Geheimdienste

62. Bundeskongress in Berlin, 04.10.15

Geheimdienste

Beschluss im Wortlaut:

Geheimdienste haben die Aufgabe, Staatsgeheimnisse zu schützen und die Geheimnisse feindlicher Staaten auszuspionieren, um den eigenen Staat vor Angriffen zu schützen. Wie sich in den letzten Jahren in diversen Geheimdienstaffären gezeigt hat, verhalten sich Geheimdienste aber nicht dementsprechend. Es zeigen sich gefährliche Trends:

1. Geheimdienste spionieren einfache Bürger*innen aus. Dabei gehen sie gegen eigene Bürger*innen vor, indem sie sich von verbündeten Geheimdiensten die Informationen beschaffen lassen, die sie selbst nicht legal erlangen können, oder spionieren ungefragt die Bürger*innen auch verbündeter Staaten aus. Bürger*innen werden in der Folge erpress- und kontrollierbar. Dies ist nicht nur ein Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch in die pluralistische Meinungsbildung, weil sich Menschen selbst zensieren, wenn sie sich beobachtet wissen. Damit stellt die flächendeckende Überwachung eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat dar.

2. Geheimdienste spionieren Unternehmen aus. Dabei gehen sie teilweise sogar gegen eigene Unternehmen oder Unternehmen verbündeter Staaten vor, um die Erkenntnisse im Austausch gegen andere Informationen an verbündete Staaten weiterzugeben. Dieses Vorgehen unterminiert den wirtschaftlichen Wettbewerb. Abgesehen von seiner moralischen Fragwürdigkeit ist dieses Verhalten für Staaten selbstschädigend.

3. Geheimdienste spionieren Staatsorgane aus. Geheimdienste horchen Staatsorgane anderer Staaten aus, um so zu wissen, wie diese denken, und sie mit diesem Wissensvorsprung in Verhandlungen übervorteilen zu können. Diese unfairen Verhandlungsbedingungen sorgen nicht nur für einen unfairen Machtzuwachs der spionierenden Staaten, sondern unterminieren die internationale Kooperationsbereitschaft insgesamt.

4. Geheimdienste entziehen sich der parlamentarischen Kontrolle. Geheimdienste haben gezeigt, dass sie keine Skrupel zeigen parlamentarische Gremien zu belüge, auszuspionieren oder gar zu sabotieren. Dies ist ein Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien und die Gewaltenteilung.

Diese Probleme zeigen, dass das Misstrauen zwischen den EUMitgliedstaaten sowie den NATO-Partnern untereinander noch sehr groß ist. Die Auswüchse der geheimdienstlichen Tätigkeiten entziehen sich der parlamentarischen Kontrolle und es bestehen berechtigte Zweifel, ob selbst die Regierungen noch die volle Kontrolle über die Geheimdienste ausüben können. Die JEF Deutschland fordert daher:

1) Es muss sichergestellt werden, dass Geheimdienste wieder der vollen parlamentarischen Kontrolle unterliegen und dass sie sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen.

2) Für alle EU-Mitgliedstaaten sollte ein No-Spy Abkommen geschlossen werden. Bei Verletzung des EU-rechtlich verankerten No-Spy Abkommens drohen Vertragsverletzungsverfahren. Auch sollte die EU sich bemühen, No-Spy Abkommen mit anderen NATO-Partnern abzuschließen.

3) Im Rahmen einer Verstärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU muss auch die Koordinierung der geheimdienstlichen Tätigkeiten der EU-Mitgliedstaaten massiv ausgebaut werden. Mittel- bis langfristig sollten EU-eigene Geheimdienste entstehen, welche die nationalen ersetzen können.

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Beitrittsperspektive der Balkanstaaten

62. Bundeskongress in Berlin, 04.10.15

Beitrittsperspektive der Balkanstaaten

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland, angesichts der massiven Auswanderungswelle aus den EU-Beitrittskandidaten Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien,

in der Überzeugung, dass der damit einhergehende „Brain Drain“ die wirtschaftliche Situation in den besagten Ländern zusehends verschärft, Fachkräfte jedoch für eine funktionierende Ökonomie von ausschlaggebender Bedeutung sind,

wahrnehmend, dass die mangelhafte wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern deren politische Stabilität beeinträchtigt,

zur Kenntnis nehmend, dass im Ergebnis der Westbalkankonferenz am 27. August 2015 in Wien bereits weitgehende Zusagen hinsichtlich wirtschaftlicher Förderung gegeben wurden,

in Erinnerung rufend, dass die Mitgliedstaaten der heutigen Europäischen Union insbesondere durch die wirtschaftliche und parallel verlaufene politische aufeinander bezogene Kooperation eine beispiellose Integrationsleistung erbracht haben,

bemängelnd, dass die in den Mitgliedstaaten geführte Rhetorik um den Status als sichere Herkunftsstaaten die Problemlösung nur zu verschieben versucht,

in der Gewissheit, dass die Europäische Union und insbesondere ihre Mitgliedstaaten mit Außengrenzen zu Nicht-EU-Ländern ein vitales Interesse an stabilen Nachbarn haben,

daran erinnernd, dass gerade mit dem Unabhängigkeitsreferendum in Montenegro im Jahr 2006 die Hoffnung auf einen schnelleren EU-Beitritt verbunden war,

fordern die konsequente Unterstützung wirtschaftlich und ökologisch nachhaltiger Investitionen in den Beitrittskandidaten durch die Europäische Union, um den Menschen in den Beitrittskandidaten eine Perspektive zu bieten,

legen dabei den Fokus auf die ökonomische und administrative Modernisierung,

wollen eine stärkere wirtschaftliche Anbindung der Beitrittskandidaten an die EU,

sehen schließlich durch eine der wirtschaftlichen Konsolidierung einhergehende politisch-administrative Reformierung der Beitrittskandidaten eine Chance für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und spätere politische Integration in die Europäische Union.

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Zeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU

62. Bundeskongress in Berlin, 04.10.15

Zeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU

Beschluss im Wortlaut:

Zeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU

Die Europäische Union steht im Rahmen der derzeitigen Flüchtlingssituation vor einer ihrer größten Herausforderungen. Die anhaltenden Flüchtlingsströme, die steigende Anzahl der Toten im Mittelmeer, die Überlastung vieler Mitgliedsstaaten und ihrer föderalen Untergliederungen, die humanitär katastrophalen Zustände für Flüchtlinge in einigen Mitgliedsstaaten, verstärkter Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die wachsende Konzentration auf nationale Grenzen stellen die EU vor eine neue Situation, in der sie es derzeit weder schafft ihren Grundwerten, noch ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Daher fordern die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland die Entwicklung einer neuen gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik.

1. Gegen Rassismus und Hetze

a. Die JEF Deutschland stellt sich gegen jede Form rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze gegenüber Migrant*innen und insbesondere gegenüber Geflüchteten. Ausschreitungen nationalistischer und extremistischer Gruppierungen wie Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte zeugen von einer Intoleranz, die in der deutschen und der europäischen Zivilgesellschaft glücklicherweise bisher keine Mehrheit findet und auch keinen Platz finden darf. In den letzten Wochen wurde die Hilfsbereitschaft der europäischen Bürger*innen an vielen Stellen deutlich, die Leistung von Haupt- und Ehrenamtlichen in München, Wien, Budapest und andernorts ist beeindruckend. Umso bedauerlicher ist es, wenn gerade die Regierungen einiger Mitgliedstaaten weiterhin nationale Ressentiments schüren und unberechtigte Vorurteile bedienen. Geflüchtete sind keine Invasoren, sondern benötigen einen sicheren Ort – wir fordern deshalb eine solidarische Asylpolitik.

b. Die EU muss gemeinsam mit weiteren europäischen Ländern offen Antiziganismus in Europa thematisieren und begegnen. Ein großer Teil der Flüchtlinge aus der BalkanRegion sind Sinti und Roma. Sie sind systematisch in ihren Herkunftsländern benachteiligt, wie beispielsweise durch den Ausschluss der Kinder vielerorts von der Schule. Dadurch ist eine Eingliederung in das Arbeitsleben häufig unmöglich. Auch innerhalb der EU sind Sinti und Roma in einigen Ländern benachteiligt, eine von Behörden und Bevölkerung benachteiligte Minderheit und täglichem Rassismus ausgesetzt. Dies hat zu starker innereuropäischer Migration dieser Personengruppe geführt. Wir fordern daher, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsam mit den Balkanländern an einer konsequenteren Umsetzung der Antiziganismusstrategie arbeiten, um die Situation von Sinti und Roma im Balkan als auch in allen EU-Mitgliedsstaaten zu verbessern. Nur durch Anerkennung, dass Europa insgesamt hier ein gesellschaftliches Problem hat und durch bewusste gemeinsame strukturelle Maßnahmen, kann dieses Problem überwunden und können die starken Wanderbewegungen gelindert werden.

