Für europäische Geschlechtergerechtigkeit

Bundesausschuss, 12.03.22

Für europäische Geschlechtergerechtigkeit

Beschluss im Wortlaut:

In Deutschland, Europa und überall auf der Welt sehen sich Frauen, Lesben, inter Personen, nicht-binäre Menschen, trans Personen und agender Personen (FLINTA) zahlreichen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen ausgesetzt. Wir stehen als demokratischer Jugendverband für die Gleichstellung aller Menschen ein und wollen daher für europäische Geschlechtergerechtigkeit eintreten. Dementsprechend möchten wir in diesem Antrag auf die Lebenswirklichkeit eben dieser Menschen aufmerksam machen, indem wir ökonomische, politische und soziale Gerechtigkeit fordern.

Ökonomische Gerechtigkeit

Die Corona-Pandemie hat erneut verdeutlicht, wie fragil die Lage der FLINTA auf dem Arbeitsmarkt ist und dass sie in den systemrelevanten Berufen deutlich die Mehrheit bilden. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) stellt fest, dass die Corona-Pandemie die Gleichberechtigung um Jahrzehnte zurückgeworfen hat. 136,5 Jahre soll es laut dem WEF noch dauern, bis die Gleichberechtigung der FLINTA weltweit erreicht wird. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) hat festgestellt, dass 2,2 Millionen Frauen während der Coronakrise ihren Job verloren haben, und dass Frauen ebenfalls hauptsächlich an der unbezahlten Care-Arbeit sowie am Homeschooling der Kinder beteiligt waren. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies entweder eine Doppelbelastung oder eine Zurückstellung beruflicher Ambitionen. In der Covid-Pandemie wurde darüber hinaus ein signifikanter Anstieg der partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen festgestellt, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher sein dürfte.

Auch in anderen Bereichen legt die Pandemie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts offen, indem FLINTA stärker als sonst benachteiligt werden. Laut dem Statistischen Bundesamt verdienen Frauen beispielsweise in Deutschland im Schnitt 18% weniger als Männer. In Europa liegt der Durchschnitt bei 14,1%. In gut bezahlten Positionen sind FLINTA besonders unterrepräsentiert. In europäischen Unternehmen beträgt ihr Anteil an Führungspositionen 37%. Um die Lebensstandards der FLINTA in der EU zu verbessern, müssen europaweite Mindeststandards eingeführt werden, an denen sich die EU-Mitgliedstaaten orientieren müssen.

Unterschiedliche Standards gibt es auch im Hinblick auf die Elternzeit. Aufgrund der unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind FLINTA in vielen europäischen Staaten häufig dazu gezwungen, über die Elternzeit hinaus und ohne angemessene finanzielle Anerkennung die Kinderbetreuung zu übernehmen.

Eine besonders große Belastung stellt in vielen Teilen Europas außerdem die Rentenarmut dar, von der FLINTA fast überall stärker betroffen sind. Außerdem liegt der Rentenbetrag von Frauen in ganz Europa durchschnittlich 30% unter dem von Männern.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Stärkung des EIGE,;
  • Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den Geschlechtern;
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie allgemeine Stärkung von FLINTA in der Berufswelt;
  • Angleichung der Elternzeit;
  • Verringerung des Einkommens- und Rentengefälles;
  • Förderung der Erwerbsbeteiligung von FLINTA;
  • Finanzielle Anerkennung der Care-Arbeit;
  • Schutz vor Ausbeutung; und
  • Förderung der Frauen in Führungspositionen und in den Vorständen von börsennotierten Unternehmen.

Politische Gerechtigkeit

Die Repräsentation von FLINTA in der Politik hat sich zwar über die letzten Jahre hinweg verbessert, jedoch ist die Teilhabe von FLINTA in der Politik noch lange nicht gleichberechtigt. So hat sich im EU-Parlament der Anteil von Frauen auf 40,4% erhöht, in den meisten europäischen Ländern ist der Anteil jedoch deutlich geringer. Lediglich Schweden schafft es mit einem Frauenanteil von 49,6% zu einem nahezu paritätischen Parlament. In allen anderen EU-Ländern sind FLINTA in den Parlamenten unterrepräsentiert, dies meistens sogar sehr deutlich. Dies zeigt, dass nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedstaaten weiter unerlässlich der Benachteiligung von FLINTA entgegenwirken müssen.

Neben der politischen Teilhabe der FLINTA muss auch ihre europäische zivilgesellschaftliche Partizipation weiter gestärkt werden. Es ist essentiell, dass FLINTA mehr Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen können. Hierfür muss die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten einstehen und zu einer Veränderung der Strukturen beitragen, sodass FLINTA eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe erhalten.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation von FLINTA;
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen;
  • Förderung der FLINTA für Führungspositionen in der Europäischen Kommission und in allen anderen europäischen Institutionen und Agenturen;
  • Geschlechtergerechtigkeit, die unterschiedliche Lebensrealitäten von FLINTA bei politischen Entscheidungen berücksichtigt und diese zum Leitprinzip allen auswärtigen Handels macht;
  • Folgenabschätzung der Politik hinsichtlich der Auswirkungen auf FLINTA und andere von Diskriminierung betroffene Gruppen;
  • stärkere finanzielle Förderung der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte mit dem hauptsächlichen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit; und
  • Stärkung der Rechte der LGBTQIA+.

Soziale Gerechtigkeit

Diskriminierung erfahren FLINTA auch im Bereich der Gesundheit. Laut Schätzungen des Europäischen Parlaments kann sich eine von zehn FLINTA in Europa keine Hygieneartikel leisten. Während einige Länder Hygieneartikel als Grundbedarf anerkannt und die Steuer gesenkt haben, ist dies in vielen europäischen Mitgliedstaaten nicht der Fall.

