Bundesausschuss, 30.11.19
Europäischen Mindestlohn einführen!
Beschluss im Wortlaut:
Die Frage des sozialen Zusammenhaltes in Europa ist in Zeiten wachsender Ungleichheiten eines der zentralen Themen unseres Zusammenlebens in der Europäischen Union. Wir als Junge Europäische Föderalisten Deutschland bekennen uns dabei klar zu der Notwendigkeit einer verstärkten Integration auch im Bereich der Sozialpolitik, die bislang fast ausschließlich von den Nationalstaaten bestimmt wird. Diese Position verdeutlicht sich in unserer bestehenden Beschlusslage zu “Mehr Verbindlichkeit der Europäischen Säule Sozialer Rechte” vom 13.10.2018.
Die wirtschaftliche Integration Europas ist eine Erfolgsgeschichte, die dem Kontinent wachsenden Wohlstand gebracht hat. Der Aufbau eines gemeinsamen (Arbeits-)Marktes ging allerdings nicht einher mit dem Aufbau gemeinsamer Arbeitnehmer*innenrechte – obgleich Arbeitnehmer*innen einen wichtigen und unabdingbaren Teil jedes wirtschaftlichen Wachstums darstellen.
Ihre Rechte sollten daher selbstverständlicher Teil des gemeinsamen Binnenmarktes in der EU sein. Die Europäische Säule Sozialer Rechte gemäß Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ein Schritt in diese Richtung, dem allerdings nach wie vor die Verbindlichkeit sowie konkrete Ausgestaltung fehlt.
Leider müssen wir auch nach wie vor feststellen, dass wir von einer Angleichung der Lebensverhältnisse, die eines der zentralen Ziele europäischer Integration darstellt, weit entfernt sind. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, alle Mitgliedsstaaten der EU in sozialen Fragen gleich zu behandeln. Die Wirtschaftskraft, das Lohnniveau oder die Lebenshaltungskosten sind innerhalb der Europäischen Union teils sehr unterschiedlich.
Allerdings muss klar gemacht werden, dass Lohndumping auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen kein legitimes Mittel zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen ist. Das gilt sowohl innerhalb der Staaten als auch bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen. In jedem Mitgliedsstaat der EU muss daher ein Mindestmaß an sozialer Absicherung von Arbeitnehmer*innen gegeben sein. Da in etlichen europäischen Staaten die Tarifdeckungsraten rückläufig sind und der gewerkschaftliche Organisationsgrad abnimmt, ist hier eine gesetzgeberische Regelung notwendig.
Zahlreiche europäische Staaten besitzen bereits einen nationalen Mindestlohn. 22 der aktuell 28 Mitgliedsstaaten haben eine solche Regelung. Allerdings sind diese Mindestlöhne oftmals nur symbolische Akte und tragen nicht zu fairer und menschenwürdiger Bezahlung bei.
Die JEF Deutschland fordert daher
- Die Einführung eines ausreichend hohen Mindestlohns in allen Mitgliedstaaten.
- Eine Änderung der Verträge dahingehend, dass die Union in Fragen der Arbeitsentgelte eine geteilte Zuständigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 2 AEUV erhält.
- Eine konsequente Umsetzung der ab 2020 geltenden, modernisierten Entsenderichtlinie, damit gleicher Lohn am gleichen Ort für gleiche Arbeit unabhängig von der nationalen Staatsbürgerschaft des*r Arbeitnehmers*in gilt. Es gilt bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen entsprechend stets der Mindestlohn des Aufnahmelandes.
- Einen Sanktionsmechanismus seitens der Europäischen Kommission bei Nichteinhaltung der in den Punkten 1 und 3 genannten Regelungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der Artikel 258-260 AEUV sowie eine Einklagbarkeit dieser Rechte für Arbeitnehmer*innen.