2. Sicher sein – Für eine solidarische Asylpolitik

a. Wir fordern sichere Wege zur Geltendmachung des Menschenrechts auf Asyl. Niemand darf sein Leben riskieren müssen, um die letzte Etappe in die EU zu meistern. Wir begrüßen die Aufstockung der finanziellen Mittel und die Ausweitung des Einsatzgebietes der Operation Triton. Wir fordern, dass Triton die finanzielle Aufstockung nach dem Vorbild von Mare Nostrum verwendet, um dem Ziel der Küstenwache zur Seenotrettung gerecht zu werden. Trotz aller Bemühungen wird es sich voraussichtlich nicht vermeiden lassen, dass dennoch Menschen im Mittelmeer sterben. Ein pietätvoller Umgang mit den Leichnamen ist ein Grundwert unserer Gesellschaft, eine würdige Einzelbestattung muss in Europa ermöglicht werden. Die Errichtung von Stacheldrahtzäunen und der Einsatz von militärischen Einheiten zur Grenzsicherung durch einzelne Mitgliedsstaaten zeigt in diesen Tagen die inhumane Dimension der Asylpolitik Europas: Ein Grundrecht endet nicht am Grenzzaun!

b. Wir fordern neue Einreisebestimmungen, die es Menschen ermöglichen, im Ausland Schengen- Visa aufgrund humanitärer Dringlichkeit zu erhalten. Nur so ist eine legale Einreise, die dem massenhafte Sterben auf dem Mittelmeer entgegenwirkt, möglich. Weiterhin fordern wir die Entkriminalisierung von Menschen, die ohne ein Visum einreisen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten verabschiedeten Gesetze, die es ermöglichen Geflüchtete ohne Einreisepapiere zu inhaftieren. Dies ermöglicht behördliche Willkür und befeuert institutionelle Diskriminierung. Dem muss durch eine Entkriminalisierung vorgebeugt werden. Flucht ist kein Verbrechen – Geflüchtete gehören nicht ins Gefängnis!

c. Wir fordern eine solidarische Lastenteilung unter den Mitgliedsstaaten. Ungleichbelastung der Mitgliedstaaten führt zu Spannungen, die rationale Entscheidungen zum Wohle der Betroffenen erschweren. Alle Mitgliedsstaaten haben sich mit dem Beitritt in die EU für die gemeinsame Ausübung ihrer Souveränitätsrechte entschieden und dies in der Asylpolitik zuletzt im Vertrag von Lissabon (Art. 78 Abs. 1 AEUV) bestärkt. Befürchtungen vor Überfremdung oder angebliche kulturelle und historische Verschiedenheit können keine Ausreden für unsolidarisches Verhalten sein. Die Initiativen der Kommission sind begrüßenswert und in der aktuellen Krisensituation richtige Sofortmaßnahmen. Doch auch diese sind am Ende nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Es braucht einen dauerhaften Mechanismus zur gerechten Verteilung von Asylbewerber*innen innerhalb der EU. Das in Art. 78 Abs. 2 lit. f AEUV beschlossene Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaats, der für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, muss den Schutz der Geflüchteten sicherstellen. Das Dublin-System hat hierin versagt. Daher fordern wir die Außerkraftsetzung der Dublin-III-Verordnung und die Einsetzung einer neuen Verordnung, welche ein einheitliches Verfahren durch eine gerechte und quotierte Verteilung auf die Mitgliedsstaaten sichert. Indikatoren für eine quotierte Verteilung können dabei das BIP sowie die Größe der Population der jeweiligen Mitgliedsstaaten sein. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen sich nicht mehr von der Aufnahme von Asylbewerber*innen, der finanziellen Unterstützung der Seenotrettung oder Unterbringung von Geflüchteten ausnehmen und sollten mit Sanktionen, z.B. durch Verringerung von EFRE- und EFS-Mitteln, rechnen müssen, falls sie diese Maßnahmen weiterhin verweigern. Zu einer Europäisierung des Asylrechts gehört auch, dass die EU eine gemeinsame politische Einschätzung von Drittstaaten vorlegen und eine EU-Liste von sicheren Herkunftsstaaten die nationalen Listen ablöst.

d. Wir unterstreichen unsere bereits im Politischen Programm der JEF Deutschland verankerte Forderung, die Asylpolitik umfassend zu vergemeinschaften und diese mittelfrisitig in die alleinige Zuständikeit der Europäischen Union zu überführen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Schaffung einer europäischen Asylbehörde, die solidarisch und europaweit einheitlich über Asylanträge entscheidet.

e. Sofern sich die EU vorbehält, sichere Herkunftsstaaten zu beschließen, fordern wir dabei insbesondere auch die Situation für aufgrund von sexueller Orientierung und Identität in den Herkunftsländern Verfolgten zu berücksichtigen. Länder in denen sexuelle Orientierung und Identität rechtlich verfolgt oder vom Staat nicht vor der Willkür der Bevölkerung geschützt werden, dürfen nicht als sichere Herkunftsländer gelten.“

f. Die Europäische Union soll ihre Kooperation mit dem UNHCR für das ResettlementProgramm ausweiten.

g. Wir fordern die sofortige Personalaufstockung in den Botschaften der Mitgliedsstaaten in der Türkei, dem Irak, Jordanien und dem Libanon. Personen, die auf ein berechtigtes Visum zur Nachreise im Sinne der Familienzusammenführung warten, dürfen nicht in einer gefahrenvollen und prekären Situation über Monate hingehalten werden. Unsere Forderung der Personalaufstockung bezieht sich auch auf die jeweils zuständigen Stellen der Asylrechtsprüfung in den Mitgliedsstaaten. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Prüfverfahren zu beschleunigen, um so eine frühestmögliche Integration in die Gesellschaft oder bei negativem Bescheid und Verwaltungsgerichtsverfahren eine alsbaldige Entlastung der Aufnahmekapazitäten zu erreichen.

h. Wir fordern eine nachhaltige Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft durch kostenlose und bedarfsgerechte Sprachkurse, Integrationskurse, gegebenenfalls Alphabetisierungskurse, eine konsequente Beschulung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Möglichkeit, schnellstmöglich eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten.

3. Der andere Weg – Für eine vernünftige Einwanderungspolitik

a. Nicht jeder, der in die Europäische Union einwandern möchte, sollte Asyl beantragen müssen. Es muss einen anderen Weg geben – wir fordern eine vernünftige Einwanderungspolitik. Menschen muss verstärkt ermöglicht werden auf legalem Weg Arbeitsvisa zu beantragen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten klagen über Fachkräftemangel, die derzeitig legalen Möglichkeiten einer Arbeitsmigration in die EU sind jedoch begrenzt. Menschen aus Nicht-EU-Ländern muss deshalb verstärkt ermöglicht werden, auf legalem Weg Arbeitsvisa zu beantragen. Die EU sollte sich den Chancen einer Erweiterung der legalen Arbeitsmigration endlich bewusst werden.

b. Insbesondere in Anbetracht des Zustroms von Menschen aus den Ländern des Balkans, für die das Asylrecht häufig keine Bleibeperspektive bietet, muss eine ehrliche Einwanderungspolitik von einer nachhaltigen Nachbarschaftspolitik begleitet werden. Hierzu gehört es, diese Länder weiter bei staatlichen Reformen und Transformationsprozessen zu unterstützen und das wirtschaftliche und politische System zu stärken. So können langfristig die Voraussetzungen geschaffen werden, die den Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihren Heimatländern ermöglichen.