In der Medizin und Forschung galt für die längste Zeit der männliche Körper als Maßstab. Das heißt unter anderem, dass Medikamente an Männern getestet wurden. Heute wissen wir, dass Medikamente bei FLINTA und Männern unterschiedlich wirken. Außerdem haben FLINTA bei manchen Krankheiten, wie z.B. einem Herzinfarkt, andere Symptome als Männer. Auch im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierung erleben FLINTA Diskriminierung im Gesundheitswesen, z.B. fehlt FLINTA mit Behinderung der gleichberechtigte Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen.

Schwangerschaftsabbrüche sind von Land zu Land mit unterschiedlichen Hürden verbunden. In manchen Mitgliedstaaten, wie Polen, sind sie ganz verboten. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche lediglich “straffrei” und werden somit noch immer kriminalisiert. Dieser gesellschaftliche Druck durch die Illegalität und Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt zu einer starken psychischen Belastung für die Betroffenen. Die Reise in Länder mit liberalen Schwangerschaftsabbruchgesetzen sowie die Kosten des Eingriffs selbst sind zudem mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden und für viele FLINTA in prekären Situationen nicht realisierbar. Insbesondere junge FLINTA im Alter zwischen 18-25 Jahren, die in Deutschland die meisten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen, wird durch die finanziellen und psychischen Belastungen das Recht auf Unversehrbarkeit ihres Körpers und ihr Recht auf Selbstbestimmung extrem eingeschränkt.

Vor allem die äußerste Form der Gewalt muss bekämpft werden. Femizide, also die Tötung von FLINTA aufgrund ihres Geschlechts, werden oft nicht als solche erfasst, sondern als Familien- oder Beziehungsdramen verschleiert. Laut einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 3.000 Femizide in Europa verzeichnet, die von den Partnern oder Familienangehörigen verübt wurden. Deutschland ist in absoluten Zahlen vorne mit dabei. Viele Fälle häuslicher Gewalt bleiben undokumentiert.

Adoptionen sind in vielen europäischen Ländern weiterhin ein Privileg für heterosexuelle Cis-Paare. In fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Weiterhin ist es in einigen dieser Länder für gleichgeschlechtliche Paare noch immer unmöglich zu heiraten. Daraus folgt, dass queere Menschen und Paare innerhalb der EU unterschiedlich stark in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt sind.

Daraus ergeben sich für uns folgende Forderungen:

  • Bekämpfung der Periodenarmut;
  • EU-weite Verringerung geschlechtsspezifisch-diskriminierender Mechanismen in der Medizin und gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die geschlechtsspezifische Kontrolle von Arzneimitteln durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA);
  • Schutz von sexuellen und reproduktiven Rechten;
  • Dekriminalisierung der prinzipiellen Möglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen und Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Gesundheitsstrategie;
  • Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie Schutz und Unterstützung für die Opfer;
  • Anerkennung der unterschiedlichen Lebensrealitäten sowie Mehrfachdiskriminierungen von FLINTA und entsprechende Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen;
  • finanzielle Förderung für Frauenhäuser und NGOs, die über häusliche Gewalt und Femizide aufklären und Betroffene unterstützen; und
  • Adoptionen erleichtern, besonders auch für homosexuelle Paare.

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Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!

Bundesausschuss, 12.03.22

Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!

Beschluss im Wortlaut:

Bereits 2003 sprach der Gipfel von Thessaloniki von einer europäischen Perspektive für den Balkan und damit letztendlich von seiner Integration in die Europäische Union (EU). Seitdem sind jedoch von den Ländern des Westbalkans nur Slowenien 2004 und Kroatien 2013 der Union beigetreten. Insbesondere durch den Angriffskrieg des russischen Präsidenten und seiner Regierung gegen die Ukraine wird erneut deutlich, dass Europa ein vereinter Kontinent werden muss. Denn die Bedrohung Russlands gilt ganz Europa und wird auch die Staaten des Westbalkans betreffen, sollte die russische Regierung ihre Aggressionen weiterverfolgen. Bereits jetzt übt sie Druck aus und nimmt Einfluss. Die EU-Mitgliedstaaten und die EU stehen daher in der Pflicht, endlich die ausreichenden notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Westbalkan vor der Erhöhung des russischen Drucks mit dem Ziel eines großrussischen Einflussgebiets zu schützen. Daneben ist seit Langem zu beobachten, dass die EU sowie die EU-Beitrittsperspektive, und damit auch die damit einhergehenden Versprechen, insbesondere unter jungen Menschen in den Staaten des Westbalkans an Glaubwürdigkeit verlieren. Das leistet auch der Gefahr einer Abkehr der pro-europäischen Ausrichtung Vorschub.
Die Erweiterung der EU war sowohl in der kroatischen als auch slowenischen Ratspräsidentschaft eine Priorität. Die aktuelle geopolitische Lage zeigt, dass dieser Fokus fortgeführt werden muss. Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland (JEF) und die Europa-Union Deutschland (EUD) bekräftigen und unterstützen die Vertiefung der Gespräche, um dem Westbalkan mit ehrlicher Absicht eine echte Beitrittsperspektive zu bieten.
Angesichts des stagnierenden und langsamen Prozesses zur Beitrittsperspektive für die sechs Länder der Westbalkan Region (Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Kosovo) fordern die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland daher von der Bundesregierung: gestützt auf den Beschluss der JEF vom 4. Oktober 2015:

  1. den Impuls für die gemeinsame europäische Entwicklung einer neuen Westbalkan-Strategie mit klaren Stufen und Zielen,
  2. die Verleihung des Kandidatenstatus für Bosnien-Herzegowina und Kosovo, die Aufnahme von Verhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien, sowie die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Serbien und Montenegro, wobei die Einleitung von weiteren Beitrittsschritten in Einklang mit ambitionierten Reformen innerhalb der Staaten erfolgen sollte,
  3. konkrete Beitrittsperspektiven und klar definierte Zwischenschritte für alle Westbalkan-Staaten,
  4. Anreize für stärkere intraregionale Kooperation des Westbalkans, etwa durch die gezielte Förderung gemeinsamer, grenzübergreifender Infrastrukturprojekte,
  5. verstärkte Möglichkeiten für die Jugend der Westbalkan-Staaten, in der EU zu studieren, vorübergehend zu arbeiten und mit europäischer Unterstützung Start-ups in ihren Heimatländern zu gründen,
  6. die Einbettung der neuen Westbalkan-Strategie in eine neue EU-Strategie der offenen Integration, die es Staatengruppen erlaubt voranzuschreiten, ohne andere EU-Mitglieder dauerhaft von den gemeinsamen Projekten auszuschließen,
  7. eine weitere finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen, insbesondere von Jugendstrukturen, in den Ländern des Westbalkans, um sie in ihren Bemühungen im Aufbau einer wehrhaften Demokratie zu stärken.
Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!
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„Parlamentarier:innen-Pendeln“ beenden – Konzentration zentraler Institutionen der Europäischen Union an einem Ort

