen entscheidend zur Schaffung von Vertrauen und langfristigen Frieden bei.

Das europäische Friedensprojekt – insbesondere die deutsch-französische Freundschaft – zeigt, dass selbst tief verwurzelte Feindschaften überwunden werden können, wenn dieser Dialog und gegenseitige Anerkennung wachsen. Dieses Beispiel lässt sich nicht einfach übertragen, kann aber als Inspiration und Beweis dienen, dass Versöhnung trotz schmerzhafter Geschichte möglich ist und ist unsere Motivation, unsere Freund:innen aus der Region zu unterstützen.

Die Situation im Nahen Osten stellt uns vor eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Gewalt muss beendet werden, und die internationale Gemeinschaft muss ihre Verantwortung übernehmen, um den Friedensprozess voranzutreiben. Wir, die JEF Deutschland, stehen zu unserer Vision eines föderalen Nahen Ostens, die Frieden institutionell verankert und auf den Prinzipien der Würde des Einzelnen sowie der Achtung des Völkerrechts basiert. In diesem Sinne fordern wir alle Entscheidungsträger und Akteure auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine friedliche und gerechte Lösung für alle Menschen in der Region zu ermöglichen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Stimme der Zivilgesellschaft und der Jugend in der Region gehört wird und dass wir gemeinsam eine Welt gestalten, in der alle Menschen in Sicherheit und Würde leben können.

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Auf dem Weg zu einem europäischen Gesundheitssystem – die europäische Grundsicherung

Bundesausschuss, 06.12.2025

Auf dem Weg zu einem europäischen Gesundheitssystem – die europäische Grundsicherung

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Der Zugang zu Gesundheitsversorgung ist ein europäisches Grundrecht, das für alle Menschen in der Europäischen Union gleichermaßen gelten muss. Aktuell hat jeder der 27 Mitgliedstaaten ein eigenes Gesundheitssystem, das sich in Qualität, Struktur und Umfang stark von den anderen unterscheidet. Auch die verschiedenen nationalen Versicherungssysteme unterscheiden sich erheblich voneinander. Beides verstärkt die Entwicklung von sozialer und finanzieller Ungleichheit.

In einem föderalen europäischen Bundesstaat dürfen die Art und Qualität der Gesundheitsversorgung nicht von Wohn- oder Geburtsort abhängen. Daher muss es ein einheitliches System mit einer einheitlichen Versicherung geben. Der Weg dorthin muss in Etappen gegangen werden. Ein erster Schritt sollte eine Teil-Zusammenlegung der Versicherungssysteme sein. Dies ist im Verhältnis des insgesamt sehr komplexen und vielschichtigen Systems ein erster und verhältnismäßig einfach umzusetzender Schritt.

Deshalb fordern wir:

  1. die Schaffung eines Rahmens für ein gemeinsames europäisches Gesundheitssystems.
  2. bis zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems die Einführung einer europäischen medizinischen Grundsicherung, die allen Bürger:innen der Europäischen Union einen sicheren und verlässlichen Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung garantiert. Diese europäische Grundsicherung umfasst grundlegende lebensnotwendige Leistungen sowie solche, die bereits von allen nationalen Systemen übernommen werden, wie zum Beispiel Besuche bei Allgemeinmediziner:innen sowie die Versorgung in Krankenhäusern. Damit schaffen wir ein gemeinsames Fundament der Solidarität, das sicherstellt: Wer in Europa lebt, soll überall in Europa die gleichen grundlegenden Rechte auf medizinische Hilfe genießen – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er oder sie gerade ist. Eine solche Grundsicherung ist nicht nur Ausdruck von Gerechtigkeit, sondern auch ein Schritt hin zu einem geeinten Europa, das die Gesundheit seiner Menschen in den Mittelpunkt stellt.
  3. bis zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems die europäische medizinische Grundsicherung durch Beiträge der nationalen Gesundheitssysteme an den EU-Haushalt zu finanzieren. Die Form und Höhe der Beiträge sind zu bestimmen auf Basis der zu erwartenden Kosten mit besonderem Fokus auf soziale Gerechtigkeit.
  4. bis zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems es den Mitgliedstaaten freizustellen, weitere Gesundheitsangebote zur Ergänzung der europäischen Grundsicherung in Form einer gesetzlichen oder privaten nationalen Gesundheitsversicherung bereitzustellen. Nach dieser Umstellung darf niemand innerhalb der europäischen und nationalen gesetzlichen Gesundheitssysteme schlechter gestellt sein als vorher. Diese weiteren Angebote hängen maßgeblich von der Struktur des jeweiligen Gesundheitssystems ab und können zum Beispiel Psychotherapie, Reha-Maßnahmen oder andere Methoden sein. Wir fordern, dass die Finanzierung und Bereitstellung medizinischer Versorgung in der gesamten EU entlang gemeinsamer Qualitätsstandards und mit dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit erfolgt.
ninaAuf dem Weg zu einem europäischen Gesundheitssystem – die europäische Grundsicherung
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JEF-Geschichte verstehen, um Zukunft zu gestalten!

