Bundeskongress, 25.10.2025
Neufassung Code of Conduct
Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025
Beschluss im Wortlaut:
Einleitung
Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur des gegenseitigen Respekts, der Menschenwürde, Sicherheit und Gleichberechtigung zu bewahren und weiterzuentwickeln. Diese Werte bilden die Grundlage für uneingeschränkten Zugang, aktive Teilhabe und das Recht auf einen geschützten Raum innerhalb der Organisation.
Der Code of Conduct soll sicherstellen, dass sich alle Mitglieder sicher, gehört, einbezogen und respektiert fühlen und die Möglichkeit haben, aktiv am Verbandsleben teilzunehmen. Er definiert die soziale und ethische Verantwortung von Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zu seiner konsequenten Umsetzung. Dazu gehören klare inhaltliche und verfahrenstechnische Richtlinien, wie etwa die Einrichtung einer Awareness Stelle, um eine sichere Teilhabe sowie Inklusion, Gleichberechtigung und gegenseitigen Respekt in allen Aktivitäten der JEF Deutschland zu gewährleisten.
Nur durch dieses kontinuierliche Engagement kann sich die JEF als Organisation weiterentwickeln und ihren Beitrag zu einer offenen, vielfältigen und sicheren Gemeinschaft stärken.
- Geltungsbereich des Code of Conduct
Der Code of Conduct gilt für alle formellen und informellen Aktivitäten der JEF Deutschland und ist für jede Person verbindlich, die daran teilnimmt. Ein formelles Umfeld umfasst alle offiziellen Online- und Offline-Veranstaltungen der JEF Deutschland, Arbeitsgemeinschaften, Bundesprojekte sowie Präsenz- und Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss. Das
informelle Umfeld umfasst alle Online- und Offline Aktivitäten, die im Zusammenhang mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Veranstaltung stehen, sowie sonstige Zusammenkünfte, die eindeutig mit der JEF Deutschland in
Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation.
Der Code of Conduct gilt auch bei allen formellen und informellen Aktivitäten der Landesverbände der JEF Deutschland und deren Untersektionen, es sei denn, die Landesverbände haben einen eigenen Code of Conduct.
Bei formellen und informellen Aktivitäten der JEF Europe gilt der aktuelle Code of Conduct der JEF Europe.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung des Code of Conducts oder eines bestimmten Verhaltens wird empfohlen, eine der in Abschnitt 8 definierten Kontaktpersonen um Rat zu fragen.
- Vermeidung von Annahmen und Vorurteilen
Die JEF Deutschland versteht sich als inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa einsetzen. Daher sind alle Anwesenden im Rahmen von JEF-Aktivitäten dazu angehalten, sich ihrer Sozialisierung und den damit einhergehenden möglichen Vorurteilen bewusst zu werden und diese zu hinterfragen.
Dazu zählt unter anderem das Treffen von Annahmen über eine Person
- auf Grundlage der Nationalität, ethnischen Herkunft, Hautfarbe, des äußeren Erscheinungsbildes, einer Behinderung, der Sprache, des Alters oder des sozialen Status;
- auf Grundlage der religiösen oder politischen (Nicht-)Zugehörigkeit, Überzeugungen oder des persönlichen Glaubens;
- auf Grundlage der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung;
- auf Grundlage der eigenen physischen und kognitiven Fähigkeiten;
- auf Grundlage der physischen oder psychischen Gesundheit anderer.
- Verhalten im Einklang mit dem Code of Conduct
Alle Teilnehmenden an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles Miteinander und eine Kultur der Inklusivität zu fördern. Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und schließen jedes Verhalten ein, das den Werten der JEF Deutschland widerspricht. Verstöße gegen diese Regeln können Maßnahmen gemäß Abschnitt 7 nach sich ziehen.
Respektvolles Verhalten umfasst insbesondere
- den achtsamen Umgang und eine wertschätzende Kommunikation gegenüber anderen, das bedeutet z.B. respektvolles Zuhören und gegenseitiges Ausreden lassen ohne Herabwürdigung oder Spott;
- sensible Diskussionen unter Berücksichtigung persönlicher Betroffenheit anderer;
- die Schaffung eines offenen Umfelds, in dem jede:r die eigene Meinung äußern kann;
- die Unterstützung und aktive Einbeziehung anderer, z.B. durch verständliche Sprache und Erklärungen schwieriger Begriffe;
- den Verzicht auf diskriminierende Äußerungen oder Handlungen, sei es z.B. bezogen auf das Aussehen von Personen, ihren kulturellen Hintergrund, ihre politische Einstellung, ihre sexuelle Orientierung oder sonstigen Merkmale;
- das Unterlassen von rassistischen Stereotypen – auch als Scherz oder Ironie;
- Die Wahrung des persönlichen Raums und die Einhaltung körperlicher Grenzen;
- die Vermeidung jeder Form von Belästigung oder Missbrauch gegenüber anderen Anwesenden;
- den verantwortungsvollen Umgang mit bewusstseinserweiternden oder -verändernden Mitteln.
