Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Bundesausschuss, 07.11.20

Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Beschluss im Wortlaut:

Pressefreiheit ist ein zentraler europäischer Wert und ein fundamentaler Baustein einer gesunden Demokratie. Wie die Studie MPM2020, welche im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt wurde, aufzeigt, bestehen erhebliche Mängel an den Mediensystemen der Mitgliedsstaaten.

Wie die Studie ergeben hat, bestehen fundamentale Mängel bei dem Schutz von Journalisten, wie die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowakische Journalist Ján Kuciak gezeigt haben, einem pluralistischen Medienmarkt, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Griechenland, wo große Teile der Medienlandschaft

Großkonzernen mit diversen anderen Geschäftsinteressen gehören, der politischen Unabhängigkeit von Medien, Sozialer Inklusion und den Herausforderungen der Digitalen Dimensionen. Diese Mängel gefährden eine unabhängige Berichterstattung und somit die Vierte Säule der Demokratie, wie auch in Deutschland durch die Wiederkehr des NS-Propagandabegriffs “Lügenpresse“ in den Sprachgebrauch zu sehen ist. Daher muss die Europäische Union auf diese Probleme eingehen. Es ist nun an der Zeit, ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen und die JEF Europe-Kampagne “Democracy Under Pressure” durch eine eindeutige Beschlusslage zu ergänzen.

Daher fordern wir:

  • eine konsequente Fortführung der Verfahren wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit.
  • eine regelmäßigere Vergleichsstudie zum Stand der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission.
  • dass die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten die globale Pressefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Schutz von Journalist*innen vor Hass und Hetze, insbesondere im Internet, konsequent zu gewährleisten.
  • die Unabhängigkeit von Journalismus, insbesondere dem investigativen Journalismus, sicherzustellen.
  • Monopolisierungstendenzen in der Medienwirtschaft durch das Kartellrecht entschlossen entgegenzutreten. 
  • die Einführung eines europäischen Forschungsfonds zur wissenschaftlichen Identifizierung und Untersuchung neuer Geschäftsmodelle für Medien.
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Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Bundesausschuss, 07.11.20

Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Entwicklungspolitik sollte nicht nur als Reparaturbetrieb für akute Probleme gesehen werden, sondern auch als Engagement für eine bessere Zukunft der Menschheit. Wir sind überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichheit sowie die Achtung der Menschenwürde unser aller Handeln, auch im Internationalen, leiten muss.

Gerade die JEF mit ihrem Bekenntnis zum Weltföderalismus muss deshalb in diesem Politikbereich ein dauerhaftes friedliches weltweites Zusammenleben anstreben. Internationale Zusammenarbeit und interkultureller Austausch sollte daher stets dem Wohle aller dienen. Damit ist die Verbesserung sowohl der rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen als auch der kulturellen Lebenssituation von Menschen auf der gesamten Erde und gerade auch zukünftiger Generationen gemeint. Europäische Entwicklungszusammenarbeit sollte sich in diese Zielsetzung eingliedern und multidimensional angegangen werden. Welche Aspekte dabei von besonderer Relevanz sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.

Demokratie stärken!

Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlagen für Frieden, Wohlstand (im Sinne des Human Development Index) und Gerechtigkeit. Um diese Grundlagen zu ermöglichen, sollte die Europäische Union den politischen Wandel in diese Richtung weltweit stärker unterstützen. Diese zu stärken sollte Kern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU sein.

Als föderalistischer, demokratisch organisierter Jugendverband setzen wir uns daher nicht nur in Europa, sondern weltweit dafür ein, dass demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche

Prinzipien aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Grundgedanke demokratischer Politik ist, Menschen an der Ausgestaltung ihrer eigenen Zukunft gleichermaßen zu beteiligen. Dies funktioniert in besonderer Weise durch Ownership, dass also Menschen sich die Zukunft ihrer Region zu eigen machen. Die EU sollte sich daher im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einerseits für freie und faire Wahlen, darüber hinaus aber auch für die Stärkung partizipativer Instrumente und einer aktiven Einbindung der Gesellschaft einsetzen.

Demokratie erfordert auch Rechtsstaatlichkeit, um die Gleichheit der Menschen zu garantieren, Menschenrechte zu verteidigen, Minderheiten zu schützen und ein vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen. Zudem wird die Gefahr von Korruption, Verfolgung und Enteignung verringert.

In all ihren Bemühungen muss stets das Wohl und die Würde jedes einzelnen Menschen, als Baustein einer Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die unterschiedlichen Rollen, Funktionen und Zugehörigkeiten, die jede*r Einzelne in sich vereint, erkannt und respektiert werden. Keinesfalls sollte von der Existenz homogener Gruppen ausgegangen werden, was auf Grund der Unkenntnis der Geschichte anderer Länder häufig geschieht. Gerade benachteiligte Gruppen sollten nicht aus dem Blickfeld der Entwicklungspolitik geraten, auch um zukünftigen Konflikten vorzubeugen.

Multilateralismus leben!

Multilaterale Zusammenarbeit, als Grundprinzip internationalen Handelns, das versucht alle Staaten in ein System gegenseitiger Rechte und Pflichten einzubinden, ist die Grundbedingung einer internationalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Das Prinzip der Gleichheit, das Multilateralismus unterliegt, sollte folglich auch Entwicklungszusammenarbeit leiten.Die Anerkennung der Gleichheit aller Staaten in einem system des Multilateralismus hilft, dass kleinere Länder bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als positives Beispiel ist die African Development Bank zu nennen, an der sowohl Industriestaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung Afrikas leisten wollen, als auch die afrikanischen Länder selbst beteiligt sind.

Um den Multilateralismus zu stärken, sollte die Europäische Union eine engere Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Organisationen anstreben, um nachhaltig Vertrauen zu den Menschen vor Ort aufzubauen und vor allem um auf die regionalen Herausforderungen einzugehen und regionale Entwicklungschancen zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich die Europäische Union auch in den internationalen Organisationen, wie der Weltbank, den diversen UN-Organisationen etc., für eine Stärkung des Multilateralismus einsetzen und auf eine gute Repräsentation der Entwicklungsländer achten.

Vom Klimawandel besonders betroffene Regionen besonders unterstützen!

Angesichts des Klimawandels sind Länder des globalen Südens von dessen Auswirkungen am stärksten betroffen. Für diese besteht auf Grund der Änderungen der klimatischen Rahmenbedingungen insbesondere ein immenser Anpassungsdruck auf die lokale Landwirtschaft. Diese aber ist oft Grundlage jeglicher menschlicher Zivilisation. Gerade Entwicklungsländer benötigen Landwirtschaft, die meist vor allem aus Subsistenzwirtschaft besteht, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne auf unsichere Kapitalzufuhr angewiesen zu sein. Die Europäische Union sollte deshalb in Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern kurzfristig die lokale Landwirtschaft unterstützen und langfristig dafür sorgen, dass deren Waren sowohl auf dem heimischen Markt sowie dem europäischen Exportmarkt wettbewerbsfähig sind, dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekt berücksichtigt werden.

Wichtig ist hier vor allem aber auch, dass bereits bestehende, international vereinbarte Klimaschutzabkommen weiter durchgesetzt und aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten daher nur Projekte gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Dabei muss die EU ihrer Verantwortung, Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen, nachkommen.

Darüber hinaus wird im Zuge des Klimawandels und des technischen Fortschritts die Vorhersage von Naturkatastrophen sowohl immer wichtiger als auch immer genauer. Den lokalen Akteur*innen sollten die Ergebnisse von Frühwarnsystemen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden und sie sollten dabei unterstützt werden, Katastrophenfrühwarnsysteme aufzubauen. Im Zuge dessen sollte auch die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern auf dem Programm stehen.

Nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern!

Da der Entwicklungszusammenarbeit nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, sollte es nicht zwanghaft darum gehen, vorrangig die ärmsten Länder zu unterstützen. Mittel sollten eher dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Mehrwert für die Menschen vor Ort liefern. Diese Erfahrungen nachhaltiger Zusammenarbeit können dann als Katalysator und Vorbild für die Entwicklung weiterer Regionen dienen.

