PUBLIC HEALTH EUROPÄISCH ORGANISIEREN

Bundesausschuss, Dezember 2024

PUBLIC HEALTH EUROPÄISCH ORGANISIEREN

Beschluss im Wortlaut:

Im Zuge der Coronapandemie erließ die Europäische Union (EU) zahlreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Implikationen der Coronakrise zu minimieren. Während es der EU gelungen ist, die unvollständige Architektur der Eurozone weiterzuschließen, gab es im Bereich der Gesundheitspolitik weniger Fortschritte. Die EU-Gesundheitspolitik umfasst dabei mehrere Elemente. Für diesen Antrag liegt der Begriff der öffentlichen Gesundheitspolitik der EU von Greer (2014) zugrunde. Dieser gliedert die
öffentliche Gesundheitspolitik der EU in drei Bereiche: 1. Die explizite gesundheitsfokussierte Politik, worunter z.B. der öffentliche Gesundheitsschutz zählt, 2. Market-Making und Regulationspolitik und schließlich 3. Fiskalische Governance. Der vorliegende Antrag wird sich nur auf den ersten Aspekt des EU-Gesundheitspolitik fokussieren.

Im Bereich der direkten Gesundheitspolitik sind die Kompetenzen der EU weiterhin marginal ausgeprägt. Zu Beginn der Pandemie besaß die Union über Art. 2 IV i.V.m. Art. 4 II k) AEUV und Art. 6 a) AEUV bzw. Art. 168 AEUV im Grundsatz nur eine Unterstützungs- und Koordinationsrolle, was konkret bedeutet, dass die Union z.B. einen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten einleiten konnte. Eigene Maßnahmen waren auf Aufklärungs- und Präventionskampagnen sowie Forschung beschränkt. Neben der schwachen Rolle im Gesundheitsbereich besaß die EU ebenfalls eine „schwache Ausstattung“ an Ressourcen im Vergleich zum amerikanischen CDC. Hierbei ist z.B. gemeint, dass der ECDC im Vergleich zum amerikanischen Äquivalent mit einem relativ kleinen Budget von 60 Millionen Euro und nur einem Bruchteil der Mitgliederzahl ausgestattet war.

Die Folge: Der Ausbruch von Corona konnte in Europa nicht verhindert bzw. eingedämmt werden. Mehr als eine Millionen Europäer: innen bezahlten dafür mit ihrem Leben. Leider hat sich bei der institutionellen Unvollständigkeit der direkten EU-Gesundheitspolitik seit der Coronakrise grundsätzlich nicht viel geändert. Hierbei vertreten wir das zentrale Argument, dass wir in der gesamten EU einheitliche Mindeststandards (Überwachung, Impfung, Testung, Nachverfolgung etc.) brauchen, um die EU als Ganzes schützen zu können. Daher fordern wir ganz konkret, um die europäische Gesundheitsgovernance zu verbessern:

  1. Wir fordern, dass die Empfehlungen an Mitgliedstaaten bei Gesundheitsnotfällen einen verpflichtenden Charakter bekommen. Durch die im November 2022 verabschiedete Verordnung zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren kann die EU Gesundheitsnotfälle erklären und nationale Notfallpläne überprüfen. Die EU kann dann durch die ECDC unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Das gleiche gilt für die neuen Aufgaben der EMA. Die Agentur ist jetzt auch für die Überwachung und Bekämpfung von Engpässen bei medizinischen Gütern bei Notfallsituationen zuständig. Leider kann sie nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Wir fordern hierbei ebenso, dass die EMA Empfehlungen mit einem verpflichteten Charakter erlassen kann.
  2. Wir fordern, dass das Health Crisis Board im Rahmen der HERA gestrichen wird. Die EU-Kommission muss bei diesem Thema unabhängiger von den Mitgliedstaaten werden. Durch das Health Crisis Board kriegen die Mitgliedstaaten eine zusätzliche Einflussmöglichkeit bei der Entscheidungsfindung.
  3. Wir fordern einen schnelleren und umfangreicheren Austausch von Daten. Zwar
    haben die Mitgliedstaaten durch die Verordnung zu grenzüberschreitenden
    Gesundheitsgefahren und die Stärkung des Mandats des ECDC mittlerweile
    Meldepflichten gegenüber dem ECDC, allerdings fehlt in der Verordnung eine
    Pflicht, dass die Daten schnell übermittelt werden müssen. Diese Daten müssen
    auch in einer standardisierten Form bei der ECDC ankommen, sonst dauert es zu lange bis der ECDC angemessene Handlungsempfehlungen für die Mitgliedstaaten
    erstellen kann.
  4. Wir fordern, dass die EU das Gesundheitsprogramm „EU4Health“ sowie den
    Europäischen Struktur- und Investitionsfond (ESI-Fonds) stärker zusammen denken
    soll. Die EU sollte identifizieren, welcher Investitionsbedarf im Gesundheitsbereich existiert und die Mitgliedsländer darauf aufmerksam machen. Anschließend sollte die EU bei der Einreichung von Förderanträgen und bei der Verflechtung von verschiedenen Förderinstrumenten unterstützen. Letzteres ist notwendig, da etwa die EU4Health-Projekte wenige bis keine Querbezüge zu dem ebenfalls für die öffentliche Gesundheit und Gesundheitsversorgung relevanten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds aufweisen.
  5. Die EU muss eine Strategie (Empfehlungen und Investitionsanreize) entwickeln,
    um die unterschiedliche Qualität der Gesundheitssysteme zwischen den
    Mitgliedstaaten anzugleichen, ohne dabei den primärrechtlichen Rahmen zu sprengen. Das heißt, die ausgearbeiteten Empfehlungen haben einen
    unverbindlichen Charakter. Hier gilt der Grundsatz: Die EU ist in der Bekämpfung
    von Gesundheitsbedrohungen nur so stark wie ihre schwächsten Mitgliedstaaten und Regionen.
  6. Zwar ist eine primärrechtliche Vertragsänderung gerade nicht das wichtigste
    Problem. Allerdings fordern wir mittelfristig, dass die EU-Gesundheitspolitik
    auf eine solidere Rechtsgrundlage gestellt wird. Konkret heißt das: Die Gesundheitspolitik muss eine geteilte Kompetenz nach Art. 4 AEUV werden.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024



