Bundeskongress, 25.10.2025

Frauenrechte gegen Rechtsruck absichern

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Angesichts des zunehmenden Rechtsrucks in der EU besteht die Gefahr, dass – neben denen anderer marginalisierter Gruppen – insbesondere die Rechte von Frauen zurückgedrängt werden. Die JEF fordert die EU daher auf, diese Rechte konsequent abzusichern und zu stärken. Konkret fordert die JEF: 

  1. Aufnahme reproduktiver Rechte in die EU-Grundrechtecharta:  

Die EU soll sich für die Aufnahme reproduktiver Rechte, einschließlich des Rechts auf sichere und legale Abtreibung, in die EU-Grundrechtecharta einsetzen; 

  1. Mindeststandards sexueller und reproduktiver Gesundheit 

Die EU soll durch geeignete Rechtsinstrumente oder, wo Kompetenzen fehlen, finanzielle Anreize und Förderprogramme dafür sorgen, dass einheitliche Mindeststandards in den Bereichen sexueller und reproduktiver Gesundheit gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für: 

das Recht auf sichere und legale Abtreibung, 

den Zugang zu geschlechterspezifischer Gesundheitsversorgung, 

den kostengünstigen Zugang zu sicherer Verhütung und Periodenprodukten, die kostenlose Bereitstellung von Periodenprodukten an Schulen und in öffentlichen Einrichtungen, wissenschaftlich fundierte und altersgerechte Sexualaufklärung. 

  1. Umsetzung und Einhaltung bestehender Gleichstellungsstandards 

Die EU soll alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, insbesondere Monitoring und Reporting, Vertragsverletzungsverfahren und das Instrument der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität, nutzen, um die konsequente Umsetzung bestehender EU-Vorgaben sicherzustellen. 

  1. Monitoring und Reporting 

Die EU soll kontinuierlich Daten über den Status der Gleichstellung, reproduktiver Rechte, geschlechterspezifischer Gesundheitsversorgung sowie geschlechterspezifischer Gewalt einschließlich der Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten erheben und veröffentlichen. 

  1. Förderung von Forschung, NGOs und Hilfeeinrichtungen 

Die EU soll ihre Förderung für Forschung und NGOs im Bereich der Gleichstellung sowie Einrichtungen wie Frauenhäuser und Beratungsstellen ausweiten, um deren Arbeit unabhängig von nationaler und ggf. parteipolitisch motivierter staatlicher Unterstützung abzusichern.

  1. Ratifikation der Istanbul-Konvention 

Die EU soll politischen Druck auf Mitgliedstaaten ausüben, die die Istanbul Konvention noch nicht ratifiziert haben. Des Weiteren sollte die EU sich stärker für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzten und hierfür ggf. das Instrument der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität oder das Vertragsverletzungsverfahren nutzen.  

Ebenso soll die EU darauf hinwirken, dass Mitgliedstaaten ihre (rechtswidrigen) Vorbehalte zur Istanbul-Konvention zurücknehmen. 

  1. Sicherstellung gleichberechtigten Wahlrechts

Die EU soll Maßnahmen fördern, die einen einfachen, diskriminierungsfreien Zugang zur Ausübung des Wahlrechts für alle Wahlberechtigten gewährleisten.

Harmonisierung der Strafbarkeit geschlechtsspezifischer Straftaten 

Die EU soll Maßnahmen ergreifen, um Strafbarkeit, Definition und Strafmaß geschlechtsspezifischer Straftaten zu harmonisieren. Dabei sollen sowohl verbindliche Gesetze als auch Empfehlungen oder Soft-Law-Instrumente genutzt werden, abhängig von den EU-Kompetenzen. Die Harmonisierung soll dabei ausschließlich gemeinsame Mindeststandards festlegen und bestehende höhere nationale Schutzniveaus ausdrücklich unberührt lassen, um ein „Leveling Down“ zu verhindern und ambitionierte Mitgliedstaaten nicht auszubremsen.

ninaFrauenrechte gegen Rechtsruck absichern