Bundesausschuss, 06.12.2025
Kommunales Wahlrecht für EU-Bürger:innen und Brit:innen sichern
Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025
Beschluss im Wortlaut:
Seit dem Brexit und den hieran anknüpfenden, 2024 beschlossenen Änderungen des britischen Wahlrechts haben die meisten EU-Bürger:innen im Vereinigten Königreich kein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen mehr, sofern sie ihren Wohnsitz nach dem 31.12.2020 dorthin verlagert haben. Gleichzeitig haben britische Staatsbürger:innen ihr aktives und passives Kommunalwahlrecht in der EU verloren. Ausnahmen bestehen für Dänemark, Luxemburg, Polen, Portugal und Spanien, deren Bürger:innen dank bilateraler Abkommen weiterhin kommunal wählen und kandidieren dürfen. Für Irland sowie die Commonwealth-Staaten Malta und Zypern gelten Sonderregeln: Ihre Bürger:innen dürfen im Vereinigten Königreich an allen Wahlen teilnehmen.
Dieser fragmentarische Zustand muss beendet werden. Es braucht Gleichbehandlung aller EU-Bürger:innen, Mitbestimmung über die Verwendung der „Council Tax“ (Gemeindesteuer), demokratische Teilhabe und rechtliche Kontinuität. Der erreichten europäischen Integration soll trotz des Brexit Rechnung getragen werden.
Daher fordern wir eine gesetzliche Regelung der EU, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Bürger:innen des Vereinigten Königreichs das aktive sowie passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen zuzugestehen. Gleichzeitig sollen koordinierte Verhandlungen der EU-Staaten erfolgen, die eine analoge Wiedereinführung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen für EU-Bürger:innen im Vereinigten Königreich durch bilaterale Abkommen nach spanischem Vorbild herbeiführen.
