Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht

Bundesausschuss, 04.12.21

Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht

Beschluss im Wortlaut:

Im Jahr 2020 hat China erstmals die USA als größten Handelspartner der EU abgelöst. In fast allen exportorientierten Wirtschaftszweigen ist es unmöglich ohne China als Handelspartner auszukommen. Aus diesem Grund wurde jahrelang an einem Investitionsabkommen zwischen der EU und China gearbeitet. Nach der kürzlichen Verschlechterung der Beziehungen, unter anderem aufgrund chinesischer Sanktionen gegen Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die sich gegen die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China ausgesprochen haben, liegt das Abkommen jedoch auf Eis.

Gleichzeitig baut der chinesische Staat seinen Einfluss auf dem europäischen Kontinent weiter aus. In seinem Projekt der “Neuen Seidenstraße“ finanziert China große Infrastrukturprojekte auch in EU-Staaten und bringt diese dabei in gefährliche Abhängigkeiten von chinesischen Kapitalgebern.

Für die EU ist es also wichtig eine Antwort auf die immer größere wirtschaftliche Bedeutung Chinas zu finden. Die JEF Deutschland befürwortet den Abbau von Handelshemmnissen und stärkeren wirtschaftlichen Austausch auch als Möglichkeit europäische Werte in anderen Ländern zu fördern. Das jüngste Verhalten Chinas wirft jedoch Zweifel an dessen Vertragstreue auf, weshalb ein Handelsabkommen “um jeden Preis” nicht wünschenswert ist. Europäische Werte dürfen nicht zu Verkauf stehen.

Daher fordert die JEF Deutschland:

  1. Die Knüpfung des Investitionsabkommens zwischen der EU und China an die Bedingungen:
    1. der Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Standards in China sowie der Wahrung von Arbeitnehmer*innenrechten in China
    2. die faire Behandlung europäischer Unternehmen in China
  2. Die verbindliche Einbeziehung von menschen-, umwelt- und arbeitsrechtlichen Standards und die Durchsetzung dieser Regelungen durch die Festlegung von konkreten Sanktionen. Diese sollen eine schnelle Handlungsfähigkeit der EU bei Verstößen Chinas ermöglichen.
  3. Eine klare Strategie der Europäischen Union bei der Bereitstellung finanzieller Mittel (insbesondere beim Wiederaufbau nach der Coronakrise), die eine Antwort auf chinesische Einflussnahme bei Infrastrukturprojekten in der EU darstellt. Das Ziel sollte der Aufbau bzw. Erhalt europäischer Kompetenzen insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur (u.a. Strom- und Datennetze, Wasserversorgung etc.) sein.
  4. Gleichzeitig muss die EU, unter der Verpflichtung Chinas zur Einhaltung und tatsächlichen Durchsetzung der internationalen Menschenrechte, weiter eng mit China zusammenarbeiten. Insbesondere bei den Themen Klimaschutz und Gesundheitspolitik sind globale Lösungsansätze alternativlos.
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Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Bundesausschuss, 04.12.21

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Beschluss im Wortlaut:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss ein zentrales Anliegen der Europäischen Union werden. Die JEF Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission mit einer ersten EU-Kinderrechtsstrategie 2021 europaweit Kinderrechte stärken möchte und fordert die zeitnahe und umfangreiche Umsetzung der darin enthaltenen Rechte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Um diese gewährleisten zu können, fordert die JEF Deutschland die europaweite Implementierung folgender Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Art von psychischer, körperlicher und insbesondere sexualisierter Gewalt:

  • den europaweiten Ausbau von dezentralen 24/7 Anlaufstellen für Opfer von Gewalt im Kindes- und Jugendalter sowie die Förderung von intensiver psychologischer Betreuung;
  • die Schaffung bzw. die Unterstützung von staatlichen Institutionen zum Thema Kindeswohl, wie etwa den Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden und Polizeistellen;
  • die Etablierung einer kindgerechten Justiz und die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten des Europarats durch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU;
  • die Ausweitung von Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte sowie Resilienzförderung, um ihre Widerstandskräfte zu stärken;
  • die Sensibilisierung von Pädagog*innen und anderen Betreuungs- und Ansprechpersonen für Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie für den Umgang mit Betroffenen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dies soll durch Aufklärungsarbeit auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene, wie z.B. Kampagnen, Weiterbildungskurse oder Aufklärung an Schulen, geleistet werden;
  • Aufklärungsarbeit staatlicher und öffentlicher Institutionen über Intersektionalität im Hinblick auf Kinder- und Jugendschutz;
  • Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderarbeit, Kinder-, Zwangs- und Scheinehen sowie anderen Formen von Ausbeutung;
  • den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern- und Jugendlichen, unter anderem durch Unterbindung von Genitalverstümmelungen und von geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern;
  • die wirksame Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung im Internet, z.B. indem IKT-Unternehmen (Informations- und Kommunikationstechnologie-Unternehmen) dabei stärker in die Pflicht genommen und zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darüber hinaus fordern wir den Bundesvorstand auf, zu prüfen, inwieweit Teamer*innen im Rahmen der Bildungsarbeit der JEF Deutschland und ihrer Unterorganisationen zum Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden können.

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Mehr Zug in Europa – “Europäisches Jahr der Schiene 2021” als Impuls nutzen

Bundesausschuss, 04.12.21

Mehr Zug in Europa – “Europäisches Jahr der Schiene 2021” als Impuls nutzen

Beschluss im Wortlaut:

Mit immer neuen Temperaturrekorden bleibt der Klimawandel weiter im Mittelpunkt der Medien. Mit dem vorübergehenden Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen verbleibt die EU als wichtigster Taktgeber im Kampf gegen die Klimakatastrophe. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ist die Verkehrspolitik eine wichtige Stellschraube, um die EU-Ziele der CO2-Neutralität bis 2050 zu erreichen.

 

Mit noch ungeklärten Problemen, wie Ladenetzen und Rohstoffverbrauch sind Elektroautos allein hierfür nicht das Patentrezept. Aus diesem Grund hat die Kommission 2021 zum “Europäischen Jahr der Schiene” erklärt. Ziel dessen ist, die Bahn als Verkehrsmittel zu fördern. Kampagnen und weitere Aktionen sollen Bürger*innen wie Unternehmen dazu ermutigen, bevorzugt mit dem Zug zu reisen.

