Hoffnung entfachen, damit Europa Zukunft hat

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Hoffnung entfachen, damit Europa Zukunft hat

Beschluss im Wortlaut:

Europa hat die Wahl. In wenigen Monaten entscheiden die Bürger:innen der EU über die Zusammensetzung des nächsten Europäischen Parlaments. Eine Wahl, die wie keine andere zuvor von einer Vielzahl von Krisen begleitet ist. In ganz Europa gewinnen rechte Kräfte an Macht, die Inflation treibt viele und insbesondere junge Menschen in existentielle Nöte, die Folgen der Klimakatastrophe sind spürbarer denn je und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine Zäsur unserer europäischen Sicherheitsordnung darstellt, wird weiterhin mit menschenverachtender Grausamkeit geführt.

Als sei diese Situation nicht schon ausreichend herausfordernd für junge Menschen, hat die deutsche Bundesregierung angekündigt den Kinder- und Jugendplan, dem Hauptfinanzierungsmittel für den Jugendverbandssektor um knapp 20% zu kürzen. Ein harter Schlag, nicht nur für das tatsächliche Engagement von Jugendverbänden, sondern auch für alle, die sich für eine widerstandsfähige und nachhaltige Demokratie einsetzen. Ganz konkret bedeuten diese Kürzungen, dass das Ehrenamt geschwächt, hauptamtliche Stellen gekürzt werden müssen und dadurch viele sehr greifbare Angebote für Kinder und Jugendliche faktisch nicht mehr oder nur noch in einem stark begrenzten Rahmen stattfinden können. Entfaltungsräume für junge Menschen, internationale Begegnungen, Austausche und Bildungsangebote werden wegfallen oder nur eingeschränkt möglich bleiben. Schon seit Jahren beobachten wir, dass Jugend strukturell zu wenig gefördert wird. Ohne diese Entfaltungsmöglichkeiten fehlt es jungen Menschen an essentiellen Erfahrungen, die maßgeblich für ein demokratisches Verständnis und europäisches Zusammenleben sind. Besonders mit Blick auf den Rechtsruck in Deutschland bedeutet die Kürzung der KJP-Mittel eine bewusste Schwächung der Demokratie und der demokratischen Prinzipien einer freien Entfaltung. Auch ein Jahr nach dem “Europäischen Jahr der Jugend” wird Jugend zwar als Aushängeschild für die Zukunft gehandelt, aber gleichzeitig auf allen Ebenen geschwächt. Dieser Entwicklung stellen wir uns – Schulter an Schulter mit anderen Jugendverbänden in Deutschland und Europa – entschieden entgegen. Die Zukunft braucht Demokratie – braucht Jugend – braucht Förderung. Wird letzteres geschwächt, fällt der erste Stein einer Dominokette, an deren Ende nicht weniger als unsere Zukunft in einem geeinten, friedlichen und demokratischen Europa steht. Die nächste Europawahl ist daher von besonderer Bedeutung für unsere Generation. Denn hier geht es nicht nur um die Art und Weise unseres Zusammenlebens als Gesellschaft, sondern auch, wie wir unsere Zukunft gestalten und in welchem Europa wir zukünftig leben wollen.

Eine der aktuellen Hauptbedrohungen ist der Angriff auf die Demokratie durch immer stärker werdende rechtsextreme und antidemokratische Kräfte, die vermehrt Zuspruch aus den europäischen Gesellschaften erhalten. Nicht nur, aber gerade auch in Deutschland. Wenn in Umfragen eine Partei zweitstärkste Kraft ist, deren Spitzenkandidat Maximilian Krah ein offenkundiger Faschist ist, der den Taliban seinen Respekt ausdrückt, weil diese Kabul im Pride Month erobert haben, und sich offen mit Putins Angriffskrieg solidarisiert, ist es an uns, der demokratischen Zivilgesellschaft, diese Entwicklungen nicht einfach ohnmächtig hinzunehmen. Im Gegenteil! Wir müssen aktiv werden. Denn nur in einem demokratischen System, das unsere Rechte und Freiheiten schützt, können wir Europa formen.

Als Föderalist:innen blicken wir auf eine Verbandsgeschichte zurück, die ihren Ursprung im Widerstand gegen das faschistische Regime in Italien fand. In einer Situation, die wir heute als die dunkelste Stunde Europas bezeichnen, fanden Europäer:innen den Mut, einen Gegenentwurf zu der damaligen Realität aufzustellen – und waren damit erfolgreich. Sie hatten Hoffnung. Hoffnung, dass ein Europa in Frieden möglich ist, Hoffnung, dass Einendes über Trennendes siegt und Hoffnung, dass Krisen überwunden werden können. Diese Hoffnung gilt es heute wiederzufinden. Denn auch wenn wir anderen Krisen gegenüberstehen, so ist es doch an uns, Europa und die europäische Idee immer wieder neu als Gegenentwurf zu den Herausforderungen unserer Zeit zu denken, die föderalistische europäische Idee immer wieder neu zu interpretieren und weiterzudenken. Als überzeugte Europäer:innen wissen wir, diese Hoffnung liegt in einem vereinten Europa. #EurHope ist daher unsere Antwort auf die Krisen unserer Zeit.

Denn seit den 1940er Jahren hat sich viel verändert. Viele der damaligen Forderungen konnten umgesetzt werden. Wir leben in einem Europa, das einen gemeinsamen Binnenmarkt, verlässlichen Standards in vielen Bereichen, Freizügigkeit und regen kulturellen Austausch hat. Dennoch merken wir, dass sich seit dem Vertrag von Lissabon kaum etwas verändert hat. Es fehlt die Innovation, das Weiterdenken. Die aktuellen Verträge geben keine Antwort auf die bevorstehende Erweiterung, obwohl die Menschen auf dem Westbalkan, in der Ukraine, in Moldau und Georgien hoffnungsvoll auf eine Mitgliedschaft in der EU schauen. Europa stagniert. Und genau dieses Gefühl haben besonders junge Menschen. Europa bleibt hinter seinen Versprechungen zurück. Insbesondere in den Ländern, die sich seit Jahren im Integrationsprozess befinden, droht die Hoffnung auf einen EU-Beitritt allmählich in Frustration umzuschlagen. Es bleibt die Erkenntnis, dass die EU unvollendet ist und angesichts der aktuellen Herausforderungen machtlos erscheint. Wir sind es ihnen daher schuldig, weiter zu gehen und Europa immer wieder neu zu definieren, um gemeinsam eine europäische Zukunft bauen zu können .

