Bundesausschuss, 06.12.2025
Europapolitische Erwachsenenbildung darf nicht vernachlässigt werden!
Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025
Beschluss im Wortlaut:
Europapolitische Bildung endet nicht mit Abschluss der Schulzeit, sondern sollte das ganze Leben eines europäischen Bürgers begleiten. Für eine:n mündige:n Bürger:in sind Informationen und der Zugang zu diesen entscheidend, dennoch wird die europäische Erwachsenenbildung häufig vernachlässigt. Betrachtet werden sollte vor allem der Zugang zu Bildungsurlaub und die Möglichkeit auch im Erwachsenenalter Auslandserfahrung zu sammeln und andere europäische Lebenswelten kennen zu lernen.
- In etwa der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten besteht eine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub im Berufsleben im Sinne des lebenslangen Lernens. Zwar unterscheiden sich diese Regelungen – etwa in der Anzahl der gewährten Arbeitstage pro Kalenderjahr oder im Umfang des bezahlten bzw. unbezahlten Urlaubs – je nach Land, dennoch verfolgen sie alle denselben Grundgedanken: Jede berufstätige Person soll durch einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub die Möglichkeit erhalten, sich in beruflicher wie politischer Hinsicht zu vielfältigen Themen weiterzubilden. Auch im föderalen Deutschland, wo die Bildungspolitik in die Länderkompetenz fällt, ist dies gelebte Praxis: In 14 der 16 Bundesländer (ausgenommen
Bayern und Sachsen) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser umfasst in der Regel fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr oder zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wir als Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland (JEF) möchten diese Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen zum Anlass nehmen, einen einheitlichen gesetzlichen Anspruch auf europäischer Ebene zu fordern. Jede:r arbeitstätige Bürger:in soll einen Anspruch auf Bildungsurlaub erhalten, wobei sichergestellt werden muss, dass es Angebote gibt, die auch mit geringem Einkommen zugänglich sind. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen – jedoch darf eine Mindestanzahl von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr nicht unterschritten werden. Diese Zahl orientiert sich an bewährten nationalen Standards – etwa in Deutschland, Belgien oder Luxemburg – und stellt ein Mindestmaß dar, um eine sinnvolle Weiterbildung realistisch planen und durchführen zu können. Der angedachte Bildungsurlaub soll inhaltlich neben Sprachfortbildungen, Weiterbildungen und Ähnlichem auch politische Bildung und in diesem Sinne auch europapolitische Bildung abdecken. So soll es beispielsweise ermöglicht werden im Rahmen des Bildungsurlaubs an Bildungsfahrten anerkannter Träger nach Brüssel oder Straßburg teilzunehmen. Eine Mitverantwortung für die Existenz solcher und ähnlicher Angebote liegt dabei auch bei den europäischen Institutionen. Diese Forderung steht im Einklang mit den Zielen der Europäischen Bildungsagenda sowie der Europäischen Säule sozialer Rechte, die
lebenslanges Lernen als zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und die Wettbewerbsfähigkeit Europas verstehen. Ein europaweiter Bildungsurlaubsanspruch würde nicht nur den individuellen Zugang zu Weiterbildung stärken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit leisten – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat eine Person lebt oder arbeitet.
- Die Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland (JEF) fordern die Einführung und Förderung eines europaweiten Programms zur Arbeiterhospitation, das Arbeitnehmer:innen aus allen Mitgliedstaaten ermöglicht, für eine begrenzte Zeit in Betrieben anderer EU-Länder zu hospitieren. Ziel ist es, den europäischen Gedanken in der Arbeitswelt zu stärken, den Austausch von Fähigkeiten und Erfahrungen zu fördern und gegenseitiges Verständnis zwischen den Arbeitnehmer:innen Europas zu vertiefen.
Wir fordern konkret:
Einrichtung eines EU-Programms für Arbeiterhospitation, analog zu Erasmus+, das explizit auf Arbeitnehmer:innen ausgerichtet ist – unabhängig von Branche, Qualifikation oder Alter Finanzielle Unterstützung durch die EU, etwa über den Europäischen Sozialfonds oder ein eigenes Budget, um Reise-, Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten während der Hospitation zu decken Unbürokratische Zugangsmöglichkeiten: einfache Antragsverfahren für Arbeitnehmer:innen sowie klare Ansprechpartner:innen in jedem Mitgliedstaat, um den Einstieg niedrigschwellig zu gestalten Rechtliche Absicherung der Hospitierenden, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrecht, Versicherungsschutz und soziale Absicherung während der Hospitationsdauer Anerkennung und Zertifizierung der Hospitationszeiten durch ein EU-weites Dokumentationssystem (z. B. vergleichbar mit dem Europass), um die erworbenen Fähigkeiten sichtbar zu machen Förderung von Partnerschaften zwischen Betrieben unterschiedlicher Mitgliedstaaten, um regelmäßige Hospitationsmöglichkeiten zu schaffen und langfristige Kooperationen anzuregen Besondere Berücksichtigung von strukturschwachen Regionen und kleinen Unternehmen, um europäische Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten zu ermöglichen und Ungleichheiten innerhalb Europas abzubauen. Während Studierende und Auszubildende bereits von europäischen Austauschprogrammen profitieren, bleibt die große Mehrheit der europäischen Arbeitnehmenden bislang außen vor. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, gesellschaftlicher Spaltung und wachsender Euroskepsis braucht es Programme, die europäische Identität auch im Alltag erfahrbar machen. Eine europäische Arbeiterhospitation schafft gelebte Solidarität, fördert die Mobilität und ermöglicht es Menschen, voneinander zu lernen – praxisnah, inklusiv und nachhaltig.
