Bundesausschuss, 06.12.2025

Für ein korruptionsfreies Europa

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Einleitung

Korruption ist eine der größten Bedrohungen für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen der Bürger:innen. Die aktuellen Skandale, wie etwa der Fall „Qatargate“, Nicolas Sarkozy oder der Cum-Ex Skandal verdeutlichen einmal mehr, wie alltäglich Korruption ist und wie tief Korruption in Europas Institutionen und Unternehmen verwurzelt sein kann. Korruption schwächt nicht nur die Legitimität demokratischer Prozesse, sondern verursacht auch massive finanzielle Schäden und behindert den fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarkts.

Es gibt keine einheitliche Definition von Korruption. Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

Im europäischen Kontext ist das Problem besonders komplex. Unterschiedliche nationale Rechtslagen, uneinheitliche Durchsetzung sowie mangelnde Koordination bei der Aufklärung erschweren die Bekämpfung von Korruption. Gleichzeitig schaffen bürokratische Komplexität und undurchsichtige Lobbyismus-Strukturen neue Schlupflöcher, die ausgenutzt werden können. Der Einfluss externer Berater und undurchsichtige Vergabeprozesse vergrößern das Risiko systemischer Korruption. All dies wirkt sich negativ auf das Vertrauen der Bürger:innen in die Europäische Union (EU) aus und gefährdet die Fürsprache zu Integrationsschritten, um eine Europäische Föderation Wirklichkeit werden zu lassen.

Prävention

Korruption zu verringern oder wo möglich im besten Fall zu verhindern, ist allerdings keine eindimensionale oder einfach zu erledigende Aufgabe. Auch wenn Korruption strafrechtlich verfolgt ist, darf das eigentliche Ziel von Maßnahmen gegen Korruption nicht lauten, Korruption schlicht effektiver zu verfolgen. Es muss vielmehr darum gehen, Korruption von vornherein zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, können Maßnahmen in vielen verschiedenen Bereichen ergriffen werden. Diese Bereiche und damit einhergehend auch die einzelnen Maßnahmen greifen dabei stets ineinander und bilden ein möglichst feinmaschiges Netz, das für Korruption keinen Raum lässt.

Grundsätzlich lassen sich Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in Kontroll-, Transparenz-, Sensibilisierungs-, Strafverfolgungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der internationalen Zusammenarbeit unterteilen. Kontrollmaßnahmen zur Korruptionsbekämpfung adressieren in diesem Sinne die Einleitungsbedingungen, die Durchführung und die Leistung der vorgesehenen Kontrollprozesse. Da Kontrollprozesse auf Informationszugriff angewiesen sind, gehen die Kontrollmaßnahmen in der Korruptionsbekämpfung Hand in Hand mit Transparenzmaßnahmen. Sensibilisierungsmaßnahmen dienen im Bereich der Prävention hingegen nicht der Abschreckung, sondern sollen die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für die Problematik in der Öffentlichkeit und bei den Angestellten der öffentlichen Institutionen fördern. Diese höhere Sensibilisierung fördert dann wiederum Kontroll- und Transparenzmaßnahmen, da mehr Aufmerksamkeit vorhanden ist und vorhandene Informationen auch tatsächlich genutzt werden. Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Maßnahmen dient auch eine effektive Strafverfolgung im Sinne der Abschreckung und der Prävention. Da es sich bei Korruption um Straftaten handelt, die gerne über Ländergrenzen hinweg begangen werden, sind alle bisher beschriebenen Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung auf Maßnahmen zur Steigerung der internationalen Zusammenarbeit angewiesen.

Allgemeine Maßnahmen der Prävention

Eine zentrale Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung in der EU ist die Erhöhung der Einsichtsrechte des Europäischen Parlaments in die Arbeitsprozesse und Finanzen der Kommission sowie anderer ausführender Institutionen der EU. Journalist:innen sind wiederum eine wichtige Quelle für die Aufdeckung von Korruption und die Kontrolle des Europäischen Parlaments, da sie bereits ohne das Vorliegen gerichtsfester Beweise handlungsfähig sind und andere Interessenprofile als die Vertreter staatlicher Institutionen aufweisen. Eine vielfältige mediale Landschaft verringert die Chancen, dass Korruption unentdeckt bleibt, und erhöht somit die Resilienz einer Gesellschaft.

Auch eine Vereinfachung der Gesetze und Vorschriften in der EU sowie bei ihren Mitgliedstaaten verringert die Korruptionsgefahr. Ein häufiger Einfallspunkt für Korruption ist die selektive Umsetzung staatlicher Vorgaben. Bei umfangreicher Bürokratie und widersprüchlichen Rahmenbedingungen entstehen Handlungsfreiräume, die missbraucht werden können.