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ÖSTLICHES MITTELMEER: FÜR EINE BESSERE EU-TÜRKEI-GRIECHENLAND STRATEGIE

Bundesausschuss, Dezember 2024

ÖSTLICHES MITTELMEER: FÜR EINE BESSERE EU-TÜRKEI-GRIECHENLAND STRATEGIE

Beschluss im Wortlaut:

Der Gaskonflikt zwischen der Türkei und dem EU-Mitgliedsland Griechenland, welche die beiden Staaten bzw. die Türkei mit der EU 2020 am Rande eines Krieges brachte, ist zwar aktuell aufgrund der amerikanischen Präsidentschaft von Joe Biden, der Erdbebenpolitik Griechenlands, nach dem großen Erdbeben im Frühjahr 2022, und des Ukrainekonflikts eingefroren. Diese Faktoren sind allerdings nicht von permanenter Natur. Um den Konflikt um die Gasverteilung, die maritimen Grenzen und die illegale Besatzung des nördlichen Teils der Republik Zyperns seitens türkischer Streitkräfte nachhaltig zu lösen und nicht nur einzufrieren und eine weitere Energiequelle für die EU zu sichern, fordern wir:

 

  • Die EU muss die USA als militärische und politische Führungsmacht im östlichen Mittelmeer ablösen, um Ordnung und Stabilität in die Region zu bringen. Dies könnte dadurch geschehen, dass die großen EU-Staaten ihre militärische Präsenz in der Region verstärken.
  • Die EU muss sich dafür einsetzen, dass die Türkei in das „Eastern Mediterranean Gas Forum“ aufgenommen wird, um Spannungen ab- und Vertrauen aufzubauen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die EU einen Dialog mit Griechenland, der Republik Zypern und der Türkei/Nordzypern initiieren, um in einem institutionellen Rahmen über die Wiedervereinigung Zyperns, die Seegrenzen und die Gasverteilung zu sprechen.
  • Die EU muss die Beilegung dieses Konflikts als hohe außenpolitische Priorität einstufen. Hierzu fordern wir die EU auf, ein Grünbuch zur Verbesserung der EU-Türkei-Beziehungen zu erarbeiten. Eine nachhaltige Verbesserung der griechisch-türkischen Beziehungen würde regionale Energieinfrastrukturprojekte ermöglichen, die die europäische Energieversorgung auf eine breitere und kostengünstigere Basis stellen. 
  • Aus geostrategischer Sicht muss die EU die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wieder aufnehmen und die jährlichen Zahlungen für die Heranführung der Türkei an den EU-Rechtsrahmen wieder aufnehmen, sofern die Türkei die demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen erfüllt.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024


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RECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE UNTERSTÜTZEN, MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN – FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN AUSSEN- UND ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DEN MAGHREB-STAATEN

Bundesausschuss, Dezember 2024

RECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE UNTERSTÜTZEN, MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN – FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN AUSSEN- UND ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DEN MAGHREB-STAATEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Situation in den Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Mauretanien und die Westsahara) hat sich in den letzten Jahren stark verändert, die anfängliche Euphorie des Arabischen Frühlings ist schon lange verflogen. Die JEF Deutschland hat im Jahre 2011 folgenden Beschluss gefasst: “Die JEF begrüßen den Demokratisierungsprozess und fordern gerechte Entwicklungschancen für den Maghreb.” Dieser spiegelt die seitdem zunehmend veränderte Lage in den Staaten des Maghreb nicht mehr wider. Die Menschenrechtssituation in Algerien und Marokko hat sich nicht verbessert und in Libyen haben sich nach einem blutigen Bürgerkrieg zwei Herrschaftsgebiete etabliert, eines unter der international anerkannten Regierung und eines unter General Haftar. In Tunesien wurde das Parlament entmachtet, die staatlichen Autoritäten gehen massiv gegen Kandidaten:innen der Opposition vor. Der Status der Westsahara ist seit vielen Jahren ungelöst. Insbesondere die Rolle der UN-Friedensmission MINUSRO wird dabei zunehmend schwächer. Die politische und soziale Situation in dieser Region ist ein wichtiger Faktor für die regionale Stabilität.