4. Nationale Egoismen überwinden – Für eine europäische Lösung

Nationale Egoismen lösen keine europäischen Krisen sind keine Lösung – wir fordern deswegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die verbale Eskalation zwischen den Mitgliedsstaaten in den letzten Wochen war erschreckend und sollte eine Mahnung sein, wie sehr und wie schnell nationale Alleingänge den Betroffenen und der EU schaden können. Der im Rat geführte Verhandlungspoker hat zu nationalen Kurzschlussreaktionen geführt, die berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Wertegemeinschaft genährt haben. Die Verträge der EU bieten mit den klar geregelten Prozeduren der Gesetzgebungsverfahren – auch in der Asyl- und Migrationspolitik – bessere Arten der Problembewältigung als improvisierte Krisengipfel der Staats- und Regierungschefs. Die notwendige Einstimmigkeit auf diesen Gipfeln blockiert allzu häufig eine effiziente Lösungsfindung, weswegen wir die Mehrheitsbeschlüsse des Rats begrüßen und seine Mitglieder auffordern, dieses demokratische Instrument auch in anderen Politikbereichen intensiver zu nutzen.

Die von den Verträgen vorgesehenen Verfahren müssen genutzt und ihre Ergebnisse müssen umgesetzt werden – gerade bei der Überführung der bereits beschlossenen Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht sind Verzögerungen fahrlässig. Gemeinsames europäisches Handeln muss die Antwort auf gemeinsame europäische Krisen sein.

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Leitantrag des Bundesvorstandes („Europa, jetzt erst recht!“)

62. Bundeskongress in Berlin, 03.10.15

Leitantrag des Bundesvorstandes („Europa, jetzt erst recht!“)

Beschluss im Wortlaut:

Europa, jetzt erst recht!

Demokratie in Europa

Die Tatsache, dass bei den letzten Europawahlen viele Parteien erstmals Spitzenkandidaten aufgestellt haben und dabei der bisherige Primat der nationalen Regierungen zur Aufstellung der Europäischen Kommission gebrochen wurde, hat der EU einen demokratischen Schub beschert. Die Demokratisierung der Europäischen Union wird jedoch gleichzeitig gefährdet durch die Art und Weise, wie versucht wird, mit der Euro-Krise umzugehen. Statt Organen, die allen Europäern demokratisch verantwortlich sind, haben die nationalen Regierungen das Zepter ergriffen und sowohl die EU als auch ihre nationalen Parlamente zu Statisten der Gipfelpolitik degradiert. Dies führt dazu, dass Eurostaaten Auflagen bekommen, die beschlossen worden sind von Personen, die in anderen Eurostaaten gewählt und abgewählt werden. In Zukunft müssen alle Entscheidungen, die alle EU-Bürger betreffen, auch von europäischen Organen getroffen werden, die auch der demokratischen Kontrolle aller EU-Bürger unterworfen sind.

Mit Sorge blicken wir nach Ungarn. Der dortige Ministerpräsident Victor Orbán missbraucht seine verfassungsändernde Mehrheit dazu, das politische System dergestalt zu verändern, dass das Grundprinzip der europäischen Demokratie, die Gewaltenteilung z.B. durch die Einschränkung der Antragsnummer: 120 Antrag: Leitantrag des Bundesvorstandes („Europa geht voran“) Kontrollrechte des Verfassungsgerichts, zunehmend untergraben wird. Die Europäische Union und auch die Europäischen Staaten verharren tatenlos angesichts offensichtlicher Verstöße gegen die Prinzipien von demokratischer Rechtsstaatlichkeit.

Leider sind die Regierungen, welche die ungarische zur Ordnung rufen müssen, selbst viel zu sehr damit beschäftigt, dafür zu sorgen, dass sie über die EU einen großen Teil der Gesetzgebung in der Hand behalten und die Demokratisierung der EU ausbleibt.

Wirtschaftlichen Ausnahmezustand beenden

Die EU muss endlich aus dem permanenten Ausnahmezustand herauskommen. Es muss eine Regelung gefunden werden, die verhindert, dass eine Krise in einem Mitgliedsstaat das europäische Bankensystem und die europäische Währung existentiell bedroht. Dazu bedarf es eines gemeinsamen europäischen Einlagensicherungsfonds und für den Notfall einer gemeinsamen Bankenrettung. Der Zweck ist, zu verhindern, dass im Falle eines Bankrotts eines Nationalstaats das europäische Finanzsystem und der Euro gefährdet werden und dass eine Krise der Banken in einem Mitgliedstaat dazu führt, dass dieser Mitgliedsstaat beim Versuch, die Banken zu retten, selbst zahlungsunfähig wird.

Die Jugendarbeitslosigkeit in der EU droht, viele Millionen junger Menschen die Zukunft zu kosten. Eine Teilursache ist der Umstand, dass in einigen Mitgliedstaaten die Kündigungsschutzgesetze derart ungerecht gestaltet sind, dass sie zu einem segmentierten Arbeitsmarkt führen, in der junge Menschen eine schutzlose Verfügungsmasse sind, während viele Stellen von älteren Arbeitnehmern besetzt sind. Die europäische Jugendgarantie ist offensichtlich kein ausreichendes Mittel, um das Problem einzuhegen. Nur durch volkswirtschaftliches Wachstum und einen durchlässigeren Arbeitsmarkt können junge Menschen wieder die Chance bekommen, ihr Leben erfolgreich zu gestalten.

Um in Zukunft zu verhindern, dass stark asymmetrische volkswirtschaftliche Schocks die gesamte Eurozone ins Wanken bringen, müssen die großen Leitlinien der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene von einem europäischen Wirtschaftsministerium entschieden werden. Gleichzeitig behalten die Staaten einen großen Teil ihrer wirtschaftspolitischen Eigenständigkeit, sodass der faire, fruchtbare Wettbewerb der Staaten untereinander nicht unterminiert wird.

Das Voranschreiten Europas zu einer energieneutralen Wirtschaft mit Hilfe marktbasierter Regulationsinstrumente bietet die Chance zu einer wirtschaftlichen Revolution, welche den Wohlstand vermehrt und Europa an die wirtschaftliche Weltspitze bringt.

Überhaupt muss Europa wieder zum führenden Innovationsstandort werden. Der Schlüssel dazu ist die Investition in Forschung und Entwicklung. Die staatlichen Investitionen in die Wissenschaft Antragsnummer: 120 Antrag: Leitantrag des Bundesvorstandes („Europa, jetzt erst recht!“) müssen in der EU doppelt so groß sein wie in den USA und China zusammen. Europa darf nicht mehr von der globalen technischen Entwicklung getrieben sein oder gar versuchen, sie abzubremsen, sondern muss selbst die Führung übernehmen.

Für eine europäische Asyl-, Einwanderungs- und Freizügigkeitspolitik

Freizügigkeit bedeutet nicht in erster Linie, dass man nicht verhindern kann, dass andere in das eigene Land kommen, sondern dass man die Freiheit besitzt, sein Leben in einem Land seiner Wahl zu gestalten. In diesem Zusammenhang betonen die Jungen Europäischen Föderalisten erneut nachdrücklich die Notwendigkeit zur Etablierung von Englisch als zweiter Amtssprache in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wer in ein neues Land kommt, sollte die dortige Sprache lernen. Bevor dies bereits geschehen ist, muss er mit Behörden in Kontakt treten und die Sprachbarriere hat dabei eine unnötig abschreckende Wirkung auf Menschen, die ihre Freizügigkeit nutzen wollen. Auch Investitionen und Handel werden durch die aktuell noch vorhandene Sprachbarriere behindert.

Europa steht angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme in die EU vor der größten humanitären Herausforderung seit dem Balkankrieg. Doch statt konzertierten Handelns der europäischen Staaten sind Hilflosigkeit und das Abschieben der Verantwortung die Leitprinzipien der Stunde. Die Europäischen Staaten sind gefordert, endlich und dauerhaft gemeinsame und verbindliche Standards zum Umgang mit Flüchtlingen zu schaffen. Hierzu zählt insbesondere die Einigung auf gemeinsame Voraussetzungen zur Erlangung des Asylstatus, zur Dauer und Art des Asylverfahrens und zur Verteilung der Asylberechtigten. Diese Regeln müssen anschließend konsequent umgesetzt und flächendeckend angewandt werden. Gerade Großbritannien und zahlreiche ostmitteleuropäische Staaten verstoßen dabei derzeit gegen das Solidaritätsprinzip der Europäischen Union bzw. werden von den übrigen Staaten nicht genug in die Pflicht genommen.