 

Die JEF Deutschland befürwortet diesen Schritt und sieht es als wichtig an, diese Initiative auch über 2021 als Impuls zu nutzen, um Zugverkehr auf europäischer Ebene zukünftig stärker zu fördern. Dazu gehören:

 

  1. Die europaweite Senkung von Preisen für Zugfahrten, insbesondere für junge Menschen. Dies könnte auch durch – wie von der Kommission angestrebt – eine europaweite Liberalisierung des Bahnverkehrs erreicht werden. Anstrebenswert wäre auch die Einführung von europaweit gültigen Rabattkarten für Vielfahrer.
  2. Die Rückgängigmachung der im Frühjahr 2021 verabschiedeten Beschneidung der Fahrgastrechte durch Einführung einer force majeure-Klausel. Dies würde bedeuten, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen auch dann für Verspätungen eine Entschädigung an Fahrgäste leisten müssen, wenn äußere Umstände wie höhere Gewalt oder Einwirkungen von Dritten ursächlich für die Verspätung sind, so wie es auch das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren forderte.
  3. Der Ausbau der europaweiten Schieneninfrastruktur im Zuge der Transeuropäischen Netze (TEN-T) für einen umweltfreundlichen grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransport. Dazu zählen besonders die Einführung des einheitlichen Zugsicherungssystems European Train Control System (ETCS) sowie der Bau von zusätzlichen Umschlagterminals, um einen modalen Wechsel von Straßen- zu Schienengüterverkehr zu fördern.
  4. Der Ausbau von Direktverbindungen zwischen benachbarten europäischen Hauptstädten.
  5. Das Gleichziehen Deutschlands mit vorbildlichen Staaten wie Luxemburg, der Schweiz oder Österreich in Bezug auf Investitionen in die Schieneninfrastruktur. Deutschland muss zudem seine besondere Rolle durch die zentrale geografische Lage wahrnehmen.
  6. Die Kompetenzerweiterung der European Union Agency for Railways (ERA), insbesondere zur Erreichung von Interoperabilität.
  7. Die Neuerung der Intelligent Transport Systems (ITS) Directive. Die EU muss Bahnunternehmen der Mitgliedstaaten zum besseren Austausch von Daten, die für die Ticketbuchung relevant sind, verpflichten sowie eine Rechtsgrundlage für multimodales Ticketing schaffen.
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Tore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!

Bundeskongress, 17.10.20

Tore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!

Beschluss im Wortlaut:

Schon vor 80 Jahren entlarvte Altiero Spinelli im Manifest von Ventotene die Idee des Nationalstaats als das wahre Hirngespinst – denn nur ein vereintes Europa schafft eine friedliche und zukunftsfähige europäische Gemeinschaft. Dieses Jahr feiern wir das Jubiläum des Manifests, das bis heute eines der bedeutendsten Dokumente für die europäische föderalistische Bewegung und damit zentral für den weiteren Erfolg der europäischen Einigung ist. Im Manifest wird zum ersten Mal die Idee eines freien und vereinten Europas skizziert – und ist damit bis heute noch aktuell. Als Junge Europäische Föderalist*innen verstehen wir uns als Verfechter*innen der Idee von Ventotene – einer europäischen Föderation.

Wir fordern: Reißt die Tore auf für ein Europa, das demokratisch, handlungsfähig und nachhaltig ist! Dazu wollen wir das Momentum der Zukunftskonferenz nutzen, um die föderalistische Stimme im Reformprozess der EU zu stärken.

Seit dem gescheiterten Verfassungskonvent in den 2000ern folgte in Europa eine Krise der nächsten. Die Europäische Union steht heute so zerrissen da wie schon lange nicht mehr. Viele Probleme bleiben auch nach Jahren der Verhandlungen weiterhin ungelöst: Seit 2015 streiten die EU-Mitgliedstaaten ohne nennenswerte Erfolge über eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik. Klimaschutz wird zwar angegangen, allerdings unterscheiden sich die Ansichten über eine gerechte und klimafreundliche Transformation unserer Gesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten erheblich. Eine gemeinsame Linie in der Außenpolitik zu finden, gelingt dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Rat zunehmend weniger. Besonders besorgt beobachten wir, dass demokratische Prinzipien in Europa zunehmend bedroht und in einigen Mitgliedstaaten sogar unterwandert werden. Aber auch in vielen anderen Bereichen sehen wir anstatt Fortschritt Stillstand und Blockaden, die an der Zukunftsfähigkeit des europäischen Integrationsprojekts zweifeln lassen.

Wir erkennen zwar die zukunftsorientierten Bemühungen an, die in den letzten Monaten und Jahren in der EU unternommen wurden. Die Einigung zum #NextGenerationEU Wiederaufbaufonds ist historisch bedeutend, weil die EU erstmals gemeinsame Schulden aufnimmt. Der European Green Deal birgt die Chance, Europa zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Kontinent auszubauen. Trotzdem wirken diese Erfolge oft mehr wie ein Tropfen auf dem heißen Stein: Sie reichen bei weitem nicht aus, um die EU zukunftsfest und zukunftsfähig zu machen. Der Lissabon-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß und muss grundsätzlich erneuert werden. Stattdessen brauchen wir eine europäische Verfassung, die echte Demokratie in der EU schafft und die EU befähigt, europäische und globale Herausforderungen zu meistern.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das demokratisch ist!

  • Wir fordern, dass das Europäische Parlament zu einer umfassenden Bürger*innenvertretung wird. Dazu braucht das Parlament ein Initiativrecht, es muss in jeder Hinsicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt sein und vor allem die ureigene Aufgabe eines Parlaments besitzen, Steuern und Abgaben festzulegen. Zudem muss es durch ein in allen Mitgliedstaaten einheitlich geltendes europäisches Wahlrecht auch über transnationale Listen gewählt werden können.
  • Wir fordern, dass die/der Präsident*in der Europäischen Kommission sowie alle Kommissare ausschließlich vom Europäischen Parlament gewählt werden und setzen uns dabei für die vertragliche Festsetzung des Spitzenkandidat*innen-Prinzips ein.
  • Wir fordern, dass die Übermacht des Europäischen Rates als intergouvernementales Gremium begrenzt wird und die Dominanz der Nationalstaaten auf den EU-Integrationsprozess einer stärkeren Rolle des Europaparlaments weicht.
  • Wir fordern, dass die Entscheidungsprozesse innerhalb der europäischen Institutionen, insbesondere aber im Rat der Europäischen Union transparenter und für die Bürger*innen der EU nachvollziehbar werden.
  • Wir fordern, dass zur Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft ein europäisches Vereinsrecht eingeführt wird, welches Vereinen eine unbürokratische und rechtssichere Möglichkeit eröffnet, sich auf europäischer Ebene zu organisieren.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das handlungsfähig ist!

  • Wir fordern eine gemeinsame europäische Außenpolitik, in der die EU strategische Selbstständigkeit erlangt. Dies bedeutet: Das Institutionengefüge muss trotz seiner Komplexität zügig auf aktuelle Krisen und Konflikte antworten können. Der erste Schritt hierfür sind Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeits- und Konsensprinzip in außenpolitischen Fragen.
  • Wir fordern, dass die bestehenden Institutionen grundlegend neugestaltet werden. In einer sich beschleunigenden Welt haben behäbige Entscheidungsprozesse wie die intergouvernementalen Verhandlungen im Europäischen Rat sowie im Rat der EU ausgedient. Die Handlungsmacht der Räte muss deutlich reduziert werden. Als Staatenvertretung haben sie zwar eine Rolle im Gesetzgebungsprozess, dürfen allerdings nicht letztinstanzlich sämtliche Gesetzesvorhaben verhindern können.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das nachhaltig ist!

  • Wir fordern, dass die Digitalisierung des europäischen Kontinents auf sämtlichen Ebenen vorangetrieben wird. Digitalisierung darf hierbei nicht als Kosteneinsparung und Ersetzen von Arbeitskraft verstanden werden, sondern vielmehr sollen Prozesse effizient, bürger*innennah und leicht verständlich gestaltet werden. Hierfür kann die europäische Föderation einen rechtlichen Rahmen gestalten, insbesondere mit dem Ziel, bei dieser Transformation niemanden zurückzulassen.
  • Wir fordern, dass der Europäische Green Deal in der EU gemeinsam verwirklicht wird. Das 1,5°C-Ziel kann nur erreicht werden, wenn wir als europäischer Kontinent zusammen die gerechte Transition in eine klimaneutrale Zukunft gestalten.
  • Wir fordern, dass die Mobilitätswende zur Erreichung des Klimaziels umgesetzt wird. Getreu dem laufenden Jahr der Schiene, das von der Europäischen Kommission ausgerufen wurde, muss unsere Infrastruktur nachhaltig werden. Dazu gehört ein leistungsfähigeres, vernetztes und gemeinsames Zugsystem, das zu einer erweiterten Verbindung europäischer Metropolen und Landschaften beiträgt.