Bundesausschuss, 06.12.2025

JEF-Geschichte verstehen, um Zukunft zu gestalten!

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

2024 hat sich die Gründung unseres Verbandes zum 75. Mal gejährt. Wenige Verbände können auf eine so lange und kontinuierliche Geschichte zurückblicken. Doch wie viel wissen wir heute eigentlich noch über diese Geschichte? Einige Meilensteine sind bekannt, wie zum Beispiel unsere Gründung auf der Wachenburg 1949, der Studentensturm auf die deutsch-französische Grenze in St. Germanshof 1950 oder die Besetzung von Helgoland im selben Jahr. Jenseits dessen tun sich jedoch große Wissenslücken auf.

Selbst als langjähriges Mitglied muss man sich das Wissen über Wirkungsorte, wichtige Ereignisse und zentrale Persönlichkeiten mühsam erarbeiten. All das ist aber Wissen, das wir als Verband und Aktive brauchen, um unsere Organisation, unseren Zweck und unsere Arbeit überhaupt verstehen zu können. Gerade in Zeiten des Mitgliederschwunds ist es deshalb unabdingbar, dass wir über unsere Vergangenheit und das, was wir als Verband in den letzten 75 Jahren bewegt haben, informiert sind. Nur so können wir unserer Arbeit noch mehr Sinnhaftigkeit verleihen und Neu- und Altmitgliedern vermitteln, worauf es bei JEF überhaupt ankommt.

Denn häufig stellen wir uns die Frage, welche Rolle wir als JEF in Politik und Gesellschaft einnehmen wollen. Eine Antwort auf diese Frage gestaltet sich in der aktuellen Kultur der Politikverdrossenheit und halblebigen Lippenbekenntnisse für Europa schwierig. Als junge Menschen sind wir im Alltag mit vielen Herausforderungen konfrontiert und sind begleitet von Krisen, die uns erschüttern und demotivieren. Genau dabei kann der Blick in die Vergangenheit, auf das Erlebte und Geschaffte, auf das Vermächtnis und die Errungenschaften der Generationen unserer Vorgänger:innen eine wichtige Motivationsquelle sein. Der Blick zurück lohnt sich – nicht nur, weil daraus wichtige Lehren gezogen werden können, sondern auch weil es zeigt, dass auch vor 75 Jahren schon junge Menschen mit dem gleichen Herz für Europa auf die Straße gegangen sind.

Die Zukunft der JEF kann nur gestaltet werden, wenn wir unsere Geschichte kennen und sie vermitteln, nutzen und wachhalten. Deshalb fordern wir den Bundesausschuss dazu auf, zur Aufarbeitung der JEF-Geschichte ein Bundesprojekt zu errichten. Das Projekt soll nach wissenschaftlichen Standards unter Mitarbeit von geprüften Historiker:innen durchgeführt werden.