Um eine nachhaltige lokale Wirtschaft zu fördern, sollte vor allem in Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden, um moderne Formen des Wirtschaftens zu ermöglichen. Nachhaltigkeit, sowohl im ökologischen als auch ökonomischen Sinne, muss für diese Investitionen selbstverständlich sein. Der Ausbau der Infrastruktur etwa sollte sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten und auch von dieser sinnvoll genutzt werden können. Der Bau einer Autobahn bei einer kaum vorhandenen Motorisierung der Bevölkerung oder der Bau eines Staudammes zur Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Stromnetz sind einleuchtende Gegenbeispiele.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entwicklung eines Landes ist die Förderung der praxisorientierten Ausbildung sowie die allgemeine Verbesserung des Bildungssystems, das dabei noch Defizite aufweist.

Diese würde auch Innovationen in diesen Volkswirtschaften erleichtern. Durch die relativ junge Bevölkerung, das Fehlen von alten ökonomischen Strukturen und die dynamische Verstädterung in den Entwicklungsländern besteht viel Potenzial für neue, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem in diesen Bereichen kann viel von den sich entwickelnden Volkswirtschaften gelernt und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Ein Beispiel ist die starke Verwendung des mobilen Bezahlens in einzelnen Ländern des globalen Südens über Mobiltelefone, welche dort deutlich früher als in den Industriestaaten praktisch angewandt wurde. Die Erleichterung des Marktzuganges und länderübergreifenden Beteiligungen an Unternehmen wäre ein Weg der praktischen Umsetzung dieser Überlegung.

Kulturellen Austausch stärken!

Verstärkte internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt stehen in keinem Widerspruch zueinander. Vielmehr ermöglicht gerade eine solche interregionale und kulturübergreifende Kooperation erst, die Grenzen des eigenen Bekannten zu überwinden und Respekt und Achtung für den einzigartigen kulturellen Schatz dieser Erde aufzubringen.

Die verstärkte Förderung internationaler Austauschprogramme nach dem Vorbild von Erasmus+ mit Entwicklungsländern ist für ein besseres globales Verständnis notwendig. Hierbei sollte insbesondere der Süd-Nord-Austausch gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet auch die Förderung internationaler Bildungsprogramme ein wichtiges Instrumentarium, um gerade jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen, gegenseitig voneinander zu lernen und letztlich auch internationale Freundschaften zu schließen.

Die Vergabe von zeitlich begrenzten Arbeitsvisa könnte zudem einen Know-How-Austausch sowie den Aufbau von Kapital in Entwicklungsländern fördern. Zudem müssen lokale Partner und Angestellte in der Entwicklungszusammenarbeit fair bezahlt werden.

Zivilgesellschaft fördern und junge Menschen stärken!

Lokale politische und zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger Bestandteil friedlicher und lebendiger Gesellschaften und sollten daher in einem multidimensionalen entwicklungspolitischen Ansatz berücksichtigt, einbezogen und gestärkt werden. Die Stärkung und Etablierung dieser Initiativen sollte daher auch Ziel einer modernen Entwicklungspolitik sein. In dieser Zusammenarbeit sollte die EU daher vor allem auch ein solches Engagement, sowohl in Europa als auch in anderen Regionen, direkt fördern, entwicklungspolitische Instrumente gemeinsam mit den Einwohner*innen entwickeln und diese verstärkt beteiligen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mittel und Maßnahmen effektiv sind, indem sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade jungen Menschen echte Repräsentation, Beteiligung und Einflussnahme zu ermöglichen, damit sie eigene Perspektiven auf ihre Heimat entwickeln und die Zukunft in ihrer Region selbst gestalten können.

Die Einbeziehung und Förderung junger Menschen müssen mit einer besseren finanziellen Ausstattung und Qualität öffentlicher Bildungssysteme einhergehen.

Mit starker und einheitlicher europäischer Stimme sprechen – institutionelle Anforderung an die EU und finanzielle Umstrukturierungen

Wie auch im Bereich der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, gilt ebenfalls in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dass die EU hier mit einer Stimme sprechen muss. Nur durch konsistentes und zielorientiertes Vorgehen, das sich an Europäischen Werten orientiert, kann die EU das Ziel, weltweit allen Menschen ein gutes, freies und gerechtes Leben zu ermöglichen, effektiv erreichen. Damit dies gelingt, bedarf es jedoch einiger institutioneller Reformen.

  1. Die Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer sollte gesamteuropäisch koordiniert werden und gemeinsamen Leitlinien folgen, die sich ergänzen, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen. Dabei soll die EU selbst verstärkt Akzente setzen und bestehende Partnerschaften und Strukturen mittelfristig harmonisieren. Im Fokus muss dabei immer die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen, um koloniale Muster zu überwinden und Programme im Sinne der Partnerländer zu ermöglichen. 
  2. Die Koordination dieser gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik sollte daher in die geteilte Kompetenz der*des Hohen Vertreter*in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), des Europäischen Auswärtigen Diensts und der*des Kommissar*in für internationale Partnerschaften fallen. 
  3. Konkrete regionale Partnerschaften sollen nach dem Vorbild von Städtepartnerschaften aufgebaut werden. 
  4. Aus finanzpolitischer Sicht sollte der Europäische Entwicklungsfonds in den Mehrjährigen Finanzrahmen eingegliedert werden. Dadurch würde dieser auch unter die strenge demokratischen Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Europäischen Parlaments fallen. 
  5. Einheitliche Vergaberichtlinien sowie die transparente Vergabe von Mitteln müssen das Risiko von Korruption verringern. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen die völkerrechtlich im Rahmen der Vereinten Nationen definierten 0,7% des Bruttoinlandsproduktes nicht unterschreiten. 
  6. Für den besseren Schutz von Menschenleben sollte die humanitäre Hilfe konsequent von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt und von Sanktionen ausgenommen werden.

Die Werte, die die EU nach außen vertritt, muss sie auch selbst leben. In Bezug auf partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Multilateralismus sollte sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der zentrale Lackmustest in diesem Bereich ist die Entwicklungspolitik, da hier ein Machtgefälle vorliegt. Somit wird deutlich, ob Zusammenarbeit oder die Durchsetzung eigener, kurzfristiger Interessen überwiegt.

 

 

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Gender Pay Gap überwinden

Bundesausschuss, 07.11.20

Gender Pay Gap überwinden

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Analyse

Heutzutage sind mehr Frauen* erwerbstätig als je zuvor. Trotzdem nimmt die Verdientslücke zwischen Männern* und Frauen* tendenziell immer mehr zu. Nach einer Statistik des European Institute for Gender Equality von 2019 verdienen Frauen* pro Stunde in der europäischen Union im Durchschnitt 16 % [unbereinigt] weniger als Männer*. Deutschland ist im EU-weiten Vergleich mit einer Gender Pay Gap von 21 % [unbereinigt] das Land mit der drittgrößten Verdienstlücke der EU. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforum prognostiziert, dass es noch 200 Jahre dauern wird, bis Männer* und Frauen* gleichgestellt sind. Es kann nicht sein, dass Frauen* bei gleicher Position und Qualifikation immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer*. Gerade die europaweite Freizügigkeit fordert gesamteuropische Lösungen für Probleme, die Arbeitnehmer*innen in der EU betreffen. Deshalb ist es Zeit für uns Junge Europäische Föderalist*innen uns diesem Thema endlich anzunehmen.

Die JEF fordert daher:

  • Die Ergreifung weitreichender Maßnahmen zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit.

Durch:

  • Implementierung des Artikels 157 AEUV, der Richtlinie 2006/54/EG und der Kommissionsempfehlung 2014/124/EU.
  • Entgelttransparenz in der EU /verpflichtende Offenlegung der Löhne ohne vorhergehenden Antrag beim Arbeitgeber (orientiert an Dänemark).
  • Flexible Arbeitszeitmodelle, Familienarbeitszeit, geteilte Elternzeit & mehr Kinderbetreuungsplätze.
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für Awareness Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräften in Unternehmen und Organisationen, Sensibilisierungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit sowie Empowerment-Workshops für Berufseinsteiger*innen, Wiedereinsteiger*innen sowie bei einer beruflichen Neuorientierung wie Berufswechsel, Umschulungen oder Quereinstieg.
  • Förderung von Female Entrepeneurship.
  • Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Gleichstellungsstellen und Arbeitsaufsichtsstellen.
  • Kontrolle und Durchsetzung von Strategien zur Beseitigung der geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit durch unabhängige Stellen.
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Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Bundesausschuss, 07.11.20

Für eine Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative

Beschluss im Wortlaut:

Die JEF setzt sich für mehr grenzübergreifende demokratiefördernde Maßnahmen in der EU ein. Im Rahmen dieser Zielsetzung begrüßen wir das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte System der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als wichtiges Werkzeug der politischen Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Wir möchten dieses Werkzeug jedoch stärken und verbessern. Daher fordern wir folgende Veränderungen:

