Bundeskongress, 17.10.21

Legale Migration erleichtern

Beschluss im Wortlaut:

Wir leben in einer Welt voller Ungleichheiten – ökonomische Ungleichheit ist davon eine der Entscheidensten. 80% des Einkommens einer Person hängen von ihrem Geburtsort ab, ganz egal wie klug, fleißig oder unternehmerisch sie ist. Gleichzeitig nimmt die Anzahl unterdrückerischer Regime, die die Rechte ihrer Einwohner*innen beschneiden, in den letzten Jahren wieder deutlich zu. Politische Unfreiheit (ohne Verfolgung) und Armut sind jedoch keine von der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Fluchtkriterien – Asyl steht diesen Menschen damit nicht zu.

Nicht zuletzt träumen viele Menschen einfach von einem besseren Leben, indem sie ihr Potenzial verwirklichen können – auch wenn ihre Heimatländer ihnen diese Chance oft nicht bieten.

In der EU herrscht währenddessen in einigen entscheidenden Bereichen Fachkräftemangel, bspw. im IT-Bereich oder in der Pflege. Gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter. Eine Einwanderung von Fachkräften in die EU kann in beiden Fällen Abhilfe schaffen, die europäische Wirtschaft beleben und den demographischen Wandel abmildern. Sie schafft für viele Menschen eine entscheidende Chance, ihr Können und Potenzial in Europa zu verwirklichen.

Migration ist aus ökonomischer Sicht für die Aufnahmeländer in aller Regel positiv – einige der innovationsstärksten Wirtschaften, wie bspw. die USA, profitieren von der Zuwanderung der klügsten und ambitioniertesten Menschen aus aller Welt. So sind bspw. in den USA 2009 30% aller Patent-Inhaber*innen ausländischer Herkunft. Die EU profitiert aktuell nicht von einer derartigen Zuwanderung – im Gegenteil: Viele ihrer klügsten Köpfe wandern ab, bspw. in die USA oder Israel, weil dort bessere Perspektiven warten.

Neben den Effekten für die Aufnahmeländer hat Migration auch positive Auswirkungen auf die Herkunftsländer: So versorgen viele Migrant*innen Familienangehörige per Geldsendungen oder investieren in kleinere Betriebe in ihrem Herkunftsland. In einigen Staaten, wie bspw. El Salvador, fügen Rücküberweisungen beinahe 25 % zum BIP hinzu. Immigrant*innen tragen so auch in ihren Herkunftsländern zu wirtschaftlicher Entwicklung bei. Gleichzeitig kann die Emigration entscheidender Teile der Bevölkerung Regime unter Druck setzen und somit für Reformen sorgen, die ein besseres Leben vor Ort ermöglichen.

Als negativer Effekt von Auswanderung für Herkunftsländer wird demgegenüber häufig der sogenannte Brain drain genannt, bei dem gut ausgebildete Menschen das Land verlassen und ihre Fähigkeiten, bspw. in der Medizin, vor Ort fehlen. Dies ist bereits innerhalb Europas ein Problem, wenn bspw. ärztliches- und Pflegepersonal aus Südosteuropa in die Niederlande oder nach Deutschland immigriert. Ökonomische Studien legen jedoch nahe, dass positive Effekte legaler Migration wie oben aufgezeigt diesen Nachteil überwiegen, v.a. weil nicht wenige Migrant*innen nach einiger Zeit zurückkehren und entscheidendes Wissen mitbringen (wie bspw. hier für das ehemalige Jugoslawien nachgewiesen).

Migration nützt also nicht nur der EU, sondern ebenso den Herkunftsländern und am meisten den Migrant*innen selbst, die auf legalem Wege die Möglichkeit erhalten, ihr Einkommen und ihre Zukunftsperspektiven schnell deutlich zu verbessern. Zudem kann die Ausweitung legaler Migrationswege das Asylsystem entlasten.

Die Möglichkeiten für legale Migration sind innerhalb der EU aktuell jedoch sehr beschränkt. Die Blaue Karte EU ist kein wirksames Instrument, um legale Migration im großen Stil anzuregen: Sie ist beschränkt auf hochqualifizierte Fachkräfte mit hohen Gehältern, und ist mit weiteren bürokratischen Hürden versehen, die die Mitgliedsländer individuell ausgestalten können. De facto sind seit der Einführung der Blue Card nur wenige Karten ausgegeben worden, und zwar der Großteil davon von Deutschland, und es ist v.a. akademisches Personal, das davon profitiert.

Darum fordern wir zur Änderung dieser Umstände:

  • die Ausweitung der Blauen Karte EU – auch mittelgradig qualifizierte Arbeitskräfte sollen sich auf einen Aufenthalt in der EU bewerben können, wenn ihre Fähigkeiten gebraucht sind (wie bspw. in der Pflege).
  • eine Harmonisierung und Vereinfachung nationaler behördlicher Einwanderungsprozesse.
  • die schnelle und bürokratiearme europaweite Anerkennung von bestehenden Bildungs- und Berufsabschlüssen.
  • die Sicherstellung grundlegender Arbeitnehmer*innen-Rechte sowie gesundheitlicher und sozialstaatlicher Versorgung von in Europa arbeitenden Drittstaatenangehörigen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die eine Ausbeutung der Arbeitenden verhindern.
  • den Ausbau EU-finanzierter Studien-, Weiter- und Ausbildungsprogramme für in Frage kommende Drittstaatenangehörige. Dazu kann auch die Bezuschussung von Sprachkursen gehören.
  • den Ausbau europäisch finanzierter beruflicher Austauschprogramme in Süd-Nord-Richtung mit vernünftiger zeitlicher Begrenzung. Diese Programme können eine Alternative sein, wenn Drittstaaten gegenwärtig Probleme in der nationalen Versorgung mit Fachkräften sehen, aber gleichzeitig von den Vorteilen eines Austauschs profitieren wollen.

Legale Migration ist jedoch nur eine Seite gemeinsamer europäischer Asyl- und Migrationspolitik. Die Ausweitung legaler Migrationswege nimmt die EU nicht aus der Pflicht, allen nach der Genfer Flüchtlingskonvention Geflüchteten in Zukunft zügig Schutz zu gewährleisten und die Verteilung der Geflüchteten fair, effizient und menschenfreundlich zu regeln.

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