Im heutigen staatlichen Umfeld ist insbesondere die hohe Bedeutung von Berater:innen kritisch zu betrachten. Auf Seiten der Bürger:innen verursachen byzantinische Regularien einen hohen Erfüllungsaufwand, zudem kann mit größeren finanziellen Kapazitäten besser auf staatliche Kapazitäten zugegriffen werden, ohne dass dies im Interesse des Gesetzgebers lag. Auf staatlicher Seite besteht oft eine Abhängigkeit von externem Know-How, was die Tür vor Vorteilsannahmen etc. öffnet. So besteht, etwa gegenüber externen Gutachten, häufig nicht

ausreichend kritische Distanz, aber auch in der Einstellung und Fortbildung von Angestellten staatlicher Institutionen muss stärker auf die Korruptionsprävention geachtet werden. So sollten öffentliche Einstellungsprozesse möglichst transparent erfolgen und regelmäßige Fortbildungen zur Erkennung von Korruption für die Mitarbeiter angeboten werden.

Meldung, Aufklärung und Verfolgung

Um Korruption besser erkennen und verfolgen zu können, sollte die Transparenz im europäischen Wirtschaftsraum erhöht und die Verknüpfung bestehender Datenbanken verbessert werden. Mit dem Transparenzregister wurde ein Schritt in diese Richtung unternommen. Allerdings wäre ein umfassendes europäisches Unternehmensregister für die Recherche von Querverbindungen deutlich einfacher und würde auch den Unternehmen doppelte Erfassungen und Übertragungsfehler ersparen. Dies könnte im zweiten Schritt um die Berater- oder Aufsichtsratstätigkeiten von Politiker:innen und öffentlichen Angestellten erweitert werden. Finanzinstitute spielen eine wichtige Rolle sowohl für die Aufrechterhaltung als auch die Aufdeckung von Korruption. Mit der abnehmenden Bedeutung von Bargeld und der zunehmenden Bedeutungen von Kryptowährungen müssen sich die staatlichen Aufsichtsbehörden jedoch an die geänderten Zeiten anpassen. Die neue EU-Anti- Geldwäschebehörde (AMLA) kann hierzu wichtige Beiträge leisten.

Auch sollten die Verknüpfung von Strafverfolgungsbehörden und der Austausch relevanter Informationen im europäischen Raum deutlich verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die bisher uneffektive Zusammenarbeit der europäischen Staatsanwaltschaft mit dem Office européen de lutte anti-fraude (OLAF).

Die hohen Steuerverluste durch Umsatzsteuerkarusselle oder die Übernahme von illegalen Steuerbetrugsmodellen wie Cum-Ex in anderen europäischen Ländern zeigen das mangelnde globale Verständnis in der Verbrechensbekämpfung. Die Übernahme funktionierender Modelle dürfte durch KI noch deutlich an Geschwindigkeit gewonnen haben.

Durchsetzung und Konsequenzen

Korruptionsdelikte dürfen keine folgenlose Straftat bleiben. Die EU muss verbindliche Regeln zur Ahndung von Korruptionsdelikten schaffen, die sowohl strafrechtliche als auch politische Konsequenzen umfassen. Dazu gehört unter anderem die Aberkennung von Mandaten bzw. Ausschluss von Kandidaturen als mögliches Strafmaß, um das Vertrauen in politische Vertreter:innen zu stärken.

Neben strafrechtlichen Sanktionen sind auch finanzielle Haftungen unerlässlich, um den durch Korruption entstandenen Schaden zu kompensieren. Unternehmen und Einzelpersonen, die von Korruption profitieren, müssen zur Rechenschaft gezogen und zur Rückzahlung illegaler Gewinne verpflichtet werden.

Die EU braucht zudem eine unabhängige Institution, die regelmäßig überprüft, wie wirksam Antikorruptionsmaßnahmen umgesetzt werden, und die Öffentlichkeit transparent über Verfahren und Erfolge informiert.

Deshalb fordern wir als JEF Deutschland:

  1. Aufgabe Blockadehaltung der deutschen Bundesregierung zur Anti-Korruptionsrichtlinie.
  2. Mehr Einsichtsrechte für das Europäische Parlament in die Arbeitsprozesse und Finanzen der Kommission sowie anderer ausführender Institutionen der EU.
  3. Stärkung der Zivilgesellschaft als Korrektiv zu starken (wirtschaftlichen) Lobbyinteressen.
  4. Stärkung unabhängiger Medien und Investigativjournalismus durch europäische Förderprogramme, um systematische Missstände aufzudecken.
  5. Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches aller Strafverfolgungsbehörden. Das betrifft insbesondere das Geflecht aus OLAF, der europäischen Staatsanwaltschaft, Eurojust und Europol sowie den mitgliedstaatlichen Pendants. Die Effizienz der europäischen Behörden sollte durch verbindliche Kommunikations- und Kooperationsmechanismen und die Ausstattung mit eigenen Ermittlungsbefugnissen gestärkt werden.
  6. Ein EU-weites Präventionsprogramm, das Sensibilisierung und Ausbildung für alle EU-Beamt:innen und Politiker:innen umfasst.
  7. Einen EU-Sanktionskatalog mit möglichem Mandatsverlust, strafrechtlichen und finanziellen Sanktionen für Korruptionsdelikte.
ninaFür ein korruptionsfreies Europa