  • Die Altersbeschränkung für das Gründen und Unterzeichnen einer Bürgerinitiative soll einheitlich in allen EU-Staaten auf 16 Jahre gesenkt werden.
  • Die digitale Präsenz der EBI muss gestärkt werden. Die Online-Plattform muss überarbeitet, modernisiert und um eine grenzübergreifende Kommunikations- und Austauschplattform ergänzt werden. Ferner muss die Beteiligung an und das Unterzeichnen einer solchen Petition auch über eine offizielle App möglich gemacht werden.
  • Es muss ein Weg geschaffen werden, der eine Initiative zur Veränderung der EU-Verträge durch eine EBI ermöglicht. Hierfür muss ein separates Verfahren eingerichtet werden, bei dem die EBI direkt an den Europäischen Rat weitergeleitet wird, welcher sich damit befassen und bei Zustimmung, das formelle Vertragsänderungsverfahren in Gang setzen muss. Die verpflichtende Beratung in der Europäischen Kommission und die Anhörung im EU-Parlament bleiben hiervon unberührt und müssen auch bei solchen Anliegen durchgeführt werden.
  • Die Zulässigkeitsprüfung der Kommission über jede EBI soll weiterhin bestehen, jedoch soll die Kommission eine EBI lediglich aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Die politische, bindende Entscheidung über eine Bürgerinitiative muss dem Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens obliegen.
  • Die EU soll durch ein entsprechendes Gremium prüfen, ob sich das Abstimmungsverfahren EU-weit vereinheitlichen und vereinfachen lässt, so dass beispielsweise auf die Kontrolle von Passnummern verzichtet wird.
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Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Bundesausschuss, 07.11.20

Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Beschluss im Wortlaut:

Der Diktator Alexander Lukaschenko ist seit 26 Jahren an der Macht und hat Belarus bereits im November 1996 durch ein gefälschtes Verfassungsreferendum in einen autoritären Staat umgewandelt. Seit der letzten Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 steht Lukaschenko unter massivem Druck, da er einen Sieg mit großer Mehrheit für sich in Anspruch nimmt, während ihm die Opposition offensichtlichen Wahlbetrug vorwirft. Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit bereits angekündigt, das Ergebnis der Wahl nicht anzuerkennen und Sanktionen zu verhängen.

Wir als Bürger*innen Europas fordern die Europäische Union dazu auf, ihre Augen vor diesem Regime nicht zu verschließen und weiterhin Druck auf Lukaschenko auszuüben. Als Junge Europäische Föderalist*innen beobachten wir die Brutalität und Gewalt, mit der gegen friedliche Demonstrant*innen vorgegangen wird, mit großer Sorge und fordern die Verantwortlichen der EU dazu auf, eine dauerhafte und tragfähige Strategie zu entwickeln, um die Demokratisierung in Belarus durch die EU und ihre Mitgliedsländer zu unterstützen.

Die aktuell in den Fokus gerückte Beobachtung der Situation in Belarus darf dabei nicht nur temporärer Natur sein. Wir müssen uns auch langfristig für ein demokratisches, friedliches, freies und weltoffenes Belarus als Teil Europas einsetzen.

Ziel muss es sein, so lange passende Sanktionen gegen diejenigen in Belarus zu verhängen, die für die Gewalttaten an friedlich Demonstrierenden mit verantwortlich sind, vor allem auch gegen Lukaschenko selbst, bis es zu echten Veränderungen im Land kommt. Die Europäische Union muss mittels einer abgestimmten und einheitlichen Außenpolitik Lukaschenko dazu drängen, die politisch Inhaftierten freizulassen und freien sowie fairen Wahlen in Belarus mit unabhängigen Beobachter*innen zuzustimmen.

Unsere Vision von den Vereinigten Staaten von Europa ist darauf ausgerichtet, dass wir uns als Junge Europäische Föderalist*innen auch nach Außen für den Schutz und die Verbreitung der europäischen Grundwerte einsetzen. In diesem Sinne ist es unsere Verantwortung als Europäer*innen, dem belarusischen Volk Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu geben!

Als Junge Europäischen Föderalist*innen zeigen wir uns solidarisch mit den friedlich Demonstrierenden und wollen einen Beitrag dafür leisten, dass Demokratie sowie grundlegende Menschenrechte in Belarus gewährleistet werden können.

Wir akzeptieren einen diktatorischen Staat innerhalb Europas in keiner Weise und werden weiterhin in vollem Umfang die Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite offenlegen.

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Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Bundesausschuss, 07.11.20

Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union hat als oberste Prämisse den Schutz und die Würde des Menschen zu wahren. In diesem Sinne ist es die Pflicht der EU als Wertegemeinschaft, hilfesuchenden Menschen Sicherheit und Perspektiven zu bieten.

Die Lage im Mittelmeer ist dramatisch: Laut dem Portal statista ertranken hier zwischen 2016 und 2019 etwa 12.500 Flüchtlinge und Migranten. Besonders allein reisende Minderjährige wagen sich noch immer auf die gefährliche Überfahrt nach Europa. Diejenigen der Flüchtenden, die das Festland erreichen, kommen in sog. „Aufnahmezentren“ unter, wo sie unter zum Teil unzumutbaren hygienischen Bedingungen verweilen müssen. Beispielsweise sind seit Jahresbeginn über 12.000 Bootsflüchtlinge an der italienischen Küste gelandet- viele warten noch darauf, dass ihr Asylantrag bearbeitet und genehmigt wird.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine einheitliche europäische Flüchtlingspolitik. Dies spiegelt sich wider in der öffentlichen Kritik und Kriminalisierung einer Mehrzahl von EU-Staaten zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtenden. Die EU hatte bis März 2019 durch den Marineeinsatz „Sophia“ Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet. Das Programm „Sophia“ besteht aus einem Flottenkontingent verschiedener Staaten der EU. Neben Geflüchteten werden zudem kriminelle Schleusernetzwerke („Schlepperbanden“) bekämpft. Das Programm scheiterte an einem Interessenskonflikt über die Weiterverteilung der Flüchtlinge. Dies äußerte sich durch eine Verlegung der Einsatzflotte durch das italienische Oberkommando in Gebiete, durch die keinerlei Flüchtlingsrouten verlaufen. Somit folgte eine Aussetzung der Verlängerung der Mission „Sophia“ im März 2019 aufgrund der offenen Verteilungsfrage. Flüchtende werden derzeit zum Großteil nur von privaten Initiativen aus Seenot gerettet. Dies wird erschwert oder unter Strafe gestellt.

Der verheerende Brand auf Moria hat eine neue Dynamik der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ausgelöst und die EU zum Handeln gezwungen. Rausgekommen ist der Migrationspakt, der von der Kommission als Neustart proklamiert wird, jedoch aus unserer Sicht keinesfalls eine Wende des Status Quo bedeutet. Eine solidarische Verteilung von Geflüchteten findet dabei leider keine Erwähnung mehr. Dafür sind Abschiebungen das Credo der Stunde. Weil insbesondere auch staatliche Seenotrettung durch diesen Migrationspakt nach wie vor in weite Ferne gerückt wird, ist umso dringlicher, dass die EU ihre Kriminalisierung der privaten Seenotrettung schnellstmöglich aufgibt, um Raum für humanitäre Hilfe zu schaffen.

Zusätzlich müssen auch Initiativen wie z.B. Mare Liberum, die wichtige Arbeit durch Aufklärung und das Aufdecken von Menschenrechtsverletzungen leistet, entkriminalisiert werden. Dies betrifft auch die bloße Weitergabe von Informationen über die sich allgemein im Mittelmeer befindlichen Boote und Schiffe.

Es darf nicht sein, dass die EU im Sinne einer Wertegemeinschaft diejenigen kriminalisiert, die ihr Leben für Notleidende einsetzen. Immer wieder setzten die Länder am Mittelmeer durch Bußgelder die Boote von privaten Seenotrettern fest. Der an dieser Stelle betriebene Bürokratismus kostet ganz konkret Menschenleben. Hinzu kommen Ressentiments der Küstenbewohner in Italien und Griechenland, die sich vermehrt gegen private Seenotretter organisieren und diese zum Teil mit Gewalt einschüchtern.

