Mut zur politischen Überparteilichkeit!

Bundesausschuss, 21.03.20

Mut zur politischen Überparteilichkeit!

Beschluss im Wortlaut:

Wir sind überzeugte europäische Demokrat*innen. Wir kämpfen seit unserer Gründung als demokratisch organisierter, überparteilicher Jugendverband für die Vereinigten Staaten von Europa. In den letzten Jahren gerieten europaweit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zunehmend unter Druck.
Deshalb betonen wir wiederholt die dringende Notwendigkeit überparteilicher Zusammenarbeit zugunsten liberaler Werte, wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz, die es insbesondere im Kontext zunehmender rechtsideologischer Strömungen, rechtsradikalen Terrors und rassistischer Gewalt immer entschiedener zu verteidigen gilt.
Die Bundesrepublik Deutschland gründete sich auf dem parteiübergreifenden Wunsch, die totalitäre und menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus hinter sich zu lassen. In dem Willen als “gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen”, gaben sich die Deutschen Bundesbürger*innen 1949 eine Verfassung, die den Schutz der Menschenwürde sowie unveräußerliche Freiheits- und Gleichheitsrechte in unmittelbar geltendes Recht übersetzt.
Die Demut vor diesen Grundrechten des Grundgesetzes, den darin enthaltenen Werten und damit verbunden die bedingungslose Ablehnung aller Versuche die freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuhöhlen, eint Demokrat*innen über ihre Parteigrenzen hinweg. Sie bildet den demokratische Kompass, der allen Parteien, die sich diesem Grundgesetz verpflichtet fühlen, Orientierung verleiht.
Akteur*innen wie die sogenannte “Alternative für Deutschland” haben sehr klar gemacht, dass sie das derzeitige demokratische, politische System mit seinen fundamentalen Werten nicht achten. Ereignisse wie die in Thüringen spiegeln einen europaweiten Trend wider: systematisch versuchen nationalistische und rechtsgerichtete Kräfte, die Grundpfeiler der Demokratie auszuhöhlen. Sie schwächen den demokratischen Kompass und spalten Demokrat*innen in ihrer Einigkeit. Dadurch wirken demokratische Parteien orientierungslos und ohnmächtig angesichts rechtsradikalen Terrors und rassistischer Gewalt. Auf brutale und aufs Tiefste zu verurteilende Anschläge, wie die Ermordung von 10 Mitbürger*innen in Hanau, den Angriff auf die jüdische Gemeinschaft in Halle oder das Attentat auf Walter Lübcke, die alle aus einer Ablehnung unserer freiheitlichen, pluralistischen Demokratie heraus entspringen, vermögen sie es nicht, eine zeitnahe, entschlossene und gemeinsame Antwort zu finden.
Als Junge Europäische Föderalisten Deutschland stehen wir für ein friedliches, vielfältiges und tolerantes Europa und für eine offene Gesellschaft. Als Gestalter*innen der Europäischen Idee stellen wir uns ausnahmslos hinter die universellen Menschenrechte und fundamentale Prinzipien, wie Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit. Dies spiegelt sich auch in unserem politischen Programm wider. Eine Zusammenarbeit mit Akteur*innen, die diese Überzeugung nicht teilen, lehnen wir daher ab. Aus diesem Grund haben wir bereits 2016 einen Beschluss verabschiedet, in dem wir uns gegen jede Form der Zusammenarbeit mit der “Alternative für Deutschland” und aller ihr nahestehenden Organisationen verwehren. Wir stehen weiterhin entschieden zu diesem Beschluss und sehen uns gerade in letzter Zeit darin bestärkt, dass wir uns klar gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus positionieren.
Gleichzeitig unterstreichen wir die Notwendigkeit überparteilicher Zusammenarbeit. In Zeiten, in denen die grundlegenden Prinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung infrage gestellt werden, ist es die Pflicht aller demokratischen Kräfte diesem Trend gemeinsam und entschlossen entgegenzuwirken. Darin sehen auch wir als überparteilicher Jugendverband unsere Aufgabe.
Überparteiliche Zusammenarbeit bedeutet für uns, dass wir uns mit allen Demokrat*innen zusammen, über Parteigrenzen hinweg, hinter die grundlegenden Werte unseres Grundgesetzes – wie Demokratie, Gleichheit, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und die Idee eines vereinten und friedlichen Europas – stellen und gemeinsam für diese Werte eintreten. Dieses gemeinsame Bekenntnis zu eben diesen Werten leitet unsere politische Arbeit.
Überparteilichkeit darf nicht mit politischer Neutralität verwechselt werden. Vielmehr ermöglicht uns erst überparteiliche Zusammenarbeit immer wieder neu, einen demokratischen Diskurs über die Ausgestaltung von Politik auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen führen zu können.
Um der Ohnmacht demokratischer Parteien und der Orientierungslosigkeit demokratischer Akteur*innen angesichts nationalistischer und rechtsideologischer Bestrebungen politisch wie gesellschaftlich entgegenzuwirken, gilt es jetzt umso mehr, sich auf die elementaren Prinzipien unserer Demokratie zu besinnen.
Damit dies gelingt, fordern wir mehr Mut zu konsequenter und lösungsorientierter überparteilicher Zusammenarbeit. Gemeinsam können und müssen wir uns den Versuchen von rechts, Politik zu gestalten, entgegenstellen. Dabei dürfen wir liberale Werte aber nicht zu bloßen Worthülsen verkommen lassen. Vielmehr müssen wir alle uns diesen tagtäglich neu versprechen und unser Handeln kritisch nach ihnen ausrichten. Nur durch ein glaubhaftes Bekenntnis zum Schutz und der Wahrung von Menschenrechten und -würde, zu Einigkeit und Recht und Freiheit, können wir rechter Ideologie den Nährboden entziehen und den Herausforderungen unserer Zeit angemessen begegnen.

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Zurück zu Schengen

Bundesausschuss, 30.11.19

Zurück zu Schengen

Beschluss im Wortlaut:

Das Schengen-Abkommen von 1985 ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Integration. Neueste Zahlen der EU-Kommission offenbaren nun aber, dass sechs Schengen-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, seit September 2015 trotz des Abkommens, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen durchführen.

Laut Abkommen sind Ausnahmen in Form von Kontrollen des Personenverkehrs innerhalb des Schengenraums nur als letzte Maßnahme bei einer konkreten Bedrohung der inneren Sicherheit für einen kurzen Zeitraum, maximal jedoch zwei Jahre gestattet.

