Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU

Bundesausschuss, 12.03.22

Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU

Beschluss im Wortlaut:

Die Europa-Union Deutschland und Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten, Wladimir Putin, auf das Schärfste. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung, über die dieser Krieg unsägliches Leid bringt, sowie auch all derjenigen, die sich in Russland und Belarus für Frieden, Demokratie und Freiheit einsetzen.

Die Gräuel des Krieges und das unermessliche Leid der Menschen in der Ukraine sind ein erneuter Tiefpunkt in der europäischen Geschichte und ein Rückschlag in den Bemühungen um eine dauerhafte Friedensordnung in Europa. Vor mehr als 70 Jahren haben sich mutige Frauen und Männer auf den Weg gemacht, nach den Schrecknissen zweier Weltkriege und des Nazi-Terrors ein neues Europa zu aufzubauen. Diese „vertiefte Gemeinschaft unter Völkern (…), die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren“, wie es im Vertrag zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1952 hieß, ist auf der Anerkennung der Freiheit und der Selbstbestimmung der Völker, von Demokratie und Menschenrechten gegründet.

Der Angriff Putins auf die Ukraine ist eine Absage an alles, wofür die europäische Idee steht, und daher eine Zeitenwende für Europa. Dieser Krieg ist ein Krieg gegen alle Menschen in Europa, die in Frieden leben wollen, und auch gegen eine liberale Weltordnung, die Demokratie und den Frieden in Europa und der Welt. Der Krieg bedeutet vor allem eine humanitäre Krise für alle Menschen in der Ukraine und daher müssen wir vornehmlich diesen Menschen jetzt helfen.

Der Schrecken des Krieges in der Ukraine macht andererseits die Notwendigkeit für die Weiterentwicklung und Stärkung der EU umso dringlicher. Langfristig bedeutet er, dass wir unsere europäische Friedens- und Sicherheitsordnung umgestalten müssen. Mit dem Angriffskrieg Russlands werden die Bündnis- und Zukunftsinteressen vieler europäischer Staaten neu geordnet: sie sehen ihre Zukunft jetzt noch viel mehr in der EU. Die EU als zentrale Friedensorganisation muss daher auch der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau eine realistische Beitrittsperspektive eröffnen. Außerdem müssen die Staaten auf dem Westbalkan, die bereits den Status eines Beitrittskandidaten oder potenziellen Beitrittskandidaten innehaben, gerade jetzt noch stärker an die europäischen Strukturen angebunden werden, um in absehbarer Zeit eine realistische Beitrittsperspektive zu erhalten.

Der Krieg mitten in Europa führt uns Bürgerinnen und Bürgern in der EU erneut vor Augen, dass der Zustand des friedlichen und konstruktiven Miteinanders keine Selbstverständlichkeit ist, sondern immer wieder neu errungen werden muss. Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte können am besten durch eine starke und handlungsfähige Europäische Union geschützt und bewahrt werden.

Im Hertensteiner Programm von 1946 heißt es „Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart seiner Völker, größer oder kleiner, zu sichern.“

Vor diesem Hintergrund fordern die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland:

  • die zügige Prüfung weiterer Sanktionen gegen den russischen Aggressor, um dessen Ressourcen zeitnah zu erschöpfen
  • die Fortsetzung der Bemühungen um eine Waffenruhe und echte Friedensverhandlungen auf allen Ebenen und mit aller Intensität;
  • humanitäre Hilfe vor Ort, Flüchtlingsaufnahme und eine Lebensperspektive für die geflüchteten Menschen in Europa;
  • weitere finanzielle Hilfen und Waffenlieferungen an die Ukraine;
  • eine enge politische Zusammenarbeit mit den legitim gewählten Regierungen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien für eine glaubwürdige EU-Beitrittsperspektive dieser Länder sowie für deren Anbindung an die europäische Wertegemeinschaft. Die sofortige Prüfung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durch die Europäische Kommission soll Priorität haben, um realistische Wege für diese Perspektive zu finden.
  • die Entwicklung und Umsetzung eines konkreten Plans zur zeitnahen Integration der Ukraine in weitere EU-Programme, zur schrittweisen Teilnahme am Binnenmarkt und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur engeren Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres;
  • die Entwicklung eines Wiederaufbauplans einschließlich eines EU-Fonds für die Ukraine für die Zeit nach dem Krieg;
  • Anklage aller Verantwortlichen dieses Angriffskrieges vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag;
  • Die Russische Föderation soll die Opfer dieses Angriffskrieges entschädigen;
  • weitere Verfolgung der Ziele: Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Stärkung des Außenbeauftragten (Vertretung bei den VN etc.) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes EAD, schrittweise Schaffung einer echten Verteidigungsunion, erster Schritt gemeinsame Beschaffung aller Waffensysteme (in enger Abstimmung mit der NATO), Stärkung des Europäischen Parlaments etc.
  • die Stärkung der gemeinsamen Sicherheitspolitik durch einen europaweit koordinierten Ausbau militärischer Kapazitäten mit kompatiblen Systemen, die den Übergang zu gemeinsamen Einsätzen erleichtern;
  • massive europaweite Investitionen in die Entwicklung von Energiespeichertechnologien, um mittelfristig die Abhängigkeit von Öl- und Gas exportierenden Staaten zu erreichen
  • die Schaffung eines Gemeinsamen Asylsystems mit solidarischem Verteilungsmechanismus und gemeinsamen Verfahren und Grenzmanagement;
  • eine Initiative für eine globale Koalition der Demokratien.
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Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!

Bundesausschuss, 12.03.22

Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!