Selbst Deutschland, das sich als Vorreiter in der Aufnahme von Asylsuchenden sieht, spielt in der Seenotrettung ein doppeltes Spiel: Einerseits befürwortet es die Rettung und Unterstützung von Flüchtlingen. Andererseits wurden erst kürzlich vom Verkehrsministerium die Sicherheitsauflagen für private Bootsbesitzer derart verschärft, dass diese zwangsweise bei der Rettung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wir fordern mit sofortiger Wirkung die Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die EU muss sich von ihrem Status der Doppelmoral lösen: Als Wertegemeinschaft, die menschliche Würde und das Wohl des Menschen an erster Stelle sieht, darf sie nicht die Augen vor dem Leid der Flüchtenden schließen. Denn diese leben zum Teil unter prekären Bedingungen auf Schiffen, auf denen sie wochenlang ausharren müssen. Gleiches gilt auch für die Sicherheit und Würde der Flüchtlinge, die auf dem Festland in den „Aufnahmezentren“ ein elendes Dasein fristen.

Auch Deutschland muss in der Seenotrettung aus seiner defensiven Haltung hervorkommen: Wir fordern die deutsche Regierung dazu auf, eine deutliche Stellungnahme für die private Seenotrettung zu beziehen und diese gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu entkriminalisieren und zu erleichtern.

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EU als Vorreiterin beim Klimaschutz

Bundeskongress, 11.10.20

EU als Vorreiterin beim Klimaschutz

Beschluss im Wortlaut:

Klimaschutz ist die größte und wichtigste Herausforderung dieses Jahrhunderts. Bereits in unserem Leitantrag zum Buko 2019 haben wir, die Jungen Europäischen Förderalist*innen, uns dazu bekannt, dass die katastrophalen und irreparablen Folgen der menschengemachten Klimakrise nicht nur für eine Spaltung der EU sorgen können, sondern auch den nächsten Generationen ihre Lebensgrundlagen rauben. Das Erreichen des Zieles der Klimaneutralität bis spätestens 2050 ist die Aufgabe, an der sich die EU langfristig messen lassen muss. Mit dem “Green Deal” hat die Europäische Kommission einen umfangreichen Aktionsplan für eine nachhaltige Gestaltung der europäischen Wirtschaft vorgestellt, welcher durch Strategien in allen Politikbereichen erreicht werden soll. Dieser multisektorale Ansatz zielt auf eine grundlegende Veränderung der europäischen Klimapolitik, legt die Basis für eine europaweite Klimaneutralität bis 2050 und bekennt sich zu den Grundsätzen und der 1,5°-Grenze des Pariser Klimaabkommens. JEF Deutschland begrüßt in diesem Zusammenhang die Ansätze des European Green Deals. Die Setzung von Zielen wie der 1,5°-Grenze oder der Klimaneutralität bis 2050 ist an sich allerdings noch kein Erfolg. Lediglich die Umsetzung dieser Ziele sollte gefeiert werden, davon sind wir allerdings noch weit entfernt. Immer wieder müssen wir mit ansehen, wie einzelne Mitgliedsstaaten kurzfristige Profite dem langfristigen Wohlergehen der Umwelt und der Menschen, die in ihr leben, vorziehen. In der alarmierenden Lage, in der sich unser Planet befindet, können wir uns solch ein egoistisches, kurzfristiges Handeln nicht mehr leisten. Um das absolute Minimum des Notwendigen zu erreichen, fordern wir die Bundesregierung und die Kommission dazu auf, durch einen umfassenderen Europäischen Emissionshandel (EU ETS), eine gemeinsame europäische Mobilitäts- und Energiepolitik, nachhaltige Landwirtschaft und eine EU-Biodiversitätsstrategie den European Green Deal mit Leben zu füllen. Die EU muss beim Klimaschutzes globale Vorreiterin werden.

Ein umfassender, zukunftsweisender EU- Emmissionshandel

Der Europäische Emissionshandel ist eine tragende Säule auf dem Weg der EU in eine klimaneutrale Zukunft und muss noch stärker ausgebaut werden. Momentan fallen ungefähr 45% der Treibhausgasemissionen der EU unter den Emissionshandel. Im Vergleich mit anderen Ländern ein beachtlicher Wert, für eine nachhaltige Zukunft allerdings deutlich zu wenig. Der EU ETS schuf im Jahr 2005 den ersten internationalen Emissionshandel und wird 2021 in seine vierte Handelsperiode eintreten. In den vorherigen Phasen wurde zu Recht häufig der zu niedrige CO2- Preis kritisiert, was aber jetzt ab 2021 korrigiert wird und wodurch nachhaltige Technologien relativ kosteneffizient werden. Für eine Investition in kohlenstoffarme Technologien ist dabei sowohl ein angemessen hoher Preis der Zertifikate als auch eine langfristige Zukunftsperspektive notwendig. Langfristig sollte der Preis für Emissionen dabei den Folgekosten entsprechen, welche aktuell bei ca. 180 Euro liegen. Viele Investitionen, wie die in neue Hochöfen, werden nur im Abstand mehrerer Jahrzehnte getätigt. Folglich muss jetzt eine große Sicherheit geschaffen werden, dass klimaförderliche Investitionen sich auszahlen. Dies gilt nicht nur für die bereits jetzt im EU ETS inkludierten Sektoren, sondern auch für andere wichtige Sektoren, wie den Transportsektor. Verkehr hat den zweitgrößten Anteil an den Emissionen innerhalb der EU nach der Stromerzeugung und es ist mit großer Sorge zu betrachten, dass die Reduktion der Treibhausgase in diesem Sektor gegen Null geht. Ein Bereich der Mobilität, der Seeverkehr, fand dabei zu wenig Beachtung. Wir benötigen klare Vorschriften für den Seeverkehr durch eine neu ausgearbeitete EU- Verordnung, die die bisherigen Vorschriften überprüft und ausweitet. Besonders im Güterbereich spielt der Seeverkehr eine Schlüsselrolle, da fast 90 % des externen Frachtverkehrs der EU auf dem Seeweg abgewickelt werden. Die EU geht davon aus, dass der Gütertransport bis 2050 um 100 % zunimmt, sodass der Seeverkehr im gleichen Zeitraum für 17 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich sein wird. Eine Einbindung dieser Sektoren in den EU ETS ist deshalb auf lange Sicht unabdingbar.

Eine europäische Energiewende

Der EU ETS ist zentraler Bestandteil der europäischen Energiewende. Eine effizientere und richtungsweisende Bepreisung von CO2 alleine wird allerdings nicht ausreichen, um alle klimapolitischen Probleme zu lösen. Ohne die notwendige Infrastrukturen, wie eine europäische Wasserstoffwirtschaft, besser integrierte Stromnetze, eine umfassende Digitalisierung oder eine stärkere Sektorkopplung wird dem Klimawandel nicht erfolgreich begegnet werden können. Diese Infrastrukturen müssen für maximale Effektivität europäisch gedacht werden. Wir haben eine einmalige Chance den Wandel hin zu einer Dekarbonisierung des Energiemarktes gemeinsam zu gestalten. Ein Verpassen dieser Gelegenheit wird zu einem fragmentierten, ineffizienten Markt führen und zu einem unüberwindbaren Hindernis auf dem Weg zur Erfüllung der Klimaziele der EU werden. Bei der Bildung eines gemeinsamen Energiemarktes muss der Fokus dabei auf erneuerbaren Energien liegen. Durch die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren am Strommix entstehen natürlich neue Herausforderungen, so müssen stärkere Schwankungen ausgeglichen werden. Dafür ist es notwendig Speichermöglichkeiten weiterzuentwickeln. Hierfür ist insbesondere die Speicherung durch klimaneutrale Gase, wie z.B. grünem Wasserstoff in großer Skalierung sinnvoll.