Der vorliegende Antrag soll dabei nicht die aktuelle Beschlusslage der JEF Deutschland zum Thema Asyl und Migration ändern. Vielmehr soll hierbei der Einsatz für gute außen- und entwicklungspolitische Beziehungen zwischen der EU und den Maghreb-Staaten im Vordergrund stehen.

Als JEF Deutschland fordern wir die EU daher dazu auf:

  1. die Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten, insbesondere die Verstöße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit, zu verurteilen und die Maghreb-Staaten aktiv zu bewegen, diese einzudämmen.
  2. bei einer weiteren Verschlechterung der menschenrechtlichen Situation Sanktionen gegen die Maghreb-Staaten zu verhängen (z.B. Smart Sanctions gegen Entscheidungsträger:innen). 
  3. dafür zu sorgen, dass ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen sowie die ihrer Mitgliedstaaten konsequent die Ziele einer feministischen Entwicklungspolitik verfolgen und so Demokratisierungsprozesse in den Maghreb-Staaten nachhaltig fördern, die Rechte von Frauen, INTA*-Personen (inter-, nonbinäre, trans-, und agender Personen), Geflüchteten und anderen marginalisierten Gruppen stärken sowie die Presse- und Meinungsfreiheit schützen. . Dabei betonen wir die Bedeutung der Einbeziehung und Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren.
  4. für die Bekämpfung von Fluchtursachen und im Angesicht des weltweiten Kampfes gegen den fundamentalistischen Terrorismus gemeinsam mit den Maghreb-Staaten und lokal gefestigten Akteur:innen eine Allianz gegen den Terrorismus zu bilden. Dies beinhaltet eine engere Zusammenarbeit der Geheimdienste, Regierungen und internationalen Organisationen, insbesondere der Afrikanischen Union. Gleichzeitig darf diese Zusammenarbeit nicht zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Maghreb-Staaten führen, etwa durch die Verfolgung von Oppositionellen. Wir fordern daher, dass die EU gleichzeitig auch wirksame Mechanismen einführt, um das Missbrauchspotenzial solcher geteilten Informationen zu minimieren. 

Angesichts der sehr heterogenen Situationen in den einzelnen Maghreb-Staaten fordern wir von der EU außerdem konkret:

  1. den UN-Plan für die Westsahara von 1991 zu unterstützen, die Verhandlungen zwischen Marokko und der Westsahara mit dem Ziel einer Entkolonialisierung weiterzuverfolgen sowie sich dafür einzusetzen, das Mandat der UN-Mission MINURSO auszuweiten. Der UN muss zusätzlich das Mandat erteilt werden, die Einhaltung der Menschenrechte in der Westsahara sicherzustellen!
  2. den politischen Druck auf Algerien zu erhöhen, eine Beobachtungsmission bezüglich der dort 2026 stattfindenden Parlamentswahlen zuzulassen. Zusätzlich erwarten wir von der EU, Algerien dazu aufzufordern, eine Beobachtermission der Afrikanischen Union (AU) zu erlauben, um die dortige rechtsstaatliche Lage zu beobachten und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sowie die Durchsetzung der Rechte von Geflüchteten sicherzustellen. 
  3. sich für einen Blauhelm-Einsatz in Libyen auszusprechen und Verhandlungen zwischen der international anerkannten Regierung und der Haftar-Miliz unter Leitung der UN zu unterstützen. Dabei soll sich die EU weiterhin für die staatliche Einheit Libyens einsetzen. 
  4. die finanziellen Mittel für den Bereich Migration und Mobilität der “Vereinbarung über eine strategische und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien” einzufrieren, solange Tunesien keine Wahlen unter Berücksichtigung demokratischer Grundsätze durchführt.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024

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GEBT DER JUGEND EINE STIMME!

Bundeskongress, 06.10.24

GEBT DER JUGEND EINE STIMME!

Beschluss im Wortlaut:

Als einer der größten nationalen proeuropäischenJugendverbände ist es uns ein besonderes Anliegen, dass junge Menschen an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Mit Begeisterung haben wir daher zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission am 10. Januar 2024 einen weltweit einzigartigen Youth Check angekündigt hat, der alle künftigen Legislativakte auf ihre Jugendverträglichkeit kontrollieren soll. Ernüchtert müssen wir allerdings feststellen, dass wir dem Youth Check seitdem keinen Schritt näher gekommen sind.

Die Kommission hat wieder einmal gezeigt, dass sie großen Worten kaum Taten folgen lässt. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 stoß am Ende bei vielen jungen Menschen aufEnttäuschung, da erneut viel zu oft über junge Menschen und nicht mit jungen Menschen geredet wurde. Auch die Konferenz zur Zukunft Europas, die zu großen Teilen durch junge Menschen geprägt wurde, verstaubt aufgrund einer mangelhaften politischen Vorbereitung und Durchführung der Konferenz im Berlaymont.