Beschluss im Wortlaut:

Bereits 2003 sprach der Gipfel von Thessaloniki von einer europäischen Perspektive für den Balkan und damit letztendlich von seiner Integration in die Europäische Union (EU). Seitdem sind jedoch von den Ländern des Westbalkans nur Slowenien 2004 und Kroatien 2013 der Union beigetreten. Insbesondere durch den Angriffskrieg des russischen Präsidenten und seiner Regierung gegen die Ukraine wird erneut deutlich, dass Europa ein vereinter Kontinent werden muss. Denn die Bedrohung Russlands gilt ganz Europa und wird auch die Staaten des Westbalkans betreffen, sollte die russische Regierung ihre Aggressionen weiterverfolgen. Bereits jetzt übt sie Druck aus und nimmt Einfluss. Die EU-Mitgliedstaaten und die EU stehen daher in der Pflicht, endlich die ausreichenden notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Westbalkan vor der Erhöhung des russischen Drucks mit dem Ziel eines großrussischen Einflussgebiets zu schützen. Daneben ist seit Langem zu beobachten, dass die EU sowie die EU-Beitrittsperspektive, und damit auch die damit einhergehenden Versprechen, insbesondere unter jungen Menschen in den Staaten des Westbalkans an Glaubwürdigkeit verlieren. Das leistet auch der Gefahr einer Abkehr der pro-europäischen Ausrichtung Vorschub.
Die Erweiterung der EU war sowohl in der kroatischen als auch slowenischen Ratspräsidentschaft eine Priorität. Die aktuelle geopolitische Lage zeigt, dass dieser Fokus fortgeführt werden muss. Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland (JEF) und die Europa-Union Deutschland (EUD) bekräftigen und unterstützen die Vertiefung der Gespräche, um dem Westbalkan mit ehrlicher Absicht eine echte Beitrittsperspektive zu bieten.
Angesichts des stagnierenden und langsamen Prozesses zur Beitrittsperspektive für die sechs Länder der Westbalkan Region (Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Kosovo) fordern die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland daher von der Bundesregierung: gestützt auf den Beschluss der JEF vom 4. Oktober 2015:

  1. den Impuls für die gemeinsame europäische Entwicklung einer neuen Westbalkan-Strategie mit klaren Stufen und Zielen,
  2. die Verleihung des Kandidatenstatus für Bosnien-Herzegowina und Kosovo, die Aufnahme von Verhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien, sowie die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Serbien und Montenegro, wobei die Einleitung von weiteren Beitrittsschritten in Einklang mit ambitionierten Reformen innerhalb der Staaten erfolgen sollte,
  3. konkrete Beitrittsperspektiven und klar definierte Zwischenschritte für alle Westbalkan-Staaten,
  4. Anreize für stärkere intraregionale Kooperation des Westbalkans, etwa durch die gezielte Förderung gemeinsamer, grenzübergreifender Infrastrukturprojekte,
  5. verstärkte Möglichkeiten für die Jugend der Westbalkan-Staaten, in der EU zu studieren, vorübergehend zu arbeiten und mit europäischer Unterstützung Start-ups in ihren Heimatländern zu gründen,
  6. die Einbettung der neuen Westbalkan-Strategie in eine neue EU-Strategie der offenen Integration, die es Staatengruppen erlaubt voranzuschreiten, ohne andere EU-Mitglieder dauerhaft von den gemeinsamen Projekten auszuschließen,
  7. eine weitere finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen, insbesondere von Jugendstrukturen, in den Ländern des Westbalkans, um sie in ihren Bemühungen im Aufbau einer wehrhaften Demokratie zu stärken.
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Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

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Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

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Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Bundesausschuss, 07.11.20

Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Beschluss im Wortlaut:

Pressefreiheit ist ein zentraler europäischer Wert und ein fundamentaler Baustein einer gesunden Demokratie. Wie die Studie MPM2020, welche im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt wurde, aufzeigt, bestehen erhebliche Mängel an den Mediensystemen der Mitgliedsstaaten.

Wie die Studie ergeben hat, bestehen fundamentale Mängel bei dem Schutz von Journalisten, wie die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowakische Journalist Ján Kuciak gezeigt haben, einem pluralistischen Medienmarkt, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Griechenland, wo große Teile der Medienlandschaft

Großkonzernen mit diversen anderen Geschäftsinteressen gehören, der politischen Unabhängigkeit von Medien, Sozialer Inklusion und den Herausforderungen der Digitalen Dimensionen. Diese Mängel gefährden eine unabhängige Berichterstattung und somit die Vierte Säule der Demokratie, wie auch in Deutschland durch die Wiederkehr des NS-Propagandabegriffs “Lügenpresse“ in den Sprachgebrauch zu sehen ist. Daher muss die Europäische Union auf diese Probleme eingehen. Es ist nun an der Zeit, ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen und die JEF Europe-Kampagne “Democracy Under Pressure” durch eine eindeutige Beschlusslage zu ergänzen.

Daher fordern wir:

  • eine konsequente Fortführung der Verfahren wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit.
  • eine regelmäßigere Vergleichsstudie zum Stand der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission.
  • dass die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten die globale Pressefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Schutz von Journalist*innen vor Hass und Hetze, insbesondere im Internet, konsequent zu gewährleisten.
  • die Unabhängigkeit von Journalismus, insbesondere dem investigativen Journalismus, sicherzustellen.
  • Monopolisierungstendenzen in der Medienwirtschaft durch das Kartellrecht entschlossen entgegenzutreten. 
  • die Einführung eines europäischen Forschungsfonds zur wissenschaftlichen Identifizierung und Untersuchung neuer Geschäftsmodelle für Medien.
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Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Bundesausschuss, 07.11.20

Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Entwicklungspolitik sollte nicht nur als Reparaturbetrieb für akute Probleme gesehen werden, sondern auch als Engagement für eine bessere Zukunft der Menschheit. Wir sind überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichheit sowie die Achtung der Menschenwürde unser aller Handeln, auch im Internationalen, leiten muss.

Gerade die JEF mit ihrem Bekenntnis zum Weltföderalismus muss deshalb in diesem Politikbereich ein dauerhaftes friedliches weltweites Zusammenleben anstreben. Internationale Zusammenarbeit und interkultureller Austausch sollte daher stets dem Wohle aller dienen. Damit ist die Verbesserung sowohl der rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen als auch der kulturellen Lebenssituation von Menschen auf der gesamten Erde und gerade auch zukünftiger Generationen gemeint. Europäische Entwicklungszusammenarbeit sollte sich in diese Zielsetzung eingliedern und multidimensional angegangen werden. Welche Aspekte dabei von besonderer Relevanz sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.

Demokratie stärken!

Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlagen für Frieden, Wohlstand (im Sinne des Human Development Index) und Gerechtigkeit. Um diese Grundlagen zu ermöglichen, sollte die Europäische Union den politischen Wandel in diese Richtung weltweit stärker unterstützen. Diese zu stärken sollte Kern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU sein.