- Verpflichtungen der JEF Deutschland, Organisator*innen und Moderator*innen 78
von JEF Deutschland Aktivitäten
Vorstellung des Code of Conduct
Bei jeder Aktivität der JEF Deutschland muss der Code of Conduct vorab an alle Anwesenden kommuniziert werden. Zu Beginn der Veranstaltung werden die zentralen Inhalte außerdem kurz durch eine/einen Vertreter:in der Awareness-Stelle, einen/eine Organisator:in oder Moderator:in vorgestellt. Weiterhin kann im Ermessen der Sitzungsleitung, der Organisator:innen oder der Awareness-Stelle jederzeit erneut auf die Geltung des Code of Conducts hingewiesen werden. Die Vorstellung des Code of Conduct soll
- sicherstellen, dass alle Anwesenden den Inhalt und die Verpflichtungen kennen und verstehen;
- dem Anlass, dem Format und der Dauer der Veranstaltung angemessen sein;
- die verfügbaren Meldewege zur Awareness-Stelle transparent machen.
Der Code of Conduct muss während der gesamten Veranstaltung leicht zugänglich und einsehbar sein.
Formular Code of Conduct
Grundsätzlich steht ein Online-Formular zur Verfügung, das der vertraulichen Meldung von Vorfällen im Zusammenhang mit dem Code of Conduct dient. Es ist ausschließlich der Awareness-Stelle zugänglich und wird von dieser aktiv betreut.
- Es ermöglicht die anonyme oder personalisierte Meldung eines Vorfalls;
- Es enthält die Möglichkeit zur Beschreibung des Vorfalls sowie zur Angabe, welche weiteren Schritte gewünscht werden.
Awareness-Stelle
Die Awareness-Stelle ist eine unabhängige Beratungsstelle, welche die sichere, diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilnahme an JEF Deutschland Aktivitäten ermöglichen soll. Durch sie sollen der Schutz persönlicher Grenzen, ein respektvolles und inklusives Miteinander, sowie die Vermeidung jeder Form von Diskriminierung oder übergriffigem Verhalten gewährleistet werden.
Zentrale Aufgaben:
- Aktiver Verweis auf den Code of Conduct und Unterstützung bei dessen Umsetzung;
- Schaffung eines geschützten Raumes bei allen JEF Deutschland Aktivitäten, online wie offline;
- Persönliche und digitale Ansprechpartner:innen für alle Anwesenden;
- Vertrauliche Beratung und Unterstützung bei Vorfällen wie Diskriminierung, Grenzverletzungen, Konflikten oder anderen belastenden Situationen;
- Verweis auf mögliche Missstände im Verband und Unterstützung bei deren Aufarbeitung;
- Schulung anderer JEF-Mitglieder für Awareness-Aufgaben, sofern der Bedarf besteht;
- Unterstützung der Landes- und Kreisverbände bei Awareness-Fragen und Begleitung beim Aufbau eigener Awareness-Strukturen;
- Beratung des Bundesvorstands und der BAGs.
Zusammensetzung und Unabhängigkeit:
- Die Awareness-Stelle besteht aus mindestens zwei bis maximal fünf Personen, welche vom Bundeskongress gewählt werden (z.B. auf Vorschlag der BAG-Empowerment & Diversity).
- Die Besetzung der Awareness-Stelle sollte unter anderem im Hinblick auf Geschlechteridentitäten, Herkunft und Religionszugehörigkeit möglichst divers sein.
- Um Unabhängigkeit sicherzustellen, dürfen Mitglieder keine Funktionen im Bundesvorstand, Bundesausschuss-Präsidium, Bundessekretariat oder in geschäftsführenden Vorständen der JEF Deutschland oder Europa-Union innehaben.
- Neben einer verpflichtenden Schulung zu den Themen Awareness, Diskriminierungssensibilität, Konfliktintervention und den Inhalten des Code of Conduct am Anfang einer Amtsperiode ist darangehalten, dass sich Mitglieder regelmäßig fortbilden, um stets handlungssicher und kompetent agieren zu können.
Präsenz und Unterstützung:
- Bei Bundeskongressen und Bundesausschüssen muss die Awareness-Stelle mit mindestens einer/einem Vertreter:in sichtbar und ansprechbar sein. Ist keine vollständige Besetzung möglich, muss eine geschulte Vertretung organisiert werden.
- Bei weiteren Aktivitäten sollte nach Möglichkeit ein Mitglied der Awareness Stelle oder eine geschulte Ersatzperson anwesend sein. Alternativ kann eine verantwortliche Person benannt werden, die den Code of Conduct kennt und auf seine Einhaltung achtet.