Die Vernachlässigung der Jugend in der Politik ist insbesondere auf europäischer Ebene gefährlich. Die ablehnende Haltung gegenüber Europa und der Wahlerfolg diversitäts- und demokratiefeindlichen Parteien sowohl bei nationalen Wahlen als auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni ist auch auf eine zunehmend von der Politik frustrierte Jugend zurückzuführen. Die Kommission wäre daher gut beraten, ihr eine hörbare Stimme zu geben. Denn die Europäische Union steht vor massiven Herausforderungen in der Zukunft – unserer Zukunft.

Daher fordern wir:

  1. Die Ausarbeitung eines Youth Checks, der seinen Namen verdient hat und den Ansprüchen gerecht wird. Er soll den jungen Menschen ermöglichen, ihre Interessen einbringen und durchsetzen können und ihrer Stimme ein ernsthaftes Gewicht verleihen. Dazu gehört insbesonderedie Einbeziehung paneuropäischer Jugendorganisationen wie den Jungen Europäischen Föderalist:innen oder dem European Youth Forum, die seit Jahren die Interessen junger Menschen sammeln und bündeln.
  2. Die Europäische Kommission muss ihren Worten Taten folgen lassen. Es reicht nicht aus, zu betonen, wie wichtig die Jugend ist, es muss auch mit entsprechenden Maßnahmen gezeigt werden.
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BULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT

Bundeskongress, 06.10.24

BULGARISCHER UND RUMÄNISCHER SCHENGEN-BEITRITT

Beschluss im Wortlaut:

Das „grenzenlose Europa“ und die hierbei zugrundeliegende Personenfreizügigkeit werden gerne als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union bezeichnet. Allerdings steht diese Freiheit nicht allen Menschen in der Europäischen Union in der gleichen Weise zur Verfügung. Für die Menschen in Bulgarien und Rumänien sind Grenzkontrollen weiterhin an der Tagesordnung, obwohl bereits seit 2012 über den Beitritt Bulgariens und Rumänien zum Schengenraum diskutiert wird, nachdem 2011 der Evaluationsprozess abgeschlossen wurde. Zwar wurden Bulgarien und Rumänien Ende 2023 nach Zustimmung Österreichs erlaubt, im März 2024 in den Schengenraum einzutreten, jedoch nur auf dem See- und Luftweg. 

Während diese Entscheidung bei den Bürger:innen der Länder auf Ungunst stößt, sind die bestehenden innerstaatlichen Herausforderungen wie beispielsweise Korruption, Kriminalität und politische Instabilität nicht zu negieren. Wir fordern die EU daher auf, die beiden Staaten in der Bewältigung dieser stärker zu unterstützen, damit unsere bulgarischen und rumänischen Mitbürger:innen endlich die gleichen Rechte wie andere EU-Bürger:innen erhalten. Dafür muss in erster Linie die EU-Korruptionsbekämpfung verstärkt werden, damit die Europäische Union Bulgarien und Rumänien effizienter unterstützen kann und wir fordern hierzu konkret:

  1. Den bulgarischen und rumänischen vollwertigen Schengenbeitritt oben auf die politische EU-Agenda setzen.
  2. Die aus Sicht der Europäischen Staatsanwaltschaft sachgerechten legislativen Änderungen an der Errichtungsverordnung, der sog. PIF-Richtlinie und des der EUStA vorgegebenen administrativen Rahmens, im Einzelnen auszuführen.
  3. Eine deutliche Erhöhung des EUStA-Haushalts auf 150 Millionen Euro (was ungefähr eine Verdoppelung des aktuellen Haushalts bedeuten würde), um die Schlagkraft der Europäischen Staatsanwalt deutlich zu verbessern. Damit sollen unter anderem der Ausbau der zentralen Unterstützungskapazitäten (mehr Dienststellen z.B. Finanzanalysten in Luxemburg, delegierte Staatsanwälte in Bulgarien und Rumänien) sowie der verstärkte Einsatz von elektronischen Analysetools finanziert werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass allein im Jahr 2023 die Europäische Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sichern konnte.
  4. Die Europäische Kommission muss Bulgarien und Rumänien zu Strukturreformen auffordern. Es soll eine höhere Vernetzung von nationalen bulgarischen und rumänischen Sicherheitsbehörden (Polizei, Steuerbehörden, Verfassungsschutz, Zoll) erreicht werden, damit die operative Arbeit für die Europäische Staatsanwaltschaft und für die nationalen Sicherheitsbehörden vereinfacht wird.
  5. Der Vorschlag der Kommission “Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on combating corruption, replacing Council Framework Decision 2003/568/JHA and the Convention on the fight against corruption involving officials of the European Communities or officials of Member States of the European Union and amending Directive (EU) 2017/1371 of the European Parliament and of the Council” soll vom Rat und Parlament unterstützt und zügig umgesetzt werden. Darin geht es um:
    1. Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität Sensibilisierung für Korruption durch Informationskampagnen Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse zu erlassen
    2. einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen Harmonisierung der Definitionen von Straftaten Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen
    3. Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption Ermittlungsinstrumente: Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung

III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte

Mit der Erfüllung dieser Reformenvorschläge würde nicht nur ein vollständiger bulgarischer Schengenbeitritt wahrscheinlicher, sondern würde auch der europaweiten Korruptionsbekämpfung zugutekommen, wovon sämtliche EU-Länder profitieren würden.