Als föderalistischer, demokratisch organisierter Jugendverband setzen wir uns daher nicht nur in Europa, sondern weltweit dafür ein, dass demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche

Prinzipien aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Grundgedanke demokratischer Politik ist, Menschen an der Ausgestaltung ihrer eigenen Zukunft gleichermaßen zu beteiligen. Dies funktioniert in besonderer Weise durch Ownership, dass also Menschen sich die Zukunft ihrer Region zu eigen machen. Die EU sollte sich daher im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einerseits für freie und faire Wahlen, darüber hinaus aber auch für die Stärkung partizipativer Instrumente und einer aktiven Einbindung der Gesellschaft einsetzen.

Demokratie erfordert auch Rechtsstaatlichkeit, um die Gleichheit der Menschen zu garantieren, Menschenrechte zu verteidigen, Minderheiten zu schützen und ein vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen. Zudem wird die Gefahr von Korruption, Verfolgung und Enteignung verringert.

In all ihren Bemühungen muss stets das Wohl und die Würde jedes einzelnen Menschen, als Baustein einer Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die unterschiedlichen Rollen, Funktionen und Zugehörigkeiten, die jede*r Einzelne in sich vereint, erkannt und respektiert werden. Keinesfalls sollte von der Existenz homogener Gruppen ausgegangen werden, was auf Grund der Unkenntnis der Geschichte anderer Länder häufig geschieht. Gerade benachteiligte Gruppen sollten nicht aus dem Blickfeld der Entwicklungspolitik geraten, auch um zukünftigen Konflikten vorzubeugen.

Multilateralismus leben!

Multilaterale Zusammenarbeit, als Grundprinzip internationalen Handelns, das versucht alle Staaten in ein System gegenseitiger Rechte und Pflichten einzubinden, ist die Grundbedingung einer internationalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Das Prinzip der Gleichheit, das Multilateralismus unterliegt, sollte folglich auch Entwicklungszusammenarbeit leiten.Die Anerkennung der Gleichheit aller Staaten in einem system des Multilateralismus hilft, dass kleinere Länder bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als positives Beispiel ist die African Development Bank zu nennen, an der sowohl Industriestaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung Afrikas leisten wollen, als auch die afrikanischen Länder selbst beteiligt sind.

Um den Multilateralismus zu stärken, sollte die Europäische Union eine engere Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Organisationen anstreben, um nachhaltig Vertrauen zu den Menschen vor Ort aufzubauen und vor allem um auf die regionalen Herausforderungen einzugehen und regionale Entwicklungschancen zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich die Europäische Union auch in den internationalen Organisationen, wie der Weltbank, den diversen UN-Organisationen etc., für eine Stärkung des Multilateralismus einsetzen und auf eine gute Repräsentation der Entwicklungsländer achten.

Vom Klimawandel besonders betroffene Regionen besonders unterstützen!

Angesichts des Klimawandels sind Länder des globalen Südens von dessen Auswirkungen am stärksten betroffen. Für diese besteht auf Grund der Änderungen der klimatischen Rahmenbedingungen insbesondere ein immenser Anpassungsdruck auf die lokale Landwirtschaft. Diese aber ist oft Grundlage jeglicher menschlicher Zivilisation. Gerade Entwicklungsländer benötigen Landwirtschaft, die meist vor allem aus Subsistenzwirtschaft besteht, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne auf unsichere Kapitalzufuhr angewiesen zu sein. Die Europäische Union sollte deshalb in Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern kurzfristig die lokale Landwirtschaft unterstützen und langfristig dafür sorgen, dass deren Waren sowohl auf dem heimischen Markt sowie dem europäischen Exportmarkt wettbewerbsfähig sind, dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekt berücksichtigt werden.

Wichtig ist hier vor allem aber auch, dass bereits bestehende, international vereinbarte Klimaschutzabkommen weiter durchgesetzt und aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten daher nur Projekte gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Dabei muss die EU ihrer Verantwortung, Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen, nachkommen.

Darüber hinaus wird im Zuge des Klimawandels und des technischen Fortschritts die Vorhersage von Naturkatastrophen sowohl immer wichtiger als auch immer genauer. Den lokalen Akteur*innen sollten die Ergebnisse von Frühwarnsystemen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden und sie sollten dabei unterstützt werden, Katastrophenfrühwarnsysteme aufzubauen. Im Zuge dessen sollte auch die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern auf dem Programm stehen.

Nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern!

Da der Entwicklungszusammenarbeit nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, sollte es nicht zwanghaft darum gehen, vorrangig die ärmsten Länder zu unterstützen. Mittel sollten eher dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Mehrwert für die Menschen vor Ort liefern. Diese Erfahrungen nachhaltiger Zusammenarbeit können dann als Katalysator und Vorbild für die Entwicklung weiterer Regionen dienen.

Um eine nachhaltige lokale Wirtschaft zu fördern, sollte vor allem in Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden, um moderne Formen des Wirtschaftens zu ermöglichen. Nachhaltigkeit, sowohl im ökologischen als auch ökonomischen Sinne, muss für diese Investitionen selbstverständlich sein. Der Ausbau der Infrastruktur etwa sollte sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten und auch von dieser sinnvoll genutzt werden können. Der Bau einer Autobahn bei einer kaum vorhandenen Motorisierung der Bevölkerung oder der Bau eines Staudammes zur Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Stromnetz sind einleuchtende Gegenbeispiele.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entwicklung eines Landes ist die Förderung der praxisorientierten Ausbildung sowie die allgemeine Verbesserung des Bildungssystems, das dabei noch Defizite aufweist.

Diese würde auch Innovationen in diesen Volkswirtschaften erleichtern. Durch die relativ junge Bevölkerung, das Fehlen von alten ökonomischen Strukturen und die dynamische Verstädterung in den Entwicklungsländern besteht viel Potenzial für neue, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem in diesen Bereichen kann viel von den sich entwickelnden Volkswirtschaften gelernt und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Ein Beispiel ist die starke Verwendung des mobilen Bezahlens in einzelnen Ländern des globalen Südens über Mobiltelefone, welche dort deutlich früher als in den Industriestaaten praktisch angewandt wurde. Die Erleichterung des Marktzuganges und länderübergreifenden Beteiligungen an Unternehmen wäre ein Weg der praktischen Umsetzung dieser Überlegung.

Kulturellen Austausch stärken!