Es ist an der Zeit, die Zügel in die Hand zu nehmen und den Föderalisierungsprozess zu beschleunigen. Kleine Schritte sind wichtig auf diesem Weg, doch wir fordern keinen Trapp, sondern einen furiosen Galopp, um unsere Vision einer europäischen Föderation schnellstmöglich zu erreichen und auf die Probleme unserer Zeit zu antworten.

Die Konferenz zur Zukunft Europas stößt uns die Tore auf, um mehr Europa hereinzulassen. Jetzt sind wir an der Reihe, die Zukunft Europas zu gestalten. Wir müssen uns in die Konferenz einbringen, unsere Vision für ein geeintes Europas vorbringen und darauf hinwirken, so die notwendigen Veränderungen in der EU zu erreichen. Die nationalen Regierungen lassen ein verstärktes Engagement im Rahmen der Zukunftskonferenz vermissen und zögern, allein die Möglichkeit von Vertragsveränderungen einzuräumen. Jedoch muss die Stimme der Bürger*innen gehört werden und die Konferenz zwingend in einen Konvent münden, um ein demokratisches, handlungsfähiges und nachhaltiges Europa zu schaffen.

Der vergangene Wahlkampf in Deutschland hat europäische Themen oft vergessen, und während Europa nach Deutschland blickte, kreiste dies vor allem um sich selbst und vernachlässigte die eigene Verantwortung, ein verlässlicher Partner in Europa zu sein. Die neue Bundesregierung muss darum jetzt klaren Gestaltungswillen für die Zukunft Europas beweisen und zügig eine Regierung bilden, die sich dieser Verantwortung bewusst ist. Dafür haben wir bei der Bundestagswahl unsere Stimme abgegeben. Jetzt fordern wir von der neuen Bundesregierung, nicht nur Europa mitzudenken, sondern Europa mitzugestalten und die Chance zu nutzen, die sich mit den proeuropäischen Regierungen in Frankreich und Italien aktuell ergibt. Wir werden die Bundesregierung fortlaufend an diesen Auftrag erinnern.

Stellen wir uns überzeugt in die Tradition des Manifests von Ventotene, bringen wir die Idee der Europäischen Föderation mutig voran! Hierbei müssen wir die blockierenden Keile der nationalkonservativen und nationalstaatlich denkenden Kräfte aufbrechen und Europas angestaubte Pforte öffnen, um den Wind frischer Ideen einzulassen. Nutzen wir das Momentum, das uns Pandemie, Bundestagswahl und Konferenz zur Zukunft Europas gerade geben! Denn jetzt gestalten wir, mutig und entschlossen: Simply a generation ahead!

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Europawoche stärkt Zusammenhalt

Bundeskongress, 17.10.20

Europawoche stärkt Zusammenhalt

Beschluss im Wortlaut:

Die Schaffung einer europäischen Öffentlichkeit gilt seit langem als notwendiger Meilenstein für die Errichtung eines europäischen Bundesstaats. Das Fehlen einer solchen ist uns Jungen Europäischen Föderalist*innen seit jeher Dorn im Auge, das Beheben Auftrag zugleich.

Nach der Schaffung des Schengenraums als Gebiet der freien Arbeitsmobilität war die Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung der nächste Schritt hin zu einer gemeinsamen Identität. Institutionen wie der deutsch-französische TV-Sender Arte oder zunehmend auftretende europäische Newsportale wie Euractiv sind dabei ein wichtiger Schritt hin zu einer gemeinsamen Öffentlichkeit.

Für ein stärkeres Bewusstsein europäischer Gemeinsamkeiten fehlt es bisher an einem gemeinsamen arbeitsfreien, gesetzlichen Feiertag, der die europäischen Bürger*innen die bestehenden Grenzen überschreitend verbindet. Dazu bietet sich der Europatag der EU an, der jährlich am 9. Mai als Gedenktag an die Schuman-Erklärung 1950 erinnert.

In einem nächsten Schritt bietet sich eine Gedenk- und Feierwoche vor dem 9. Mai an, die auch die Gedenktage zur Gründung des Europarats 1949 am 5. Mai (Europatag des Europarats) und zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 in Europa am 8. Mai (Tag der Befreiung/Tag des Sieges) umfasst. Im Sinne des europäischen Austauschs soll diese Woche als Bildungszeit der außerschulischen, bzw. außeruniversitären Bildung dienen.

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen fordern daher, dass

  1. der Europatag der EU in der gesamten Union zum gesetzlichen, arbeitsfreien Feiertag erklärt wird;
  2. der Europatag der EU gemeinsam mit dem Europatag des Europarats und dem Tag der Befreiung/Tag des Sieges von einer offiziellen Gedenk- und Feierwoche umrahmt wird;
  3. in dieser Feierwoche Interrail-Tickets für alle Einwohner*innen von 0-99 Jahren um 30 % vergünstigt angeboten werden sollen. Darüber hinaus sollen Einkommensschwache zusätzlich unterstützt werden; 
  4. in dieser Feierwoche der Eintritt in öffentlichen Museen kostenlos sein soll. Private Museen werden dazu ermutigt;
  5. die Einrichtungen der EU nicht nur in Brüssel einen Tag der offenen Tür veranstalten sollen, der nicht der 9. Mai ist. Auch EU-Beschäftigte sollen größtmöglich diesen Feiertag zur Erholung nutzen können;
  6. Städte angeregt werden, Veranstaltungen zu innereuropäische Städtepartnerschaften zu veranstalten.
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Für einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Bundeskongress, 17.10.21

Für einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Beschluss im Wortlaut:

Alle großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfordern europäische, wenn nicht sogar globale Lösungsansätze. Aktuelle Beispiele in der Covid-19-Pandemie sind die gemeinsame Impfstoffbestellung der EU und punktuelle zwischenstaatliche Kooperationen, um die Überlastung in den Krankenhäusern zu vermeiden.

Diese Beispiele zeigen aber auch, dass bisherige Bemühungen eher unregelmäßigen und unstrukturierten Charakters sind und keine soliden und verlässlichen Kooperationen mit sich bringen. Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Kräfte zwar vereinzelt, bündeln sie aber nicht ausreichend. Außerdem stellen wir fest, dass die Regierungen einiger Mitgliedstaaten die EU als Sündenbock für eigenes Versagen benutzen und Erfolge, die auf europäischer Ebene erreicht werden, für sich selbst verbuchen.

Bei der Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens sind es die gemeinsamen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um unsere Lebensgrundlage zu sichern und die Klimakatastrophe so gering wie möglich zu halten. Staaten leisten bereits regelmäßig Hilfe bei der Bewältigung von Naturkatastrophen, beispielsweise bei Hochwasser, Waldbränden, schwerem Unwetter oder Erdbeben. Mit dem Fortschreiten des Klimawandels wird die Zahl der Naturkatastrophen höchstwahrscheinlich weiterhin zunehmen, die immer extremere Formen annehmen können und daher ein gemeinsames, europäisches Vorgehen dagegen erfordern.