Schaffung einer nachhaltigen Europäischen Kreislaufwirtschaft

Würden alle Menschen der Erde leben wie die Bürger*innen der Europäischen Union, dann bräuchte es pro Jahr ca. 2,8 Erden um den enormen Ressourcenbedarf der Bevölkerung zu stillen. Nur etwa 12% der verbrauchten Ressourcen gelangen durch Wiederverwendung in den Produktionszyklus. Würde der Lebenszyklus eines Produkts bis zu seiner endgültigen Entsorgung durch Wiederverwendung oder Recycling verlängert werden, so würde auch der Ressourcenverbrauch und die materielle Abhängigkeit der EU abnehmen. Somit müssen sich Produktions- und Verbrauchsmuster ändern. Dazu braucht es die richtigen Preissignale und Strategien innerhalb der EU, um ihre Wirtschaft zukunftsfähig zu machen. Zu diesem Zweck verabschiedete die Europäische Kommission am 11.03.2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU, einer der Hauptbestandteile des Europäischen Green Deals. Dieser enthält Maßnahmen

über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, um die europäische Wirtschaft zukunftsfähig und umweltschonender zu gestalten. Europäische Unternehmen geben im Schnitt 40% ihrer Ausgaben für Materialien aus. Hier würde ein geschlossenes Kreislaufmodell erheblich zu ihrer Rentabilität beisteuern und vor Preisschwankungen schützen. In der EU werden jährlich 2,5 Mrd. Tonnen Abfall erzeugt. Diese Menge könnte durch die Einführung einer Kreislaufwirtschaft erheblich gesenkt werden. Es ist untragbar, dass die EU in den letzten 10 Jahren Millionen Tonnen Abfälle in Nicht-EU-Länder ausgeführt hat. Die Europäische Union sollte in der Lage sein, sich selbst um ihre Abfälle zu kümmern. Somit sollte die EU nicht nur Verantwortung für Umweltschutz innerhalb ihrer Grenzen übernehmen, sondern hat auch Rechenschaft zu tragen, wenn es um Berührungspunkte mit dem Ausland geht.

Biodiversität & nachhaltige Landwirtschaft

Eine ganzheitliche Strategie zur Bekämpfung der Klimakatastrophe in Form des Schutzes unseres Ökosystems, einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Düngung der Böden und der Erhaltung der Biodiversität wäre ein maßgeblicher Schritt, um dafür zu sorgen, dass die enorm vom Klima abhängige Landwirtschaft auch in der Zukunft gute Bedingungen für das (Über-)Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen schafft. Durch die Covid-19-Pandemie wurde abermals die Wichtigkeit einer erhöhten Biodiversität und Landwirtschaft aufgezeigt, da diese sowohl die ökonomischen als auch ökologischen Folgen begrenzen und abfedern. Gerade in unsicheren Krisenzeiten, wie diesen, sind wir alle auf eine stabile und nachhaltige Landwirtschaft angewiesen, die eine sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittelversorgung garantiert. Angefangen bei unserer wertvollsten Ressource, dem Wasser. Durch die massenhafte Ausbringung von Gülle in der Landwirtschaft wird in einigen EU-Ländern, insbesondere Deutschland, der Nitratwert von 50mg/l immer wieder überschritten. Die Verseuchung des Grundwassers mit Nitrat durch Verstöße gegen die EU-Richtlinien stellt nicht nur ein Gesundheitsrisiko für Menschen dar, sondern schädigt auch Gewässer und Tiere durch die Umwandlung zu giftigem Nitrit. Deshalb fordern wir eine strengere Kontrolle zur Gewährleistung der Einhaltung der Nitratwerte durch die EU Kommission. Die Farm-to-Fork Strategie der EU-Kommission zielt auf die Förderung und den Ausbau einer ökologischen Landwirtschaft ab und will bis 2030 ein Viertel des EU Ackerlandes für die ökologische Landwirtschaft nutzen. Dies trägt weiter zur Senkung der Nitratwerte bei, da weniger Gülle ausgebracht werden muss und wirkt sich somit positiv auf die Umwelt aus. Bereits 2006 wurde der “Aktionsplan der Europäischen Union zur Stärkung der Biodiversität” verabschiedet, um eine Vielfalt der Ökosysteme zu garantieren, vom Aussterben bedrohte Tierarten zu schützen und die genetische Vielfalt aller Lebewesen zu sichern. Jedoch kommt es aufgrund von durch den Menschen verursachten Umweltzerstörungen,-verschmutzungen und -schäden zu einem stark beschleunigten Biodiversitätsverlust, der das Aussterben von zahlreichen Tierarten, Entwaldung und Abnahme der Fischbestände bewirkt.

Dadurch sind für die Arzneigewinnung wichtige Pflanzen und Wasserorganismen, die entscheidend zur Lebensmittelsicherung beitragen, bedroht. Außerdem kann die natürliche Bodenfruchtbarkeit, die bei dem Problem der Überdüngung der Böden, Abhilfe schaffen könnte, nicht erhöht werden.

Nachhaltige Mobilität 

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Personen- und Güterverkehr brauchen wir in Europa Mobilitätslösungen, die unsere Umwelt schützen, eine schnelle, einfache sowie komfortable Verbindung schaffen und für jeden Menschen erschwinglich sind. Eine freie europäische Mobilität ist für die JEF Deutschland eine der Kernerrungenschaften der EU und muss unbedingt für gegenwärtige und zukünftige Generationen bewahrt, nachhaltiger gestaltet und ausgebaut werden. Unter den zunehmenden technologischen Möglichkeiten können besonders im Bereich Mobilität und Verkehr gegenwärtig hohe Klimaemissionen eingespart werden. Der Verkehr im urbanen Raum ist beispielsweise häufig geprägt durch einen geringen Verkehrsfluss und muss effizienter und nachhaltiger gestaltet werden. Hierzu bedarf es ein Mobility-as-a-Service-Konzept (MaaS), um Individualverkehr mit öffentlichen Transportmitteln deutlich stärker zu verbinden. Wir benötigen eine öffentliche, europäische Plattform, welche grenzüberschreitende und nachhaltige Mobilität unterstützt, indem sie Transportmöglichkeiten und Verkehrsverbünde miteinander verknüpft. Zusätzlich dazu müssen bestehende Netze nachhaltiger Mobilität ausgebaut werden, um im europäischen Raum Anreize für den Umstieg von Flugverkehr auf nachhaltige Mobilität zu schaffen. Dafür braucht es bessere Zugverbindungen zwischen den großen Städten der EU, die erneute Etablierung von Nachtzügen, ein konkurrenzfähiges Güternetz und die Förderung neuer Strecken genauso wie die Förderung von Fahrradstraßen in Städten sowie in Grenzregionen.

Wir können dabei viel voneinander lernen und müssen eine Plattform etablieren, die einen Austausch von Best Practices ermöglicht.

Die JEF Deutschland fordert die europäischen Institutionen, die EU- Mitgliedstaaten und die Bundesregierung dazu auf,

  1. sich langfristig für einen jegliche Sektoren umfassenden europäischen Emissionshandel einzusetzen und insbesondere die Sektoren Mobilität, Seeverkehr und Wärme weit vor 2030 zu inkludieren,
  2. durch eine stetig zunehmende Begrenzung der CO2-Zertifikate, Anreize zur Investition in nachhaltige Zukunftstechnologien zu schaffen,
  3. schnellstmöglich Grenzausgleichsmaßnahmen einzuführen, um die
    Abwanderung von Industriezweigen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards zu verhindern und gleichzeitig internationale Anreize zu ambitionierterem Klimaschutz zu kreieren,
  4. innerhalb der international Schifffahrtsorganisation weiter auf die Einführung von Verboten von bestimmten klimaschädlichen Kraftstoffen und der Reduzierung von Emissionen hinzuarbeiten und klimafreundliche Schiffskraftstoffe und Technologien zu födern,
  5. eine nachhaltige europäische Energiewende voranzutreiben und die dafür notwendige Infrastruktur wie eine europäische Wasserstoffwirtschaft und stärker integrierte Stromnetze aufzubauen,
  6. einen geeinten europäischen Energiemarkt zu schaffen und eine stärkere Integration der Standards zu forcieren,
  7. nur noch klimaneutrale Projekte zu subventionieren und dem Europäischen Parlament eine stärkere Kontrolle bei der Fördermittelvergabe einzuräumen,
  8. den Anteil der kreislauforientiert verwendeten Materialien in den kommenden 10 Jahren auf mindestens 50% zu steigern,
  9. für eine substantielle Reduktion der Müllexporte ins EU-Ausland zu sorgen,
  10. eine einheitliche Abfallwirtschaft und einheitliche Recyclingvorschriften zu schaffen,
  11. eine präsente, einheitliche Kennzeichnung von Produkten einzuführen, um eine höhere Sichtbarkeit von nachhaltigen Herstellungsweisen zu gewährleisten,
  12. die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) und der Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen einzuhalten und die Einhaltung des Nitratwerts von 50mg/l strenger zu kontrollieren,
  13. tiergerechte Haltung zu subventionieren, Massentierhaltung zu reduzieren und die EU-Düngeverordnung zu verschärfen,
  14. die EU Biodiversitätsstrategie und den dazugehörigen Aktionsplan zu implementieren, spezielle Schutzbezirke zur Bienenzucht auszuweiten und zu vergrößern und die Lebensmittelsicherheit durch Umsetzung der “From- Farm-to-Fork”- Strategie zu stärken,
  15. ein MaaS (Mobility as a Service)-Konzept einzuführen, das den Verbraucher bzw. die Verbraucherin durch eine öffentliche, europäische Plattform bei einer schnellen, klimafreundlichen sowie grenzüberschreitenden Mobilität unterstützt und Verkehrsverbünde und Transportmöglichkeiten abbildet und verknüpft, wobei insbesondere neue grenzübergreifende Verkehrsstrukturen zu fördern sind,
  16. einen besseren Austausch bezüglich Best-Practice zwischen den Ländern anzustreben und eine europäische Plattform auf Basis eines Open-Data- Ansatzes zu schaffen, die den Austausch von Daten, das Lernen voneinander und somit den Aufbau einer effizienten und nachhaltigen öffentlichen Infrastruktur fördert,
  17. die Eingliederung von mehr Sprinterzügen zwischen den großen europäischen Städten sowie die Förderung bestehender Nachtzugverbindungen und neuer Verbindungen innerhalb Europas voranzutreiben,
  18. ein leistungsstarkes europäisches Güternetz aufzubauen,
  19. und Fahrradstraßen in europäischen Städten und insbesondere in Grenzregionen aufzubauen und zu fördern.
EU als Vorreiterin beim Klimaschutz
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Lasst Europa nicht im Regen stehen