Die Bundesregierung begründet die Grenzkontrollen mit dem Anstieg der Migration nach Deutschland seit 2015. Aus unserer Sicht sind Grenzkontrollen auf Kosten der Europäischen Einigung jedoch kein geeignetes Mittel, um Migration zu steuern. Dafür wäre vielmehr eine nachhaltige Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems, insbesondere des Dublin-Systems, nötig.

Darüber hinaus sind seit der Einführung dieser Kontrollen in Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Frankreich und Österreich bereits über vier Jahre vergangen. Damit verstoßen diese Mitgliedstaaten seit bereits zwei Jahren gegen die Regeln des Abkommens.

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland e.V. fordern die Bundesregierung auf, die bestehenden Grenzkontrollen umgehend aufzuheben und sich wieder voll und ganz dem Schengen-Abkommen zu verpflichten.

Des Weiteren fordern die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland e.V. auch die Europäische Kommission auf, die Schengen-Staaten Dänemark, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden zur Rückkehr zum Schengen-Abkommen zu bewegen und langfristig geeignete Maßnahmen zu beschließen, die die Einhaltung des Schengen-Abkommens zukünftig gewährleisten.

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Europäischen Flugverkehr regulieren im Sinne der Umwelt

Bundesausschuss, 30.11.19

Europäischen Flugverkehr regulieren im Sinne der Umwelt

Beschluss im Wortlaut:

Nachdem in den letzten Jahren die Folgen der Klimakrise immer deutlicher wurden ist es essentiell eine klare und starke europäische Klimapolitik zu verfolgen. Da ein großer Anteil des CO₂-Ausstoßes auf den Verkehrssektor zurückzuführen ist sollte jede Klimaschutzbemühung der EU vor allem dort ansetzten. Von all den möglichen Transportmittel, die EU Bürger*innen benutzten, um sich innerhalb des Unionsgebiet fortzubewegen, ist das Flugzeug das klimaunfreundlichste Beförderungsmittel. Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln wird im Flugverkehr pro Personenkilometer teils ein Vielfaches an CO2 ausgestoßen. Um hier den CO₂-Anteil stark zu reduzieren sollte die EU den Luftverkehr wie folgt regulieren:

  • Kerosin für Flüge innerhalb der EU darf nicht mehr staatlich subventioniert werden, sondern muss – wie andere fossile Treibstoffe – besteuert oder gleichwertig bepreist werden.
  • Fluglinien müssen eine CO2-Abgabe entrichten. Die Höhe der Abgabe und Nutzung des eingenommenen Geldes sollen innerhalb der EU einheitlich geregelt werden.
  • Kurzstreckenflüge sollten durch eine Abgabe, die umso höher ausfällt, je kürzer die Distanz der Strecke ist, teurer werden.
  • Forschungsprojekte, welche an Alternativen für Kerosin forschen, sollen gezielt gefördert werden. Die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und nachhaltiger Mobilitätslösungen soll gefördert werden.
  • Die EU muss global eine Vorreiterrolle in der Bepreisung des Flugverkehrs einnehmen. Für startenden und landende Flüge aus Drittstaaten sollen Abgaben in gleicher Höhe wie für Flüge innerhalb der EU erhoben werden, sofern und soweit der Herkunfts- bzw. Zielstaat keine entsprechenden Abgaben erhebt.

Um den Flugverkehr zu reduzieren, soll der Zugverkehr in Europa durch folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Deutliche Investitionen in das europäische Fernverkehrsnetz insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität, mit dem Ziel der Schaffung eines europaweiten integralen Taktfahrplans im Fernverkehr
  • Europaweite Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Personenschienenverkehr
  • Schließung infrastruktureller Lücken im Schienennetz an nationalen Grenzen
  • Weitere verbindliche Vereinheitlichung technischer Systeme unter Aufsicht der EU.
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Forderungen zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Forderungen der JEF und Europa-Union Deutschland zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Gemeinsamer Bundesausschuss am 30. November 2019

Beschluss im Wortlaut:


Forderungen der JEF und Europa-Union Deutschland zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Im zweiten Halbjahr 2020 übernimmt Deutschland turnusgemäß die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland fordern die Bundesregierung auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um für die Zukunft Europas entscheidende Themen voranzubringen.

Leitgedanke soll dabei sein, die Einheit Europas zu wahren und zugleich die europäische Integration durch mutige Schritte und notfalls verschiedene Geschwindigkeiten der Integration voranzubringen.

Hierzu gehören grundlegende Reformen in der Art der Zusammenarbeit der Europäischen Institutionen, die im Rahmen der Verträge möglich sind:

  • Transparenz der Gesetzgebung durch öffentliche Sitzungen der Räte, wenn sie gesetzgeberisch tätig werden
  • Vor-und Nachbereitung aller Ratssitzungen in Brüssel in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages mit einer klaren Mandatierung der zuständigen Minister
  • Unterstützung der Forderung der neu gewählten Präsidentin der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments nach einer Beibehaltung bzw. Stärkung des Spitzenkandidatenprinzips durch eine Reform der EU-Verordnung 1141/2014. Ziel dieser Reform muss insbesondere die Stärkung einer europäischen Parteiendemokratie mit echten transnationalen Parteien statt eines losen Zusammenschlusses nationaler Parteien sein.
  • Unterstützung der Initiative des Europäischen Parlaments zur Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts, das die verschiedenen nationalen Regelungen ersetzt
  • Schrittweise Einführung von Mehrheitsentscheidungen in Fragen der Außen-und Sicherheitspolitik.

Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte neben obigen Reformen, auch schon im Vorfeld der Ratspräsidentschaft, in folgenden Politikfeldern Schwerpunkte setzen:

  • Unterstützung der Initiativeder neu gewählten Präsidentin der Europäischen Kommission für eine Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere unter verstärkter Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft. Die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen bereit, sich als Stimme der pro-europäischen Bürgergesellschaft aktiv in diesen Prozess einzubringen.
  • Aufstockung der nationalen Beiträge zum Mehrjährigen Finanzrahmen auf mindestens 1,3 % des BIP, einhergehend mit dessen Ausrichtung an gesamteuropäischen Prioritäten; d.h. eine Schwerpunktsetzung für Investitionen in Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie in Bildung und die Angleichung der Lebensverhältnisse
  • Bekämpfung von Fluchtursachen durch eine aktive Afrika-und Nahostpolitik sowie gemeinsames Handeln in der Entwicklungszusammenarbeit
  • Nachhaltige Reform der europäischen Asyl-und Migrationspolitik inklusive der Regeln des Dublin-Systems, um Grenzkontrollen an europäischen Binnengrenzen dauerhaft zu vermeiden. Dazu gehört auch die Wahrnehmung des Schutzes der EU-Außengrenzen als europäische Gemeinschaftsaufgabe, nicht zuletzt, um eine einheitliche Rechtsanwendung und effektiven Grenzschutz sicherzustellen.
  • Vollendung der Wirtschafts-und Währungsunion;hierzu gehören zeitgemäße Regelungen in der Digitalpolitik ebenso wie die Vollendung der Bankenunionsowiedie Aufwertung der sozialen Säule als elementarer Teil einer sozialen Marktwirtschaft.
  • Stärkung der internationalen Rolle der Europäischen Union.