Bundesausschuss, 04.12.21

„Parlamentarier:innen-Pendeln“ beenden – Konzentration zentraler Institutionen der Europäischen Union an einem Ort

Beschluss im Wortlaut:

Das Europäische Parlament besitzt aufgrund historischer Gründe mit Brüssel, Straßburg und Luxemburg heute drei verschiedene Arbeitsorte. Zwischen all diesen Sitzen finden nun monatlich eine Vielzahl an kostenintensiven Reisen statt, insbesondere zwischen den beiden Arbeitsorten Brüssel und Straßburg. In Straßburg finden dabei jährlich zwölf jeweils viertägige Plenarsitzungen statt, wohingegen die Ausschüsse und Fraktionen des Parlamentes in Brüssel tagen, wo zudem bis zu sechsmal im Jahr zweitägige Plenartagungen abgehalten werden. Aufgrund der hohen finanziellen sowie ökologischen Kosten dieses „Pendels“ der Parlamentarier*innen und ihrer Mitarbeiter*innen fordern wir Jungen Europäischen Föderalisten die Europäische Union zur Umsetzung folgender Veränderung auf:

  • Die zentralen Institutionen der EU, die an der Gesetzgebung beteiligt sind, sollen möglichst an einem Ort angesiedelt werden um einerseits schnellen und effizienten Austausch untereinander zu gewähren und andererseits klimaschädliches und finanziell teures Pendeln zu vermeiden
„Parlamentarier:innen-Pendeln“ beenden – Konzentration zentraler Institutionen der Europäischen Union an einem Ort
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Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht

Bundesausschuss, 04.12.21

Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht

Beschluss im Wortlaut:

Im Jahr 2020 hat China erstmals die USA als größten Handelspartner der EU abgelöst. In fast allen exportorientierten Wirtschaftszweigen ist es unmöglich ohne China als Handelspartner auszukommen. Aus diesem Grund wurde jahrelang an einem Investitionsabkommen zwischen der EU und China gearbeitet. Nach der kürzlichen Verschlechterung der Beziehungen, unter anderem aufgrund chinesischer Sanktionen gegen Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die sich gegen die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China ausgesprochen haben, liegt das Abkommen jedoch auf Eis.

Gleichzeitig baut der chinesische Staat seinen Einfluss auf dem europäischen Kontinent weiter aus. In seinem Projekt der “Neuen Seidenstraße“ finanziert China große Infrastrukturprojekte auch in EU-Staaten und bringt diese dabei in gefährliche Abhängigkeiten von chinesischen Kapitalgebern.

Für die EU ist es also wichtig eine Antwort auf die immer größere wirtschaftliche Bedeutung Chinas zu finden. Die JEF Deutschland befürwortet den Abbau von Handelshemmnissen und stärkeren wirtschaftlichen Austausch auch als Möglichkeit europäische Werte in anderen Ländern zu fördern. Das jüngste Verhalten Chinas wirft jedoch Zweifel an dessen Vertragstreue auf, weshalb ein Handelsabkommen “um jeden Preis” nicht wünschenswert ist. Europäische Werte dürfen nicht zu Verkauf stehen.

Daher fordert die JEF Deutschland:

  1. Die Knüpfung des Investitionsabkommens zwischen der EU und China an die Bedingungen:
    1. der Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Standards in China sowie der Wahrung von Arbeitnehmer*innenrechten in China
    2. die faire Behandlung europäischer Unternehmen in China
  2. Die verbindliche Einbeziehung von menschen-, umwelt- und arbeitsrechtlichen Standards und die Durchsetzung dieser Regelungen durch die Festlegung von konkreten Sanktionen. Diese sollen eine schnelle Handlungsfähigkeit der EU bei Verstößen Chinas ermöglichen.
  3. Eine klare Strategie der Europäischen Union bei der Bereitstellung finanzieller Mittel (insbesondere beim Wiederaufbau nach der Coronakrise), die eine Antwort auf chinesische Einflussnahme bei Infrastrukturprojekten in der EU darstellt. Das Ziel sollte der Aufbau bzw. Erhalt europäischer Kompetenzen insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur (u.a. Strom- und Datennetze, Wasserversorgung etc.) sein.
  4. Gleichzeitig muss die EU, unter der Verpflichtung Chinas zur Einhaltung und tatsächlichen Durchsetzung der internationalen Menschenrechte, weiter eng mit China zusammenarbeiten. Insbesondere bei den Themen Klimaschutz und Gesundheitspolitik sind globale Lösungsansätze alternativlos.
Der Umgang der EU mit China als Wirtschaftsmacht
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Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Bundesausschuss, 04.12.21

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Beschluss im Wortlaut:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss ein zentrales Anliegen der Europäischen Union werden. Die JEF Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission mit einer ersten EU-Kinderrechtsstrategie 2021 europaweit Kinderrechte stärken möchte und fordert die zeitnahe und umfangreiche Umsetzung der darin enthaltenen Rechte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Um diese gewährleisten zu können, fordert die JEF Deutschland die europaweite Implementierung folgender Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Art von psychischer, körperlicher und insbesondere sexualisierter Gewalt:

  • den europaweiten Ausbau von dezentralen 24/7 Anlaufstellen für Opfer von Gewalt im Kindes- und Jugendalter sowie die Förderung von intensiver psychologischer Betreuung;
  • die Schaffung bzw. die Unterstützung von staatlichen Institutionen zum Thema Kindeswohl, wie etwa den Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden und Polizeistellen;
  • die Etablierung einer kindgerechten Justiz und die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten des Europarats durch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU;
  • die Ausweitung von Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte sowie Resilienzförderung, um ihre Widerstandskräfte zu stärken;
  • die Sensibilisierung von Pädagog*innen und anderen Betreuungs- und Ansprechpersonen für Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie für den Umgang mit Betroffenen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Dies soll durch Aufklärungsarbeit auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene, wie z.B. Kampagnen, Weiterbildungskurse oder Aufklärung an Schulen, geleistet werden;
  • Aufklärungsarbeit staatlicher und öffentlicher Institutionen über Intersektionalität im Hinblick auf Kinder- und Jugendschutz;
  • Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderarbeit, Kinder-, Zwangs- und Scheinehen sowie anderen Formen von Ausbeutung;
  • den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern- und Jugendlichen, unter anderem durch Unterbindung von Genitalverstümmelungen und von geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern;
  • die wirksame Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung im Internet, z.B. indem IKT-Unternehmen (Informations- und Kommunikationstechnologie-Unternehmen) dabei stärker in die Pflicht genommen und zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darüber hinaus fordern wir den Bundesvorstand auf, zu prüfen, inwieweit Teamer*innen im Rahmen der Bildungsarbeit der JEF Deutschland und ihrer Unterorganisationen zum Thema Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden können.

Für europaweiten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
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Mehr Zug in Europa – „Europäisches Jahr der Schiene 2021“ als Impuls nutzen

Bundesausschuss, 04.12.21

Mehr Zug in Europa – „Europäisches Jahr der Schiene 2021“ als Impuls nutzen

Beschluss im Wortlaut:

Mit immer neuen Temperaturrekorden bleibt der Klimawandel weiter im Mittelpunkt der Medien. Mit dem vorübergehenden Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen verbleibt die EU als wichtigster Taktgeber im Kampf gegen die Klimakatastrophe. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ist die Verkehrspolitik eine wichtige Stellschraube, um die EU-Ziele der CO2-Neutralität bis 2050 zu erreichen.

 

Mit noch ungeklärten Problemen, wie Ladenetzen und Rohstoffverbrauch sind Elektroautos allein hierfür nicht das Patentrezept. Aus diesem Grund hat die Kommission 2021 zum “Europäischen Jahr der Schiene” erklärt. Ziel dessen ist, die Bahn als Verkehrsmittel zu fördern. Kampagnen und weitere Aktionen sollen Bürger*innen wie Unternehmen dazu ermutigen, bevorzugt mit dem Zug zu reisen.

 

Die JEF Deutschland befürwortet diesen Schritt und sieht es als wichtig an, diese Initiative auch über 2021 als Impuls zu nutzen, um Zugverkehr auf europäischer Ebene zukünftig stärker zu fördern. Dazu gehören:

 

  1. Die europaweite Senkung von Preisen für Zugfahrten, insbesondere für junge Menschen. Dies könnte auch durch – wie von der Kommission angestrebt – eine europaweite Liberalisierung des Bahnverkehrs erreicht werden. Anstrebenswert wäre auch die Einführung von europaweit gültigen Rabattkarten für Vielfahrer.
  2. Die Rückgängigmachung der im Frühjahr 2021 verabschiedeten Beschneidung der Fahrgastrechte durch Einführung einer force majeure-Klausel. Dies würde bedeuten, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen auch dann für Verspätungen eine Entschädigung an Fahrgäste leisten müssen, wenn äußere Umstände wie höhere Gewalt oder Einwirkungen von Dritten ursächlich für die Verspätung sind, so wie es auch das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren forderte.
  3. Der Ausbau der europaweiten Schieneninfrastruktur im Zuge der Transeuropäischen Netze (TEN-T) für einen umweltfreundlichen grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransport. Dazu zählen besonders die Einführung des einheitlichen Zugsicherungssystems European Train Control System (ETCS) sowie der Bau von zusätzlichen Umschlagterminals, um einen modalen Wechsel von Straßen- zu Schienengüterverkehr zu fördern.
  4. Der Ausbau von Direktverbindungen zwischen benachbarten europäischen Hauptstädten.
  5. Das Gleichziehen Deutschlands mit vorbildlichen Staaten wie Luxemburg, der Schweiz oder Österreich in Bezug auf Investitionen in die Schieneninfrastruktur. Deutschland muss zudem seine besondere Rolle durch die zentrale geografische Lage wahrnehmen.
  6. Die Kompetenzerweiterung der European Union Agency for Railways (ERA), insbesondere zur Erreichung von Interoperabilität.
  7. Die Neuerung der Intelligent Transport Systems (ITS) Directive. Die EU muss Bahnunternehmen der Mitgliedstaaten zum besseren Austausch von Daten, die für die Ticketbuchung relevant sind, verpflichten sowie eine Rechtsgrundlage für multimodales Ticketing schaffen.
Mehr Zug in Europa – „Europäisches Jahr der Schiene 2021“ als Impuls nutzen
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Tore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!

Bundeskongress, 17.10.20

Tore auf – Europa rein: Jetzt gestalten wir!

Beschluss im Wortlaut:

Schon vor 80 Jahren entlarvte Altiero Spinelli im Manifest von Ventotene die Idee des Nationalstaats als das wahre Hirngespinst – denn nur ein vereintes Europa schafft eine friedliche und zukunftsfähige europäische Gemeinschaft. Dieses Jahr feiern wir das Jubiläum des Manifests, das bis heute eines der bedeutendsten Dokumente für die europäische föderalistische Bewegung und damit zentral für den weiteren Erfolg der europäischen Einigung ist. Im Manifest wird zum ersten Mal die Idee eines freien und vereinten Europas skizziert – und ist damit bis heute noch aktuell. Als Junge Europäische Föderalist*innen verstehen wir uns als Verfechter*innen der Idee von Ventotene – einer europäischen Föderation.