Verstärkte internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt stehen in keinem Widerspruch zueinander. Vielmehr ermöglicht gerade eine solche interregionale und kulturübergreifende Kooperation erst, die Grenzen des eigenen Bekannten zu überwinden und Respekt und Achtung für den einzigartigen kulturellen Schatz dieser Erde aufzubringen.

Die verstärkte Förderung internationaler Austauschprogramme nach dem Vorbild von Erasmus+ mit Entwicklungsländern ist für ein besseres globales Verständnis notwendig. Hierbei sollte insbesondere der Süd-Nord-Austausch gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet auch die Förderung internationaler Bildungsprogramme ein wichtiges Instrumentarium, um gerade jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen, gegenseitig voneinander zu lernen und letztlich auch internationale Freundschaften zu schließen.

Die Vergabe von zeitlich begrenzten Arbeitsvisa könnte zudem einen Know-How-Austausch sowie den Aufbau von Kapital in Entwicklungsländern fördern. Zudem müssen lokale Partner und Angestellte in der Entwicklungszusammenarbeit fair bezahlt werden.

Zivilgesellschaft fördern und junge Menschen stärken!

Lokale politische und zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger Bestandteil friedlicher und lebendiger Gesellschaften und sollten daher in einem multidimensionalen entwicklungspolitischen Ansatz berücksichtigt, einbezogen und gestärkt werden. Die Stärkung und Etablierung dieser Initiativen sollte daher auch Ziel einer modernen Entwicklungspolitik sein. In dieser Zusammenarbeit sollte die EU daher vor allem auch ein solches Engagement, sowohl in Europa als auch in anderen Regionen, direkt fördern, entwicklungspolitische Instrumente gemeinsam mit den Einwohner*innen entwickeln und diese verstärkt beteiligen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mittel und Maßnahmen effektiv sind, indem sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade jungen Menschen echte Repräsentation, Beteiligung und Einflussnahme zu ermöglichen, damit sie eigene Perspektiven auf ihre Heimat entwickeln und die Zukunft in ihrer Region selbst gestalten können.

Die Einbeziehung und Förderung junger Menschen müssen mit einer besseren finanziellen Ausstattung und Qualität öffentlicher Bildungssysteme einhergehen.

Mit starker und einheitlicher europäischer Stimme sprechen – institutionelle Anforderung an die EU und finanzielle Umstrukturierungen

Wie auch im Bereich der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, gilt ebenfalls in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dass die EU hier mit einer Stimme sprechen muss. Nur durch konsistentes und zielorientiertes Vorgehen, das sich an Europäischen Werten orientiert, kann die EU das Ziel, weltweit allen Menschen ein gutes, freies und gerechtes Leben zu ermöglichen, effektiv erreichen. Damit dies gelingt, bedarf es jedoch einiger institutioneller Reformen.

  1. Die Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer sollte gesamteuropäisch koordiniert werden und gemeinsamen Leitlinien folgen, die sich ergänzen, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen. Dabei soll die EU selbst verstärkt Akzente setzen und bestehende Partnerschaften und Strukturen mittelfristig harmonisieren. Im Fokus muss dabei immer die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen, um koloniale Muster zu überwinden und Programme im Sinne der Partnerländer zu ermöglichen. 
  2. Die Koordination dieser gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik sollte daher in die geteilte Kompetenz der*des Hohen Vertreter*in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), des Europäischen Auswärtigen Diensts und der*des Kommissar*in für internationale Partnerschaften fallen. 
  3. Konkrete regionale Partnerschaften sollen nach dem Vorbild von Städtepartnerschaften aufgebaut werden. 
  4. Aus finanzpolitischer Sicht sollte der Europäische Entwicklungsfonds in den Mehrjährigen Finanzrahmen eingegliedert werden. Dadurch würde dieser auch unter die strenge demokratischen Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Europäischen Parlaments fallen. 
  5. Einheitliche Vergaberichtlinien sowie die transparente Vergabe von Mitteln müssen das Risiko von Korruption verringern. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen die völkerrechtlich im Rahmen der Vereinten Nationen definierten 0,7% des Bruttoinlandsproduktes nicht unterschreiten. 
  6. Für den besseren Schutz von Menschenleben sollte die humanitäre Hilfe konsequent von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt und von Sanktionen ausgenommen werden.

Die Werte, die die EU nach außen vertritt, muss sie auch selbst leben. In Bezug auf partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Multilateralismus sollte sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der zentrale Lackmustest in diesem Bereich ist die Entwicklungspolitik, da hier ein Machtgefälle vorliegt. Somit wird deutlich, ob Zusammenarbeit oder die Durchsetzung eigener, kurzfristiger Interessen überwiegt.

 

 

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Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Bundesausschuss, 07.11.20

Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Beschluss im Wortlaut:

Der Diktator Alexander Lukaschenko ist seit 26 Jahren an der Macht und hat Belarus bereits im November 1996 durch ein gefälschtes Verfassungsreferendum in einen autoritären Staat umgewandelt. Seit der letzten Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 steht Lukaschenko unter massivem Druck, da er einen Sieg mit großer Mehrheit für sich in Anspruch nimmt, während ihm die Opposition offensichtlichen Wahlbetrug vorwirft. Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit bereits angekündigt, das Ergebnis der Wahl nicht anzuerkennen und Sanktionen zu verhängen.

Wir als Bürger*innen Europas fordern die Europäische Union dazu auf, ihre Augen vor diesem Regime nicht zu verschließen und weiterhin Druck auf Lukaschenko auszuüben. Als Junge Europäische Föderalist*innen beobachten wir die Brutalität und Gewalt, mit der gegen friedliche Demonstrant*innen vorgegangen wird, mit großer Sorge und fordern die Verantwortlichen der EU dazu auf, eine dauerhafte und tragfähige Strategie zu entwickeln, um die Demokratisierung in Belarus durch die EU und ihre Mitgliedsländer zu unterstützen.

Die aktuell in den Fokus gerückte Beobachtung der Situation in Belarus darf dabei nicht nur temporärer Natur sein. Wir müssen uns auch langfristig für ein demokratisches, friedliches, freies und weltoffenes Belarus als Teil Europas einsetzen.