Im Jahr 2023 sieht sich der europäische Kontinent mit alten und neuen Herausforderungen konfrontiert.

[1] Die Klimakatastrophe ist kein neues Phänomen und doch haben sich in diesem Jahr in bisher nicht dagewesener Form die absehbaren Folgen der menschengemachten Erderwärmung gezeigt: Waldbrände, Überflutungen und Ernteausfälle sind keine Seltenheit mehr.

[2] Die Reformunfähigkeit der EU in der Asyl- und Migrationspolitik ist ebenfalls kein neues Phänomen. Erschreckend ist aber, dass die Mitgliedstaaten der EU in diesem Jahr eine Reform beschlossen haben, die mit den europäischen Werten bricht. Tausenden Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, die dort in menschenunwürdigen Auffanglagern isoliert werden, wird somit das Recht auf individuelle Prüfung von Asylanträgen verwehrt. Ein Verstoß gegen eines der fundamentalen Menschenrechte. Stattdessen schließt die Europäische Kommission im Alleingang Deals mit autoritären Staaten wie Tunesien, einem Land, das Menschen auf der Flucht ohne Wasser und Nahrung in der Wüste aussetzt und bereits in der Vergangenheit immer wieder durch illegale Pushbacks im Mittelmeer auffällig wurde.

[3] Die langwierigen und teilweise ausgebremsten Erweiterungsprozesse in den Ländern der östlichen Partnerschaft und des Westbalkans gefährden die pro-europäische Haltung der Menschen in diesen Ländern und werden ihren Anstrengungen für einen EU-Beitritt nicht gerecht. Schlimmstenfalls hat dies eine Abkehr von der EU und eine Hinwendung an Staaten wie Russland oder China zur Folge, die bereits jetzt versuchen, die Enttäuschung über die langwierigen Prozesse für sich zu nutzen.

[4] Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wird seit 2014 mit menschenverachtender Brutalität geführt. Die Ukraine wurde zunehmend in die Lage versetzt, Gebiete zu verteidigen und zurückzuerobern. Die Zerstörung von Dörfern und Städten, die Plünderung von ukrainischem Besitz und Kulturgut, die Verschleppungen von Kindern, die Vergewaltigung von Frauen und die Ermordung von ukrainischen Zivilist:innen zeigen, dass mit Putin kein Frieden verhandelt werden kann. Auch seine Unterstützung des Systems in Belarus, wo Maryja Kalesnikawa, Maxim Znak, Ales Bjaljazki und tausende weitere Menschen wegen ihres Traumes von einem Leben in Freiheit und Selbstbestimmung mit Gefängnis, Folter und vielleicht sogar den Tod erleiden müssen, zeigt den Charakter des Putinschen Systems und die Notwendigkeit seines Endes.

[5] Knapp 52 Jahre nach der Einführung der Direktwahl des Europäischen Parlaments leidet die EU weiterhin unter einem massiven Demokratiedefizit. Solange die nationalen Interessen der Mitgliedstaaten vor denen der europäischen Bürger:innen stehen und einzelne Mitgliedstaaten ein Vetorecht besitzen und die ganze EU dadurch lahmlegen können, solange Institutionen wie die Europäische Kommission sich stärker dem Willen nationaler Regierungen verpflichtet fühlt und das Europäische Parlament kein Initiativrecht besitzt, solange kann die Europäische Gemeinschaft nicht vollends zusammenwachsen.

Ohne Hoffnung, keine Zukunft.

Gegen die widrigen Umstände, gegen unsere Angst, setzen wir daher Hoffnung. Denn Hoffnung, so der Friedensnobelpreisträger Vaclav Havel, ist nicht der naive Glaube, dass morgen alles besser wird, sondern das Wissen, dass es etwas gibt, wofür es sich zu kämpfen lohnt. Sie ist die Überwindung unserer Angst. Und was an ihre Stelle treten soll, ist für uns klar: Unsere Hoffnung ist ein Europa, das Schritt halten kann mit den Veränderungen dieser Welt, ein Europa, das Zukunft schafft.

Deshalb wollen wir jetzt, im Jahr vor den entscheidenden Wahlen auf unserem Kontinent, angesichts der vielen Kräfte, die versuchen, negative Gefühle zu schüren und Spaltungen zu forcieren, einen Gegenentwurf anbieten. Einen Gegenentwurf, der den Menschen in Europa einen anderen Weg in die Zukunft aufzeigt, einen konkreten Weg zur Umgestaltung und Wiederbelebung Europas und seiner Demokratie.

Ein Weg, der damit beginnt, denjenigen zuzuhören, die die Last der Zukunft auf ihren Schultern tragen werden: der Jugend Europas. Im Zeitalter der sozialen Medien sind junge Menschen in besonderem Maße der Desinformation ausgesetzt und wurden von den jüngsten Ereignissen wie Pandemie, Krieg, Inflation und Klimaangst stark beeinflusst. Unser Ziel ist es, den positiven und inklusiven Dialog zwischen jungen Menschen zu stärken, über Grenzen und Sprachbarrieren und soziale Hintergründe hinweg – in all ihrer Vielfalt. Wir werden die politische Debatte wieder auf die Prioritäten der jungen Menschen ausrichten, um ihr Vertrauen wiederherzustellen. Und auch, um mehr Eigenverantwortung zu schaffen und ihre Prioritäten für die Zukunft Europas in den Mittelpunkt unserer Kampagne 2024 zu stellen. Das Spielen mit der Angst und die bewusste Spaltung der Gesellschaft durch rechte Kräfte wollen wir durch eine „Agenda der Hoffnung“ ersetzen.

Auf diese Weise werden Europa und Hoffnung wieder denselben Klang haben: EurHope. Heute rufen wir alle jungen Bürger:innen, alle Mitglieder der Zivilgesellschaft, alle Mitgliedstaaten, Städte und Regionen und alle engagierten Organisationen auf, sich dieser Idee der Hoffnung anzuschließen!

Wir rufen dazu auf, Hoffnungsträger:innen zu sein und gemeinsam Hoffnung zu entfachen.