Wir fordern: Reißt die Tore auf für ein Europa, das demokratisch, handlungsfähig und nachhaltig ist! Dazu wollen wir das Momentum der Zukunftskonferenz nutzen, um die föderalistische Stimme im Reformprozess der EU zu stärken.

Seit dem gescheiterten Verfassungskonvent in den 2000ern folgte in Europa eine Krise der nächsten. Die Europäische Union steht heute so zerrissen da wie schon lange nicht mehr. Viele Probleme bleiben auch nach Jahren der Verhandlungen weiterhin ungelöst: Seit 2015 streiten die EU-Mitgliedstaaten ohne nennenswerte Erfolge über eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik. Klimaschutz wird zwar angegangen, allerdings unterscheiden sich die Ansichten über eine gerechte und klimafreundliche Transformation unserer Gesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten erheblich. Eine gemeinsame Linie in der Außenpolitik zu finden, gelingt dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Rat zunehmend weniger. Besonders besorgt beobachten wir, dass demokratische Prinzipien in Europa zunehmend bedroht und in einigen Mitgliedstaaten sogar unterwandert werden. Aber auch in vielen anderen Bereichen sehen wir anstatt Fortschritt Stillstand und Blockaden, die an der Zukunftsfähigkeit des europäischen Integrationsprojekts zweifeln lassen.

Wir erkennen zwar die zukunftsorientierten Bemühungen an, die in den letzten Monaten und Jahren in der EU unternommen wurden. Die Einigung zum #NextGenerationEU Wiederaufbaufonds ist historisch bedeutend, weil die EU erstmals gemeinsame Schulden aufnimmt. Der European Green Deal birgt die Chance, Europa zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Kontinent auszubauen. Trotzdem wirken diese Erfolge oft mehr wie ein Tropfen auf dem heißen Stein: Sie reichen bei weitem nicht aus, um die EU zukunftsfest und zukunftsfähig zu machen. Der Lissabon-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß und muss grundsätzlich erneuert werden. Stattdessen brauchen wir eine europäische Verfassung, die echte Demokratie in der EU schafft und die EU befähigt, europäische und globale Herausforderungen zu meistern.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das demokratisch ist!

  • Wir fordern, dass das Europäische Parlament zu einer umfassenden Bürger*innenvertretung wird. Dazu braucht das Parlament ein Initiativrecht, es muss in jeder Hinsicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt sein und vor allem die ureigene Aufgabe eines Parlaments besitzen, Steuern und Abgaben festzulegen. Zudem muss es durch ein in allen Mitgliedstaaten einheitlich geltendes europäisches Wahlrecht auch über transnationale Listen gewählt werden können.
  • Wir fordern, dass die/der Präsident*in der Europäischen Kommission sowie alle Kommissare ausschließlich vom Europäischen Parlament gewählt werden und setzen uns dabei für die vertragliche Festsetzung des Spitzenkandidat*innen-Prinzips ein.
  • Wir fordern, dass die Übermacht des Europäischen Rates als intergouvernementales Gremium begrenzt wird und die Dominanz der Nationalstaaten auf den EU-Integrationsprozess einer stärkeren Rolle des Europaparlaments weicht.
  • Wir fordern, dass die Entscheidungsprozesse innerhalb der europäischen Institutionen, insbesondere aber im Rat der Europäischen Union transparenter und für die Bürger*innen der EU nachvollziehbar werden.
  • Wir fordern, dass zur Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft ein europäisches Vereinsrecht eingeführt wird, welches Vereinen eine unbürokratische und rechtssichere Möglichkeit eröffnet, sich auf europäischer Ebene zu organisieren.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das handlungsfähig ist!

  • Wir fordern eine gemeinsame europäische Außenpolitik, in der die EU strategische Selbstständigkeit erlangt. Dies bedeutet: Das Institutionengefüge muss trotz seiner Komplexität zügig auf aktuelle Krisen und Konflikte antworten können. Der erste Schritt hierfür sind Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeits- und Konsensprinzip in außenpolitischen Fragen.
  • Wir fordern, dass die bestehenden Institutionen grundlegend neugestaltet werden. In einer sich beschleunigenden Welt haben behäbige Entscheidungsprozesse wie die intergouvernementalen Verhandlungen im Europäischen Rat sowie im Rat der EU ausgedient. Die Handlungsmacht der Räte muss deutlich reduziert werden. Als Staatenvertretung haben sie zwar eine Rolle im Gesetzgebungsprozess, dürfen allerdings nicht letztinstanzlich sämtliche Gesetzesvorhaben verhindern können.

Reißen wir die Tore auf, für ein Europa, das nachhaltig ist!

  • Wir fordern, dass die Digitalisierung des europäischen Kontinents auf sämtlichen Ebenen vorangetrieben wird. Digitalisierung darf hierbei nicht als Kosteneinsparung und Ersetzen von Arbeitskraft verstanden werden, sondern vielmehr sollen Prozesse effizient, bürger*innennah und leicht verständlich gestaltet werden. Hierfür kann die europäische Föderation einen rechtlichen Rahmen gestalten, insbesondere mit dem Ziel, bei dieser Transformation niemanden zurückzulassen.
  • Wir fordern, dass der Europäische Green Deal in der EU gemeinsam verwirklicht wird. Das 1,5°C-Ziel kann nur erreicht werden, wenn wir als europäischer Kontinent zusammen die gerechte Transition in eine klimaneutrale Zukunft gestalten.
  • Wir fordern, dass die Mobilitätswende zur Erreichung des Klimaziels umgesetzt wird. Getreu dem laufenden Jahr der Schiene, das von der Europäischen Kommission ausgerufen wurde, muss unsere Infrastruktur nachhaltig werden. Dazu gehört ein leistungsfähigeres, vernetztes und gemeinsames Zugsystem, das zu einer erweiterten Verbindung europäischer Metropolen und Landschaften beiträgt.