Zukünftig muss es möglich sein, dass Flüchtlinge in EU-Vertretungen Asyl beantragen. Wir sprechen uns dafür aus, dass durch eine an rechtsstaatliche Bedingungen geknüpfte Entwicklungszusammenarbeit und Handelspolitik ein Anreiz für Drittstaaten entsteht, keine Fluchtgründe entstehen zu lassen bzw. Fluchtgründe a priori zu verhindern.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Durchführung dieser Maßnahmen den Druck auf bislang überdurchschnittlich durch Asylverfahren belastete Mitgliedsstaaten wie Schweden, Österreich oder Deutschland rasch mindern könnte und damit die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung weiter steigen würde, verurteilen wir jegliche gegenwärtige Gewalt und öffentliche Hetze gegen Flüchtlinge.

Sicherheit für Europa und Frieden für die Welt

Europa kann die globalen Herausforderungen nicht alleine lösen. Die Partnerschaft und Zusammenarbeit mit anderen Ländern ist daher zentral für das Gelingen einer Weltpolitik, welche Antragsnummer: 120 Antrag: Leitantrag des Bundesvorstandes („Europa geht voran“) die Lösungen für Probleme wie Gewalt, Armut und Umweltschädigung findet. Europa kann nur dann einen konstruktiven Einfluss nehmen, wenn es als geeinter Akteur handelt. Eine gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik, die ihren Namen verdient, nützt nicht nur unseren Interessen, sondern kann auch helfen, die Welt insgesamt besser zu machen. Bisher ist die EU ein nicht nur schwacher, sondern aufgrund nicht konzertierter Außenpolitik auch unzuverlässiger Partner.

Als unser direkter Nachbar ist Russland für uns ein wichtiger Partner, mit dem wir eng zusammenarbeiten möchten. Das bedeutet aber auch, dass man sich an gemeinsame Regeln hält. Einen anderen Staat anzugreifen, nur weil dieser enger mit der EU zusammenarbeiten will, ist – wie das Angreifen anderer Staaten überhaupt – völkerrechtswidrig. In Zukunft muss die EU eine gemeinsame Verteidigung mit integriertem Militär besitzen, um mögliche Eroberungsgelüste von Staaten wie Russland gegenüber EU-Mitgliedsstaaten abzuschrecken. Das Ziel ist also ausdrücklich die Verhinderung militärischer Konflikt. Gleichzeitig müssen vertrauensbildende Maßnahmen dazu führen, dass das Verhältnis zu Russland wieder partnerschaftlich wird.

Mit Sorge beobachten wir die Entwicklungen in der Türkei. Sie ist ein wichtiger Partner im Kampf gegen den islamistischen Terror und muss als solcher unterstützt werden. Das entschuldigt aber nicht den immer stärkeren Nationalismus, Autoritarismus und die Aufweichung des Laizismus durch die türkische Regierung. Darüber hinaus verurteilen wir das militärische Vorgehen gegen die kurdische Minderheit ausdrücklich. Jegliche militärische Handlungen gegen die kurdische Minderheit müssen eingestellt und der Dialog mit den Kurden fortgeführt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und damit verbunden Minderheitenrechte sind eine Grundvoraussetzung für einen mittelfristigen EU-Beitritt der Türkei. Insbesondere sollte dann ein Handelsembargo mit rindfleischbasierter Gelatine und darauf basierenden Gummibärchen in Kraft gesetzt werden.

Der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus bleibt eine zentrale Herausforderung der verzahnten europäischen Innen- und Außenpolitik. Die Antwort kann jedoch nicht lauten, bürgerliche Freiheitsrechte einzuschränken. Die freiheitlich demokratische Grundordnung beweist ihre moralische und rechtliche Überlegenheit gegenüber autoritären und totalitären Regimen durch die Bekräftigung des Prinzips der individuellen Selbstbestimmung und nicht durch ihre Selbstbeschränkung. Wir betonen das Recht jedes EU-Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung. Unsere eigenen Geheimdienste sind durch starke rechtsstaatliche Vorschriften zu disziplinieren, ausländische Spionage ist durch einen europäischen Geheimdienst zu bekämpfen. Dazu zählt auch die Spionage durch traditionell mit der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten verbündeter Länder.

Inner- und außerverbandliche Aufgaben der JEF

Die Jungen Europäischen Föderalisten sind der europapolitische Jugendverband. Ihre besondere Legitimität erhalten sie durch ihre überparteiliche Kultur, die Lösungen für die Probleme unserer Zeit perspektivisch aufzeigen. Mehr noch als in der Vergangenheit müssen die inhaltlichen Positionen der JEF sich auch in den Debatten der Jugendparteien und anderen europäischen Verbänden widerspiegeln. Dies wird u.a. dadurch erreicht, dass die JEF sich auf die Weiterentwicklung ihrer inhaltlichen Kernpositionen des politischen Programms konzentriert und europapolitische Detailthemen den politischen Parteien überlässt. Es ist an der Zeit, in Europa nicht mehr die schlechteste gerade noch vertretbare Lösung als Maß aller Dinge anzusehen. Das ständige, atemlose Herumlaborieren an Problemen ohne einen Entwurf für eine dauerhaft funktionsfähige Ordnung kann nicht die Basis eines gemeinsamen Europa sein. Wenn die EU auf eine vernünftige Grundlage gestellt wird, können die kulturelle Vielfalt Europas, unser zivilisatorischer Reichtum und der Erfindergeist der Europäer*innen erst ihr ganzes Potenzial entfalten. Die ruhmreichsten Tage Europas liegen noch vor uns. Gerade in diesen Tagen zeigen die Flüchtlings- Euro und Ukrainekrise deutlich, dass die Vergemeinschaftung von Politikbereichen ohne die Schaffung der dazugehörige funktionsfähigen demokratischen Institutionen zu scheitern droht. Unter Zugrundelegung unserer politischen Vorstellungen eines föderalen Europas könnten wir die aktuellen Herausforderungen nicht nur effektiver bewältigen, sondern derartige Krise würden gar nicht so eskalieren, wie sie es derzeit bedauerlicherweise tun. Da der Intergouvernementalismus und nationale Egoismen die bisherigen Errungenschaften der europäischen Integration gefährden, müssen wir also gerade jetzt lautstark für unsere Positionen eintreten und dürfen unsere Idee eines wahrhaft geeinten Europas nicht als eine ferne Zukunftsvision abtun.

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Free Interrail

62. Bundeskongress in Berlin, 03.10.15

Free Interrail

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten fordern ein kostenloses Interrail-Ticket für alle EUBürger* innen, die 18 Jahre alt geworden sind, welches bis zum Ende des 27. Lebensjahres einlösbar ist.

Das Ticket wird jedem jungen Erwachsenen erlauben, unseren Kontinent für einen Monat zu bereisen und währenddessen andere Europäer*innen kennenzulernen sowie Unterschiede, aber vor allem Gemeinsamkeiten zwischen den Kulturen zu entdecken.

Die Jungen Europäischen Föderalisten unterstützen diese Idee, weil sie alle jungen Menschen unabhängig vom Bildungshintergrund fördern würde. Bislang sind es fast ausschließlich Studierende, die von der Europäischen Union durch das Erasmus-PlusProgramm zum Austausch animiert werden. Dadurch wurden Nicht-Akademiker lange missachtet.

Die Interrail-Maßnahme könnte an das Erasmus-Programm angegliedert werden, sollte aber aus einem zusätzlichen Budget finanziert werden.

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Europäische Armee

Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland e.V., 20. – 22. März 2015 in Berlin

Europäische Armee

Beschluss im Wortlaut:

Europa ist derzeit umgeben von zahlreichen Konfliktherden. Die arabische Welt hat sich immer noch nicht endgültig beruhigt, der Nahe Osten wird von Terror regiert und im Palästina-Konflikt ist immer noch keine Lösung in Sicht. Dass Konflikte nun aber auch in Europa stattfinden, ist neu in diesem Jahrtausend. Und dass dieser Konflikt nun die Außengrenzen der EU bedroht, ist ein Novum, das dringend Maßnahmen benötigt. Derzeit scheint die EU nicht in der Lage zu sein, sich gegenüber einer Bedrohung, wie sie unter anderem auch Russland aktuell darstellt, verteidigen zu können. Einzelne Mitgliedstaaten sind sogar überhaupt nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Die Lösung dafür darf aber nicht immer der Verweis auf die NATO sein, sondern er muss durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen erfolgen.