[5] #EurHope für Demokratie: Die Forderung nach einer echten europäischen Demokratie ist kein bloßes Wunschdenken, sondern eine klare Notwendigkeit für ein zukunftsfähiges Europa. Die EU muss endlich entschiedene Schritte zu einer Demokratiereform der Institutionen einleiten. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines europäischen Wahlrechts, die Schaffung eines europaweiten Wahlkreises zur Formalisierung des Spitzenkandidatenprinzips, die Einführung des Initiativrechts für das Europäische Parlament sowie die Ersetzung des Einstimmingkeitsprinzips durch Mehrheitsentscheidungen im Rat.

[4] #EurHope für Frieden und Freiheit: Die Europäische Union muss endlich entschlossen zusammenstehen und eine eigenständige, gemeinsame Verteidigungspolitik begründen, nicht als Konkurrenz zur NATO, sondern im Zusammenspiel mit den Verbündeten. Ohne eigenständige europäische Streitkräfte kann die EU nicht mehr glaubwürdig als Garant für Frieden in Europa auftreten. Wir befürworten zudem das Verfolgen von Ansätzen des Konzepts der Feministischen Außenpolitik für die Europäische Union, da dieses die Grundwerte der EU in sich vereint.

[3] #EurHope für Erweiterung: In Anbetracht der möglicherweise jahrzehntelangen Beitrittsprozesse mit Ländern der östlichen Partnerschaft und dem Westbalkan ist es notwendig, dass Beitrittskandidaten bereits vor der Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union eine Teilmitgliedschaft erhalten. So sollte Ländern wie zum Beispiel Albanien bereits vor dem endgültigen Abschluss aller Beitrittskapitel der Zugang zum Binnenmarkt eingeräumt und die Personenfreizügigkeit in der EU eingeräumt werden.

[2] #EurHope für Menschlichkeit und Solidarität: Die Missachtung von Menschenrechten, zu deren Wahrung sich die EU in Artikel 2 ihrer Verträge bekennt, muss von ihr unaufhörlich angeprangert und sanktioniert werden. Zugleich muss die EU aber auch selbst ihrer Pflicht zur Wahrung der Menschenrechte nachkommen, insbesondere an ihren Außengrenzen. Sie darf menschenrechtsverachtende Systeme nicht noch durch bilaterale Deals belohnen. Um das tagtägliche Leid von Geflüchteten an den Außengrenzen der EU zu beenden, braucht es eine tatsächliche Seenotrettungsinitiative von der EU, legale Fluchtwege nach Europa, eine europaweite Koordination zur Unterbringung der Schutzsuchenden und nicht zuletzt ein Europa, das sich als Einwanderungskontinent versteht und eine weltoffene Mentalität, die nicht auf Abschottung und Festungsnarrativen beruht.

[1] #EurHope für einen lebenswerten Planeten: Mit voller Anstrengung die Klimakatastrophe bekämpfen. Die Europäische Union muss sich auf globaler Ebene für Klimagerechtigkeit zwischen den Kontinenten und Regionen der Welt einsetzen. Denn aktuell leiden vor allem Menschen in den Regionen nahe des Äquators unter den Folgen der Klimakatastrophe und können sich aus eigener Kraft häufig nicht weiter helfen, als aus diesen Regionen zu flüchten, weil sie durch Wüstenbildung und Dauererhitzung unbewohnbar werden. Darüber hinaus muss die EU einen Jahrhundertplan aufstellen, um sich bereits jetzt gegen die drohenden dauerhaften Überflutungen aufgrund des Meeresspiegelanstieges im Norden Europas zu wappnen. Nicht zuletzt müssen massive gemeinschaftliche Investitionen in eine nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft und Industrie sowie in energieeffizientes Wohnen und in den Ausbau erneuerbarer Energien getätigt werden, um die globale Erwärmung langfristig so gering wie möglich zu halten.

In diesem Sinne müssen wir Hoffnung entfachen, um die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen und die Zukunft Europas in unseren Händen zu halten. Denn Europa bedeutet für uns Hoffnung! Und zwar nicht weil wir glauben, dass es schon irgendwie gut werden wird, sondern weil wir die Gewissheit haben, das Richtige zu tun, damit Europa eine Zukunft hat.

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Für Europawahlen nach dem partiellen Tandemsystem – unser Plan B für eine europäische Wahlrechtsreform

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Für Europawahlen nach dem partiellen Tandemsystem – unser Plan B für eine europäische Wahlrechtsreform

Beschluss im Wortlaut:

Aktuelles System der Europawahlen und seine Probleme

Nach dem aktuellen Europawahlrecht gibt es keine gemeinsamen Europawahlen, stattdessen wählen die EU-Bürger:innen mittels 27 nationaler Wahlen ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament (EP). Die europäische Perspektive ist dadurch kaum sichtbar, obwohl es europäische Parteien gibt, die auch im Europäischen Parlament zusammenarbeiten. Dadurch spielen europäische Themen auch im Wahlkampf und in der europäischen Politik der nationalen Parteien nur eine untergeordnete Rolle.

Weiterhin trägt auch die degressiv proportionale Sitzverteilung zum Demokratiedefizit der EU bei, d.h. große Mitgliedsländer haben zwar absolut mehr Sitze im EP als kleine, aber relativ zu ihrer Bevölkerung gesehen, sind sie unterrepräsentiert. Dadurch zählt eine Stimme in einem kleinen Land deutlich mehr als in einem großen Land. Somit wird der Gleichheitsgrundsatz als elementarer Grundsatz demokratischer Wahlen verletzt. Die degressive Proportionalität sorgt aber dafür, dass kleine Mitgliedstaaten im EP nicht vollkommen marginalisiert werden können.

Da diese Probleme uns als JEF ein Dorn im Auge sind, unterstützen wir den Vorschlag des EPs für die Einführung transnationaler Listen. Wir müssen aber auch feststellen, dass dieser Reformvorschlag an der fehlenden Einstimmigkeit des Europäischen Rates zu scheitern droht.

Es ist daher nötig, über einen Plan B nachzudenken. Unser Vorschlag ist das partielle Tandemsystem, bei dem nicht alle EU-Mitgliedstaaten sich beteiligen müssen und das nicht durch Vetos einzelner Mitgliedstaaten blockiert werden kann.