Es ist an der Zeit, die Zügel in die Hand zu nehmen und den Föderalisierungsprozess zu beschleunigen. Kleine Schritte sind wichtig auf diesem Weg, doch wir fordern keinen Trapp, sondern einen furiosen Galopp, um unsere Vision einer europäischen Föderation schnellstmöglich zu erreichen und auf die Probleme unserer Zeit zu antworten.

Die Konferenz zur Zukunft Europas stößt uns die Tore auf, um mehr Europa hereinzulassen. Jetzt sind wir an der Reihe, die Zukunft Europas zu gestalten. Wir müssen uns in die Konferenz einbringen, unsere Vision für ein geeintes Europas vorbringen und darauf hinwirken, so die notwendigen Veränderungen in der EU zu erreichen. Die nationalen Regierungen lassen ein verstärktes Engagement im Rahmen der Zukunftskonferenz vermissen und zögern, allein die Möglichkeit von Vertragsveränderungen einzuräumen. Jedoch muss die Stimme der Bürger*innen gehört werden und die Konferenz zwingend in einen Konvent münden, um ein demokratisches, handlungsfähiges und nachhaltiges Europa zu schaffen.

Der vergangene Wahlkampf in Deutschland hat europäische Themen oft vergessen, und während Europa nach Deutschland blickte, kreiste dies vor allem um sich selbst und vernachlässigte die eigene Verantwortung, ein verlässlicher Partner in Europa zu sein. Die neue Bundesregierung muss darum jetzt klaren Gestaltungswillen für die Zukunft Europas beweisen und zügig eine Regierung bilden, die sich dieser Verantwortung bewusst ist. Dafür haben wir bei der Bundestagswahl unsere Stimme abgegeben. Jetzt fordern wir von der neuen Bundesregierung, nicht nur Europa mitzudenken, sondern Europa mitzugestalten und die Chance zu nutzen, die sich mit den proeuropäischen Regierungen in Frankreich und Italien aktuell ergibt. Wir werden die Bundesregierung fortlaufend an diesen Auftrag erinnern.

Stellen wir uns überzeugt in die Tradition des Manifests von Ventotene, bringen wir die Idee der Europäischen Föderation mutig voran! Hierbei müssen wir die blockierenden Keile der nationalkonservativen und nationalstaatlich denkenden Kräfte aufbrechen und Europas angestaubte Pforte öffnen, um den Wind frischer Ideen einzulassen. Nutzen wir das Momentum, das uns Pandemie, Bundestagswahl und Konferenz zur Zukunft Europas gerade geben! Denn jetzt gestalten wir, mutig und entschlossen: Simply a generation ahead!

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Europawoche stärkt Zusammenhalt

Bundeskongress, 17.10.20

Europawoche stärkt Zusammenhalt

Beschluss im Wortlaut:

Die Schaffung einer europäischen Öffentlichkeit gilt seit langem als notwendiger Meilenstein für die Errichtung eines europäischen Bundesstaats. Das Fehlen einer solchen ist uns Jungen Europäischen Föderalist*innen seit jeher Dorn im Auge, das Beheben Auftrag zugleich.

Nach der Schaffung des Schengenraums als Gebiet der freien Arbeitsmobilität war die Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung der nächste Schritt hin zu einer gemeinsamen Identität. Institutionen wie der deutsch-französische TV-Sender Arte oder zunehmend auftretende europäische Newsportale wie Euractiv sind dabei ein wichtiger Schritt hin zu einer gemeinsamen Öffentlichkeit.

Für ein stärkeres Bewusstsein europäischer Gemeinsamkeiten fehlt es bisher an einem gemeinsamen arbeitsfreien, gesetzlichen Feiertag, der die europäischen Bürger*innen die bestehenden Grenzen überschreitend verbindet. Dazu bietet sich der Europatag der EU an, der jährlich am 9. Mai als Gedenktag an die Schuman-Erklärung 1950 erinnert.

In einem nächsten Schritt bietet sich eine Gedenk- und Feierwoche vor dem 9. Mai an, die auch die Gedenktage zur Gründung des Europarats 1949 am 5. Mai (Europatag des Europarats) und zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 in Europa am 8. Mai (Tag der Befreiung/Tag des Sieges) umfasst. Im Sinne des europäischen Austauschs soll diese Woche als Bildungszeit der außerschulischen, bzw. außeruniversitären Bildung dienen.

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen fordern daher, dass

  1. der Europatag der EU in der gesamten Union zum gesetzlichen, arbeitsfreien Feiertag erklärt wird;
  2. der Europatag der EU gemeinsam mit dem Europatag des Europarats und dem Tag der Befreiung/Tag des Sieges von einer offiziellen Gedenk- und Feierwoche umrahmt wird;
  3. in dieser Feierwoche Interrail-Tickets für alle Einwohner*innen von 0-99 Jahren um 30 % vergünstigt angeboten werden sollen. Darüber hinaus sollen Einkommensschwache zusätzlich unterstützt werden; 
  4. in dieser Feierwoche der Eintritt in öffentlichen Museen kostenlos sein soll. Private Museen werden dazu ermutigt;
  5. die Einrichtungen der EU nicht nur in Brüssel einen Tag der offenen Tür veranstalten sollen, der nicht der 9. Mai ist. Auch EU-Beschäftigte sollen größtmöglich diesen Feiertag zur Erholung nutzen können;
  6. Städte angeregt werden, Veranstaltungen zu innereuropäische Städtepartnerschaften zu veranstalten.
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Für einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Bundeskongress, 17.10.21

Für einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Beschluss im Wortlaut:

Alle großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfordern europäische, wenn nicht sogar globale Lösungsansätze. Aktuelle Beispiele in der Covid-19-Pandemie sind die gemeinsame Impfstoffbestellung der EU und punktuelle zwischenstaatliche Kooperationen, um die Überlastung in den Krankenhäusern zu vermeiden.