Auf europäischer Ebene koordiniert das Referat für Sicherheit und Situationsanalyse der EU-Kommission die Hilfe unter den EU-Mitgliedsstaaten und bietet darüber hinaus Datensammlung, -analyse und -interpretation von potenziellen und tatsächlich auftretenden Katastrophen sowie regelmäßigen Informationsaustausch und finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall an.

Unterstützung kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die Mittel reichen oft nicht aus, da Eigenbedarf in den Mitgliedsstaaten besteht. Europa, und vor allem Nordeuropa, hat über lange Zeit nicht ausreichend in den Katastrophenschutz investiert und ist dementsprechend nicht gut ausgestattet, da die Staaten erst seit Kurzem mit diesem Ausmaß an Extremereignissen konfrontiert werden. Zudem funktioniert der EU-Katastrophenschutzmechanismus meist nur dann reibungslos, wenn ein einziger Mitgliedstaat von einer Katastrophe betroffen ist. Mit der Koordination von Hilfeleistungen, die gleichzeitig in mehreren Staaten benötigt werden, ist die EU aktuell überfordert, wie die lange Dauer der Waldbrände im Juli dieses Jahrs und die Größe der verbrannten Fläche gezeigt haben.

Auf der ganzen Welt sehen sich Gesellschaften mit einem Anstieg multipler Katastrophen konfrontiert, die teilweise aus globalen Krisen resultieren. Für alle Katastrophen, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von EU-Bürger*innen oder ihre natürliche Lebensgrundlage gefährden, braucht es einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen unterstützen das rescEU-Programm der Kommission, welches europäische Ressourcen für Katastrophenschutz finanziert und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt, und fordern darüber hinaus

Harmonisierung und Ausweitung

  • eine Kompetenz- und Ressourcenausweitung der existierenden europäischen Behörden des Katastrophenschutzes, zentral des ERCCs (Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen);
  • die solidarische Verteilung von Ressourcen des Katastrophenschutzes auf die europäische Staatengemeinschaft;
  • eine Harmonisierung der behördlichen Einsätze und Arbeitsabläufe im Rahmen des Katastrophenschutzes;
  • einheitliche technische Standards für alle Gerätschaften die im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Krisenbewältigung zum Einsatz kommen;
  • Rettungsdienst- sowie grenzübergreifende Leitzentralen, um Einsätze einheitlich und kohärent zu koordinieren;
  • die aktive Unterstützung von Nicht-EU-Ländern bei Katastrophenbewältigung;

Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

  • die Etablierung von Präventionsmaßnahmen im Katastrophenschutz als Teil anderer Förderlinien wie z.B. dem Fonds für regionale Entwicklung;
  • die Ausweitung des Katastrophenhilfsfonds zur Beschleunigung von Wiederaufbaumaßnahmen, sowie der Einrichtung von Präventionsverfahren;
  • eine Stärkung der rescEU-Reserven des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens, insbesondere der medizinischen Ausrüstung sowie des medizinischen Teams;
  • eine europäische Koordination zukünftiger Krisenbewältigung, die sich an konkreten Problemlagen orientiert und nicht vor nationalen Grenzen halt macht;
  • die Etablierung europaweiter analoger sowie digitaler Bürger*innen-Warnsysteme, die mehrmals im Jahr auf ihre Funktion hin überprüft werden;

Ausbildungsstandards

  • Ausweitung der Zusammenarbeit der Katastrophenschutzstellen bei der Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften, sowie die Gründung von Ausbildungszentren für europäische Katastrophenschutzhelfer*innen;
  • die Schaffung europäischer Ausbildungsstandards und standardisierter Fähigkeitenkataloge im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz;

Wissensaustausch

  • Vertiefung der Vernetzung der nationalen Behörden auf horizontal-föderaler Ebene sowie mit den europäischen für Katastrophenschutz zuständigen Behörden;
  • Vertiefung der Vernetzung von europäischen Behörden mit internationalen Partnern zum Austausch von Fachwissen und regionalen Erfahrungswerten mit einer interdisziplinären Ausrichtung, zum Beispiel in Form von internationalen Einsatzübungen und Kongressen;
  • gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen der Europäischen Union sowie der Mitgliedstaaten, um die Vertrautheit der Bürger*innen mit den europäischen Katastrophenschutzstrategien sowie -maßnahmen und damit die individuelle Sicherheit zu erhöhen;
  • die Einführung eines einheitlichen europäischen Kompetenzrahmens und das Prinzip nachdem Katastrophenschutzhelfer grundsätzlich die Maßnahmen ergreifen dürfen, die sie in ihrem Heimatland ergreifen dürften.
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Legale Migration erleichtern

Bundeskongress, 17.10.21

Legale Migration erleichtern

Beschluss im Wortlaut:

Wir leben in einer Welt voller Ungleichheiten – ökonomische Ungleichheit ist davon eine der Entscheidensten. 80% des Einkommens einer Person hängen von ihrem Geburtsort ab, ganz egal wie klug, fleißig oder unternehmerisch sie ist. Gleichzeitig nimmt die Anzahl unterdrückerischer Regime, die die Rechte ihrer Einwohner*innen beschneiden, in den letzten Jahren wieder deutlich zu. Politische Unfreiheit (ohne Verfolgung) und Armut sind jedoch keine von der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Fluchtkriterien – Asyl steht diesen Menschen damit nicht zu.

Nicht zuletzt träumen viele Menschen einfach von einem besseren Leben, indem sie ihr Potenzial verwirklichen können – auch wenn ihre Heimatländer ihnen diese Chance oft nicht bieten.

In der EU herrscht währenddessen in einigen entscheidenden Bereichen Fachkräftemangel, bspw. im IT-Bereich oder in der Pflege. Gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter. Eine Einwanderung von Fachkräften in die EU kann in beiden Fällen Abhilfe schaffen, die europäische Wirtschaft beleben und den demographischen Wandel abmildern. Sie schafft für viele Menschen eine entscheidende Chance, ihr Können und Potenzial in Europa zu verwirklichen.

Migration ist aus ökonomischer Sicht für die Aufnahmeländer in aller Regel positiv – einige der innovationsstärksten Wirtschaften, wie bspw. die USA, profitieren von der Zuwanderung der klügsten und ambitioniertesten Menschen aus aller Welt. So sind bspw. in den USA 2009 30% aller Patent-Inhaber*innen ausländischer Herkunft. Die EU profitiert aktuell nicht von einer derartigen Zuwanderung – im Gegenteil: Viele ihrer klügsten Köpfe wandern ab, bspw. in die USA oder Israel, weil dort bessere Perspektiven warten.

Neben den Effekten für die Aufnahmeländer hat Migration auch positive Auswirkungen auf die Herkunftsländer: So versorgen viele Migrant*innen Familienangehörige per Geldsendungen oder investieren in kleinere Betriebe in ihrem Herkunftsland. In einigen Staaten, wie bspw. El Salvador, fügen Rücküberweisungen beinahe 25 % zum BIP hinzu. Immigrant*innen tragen so auch in ihren Herkunftsländern zu wirtschaftlicher Entwicklung bei. Gleichzeitig kann die Emigration entscheidender Teile der Bevölkerung Regime unter Druck setzen und somit für Reformen sorgen, die ein besseres Leben vor Ort ermöglichen.