- Meldung von Vorfällen (Reporting)
Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das als unangemessen, grenzüberschreitend oder potenziell als Verstoß gegen den Code of Conduct wahrgenommen wird, sollte jenes schnellstmöglich gemeldet werden. Eine Meldung kann dabei helfen, Betroffene zu schützen und Probleme frühzeitig zu erkennen.
Die Meldung kann auf folgenden Wegen erfolgen:
- Direkt bei der Awareness-Stelle: Persönlich oder online, bei einer zu Beginn der Aktivität vorgestellten Ansprechpersonen.
- Online-Formular: Über das anonyme Code of Conduct-Formular auf der Website der JEF Deutschland bzw. der Awareness-Stelle.
- Weitere benannte Kontaktmöglichkeiten: Weitere Meldewege werden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung transparent kommuniziert (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Messenger-Kontakt etc.). Die Awareness-Stelle nimmt alle Anliegen ernst und behandelt sie vertraulich. Die Meldung kann auf Wunsch auch anonym oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson erfolgen.
- Verfahren im Falle von unangemessenem Verhalten
Bei Vorliegen einer Anschuldigung führt die Awareness-Stelle im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der Situation durch. Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen Ansprechpartner:innen nach Abstimmung mit der betroffenen Person dazu verpflichtet, je nach Schwere der Handlung folgende Schritte einzuleiten:
- Erinnerung und Information
Die Person, der ein Fehlverhalten zur Last gelegt wird, wird sachlich an die im Code of Conduct genannten Verhaltensregeln erinnert. Es wird erläutert, wie eine Verhaltensänderung im Sinne des Code of Conduct aussehen kann.
- Klärendes Gespräch
Ein vertrauliches, persönliches Gespräch zwischen den betroffenen Parteien wird angeboten.
Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen, etwaige Unterschiede zu besprechen und gegenseitiges Verständnis herzustellen.
- Information der Organisator:innen
Bleibt die Situation ungelöst oder wiederholt sich das Fehlverhalten, informieren die Verantwortlichen das Organisationsteam bzw. Sitzungsleiter:innen. Auf Wunsch oder bei Bedarf wird ein moderiertes, strukturiertes Gespräch zwischen allen Parteien angeboten.
- Unterbrechung oder Ausschluss
In Absprache mit dem Organisationsteam und Sitzungsleiter:innen kann die laufende Veranstaltung unter Beachtung der Satzung kurzfristig unterbrochen werden.
Bei besonders schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen kann die verantwortliche Person auf Antrag der Awareness-Stelle durch die Sitzungsleiter:innen bis auf Weiteres des Raumes verwiesen werden.
- Informierung weiterer Amtsträger:innen
Übt die eines Fehlverhaltens beschuldigte Person ein Mandat innerhalb der JEF Deutschland aus, kann – mit Zustimmung der Betroffenen – der nächstfolgende satzungsgemäße Gremientermin über den Vorfall informiert werden.
- Rechtliche Schritte
Alle Mitglieder der JEF Deutschland, sowie Teilnehmende an Veranstaltungen und Aktivitäten jener sind verpflichtet, neben dem Code of Conduct die jeweils geltenden Gesetze einzuhalten. Sollte es zu einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Code of Conduct und geltendem Recht kommen, hat das geltende Recht Vorrang.
Im Falle von gewalttätigem oder potenziell illegalen Verhalten sind die zuständigen Ansprechpersonen verpflichtet, die zuständigen Behörden einzuschalten, sofern dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich und möglich ist. Darüber hinaus steht es der betroffenen Person oder Gruppe frei, selbst gerichtliche Schritte gegen die Person, der ein Fehlverhalten zur Last gelegt wird, einzuleiten.
Die JEF Deutschland hat dabei weder das Mandat noch die Befugnis, straf- oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.Entsprechende Maßnahmen obliegen ausschließlich den zuständigen staatlichen Stellen.
- Datenschutz
Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Mitglieder der Awareness Stelle sowie alle weiteren am Prozess beteiligten Personen zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren macht Ausnahmen erforderlich oder es dient dem Schutz der Sicherheit der Betroffenen.
Das bedeutet, dass die Identität der Betroffenen nicht ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung preisgegeben werden darf.
Jegliche schriftlichen Unterlagen, die personenbezogene Informationen enthalten, dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es zur Klärung des jeweiligen Falls erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens müssen diese Daten unverzüglich gelöscht werden, spätestens jedoch zwei Jahre nach der erstmaligen Dokumentation des Vorfalls. Vor der Löschung sollen gewonnene Erkenntnisse in einem Handlungsleitfaden für die Awareness-Stelle zusammengefasst und archiviert werden.