Bundeskongress, 11.10.20

Lasst Europa nicht im Regen stehen

Beschluss im Wortlaut:

In welchem Europa wollen wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten leben? Grundlegende Selbstverständlichkeiten, mit denen wir als Generation in der europäischen Lebensrealität aufgewachsen sind, stehen aktuell in Frage. Für uns ist klar: Europa ist unsere Vergangenheit, unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Europäische Solidarität – das beobachten wir immer öfter – erweist sich dabei allzu oft als nicht krisenfest und die EU sich in zentralen Fragen als nicht ausreichend handlungsfähig. So reagiert die EU beispielsweise nach wie vor nicht wirksam darauf, dass in einigen Mitgliedstaaten europäische Werte klar verletzt wurden, indem Rechtsstaatlichkeit zunehmend abgeschafft und Demokratie ausgehöhlt wurde. Besonders in zentralen Politikbereichen, können sich die EU-Mitgliedstaaten mangels eines gemeinsamen Verständnisses seit Jahren nicht auf die notwendigen Reformen einigen.

Große aktuelle Herausforderungen, wie die Corona-Krise, der Klimawandel, die Asylpolitik sowie eine zunehmende wirtschaftlich-soziale und kulturelle Spaltung des europäischen Kontinents und der weltweite neue Nationalismus und Autoritarismus, sind Herausforderungen, die ein geschlossenes, starkes und gemeinsames Handeln der EU und ihrer Mitgliedstaaten verlangen. In einer Welt, in der Multilateralismus und eine regelbasierte internationale Ordnung keine Selbstverständlichkeit mehr sind, brauchen wir die Europäische Union, die diese multilaterale Ordnung verteidigt und vorantreibt.

Die EU ist dafür institutionell nur unzureichend ausgestattet. Es ist dabei im Wesentlichen nicht “die EU”, die hier versagt. Es sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Reformen lange gescheut haben oder sich nicht einigen können oder wollen und sich bei Krisen noch viel zu häufig lieber in ihre eigenen nationalstaatlichen Grenzen zurückziehen anstatt ein europäisches und allgemeines Interesse zu verfolgen. Um dieses Phänomen auflösen zu können,

muss das langfristige Ziel eine Reföderalisierung Europas sein. Nur so kann das Problem einer gegenseitigen Blockade der Akteure verhindert werden, um durch klare Neuverteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen Ebenen originär europäische Lösungen hervorzubringen. Die nationalen Alleingänge während der Corona-Pandemie haben nochmal in aller Deutlichkeit unterstrichen, wie entscheidend eine klare Kompetenzverteilung für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union ist.

Für die Zukunft Europas und nicht zuletzt den Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa als die durchdachte Antwort auf europäische Herausforderungen, ist es deshalb entscheidend, dass jetzt das Fundament Europas, als gemeinsame, solidarische und wertebasierte EU, bewahrt und gesichert wird.

Es bedarf dringender Reformen, die die Handlungsfähigkeit und Funktionalität der EU verbessern. Nur dann können ebenfalls wichtige, zukunftsgerichtete Reformen in den konkreten Politikbereichen, zum Beispiel der europäischen Asyl- und Migrationspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik oder Klimapolitik erfolgreich sein und nachhaltig Bestand haben. Das Ziel muss ein Europäischer Bundesstaat sein, der nicht nur unserem Verständnis von Föderalismus entspricht, sondern auch gemeinsamer und handlungsfähiger ist und damit anhand progressiver Reformschritte die Vision der Vereinigten Staaten von Europa vollendet.

  1. Eine neue Gemeinsamkeit schaffen

Wir fordern deshalb, dass die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten, untereinander ein neues gemeinsames Verständnis über den Charakter der EU und ihren zukünftigen Weg und ihre Ausgestaltung zu finden, verstärkt werden. Nur wenn es gelingt, dass zwischen Ost- und Westeuropa sowie Nord- und Südeuropa ein neues gemeinsames Verständnis über gemeinsame europäische Themen entsteht, können politische Reformen nachhaltig Bestand haben.

Die letzten Monate haben einmal mehr gezeigt, dass Verhandlungen, in denen einzelstaatliche Interessen Priorität erhalten, zum Nachteil aller ausgehen. Vor allem bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU darf das Interesse Einzelner nicht über dem allgemeinen Interesse der europäischen Bürger*innen stehen. Daher fordern wir hier seit Jahren eine Änderung des Systems, eine Abkehr vom Netto-Zahler-Empfänger-Narrativ und die Einführung europäischer Steuern.

Zur Schaffung einer neuen Gemeinsamkeit ist es wichtig, die demokratische Zivilgesellschaft und alle Bürger*innen mit einzubeziehen: Europa ist mehr als eine Zusammenarbeit nationaler Regierungen. Wir brauchen Formate, durch die wir Bürger*innen aktiv beteiligen, um eine andere Sichtweise auf europäische Themen zu bekommen und um nicht nur einzelstaatliche Interessen auf europäischer Ebene repräsentiert zu sehen. Gerade Bürger*innen in den Ländern, in denen nationalistische Regierungen demokratische und liberale Prinzipien zunehmend unterminieren, haben es verdient, dass sie einbezogen werden. Wo nationale Regierungen dem nicht nachkommen, ist es Aufgabe der EU deren Rechte zu schützen, Europäische Werte einzufordern und pro-europäische Haltung und Zukunftschancen einzubeziehen. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet eine Chance, genau dies zu tun. Sie darf nicht zur Zuhör-Übung verkommen, sondern muss sich den großen Fragen widmen und deshalb auch weitreichende Vorschläge zu Vertragsänderungen machen können.

Um ein tatsächlich geeintes Europa zu schaffen, müssen europäische Bürger*innen nicht nur in die Gestaltung Europas einbezogen werden, sondern wir wollen auch allen Menschen in Europa das Gefühl geben, aktive europäische Bürger*innen zu sein. Dafür brauchen wir ein europäisches Gemeinschaftsgefühl, das uns vereint und miteinander verbindet; eine europäische Identität, die durch Bildung und Austausch gefördert und gefordert werden muss. Vor allem brauchen wir auch gemeinsame Debatten und Diskussion und damit eine europäische Öffentlichkeit.

  1. Grundlegendes sichern, Reformen mutig angehen!

Die Mitgliedstaaten der EU sollten auch den Mut haben, strukturell und institutionell voranzugehen.

Wir fordern, dass nach Jahren des Stillstands endlich Reformen der institutionellen Ausgestaltung der EU angegangen werden. Es ist offensichtlich, dass in einer EU, in der einzelne Mitgliedstaaten stetig die gemeinsamen Interessen der Vielen ausbremsen können, die Handlungsfähigkeit abnimmt. Schon seit Jahren fordern wir deshalb die flächendeckende Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, die von einer Stärkung der europäischen Öffentlichkeit begleitet werden muss, um nationalistische Tendenzen in bestimmten Ländern zu vermeiden und das europäische Interesse bei Abstimmungen auch in der nationalen Öffentlichkeit in den Vordergrund zu rücken. Auch die Reform des Wahlsystems ist dringend geboten, um sowohl die Effektivität europäischer Entscheidungen wie auch die Legitimation der Institutionen zu erhöhen. Darüber hinaus braucht es auch Reformen im Kleinen, wie eine Verankerung der Rechtsstaatskonditionalität im Mehrjährigen Finanzrahmen.