Diese Themen sollten auch in die – wahrscheinlich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stattfindende – Konferenz zur Zukunft Europas eingebracht werden; hierbei sollten Vertragsänderungen nicht ausgeschlossen werden.

Forderungen zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020
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Europäischen Mindestlohn einführen!

Bundesausschuss, 30.11.19

Europäischen Mindestlohn einführen!

Beschluss im Wortlaut:

Die Frage des sozialen Zusammenhaltes in Europa ist in Zeiten wachsender Ungleichheiten eines der zentralen Themen unseres Zusammenlebens in der Europäischen Union. Wir als Junge Europäische Föderalisten Deutschland bekennen uns dabei klar zu der Notwendigkeit einer verstärkten Integration auch im Bereich der Sozialpolitik, die bislang fast ausschließlich von den Nationalstaaten bestimmt wird. Diese Position verdeutlicht sich in unserer bestehenden Beschlusslage zu „Mehr Verbindlichkeit der Europäischen Säule Sozialer Rechte“ vom 13.10.2018.

Die wirtschaftliche Integration Europas ist eine Erfolgsgeschichte, die dem Kontinent wachsenden Wohlstand gebracht hat. Der Aufbau eines gemeinsamen (Arbeits-)Marktes ging allerdings nicht einher mit dem Aufbau gemeinsamer Arbeitnehmer*innenrechte – obgleich Arbeitnehmer*innen einen wichtigen und unabdingbaren Teil jedes wirtschaftlichen Wachstums darstellen.

Ihre Rechte sollten daher selbstverständlicher Teil des gemeinsamen Binnenmarktes in der EU sein. Die Europäische Säule Sozialer Rechte gemäß Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ein Schritt in diese Richtung, dem allerdings nach wie vor die Verbindlichkeit sowie konkrete Ausgestaltung fehlt.

Leider müssen wir auch nach wie vor feststellen, dass wir von einer Angleichung der Lebensverhältnisse, die eines der zentralen Ziele europäischer Integration darstellt, weit entfernt sind. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, alle Mitgliedsstaaten der EU in sozialen Fragen gleich zu behandeln. Die Wirtschaftskraft, das Lohnniveau oder die Lebenshaltungskosten sind innerhalb der Europäischen Union teils sehr unterschiedlich.

Allerdings muss klar gemacht werden, dass Lohndumping auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen kein legitimes Mittel zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen ist. Das gilt sowohl innerhalb der Staaten als auch bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen. In jedem Mitgliedsstaat der EU muss daher ein Mindestmaß an sozialer Absicherung von Arbeitnehmer*innen gegeben sein. Da in etlichen europäischen Staaten die Tarifdeckungsraten rückläufig sind und der gewerkschaftliche Organisationsgrad abnimmt, ist hier eine gesetzgeberische Regelung notwendig.

Zahlreiche europäische Staaten besitzen bereits einen nationalen Mindestlohn. 22 der aktuell 28 Mitgliedsstaaten haben eine solche Regelung. Allerdings sind diese Mindestlöhne oftmals nur symbolische Akte und tragen nicht zu fairer und menschenwürdiger Bezahlung bei.

Die JEF Deutschland fordert daher

  1. Die Einführung eines ausreichend hohen Mindestlohns in allen Mitgliedstaaten.
  2. Eine Änderung der Verträge dahingehend, dass die Union in Fragen der Arbeitsentgelte eine geteilte Zuständigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 2 AEUV erhält.
  3. Eine konsequente Umsetzung der ab 2020 geltenden, modernisierten Entsenderichtlinie, damit gleicher Lohn am gleichen Ort für gleiche Arbeit unabhängig von der nationalen Staatsbürgerschaft des*r Arbeitnehmers*in gilt. Es gilt bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen entsprechend stets der Mindestlohn des Aufnahmelandes.
  4. Einen Sanktionsmechanismus seitens der Europäischen Kommission bei Nichteinhaltung der in den Punkten 1 und 3 genannten Regelungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der Artikel 258-260 AEUV sowie eine Einklagbarkeit dieser Rechte für Arbeitnehmer*innen.
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Stellungnahme zur brasilianischen Regenwaldpolitik im Zusammenhang mit dem EU-Mercosur Freihandelsund Assoziierungsabkommen

Bundeskongress, 13.10.19

Stellungnahme zur brasilianischen Regenwaldpolitik im Zusammenhang mit dem EU-Mercosur Freihandelsund Assoziierungsabkommen

Beschluss im Wortlaut:

Am 28. Juni 2019 erreichten die vier Mitgliedstaaten des südamerikanischen Wirtschaftsblocks Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) und die Europäische Union nach 20 Jahre andauernden Verhandlungen eine politische Einigung über ein Freihandelsabkommen (FTA), das im Falle seiner Ratifizierung den Grundstein für die größte Freihandelszone der Welt legen würde. Der Einigung über ein FTA war im Juni 2018 bereits eine Einigung über ein Assoziierungsabkommen (AA) vorausgegangen, das Prinzipien und Mittel einer engeren politischen Kooperation etabliert. Das ausgehandelte FTA- und AA-Paket bedarf nun noch der Zustimmung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten sowie durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat.

Gleichzeitig vollzieht sich in Brasilien eine besorgniserregende umweltpolitische Wende, die den Schutz der Regenwälder den Interessen der Agrarindustrie feilbietet. So sind in Brasilien allein im Jahr 2019 hunderte Quadratkilometer Regenwald einer populistischen Politik zum Opfer gefallen, die kurzfristige Absatzmärkte höher schätzt als die Zukunft unseres Planeten. Die über 70.000 Regenwaldbrände allein im Jahr 2019 waren in den meisten Fällen das Produkt absichtsvoller Rodungen der Agrarindustrie, die von der Regierung des Präsidenten Jair Bolsonaro aktiv unterstützt werden. Mit der weitestgehenden Beseitigung von Zöllen auf Importe  landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Soja und Rindfleisch würde das FTA weitere Anreize für die Fortsetzung bzw. den Ausbau dieser Praxis schaffen.

Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland rufen daher alle an der Ratifizierung beteiligten Akteure dazu auf, ihr Abstimmungsverhalten nicht nur von aus dem FTA erwachsenden wirtschaftlichen Vorteilen, sondern – insbesondere mit Blick auf die verheerende Situation der brasilianischen Regenwaldbestände – von dessen umweltpolitischen Implikationen abhängig zu machen.

Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten wäre sicherlich aus vielerlei Gründen wünschenswert. Die im Kontext des sino-amerikanischen Handelskonflikts geschwächte europäische Industrie würde von den durch das Abkommen geschaffenen neuen Absatzmärkten profitieren – mit positiven Begleiterscheinungen für Wirtschaftswachstum und davon abhängige Arbeitsplätze. Daneben könnte die EU mit der Ratifizierung des Abkommens dem US-amerikanischen Protektionismus in beispielhafter Weise Paroli bieten und ihre Verteidigung des regelbasierten internationalen Freihandels unter Beweis stellen.
Auch von ihrem Systemkonkurrenten China könnte sich die EU mit dem Abkommen absetzen: So stagniert bzw. sinkt derzeit das zwischen der EU und den Ländern des Mercosur ausgetauschte Handelsvolumen (2015: 100 Mrd. €; 2018: 87 Mrd. €) unter anderem, deswegen, weil China der EU dort Konkurrenz macht. 2017 löste China die EU sogar als wichtigsten Handelspartner des Mercosur ab (chinesischer Anteil am Handel mit den Staaten des Mercosur 2018: 24,1 %; EU: 20,1 %; USA: 14,4 %). Mit der Abschaffung von Zöllen auf 91 % der europäischen Exporte in die Länder des
Mercosur, insbesondere auf Industriegüter wie Autos, Maschinen, Pharmazeutika oder Textilien, und der Öffnung des Mercosur-Marktes für das öffentliche Beschaffungswesen, würde das FTA der EU also in Zeiten weltwirtschaftlicher Unwägbarkeiten neue Wachstumspotentiale eröffnen, die Möglichkeit für ein Bekenntnis zum Multilateralismus bieten und gegenüber ihrem chinesischen (System-)Konkurrenten erhebliche Vorteile bringen.

Doch zu welchem Preis? Im Gegenzug zur weitestgehenden Abschaffung von Zöllen auf europäische Industriegüter sieht das Abkommen die Abschaffung europäischer Zölle auf 92 % der aus den Ländern des Mercosur in die EU exportierten Güter vor – und damit vornehmlich auf Agrarprodukte wie Soja und Rindfleisch. Zwar sind in
dem FTA für sogenannte „sensible landwirtschaftliche Güter“ beschränkte Zollkontingente, quotenbezogene Zölle, Produktsegmentierung und weitere
Schutzinstrumente angedacht, jedoch können diese nicht darüber hinwegtäuschen, dass das FTA der (in den Ländern des Mercosur von multinationalen Konzernen dominierten) Landwirtschaft neue Absatzmärkte in der EU eröffnen würde, die den hiesigen – vergleichsweise familiären Agrarbetrieben – potentiell substantiell gefährliche Konkurrenz machen würde.

Dies beträfe nicht nur die hiesige landwirtschaftliche Produktionsstruktur, sondern auch Fragen der Ernährungssicherheit. Den aus unserer Sicht bedeutungsschwersten Posten auf der Rechnung nimmt allerdings die umweltpolitische Dimension des Abkommens ein. Zwar enthält das FTA auch Kapitel zu Umweltschutz und verpflichtet die Vertragsparteien zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens, doch sind die Regeln nur im Rahmen eines Konsultativprozesses durchsetzbar. Diese  Durchsetzbarkeit hat sich in der Vergangenheit als nicht effektiv erwiesen. Die von der
Herabsetzung bzw. dem gänzlichen Wegfall von auf agrarwirtschaftliche Produkte erhobenen Zöllen ausgehenden Anreize zur weiteren Rodung der Regenwälder allerdings beruhen auf tarifären und nichttarifären Regeln für den bilateralen Handel, die von der jeweils anderen Vertragsseite wirksam durchgesetzt werden können. Diese stehen unserer Meinung nach jedoch den Zielen des Pariser Abkommens diametral gegenüber, da sie Anreize zur weiteren Regenwaldrodung schaffen. Wir sehen daher den Schutz der grünen Lunge unserer Erde durch das Abkommen gefährdet.

Erschwerend hinzukommt, dass die von der brasilianischen Agrarindustrie vorgenommenen Rodungen auch vor den Rechten indigener Bevölkerungsgruppen nicht Halt machen.

Wir, als Junge Europäische Föderalisten, finden: Die wirtschaftlichen Vorteile eines FTA mit Mercosur können seine katastrophalen Auswirkungen für die Umwelt nicht  ausgleichen. Die EU darf sich der in Brasilien vorherrschenden Logik, die kurzfristige Absatzchancen über die langfristige Gesundheit unseres Planeten stellt, nicht fügen, sondern muss sich ihr mit ihrem ganzen Gewicht entgegenstemmen. Wenn die EU auf internationaler Ebene die Verteidigerin nicht bloß des Freihandels, sondern auch der umweltpolitischen Weitsicht sein will, so muss sie den sicherlich schwierigeren, aber auf lange Sicht einzig richtigen Weg in Richtung einer internationalen Wirtschaftsordnung einschlagen, die Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards ins Zentrum rückt. Sie muss es sich leisten können, kurzfristige Absatzmärkte zugunsten des Werbens für diesen Zweck hintanzustellen. Gegenüber den USA und China kann sie sich nur mit der Ablehnung des Abkommens, wie es jetzt ist, als
glaubwürdiger Anführer einer multilateralen, humanen und nachhaltigen Wirtschaftsordnung positionieren.