Das partielle Tandemsystem – Schritt für Schritt

Oberste Priorität des Tandemsystems hat die Abbildung des gesamteuropäischen Wahlergebnisses. Dafür bilden jeweils alle Mitgliedsparteien einer europäischen Partei über Ländergrenzen hinweg eine transnationale Listenverbindung. Die Wählerin/der Wähler gibt dann einer Listenverbindung ihre/seine Stimme. Alle Wähler:innenstimmen werden zu einem europaweiten Gesamtergebnis zusammengerechnet und mit diesem wird die Sitzverteilung der europäischen Parteien im Europäischen Parlament bestimmt. Diese Parteiensitze müssen dann auf die festgelegten Sitzkontingente der Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Im Folgenden werden diese Schritte genauer erklärt:

Das partielle Tandemsystem ist ein doppelproportionales Wahlrecht, d.h. zwei Sitzverteilungen werden parallel abgebildet. Die eine Sitzverteilung ist das gesamteuropäische Wahlergebnis und die zweite sind die festgelegten Sitzkontingente der Mitgliedstaaten. Für ersteres bilden jeweils alle nationalen Listen einer europäischen Partei oder eines Parteienbündnisses eine transnationale Listenverbindung. Dies ist vergleichbar mit der bisherigen Bildung von Fraktionen im EP, allerdings gibt es für transnationale Listenverbindungen keine Mindestanforderungen. Mehrere nationale Parteien können sich derselben transnationalen Listenverbindung anschließen und mit getrennten Listen antreten, auch wenn sie aus demselben Mitgliedsland kommen. Um unfaire Vorteile zu verhindern, dürfen sich die Mitgliedsparteien einer europäischen Partei nicht auf mehrere transnationale Listenverbindungen aufteilen. Dabei ist es unerheblich, ob die Europäische Partei bereits offiziell von der Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen anerkannt ist oder durch Strukturen und Absprachen bzw. eigenständige Erklärung als solche durch eine zu einzurichtende europäische Wahlleitung zu erkennen ist. Da die transnationalen Listenverbindungen entscheidend für das europäische Gesamtergebnis sind, werden sie vor den nationalen Parteien auf den Wahlzetteln angegeben.

Nach der Wahl erfolgt die Ermittlung der Sitzverteilung in zwei Schritten: Als Erstes wird die gesamteuropäische Sitzverteilung bestimmt. Alle Stimmen aus allen Mitgliedstaaten werden dabei zusammengeführt und entsprechend ihrer europäischen Stimmenanteile erhalten die transnationalen Listenverbindungen Anteile an den Sitzen des Europäischen Parlaments. Alleinstehende nationale Parteien, die die europäische Sperrklausel (mindestens in Höhe der natürlichen Sperrklausel) überwinden, sammeln für die eine technische transnationale Listenverbindung Stimmen. Als Schutz vor Missbrauch werden auch transnationale Listenverbindungen, die über 70% ihrer Stimmen in einem Mitgliedsland bekommen haben, mit all ihren Stimmen der einen technischen transnationalen Listenverbindung zugerechnet.

Im zweiten Schritt wird die europäische Sitzverteilung der Listenverbindungen auf die Mitgliedstaaten unterverteilt. Hier muss nun nach Staaten unterschieden werden, die sich am Tandemsystem beteiligen und solchen die ein Opt-out haben. Für letztere werden die Sitzverteilungen wie bisher rein national bestimmt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine transnationale Listenverbindung in den Opt-out-Ländern bereits mehr Sitze erhalten hat, als ihr europaweit zusteht, wird die gesamteuropäische Sitzverteilung erneut ermittelt unter Ausschluss dieser Listenverbindung und mit den übrig gebliebenen Sitzen. Eine ausgeschlossene Listenverbindung besetzt nur die Sitze, die sie in den Opt-out- Ländern erhalten hat. Solche Überhangmandate gibt es auch mit der derzeitige Rechtslage, das partielle Tandemsystem kann ihre Anzahl stark verringern, aber nur wenn sich alle Mitgliedstaaten beteiligen würden, wären sie gänzlich auszuschließen.

Zuletzt werden die noch offenen Sitze der gesamteuropäischen Sitzverteilung auf die Sitzkontingente der sich beteiligenden Mitgliedsländer verteilt. Diese Unterverteilung erfolgt so, dass die transnationalen Listenverbindungen möglichst dort Sitze erhalten, wo sie auch gewählt wurden. Tritt eine transnationale Listenverbindung in einem Mitgliedsland mit mehreren Parteilisten an, werden die in dem Land gewonnenen Sitze zwischen diesen weiter aufgeteilt. Da die degressive Proportionalität ausgeglichen wird, können nationale Teilergebnisse in den sich beteiligenden Mitgliedsländern nicht perfekt abgebildet werden. Oberste Priorität hat die Abbildung des europäischen Gesamtergebnisses. Die nationalen Sitzkontingente werden damit faktisch zu Quoten degradiert, die keinen Einfluss mehr auf die Zusammensetzung des europäischen Parlaments bezogen auf die europäischen Parteien haben.

Das Tandemsystem ist flexibel und kann beispielsweise um feste Geschlechterquoten erweitert werden (bei Teilnahme aller Mitgliedstaaten), sodass kein Geschlecht unter den Mitgliedern des EPs, den Sitzkontingenten der Mitgliedstaaten und der einzelnen europäischen Parteifamilien überproportional vertreten ist.

Unterstützend zur Durchführung des Tandemsystems sollte eine europäische Wahlleitung eingerichtet werden. Die staatliche Wahlkampferstattung sollte auf europäischer Ebene erfolgen, da alle Stimmen europaweit gleichwertig sind.

Das partielle Tandemsystem ist der beste Kompromiss zwischen Umsetzbarkeit, dem Prinzip der degressiven Proportionalität und dem Grundsatz der Wahlgleichheit und verbessert somit die Legitimation des Europäischen Parlaments.

Zusammenfassung: Welche Vorteile hat das partielle Tandemsystem?