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GEMEINSCHAFT STÄRKEN – HASS BEKÄMPFEN: FÜR EINE AKTIVE AUSEINANDERSETZUNG UNSERES VERBANDES MIT DEM THEMA JÜDISCHES LEBEN UND ANTISEMITISMUS

Bundeskongress, 06.10.24

GEMEINSCHAFT STÄRKEN – HASS BEKÄMPFEN: FÜR EINE AKTIVE AUSEINANDERSETZUNG UNSERES VERBANDES MIT DEM THEMA JÜDISCHES LEBEN UND ANTISEMITISMUS

Beschluss im Wortlaut:

Die Europawahl am 9. Juni 2024 hat auf eindringliche Weise gezeigt, wie stark sich unsere Gesellschaft spaltet und polarisiert. Diese Polarisierung betrifft nicht nur Deutschland, sondern ist auch in anderen europäischen Ländern deutlich spürbar. Extremistische Positionen gewinnen zunehmend an Boden und die daraus resultierenden destruktiven Haltungen führen immer öfter zu handfesten Taten. Polarisierung und Hetze treiben Menschen dazu, politisch motivierte Gewalt auszuüben. Angriffe auf Politiker:innen, Ehrenamtliche und Menschen unterschiedlichen Glaubens nehmen zu. Besonders im Rahmen des Europawahlkampfes haben wir in Deutschland eine Welle der Aggression und Gewalt erlebt, die uns zutiefst erschüttert.

Vor allem aber besorgniserregend ist die Zunahme antisemitischer Angriffe. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel verzeichnete Statista allein im Zeitraum vom 07. Oktober 2023 bis zum 09. November 2023 in Deutschland 994 Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens. 

Diese besorgniserregende Zunahme an Gewalt, Feindseligkeit und Menschenverachtung bedroht nicht nur das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sondern auch unsere Vision eines lebenswerten Europas. Als JEF Deutschland stehen wir für ein freies, vielfältiges und tolerantes Europa, in dem kein Mensch aufgrund seiner Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder politischen Überzeugungen diskriminiert werden darf.  Angesichts der aktuellen Entwicklungen sehen wir es als dringend notwendig an, unsere Haltung zu schärfen und ein klares Signal an unseren Verband nach innen, aber auch hinsichtlich unserer Außenwirkung zu senden.

Für uns ist Europa mehr als nur eine Wirtschaftsunion! Die regelmäßigen Reisen unserer Landesverbände in Europa zeigen uns, wie wichtig das Miteinander der verschiedenen Kulturen und Nationen ist. Wir haben die Vorzüge der europäischen Zusammenarbeit kennengelernt und wissen, welche Stärke die Europäische Union durch ihre gemeinsamen Errungenschaften erreicht hat. Doch diese Stärke gerät durch Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus zunehmend in Gefahr.

Aus diesen Gründen fordert die JEF Deutschland ihren Bundesverband auf:

  1. Jüdischen Lebens und Antisemitismus

Unser Verband soll sich intensiv mit dem jüdischen Leben in Deutschland und Europa sowie mit dem Thema Antisemitismus auseinandersetzen. Dies kann beispielsweise im Rahmen eines Aktionsmonats im kommenden Vorstandsjahr geschehen.

2. interkultureller Austausch mit Religionsgemeinschaften

Der Bundesverband soll Gespräche mit wichtigen Organen der Religionen führen, um gemeinsam wichtige Punkte zu erfassen, die ein friedliches, vielfältiges Zusammenleben der Religionen auf unserem Kontinent ermöglichen und Vorurteile abbauen.

3. Teilnahme an den Wochen gegen Rassismus 

Der Bundesverband und seine Landesverbände sollen sich nach ihren Möglichkeiten aktiv an den Wochen gegen Rassismus beteiligen, um ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

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FÜR EINE EUROPÄISCHE GRUNDRECHTSBESCHWERDE

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EINE EUROPÄISCHE GRUNDRECHTSBESCHWERDE

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union zeichnet sich maßgeblich durch gemeinsame Werte aus. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Sie können auch Leistungsrechte oder Gleichheitsrechte gegenüber diesem sein. Darüber hinaus sind sie auch als Wertmaßstab bei der Beurteilung von privaten Handlungen vor Gericht heranzuziehen. Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) und den Grundfreiheiten im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat sich die EU eine grundsätzlich moderne, weitgehende und gute rechtliche Grundlage für den Schutz der Unionsbürger:innen gegeben, welcher auch in Teilen über den Schutzbereich des Grundgesetzes hinausgeht. Doch Grundrechtsschutz braucht nicht nur Normen, sondern auch deren Durchsetzung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. November 2019 mit dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ sich selbst ermächtigt, im Bereich des vollharmonisierten Unionsrechts Verstöße gegen Unionsgrundrechte und -freiheiten festzustellen.1 Begründet wurde dies mit einer Schutzlücke: Es gibt keine Grundrechtsbeschwerde auf EU-Ebene.