Als negativer Effekt von Auswanderung für Herkunftsländer wird demgegenüber häufig der sogenannte Brain drain genannt, bei dem gut ausgebildete Menschen das Land verlassen und ihre Fähigkeiten, bspw. in der Medizin, vor Ort fehlen. Dies ist bereits innerhalb Europas ein Problem, wenn bspw. ärztliches- und Pflegepersonal aus Südosteuropa in die Niederlande oder nach Deutschland immigriert. Ökonomische Studien legen jedoch nahe, dass positive Effekte legaler Migration wie oben aufgezeigt diesen Nachteil überwiegen, v.a. weil nicht wenige Migrant*innen nach einiger Zeit zurückkehren und entscheidendes Wissen mitbringen (wie bspw. hier für das ehemalige Jugoslawien nachgewiesen).

Migration nützt also nicht nur der EU, sondern ebenso den Herkunftsländern und am meisten den Migrant*innen selbst, die auf legalem Wege die Möglichkeit erhalten, ihr Einkommen und ihre Zukunftsperspektiven schnell deutlich zu verbessern. Zudem kann die Ausweitung legaler Migrationswege das Asylsystem entlasten.

Die Möglichkeiten für legale Migration sind innerhalb der EU aktuell jedoch sehr beschränkt. Die Blaue Karte EU ist kein wirksames Instrument, um legale Migration im großen Stil anzuregen: Sie ist beschränkt auf hochqualifizierte Fachkräfte mit hohen Gehältern, und ist mit weiteren bürokratischen Hürden versehen, die die Mitgliedsländer individuell ausgestalten können. De facto sind seit der Einführung der Blue Card nur wenige Karten ausgegeben worden, und zwar der Großteil davon von Deutschland, und es ist v.a. akademisches Personal, das davon profitiert.

Darum fordern wir zur Änderung dieser Umstände:

  • die Ausweitung der Blauen Karte EU – auch mittelgradig qualifizierte Arbeitskräfte sollen sich auf einen Aufenthalt in der EU bewerben können, wenn ihre Fähigkeiten gebraucht sind (wie bspw. in der Pflege).
  • eine Harmonisierung und Vereinfachung nationaler behördlicher Einwanderungsprozesse.
  • die schnelle und bürokratiearme europaweite Anerkennung von bestehenden Bildungs- und Berufsabschlüssen.
  • die Sicherstellung grundlegender Arbeitnehmer*innen-Rechte sowie gesundheitlicher und sozialstaatlicher Versorgung von in Europa arbeitenden Drittstaatenangehörigen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die eine Ausbeutung der Arbeitenden verhindern.
  • den Ausbau EU-finanzierter Studien-, Weiter- und Ausbildungsprogramme für in Frage kommende Drittstaatenangehörige. Dazu kann auch die Bezuschussung von Sprachkursen gehören.
  • den Ausbau europäisch finanzierter beruflicher Austauschprogramme in Süd-Nord-Richtung mit vernünftiger zeitlicher Begrenzung. Diese Programme können eine Alternative sein, wenn Drittstaaten gegenwärtig Probleme in der nationalen Versorgung mit Fachkräften sehen, aber gleichzeitig von den Vorteilen eines Austauschs profitieren wollen.

Legale Migration ist jedoch nur eine Seite gemeinsamer europäischer Asyl- und Migrationspolitik. Die Ausweitung legaler Migrationswege nimmt die EU nicht aus der Pflicht, allen nach der Genfer Flüchtlingskonvention Geflüchteten in Zukunft zügig Schutz zu gewährleisten und die Verteilung der Geflüchteten fair, effizient und menschenfreundlich zu regeln.

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Mehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!

Bundeskongress, 17.10.21

Mehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!

Beschluss im Wortlaut:

Auch unter Präsident Biden bleibt es offensichtlich, dass die USA zunehmend von ihrer globalen Führungsrolle Abstand nehmen – auch wenn dies unter deutlich diplomatischer Rhetorik geschieht. Doch die multipolare Welt, die sie hinterlassen, ist nicht die Utopie, die sich viele erhofft hatten. Russland übt immer stärkeren Druck auf seine Nachbarstaaten aus und China möchte als wirtschaftliche Supermacht das internationale Gefüge in seinem Interesse umgestalten – ganz nach dem Motto: “Der Osten steigt auf, der Westen steigt ab”.

Bereits jetzt ist die EU als wirtschaftliche Großmacht ein wichtiger Player in internationaler Politik. Doch in dem zunehmend rauer werdenden Klima der Geopolitik fehlt es an militärischer Stärke, um ein ernstzunehmender Verhandlungs- und Bündnispartner zu sein. Bereits 2015 haben die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland auf dem Bundeskongress die Forderung nach einer europäischen Armee verabschiedet, die nationale Armeen ersetzt, dadurch Ressourcen bündelt, Beschaffungsprozesse erleichtert und Verteidigungsausgaben reduziert. Sie steht in der Tradition der Abrüstung und ermöglicht eine effiziente sowie effektive Verteidigung der EU und ihrer Partner*innen. Diese europäische Armee ist sowohl Voraussetzung, als auch eine notwendige Konsequenz aus dem Kernziel der JEF einen europäischen Bundesstaat zu gründen.

Doch wird das politische Geschehen und globale Krisen nicht auf die EU warten. Europa muss jetzt handlungsfähig werden. Die Frage, die sich stellt, ist also: was können die europäischen Staaten tun, um ein ernstzunehmender Faktor in der Weltpolitik zu werden?

Daher fordern die JEF Deutschland:

  1. Auf dem Gebiet der Rüstung muss die europäische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Der bestehende Rahmen unter der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO)[1] muss weiter intensiviert und langfristig eine gemeinsame Beschaffungsstruktur geschaffen werden. Besonderes Augenmerk liegt hier auf gemeinsamen Forschungsprojekten. Bei der Beschaffung neuer Waffensysteme soll der Fokus auf europaweit einheitlichen Lösungen liegen, um Redundanzen zu minimieren und die Zusammenarbeit zwischen europäischen Streitkräften zu erleichtern.
  2. Eine Standardisierung der militärischen Verkehrssprache anhand der NATO-Terminologie, wahlweise zu Englisch.
  3. Den Aufbau einer europäischen Verteidigungskooperation insbesondere im Bereich der Weltraum- und Cyber-Abwehr.
  4. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, hin zu einem qualifizierten Mehrheitsprinzip im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union in Fragen der militärischen Zusammenarbeit. Der Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments soll in sämtliche Beratungen eingebunden werden.
  5. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen in ihren Tätigkeiten im UN-Sicherheitsrat europäische Interessen einbeziehen und sich untereinander besser koordinieren. Die Europäische Union soll sich um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bewerben.
  6. Die gemeinsame Ausarbeitung einheitlicher europäischer Bedingungen für den Export von Rüstungsgütern aus der Europäischen Union in Drittstaaten, beispielsweise die Einhaltung von Menschenrechten.
  7. Europa muss zu einer gemeinsamen strategischen Kultur finden, um in Zukunft einen gemeinsamen Einsatz von Streitkräften zu ermöglichen. Wichtige Schritte hierfür sind:
    a. 
    Eine europaweite Diskussion, wie zukünftig gemeinsame Einsätze von Verbänden erfolgen sollen. Dies betrifft sowohl die bereits bestehenden – aber ungenutzten – EU-Battlegroups, als auch zukünftige Verantwortungsüber- nahme außerhalb der NATO.
    b. Ein verstärktes Austauschprogramm, sowohl innerhalb der Offiziers- als auch der Mannschaftsebene, um die strategischen Unterschiede der Militärs anzu- gleichen. Vorbild könnte ein von Präsident Macron gefordertes “Erasmus for soldiers” sein.
    c. Eine gemeinsame Vertretung der EU in der NATO im Rahmen einer koordinierten europäischen Sicherheitspolitik. Dies muss Hand in Hand mit einer aktiveren gemeinsamen Außenpolitik der EU geschehen.
  8. Europa muss sein Engagement in der NATO intensivieren. Das Ziel muss eine geostrategische Politik mit den USA sein, nicht unter deren Schutzmacht.
  9. Wir fordern eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), um durch einen ganzheitlichen Ansatz die Synergien von Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik stärker zu nutzen.