Ziel muss es sein, so lange passende Sanktionen gegen diejenigen in Belarus zu verhängen, die für die Gewalttaten an friedlich Demonstrierenden mit verantwortlich sind, vor allem auch gegen Lukaschenko selbst, bis es zu echten Veränderungen im Land kommt. Die Europäische Union muss mittels einer abgestimmten und einheitlichen Außenpolitik Lukaschenko dazu drängen, die politisch Inhaftierten freizulassen und freien sowie fairen Wahlen in Belarus mit unabhängigen Beobachter*innen zuzustimmen.

Unsere Vision von den Vereinigten Staaten von Europa ist darauf ausgerichtet, dass wir uns als Junge Europäische Föderalist*innen auch nach Außen für den Schutz und die Verbreitung der europäischen Grundwerte einsetzen. In diesem Sinne ist es unsere Verantwortung als Europäer*innen, dem belarusischen Volk Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu geben!

Als Junge Europäischen Föderalist*innen zeigen wir uns solidarisch mit den friedlich Demonstrierenden und wollen einen Beitrag dafür leisten, dass Demokratie sowie grundlegende Menschenrechte in Belarus gewährleistet werden können.

Wir akzeptieren einen diktatorischen Staat innerhalb Europas in keiner Weise und werden weiterhin in vollem Umfang die Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite offenlegen.

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Gemeinsames Vorgehen Corona

Bundeskongress, 11.11.20

Gemeinsames Vorgehen Corona

Beschluss im Wortlaut:

Seit Beginn des Jahres 2020 breitet sich SARS-CoV-2 in der Welt aus, wodurch sich die größte Pandemie seit der Spanischen Grippe entwickelte. Die rasche Verbreitung des Virus führte zu erheblichen Beschränkungen von Freiheitsrechten der Bevölkerung und zum größten Wirtschaftseinbruch seit dem zweiten Weltkrieg. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vermochten es nicht, solidarisch und gemeinschaftlich gegen das Virus vorzugehen und sich gegenseitig Hilfe zu leisten.

Zunächst breitete sich das Virus ungehindert aus, bis die Nationalstaaten zum Teil sehr unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Es entstand ein Flickenteppich von Regelungen und unabgestimmten und unkoordinierten Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, wie etwa gegenseitige Einstufungen als „Risikogebiete” nach zum Teil ganz unterschiedlichen Maßstäben.

Anstatt die vorhandene Infrastruktur auf europäischer Ebene, nämlich das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einzubinden, hat im März 2020 das deutsche Robert-Koch-Institut etwa pauschal die französische Region „Grand Est,” die flächenmäßig größer als die Niederlande oder die Schweiz ist zu einem Risikogebiet erklärt, obwohl tatsächlich nur ein kleiner Teil dieser Region überdurchschnittlich von der Verbreitung des Virus betroffen war.

In der Folge wurde eine der wesentlichsten Säulen der Europäischen Union und für europäische Bürger*innen das offenkundigste Zeichen der europäischen Einigung, nämlich der sogenannte Schengen-Acquis beeinträchtigt. Seit dem 26. März 1995 waren die Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums weggefallen, sodass wir bis zur SARS-CoV-2-Pandemie auf nunmehr 25 Jahre weitestgehend freien Grenzverkehr für Waren und Personen zurückblicken konnten. Ohne Absprache mit den europäischen Partnern wurden ab dem 16. März 2020 durch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Nachbarländer wieder dauerhafte Grenzkontrollen eingeführt und es wurden zahlreiche wichtige Grenzübergänge vollständig geschlossen. Das Übertreten der „grünen Grenze“ wurde unter Strafe gestellt.

Während der Flüchtlingskrise und für wenige Wochen dauernde Großereignisse gab es in den letzten 25 Jahren wieder Grenzkontrollen. Auch wenn wir diese Grenzkontrollen scharf zurückweisen (siehe Beschluss “Zurück zu Schengen” des Bundesausschusses der JEF Deutschland vom 30. November 2019), so waren diese bei weitem nicht so einschneidend wie die Grenzkontrollen und vor allem Grenzschließungen während der Coronakrise.

Die starke Einschränkung der Personenfreizügigkeit, und die Verletzung des Rechtes auf Nichtdiskriminierung führte dazu, dass besonders EU-Bürger*innen in Grenzregionen starke negative Auswirkungen zu spüren bekamen. Über die staatlichen Fehlgriffe hinaus, kam es zu Anfeindungen in Form von verbalen und tätlichen Beleidigungen zwischen den Bürger*innen untereinander. Die politische Grenzschließung wurde als Symbol verstanden, alte Ressentiments wieder aufleben zu lassen und diese im Alltag auszuleben. Hierbei wurden auch Pendler*innen, die gerade im Gesundheitswesen wichtige Arbeit leisteten, aufgrund banaler Erkennungsmerkmale, wie eines Autokennzeichens des Nachbarlandes verbal und non- verbal attackiert. Diese Maßnahmen im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie haben nachhaltig zur Vergiftung des Klimas mit unseren Nachbarländern, insbesondere in den Grenzregionen zu Frankreich und Luxemburg, geführt. Drei der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, nämlich der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und vor allem die Personenfreizügigkeit, wurden massiv beeinträchtigt.

Ein solch unverhältnismäßiger Eingriff in Europäische Werte und Rechte der Bürger*innen ist jedoch auch durch eine Krise wie die SARS-CoV-2-Pandemie nicht zu rechtfertigen. Die Jungen Europäischen Föderalist*innen erkennen ausdrücklich an, dass Abstandsregeln sowie Kontakt- und Hygieneregeln notwendig sind, um die Krise zu bewältigen. Insgesamt dürfen die politischen Maßnahmen nicht in der Aushöhlung oder Missachtung der gemeinsamen politischen Errungenschaften münden und dürfen sich deshalb nicht an politischen Grenzen orientieren, die nur ein historischer Strich in der Landschaft sind. Vielmehr müssen sie sich an dem tatsächlichen epidemiologischen Geschehen orientieren. Daher verbieten sich Grenzschließungen und Unilateralismus von sich aus.