Diese Beispiele zeigen aber auch, dass bisherige Bemühungen eher unregelmäßigen und unstrukturierten Charakters sind und keine soliden und verlässlichen Kooperationen mit sich bringen. Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Kräfte zwar vereinzelt, bündeln sie aber nicht ausreichend. Außerdem stellen wir fest, dass die Regierungen einiger Mitgliedstaaten die EU als Sündenbock für eigenes Versagen benutzen und Erfolge, die auf europäischer Ebene erreicht werden, für sich selbst verbuchen.

Bei der Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens sind es die gemeinsamen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um unsere Lebensgrundlage zu sichern und die Klimakatastrophe so gering wie möglich zu halten. Staaten leisten bereits regelmäßig Hilfe bei der Bewältigung von Naturkatastrophen, beispielsweise bei Hochwasser, Waldbränden, schwerem Unwetter oder Erdbeben. Mit dem Fortschreiten des Klimawandels wird die Zahl der Naturkatastrophen höchstwahrscheinlich weiterhin zunehmen, die immer extremere Formen annehmen können und daher ein gemeinsames, europäisches Vorgehen dagegen erfordern.

Auf europäischer Ebene koordiniert das Referat für Sicherheit und Situationsanalyse der EU-Kommission die Hilfe unter den EU-Mitgliedsstaaten und bietet darüber hinaus Datensammlung, -analyse und -interpretation von potenziellen und tatsächlich auftretenden Katastrophen sowie regelmäßigen Informationsaustausch und finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall an.

Unterstützung kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die Mittel reichen oft nicht aus, da Eigenbedarf in den Mitgliedsstaaten besteht. Europa, und vor allem Nordeuropa, hat über lange Zeit nicht ausreichend in den Katastrophenschutz investiert und ist dementsprechend nicht gut ausgestattet, da die Staaten erst seit Kurzem mit diesem Ausmaß an Extremereignissen konfrontiert werden. Zudem funktioniert der EU-Katastrophenschutzmechanismus meist nur dann reibungslos, wenn ein einziger Mitgliedstaat von einer Katastrophe betroffen ist. Mit der Koordination von Hilfeleistungen, die gleichzeitig in mehreren Staaten benötigt werden, ist die EU aktuell überfordert, wie die lange Dauer der Waldbrände im Juli dieses Jahrs und die Größe der verbrannten Fläche gezeigt haben.

Auf der ganzen Welt sehen sich Gesellschaften mit einem Anstieg multipler Katastrophen konfrontiert, die teilweise aus globalen Krisen resultieren. Für alle Katastrophen, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von EU-Bürger*innen oder ihre natürliche Lebensgrundlage gefährden, braucht es einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen unterstützen das rescEU-Programm der Kommission, welches europäische Ressourcen für Katastrophenschutz finanziert und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt, und fordern darüber hinaus

Harmonisierung und Ausweitung

  • eine Kompetenz- und Ressourcenausweitung der existierenden europäischen Behörden des Katastrophenschutzes, zentral des ERCCs (Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen);
  • die solidarische Verteilung von Ressourcen des Katastrophenschutzes auf die europäische Staatengemeinschaft;
  • eine Harmonisierung der behördlichen Einsätze und Arbeitsabläufe im Rahmen des Katastrophenschutzes;
  • einheitliche technische Standards für alle Gerätschaften die im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Krisenbewältigung zum Einsatz kommen;
  • Rettungsdienst- sowie grenzübergreifende Leitzentralen, um Einsätze einheitlich und kohärent zu koordinieren;
  • die aktive Unterstützung von Nicht-EU-Ländern bei Katastrophenbewältigung;

Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

  • die Etablierung von Präventionsmaßnahmen im Katastrophenschutz als Teil anderer Förderlinien wie z.B. dem Fonds für regionale Entwicklung;
  • die Ausweitung des Katastrophenhilfsfonds zur Beschleunigung von Wiederaufbaumaßnahmen, sowie der Einrichtung von Präventionsverfahren;
  • eine Stärkung der rescEU-Reserven des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens, insbesondere der medizinischen Ausrüstung sowie des medizinischen Teams;
  • eine europäische Koordination zukünftiger Krisenbewältigung, die sich an konkreten Problemlagen orientiert und nicht vor nationalen Grenzen halt macht;
  • die Etablierung europaweiter analoger sowie digitaler Bürger*innen-Warnsysteme, die mehrmals im Jahr auf ihre Funktion hin überprüft werden;

Ausbildungsstandards

  • Ausweitung der Zusammenarbeit der Katastrophenschutzstellen bei der Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften, sowie die Gründung von Ausbildungszentren für europäische Katastrophenschutzhelfer*innen;
  • die Schaffung europäischer Ausbildungsstandards und standardisierter Fähigkeitenkataloge im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz;

Wissensaustausch

  • Vertiefung der Vernetzung der nationalen Behörden auf horizontal-föderaler Ebene sowie mit den europäischen für Katastrophenschutz zuständigen Behörden;
  • Vertiefung der Vernetzung von europäischen Behörden mit internationalen Partnern zum Austausch von Fachwissen und regionalen Erfahrungswerten mit einer interdisziplinären Ausrichtung, zum Beispiel in Form von internationalen Einsatzübungen und Kongressen;
  • gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen der Europäischen Union sowie der Mitgliedstaaten, um die Vertrautheit der Bürger*innen mit den europäischen Katastrophenschutzstrategien sowie -maßnahmen und damit die individuelle Sicherheit zu erhöhen;
  • die Einführung eines einheitlichen europäischen Kompetenzrahmens und das Prinzip nachdem Katastrophenschutzhelfer grundsätzlich die Maßnahmen ergreifen dürfen, die sie in ihrem Heimatland ergreifen dürften.
BundesverbandFür einen echten europäischen Katastrophenschutz!
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Legale Migration erleichtern

Bundeskongress, 17.10.21

Legale Migration erleichtern

Beschluss im Wortlaut:

Wir leben in einer Welt voller Ungleichheiten – ökonomische Ungleichheit ist davon eine der Entscheidensten. 80% des Einkommens einer Person hängen von ihrem Geburtsort ab, ganz egal wie klug, fleißig oder unternehmerisch sie ist. Gleichzeitig nimmt die Anzahl unterdrückerischer Regime, die die Rechte ihrer Einwohner*innen beschneiden, in den letzten Jahren wieder deutlich zu. Politische Unfreiheit (ohne Verfolgung) und Armut sind jedoch keine von der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Fluchtkriterien – Asyl steht diesen Menschen damit nicht zu.