Das Bundesverfassungsgericht prüft im volldeterminiertem Unionsrecht daher selbst anhand der EU-Grundrechte, ob ein Verstoß vorliegt. Im nicht-volldeterminiertem Unionsrecht prüft es primär anhand des Grundgesetzes und nur bei einem weitergehenden Schutzbereich sekundär anhand der EU-Grundrechte und Grundfreiheiten.

Verletzungen von Grundrechten und Grundfreiheiten können vor dem EuGH derzeit in zwei Verfahrensarten geltend gemacht werden: dem Vorabentscheidungsverfahren und der Nichtigkeitsklage.2 Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zeichnet sich durch die Notwendigkeit der Vorlage an den EuGH durch ein nationales Gericht aus.

Bürger:innen müssen vor dem jeweiligen national zuständigen Gericht (beispielsweise dem örtlichen Verwaltungsgericht) Klage erheben, dies kann grundsätzlich auch das Bundesverfassungsgericht sein. Es gibt eine Vorlagepflicht zum EuGH zu letztinstanzlichen Gerichten, erste und niedrigere gerichtliche Instanzen hingegen sind nicht zur Vorlage verpflichtet (Quelle 3). Es gibt aber keinen direkten Zugang zum EuGH. Nichtigkeitsklagen nach Art. 263 AEUV können grundsätzlich durch natürliche und juristische Personen direkt beim EuGH eingereicht werden, um gegen Handlungen der EU vorzugehen. Voraussetzung ist aber eine unmittelbare und individuelle Betroffenheit, welche, vom EuGH sehr restriktiv ausgelegt wird. So dürfen keine weiteren Durchführungsmaßnahmen mehr notwendig sein und der Kläger oder die Klägerin muss durch den Rechtsakt entweder direkt adressiert werden oder in einer Weise betroffen sein, welche ihn oder sie im Vergleich zu anderen besonders betroffen macht.4 Diese hohen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage führen dazu, dass sich diese nicht als eine der Verfassungsbeschwerde gleichwertigen Möglichkeit handelt, Grundrechte gegenüber der EU geltend zu machen. Gerade durch die restriktive Rechtsprechung des EuGH ist es in vielen Fällen unmöglich gegen Handlungen der EU vorzugehen, was z.B. bei Frontex und im Bereich der Asylpolitik zu einer Leerstelle führt.

Wir als Junge Europäischen Föderalist:innen Deutschland fordern daher:

  1. Die Einführung einer Grundrechtsbeschwerde durch die Grundrechtsadressaten vor dem EuGH. Jede:r soll das Recht haben, bei Verletzungen seiner:ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten durch die EU oder einen Mitgliedstaat, welcher EU-Recht ausführt, Beschwerde zu erheben.

  2. Anzuerkennen, dass Grundrechte, als fundamentale Rechte des Bürgers und der Bürgerin gegen den Staat, in einer immer enger werdenden europäischen Integration unerlässlich sind und immer bedeutsamer werden.

Quellen:

  • 1 BvR 276/17, BVerfGE 152, 216-274.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn. 49.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn.50.

  • Petersen, Niels: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, S. 174 Rn. 51.

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FÜR EINE BESSERE BERÜCKSICHTIGUNG DER SICHERHEIT VON FRAUEN

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EINE BESSERE BERÜCKSICHTIGUNG DER SICHERHEIT VON FRAUEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalist:innen fordern eine Anpassung internationaler Sicherheitsvorschriften in allen Bereichen, in denen die menschliche Unversehrtheit aufgrund der mangelhaften Handhabung von geschlechtsspezifischen Unterschieden gefährdet ist. Neben herkömmlichen Modellen und Vorgehensweisen sollen deshalb auch vielfältigere Repräsentationen der menschlichen Anatomie einbezogen werden, wodurch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden kann.

Die Vorschriften, Methoden und Herangehensweisen müssen insbesondere in den folgenden Bereichen angepasst werden, in denen derzeit noch erhebliche Defizite bei der Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Unterschieden bestehen:

1.⁠ ⁠Medizinische Forschung: Bei der Herstellung von Medikamenten und der Durchführung von klinischen Studien müssen Unterschiede zwischen Männern und Frauen konsequent berücksichtigt werden. Zusammensetzung und Dosierungsempfehlungen müssen an Ergebnisse angepasst werden, die von Studien mit männlichen und weiblichen Probanden stammen.