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen fordern daher:

  • Die Bekämpfung einer globalen Pandemie kann nur durch gezielte und koordinierte Aktionen erreicht werden. Eine eigene Kompetenz auf EU-Ebene ist daher unerlässlich.
  • Nationale Alleingänge müssen unterbleiben, um nicht die in der 70-jährigen Friedensgeschichte der EU zugeschütteten Gräben wieder aufzureißen, und durch solidarisches Handeln gemäß der Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon ersetzt werden.
  • Eine Bewertung von Risikogebieten sollte europaweit einheitlich durch das ECDC vorgenommen werden und als Maßstab für regionale und lokale Maßnahmen dienen. Risikogebiete sollten in einer einheitlichen Größenordnung, nämlich den NUTS-3-Regionen, ausgewiesen werden.
  • Die Kompetenzen des ECDC müssen ausgeweitet werden und die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden, sodass dieses in Zukunft EU-weite Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie veranlassen und nationalen Regierungen konkret Hilfe leisten kann.
  • Grenzschließungen und somit eine Verletzung des Schengen-Abkommens und der damit verbundenen Freizügigkeit dürfen keine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sein. Die Jungen Europäischen Föderalist*innen werden gemäß dieser Forderung im Falle erneuter pandemiebedingter Grenzschließungen der Bedeutung des Schengen-Acquis für die Europäische Union angemessenen Aktionen (Demonstrationen, Protest-Aktionen, etc.) durchführen und sich öffentlich deutlich gegen einen solchen Eingriff positionieren.
  • Abstandsregeln sowie Kontakt- und Reisebeschränkungen dürfen sich nicht am Kriterium der Staatsangehörigkeit orientieren und müssen diskriminierungsfrei anhand objektiver Kriterien bestimmt werden.
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Lasst Europa nicht im Regen stehen

Bundeskongress, 11.10.20

Lasst Europa nicht im Regen stehen

Beschluss im Wortlaut:

In welchem Europa wollen wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten leben? Grundlegende Selbstverständlichkeiten, mit denen wir als Generation in der europäischen Lebensrealität aufgewachsen sind, stehen aktuell in Frage. Für uns ist klar: Europa ist unsere Vergangenheit, unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Europäische Solidarität – das beobachten wir immer öfter – erweist sich dabei allzu oft als nicht krisenfest und die EU sich in zentralen Fragen als nicht ausreichend handlungsfähig. So reagiert die EU beispielsweise nach wie vor nicht wirksam darauf, dass in einigen Mitgliedstaaten europäische Werte klar verletzt wurden, indem Rechtsstaatlichkeit zunehmend abgeschafft und Demokratie ausgehöhlt wurde. Besonders in zentralen Politikbereichen, können sich die EU-Mitgliedstaaten mangels eines gemeinsamen Verständnisses seit Jahren nicht auf die notwendigen Reformen einigen.

Große aktuelle Herausforderungen, wie die Corona-Krise, der Klimawandel, die Asylpolitik sowie eine zunehmende wirtschaftlich-soziale und kulturelle Spaltung des europäischen Kontinents und der weltweite neue Nationalismus und Autoritarismus, sind Herausforderungen, die ein geschlossenes, starkes und gemeinsames Handeln der EU und ihrer Mitgliedstaaten verlangen. In einer Welt, in der Multilateralismus und eine regelbasierte internationale Ordnung keine Selbstverständlichkeit mehr sind, brauchen wir die Europäische Union, die diese multilaterale Ordnung verteidigt und vorantreibt.

Die EU ist dafür institutionell nur unzureichend ausgestattet. Es ist dabei im Wesentlichen nicht “die EU”, die hier versagt. Es sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Reformen lange gescheut haben oder sich nicht einigen können oder wollen und sich bei Krisen noch viel zu häufig lieber in ihre eigenen nationalstaatlichen Grenzen zurückziehen anstatt ein europäisches und allgemeines Interesse zu verfolgen. Um dieses Phänomen auflösen zu können,

muss das langfristige Ziel eine Reföderalisierung Europas sein. Nur so kann das Problem einer gegenseitigen Blockade der Akteure verhindert werden, um durch klare Neuverteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen Ebenen originär europäische Lösungen hervorzubringen. Die nationalen Alleingänge während der Corona-Pandemie haben nochmal in aller Deutlichkeit unterstrichen, wie entscheidend eine klare Kompetenzverteilung für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union ist.

Für die Zukunft Europas und nicht zuletzt den Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa als die durchdachte Antwort auf europäische Herausforderungen, ist es deshalb entscheidend, dass jetzt das Fundament Europas, als gemeinsame, solidarische und wertebasierte EU, bewahrt und gesichert wird.

Es bedarf dringender Reformen, die die Handlungsfähigkeit und Funktionalität der EU verbessern. Nur dann können ebenfalls wichtige, zukunftsgerichtete Reformen in den konkreten Politikbereichen, zum Beispiel der europäischen Asyl- und Migrationspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik oder Klimapolitik erfolgreich sein und nachhaltig Bestand haben. Das Ziel muss ein Europäischer Bundesstaat sein, der nicht nur unserem Verständnis von Föderalismus entspricht, sondern auch gemeinsamer und handlungsfähiger ist und damit anhand progressiver Reformschritte die Vision der Vereinigten Staaten von Europa vollendet.

  1. Eine neue Gemeinsamkeit schaffen

Wir fordern deshalb, dass die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten, untereinander ein neues gemeinsames Verständnis über den Charakter der EU und ihren zukünftigen Weg und ihre Ausgestaltung zu finden, verstärkt werden. Nur wenn es gelingt, dass zwischen Ost- und Westeuropa sowie Nord- und Südeuropa ein neues gemeinsames Verständnis über gemeinsame europäische Themen entsteht, können politische Reformen nachhaltig Bestand haben.

Die letzten Monate haben einmal mehr gezeigt, dass Verhandlungen, in denen einzelstaatliche Interessen Priorität erhalten, zum Nachteil aller ausgehen. Vor allem bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU darf das Interesse Einzelner nicht über dem allgemeinen Interesse der europäischen Bürger*innen stehen. Daher fordern wir hier seit Jahren eine Änderung des Systems, eine Abkehr vom Netto-Zahler-Empfänger-Narrativ und die Einführung europäischer Steuern.