Nicht zuletzt träumen viele Menschen einfach von einem besseren Leben, indem sie ihr Potenzial verwirklichen können – auch wenn ihre Heimatländer ihnen diese Chance oft nicht bieten.

In der EU herrscht währenddessen in einigen entscheidenden Bereichen Fachkräftemangel, bspw. im IT-Bereich oder in der Pflege. Gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter. Eine Einwanderung von Fachkräften in die EU kann in beiden Fällen Abhilfe schaffen, die europäische Wirtschaft beleben und den demographischen Wandel abmildern. Sie schafft für viele Menschen eine entscheidende Chance, ihr Können und Potenzial in Europa zu verwirklichen.

Migration ist aus ökonomischer Sicht für die Aufnahmeländer in aller Regel positiv – einige der innovationsstärksten Wirtschaften, wie bspw. die USA, profitieren von der Zuwanderung der klügsten und ambitioniertesten Menschen aus aller Welt. So sind bspw. in den USA 2009 30% aller Patent-Inhaber*innen ausländischer Herkunft. Die EU profitiert aktuell nicht von einer derartigen Zuwanderung – im Gegenteil: Viele ihrer klügsten Köpfe wandern ab, bspw. in die USA oder Israel, weil dort bessere Perspektiven warten.

Neben den Effekten für die Aufnahmeländer hat Migration auch positive Auswirkungen auf die Herkunftsländer: So versorgen viele Migrant*innen Familienangehörige per Geldsendungen oder investieren in kleinere Betriebe in ihrem Herkunftsland. In einigen Staaten, wie bspw. El Salvador, fügen Rücküberweisungen beinahe 25 % zum BIP hinzu. Immigrant*innen tragen so auch in ihren Herkunftsländern zu wirtschaftlicher Entwicklung bei. Gleichzeitig kann die Emigration entscheidender Teile der Bevölkerung Regime unter Druck setzen und somit für Reformen sorgen, die ein besseres Leben vor Ort ermöglichen.

Als negativer Effekt von Auswanderung für Herkunftsländer wird demgegenüber häufig der sogenannte Brain drain genannt, bei dem gut ausgebildete Menschen das Land verlassen und ihre Fähigkeiten, bspw. in der Medizin, vor Ort fehlen. Dies ist bereits innerhalb Europas ein Problem, wenn bspw. ärztliches- und Pflegepersonal aus Südosteuropa in die Niederlande oder nach Deutschland immigriert. Ökonomische Studien legen jedoch nahe, dass positive Effekte legaler Migration wie oben aufgezeigt diesen Nachteil überwiegen, v.a. weil nicht wenige Migrant*innen nach einiger Zeit zurückkehren und entscheidendes Wissen mitbringen (wie bspw. hier für das ehemalige Jugoslawien nachgewiesen).

Migration nützt also nicht nur der EU, sondern ebenso den Herkunftsländern und am meisten den Migrant*innen selbst, die auf legalem Wege die Möglichkeit erhalten, ihr Einkommen und ihre Zukunftsperspektiven schnell deutlich zu verbessern. Zudem kann die Ausweitung legaler Migrationswege das Asylsystem entlasten.

Die Möglichkeiten für legale Migration sind innerhalb der EU aktuell jedoch sehr beschränkt. Die Blaue Karte EU ist kein wirksames Instrument, um legale Migration im großen Stil anzuregen: Sie ist beschränkt auf hochqualifizierte Fachkräfte mit hohen Gehältern, und ist mit weiteren bürokratischen Hürden versehen, die die Mitgliedsländer individuell ausgestalten können. De facto sind seit der Einführung der Blue Card nur wenige Karten ausgegeben worden, und zwar der Großteil davon von Deutschland, und es ist v.a. akademisches Personal, das davon profitiert.

Darum fordern wir zur Änderung dieser Umstände:

  • die Ausweitung der Blauen Karte EU – auch mittelgradig qualifizierte Arbeitskräfte sollen sich auf einen Aufenthalt in der EU bewerben können, wenn ihre Fähigkeiten gebraucht sind (wie bspw. in der Pflege).
  • eine Harmonisierung und Vereinfachung nationaler behördlicher Einwanderungsprozesse.
  • die schnelle und bürokratiearme europaweite Anerkennung von bestehenden Bildungs- und Berufsabschlüssen.
  • die Sicherstellung grundlegender Arbeitnehmer*innen-Rechte sowie gesundheitlicher und sozialstaatlicher Versorgung von in Europa arbeitenden Drittstaatenangehörigen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die eine Ausbeutung der Arbeitenden verhindern.
  • den Ausbau EU-finanzierter Studien-, Weiter- und Ausbildungsprogramme für in Frage kommende Drittstaatenangehörige. Dazu kann auch die Bezuschussung von Sprachkursen gehören.
  • den Ausbau europäisch finanzierter beruflicher Austauschprogramme in Süd-Nord-Richtung mit vernünftiger zeitlicher Begrenzung. Diese Programme können eine Alternative sein, wenn Drittstaaten gegenwärtig Probleme in der nationalen Versorgung mit Fachkräften sehen, aber gleichzeitig von den Vorteilen eines Austauschs profitieren wollen.

Legale Migration ist jedoch nur eine Seite gemeinsamer europäischer Asyl- und Migrationspolitik. Die Ausweitung legaler Migrationswege nimmt die EU nicht aus der Pflicht, allen nach der Genfer Flüchtlingskonvention Geflüchteten in Zukunft zügig Schutz zu gewährleisten und die Verteilung der Geflüchteten fair, effizient und menschenfreundlich zu regeln.

BundesverbandLegale Migration erleichtern
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