  • Eine Wahl für ein geeintes Europa
  • Der demokratische Grundsatz der Stimmengleichheit wird endlich erfüllt – One person = One vote
  • Kleine Mitgliedstaaten bleiben garantiert relevant vertreten – Keine Marginalisierung
  • Europäische Parteien treten in den Vordergrund
  • Europäische statt nationale Themen bestimmen die Wahl
  • Durch gesamteuropäische Umfragen europäisiert sich die Berichterstattung
  • Minimaler Eingriff in bisheriges nationales Wahlrecht
  • Alle nationalen Parteien können innerhalb ihrer Listenverbindung mit eigener Liste antreten
  • Eine simple Wahl – Die Wähler:innen setzen nur ein Kreuz
  • Stärkt das Spitzenkandidat:innenprinzip

Forderungen

Wir fordern die Mitgliedstaaten, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, auf, das partielle Tandemsystem umzusetzen. Das partielle Tandemsystem würde maßgeblich zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines einheitlichen europäischen Wahlrechts auf dem Weg der Weiterentwicklung der Europäischen Union zu einem föderalen Bundesstaat beitragen.

Wir fordern das Europäische Parlament auf, sich eindeutig zum Tandemsystem zu bekennen und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten aktiv zu fördern.

Wir fordern den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf, den europäischen Direktwahlakt zu ändern und das partielle Tandemsystem mit Opt-outs einzuführen. Sollten Mitgliedstaaten trotz Opt-out die Reform blockieren, sollte auch eine Einführung am Rat vorbei mittels zwischenstaatlichen Vertrags ins Auge gefasst werden. Dieser Vertrag würde dazu dienen, die nationalen Europawahlgesetze koordiniert im Sinne des partiellen Tandemsystems anzupassenund eine europäische Wahlleitung außerhalb der EU-Institutionen einzurichten.

Begründung

Die JEF Deutschland sollte das partielle Tandemsystem unterstützen, da es ein effektives Mittel sein kann, die europäische Perspektive bei Europawahlen zu stärken. Es ist durch die partielle Umsetzbarkeit ein Ziel, das wirklich von uns erreicht werden kann. Dieses doppelproportionale Wahlrecht steht auch in keinem Widerspruch zu anderen Vorschlägen der JEF, wie beispielsweise transnationalen Listen, sondern könnte deren Einführung sogar erleichtern, denn die Bindung nationaler Parteien zu bisher rein nationalen Europawahlen wird aufgeweicht. Für die Wählenden ist das Tandemsystem es sogar einfacher, da sie wie bisher ein Kreuz setzen und kein zweites für eine transnationale Liste. Der Aufbau der Wahlzettel ändert sich nicht, es stehen jetzt nur die Listenverbindungen der Europaparteien auf ihnen, weil wir diese wählen.

Die Idee des Tandemsystems ist nicht neu, wir können auf der Arbeit von Expert:innen und Erfahrungen aus Gebieten mit ihm aufbauen. 2006 führte der Kanton Zürich dieses Wahlrecht ein, nachdem das bisherige Verhältniswahlrecht mit Wahlkreisen zu großen Verzerrungen bei Wahlen geführt hatte und das Schweizer Bundesgericht es wegen des Bruchs des Wahlgleichheitsgrundsatzes als verfassungswidrig aburteilte.

Prof. Pukelsheim, der den Kanton maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen Wahlrechts unterstützt hat, und Jo Leinen, Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen 2004-2009, stellen in einem Aufsatz dar, wie das Tandemsystem auf europäischer Ebene umgesetzt werden kann (https://mip.pruf.hhu.de/article/view/353/370). Allerdings gehen sie nicht auf die Möglichkeit ein, das Tandemsystem nur partiell einzuführen.

Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas haben Olivier Costa (Director of Studies at the European Political and Governance Studies Department of the College of Europe) und Pierre Jouvenat (UEF) im College of Europe Policy Brief #2.21 auch für die Einführung des doppelproportionalen Verhältniswahlrechts plädiert, da sie die Akzeptanz für die Einführung als hoch einschätzen. (abrufbar unter: https://www.coleurope.eu/system/files_force/research-paper/cepob-cofoe_2-21_costa_jouvenat_en.pdf?download=1)

Am 30.08.2023 haben wir ein Expertengespräch mit Prof. Pukelsheim und Prof. Meinel veranstaltet. Dabei konnten JEFer:innen aus ganz Deutschland Fragen stellen. Wir haben aus dem Gespräch mitgenommen, dass im besten Fall alle Mitgliedstaaten sich am Tandemsystem beteiligen sollten und auch dass die Nennung der Europaparteien auf den deutschen Wahlzetteln ein wichtiger erster Schritt sei. Eine Einführung am Europäischen Rat vorbei sei schwierig juristisch einzuschätzen. Dieser Weg sei in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen, aber den Mitgliedstaaten würde bei ihren nationalen Europawahlgesetzen viel Spielraum zugestanden. Ein großer Vorteil des Tandemsystems sei, dass die europäischen Parteien in ihrer Vielfalt an Mitgliedsparteien an den Wahlen teilnehmen könnten.

Das Tandemsystem lässt sich am besten an einem einfachen Beispiel erklären:

Unsere vereinfachte EU besteht aus drei Ländern, die die großen, mittleren und kleinen Mitgliedstaaten repräsentieren, und zur Wahl treten drei Europaparteien an. Bisher werden den Parteienfamilien die Sitze im EP auf Basis ihrer nationalen Wahlergebnisse zugeteilt, beispielsweise erhält Partei A in den großen Mitgliedstaaten 135 der 360 Sitze, weil sie 45 der 120 Mio. Stimmen für sich gewinnen konnte.

Priorität hat die Abbildung des nationalen Wähler:innenwillens vor der Abbildung des europäischen Wähler:innenwillens, denn die europäische Sitzverteilung passt nur ungefähr zur Verteilung aller Stimmen. Mit dem „kompletten“ Tandemsystem dreht sich das um, d.h. wir ermitteln erst das europäische Gesamtergebnis und verteilen dieses so gut wie möglich auf die Mitgliedsländer:

Dabei müssen wenige Sitze, insbesondere in den Ländern wo sie nur knapp an eine Partei gehen würden, umverteilt werden (oft in den großen Mitgliedsländern). Priorität hat die Abbildung des europäischen Wähler:innenwillens vor der Abbildung des nationalen Wähler:innenwillens.