Das EU-Mercosur FTA ist noch nicht in Kraft getreten. Dafür muss es noch vom Europäischen Parlament, von den im Europäischen Rat vertretenen Regierungen sowie von den Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Wir rufen daher alle an der Ratifizierung Beteiligten dazu auf, das Abkommen in seiner jetzigen Form zu stoppen und um geeignete Sanktionsmechanismen zu ergänzen. Nicht, weil wir gegen eine stärkere Zusammenarbeit mit den Mercosur-Ländern wären – das AA findet darin unsere volle Unterstützung – sondern, weil wir der Meinung sind:“ durch
„weiterhin Druck auszuüben und weitere verbindliche Umweltstandards auszuhandeln, denn: FTAs müssen mit Weitblick ausgehandelt werden, nicht mit Blick auf kurzfristige Wachstumspotentiale. Das Abkommen muss vielmehr einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen werden, damit darin enthaltene Umweltschutzstandards nicht bloß schmückendes Beiwerk, sondern fundamentale Voraussetzung für mehr Handel sind. Die EU kann durch ihre Handelspolitik dazu beitragen, dass Umweltkapitel in Freihandelsabkommen effektiv durchgesetzt und eingeklagt werden können. Der bisher verfolgte Kurs des politischen Prozesses reicht nicht aus. Wir fordern die EU daher auf, ihrer umweltpolitischen Verantwortung nachzukommen und für eine effektive Durchsetzung des Umweltkapitels im Mercosur-Abkommen zu sorgen.

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Für einen europäischen Rundfunk!

Bundeskongress, 13.10.19

Für einen europäischen Rundfunk!

Beschluss im Wortlaut:

Gemessen an der Bedeutung, welche die Europäische Union im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spielt, ist die europäische Politik in der medialen Berichterstattung noch immer unterrepräsentiert.

Nationale Medien thematisieren europäische Politik oftmals lediglich aus der nationalen Perspektive, beschränkt auf Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs. Die Europäische Union ist jedoch mehr als 27 nationale Regierungen, welche regelmäßig zusammenkommen. Auf der anderen Seite werden Debatten und politische Auseinandersetzungen im Europäischen Parlament über Gesetzesinitiativen medial kaum wahrgenommen – und falls doch, dann erst wenn entsprechende Maßnahmen bereits verabschiedet worden sind. Um diesem Funktionsverlust von europäischer parlamentarischer Demokratie entgegenzuwirken und nationale Filterblasen in der (politischen) Berichterstattung zu überwinden, braucht es daher transnationale Medien,
welche sachlich und kritisch über aktuelle Entwicklungen in Europa berichten.

Die JEF Deutschland fordert die Europäische Union daher auf, sich für die Einrichtung eines europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzusetzen, welcher föderal ausgebaut ist als transnationales Netzwerk der nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Indem die Berichterstattung nationaler Medien um eine gesamteuropäische Perspektive ergänzt wird, fördert ein Europäischer Rundfunk die Überwindung nationaler Diskurse, in denen europäische Themen kaum medial wahrgenommen werden. Der Europäische Rundfunk verfolgt damit das Ziel, eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit zu schaffen. Ein solcher Europäischer Rundfunk wäre zudem ein institutionelles Fundament gegenüber gezielten Fake News bzw. Fehlinformationskampagnen, welche den demokratischen Diskurs in Europa erschweren.

Aus diesen Gründen fordern wir:

● Die Errichtung eines Europäischen Rundfunks als föderaler Zusammenschluss zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Mitgliedstaaten, welche auf freiwilliger Basis an diesem Integrationsprojekt partizipieren wollen. Bei Mitgliedstaaten ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden private Anbieter zur Kooperation
angefragt.

● Die Nutzung der Sende- und Programminfrastrukturen nationaler Rundfunkanstalten, damit journalistische Inhalte, welche von diesem Europäischen Rundfunk produziert werden, im Sendeplan der nationalen Rundfunkanstalten integriert werden können. Dies könnte z.B. beinhalten, in die täglichen Nachrichten der nationalen Sender im
Umfang von etwa 2-3 Minuten „Europäische Nachrichten“ zu integrieren.

● Ein europäisches Mediennetzwerk mit Nachrichten und Unterhaltungsformaten  einzusetzen. Sein Auftrag ist sowohl die sachlich-kritische Berichterstattung über europapolitische Themen von gesamteuropäischer Relevanz als auch eine Zusammenstellung europäischer Unterhaltungs- und Kulturformate, um ein breites Publikum zu erreichen. Zu diesem Zweck sollen außerdem Marktbefragungen
durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Europäische Mediennetzwerk nicht nur eine kleine Elite erreicht.

● Zur Gewährleistung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit dieser Berichterstattung einen gemeinsamen Fond zur Finanzierung des Europäischen Rundfunks einzurichten, der sich wiederum über einen Teil der Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den teilnehmenden Mitgliedstaaten finanziert. Länder ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten einen Geldbetrag, damit ihre
Bürgerinnen und Bürger das Europäische Mediennetzwerk nutzen können. Inhalte dieser Länder werden nach zusätzlichen Verhandlungen von privaten Anbietern bereitgestellt.

● Die Untertitelung der Inhalte bzw. Programmbeiträge des Europäischen Rundfunks in allen 24 offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union.

● Die Einrichtung einer digitalen Plattform, die neben audiovisuellen Inhalten auch zusätzliche Online-Formate bereitstellt. Diese digitale Plattform ist mit ausgleichenden Algorithmen versehen, um vielfältige Perspektiven zu verbreiten.

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Beschluss Position zur Demokratiebewegung in Hongkong

Bundeskongress, 13.10.19

Beschluss Position zur Demokratiebewegung in Hongkong

Beschluss im Wortlaut:

Wir sehen, dass weltweit Demokratie zunehmend, auch in verfestigen Demokratien, unter enormen Druck steht. Seit 70 Jahren stehen wir fest zu demokratischen und rechtsstaatlichen Werten, haben immer und werden weiterhin anti-demokratische Tendenzen verfolgen und kritisieren und Demokratisierungsbewegungen unterstützen.

Deshalb blicken wir dieser Tage auch besorgt nach Hongkong. Der wirtschaftliche Aufschwung in den vergangenen Dekaden in der VR China hat der politischen Führung repräsentiert durch die Kommunistische Partei Chinas und ihren Generalsekretär Xi Jinping außenpolitisches Gewicht gebracht. Dieses wird zunehmend aggressiv auch in den Verhandlungen mit anderen Ländern eingebracht, wie die expansiven Bemühungen im Zuge des Aufbaus einer neuen Seidenstraße oder dem Vorgehen im Pazifikraum zeigen.

An dem Konflikt in Hongkong offenbart sich jedoch auch, dass die aktuelle chinesische Regierung sich an alte Verträge und Spielregeln nicht mehr gebunden fühlt. Hier darf die EU nicht weiter zuschauen, wie das Prinzip ein Land, zwei Systeme zusehends von der VR China untergraben wird. Die EU bekennt sich in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) zur Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. In Artikel 3 heißt es
weiterhin, dass die EU gegenüber der übrigen Welt für diese Werte einsteht und diese fördert.