Daher fordert der Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalisten die Verteidigungsminister*innen der EU auf, unverzüglich Maßnahmen der militärischen Kooperation einzuleiten und in der Peripherie der EU stärker militärisch präsent zu sein. Im ersten Schritt sollen deshalb gemeinsame Einsatztruppen, wie schon 1999 (EU-Gipfel von Helsinki) und 2004 (französisch/deutsch/britische-Initiative) vorgesehen, installiert werden. Diese sollen vornehmlich im Osten der EU, vor allem in den baltischen Ländern, stationiert werden, genauso wie benötigte Materialen und Einsatzfahrzeuge. Denn gerade in den baltischen Staaten wird derzeit unsere Solidarität gefordert.

Zur Koordination der Maßnahmen soll ein Verteidigungsministerium geschaffen werden, das unter die Aufsicht des Europäischen Parlaments gestellt wird.

Das schnelle Umsetzen dieser Maßnahmen hat zudem einige Vorteile:

1. Durch das Zusammenlegen von Material und Fahrzeugen werden Synergien geschaffen, die auch die Haushalte der Mitgliedstaaten massiv entlasten. Das gelingt allerdings nur, wenn alle Mitgliedstaaten konsequent kooperieren. Eine solche Gelegenheit in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und allgemeinen Spardrucks zu verpassen, ist auch haushaltspolitisch nicht sinnvoll.

2. Die Durchführung und Bestellung von Rüstungsprojekten durch das gemeinsame Verteidigungsministerium vereinfacht und vergünstigt diese, da ein klarer Ansprechpartner definiert ist. So können Mengenvorteile realisiert, Variantenanzahl reduziert und Doppelentwicklungen vermieden werden. Dadurch kann durch das Verteidigungsministerium allen Mitgliedstaaten eine Standardvariante zur Verfügung stellen; die Kleinstaaterei bei der Beschaffung ist ökonomisch schlicht nicht sinnvoll.

3. Jeder Mitgliedstaat hat seine militärischen Stärken und Schwächen. Durch gemeinsames Operieren ergänzen sich die Stärken der einzelnen Mitgliedstaaten, was die allgemeine Stärke und Schlagkräftigkeit der Truppen erhöht.

4. Durch das Zusammenlegen von Einsatztruppen kann auch die Zahl der Soldaten*innen in Europa insgesamt reduziert werden, da Europa nicht 1,5 Millionen Soldaten benötigt. So muss müssen die Bürger Europas selbst weniger Zeit an der Waffe verbringen.

Das Verteidigungsministerium soll über ein eigenes Budget verfügen. Dieses sollte mittelfristig, gemäß Vorgaben der NATO, etwa 1% des BIPs der EU betragen. Nationale Ausgaben für Verteidigung würden in dem Maße reduziert bzw. fallen ganz weg, sodass es für die Haushalte der Mitgliedstaaten keine Mehrbelastungen gibt, sondern eher Einsparungen erreicht werden.

Zur besseren Verständigung soll in allen militärischen Einheiten der Mitgliedstaaten auf Verkehrssprache Englisch umgestellt werden. Mittelfristig ist das Ziel, eine gemeinsame europäische Armee zu schaffen, und damit alle nationalen Armeen und Verteidigungsministerien abzuschaffen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage sehen wir diesen Schritt als zwingend an und erwarten nun die Einleitung erster Schritte auf diesem Weg, indem oben genannte Vorschläge ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden.

Begründung:

Die aktuelle Situation bietet eine möglicherweise einmalige Chance die europäische Integration in diesem Punkt voranzubringen. Wir sehen vor allem zwei treibende Faktoren, die dafür sorgen können, dass Teile von den Grundsatzbeschlüssen zur Europäischen Armee nun umgesetzt werden können.

Erstens besorgt der Konflikt in der Ukraine viele Mitgliedstaaten der EU, besonders die, die vorher Teil des Warschauer Pakts bzw. der Sowjetunion waren. Dabei ist es unsere Pflicht im solidarischen Europa den Schwächeren auch militärisch beizustehen. Gerade durch die räumliche Nähe des Konflikts ist es besonders wichtig mit einer Stimme zu sprechen, aber auch gemeinsam zu handeln. Dafür braucht es ohnehin eine übergeordnete Stelle zur Koordination. Dieses Momentum müssen wir nutzen, um die militärische Kooperation in Europa voranzutreiben.

Zweitens sind viele Armeen in keinem besonders guten Zustand. Sowohl die Bundeswehr, als auch das französische Heer und viele andere nationale Armeen haben in den vergangenen Jahren des Friedens nun notwendige Investitionen verpasst. Das schlägt sich auf die Einsatzfähigkeit der Truppen nieder. Immer häufiger werden eklatante Mängel in der Ausstattung bekannt, sodass viele Armeen nur noch eingeschränkt handlungsfähig sind. Aufgrund des allgemeinen Spardrucks in Europa wird sich dieser Investitionsstau auch in absehbarer Zeit nicht nationalstaatlich lösen lassen. Hier ist es wirtschaftlich und militärisch das einzig sinnvolle Materialen und Fahrzeuge zusammenzulegen, sowie zukünftige Investitionen zu koordinieren und abzustimmen. Will man auch zukünftig militärisch operieren können, führt kein Weg an der Europäisierung der Armeen vorbei. Das ist in den vergangenen Monaten klar geworden.

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Europäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!

61. Bundeskongress in Berlin, 31. Oktober bis 2. November 2014

Europäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!

Beschluss im Wortlaut:

Das Unabhängigkeitsreferendum in Schottland sowie das möglicherweise bevorstehende katalanische Referendum am 9. November zeigen, dass die Frage nach nationaler Eigenständigkeit noch immer eine große Rolle in vielen Teilen Europas spielt. Wir begrüßen, dass durch das schottische Referendum in London das Bewusstsein dafür geschaffen wurde, über die Möglichkeiten einer weiteren Föderalisierung des Vereinigten Königreichs nachzudenken.

Der Wunsch nach nationaler Eigenständigkeit ist jedoch nicht nur ein schottisches und katalanisches Phänomen, sondern auch in vielen anderen europäischen Regionen sehr lebendig. Diese Entwicklungen stellen uns als Junge Europäische Föderalisten vor die Frage, wie wir mit diesen regionalen Unabhängigkeitsbewegungen – die man in einigen Fällen durchaus als regionale Nationalismen bezeichnen kann – umgehen.

Wir begrüßen zunächst, dass sich viele der Unabhängigkeitsbewegungen zu Europa und zur EU bekennen, ihren unabhängigen Staat als Teil der EU sehen und sich als europäische Bürger*innen verstehen.

Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass regionale Nationsbildungsprozesse nicht mit unserem Verständnis von europäischem Föderalismus übereinstimmen. Die europäische föderalistische Bewegung hat sich von Beginn an dem Ziel verschrieben, den Nationalismus in Europa zu überwinden und die Nationen in eine Föderation einzubinden. Letztlich sollte es daher nicht um die Frage der nationalen Unabhängigkeit sondern um die beste Eingliederung der Region in ein föderales europäisches Mehrebenensystem gehen – um die Frage also, wie Kompetenzen am sinnvollsten zwischen lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene verteilt werden. Diese Kompetenzverteilung ist nicht in Stein gemeißelt, sondern sollte ein dauerhafter, gleichberechtigter Aushandlungsprozess zwischen den Ebenen sein. Dabei sind zunächst die Nationalstaaten in der Pflicht, auf Forderungen nach mehr regionaler Autonomie einzugehen und sich innerstaatlich zu föderalisieren. Sowohl aus praktischen Gründen als auch aus Subsidiaritätserwägungen ist eine innerstaatliche Föderalisierung der Abspaltung von Regionen vorzuziehen.

Wird ein solcher Aushandlungsprozess dauerhaft von der übergeordneten Ebene behindert, erkennen wir jedoch die Notwendigkeit von Unabhängigkeitsbewegungen als ultima ratio an, sofern die handelnden Eliten der Unabhängigkeitsbewegungen nicht kompromisslos auf eine ethnisch-nationale Abgrenzung zielen, sondern im Falle einer erzwungenen Verhandlungsbereitschaft der übergeordneten Ebene ebenfalls bereit zu Verhandlungen über Kompetenzneuordnungen sind.