Konkret fordern wir dabei, dass die Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien mit einer teilweisen oder vollständigen Streichung oder einer Aussetzung von Kohäsionsmittel durch die Kommission einher gehen kann. Der Rat der Europäischen Union hat die Möglichkeit, dieser Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. Außerdem dürfen die jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichte an die Mitgliedsstaaten nicht nur ein Blatt Papier sein: Sie müssen im Falle von Verstößen verbindliche Handlungsanweisungen an die Mitgliedsstaaten enthalten. Bei Nichteinhaltung müssen entsprechende Sanktionsmechanismen vorgesehen werden.

Wenn dies nicht gelingt, muss auch über die Idee des Kern-Europas neu nachgedacht werden. Die Mehrheit in Europa darf sich nicht einzelnen nationalistischen Regierungen, die Werte missachten und Gemeinsames bewusst torpedieren, beugen. Dabei müssen aber zwingend die Bürger*innen in den betreffenden Ländern mit einbezogen werden.

  1. Europäische Politik in wichtigen Bereichen weiterentwickeln

Schließlich muss, aufbauend auf einem neu gesicherten und weiterentwickelten Fundament, europäische Politik in wichtigen Bereichen weiterentwickelt werden.

Die EU MUSS zukünftig eine stärkere Rolle auf der internationalen Ebene einnehmen. Europa sollte sich als friedliche Macht positionieren, die sich für Menschenrechte, Demokratie, eine regelbasierte internationale Politik und das Völkerrecht weltweit einsetzt. Dazu muss Europa mit einer Stimme sprechen und eine neue gemeinsame außenpolitische Linie verfolgen, die nicht von postkolonialen Ansprüchen sondern der Gleichheit aller Menschen und Staaten geprägt ist.

Wir werden zukünftig weiter und noch viel mehr mit globalen Krisen, allen voran den Auswirkungen der Klimakatastrophe, konfrontiert werden. Im Kampf gegen und der Anpassung an die Klimakatastrophe muss die EU aktiv vorangehen. Um eine CO2- neutrale EU bis 2050 zu erreichen, braucht es jetzt streng gesetzte politische Ziele, eine Umstellung der Wirtschaft wie z.B. durch den European Green Deal, eine gemeinsame europäische Energieunion und ausreichende Finanzierung in neue klimafreundliche Technologien. Die Politiken der nächsten Jahre müssen neben der Abschwächung der Klimakatastrophe auch bereits auf die Anpassung an die Klimafolgen gerichtet sein. So müssen beispielsweise frühzeitig Hilfsprogramme aufgesetzt werden für Regionen, die entweder durch steigenden Meeresspiegel, Verwüstung und Dürre oder schlimmere Naturkatastrophen gefährdet sind.

Die gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik muss so weiterentwickelt werden, dass sie europäischen Werten sowie der Verantwortung und den Möglichkeiten Europas gerecht wird. Wir setzen uns daher weiterhin für eine Reform der Dublin-III-Verordnung ein, um die humanitär dramatische Lage an den EU-Außengrenzen abzuwenden. Zwar bemüht sich die Europäische Kommission, mit ihrem Vorschlag zur Reform der Migrationspolitik eine europäische Einigung zu erzielen. Jedoch müssen wir feststellen, dass der Vorschlag an dem bisherigen Prinzip der Dublin-III-Verordnung kaum etwas verändern würde. Anstelle einer solidarischen Verteilung der Geflüchteten sind knallharte Abschiebungen das Credo der Stunde. Aus unserer Sicht ist der vorgeschlagene Migrationspakt damit keinesfalls eine Wende des Status Quo. Für eine solidarische Verteilung der Geflüchteten sind eher schnellere Asylverfahren für Schutzsuchende erforderlich, die derzeit teilweise mehrere Monate in Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen verbringen. Geflüchtete sollen auf Basis eines von uns geforderten Verteilungsschlüssels, der auf BIP, Einwohner*innenzahl und Wünschen der Geflüchteten basiert, nach der Registrierung unmittelbar auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Dies würde neben einer effizienteren Abhandlung laufender Verfahren auch der Entstehung menschenunwürdiger Aufnahmezentren wie im griechischen Moria vorbeugen.

Die europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik muss verbessert werden. Wir brauchen eine Stärkung sozialer Rechte und Absicherungen und vor allem auch eine europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik, die sich noch stärker der Rechte und Interessen junger Menschen annimmt, um zu verhindern, dass Wirtschaftskrisen ganze Generationen überproportional treffen.

In der europäischen Jugendpolitik ist es entscheidend, dass die Rechte und Freiräume junger Menschen gestärkt werden und ihre Beteiligung verbessert wird. Dafür ist die Finanzierung von demokratischen, zivilgesellschaftlichen (Jugend)- organisationen genauso entscheidend wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in der Reform des europäischen Wahlrechts.

In diesen zentralen und weiteren Bereichen entscheidet sich Europas Zukunft jetzt. Deshalb werden wir als JEF die Zukunft, die uns vorschwebt, jetzt einfordern und aktiv für sie einstehen. Daher: Lasst Europa nicht im Regen stehen!

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Gemeinsames Vorgehen Corona

Bundeskongress, 11.11.20

Gemeinsames Vorgehen Corona

Beschluss im Wortlaut:

Seit Beginn des Jahres 2020 breitet sich SARS-CoV-2 in der Welt aus, wodurch sich die größte Pandemie seit der Spanischen Grippe entwickelte. Die rasche Verbreitung des Virus führte zu erheblichen Beschränkungen von Freiheitsrechten der Bevölkerung und zum größten Wirtschaftseinbruch seit dem zweiten Weltkrieg. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vermochten es nicht, solidarisch und gemeinschaftlich gegen das Virus vorzugehen und sich gegenseitig Hilfe zu leisten.

Zunächst breitete sich das Virus ungehindert aus, bis die Nationalstaaten zum Teil sehr unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Es entstand ein Flickenteppich von Regelungen und unabgestimmten und unkoordinierten Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, wie etwa gegenseitige Einstufungen als „Risikogebiete” nach zum Teil ganz unterschiedlichen Maßstäben.

Anstatt die vorhandene Infrastruktur auf europäischer Ebene, nämlich das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einzubinden, hat im März 2020 das deutsche Robert-Koch-Institut etwa pauschal die französische Region „Grand Est,” die flächenmäßig größer als die Niederlande oder die Schweiz ist zu einem Risikogebiet erklärt, obwohl tatsächlich nur ein kleiner Teil dieser Region überdurchschnittlich von der Verbreitung des Virus betroffen war.

In der Folge wurde eine der wesentlichsten Säulen der Europäischen Union und für europäische Bürger*innen das offenkundigste Zeichen der europäischen Einigung, nämlich der sogenannte Schengen-Acquis beeinträchtigt. Seit dem 26. März 1995 waren die Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums weggefallen, sodass wir bis zur SARS-CoV-2-Pandemie auf nunmehr 25 Jahre weitestgehend freien Grenzverkehr für Waren und Personen zurückblicken konnten. Ohne Absprache mit den europäischen Partnern wurden ab dem 16. März 2020 durch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Nachbarländer wieder dauerhafte Grenzkontrollen eingeführt und es wurden zahlreiche wichtige Grenzübergänge vollständig geschlossen. Das Übertreten der „grünen Grenze“ wurde unter Strafe gestellt.

Während der Flüchtlingskrise und für wenige Wochen dauernde Großereignisse gab es in den letzten 25 Jahren wieder Grenzkontrollen. Auch wenn wir diese Grenzkontrollen scharf zurückweisen (siehe Beschluss „Zurück zu Schengen“ des Bundesausschusses der JEF Deutschland vom 30. November 2019), so waren diese bei weitem nicht so einschneidend wie die Grenzkontrollen und vor allem Grenzschließungen während der Coronakrise.