Wir fordern daher die Länder der EU auf, einheitlich und mit klarer Stimme Position für die Demokratiebewegung in Hongkong zu beziehen.

Beschluss Position zur Demokratiebewegung in Hongkong
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Europa bewegen

Bundeskongress, 13.10.19

Europa bewegen

Beschluss im Wortlaut:

Analyse

Bereits mit der Gründung der Jungen Europäischen Föderalist*innen in Deutschland und der transnationalen Organisation unseres Verbandes bildeten sich  Jugendbegegnungen und -austausche als zentrale Merkmale unserer Arbeit heraus. Europa erfahrbar und erlebbar machen, indem wir junge Menschen zusammenbringen und versuchen, Grenzen aufzulösen, war seither unser selbst formulierter Anspruch.

Mit dem Schengener Abkommen sind die stationären Grenzkontrollen zwischen Deutschland und den Niederlanden 1995 abgeschafft worden. In der Folge entfielen Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten der Europäischen Union wie an der deutsch-österreichischen Grenze ab dem 1. April 1998 und seit dem 21. Dezember 2007 an den Grenzen zu Tschechien und Polen. Der Grundstein z.B. für die deutsch-niederländische Zusammenarbeit, die seit über 50 Jahren immer weiter intensiviert und
gefestigt wird, wurde jedoch schon sehr viel früher gelegt.

1958 wurde zwischen Niedersachsen und den Niederlanden die erste und heute älteste EUREGIO ins Leben gerufen. Diesem Beispiel folgten wie in nahezu allen Grenzregionen Deutschlands beispielsweise auch die EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn ab 1993 mit der Verbindung der Grenzgebiete Deutschlands, Tschechiens und Österreich, die seit 2012 in der trinationalen Europaregion Donau Moldau eingebettet ist.

Die Europaregionen stehen dabei stellvertretend für besonders enge und freundschaftliche Beziehungen zwischen kommunalen Akteur*innen beiderseits der Grenzen. Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Bundesländern Bayern und Sachsen und der tschechischen Grenzregion wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) mit den Programmen INTERREG V-A Freistaat Bayern-Tschechische Republik und Freistaat Sachsen-Tschechische Republik gefördert. Mit dem deutsch-tschechischen Zukunftsfonds, dem deutsch-tschechischen Gesprächsforum und dem deutsch-tschechischen Jugendforum werden Völkerverständigung, kultureller, wissenschaftlicher, politischer und Jugendaustausch seit 1998 gefördert.

Diese Art des strukturierten und projektgebundenen Austauschs hat sich zum Ziel gemacht die Zivilgesellschaften beider Länder zu verbinden. Auf Regierungsebene gibt es seit 2015 einen Strategischen Dialog zwischen den Außenministerien beider Länder, ein Format, dass, trotz regelmäßiger Treffen, etwa auf bayerisch-tschechischer Ebene fehlt. Diese Beziehungen haben nicht zuletzt zu einer Vielzahl an europäischen, nationalen, Landes- und kommunalen Initiativen geführt, die die Staatsgrenze und unterschiedliche Landessprachen in ihrer Bedeutung für den Austausch von Waren,
Dienstleistungen und Arbeitskräften immer mehr in den Hintergrund treten lassen.

Die Grenzregion Schleswig-Holsteins zum europäischen Nachbarland Dänemark ist beidseitig besonders durch die institutionell organisierten Minderheiten geprägt. Die dänische Minderheit auf deutscher Seite wird hierbei einerseits durch die politische Partei „SSW – Südschleswigscher Wählerverband“ und den Verein „SSF – Sydslesvigsk Forening (Südschleswigscher Verein)“ repräsentiert. Der SSW ist als Minderheitenpartei von der Fünf-Prozent-Klausel ausgenommen und somit stetig im schleswig-holsteinischen Landtag vertreten. Ferner ist der SSW auch in einigen Kommunalparlamenten vertreten. In den kreisfreien Städten Flensburg und Kiel sowie den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde sowie Nordfriesland sind nicht nur der Apparat der Selbstverwaltung durch die dänische Minderheit geprägt, sondern auch die Verwaltungsapparate durch Mitglieder der dänischen Minderheit besetzt. Diese gesellschaftspolitische Verzahnung ist in dieser Form in der deutschen
Grenzregion einzigartig.

Zwar gehören faktische und stationäre Grenzen der Vergangenheit an, jedoch müssen wir nach wie vor erleben, dass die Grenze beispielsweise zwischen Niedersachsen und den Niederlanden sowie die Grenzen von Bayern zu Tschechien und Österreich in einzelnen Bereichen noch immer zu spüren ist. Als Hürden für eine konsequente Umsetzung der Idee einer europäischen Zivilgesellschaft in einem geeinten Europa offenbaren sich dabei nationale Unterschiede und historisch anders gewachsene Strukturen in den Ländern. Die auffälligsten Besonderheiten sind in den Bereichen der Raum-, Infrastruktur- und Entwicklungsplanung, bei der Berufsbildung und der
Anerkennung von Qualifikationen vorzufinden. Insbesondere grenzübergreifende Investitions- und Infrastrukturvorhaben werden durch Unterschiede im staatlichen Verwaltungsaufbau und die oft unzureichende Kenntnis der Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten im jeweils anderen Land gehemmt.

Gerade in wirtschaftlich und strukturell weniger stark aufgestellten Grenzräumen, wie etwa der Euroregion Pomerania im dünn besiedelten Grenzgebiet zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen, zeigt sich die Wirksamkeit gezielter und bedarfsorientierter Struktur- und Investitionsmaßnahmen. Nicht nur dringend benötigte Investitionen in die regionale und kommunale Infrastruktur, sondern auch konkrete Projekte zur Vernetzung beiderseits der Grenze, wie etwa die Möglichkeiten zum deutsch-polnischen Abitur oder die Initiierung eines grenzüberschreitenden Rettungsdienstes haben ihren Anteil am Aufleben dieses Grenzraums beigetragen.