Inhalte des Bundesprojekts könnten wie folgt aussehen:

  1. Erstellung einer umfassenden Materialsammlung
  2. Archivbesuche und daraus folgende Rekonstruktion von Ereignissen und Entstehungsgeschichte
  3. Abfrage in den Landesverbänden zu ihrer Kenntnis/vorhandenen Materialien
  4. Austausch mit der EUD zu ihrem Wissensstand
  5. Sichtung von weiterführenden Materialien (z.B. Lektüre von “Der

Studentensturm auf die Grenzen von 1950. Für ein föderales Europa”)

  1. Erstellung eines ausführlichen Zeitstrahls und einer JEF-Bibliographie
  2. Durchführung von lebensgeschichtlichen Interviews mit Zeitzeug:innen
  3. Verfassung einer JEF-Chronik
  4. Erstellung eines aussagekräftigen OnePagers zur Geschichte unseres Verbandes. Es ist wünschenswert, dass vor allem auch (ehemalige aktive) JEFerinnen und JEFer, die derzeit (schwerpunktmäßig) in der EUD engagiert sind, sich in dieses Bundesprojekt einbringen. Für die Leitung des Bundesprojektes empfehlen wir Personen, die idealerweise kein weiteres JEF-Amt innehaben.
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Impulse für eine nachhaltige europäische Gesundheitsversorgung

Bundesausschuss, 06.12.2025

Impulse für eine nachhaltige europäische Gesundheitsversorgung

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde von der Europäischen Kommission das EU4Health-Programm ins Leben gerufen.1 Es handelt sich um das bislang umfangreichste europäische Gesundheitsförderprogramm mit einem geplanten Investitionsvolumen von über vier Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. Auch mehrere Nicht-EU-Staaten – darunter Norwegen, Island, die Ukraine, Moldau, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina – nehmen an EU4Health teil.

Die inhaltliche Umsetzung erfolgt über jährliche Arbeitsprogramme, die folgende zentrale Schwerpunkte adressieren:

Krisenvorsorge und Resilienz

Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention

Stärkung der Gesundheitssysteme und Fachkräfte

Digitalisierung im Gesundheitswesen

EU4Health unterstützt die Mitgliedstaaten finanziell – teils zweckgebunden – bei der Umsetzung dieser Prioritäten. Wir als JEF Deutschland begrüßen dieses Maßnahmenpaket ausdrücklich als einen wichtigen Schritt hin zu einer koordinierten Europäischen Gesundheitspolitik. Gleichzeitig sehen wir weiteres Harmonisierungspotenzial: Um nicht nur nationale Gesundheitssysteme zu stärken, sondern auch die Grundlage für eine Europäische Gesundheitsunion mit verbindlichen Mindeststandards zu schaffen, braucht es eine intensivere Koordinierung und Prioritätensetzung auf EU-Ebene.

In diesem Zusammenhang fordern wir, folgende Themenbereiche sowohl im aktuellen Programm als auch im Rahmen eines möglichen Nachfolgeprogramms im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 stärker zu priorisieren:

Resilienzaufbau im Pandemieschutz – Umsetzung der Lehren aus COVID-19

Harmonisierung der Anerkennung bisherer medizinischer Ausbildungsabschlüsse aus den Mitgliedstaaten sowie Auf- und Ausbau gemeinsamer europäischer Ausbildungsprogramme im Gesundheitsbereich

Schrittweise Einführung eines Digitalen Europäischen Impfpasses

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Beschaffung von Arzneistoffen

und Medikamenten

Eigenständige Förderlinie zur Förderung der mentalen Gesundheit

Insbesondere das Thema mentale Gesundheit liegt uns als JEF Deutschland in unserer Rolle als Stimme junger Europäer:innen besonders am Herzen. Die psychischen Belastungen junger Menschen in Europa nehmen spürbar zu. Daher fordern wir präventive Maßnahmen, niederschwellige Angebote und einen systematischen Ausbau von Versorgungsstrukturen für die psychische Gesundheit. Dieses Feld verdient im Rahmen künftiger EU-Gesundheitsprogramme eine eigenständige strategische Priorität.

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