Die europäische Demokratie muss die Balance wahren zwischen Entscheidungen, die möglichst nah an den Bürger*innen getroffen werden und der Lösung überragender europäischer wie globaler Probleme. Viele Fragen können und sollten in Edinburgh, Stuttgart und Barcelona entschieden werden, aber angesichts globaler Herausforderungen kann nationale Eigenständigkeit heute nur noch formal souverän sein, da viele Fragen nur noch auf europäischer oder globaler Ebene gelöst werden können. Gleichzeitig ist die Vielfalt regionaler Identitäten eine Stärke Europas, die es zu bewahren und zu fördern gilt.

jefwpEuropäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!
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Die massenhafte Speicherung und Auswertung von digitalen Daten als Gefahr für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Frieden

61. Bundeskongress in Berlin, 31. Oktober bis 2. November 2014

Die massenhafte Speicherung und Auswertung von digitalen Daten als Gefahr für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Frieden

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland begrüßen den Initiativbericht des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014, in dem es auf die Gefahren der geheimdienstlichen Überwachungspraktiken in Form des massenhaften Speicherns und Auswertens aller Kommunikationsdaten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hinweist.

Bereits im Juli 2001 hatte das Europäische Parlament mit seinem ECHELON-Bericht mehr Mut und Engagement gezeigt, als die meisten mitgliedsstaatlichen Parlamente. Schon damals wies es darauf hin, dass das ECHELON-Abhörsystem, das von den USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland betrieben wurde, nicht dazu diente militärische, sondern private und kommerzielle Kommunikation abzufangen. Im Lichte der zwei Monate später erfolgten Anschläge vom 11. September 2001 blieb eine breite öffentliche Debatte leider aus.

Unser Verständnis von Föderalismus ist aufs engste verbunden mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Frieden. Die massenhafte Speicherung und Auswertung von digitalen Daten hat Konsequenzen für diese grundsätzlichen Wertekomplexe:

1. Terroristische Bedrohungen stellen jeden Rechtsstaat grundsätzlich vor eine Bewährungsprobe. Die technischen Möglichkeiten der digitalen Revolution, die Staaten und Geheimdiensten in ihrem ‚Kampf‘ gegen terroristische Bedrohungsszenarien heute zur Verfügung stehen, erhöhen den Druck auf den Rechtsstaat erheblich, ja könnten gar dessen Existenz in Frage stellen. • Terroristische Bedrohungen zeichnen sich v.a. durch drei Charakteristika aus: die Gefahr geht von einem (transnationalen) Netzwerk aus. Häufig haben sich Terroristen vorher nicht strafbar gemacht, sondern sich ‚im Stillen‘ radikalisiert. Gegen Selbstmordattentäter greifen staatliche Sanktionsdrohungen nicht, sodass der Staat alleine zu präventiven Maßnahmen greifen kann. Und die Schadensdimension eines terroristischen Anschlags ist potentiell enorm (z.B. 11. September, Anschläge mit ABC-Waffen), sodass der Staat präventiv aufklären und handeln muss, wenn er eine Katastrophe verhindern will.

Der Rechtsstaat tut sich im Umgang mit dieser Bedrohung grundsätzlich schwer:

  • In aller Regel sanktioniert der Rechtsstaat nur rechtswidrige Handlungen, in den seltensten Fällen bestimmte Gesinnungen. Terroristische Bedrohungen erfordern aber zumindest bis zu einem gewissen Grad terroristische Gesinnungen oder deren Vorläufer stadien festzustellen und zu bekämpfen, bevor diese in Handlungen mit riesiger Schadensdimension resultieren.
  • Der Rechtsstaat achtet die Privatsphäre seiner Bürger. Um terroristischen Bedrohungen zu begegnen, kann es aber notwendig werden, in bestimmten Milieus zu ermitteln, um entweder potentielle Terroristen oder deren aktive und passive Unterstützer und Sympathisanten frühzeitig zu identifizieren. Dabei dringt der Staat oftmals weit in die Privatsphäre unbescholtener Bürger im Umfeld von Verdächtigen ein. ◦ Der Rechtsstaat muss eine feine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit finden, d.h. seine Handlungen am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientieren. Da die potentielle Schadensdimension terroristischer Anschläge aber riesig und die Gefahr oft nicht konkret sondern nur als diffuses Risiko zu erfassen ist, verschwimmen die Maßstäbe für eine solche Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Kombiniert mit den enormen technologischen Möglichkeiten der digitalen Revolution und einer Rechtsentwicklung, die mit den enorm schnellen Innovationszyklen kaum Schritt halten kann und daher noch vielfach in der analogen Welt verhaftet ist, ergeben sich riesige Spielräume für Fehlentwicklungen und schleichende Veränderungen von rechtsstaatlicher Praxis und in letzter Konsequenz auch rechtsstaatlicher Prinzipien.

2. Die Dokumente, die Edward Snowden einigen Medien zur Verfügung gestellt hat, belegen, dass viele Geheimdienste (darunter u.a. die NSA, das GCHQ und der BND) Programme zur Gewinnung und Speicherung von Massendaten und Kommunikationsdaten jeglicher Art und global anwenden – angeblich um den Heuhaufen zu generieren, in dem dann die Nadel gefunden werden könne. Diese Art der Massenüberwachung im Kampf gegen terroristische Bedrohungen hat aber schon zur Verformung rechtsstaatlicher Strukturen geführt:

  • Ohne Anklage und ohne Gerichtsverfahren werden Menschen in einer Vielzahl von Ländern (z.B. Pakistan, Jemen, Somalia) gezielt durch Drohnen getötet, wenn sie aufgrund ihres ‚digitalen Fingerabdrucks‘ mutmaßliche Terrorist sind oder mutmaßlich terroristische Anschläge planen.
  • Die Inhaftierung der mutmaßlichen Terroristen in Guantánamo in rechtsstaatlichem Niemandsland verstößt eklatant gegen die Menschenrechte und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
  • In den USA hat sich durch Privatisierung und Auslagerung bestimmter Aufgaben und Dienstleistungen eine regelrechte Geheimdienst-Industrie entwickelt, deren kommerzielles Interesse an weiterer Überwachung weit größer ist als das von Staaten, wenn diese die Aufgaben in hoheitlicher Verantwortung selbst wahrnehmen.
  • Der Anspruch der Geheimdienste, jedermann zu jederzeit und überall auf der Welt überwachen zu können, ist die vollständige Entgrenzung staatlichen bzw. geheimdienstlichen Handels und achtet nicht mehr die Souveränität anderer Staaten.

3. Auch demokratische Grundsätze, v.a. Privatsphäre und Gewaltenteilung, geraten durch die massenhafte Sammlung, Speicherung und Auswertung aller digitalen Daten zunehmend unter Druck.

  • Demokratie lebt von der Privatsphäre als Schutzraum gegen den Staat (sowie heutzutage auch gegen globale Konzerne) und als Vorhof öffentlicher politischer Tätigkeit durch Diskussion und Meinungsbildung. Wenn befürchtet werden muss, dass jegliche digitale Kommunikation gespeichert wird und potentiell irgendwann ausgewertet werden kann, verändern sich politische Kommunikation und Meinungsbildung.
  • Demokratien und demokratische Willensbildungsprozesse leben von der freien Entfaltung und Meinungsäußerungen der Bürger und Bürgerbewegungen. Sollten aufgrund von Auswertungen von Metadaten politische Entwicklungen vorhergesagt und ggf. manipuliert oder präventiv adressiert werden, würde das den Charakter einer Demokratie verändern: denn neue Ideen müssen auch neue Akteure in Entscheidungspositionen bringen können.
  • Durch die Überwachung und die Manipulation von Dokumenten auf Rechnern des Untersuchungsausschusses im amerikanischen Kongress durch US-amerikanische Geheimdienste, der sich mit ebendiesen und deren Praktiken befassen sollte, wurde eine Schwelle überschritten. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde hier aufgehoben.

4. Und schließlich sind wir nicht nur Zeugen passiven Datensammelns und Auswertens, sondern auch Zeugen der Entwicklung von digitalen Waffen für künftige Kriegsführung im Cyberspace:

  • ein digitales Wettrüsten ist längst im Gange. Krieg und Verteidigungsmaßnahmen bringen aber die Wertekomplexe von „nationaler Sicherheit“ und „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ in eine auf Dauer schädliche Konkurrenzbeziehung.
  • Die Beispiele „Stuxnet“ (Cyber-Angriff auf eine iranische Atomanlage) und „Shamoon“ (Cyber-Angriff auf einen saudi-arabischen Erdölkonzern) sowie die Spannungen und gegenseitigen Vorwürfe von Cyberattacken zwischen den USA und China legen nahe, dass ein weltweiter Rüstungswettlauf im Cyberspace im Gange ist.
  • Wir befinden uns also anscheinend wieder in einem Sicherheitsdilemma ähnlich dem des Kalten Krieges: jede Seite entwickelt digitale Selbstverteidigungswaffen, die von anderen wiederum als Bedrohung wahrgenommen werden und ihrerseits wieder Rüstungsanstrengungen zur Folge haben.