Die starke Einschränkung der Personenfreizügigkeit, und die Verletzung des Rechtes auf Nichtdiskriminierung führte dazu, dass besonders EU-Bürger*innen in Grenzregionen starke negative Auswirkungen zu spüren bekamen. Über die staatlichen Fehlgriffe hinaus, kam es zu Anfeindungen in Form von verbalen und tätlichen Beleidigungen zwischen den Bürger*innen untereinander. Die politische Grenzschließung wurde als Symbol verstanden, alte Ressentiments wieder aufleben zu lassen und diese im Alltag auszuleben. Hierbei wurden auch Pendler*innen, die gerade im Gesundheitswesen wichtige Arbeit leisteten, aufgrund banaler Erkennungsmerkmale, wie eines Autokennzeichens des Nachbarlandes verbal und non- verbal attackiert. Diese Maßnahmen im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie haben nachhaltig zur Vergiftung des Klimas mit unseren Nachbarländern, insbesondere in den Grenzregionen zu Frankreich und Luxemburg, geführt. Drei der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, nämlich der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und vor allem die Personenfreizügigkeit, wurden massiv beeinträchtigt.

Ein solch unverhältnismäßiger Eingriff in Europäische Werte und Rechte der Bürger*innen ist jedoch auch durch eine Krise wie die SARS-CoV-2-Pandemie nicht zu rechtfertigen. Die Jungen Europäischen Föderalist*innen erkennen ausdrücklich an, dass Abstandsregeln sowie Kontakt- und Hygieneregeln notwendig sind, um die Krise zu bewältigen. Insgesamt dürfen die politischen Maßnahmen nicht in der Aushöhlung oder Missachtung der gemeinsamen politischen Errungenschaften münden und dürfen sich deshalb nicht an politischen Grenzen orientieren, die nur ein historischer Strich in der Landschaft sind. Vielmehr müssen sie sich an dem tatsächlichen epidemiologischen Geschehen orientieren. Daher verbieten sich Grenzschließungen und Unilateralismus von sich aus.

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen fordern daher:

  • Die Bekämpfung einer globalen Pandemie kann nur durch gezielte und koordinierte Aktionen erreicht werden. Eine eigene Kompetenz auf EU-Ebene ist daher unerlässlich.
  • Nationale Alleingänge müssen unterbleiben, um nicht die in der 70-jährigen Friedensgeschichte der EU zugeschütteten Gräben wieder aufzureißen, und durch solidarisches Handeln gemäß der Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon ersetzt werden.
  • Eine Bewertung von Risikogebieten sollte europaweit einheitlich durch das ECDC vorgenommen werden und als Maßstab für regionale und lokale Maßnahmen dienen. Risikogebiete sollten in einer einheitlichen Größenordnung, nämlich den NUTS-3-Regionen, ausgewiesen werden.
  • Die Kompetenzen des ECDC müssen ausgeweitet werden und die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden, sodass dieses in Zukunft EU-weite Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie veranlassen und nationalen Regierungen konkret Hilfe leisten kann.
  • Grenzschließungen und somit eine Verletzung des Schengen-Abkommens und der damit verbundenen Freizügigkeit dürfen keine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sein. Die Jungen Europäischen Föderalist*innen werden gemäß dieser Forderung im Falle erneuter pandemiebedingter Grenzschließungen der Bedeutung des Schengen-Acquis für die Europäische Union angemessenen Aktionen (Demonstrationen, Protest-Aktionen, etc.) durchführen und sich öffentlich deutlich gegen einen solchen Eingriff positionieren.
  • Abstandsregeln sowie Kontakt- und Reisebeschränkungen dürfen sich nicht am Kriterium der Staatsangehörigkeit orientieren und müssen diskriminierungsfrei anhand objektiver Kriterien bestimmt werden.
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Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Bundesausschuss, 21.03.20

Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!

Beschluss im Wortlaut:

Der Rat der Europäischen Union berät noch immer über die Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Konferenz zur Zukunft Europas. Nach dem Willen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen in diesem Großprojekt über zwei Jahre zwischen Politik und Zivilgesellschaft die zentralen Fragen zukünftiger europäischer
Politik diskutiert werden. Während der Konferenz, die bereits im Mai offiziell angekündigt und über zwei Jahre andauern soll, sollen Bürgerinnen und Bürger dauerhaft eingebunden sein, beispielsweise durch Diskussionsplattformen, Bürger- und Jugendräte.

Ein Aufbruch für Europa

Noch ist Vieles unklar, aber feststeht: Die Zukunftskonferenz muss das neue große Projekt für Bürgerbeteiligung und Weiterentwicklung der EU werden. Nach dem Parlament und der Kommission dürfen deshalb auch die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU keinen Zweifel daran lassen, dass ihnen dabei eine souveräne Europäische Union und eine echte Bürgerbeteiligung ein großes Anliegen sind. Eine deutliche Abschwächung der sinnvollen Vorschläge des Parlaments wäre ein fatales Signal, gerade an junge Menschen in Europa.

Eine Zuhör-Übung birgt die Gefahr der Entfremdung und Demotivation junger Europäer*innen

Die Kommissionspräsidentin hat in der Vorstellung des Projekts deutlich gemacht, sie wolle, dass Bürgerinnen und Bürger in Europa eine “führende, eine aktive Rolle” bei der Festlegung der Prioritäten für die Zukunft Europas spielen. Die Konferenz solle ein Schub für die europäische Demokratie sein.
Wir warnen deshalb vor dem Effekt, dass sich gerade junge Europäerinnen und Europäer, die sich seit der Europawahl für Europa engagieren, von der europäischen Demokratie entfernen, falls die Konferenz trotz der geäußerten Absichten zu Bürgerbeteiligung und inhaltlicher Ausrichtung eher eine Zuhör-Übung wird.

Es braucht mutige Nationalstaaten, die keinen Konflikt der Institutionen herbeiführen

Es ist an der Zeit, dass die Nationalstaaten sich trauen und den Weg frei machen für echte, mutige und nötige Reformen für eine souveräne, handlungsfähige Europäischen Union im neuen Jahrzehnt. Was Europa jetzt nicht braucht, ist ein Konflikt zwischen Nationalstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über dieses Zukunftsprojekt.

Verbindlichkeit der Ergebnisse der Zukunftskonferenz sicherstellen

Die führende und aktive Rolle, die die Bürger*innen einnehmen sollen, muss sich nicht nur im Format der Konferenz sondern insbesondere bezüglich der Ergebnisse der Konferenz niederschlagen. Durch eine Verbindlichkeit der Ergebnisse und ihrer Einbeziehung in die europäische Politik, soll nicht nur die Legitimation und Ernsthaftigkeit der gesamten Konferenz gefördert werden, sondern auch den Willen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an ihr.

Vertragsänderungen nicht ausschließen sowie zentrale Zukunftsthemen und Wünsche behandeln

Um die großen Fragen der europäischen Zukunft zu diskutieren, sollte die Konferenz ein Mandat bekommen, am Ende auch Vertragsänderungen vorschlagen zu können. Dazu gehören in jedem Falle institutionelle Reformen, und damit allen voran ein echtes europäisches Wahlrecht, das bei der Europawahl mit dem gescheiterten Spitzenkandidaten-Prinzip so nötig gewesen wäre. Fehlen dürfen zudem nicht weitere zentrale Themen: ein zukunftsgerechter europäischer Haushalt, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in einigen europäischen Ländern, die europäische Antwort auf den Klimawandel, ein starkes und gemeinsames außenpolitischen Auftreten in einer Welt, die zunehmend von Autokraten geprägt wird, Lösungen für die sozialen Ungleichheiten in Europa, die europäische Asyl- und Migrationspolitik und die tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Menschen auf dem Land und in der Stadt durch Digitalisierung und Globalisierung. Ohne Vertragsveränderungen wird das nicht gehen.

Erwartungen an eine inklusive, nachhaltige Beteiligung insbesondere junger Menschen

Die Konferenz muss die Vielfalt der europäischen Zivilgesellschaft einbinden. Es sollte allen Menschen in Europa offen stehen, sich zu beteiligen. Die Beteiligung sollten vor innovativen Formaten nicht zurückschrecken und immer das Ziel haben, Beteiligung möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen. Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, in denen sich Millionen Menschen organisieren und die die europäische Demokratie seit Jahren tragen, sollten ebenso Berücksichtigung finden, wie eine repräsentative Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern über Losverfahren. Wir unterstützen zudem sehr den Vorschlag der Kommission, multilinguale und digitale Tools während der gesamten Laufzeit der Konferenz einzusetzen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas darf keine Zuhör-Übung werden!
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