Das partielle Tandemsystem unterscheidet sich dann vom „kompletten“ dadurch, dass Mitgliedstaaten eine Opt-Out-Option gewährt werden kann, d.h. diese Mitgliedstaaten verteilen wie bisher ihre Sitze nach ihren nationalen Wahlergebnissen, während die sich beteiligenden dafür sorgen, dass europäische Gesamtergebnis stimmt. In unserem Beispiel beteiligen sich nur die großen Mitgliedsländer am Ausgleichsmechanismus:

Es ist immer erstrebenswert, dass sich möglichst viele Mitgliedstaaten beteiligen, damit der Ausgleich nicht durch wenige geschultert werden muss. Gleichzeitig ermöglicht diese Opt-Out-Möglichkeit, dass wir nicht auf das letzte Land warten müssen, um eine effektive Wahlrechtsreform durchzusetzen.

Wäre bei der Europawahl 2019 das partielle Tandemsystem genutzt worden, hätte sich eine Sitzverteilung ergeben können, wie sie auf der folgenden Seite zu finden ist (Bild nicht einfügbar). Der Rechner, mit dem dieses Ergebnis bestimmt wurde, kann unter https://hoffmanncl.shinyapps.io/PartialTandem/ aufgerufen werden. (Nur 25h pro Monat nutzbar, bitte sparsam benutzen. Ergebnisse können über den pdf-Drucker des Browsers abgespeichert werden. Keine mobile Ansicht verfügbar, bitte nur an einem Desktop-Gerät aufrufen.)

Für Europawahlen nach dem partiellen Tandemsystem – unser Plan B für eine europäische Wahlrechtsreform
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Hamas Terror verurteilen, Eskalation verhindern, Jüdisches Leben verteidigen

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Hamas Terror verurteilen, Eskalation verhindern, Jüdisches Leben verteidigen

Beschluss im Wortlaut:

Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel ist eine Zäsur. Wer Zivilist:innen ermordet, entführt und vergewaltigt, ist niemals im Recht. Die akut entfachte Gewaltspirale im Nahen Osten hat allein die Hamas zu verantworten. Als Junge Europäische Föderalist:innen sind wir zutiefst betroffen über das Leid, das den Menschen in Nahost widerfährt.

Israel hat nie zuvor eine derart menschenverachtende Gewalt und Brutalität erleben müssen. Dieser schreckliche Tag hat die höchste Zahl jüdischer Opfer seit der Existenz des Staates Israel zur Folge gehabt. Wir, als Junge Europäische Föderalist:innen, stehen solidarisch an der Seite Israels. Den Menschen dort gilt unser Mitgefühl und wir verurteilen diesen Akt des Terrors aufs Schärfste. Das Bekenntnis zur Existenz Israels gilt uneingeschränkt. Deutschland trägt hier eine besondere historische Verantwortung gegenüber allen Jüd:innen.

Der Angriff der Hamas gibt Israel das Recht, die eigenen Bürger:innen und das eigene Territorium – auch militärisch – zu verteidigen. Das humanitäre Völkerrecht bildet dabei den Rahmen zum Schutz unschuldiger Zivilist:innen in Israel und im Gazastreifen. Die umfassende Blockade des Gazastreifens überschreitet diesen Rahmen.

Die Hamas opfert mit ihrem Angriff bewusst das Leben der palästinensischen Bevölkerung zur Durchsetzung ihrer eigenen Ideologie des Hasses. Sie streben nicht weniger als die Vernichtung des Staates Israel sowie aller Jüdinnen und Juden auf der Welt an. Sie werden darin durch weitere antizionistische und antisemitische Akteur:innen unterstützt.

Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden humanitären Katastrophe im Gazastreifen steht die Europäische Union in der Verantwortung in enger Abstimmung mit ihren Partnern auf die Einrichtung sicherer Fluchtkorridore und gezielter humanitärer Unterstützung zu dringen. Ziel der diplomatischen Bemühungen muss es sein, durch einen Dialog mit den Kriegsparteien eine weitere Eskalation der Kriegshandlungen zu verhindern und eine Waffenruhe zur Durchsetzung humanitärer Grundvoraussetzungen zu erreichen.

Wir verurteilen die neue Dimension antisemitischer Übergriffe in Deutschland. Es darf uns nicht kaltlassen, wenn Jüd:innen wieder Angst haben, in Deutschland auf die Straße zu gehen und ihren Glauben in Freiheit zu leben. Wir sehen, wie Mitbürger:innen den Terror der Hamas öffentlich verharmlosen und verherrlichen, die Ermordung unschuldiger Zivilist:innen feiern und den Staat Israel in seiner Existenz in Frage stellen. Es braucht das entschiedene Handeln des Rechtsstaats, genauso wie eine Zivilgesellschaft, die allen Formen von Antisemitismus entschieden entgegentritt.

Wir müssen jetzt in Deutschland und Europa zusammenhalten: Für ein friedliches Miteinander, auf der Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte. Als Demokrat:innen stehen wir für ein klares Wertefundament. Wir wenden uns entschieden gegen jede Form des Missbrauchs des Rechts auf Meinungsfreiheit zu ideologischen Zwecken. Es gilt auch hier: Antisemitismus, Rassismus sowie jede weitere Form der Diskriminierung sind keine Meinung, sondern als Straftaten zu verfolgen.

Lasst uns gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land entschieden gegen Antisemitismus, Rassismus, Terrorismus und Hass eintritt und sich solidarisch mit Israel und der unschuldigen Bevölkerung in Gaza zeigt.

Dies vorausgeschickt, fordern wir darüber hinaus:

1. Die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller durch die Hamas verschleppten Geiseln.

2. Die Zerschlagung der terroristischen Vereinigung Hamas.

3. Humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen und darüber hinaus, wobei sichergestellt werden muss, dass mit EU-Mitteln weder direkt noch indirekt Terrorismus finanziert wird.

4. Eine unabhängige Untersuchung und Aufklärung angesichts der vielen zivilen Toten.

5. Eine umfassende Aufklärung bezüglich der Rolle, die Iran und anderen Ländern wie Katar und Russland bei der Finanzierung und Unterstützung des Terrorismus in der Region zukommt; im Fall einer nachweisbaren Unterstützung muss die EU Sanktionen gegen die Verantwortlichen erwirken.

6. Betreiber:innen von sozialen Netzwerken in die Pflicht zu nehmen, intensiv gegen die massive Desinformation und Hassrede, die im Internet in diesem Zusammenhang verbreitet wird, vorzugehen, was auch durch EU-Recht vorgeschrieben ist.

