Bundeskongress, 13.10.19
Spitzenkandidatenprinzip – Situationsbewertung und Forderung
Beschluss im Wortlaut:
1. Die JEF Deutschland stellt fest, dass die Abweichung vom Spitzenkandidatenprinzip bei der Auswahl der Komissionspräsidentin einen Rückschritt für die Europäische Demokratie bedeutet und nicht unserem Verständnis des europäischen politischen Systems entspricht.
2. Die JEF Deutschland kritisiert, dass insbesondere die europäischen Parteien ihre Zusagen vor der Europawahl nicht eingehalten haben. Dies betrifft sowohl die Staats- und Regierungschefs, als auch die zugehörigen Europaparlamentarier, die die Kandidatin gewählt haben.
3. Die JEF Deutschland fordert weiterhin die Umsetzung eines Spitzenkandidatenprinzips für die Wahlen zum europäischen Parlament. Um das Prinzip rechtlich stärker zu verankern spricht sich die JEF Deutschland für einen europäischen Wahlkreis aus, in dem die europäischen Parteien mit Listen antreten können. Bei der nächsten Revision der europäischen Verträge sollte das Primat des europäischen Parlaments in der Wahl der Kommission und der Kommissionsspitze klar
festgesetzt werden.