5. Die JEF Deutschland fordert daher:

  • Die Diskussionen um den staatlichen bzw. geheimdienstlichen Einsatz der neuen digitalen Techniken dürfen nicht vom Extremfall eines Terroranschlags her geführt werden. Andernfalls droht eine Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze. Die Privatsphäre und deren Schutz müssen im Zentrum aller Überlegungen und Gesetzgebungen stehen.
  • Die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr zu vereinbarenden Praktiken der gezielten Tötung mutmaßlicher Terroristen durch Drohnen, die Inhaftierung mutmaßlicher Terroristen auf Guantánamo und anderswo (z.B. in CIA-Geheimgefängnissen) muss international ge- ächtet werden. Europa muss hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Duldung oder aktive Unterstützung der vorgenannten Praktiken durch EU-Mitgliedstaaten müssen vollumfänglich beendet werden.
  • Geheimdienstliche Aufgaben, die genuin den Kern hoheitlicher Aufgaben ausmachen und grundsätzlich der Gewaltenteilung und legislativer wie judikativer Kontrolle unterliegen müssen, dürfen nicht ausgelagert und privatisiert werden.
  • Die Kontrolle von Parlamenten und Gerichten über Geheimdienste muss wesentlich gestärkt werden. Im Geheimen tagende und entscheidende Gerichte sind nicht mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren.
  • Eine kritische öffentliche Debatte über europäische Forschungsprogramme zur präventiven Polizeiarbeit (z.B. indect) ist längst überfällig. Wir als JEF stehen einer automatisierten Erkennung ‚abnormalen Verhaltens‘ von Personen im öffentlichen Raum zur präventiven Verbrechensbekämpfung sehr skeptisch gegenüber.
  • Wir fordern die Europäische Union darüber hinaus auf, unter Mitwirkung aller europäischen Geheimdienste breit angelegte Maßnahmen gegen internationale Datenspionage zu ergreifen und zum Schutz der Privatsphäre europäischer Bürgerinnen und Bürger eine Europäische Spionageabwehr zu forcieren.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten sollten gemeinsam mit den USA Prozesse vertrauensbildender Maßnahmen und Rüstungskontrollverhandlungen mit digitalem Schwerpunkt (z.B. mit China, Russland, Iran) initiieren. Als Vorbild könnten die KSZE Verhandlungen dienen (KSZE 2.0).
  • Wir sind uns bewusst, dass all die hier skizzierten Problemstellungen nicht ohne oder gar gegen die USA zu lösen sind. Wir fordern daher die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf, verstärkt mit den USA und ihren Repräsentanten den Dialog zu suchen und sich um gemeinsame Verständnisse der Grundlagen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Problemanalysen und Lösungsstrategien zu bemühen. Unverzichtbar für diesen Dialog sind auch all die politischen und zivilgesellschaftlichen Partnerschaftsforen zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und den USA.
  • Vorbedingung für die beiden letztgenannten Punkte ist freilich, dass Spionage zwischen den EU-Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene kritisch thematisiert und vertraglich ausgeschlossen wird.“
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EU-Asylpolitik

60. Beschluss des Bundeskongress in Münster, 26.-27. Oktober 2013

EU-Asylpolitik

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland e.V.,

Bezug nehmend auf das beschlossene Asylpaket des Europäischen Parlaments vom 12.06.2013, welches die neuen Aufnahmerichtlinien für Asylbewerber*innen, die neue Dublin-III-Verordnung und die Neufassung der EUODAC-Verordnung enthält,

davon überzeugt, dass nur ein solidarisches und einiges Europa den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein wird,

ferner davon überzeugt, dass der europäische Einigungsprozess in der EU nur dann von Erfolg gekrönt sein wird, wenn diese ihrem Selbstverständnis als Wertegemeinschaft gerecht wird,

im Bewusstsein, dass sich dies nicht zuletzt an der Frage, wie die EU mit Asylsuchenden umgeht, zeigt,

sich darüber bewusst, dass der außenpolitische Einfluss der EU, etwa auf die demokratische Transition seiner Nachbarstaaten und die Einhaltung von Menschenrechten, nicht unwesentlich auch davon abhängt, ob die EU als glaubwürdiger wertegeleiteter Akteur wahrgenommen wird,

vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation in der europäischen Asylpraxis, in der die Anerkennung als Flüchtling weniger davon abhängt, in welcher Lage sich die/der Asylsuchende befindet, sondern vielmehr davon, in welchem Nationalstaat der Antrag gestellt wird,

im Bewusstsein, dass das Flüchtlingsaufkommen derzeit sehr ungleich auf die Mitgliedstaaten verteilt ist und es einzelnen Mitgliedsstaaten nicht mehr gelingt, menschenwürdige Standards aufrechtzuerhalten (vgl. das Urteil des EuGH vom 21.12.2011 zum Verbot der Abschiebung von Flüchtlingen in EU-Mitgliedstaaten, die grundlegende Menschenrechte nicht gewährleisten können),

1. Fordern einen gemeinsamen Schutzraum für Flüchtlinge in Europa bei solidarischer Übernahme der Verantwortung durch alle Mitgliedstaaten statt Abschreckungspolitik, undurchschaubare Regelungen und nationaler Egoismen.

2. Begrüßen, dass mit dem neuen europäischen Asylrecht formal europaweit einheitliche Standards für die Anerkennung als Flüchtling, die Rechte als Asylsuchende, die Dauer eines Asylverfahrens sowie den Ablauf eines Abschiebeverfahrens eingeführt wurden.

3. Fordern eine schnelle Umsetzung der einheitlichen Standards in allen Mitgliedstaaten, die eine menschenwürdige Behandlung aller Asylsuchenden sicherstellt.

4. Sind jedoch empört über das Recht der Mitgliedstaaten, eigene Listen sicherer Drittstaaten außerhalb der EU zu erstellen, in die ohne weitere Prüfung abgeschoben werden kann, da hier in drastischer Weise die Zielsetzung europaweit einheitlicher Regelungen ad absurdum geführt wird.

5. Missbilligen aufs Schärfste das Verfehlen eine einheitliche Regelung zu finden, um die Abschiebung in einen Mitgliedstaat dessen Asylsystem zusammengebrochen ist oder nicht den ausreichenden Schutz bieten kann zu stoppen, sowie die weitere Aufrechterhaltung der unsolidarischen Erst-Land-Regel in der neuen Dublin IIIVerordnung.

6. Widersprechen entschieden der Erlaubnis zur Aussetzung des SchengenAbkommens im Falle erhöhten Flüchtlingsaufkommens statt eines solidarischen europäischen Ansatzes.

7. Fordern stattdessen die Aufhebung der Drittstaaten-Regelung sowie der ErstLand-Regelung gemäß der Dublin-III-Verordnung und einen solidarischen europäischen Verteilungsschlüssel nach nachvollziehbaren Faktoren, wie etwa der Einwohnerzahl, dem Bruttoinlandsprodukt und den berechtigten Wünschen des Antragstellers. Dieser würde zur Entlastung überproportional betroffener Staaten führen und zugleich mehr Planbarkeit für Aufnahmekapazitäten und Asylverfahren ermöglichen. Mithin würde sich so auch die Situation für die Asylsuchenden wesentlich verbessern.

8. Fordern eine europäische Asylbehörde zur Umsetzung dieses Verteilungsschlüssels.

9. Fordern zudem die sofortige Rücknahme der neuen EURODAC-Verordnung, die Flüchtlinge unter den Generalverdacht stellt, Kriminelle zu sein, indem sie Polizeibehörden europaweit Zugriff auf die EU-Asyldatenbank EURODAC und damit auf persönliche Daten wie etwa Fingerabdrücke gewährt.

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Die JEF im Europawahlkampf: Mehr Föderalismus wagen!

60. Beschluss des Bundeskongress in Münster, 26.-27. Oktober 2013

Die JEF im Europawahlkampf: Mehr Föderalismus wagen!