7. Im Kontext der zunehmenden antisemitischen Reden, Kundgebungen und Angriffe, die sich seit Beginn der Terroranschläge durch die Hamas gegen jüdische Menschen richten, rufen wir die EU und all ihre Mitgliedstaaten dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für jüdisches Leben zu gewährleisten.

Ergänzend fordert der Bundeskongress den Bundesvorstand und alle Landesverbände auf, sich verbandsintern vertieft mit den komplexen Dynamiken des Nahostkonflikts und der Verantwortung von Europa auseinanderzusetzen.

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Unsere Vision einer föderalistischen Außenpolitik

Bundesausschuss 02. – 04.12.2022

Unsere Vision einer föderalistischen Außenpolitik

Beschluss im Wortlaut:

Als Junge Europäische Föderalist*innen setzen wir uns schon seit langem für eine einheitliche europäische Außenpolitik ein, die die Werte und Interessen Europas schlagkräftig und glaubwürdig vertreten kann. Bis heute ist es nicht gelungen, eine gemeinsame, föderalistische Außenpolitik in Europa zu organisieren, die auch dazu in der Lage ist, auf die Fragen unserer Zeit passende Antworten geben zu können. Und während die europäische Integration im Bereich der Wirtschaft zügig vorangekommen ist, streiten die Mitgliedstaaten noch heute um den richtigen Kurs der Ausgestaltung in der gemeinsamen Außenpolitik. In Zeiten des Krieges in der Ukraine, des globalen Klimawandels und des Aufstiegs autokratischer Kräfte bleibt die europäische Außenpolitik in intergouvernementalen Strukturen verhaftet und wirkt dadurch regelmäßig inkonsequent, stark verwässert sowie ineffizient.

Dabei ist bereits vor 70 Jahren mit der “Europäischen Politischen Gemeinschaft” (EPG) der erste Versuch unternommen worden, eine gemeinsame Außenpolitik nach föderalistischen Grundsätzen zu schaffen. Das Scheitern der EPG führte im Ergebnis aber dazu, dass das Gemeinschaftsprinzip bis heute keinen Einzug in den Bereich der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik gefunden hat.

Die bestehenden Strukturen in der EU, wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die hohe Repräsentantin, sind ein erster Schritt für mehr außenpolitische Verantwortung der EU. Gleichzeitig stellen wir als JEF fest, das die bisherigen Maßnahmen nicht weit genug gehen. Vielmehr benötigt die Union ein Um- und Weiterdenken der bisherigen Ideen. Ursula von der Leyen hat bei ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union die Schlussfolgerungen aus der Konferenz zur Zukunft Europas erneut aufgegriffen. Ein prominenter Vorschlag ist dabei die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip in Außen- und Sicherheitsfragen, den wir an dieser Stelle erneut bekräftigen möchten.

Zudem hat sie ihre Unterstützung für einen erneuten Versuch für eine Europäische Politische Gemeinschaft zugesichert. Vor diesem Hintergrund fordern wir mit diesem Beschluss, eine föderalistische Außenpolitik in Europa final zu vollenden!

Wir haben in Europa die Erfahrung gemacht, dass immer dann, wenn existentielle Krisen anstehen, sich die Menschen an die Europäische Union wenden. Sei es bei der schweren Finanzkrise vor 15 Jahren, während der weltweiten Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine oder der Energiekrise verbunden mit einer wirtschaftlichen Rezession: gemeinsam sind wir stärker in Europa. Eine gemeinsame Herangehensweise an Probleme, die den ganzen Kontinent betreffen, bringt uns wesentlich weiter als nationale Alleingänge. Nicht ohne Grund wird dabei stets auf Jean Monnet Bezug genommen, der sagte, dass “Europa in Krisen geschmiedet werden wird.” Insbesondere bei den Russland-Sanktionen ist die innere Stärke Europas deutlich geworden, nachdem sie geeint, geschlossen und schnell reagiert hat. Aktuell steht nicht nur für die Ukraine sehr viel auf dem Spiel, sondern auch für Europa und die ganze Welt. Denn dieser Krieg richtet sich auch gegen unsere Werte, unsere Zukunft, unsere Wirtschaft als auch unsere freiheitliche sowie friedliche Verfassung.

Spätestens mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine müssen wir feststellen, dass es zu einem neuen Konflikt zwischen demokratischen und autoritären Staaten gekommen ist. Die EU sollte den Anspruch haben, bei der Verteidigung von Demokratie und Sicherheit in Europa und weltweit eine entscheidende Rolle zu spielen.

In diesem Sinne wollen wir, dass die gemeinsame Verständigung und der einstimmige Beschluss von Sanktionen nicht länger von außergewöhnlichen Umständen abhängig ist. Vielmehr müssen die institutionellen Grundlagen dafür geschaffen werden,dass die EU auch dauerhaft geeint, geschlossen und schnell reagieren kann. Nur gemeinsam hätte die EU genug politisches Gewicht, um als eigenständige Akteurin auf der Weltbühne aufzutreten, Rechte und Grundrechte ihrer Bürger*innen zu schützen und sich dabei von keiner Schutzmacht abhängig machen zu müssen.

Außenpolitik föderalistisch reformieren

Als JEF fordern wir daher eine föderalistische Außenpolitik, damit die EU mit einer Stimme sprechen kann. Das Verhältnis Föderalismus und Außenpolitik bedeutet für uns, dass es eine verfassungsmäßig geregelte Interaktion zwischen dem Bundesstaat Europa und seinen Mitgliedstaaten im Innenverhältnis gibt, um nach außen mit einer Stimme zu sprechen. (Vielfalt im Innern – Einheit nach außen) In diesem europäischen Bundesstaat hat die föderale Regierung (Europäische Kommission) unumstrittene rechtliche Befugnis in der Außenpolitik, damit sie die Kompetenz bekommt, internationale/völkerrechtliche Verträge eigenständig verhandeln und abschließen zu können, wobei das Parlament mit einbezogen werden muss. Damit dies möglich wird, möchten wir die Beschlüsse des vergangenen Bundeskongresses in Wittenberg sowie Bundesausschusses in Brüssel bekräftigen, die eine*n echte*n europäische*n Außenminister*in mit eigenständigem Außenministerium einfordern.