Zur Schaffung einer neuen Gemeinsamkeit ist es wichtig, die demokratische Zivilgesellschaft und alle Bürger*innen mit einzubeziehen: Europa ist mehr als eine Zusammenarbeit nationaler Regierungen. Wir brauchen Formate, durch die wir Bürger*innen aktiv beteiligen, um eine andere Sichtweise auf europäische Themen zu bekommen und um nicht nur einzelstaatliche Interessen auf europäischer Ebene repräsentiert zu sehen. Gerade Bürger*innen in den Ländern, in denen nationalistische Regierungen demokratische und liberale Prinzipien zunehmend unterminieren, haben es verdient, dass sie einbezogen werden. Wo nationale Regierungen dem nicht nachkommen, ist es Aufgabe der EU deren Rechte zu schützen, Europäische Werte einzufordern und pro-europäische Haltung und Zukunftschancen einzubeziehen. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet eine Chance, genau dies zu tun. Sie darf nicht zur Zuhör-Übung verkommen, sondern muss sich den großen Fragen widmen und deshalb auch weitreichende Vorschläge zu Vertragsänderungen machen können.

Um ein tatsächlich geeintes Europa zu schaffen, müssen europäische Bürger*innen nicht nur in die Gestaltung Europas einbezogen werden, sondern wir wollen auch allen Menschen in Europa das Gefühl geben, aktive europäische Bürger*innen zu sein. Dafür brauchen wir ein europäisches Gemeinschaftsgefühl, das uns vereint und miteinander verbindet; eine europäische Identität, die durch Bildung und Austausch gefördert und gefordert werden muss. Vor allem brauchen wir auch gemeinsame Debatten und Diskussion und damit eine europäische Öffentlichkeit.

  1. Grundlegendes sichern, Reformen mutig angehen!

Die Mitgliedstaaten der EU sollten auch den Mut haben, strukturell und institutionell voranzugehen.

Wir fordern, dass nach Jahren des Stillstands endlich Reformen der institutionellen Ausgestaltung der EU angegangen werden. Es ist offensichtlich, dass in einer EU, in der einzelne Mitgliedstaaten stetig die gemeinsamen Interessen der Vielen ausbremsen können, die Handlungsfähigkeit abnimmt. Schon seit Jahren fordern wir deshalb die flächendeckende Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, die von einer Stärkung der europäischen Öffentlichkeit begleitet werden muss, um nationalistische Tendenzen in bestimmten Ländern zu vermeiden und das europäische Interesse bei Abstimmungen auch in der nationalen Öffentlichkeit in den Vordergrund zu rücken. Auch die Reform des Wahlsystems ist dringend geboten, um sowohl die Effektivität europäischer Entscheidungen wie auch die Legitimation der Institutionen zu erhöhen. Darüber hinaus braucht es auch Reformen im Kleinen, wie eine Verankerung der Rechtsstaatskonditionalität im Mehrjährigen Finanzrahmen.

Konkret fordern wir dabei, dass die Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien mit einer teilweisen oder vollständigen Streichung oder einer Aussetzung von Kohäsionsmittel durch die Kommission einher gehen kann. Der Rat der Europäischen Union hat die Möglichkeit, dieser Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. Außerdem dürfen die jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichte an die Mitgliedsstaaten nicht nur ein Blatt Papier sein: Sie müssen im Falle von Verstößen verbindliche Handlungsanweisungen an die Mitgliedsstaaten enthalten. Bei Nichteinhaltung müssen entsprechende Sanktionsmechanismen vorgesehen werden.

Wenn dies nicht gelingt, muss auch über die Idee des Kern-Europas neu nachgedacht werden. Die Mehrheit in Europa darf sich nicht einzelnen nationalistischen Regierungen, die Werte missachten und Gemeinsames bewusst torpedieren, beugen. Dabei müssen aber zwingend die Bürger*innen in den betreffenden Ländern mit einbezogen werden.

  1. Europäische Politik in wichtigen Bereichen weiterentwickeln

Schließlich muss, aufbauend auf einem neu gesicherten und weiterentwickelten Fundament, europäische Politik in wichtigen Bereichen weiterentwickelt werden.

Die EU MUSS zukünftig eine stärkere Rolle auf der internationalen Ebene einnehmen. Europa sollte sich als friedliche Macht positionieren, die sich für Menschenrechte, Demokratie, eine regelbasierte internationale Politik und das Völkerrecht weltweit einsetzt. Dazu muss Europa mit einer Stimme sprechen und eine neue gemeinsame außenpolitische Linie verfolgen, die nicht von postkolonialen Ansprüchen sondern der Gleichheit aller Menschen und Staaten geprägt ist.

Wir werden zukünftig weiter und noch viel mehr mit globalen Krisen, allen voran den Auswirkungen der Klimakatastrophe, konfrontiert werden. Im Kampf gegen und der Anpassung an die Klimakatastrophe muss die EU aktiv vorangehen. Um eine CO2- neutrale EU bis 2050 zu erreichen, braucht es jetzt streng gesetzte politische Ziele, eine Umstellung der Wirtschaft wie z.B. durch den European Green Deal, eine gemeinsame europäische Energieunion und ausreichende Finanzierung in neue klimafreundliche Technologien. Die Politiken der nächsten Jahre müssen neben der Abschwächung der Klimakatastrophe auch bereits auf die Anpassung an die Klimafolgen gerichtet sein. So müssen beispielsweise frühzeitig Hilfsprogramme aufgesetzt werden für Regionen, die entweder durch steigenden Meeresspiegel, Verwüstung und Dürre oder schlimmere Naturkatastrophen gefährdet sind.

Die gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik muss so weiterentwickelt werden, dass sie europäischen Werten sowie der Verantwortung und den Möglichkeiten Europas gerecht wird. Wir setzen uns daher weiterhin für eine Reform der Dublin-III-Verordnung ein, um die humanitär dramatische Lage an den EU-Außengrenzen abzuwenden. Zwar bemüht sich die Europäische Kommission, mit ihrem Vorschlag zur Reform der Migrationspolitik eine europäische Einigung zu erzielen. Jedoch müssen wir feststellen, dass der Vorschlag an dem bisherigen Prinzip der Dublin-III-Verordnung kaum etwas verändern würde. Anstelle einer solidarischen Verteilung der Geflüchteten sind knallharte Abschiebungen das Credo der Stunde. Aus unserer Sicht ist der vorgeschlagene Migrationspakt damit keinesfalls eine Wende des Status Quo. Für eine solidarische Verteilung der Geflüchteten sind eher schnellere Asylverfahren für Schutzsuchende erforderlich, die derzeit teilweise mehrere Monate in Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen verbringen. Geflüchtete sollen auf Basis eines von uns geforderten Verteilungsschlüssels, der auf BIP, Einwohner*innenzahl und Wünschen der Geflüchteten basiert, nach der Registrierung unmittelbar auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Dies würde neben einer effizienteren Abhandlung laufender Verfahren auch der Entstehung menschenunwürdiger Aufnahmezentren wie im griechischen Moria vorbeugen.