2.⁠ ⁠Arbeitsplatzsicherheit: Schutzkleidung und Sicherheitsausrüstung sollte an geschlechtsspezifische Unterschiede (z.B. in den Bereichen Größe, Gewicht, Körperform und Körperschwerpunkt) angepasst werden, um geschlechtsspezifische Risiken im Arbeitsumfeld zu verringern. Dies betrifft vor allem Frauen, die z. B. bei Feuerwehr oder der Polizei im Dienst sind, da vorgeschriebene Bekleidung häufig Unisex ist bzw. sein muss und Frauen durch die schlechte Passform benachteiligt sind.

3.⁠ ⁠Verkehrsmittelsicherheit: Crashtests, z.B. in der Automobil-, Luftfahrt- und Eisenbahnindustrie, müssen Dummies verwenden, welche sowohl Männer- als auch Frauenkörper repräsentieren. 

Dabei fordern die Jungen Europäischen Föderalist:innen Deutschland konkret eine Anpassung der UNECE Regelungen 94, 95 und 137, sodass diese neben den „Hybrid III 50th Male“-Dummies auch die Verwendung von „EVA“-Dummies verlangt.

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FÜR EIN EUROPÄISCHES FÖRDERWERK ZUR STÄRKUNG EUROPÄISCHEN ENGAGEMENTS

Bundeskongress, 06.10.24

FÜR EIN EUROPÄISCHES FÖRDERWERK ZUR STÄRKUNG EUROPÄISCHEN ENGAGEMENTS

Beschluss im Wortlaut:

Die EU lebt von dem zivilgesellschaftlichen Engagement ihrer Bürger:innen. Jedoch sehen wir zwei Probleme: Einerseits gibt es wenige Anreize und wenig Unterstützung, wenn sich junge Menschen für Europa einsetzen. Andererseits ist es gerade in strukturschwachen Ländern schwierig, überhaupt aktiv zu werden, da häufig Mittel fehlen, um sein Engagement zu finanzieren.

Wir sehen in der Struktur der Förderwerke eine Lösung für dieses Problem. In Deutschland sowie teilweise in Österreich gibt es bereits etablierte Strukturen (wie z.B.das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes, parteinahe Stiftungen sowie Stiftungen privater Träger). Hier liegt der Fokus jedoch stärker auf der Elitenförderung. Wir möchten diese Herangehensweise nutzen, jedoch auf EU-Ebene heben und zur gezielten und sozial gerechten Unterstützung europäischen Engagements nutzen. 

Ziel des Förderwerks ist es, Bürger:innen zu fördern, die sich für Europa engagieren und damit zur Völkerverständigung beitragen. Damit meinen wir vor allem junge Menschen in ihrer Ausbildung oder im Studium. Die Förderung soll sowohl aus einer finanziellen als auch einer ideellen Komponente bestehen. Die finanzielle Förderung hilft dabei, den Fokus auf die Weiterbildung und das Engagement zu lenken und stellt einen ersten Anreiz dar. Die ideelle Förderung ermöglicht es weiter, dass man sich mit anderen jungen Menschen in ganz Europa vernetzen und sich selbst europäisch weiterbilden kann. Die Förderung soll dabei explizit keine Elitenförderung sein und quotenbasiert alle Länder der EU abdecken, um gerade Menschen aus strukturschwächeren Ländern zu helfen. 

Daher fordern wir die Errichtung eines europäischen Förderwerkes für besonderes proeuropäisches Engagement.

Auf die Förderung kann man sich jeweils im Heimatland bewerben oder vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist ein nachgewiesenes europäisches Engagement. Danach findet, ähnlich dem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes, ein zentrales Auswahlverfahren statt. Der Fokus liegt auf dem europäischen Engagement. Leistungen aus dem Studium oder der Ausbildung spielen eine eher untergeordnete Rolle. Zuletzt werden je Land entsprechende Kontingente mit dem Stipendium ausgezeichnet und erhalten daraufhin Förderung. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet man sich außerdem zur Teilnahme an EU-Vernetzungstreffen sowie weiteren europäischen Engagements in Bezug zu seinem Heimatland. Die Finanzierung ist durch EU- und nationale Mittel verbindlich sicherzustellen. Die Bewerbung des Programms soll an allen qualifizierenden Bildungseinrichtungen (Hochschulen/Universitäten/Ausbildungsstätten) verpflichtend und kosteneffizient umgesetzt werden. Außerdem sollen besondere Mobilitätszuschüsse für Studierende und Auszubildende gewährt werden, die geographisch weit von zentralen EU-Institutionen oder Veranstaltungsorten entfernt leben. Die finanzielle Unterstützung soll einheitlich nach den Ländergruppen entsprechend der Lebenshaltungskosten gestaffelt sein, ähnlich wie bei Erasmus+. 

Wir sehen in der Förderung europäischen Engagements die Möglichkeit, mehr junge Menschen für Europa zu begeistern und bereits aktive junge Menschen in ihrem Vorhaben zu bestärken. Denn gerade aktive junge Menschen sind die Zukunft Europas.