Beschluss im Wortlaut:

1. Vorbemerkung: Europäisches Interesse vor nationalem Kleinmut!

„In Maastricht haben wir den Grundstein für die Vollendung der Europäischen Union gelegt. Der Vertrag über die Europäische Union leitet eine neue, entscheidende Etappe des Europäischen Einigungswerks ein, die in wenigen Jahren dazu führen wird, das zu schaffen, was die Gründungsväter des modernen Europa nach dem letzten Krieg erträumt haben: die Vereinigten Staaten von Europa.“

Mit diesem Grundstein für die Vollendung der EU meinte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl die Einführung der gemeinsamen Währung. Die gemeinsame Währung – ebenso wie der Binnenmarkt – sind also zuvörderst ein politisches Projekt zur Verwirklichung und Vollendung der europäischen Einigung. Der entscheidende Schlüssel zur Bewältigung der derzeitigen Krise, die den Fortbestand des Euros und damit des gesamten europäischen Einigungsprojekts bedroht, liegt nicht nur in Sparmaßnahmen, sondern vielmehr in entschiedenem politischen Handeln, Mut und Gestaltungswillen.

Die notwendigen Maßnahmen, die die Wirtschafts- und Währungsunion dauerhaft stabilisieren, sind weitgehend bekannt und in mehreren Papieren dargelegt (u.a. im Papier der vier Präsidenten des Europäischen Rats, der Europäischen Kommission, der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank). Sie wurden bislang in nur unzureichendem Maße umgesetzt, da es den Entscheidungsträgern in den europäischen Hauptstädten am Willen oder am Mut mangelte. Das eigentliche Problem in der derzeitigen Krise – um mit Robert Menasse zu sprechen – sind die nationalstaatlichen Egoismen.

„Klare Zielvorstellungen, Prinzipienfestigkeit und Flexibilität sind auch das wirksamste Mittel gegen jenen Kleinmut, der in Europa vielerorts wieder aufkommt.“ Diesem Zitat, von dem man meinen könnte, Helmut Kohl habe es in Bezug auf die JEF geäußert, fügen wir hinzu: „jenem Kleinmut, der heute insbesondere von einigen Wirtschaftsprofessoren und Nationalromantikern salonfähig gemacht wird und der auch an den übrigen deutschen Parteien nicht spurlos vorübergeht“.

Die langfristigen Zielvorstellungen und Prinzipien der JEF haben wir in unserem Politischen Programm niedergelegt. Die kurz- und mittelfristigen Zielvorstellungen, mit denen wir in den Europawahlkampf und das Jahr 2014 ziehen, führen wir im Folgenden näher aus.

2. Für europäische und politische Europawahlen!

Wir rufen die Parteien, insbesondere in Deutschland dazu auf, einen echten europäischen und politischen Europawahlkampf zu führen!

Wir fordern

  • die Bürgerinnen und Bürger auf, an den Wahlen teilzunehmen, um durch eine hohe Wahlbeteiligung ein deutliches Signal an die europäischen Regierungen zu senden, dass sie eine echte parlamentarische Demokratie auf europäischer Ebene einfordern und die nur ungenügend legitimierte, ineffektive zwischenstaatliche Koordination nicht weiter hinnehmen wollen,
  • die Parteien in allen Mitgliedstaaten auf, die europäische Dimension der Wahlkampfthemen in den Mittelpunkt zu rücken,
  • die politischen Verantwortungsträger auf, offensiv und engagiert für eine weitergehende europäische Integration zu werben und nicht der zunehmenden Europaskepsis nachzugeben,
  • die nationalen und europäischen Parteien auf, Fahrpläne vorzulegen, anhand derer die einzelnen Schritte zur Überwindung der Euro-, Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar werden und diese auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung an der Wahlurne treffen können,
  • die Parteien in allen Mitgliedstaaten auf, sich bei der Diskussion über Lösungswege aus der Krise nicht nationaler Ressentiments zu bedienen, sondern diese Diskussionen im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung sowohl für die Krisenentstehung als auch für die Krisenlösung zu führen. Die Lösung der Krise darf nicht als Nullsummenspiel begriffen werden, in dem ein Land gegen das andere als Sieger hervorgeht.

Außerdem fordern wir konkret

  • die europäischen Parteien auf, Spitzenkandidaten für die Europawahlen zu benennen, die danach als Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten ins Rennen gehen,
  • – falls die erste Forderung nicht erfüllt wird – den Europäischen Rat auf, sich an den Geist der Verträge zu halten und nur solche Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten vorzuschlagen, die eine parlamentarische Mehrheit hinter sich wissen,
  • das neugewählte Europäische Parlament auf, dem Europäischen Rat frühzeitig und unmissverständlich deutlich zu machen, dass nur solche Kandidaten für die Präsidentschaft der Kommission in Betracht gezogen werden, die eine Mehrheit des Parlamentes hinter sich haben und alle anderen abzulehnen: In einer europäischen Demokratie entscheiden die Volksvertreter, nicht die nationale Regierungen, wer die europäische Exekutive anführt.

3. Maßnahmen zur Krisenüberwindung

Das Signal einer hohen Wahlbeteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger wäre ein ermutigender Auftakt für die notwendigen Reformen, die zur Rettung des Euro und zur Vollendung der Vereinigten Staaten von Europa umgesetzt werden müssen:

Angefangen mit, aber nicht beschränkt auf die Verbesserung der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion fordern wir unter anderem (basierend auf unseren jüngsten Beschlüssen)

  • die Einführung eines Schuldentilgungsfonds oder gemeinsamer europäischer Schuldscheine, damit in unserer gemeinsamen Währung nicht ausschließlich nationale Staatsanleihen verschiedener Verzinsung bestehen, die bei Panik an den Finanzmärkten Staaten in die Zahlungsunfähigkeit treiben können
  • die Einführung eines echten, von den Nationalstaaten unabhängigen EUHaushalts, der auf eigenen Steuereinnahmen beruht
  • die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung, nicht nur, um die Eurozone bei ungleicher konjunktureller Entwicklung der Mitgliedsstaaten und im Falle asymmetrischer makroökonomischer Schocks zu stützen, sondern vor allem als Ausdruck europäischer Solidarität

Des Weiteren fordern wir in außenpolitischer Hinsicht

  • vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Europäischen Rat im Dezember 2013 entschiedene Schritte zur weiteren Vergemeinschaftung in der Außen- und Sicherheits- sowie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die unentschlossene, uneinheitliche und vielstimmige Reaktion der Union sowie ihrer Mitgliedsstaaten auf den sogenannten arabischen Frühling sowie die Bürgerkriege in Libyen und Syrien rufen ungute Erinnerungen an die Reaktion der EU auf die Balkankriege hervor.

4. Umsetzung: wir fordern einen Konvent

Ein Teil der oben beschriebenen Maßnahmen lässt sich nur durch umfangreichere Änderungen der Verträge erreichen.

Wir fordern daher

  • die Einberufung eines Konvents (verfassungsgebende Versammlung), der nach den Europawahlen notwendige Reformen ausarbeitet und das europäische Vertragswerk in Form einer europäischen Verfassung vorlegt,
  • dass dieser Konvent eng mit der europäischen Zivilgesellschaft zusammenarbeitet und deren Impulse aufnimmt,
  • dass die vom Konvent vorgelegten Ergebnisse unverändert den Unionsbürgern oder ihren parlamentarischen Vertretern zur Ratifikation vorgelegt werden.

5. Die Rolle der JEF: Mehr Föderalismus wagen!

Für uns ist klar: Wir werden uns auch in diesem Wahlkampf wieder für die Steigerung der Wahlbeteiligung an den Europawahlen einsetzen.

Unser zentrales Ziel aber ist, den Bürgerinnen und Bürgern die von uns als richtig und notwendig erkannten Reformen– insbesondere jungen Menschen – zu kommunizieren und zu erklären, vor allem aber auch von den politischen Entscheidungsträgern einzufordern.

Im gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontext ist eine hohe Wahlbeteiligung alleine nicht ausreichend. Die entscheidende Frage ist, ob wir es in Europa endlich schaffen, grundlegende Reformen umzusetzen, die die aktuellen Probleme nachhaltig lösen: Reformen, die gleichzeitig demokratisch – und nicht hinter verschlossenen Türen – zu Stande gekommen sind.

Daraus ergibt sich für unsere Wahlkampagne, dass wir einen Schritt weiter gehen: Wir wollen konkrete föderalistische Forderungen anschaulich und zugespitzt in den Diskurs einbringen!

Wir wollen mehr Föderalismus wagen!“

jefwpDie JEF im Europawahlkampf: Mehr Föderalismus wagen!
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