Diese Forderungen sollen einen konkreten Anstoßpunkt für eine selbstbewusste europäische Verteidigungspolitik bilden.

[1] Permanent Structured Cooperation – eine Plattform für gemeinsame Rüstungsprojekte auf EU-Ebene.

claraMehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!
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Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Bundeskongress, 17.10.2021

Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Beschluss im Wortlaut:

Bereits seit einigen Jahren blicken wir – die Jungen Europäischen Föderalist*innen in Deutschland – mit großer Sorge auf die anti-demokratischen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten der EU und aus aktuellem Anlass insbesondere in Polen. Die immer weiter fortschreitende Aushöhlung der Presse- und Medienfreiheit, die politische Instrumentalisierung der Justiz sowie der Umgang mit oppositionellen Kräften im Land stehen dabei in fundamentalem Gegensatz zu unseren europäischen Werten. Diese Werte sind die Basis unserer europäischen Zusammenarbeit und damit auch nicht verhandelbar. Wir erinnern daran, dass auch Polen sich beim Beitritt zur EU 2004 zur Einhaltung dieser Werte vertraglich verpflichtet hat.

Zu Verträgen gehört gerade nicht das einseitige Beziehen von Vorteilen, sondern ein beidseitiges Einhalten von Rechten und Pflichten. Eine gemeinsame, verbindliche Rechtsordnung, die gegenüber nationalem Recht einen Vorrang genießt und von allen gleichermaßen anerkannt wird, ist die Grundlage für den supranationalen, besonderen Charakter der Europäischen Union als wertebasierte Rechtsgemeinschaft.

Das jüngste Urteil des polnischen Verfassungstribunals stellt nun jedoch eine neue Stufe der Eskalation im Verhältnis zur Europäischen Union dar, indem polnisches Recht letztlich über das EU-Recht gestellt wird. Erstmals in der Geschichte der EU äußert ein nationales Gericht nicht nur Kritik an einzelnen Punkten der europäischen Gesetzgebung, sondern erklärt fundamentale Prinzipien sowie einzelne primärrechtliche Artikel des Europarechts für verfassungswidrig – was in diesem Zusammenhang zumindest juristisch weiter geht als alles bisher Bekannte.

Und auch wenn vor diesem Hintergrund gerne auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird, muss festgehalten werden, dass die Dimenson eine gänzlich andere ist, indem das polnische Gericht den Vorrang des EU-Rechts so einseitig, pauschal sowie umfassend abgelehnt hat und noch nicht einmal den Versuch unternehmen wollte, Ausnahmekonstellationen zu konstruieren. Im Unterschied dazu erkennt das BVerfG ausdrücklich den Vorrang des EU-Rechts prinzipiell an und akzeptiert den Vorrang lediglich in einem punktuellen, eher technischen Bereich nicht.

Ohne die Anerkennung dieses Vorranges des EU-Rechts vor nationalem (Verfassungs-)recht wird die Europäische Union zurückgestuft zu einem Staatenbund – was eine völlig andere Form des Zusammenschlusses ist und uns als Föderalist*innen noch weiter von unserer Vision eines Europäischen Bundesstaates zurückwirft. Diese einseitige Auflösung des Vorranganspruchs durch einen einzigen Mitgliedstaat ist ein beispielloser Vorgang, den wir so nicht stehen lassen dürfen, denn damit kann die EU keine supranationale Rechtsgemeinschaft mehr sein! Dass europäische Fördermittel unter diesen Umständen nicht mehr uneingeschränkt ausgezahlt werden können, nachdem Polen mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung steht, sollte jetzt allen klar sein. Dies ist auch für das Vertrauen der europäischen Bürger*innen in die EU-Institutionen und die Glaubwürdigkeit der europäischen Grundwerte unerlässlich.

Das polnische Verfassungstribunal sägt an den Grundpfeilern der europäischen Zusammenarbeit. Dies können und wollen wir als überzeugte Europäer*innen nicht hinnehmen. Sollte die polnische Regierung diesen Weg fortführen, schließt sie sich damit selbst aus der europäischen Gemeinschaft aus.

Gleichzeitig nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Kräfte der Zivilgesellschaft in Polen diesem Urteil eine Botschaft der Hoffnung entgegensetzen, indem sich Tausende von ihnen auf öffentlichen Plätzen im ganzen Land zu Protestaktionen zusammenschließen. Sie kämpfen für ein demokratisches und weltoffenes Polen als Teil der Europäischen Union. Diesen pro-europäischen Kräften sprechen wir unsere uneingeschränkte Solidarität aus und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte, fordern wir Junge Europäische Föderalist*innen Deutschlands:

  • Eine aktive Unterstützung unserer Schwesterorganisation in Polen, um zivilgesellschaftlich entschieden gegen das polnische Urteil vorzugehen.
  • Die polnische Regierung muss die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass der Vorrang des EU-Rechts uneingeschränkt gilt. Das Land muss außerdem die Unabhängigkeit der Justiz wieder gewährleisten.
  • Die Europäische Union darf nicht tatenlos dabei zusehen, wie einzelne europäische Staaten die gemeinsamen Werte einseitig aufkündigen. Sämtliche EU-Finanzmittel an Polen sind mit sofortiger Wirkung einzufrieren, bis die polnische Regierung den Vorrang des EU-Rechts gewährleistet.
  • Sollte sich Polen weiter von europäischen Grundprinzipien entfernen, sind neben finanziellen auch institutionelle Sanktionen zu prüfen.
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Code of Conduct der JEF Deutschland

Bundeskongress, 17.10.21

Code of Conduct der JEF Deutschland

Beschluss im Wortlaut:

1. Einleitung

Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, die auf gegenseitigem Respekt, Menschenwürde, Sicherheit und Gleichberechtigung als Voraussetzungen für den vollen Zugang und die aktive Teilhabe beruht und das Recht auf einen geschützten Raum und eine sichere Teilhabe an ihren Aktivitäten widerspiegelt.

Das Ziel dieses Code of Conduct ist es, sicherzustellen, dass sich jede*r Einzelne in der JEF Deutschland sicher, gehört, einbezogen und respektiert fühlt, dass jede*r Einzelne die Möglichkeit hat, sich aktiv in unserem Verein zu beteiligen, und dass die JEF als Organisation kontinuierlich nach weiterer Inklusion, Vielfalt und Sicherheit in all ihren Aktivitäten strebt.