Die europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik muss verbessert werden. Wir brauchen eine Stärkung sozialer Rechte und Absicherungen und vor allem auch eine europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik, die sich noch stärker der Rechte und Interessen junger Menschen annimmt, um zu verhindern, dass Wirtschaftskrisen ganze Generationen überproportional treffen.

In der europäischen Jugendpolitik ist es entscheidend, dass die Rechte und Freiräume junger Menschen gestärkt werden und ihre Beteiligung verbessert wird. Dafür ist die Finanzierung von demokratischen, zivilgesellschaftlichen (Jugend)- organisationen genauso entscheidend wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in der Reform des europäischen Wahlrechts.

In diesen zentralen und weiteren Bereichen entscheidet sich Europas Zukunft jetzt. Deshalb werden wir als JEF die Zukunft, die uns vorschwebt, jetzt einfordern und aktiv für sie einstehen. Daher: Lasst Europa nicht im Regen stehen!

BundessekretariatLasst Europa nicht im Regen stehen
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Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Bundesausschuss, 21.03.20

Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Beschluss im Wortlaut:

Der Rat der Europäischen Union berät noch immer über die Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Konferenz zur Zukunft Europas. Nach dem Willen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen in diesem Großprojekt über zwei Jahre zwischen Politik und Zivilgesellschaft die zentralen Fragen zukünftiger europäischer
Politik diskutiert werden. Während der Konferenz, die bereits im Mai offiziell angekündigt und über zwei Jahre andauern soll, sollen Bürgerinnen und Bürger dauerhaft eingebunden sein, beispielsweise durch Diskussionsplattformen, Bürger- und Jugendräte.

Ein Aufbruch für Europa

Noch ist Vieles unklar, aber feststeht: Die Zukunftskonferenz muss das neue große Projekt für Bürgerbeteiligung und Weiterentwicklung der EU werden. Nach dem Parlament und der Kommission dürfen deshalb auch die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU keinen Zweifel daran lassen, dass ihnen dabei eine souveräne Europäische Union und eine echte Bürgerbeteiligung ein großes Anliegen sind. Eine deutliche Abschwächung der sinnvollen Vorschläge des Parlaments wäre ein fatales Signal, gerade an junge Menschen in Europa.

Eine Zuhör-Übung birgt die Gefahr der Entfremdung und Demotivation junger Europäer*innen

Die Kommissionspräsidentin hat in der Vorstellung des Projekts deutlich gemacht, sie wolle, dass Bürgerinnen und Bürger in Europa eine “führende, eine aktive Rolle” bei der Festlegung der Prioritäten für die Zukunft Europas spielen. Die Konferenz solle ein Schub für die europäische Demokratie sein.
Wir warnen deshalb vor dem Effekt, dass sich gerade junge Europäerinnen und Europäer, die sich seit der Europawahl für Europa engagieren, von der europäischen Demokratie entfernen, falls die Konferenz trotz der geäußerten Absichten zu Bürgerbeteiligung und inhaltlicher Ausrichtung eher eine Zuhör-Übung wird.

Es braucht mutige Nationalstaaten, die keinen Konflikt der Institutionen herbeiführen

Es ist an der Zeit, dass die Nationalstaaten sich trauen und den Weg frei machen für echte, mutige und nötige Reformen für eine souveräne, handlungsfähige Europäischen Union im neuen Jahrzehnt. Was Europa jetzt nicht braucht, ist ein Konflikt zwischen Nationalstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über dieses Zukunftsprojekt.

Verbindlichkeit der Ergebnisse der Zukunftskonferenz sicherstellen

Die führende und aktive Rolle, die die Bürger*innen einnehmen sollen, muss sich nicht nur im Format der Konferenz sondern insbesondere bezüglich der Ergebnisse der Konferenz niederschlagen. Durch eine Verbindlichkeit der Ergebnisse und ihrer Einbeziehung in die europäische Politik, soll nicht nur die Legitimation und Ernsthaftigkeit der gesamten Konferenz gefördert werden, sondern auch den Willen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an ihr.

Vertragsänderungen nicht ausschließen sowie zentrale Zukunftsthemen und Wünsche behandeln

Um die großen Fragen der europäischen Zukunft zu diskutieren, sollte die Konferenz ein Mandat bekommen, am Ende auch Vertragsänderungen vorschlagen zu können. Dazu gehören in jedem Falle institutionelle Reformen, und damit allen voran ein echtes europäisches Wahlrecht, das bei der Europawahl mit dem gescheiterten Spitzenkandidaten-Prinzip so nötig gewesen wäre. Fehlen dürfen zudem nicht weitere zentrale Themen: ein zukunftsgerechter europäischer Haushalt, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einigen europäischen Ländern, die europäische Antwort auf den Klimawandel, ein starkes und gemeinsames außenpolitischen Auftreten in einer Welt, die zunehmend von Autokraten geprägt wird, Lösungen für die sozialen Ungleichheiten in Europa, die europäische Asyl- und Migrationspolitik und die tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Menschen auf dem Land und in der Stadt durch Digitalisierung und Globalisierung. Ohne Vertragsveränderungen wird das nicht gehen.

Erwartungen an eine inklusive, nachhaltige Beteiligung insbesondere junger Menschen

Die Konferenz muss die Vielfalt der europäischen Zivilgesellschaft einbinden. Es sollte allen Menschen in Europa offen stehen, sich zu beteiligen. Die Beteiligung sollten vor innovativen Formaten nicht zurückschrecken und immer das Ziel haben, Beteiligung möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen. Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, in denen sich Millionen Menschen organisieren und die die europäische Demokratie seit Jahren tragen, sollten ebenso Berücksichtigung finden, wie eine repräsentative Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern über Losverfahren. Wir unterstützen zudem sehr den Vorschlag der Kommission, multilinguale und digitale Tools während der gesamten Laufzeit der Konferenz einzusetzen.

BundessekretariatDie Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!
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