Umso besorgniserregender erscheint in dieser Situation die drohende Umdefinierung von Grenzräumen auf Abschnitte von 25 km neben der Grenze, die ab dem  Förderzeitraum 2021 dazu führen könnte, dass große Teile der Region aus den jetzigen Maßnahmen herausfallen. Davon betroffen wäre beispielsweise der Kreis Mecklenburgische Seenplatte. Für erfolgreiche Projekte der Euroregion könnte dies eine Einbuße von zwei Dritteln der Fördersumme und somit das faktische Aus bedeuten.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Niederlanden hat europaweite Vorbildfunktion, denn sie konnte in den Jahrzehnten durch die fortschreitende europäische Einigung zahlreiche innovative Projekte ermöglichen, durch die die nördlichen Provinzen der Niederlande und das nordwestliche Niedersachsen ihre ehemalige Randlage fast vollständig abstreifen und sich zu einem gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum weiterentwickeln konnten. Ein maßgeblicher Erfolgsfaktor ist dabei, dass der Bedarf an Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften nicht allein aus nationalen Ressourcen gedeckt werden muss und so über die Grenzregion hinaus gesellschaftliche sowie ökonomische Strahlkraft entfalten kann.

Auch im Grenzraum bayerischer Wald ermöglicht es die EUREGIO im Rahmen von INTERREG die grenzüberschreitende Koordination, Planung und Entwicklung in politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Themenbereichen weiterzuentwickeln. So ist eine gemeinsame Erfolgsstrategie entstanden, um den bayerischen Wald als gemeinsames, grenzübergreifendes europäisches Kultur- und Naturerbe zu schützen, die Biodiversität auszuweiten und gleichermaßen attraktiv mitzugestalten. Weitere Vorteile ergeben sich im dünn besiedelten Grenzgebiet des bayerischen Waldes vor allem im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge, der polizeilichen Zusammenarbeit sowie bei Feuerwehren und Krankenhäusern. Vor allem in diesen Gebieten kann eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Lebensrealität der Bürger*innen grundlegend verbessern.

Vielmehr ist festzuhalten, dass auch im Bereich des Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftswesens eine enge Verknüpfung mit der dänischen Minderheit in der nördlichsten Grenzregion der Republik besteht. Diese spiegelt sich in Form von dänischen Schulen (Deutscher Abiturabschluss möglich), dänischen Sport-/Kulturvereinen sowie nicht zuletzt in der Hochschulkooperation Syddansk Universitet Sønderborg – Europa-Universität Flensburg wieder. Sowohl Niedersachsen und den Niederlanden als auch dem ländlichen Raum der deutsch-polnischen Grenzregion und im bayerischen Wald stehen große Herausforderungen bevor, die hauptsächlich durch den demographischen Wandel in ihrer jeweiligen Bevölkerung und der Fortentwicklung zu einer modernen industriellen Dienstleistungsgesellschaft ausgelöst wurden. Eine Erkenntnis, die wir bereits jetzt mit Sicherheit vertreten können, ist, dass diese Herausforderungen insbesondere in den Grenzregionen nicht allein mit
nationalen Lösungen überwunden werden können. Um diesen also angemessen begegnen zu können, werden Bildung und vernetzte Mobilität zentrale Instrumente sein, die jedoch eine noch intensivere Beschäftigung erfordern werden. Gerade Bildung und Mobilität können in der Verbindung zukunftsweisende Antworten zur spezifischen Grenzregion-Problematik liefern.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein elementarer Bestand fortschreitender europäischer Integration. Die JEF hat sich schon früh, nämlich 1950 in St. Germanshof, am Niederreißen der Grenzpfähle beteiligt, und sieht sich auch heute in dieser Tradition, wenn sie den Erhalt und weiteren Ausbau grenzüberschreitender Zusammenarbeit einfordern.

Forderungen

In diesem Sinne erscheint es daher sinnvoll, noch zielgerichteter und strukturierter als bisher an der Kompatibilität von Bildungswegen und Abschlüssen zu arbeiten, um Ungleichgewichte auf den Arbeitsmärkten auch über die Staatsgrenzen hinweg ausgleichen zu können.

Gerade in den Grenzregionen sollten knappe Ressourcen gebündelt und Menschen möglichst für Tätigkeiten beiderseits der Grenze ausgebildet werden. Damit dieses auch gelingen kann, sind wechselseitiger Spracherwerb und regelmäßige Kontakte zu einem frühen Zeitpunkt bspw. im Rahmen von Austauschprogrammen, Praktika im jeweiligen Nachbarland und andere Wege der Verständigung essentiell.

Auch wenn es bereits heute Projekte und Clusterbildung im Bereich der Hochschulzusammenarbeit der Grenzregionen gibt, muss diese Kooperation insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung weiter verstärkt werden. So sollte etwa die Verwaltungsschule in Hof deutsch-tschechische Austausche künftiger Beamt*innen fördern und organisieren. Aus den verschiedenen Kooperationen im Bereich des Bildungs- und Wissenschaftswesens wird deutlich, dass insbesondere im Bereich der Hochschulkooperation noch starker Verbesserungsbedarf im Bereich der
schleswig-holsteinischen/deutschen sowie dänischen Grenzregion besteht. So wird im Rahmen der Hochschulkooperation Syddansk Universitet Sønderborg – Europa-Universität Flensburg zwar ein doppelter Hochschulabschluss erworben, jedoch fällt eine europäische Rahmenrichtlinie, welche langen Linien im Zuge einer grenzübergreifenden Hochschulkooperation verfolgt werden sollen. So wird seitens der dänischen Seite stets die Marschrichtung verfolgt, dass ihre Vorgaben maßgeblich für die Hochschulkooperation ist und die deutsche Seite sich stets an diesen Vorgaben orientieren muss. Ferner werden staatliche Förderungen für grenzübergreifende Studiengänge seitens der dänischen Seite nicht ausgeschüttet. Ein kombiniertes System aus dem deutschen Bafög und der dänischen Förderung wäre ideal, um die hier entstandene Finanzierungslücke der sonstigen europäischen Förderungsprogramme zu schließen.

Für eine erfolgversprechende grenzübergreifende Zusammenarbeit ist die Mobilität ein entscheidender Faktor, so dass hierauf ein Arbeitsschwerpunkt liegen sollte. Die Belebung der Mobilität zwischen grenznahen Landesteilen setzt aber vor allem weitere Investitionen in die grenzübergreifende Infrastruktur voraus, oder eine Harmonisierung der Beförderungsentgelte. Zusammenfassend lässt sich die Erkenntnis ableiten, dass der grenzübergreifende ÖPNV zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern bisher ungenützte Potentiale bietet, dies gilt im Besonderen für die deutsch-dänische und deutsch-tschechische Grenzregion.