Der Code of Conduct umreißt die soziale und ethische Verantwortung von Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zur Umsetzung des Code of Conducts. Der Code of Conduct umfasst eine Reihe von inhaltlichen und verfahrenstechnischen Regeln, wie z. B. den Einsatz einer Awareness-Stelle, zur Gewährleistung einer sicheren Teilhabe und eines geschützten Raums, der Inklusion, Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts gegenüber Personen, die an JEF-Aktivitäten beteiligt sind.

2. Für wen der Code of Conduct gilt

Der Code of Conduct bindet jede Person, die an den Aktivitäten der JEF Deutschland beteiligt ist, während der gesamten formellen und informellen Aktivitäten, auf die in diesem Absatz, Bezug genommen wird.

Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an einer JEF-Veranstaltung akzeptiert und verpflichtet sich jede*r Teilnehmer*in automatisch zu diesen Regeln.

Als Teilnehmer*in an Aktivitäten der JEF Deutschland wird erwartet, dass der Code of Conduct sowie die gesetzlichen Verpflichtungen bekannt und verständlich sind, unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort der Teilnehmenden.

Sollten jemals Zweifel über ein bestimmtes Verhalten entstehen, sind die Teilnehmer*innen aufgefordert, eine der Kontaktpersonen (wie in Abschnitt 8 definiert) um Rat zu fragen.

3. Wo und wann dieser Code of Conduct gilt

Der Code of Conduct gilt sowohl bei Online- als auch bei Offline-Aktivitäten der JEF Deutschland, sowohl im formellen als auch im informellen Rahmen.

Unter einem formellen Umfeld ist jeder Teil einer Veranstaltung der JEF Deutschland, Arbeitsgemeinschaft oder von Bundesprojekten und Präsenz- sowie Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss zu verstehen.

Unter “informellem Umfeld” sind alle Aktivitäten zu verstehen, die in Verbindung mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Deutschland-Veranstaltung stattfinden, oder andere informelle Zusammenkünfte, die eindeutig mit JEF Deutschland-Aktivitäten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation.

4. Über das Treffen von Annahmen

Die JEF Deutschland ist ein inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa einsetzen wollen. Daher werden JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten ermutigt, ihre bewussten Vorurteile und unbewussten Vorurteile zu überwinden. Dementsprechend sollten JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten ihr Bestes tun, um nicht

  1. Annahmen über eine Person auf Grundlage der Nationalität, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Aussehens, einer Behinderung, der Sprache, des Alters, des sozialen Status oder Weiteres zu treffen;
  2. Annahmen über die religiöse oder politische Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit, andere Überzeugungen oder den Glauben einer anderen Person zu treffen;
  3. die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung einer Person anzunehmen;
  4. die Fähigkeit einer Person anzunehmen, die gleichen Dinge zu tun, die man selbst tun kann;
  5. davon auszugehen, dass jeder in guter Gesundheit ist, physisch oder anderweitig.

5. Über das Handeln in Übereinstimmung mit dem Code of Conduct

Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und umfassen jedes Verhalten, das als unangemessen und unvereinbar mit den Werten der JEF Deutschland angesehen werden kann. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zu Maßnahmen (wie in den Verfahren in Abschnitt 7 definiert).

Die Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles Verhalten anzunehmen und zu fördern, das Folgendes beinhaltet:

  1. andere zu respektieren und sie nicht zu verunglimpfen;
  2. zu respektieren, dass eine andere Person das Wort ergreift;
  3. sensible Themen in einer respektvollen Art und Weise zu diskutieren und daran zu denken, dass sie für andere persönlich sein können;
  4. ein Umfeld zu schaffen, in dem es allen leicht fällt, die eigene Meinung zu äußern;
  5. Unterstützung und Ermöglichung der Teilnahme und Einbeziehung anderer, zum Beispiel durch leichte Sprache und Erklärung von Abkürzungen, Begriffen und schwierigen Konzepten;
  6. keine Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen, körperlichen oder anderen, wie in Punkt 4 dargestellt, vorzunehmen;
  7. es vermeiden, das Aussehen einer anderen Person in einer Weise zu kommentieren, die ihr Unbehagen verursacht oder sie objektiviert;
  8. keine Sprache zu verwenden, die den Gedanken hervorhebt, dass eine grundlegende Gesundheit und Fähigkeit erwartet wird;
  9. die Kultur einer anderen Person nicht zu beurteilen oder negativ zu kommentieren;
  10. keine rassistischen Stereotype in ihrer Rede, ihren Handlungen oder ihrem Verhalten zu nähren, auch nicht als Scherz oder ironisch;
  11. den persönlichen Raum/Intimsphäre anderer zu respektieren und andere nicht ohne deren ausdrückliche Erlaubnis körperlich zu berühren;
  12. andere nicht zu schikanieren, sich über sie lustig zu machen oder sie herabzusetzen, oder über die Fehler anderer zu lachen, es sei denn, sie lachen gemeinsam mit ihnen;
  13. andere JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten nicht in irgendeiner Weise zu belästigen oder zu missbrauchen.

6. Verpflichtungen der JEF Deutschland, Organisator*innen und Moderator*innen von JEF Deutschland Aktivitäten

Vorstellung des Code of Conduct

  1. Der Code of Conduct muss vor jeder JEF Deutschland-Veranstaltung und -Aktivität, bei der der Code Anwendung findet, verbreitet werden. Darüber hinaus sollen zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität die wichtigsten Punkte kurz inhaltlich vorgestellt werden.
  2. Die Vorstellung des Code of Conduct soll:
    1. sicherstellen, dass die Teilnehmer*innen seinen Inhalt und seine Verpflichtungen verstehen;
    2. dem Zweck des Code of Conducts angemessen sein;
    3. die Art und Dauer der Veranstaltung berücksichtigen.
  3. Der Code muss von einem*r der Organisator*innen, Moderator*innen oder der Awareness-Stelle vorgestellt werden, und gleichzeitig müssen die Mittel zur Meldung an die Awareness-Stelle vorgestellt werden; und
  4. Der Code muss während der gesamten Veranstaltung oder Aktivität zum Nachschlagen, online wie offline, zugänglich sein.