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WIR SCHÜTZEN UNSEREN WICHTIGSTEN BAUSTEIN: FÜR MEHR RESILIENZ IM EHRENAMT

Bundeskongress, 06.10.24

WIR SCHÜTZEN UNSEREN WICHTIGSTEN BAUSTEIN: FÜR MEHR RESILIENZ IM EHRENAMT

Beschluss im Wortlaut:

Präambel: Resilienz heißt, nicht nur stark zu sein, sondern sich auch gegenseitig zu schützen, damit niemand unter der Last zerbricht.

Die JEF Deutschland steht als pro-europäischer Jugendverband für eine aktive politische Partizipation und die Förderung eines demokratischen, sozialen, vielfältigen und föderalen Europas. Um diese Ziele zu verwirklichen, ist das Engagement unserer Mitglieder von zentraler Bedeutung. Während die Vielzahl der Aufgaben, die der Verband zu bewältigen hat, eher zunimmt, nehmen wir gegensätzlich eine Abnahme der aktiven Mitglieder auf vielen Ebenen wahr. Diese Entwicklung birgt aus unserer Sicht die Gefahr einer Überlastung der verbleibenden Aktiven, bis hin zum “Ehrenamts-Burnout”, wodurch das Fortbestehen unseres erfolgreichen Vereinslebens gefährdet wird.

Forderungen: 

Der Bundeskongress der JEF Deutschland möge daher beschließen:

  1. Sensibilität auf allen Ebenen stärken: Die JEF Deutschland soll eine Kultur der Sensibilität und des offenen Austauschs auf allen Ebenen des Verbandes weiter fördern und stärker in den Fokus nehmen. Veränderungen von persönlichen Kapazitätsgrenzen gehören zur Normalität des Alltags und sollten als solche verstanden sowie in einem unterstützenden Umfeld kommuniziert werden können. Nur im Rahmen einer offenen und verständnisvollen Kommunikation können so Kapazitäten aufgefangen, Aufgaben frühzeitig neu verteilt und die Belastungsgrenzen der Mitglieder respektiert werden. Projekte sollen zum Beispiel so geplant und durchgeführt werden, dass die Realisierung nicht zu Lasten der Gesundheit und des Wohlbefindens der JEFer:innen geht.
  2. Jährliches Workshop-Angebot zur Resilienzförderung: Einmal im Jahr soll ein bundesweit zugänglicher Workshop zum Thema Resilienz und Schutz vor Überlastung angeboten werden. Diese Workshops, nach Vorbild des Resilienz-Workshops beim Online-BA am 15.07.2023, sollen den Mitgliedern der JEF Werkzeuge und Strategien zur Bewältigung von Stress und zur Stärkung der psychischen Gesundheit an die Hand geben. Dabei können z. B. Expert:innen eingeladen werden, um praxisnahe Ansätze zu vermitteln. Außerdem sollte der Austausch zwischen allen JEFer:innen zu den Themen Resilienz, Überlastung im Ehrenamt und Umgang mit schwierigen Situationen im Vordergrund stehen.
  3. Maßnahmen der Verbandsentwicklung-Ressourcen und Wissen besser nutzen: Das Wissen von langjährigen und aktiven Mitgliedern muss mehr genutzt und an andere weitergegeben werden. Durch den Austausch von Best Practices und etablierten Konzepten können alle Ebenen entlastet und gestärkt werden. Dazu soll der Bundesverband beitragen, indem er Materialien aus vergangenen Kampagnen bzw. Aktionen bereitstellt und als Ideengeber fungiert. In diesem Sinne muss der Verbands:stoff konsequent genutzt und Gründe für Nicht-Nutzung ermittelt und behoben werden. Auch die Landes- und Kreisebene soll mit bestehenden Konzepten und Vorlagen an den Verbands:stoff angebunden werden. Neue Landesvorstände sollen bei Amtsantritt von der Bundesebene gebrieft werden, Ideen aus der BAG Verbandsentwicklung müssen konsequent bzgl. einer möglichen Umsetzung und ihres Mehrwerts geprüft werden. Durch bessere Kommunikation und die Ermittlung und Behebung von nicht-funktionierenden Kommunikationsflüssen können außerdem Mitglieder reaktiviert werden. Die Verbandsentwicklung muss als Schlüssel für einen nachhaltig erfolgreichen Verband priorisiert werden. Durch mehr Sichtbarkeit nach außen über die typischen JEF-Kreise und Partner hinaus können außerdem neue Mitglieder gewonnen werden.
  4. Selbstfürsorge als gemeinsame verbandsinterne Aufgabe: Der Erfolg der ehrenamtlichen Arbeit hängt maßgeblich von der Stärke und Gesundheit der einzelnen Verbandsmitglieder ab. Daher sollte Selbstfürsorge als eine gemeinsame Aufgabe innerhalb der JEF verstanden und gefördert werden. Die Mitglieder sollen darin bestärkt werden, auf ihre eigene Gesundheit zu achten und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Engagement und persönlichem Wohlbefinden zu finden.
heleneWIR SCHÜTZEN UNSEREN WICHTIGSTEN BAUSTEIN: FÜR MEHR RESILIENZ IM EHRENAMT
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