Allerdings steht der unzureichende Ausbau der grenzüberschreitenden Zugverbindungen sinnbildlich für eine mangelnde Kooperation im grenznahen
Raum. Symptomatisch für eine nur schleppend voranschreitende Zusammenarbeit ist darüber hinaus oftmals, dass Planungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Bewertungen auf beiden Seiten der Staatsgrenze getrennt voneinander und in Unkenntnis der Zuständigkeiten, Verfahren, Abläufe und Prioritäten im jeweils anderen Land erfolgen. Diese Problematik könnte jedoch damit überwunden werden, dass man durch Schaffung oder Benennung von Ansprechpartner*innen mit Koordinierungsfunktion für die Realisierung solcher Projekte benötigtes Wissen aufbaut und über das einzelne Vorhaben hinaus erhält, damit es für Anschlussprojekte nicht erneut aufgebaut werden muss.

In den Grenzregionen wird die Zivilgesellschaft besonders von den regionalen Entscheidungsträgern gefordert, da die Behörden nur in ihren eigenen Kompetenzgrenzen agieren können. Da der politische Wille oftmals an den sprachlichen und nationalen Grenzen endet, wird die praktische Arbeit auf die Zivilgesellschaft und Vereine abgewälzt.

Teilhabe und Öffentlichkeit gehören deshalb zu den wichtigsten Merkmalen moderner Demokratien. Eine fehlende grenzübergreifende Teilhabe und eine fehlende grenzübergreifende Öffentlichkeit wirken sich besonders in den Grenzregionen negativ auf das europäische Gemeinschafts- und Gesellschaftsgefühl aus.

Daher fordern wir als Junge Europäische Föderalist*innen, folgende Punkte zielgerichtet umzusetzen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nachhaltig zu fördern:

● Sich bei der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament dafür einzusetzen, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit in ihrer heutigen Gebietskulisse weiter mit ausreichenden europäischen Finanzmitteln, beispielsweise durch INTERREG und LEADER unterstützt wird.

● Auf beiden Seiten der Staatsgrenze dafür Sorge zu tragen, dass Qualifikationen und Berufsabschlüsse weitestgehend gegenseitig anerkannt werden, damit Arbeitskräfte  nicht nur aus nationalen Ressourcen generiert werden müssen.

● Sich mit den zuständigen Körperschaften der berufsständischen Selbstverwaltung und gegebenenfalls weiteren Institutionen, wie z.B. der Deutsch-Dänischen, Deutsch-Niederländischen, Deutsch-Polnischen oder Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer, auszutauschen, wie diese Anerkennung schnellstmöglich umgesetzt werden kann.

● Prüfen zu lassen, ob die wechselseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen dadurch erreicht oder erleichtert werden kann, dass Auszubildende zusätzliche Ausbildungsmodule im jeweils anderen Land absolvieren und dadurch zudem der Austausch untereinander sowie das Knüpfen von grenzüberschreitenden Kontakten gefördert wird.

● Bereits existierende Modelle europäischer Schulen, wie z.B. EUREGIO-Profilschulen, die deutsch-französischen Gymnasien oder das deutsch-luxemburgische Schengen-Lyzeum, in den Grenzregionen müssen stärker als bisher in grenzübergreifende Bildungskooperationen eingebunden werden, um die Lebenswirklichkeit des Nachbarlandes über frühe und regelmäßige Kontakte erfahrbar und selbstverständlich werden zu lassen. Zudem kann dadurch der Abbau von Sprachbarrieren unterstützt sowie die Durchlässigkeit grenzüberschreitender Systeme erhöht werden.

● Eine grenzüberschreitende Kooperation im Bereich der Wissenschaft an Hochschulen und Universitäten zu intensivieren, die Wissenschaftscluster wie sie beispielsweise im bayerischen Wald und den 30 damit verbundenen Universitäten in Deutschland, Tschechien und Österreich heute schon bestehen, auszuweiten oder die Voraussetzungen für solche Kooperationen zu schaffen.

● Informationsplattformen zu schaffen, um z.B. über Internetpräsenzen mit intelligenter Zweisprachen-Suche und prominenterer Verlinkung der Angebote, den faktisch bereits weitgehend einheitlichen Arbeitsmarkt als solchen erkennbar werden zu lassen und Arbeitnehmer*innen- sowie Unternehmer*innenmobilität zu fördern.

● Sich dafür einzusetzen, dass grenzübergreifende Planungs- und Realisierungsarbeiten bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen bestehender Strukturen noch besser koordiniert oder hierfür geeignetere Formen der institutionalisierten Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn gefunden werden können.

● Die Ausweitung von grenzüberschreitenden Flächen als „Europaschutzgebiete“, also Gebiete die auf Ebene der EU einem besonderen Schutz unterstehen, zu forcieren, um dadurch eine Verbesserung der Biodiversität durch grenzüberschreitende Managementstrukturen von Schutzgebieten, Biodiversitätspartnerschaften, Arten und Bodenschutzprojekte zu erreichen.

● Sicherzustellen, dass erfolgreiche Maßnahmen wie die Euroregion Pomerania in ihrem jetzigen Umfang bestehen bleiben können, ohne dass in künftigen Förderperioden Mittelkürzungen und Verkleinerungen der von Maßnahmen umfassten Regionen zu befürchten sind.

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Spitzenkandidatenprinzip – Situationsbewertung und Forderung

Bundeskongress, 13.10.19

Spitzenkandidatenprinzip – Situationsbewertung und Forderung

Beschluss im Wortlaut:

1. Die JEF Deutschland stellt fest, dass die Abweichung vom Spitzenkandidatenprinzip bei der Auswahl der Komissionspräsidentin einen Rückschritt für die Europäische Demokratie bedeutet und nicht unserem Verständnis des europäischen politischen Systems entspricht.

2. Die JEF Deutschland kritisiert, dass insbesondere die europäischen Parteien ihre Zusagen vor der Europawahl nicht eingehalten haben. Dies betrifft sowohl die Staats- und Regierungschefs, als auch die zugehörigen Europaparlamentarier, die die Kandidatin gewählt haben.

3. Die JEF Deutschland fordert weiterhin die Umsetzung eines Spitzenkandidatenprinzips für die Wahlen zum europäischen Parlament. Um das Prinzip rechtlich stärker zu verankern spricht sich die JEF Deutschland für einen europäischen Wahlkreis aus, in dem die europäischen Parteien mit Listen antreten können. Bei der nächsten Revision der europäischen Verträge sollte das Primat des europäischen Parlaments in der Wahl der Kommission und der Kommissionsspitze klar
festgesetzt werden.

Spitzenkandidatenprinzip – Situationsbewertung und Forderung
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