Awareness-Stelle

  1. Die Awareness-Stelle stellt die Umsetzung der Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe sicher. Mitglieder der Awareness-Stelle haben die Aufgabe, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Teilnehmer*innen zu gewährleisten und für die Teilnehmer*innen persönlich und online erreichbar zu sein. Sie ist außerdem die erste Anlaufstelle für Mitglieder, die Rat in Konfliktsituationen, bei Diskriminierung sowie bei anderen Formen von Gewalt suchen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
  2. Die Awareness-Stelle besteht aus mindestens zwei bis zu fünf Ansprechpersonen, die zu jeder Zeit kontaktiert werden können. Die Ansprechpersonen sollten möglichst divers sein und verschiedene Geschlechteridentitäten repräsentieren. Hierfür sind geeignete Personen von der BAG Empowerment & Diversity vorzuschlagen, die durch den Bundeskongress gewählt und in die Awareness-Stelle eingesetzt werden. Darüber hinaus können die Mitglieder der Awareness-Stelle andere JEF Mitglieder in der Konfliktlösung schulen. Anschließend können diese die Aufgaben der Awareness-Stelle in deren Abwesenheit bei Veranstaltungen wahrnehmen.
  3. Um die Unabhängigkeit der Awareness-Stelle zu gewährleisten, darf diese nicht aus einem Mitglied des Bundesvorstandes, des Bundesausschuss-Präsidiums, des Bundessekretariats, eines geschäftsführenden Landesvorstandes oder eines Landesausschuss- Präsidiums der Jungen Europäischen Föderalisten oder der Europa Union bestehen.
  4. Das Awareness-Stelle soll bei den Bundesausschüssen und dem Bundeskongress sichtbar vertreten und ansprechbar sein. Sollten nicht zwei Vertreter*innen der Awareness-Stelle für eine Veranstaltung verfügbar sein, so ist eine geschulte Vertretung zu organisieren.
  5. Bei weiteren Veranstaltungen auf Bundesebene sollte nach Möglichkeit eine Person von der Awareness-Stelle oder eine von der Awareness-Stelle geschulte Person anwesend sein. Alternativ sollte mindestens eine Ansprechperson anwesend sein, die den Code of Conduct gelesen und verstanden hat und auf seine Einhaltung auf der Veranstaltung achten kann.
  6. Das Awareness-Team kann auf Anfrage der Landes- und Kreisverbände Personen vor Ort schulen. Außerdem unterstützt die Awareness-Stelle Landes- oder Kreisvorstände auf Wunsch bei Fragen zu gleichberechtigter Teilhabe und diskriminierungsfreiem Miteinander im Verband. Das Ziel sollte der Aufbau von eigenständigen Angeboten bzw. einer eigenen Awareness-Stelle auf der jeweiligen Ebene sein.
  7. Das Awareness-Team kann andere JEF-Organe wie den Bundesvorstand, sowie die Arbeitsgemeinschaft Empowerment & Diversity, unter Achtung der Anonymität auf strukturelle Missstände im Verband aufmerksam machen. Die Awareness-Stelle kann außerdem den Bundesvorstand im Rahmen ihrer thematischen Zuständigkeit beraten.

Formular Code of Conduct

  1. Für die Veranstaltungen und Aktivitäten der JEF steht ein Online-Formular zur Verfügung, das nur der Awareness-Stelle zugänglich ist und von dieser jederzeit aktiv überwacht werden muss;
  2. Das Formular wird von den Kontaktpersonen für zwei Wochen nach der Veranstaltung oder Aktivität überprüft;
  3. Das Formular muss die Möglichkeit bieten, zu erklären, was passiert ist und was die nächsten Schritte sein sollen;
  4. Das Formular muss die Möglichkeit bieten, die eigenen Kontaktdaten anzugeben oder sich für Anonymität zu entscheiden.

7. Reporting

Der Code of Conduct gilt für jedes Mitglied der JEF Deutschland und jede*n Teilnehmer*in an einer JEF-Aktivität, unabhängig von ihrer Rolle in der Organisation. Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das beunruhigend ist oder das einen Verstoß gegen den Code darstellen könnte, sollte das Problem bitte umgehend bei der Awareness-Stelle angesprochen werden, sofern man sich dabei wohlfühlt. Dies kann entweder anonym oder zusammen mit einer Vertrauensperson geschehen. Das gibt der JEF Deutschland die Möglichkeit, sich mit dem Problem zu befassen und es zu korrigieren, idealerweise, bevor es zu einem Gesetzesverstoß oder einer Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit wird.

Unangemessenes oder unerwünschtes Verhalten oder Handeln kann gemeldet werden durch:

  1. Eine oder mehrere der zu Beginn der Aktivität vorgestellten Mitglieder der Awareness-Stelle, persönlich oder online
  2. Ein Code of Conduct-Formular, das zur anonymen Meldung verwendet werden kann und auf der Webseite der Awareness-Stelle verlinkt ist;
  3. Kontaktaufnahme zur Awareness-Stelle und andere Mittel, die zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität genannt werden.

8. Verfahren im Falle von unangemessenem Verhalten

Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen Ansprechpartner*innen bei der Veranstaltung oder Aktivität verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen, in aufeinanderfolgender Reihenfolge und je nach Schwere und Möglichkeit der Wiederholung der Handlung

  1. Nur mit Einverständnis und in Absprache mit der betroffenen bzw. diskriminierten Person können die nächsten Schritte eingeleitet werden.
  2. Die Teilnehmer*innen an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich in Übereinstimmung mit diesem Code of Conduct zu verhalten, und ihnen Hinweise zu geben, wie sie dies tun können;
  3. Ein persönliches Gespräch mit der Person zu führen, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, um sicherzustellen, dass ein gegenseitiges Verständnis über die Art der unangemessenen Handlung besteht, einschließlich der Klärung und Erläuterung möglicher Missverständnisse und interkultureller Unterschiede;
  4. Die anderen Organisator*innen der Veranstaltung oder die Sitzungsleiter*innen, bei Bedarf, über das problematische Verhalten oder den Verstoß gegen den Code of Conduct zu informieren;
  5. Falls gewünscht, durch Moderation eines strukturierten Gesprächs zwischen den Parteien die Situation zu klären;
  6. In Absprache mit dem Organisationsteam und den Moderator*innen der Aktivität die Sitzung unter Beachtung der satzungsgemäßen Bestimmungen zu unterbrechen und/oder der Person, die gegen den Code of Conduct verstößt, die Teilnahme am Rest der Veranstaltung oder Aktivität zu untersagen.

Im Falle einer Meldung gewalttätigen oder potenziell illegalen Verhaltens wird wie in Kapitel 9 Absatz 2 verfahren.

Wenn die Person, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, ein gewähltes Amt in der JEF Deutschland innehat, kann die nächste satzungsgemäße Versammlung, je nach Art des Verstoßes und mit Zustimmung der vom Verhalten betroffenen Person, über den Vorfall informiert werden.

9. Rechtliche Schritte

Repräsentant*innen der JEF Deutschland und alle Teilnehmer*innen an JEF- Deutschland-Veranstaltungen und -Aktivitäten unterliegen den lokalen Gesetzen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie den Code of Conduct sowie alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten. In einem Fall, in dem die Bestimmungen des Code of Conduct mit geltendem Recht in Konflikt stehen sollten, hat das Recht Vorrang.

Im Falle von gewalttätigem oder diskriminierendem Verhalten ist die Ansprechperson verpflichtet, eine Polizeibehörde einzuschalten, wenn dies nach den Gesetzen des Landes notwendig und möglich ist. Die betroffene Person oder Gruppe wird durch diese Maßnahmen nicht daran gehindert, gerichtlich gegen die Person, die gegen das Gesetz verstößt, vorzugehen.

10. Datenschutz

Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Awareness-Stelle und andere am Prozess beteiligte Personen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren erfordert dies oder es dient der Sicherheit des Einzelnen.

Die Kontaktpersonen und andere am Prozess beteiligte Personen dürfen die Identität der Betroffenen nicht ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben.

Jegliches schriftliche Material, das Informationen über die beteiligten Personen enthält, sollte nicht länger aufbewahrt werden, als es dem Zweck und der Zeit der Lösung des Falles dient. Es muss umgehend nach Abschluss des Falles – spätestens zwei Jahren nach der Erstdokumentation des Vorfalls – von allen Geräten, Datenbanken und anderen Orten gelöscht werden. Vor der Löschung soll der Erkenntnisgewinn in einen Handlungsleitfaden für die Awareness-Stelle integriert werden.

BundessekretariatCode of Conduct der JEF Deutschland
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