Föderalismus bedeutet auch für uns, sich nicht gleichzumachen, sondern die Vielfalt der Mitgliedstaaten als Reichtum zu begreifen und Respekt sowie Toleranz voreinander zu haben. Deshalb soll es den Mitgliedstaaten unbenommen bleiben, in den Bereichen des grenzüberschreitenden Regionalismus sowie von internationalen Kommunalpartnerschaften weiterhin aktiv zu sein. Das europäische Außenministerium setzt dabei den übergeordneten Rahmen und legt Ziele sowie Strategien der Außenpolitik fest. Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten sollen größtmögliche Berücksichtigung finden, indem es vor einer zukünftigen zweiten Kammer rechenschaftspflichtig ist. Im Zweifel müssen mitgliedstaatliche Einzelinteressen jedoch dem Gemeinwohl der Europäischen Union als Ganzes untergeordnet werden.

Ohne eine europäische politische Autorität – mit entsprechenden föderalistischen Kompetenzen – wird man den zentrifugalen und partikularistischen Tendenzen der Mitgliedstaaten eben nicht standhalten können. Das wird uns schon heute regelmäßig vor Augen geführt und unterstreicht noch einmal den dringenden institutionellen Handlungsbedarf!

Damit die EU in einer immer schneller werdenden Welt handlungsfähiger wird, müssen kurzfristig die nationalen Vetorechte im Rat der Außenminister*innen abgeschafft werden. In der EU müssen wir einen Paradigmenwechsel im Entscheidungsprozess einläuten: intergouvernementale Verhandlungen im Europäischen Rat und im Rat der EU haben ausgedient. Ein entscheidender Konstruktionsfehler war es, den Mitgliedstaaten ein letztinstanzliches Vetorecht einzuräumen. Nationale Interessen an einem Vetorecht sind nachvollziehbar, allerdings wird eine kohärente Außenpolitik dadurch zu häufig ausgebremst und verhindert.

Schwerpunkte einer föderalistischen Außenpolitik

Als Junge Europäische Föderalist*innen wissen wir sehr genau, dass wir ein starkes und vor allem handlungsfähiges Europa brauchen, um die großen Fragen unserer Zeit zu lösen – Klima, Sicherheit, Schutz der Demokratie und unserer Werte. Deshalb schlagen wir folgende Hauptschwerpunkte für eine europäische föderalistische Außenpolitik vor:

1. Wirtschaftliche Globalisierung

Der europäische Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten ist eine der größten Erfolgsgeschichten Europas. Gemeinsam miteinander Handel zu treiben kann – bei den richtigen Rahmenbedingungen – für alle Seiten vorteilhaft sein. Unsere Handelspartner haben uns dabei geholfen, nicht nur unsere europäische Wirtschaft zu stärken, sondern auch unsere Interessen und unsere Werte global voranzubringen und die Globalisierung aktiv mitzugestalten. Insbesondere mit gleichgesinnten Partnern sehen wir das Potenzial, auch außerhalb unserer Grenzen wichtige Arbeits- und Umweltstandards durchsetzen sowie die Menschenrechtslage in der Welt verbessern zu können. Eine europäische Außenpolitik aus einem Guss wird uns auch dabei helfen, Beziehungen zu neuen Partnern und wichtigen Wachstumsregionen zu knüpfen. Denn nur gemeinsam werden wir die klimaneutrale und digitale Transformation unserer Wirtschaftsweise wirksam gestalten können – wertegebundene Handelsverträge sind dabei das effektivste Mittel.

2. Multipolare Sicherheit

Als JEF fordern wir eine europäische Friedens- und Sicherheitspolitik. Momentan stellt der russische Imperialismus und Militarismus eine grausame Verletzung des Friedens in Europa dar. Durch Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wurde die europäische Sicherheitsarchitektur, die seit dem Ende des Kalten Krieges existierte, nichtig gemacht und vollkommen zerstört. Wir verurteilen den Angriff Russlands auf das souveräne Territorium der Ukraine und fordern die europäischen Staaten auf, der Ukraine jede mögliche – auch militärische – Hilfe zur Verfügung zu stellen, ohne dabei selbst in aktive Kampfhandlungen einzutreten. Wir bekennen uns auch zu den Bündnispflichten der NATO und der EU und begrüßen die Aufnahme weiterer Staaten in die Bündnisstrukturen. Wir bekräftigen darüber hinaus die Forderung der JEF nach einer Europäischen Armee, um die Kräfte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu bündeln und sicherheitspolitisch weiter zusammenzurücken.

Aufrüstung im Rahmen einer agressiven Außenpolitik, wie sie China zur Bedrohung der Nachbarstaaten Taiwan, Japan und Südkorea durchführt, lehnen wir ab. Die EU sollte sich deshalb für wirksame Abrüstung einsetzen und aktiv an neuen Rüstungskontrollabkommen mitwirken. Diplomatie und Verhandlungen müssen auch weiterhin das wichtigste Mittel zur Friedenssicherung sein. Als Weltföderalist*innen streben wir eine globale Ordnung an, in der Atomwaffen keinen Platz haben.

3. Umwelt- und Klimaschutz

Die EU spielt in der globalen Klimadiplomatie eine führende und treibende Rolle.

Der European Green Deal nimmt sich vor, gegenüber Drittstaaten besonders als Vorbildfunktion, aber auch im Handel und im Finanzmarkt Standards zu setzen. Gleichzeitig sehen wir, das bisherige Bemühungen noch nicht ausreichen und die Umsetzung zu lange dauert. Zusätzlich zu der Beschleunigung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen fordern wir ein verstärktes Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten in internationalen Institutionen wie den UN-Klimakonferenzen ein. Hieraus können Kooperationen mit Nicht-EU-Staaten in Form von Klimaallianzen oder Klimaclubs als separate Abkommen entstehen.

Wir sehen auch, dass sich Europa in mehrfacher Hinsicht energiepolitisch von autoritären Staaten abhängig gemacht hat, die nachweislich systematische Menschenrechtsverletzungen begehen. Das ist für uns nicht hinnehmbar und war ein Fehler. Diesen Preis dafür bezahlen wir jetzt. Zum einen sind wir auf Energieimporte in Form von fossilen Brennstoffen angewiesen. Zum anderen birgt die Umstellung auf erneuerbare Energien die Gefahr, sich neuen Abhängigkeiten außereuropäischer Zulieferindustrien aus der Solar- und Windenergiebranche auszusetzen. Durch fehlende Investitionen der letzten Jahrzehnte in erneuerbare Energien ist die EU bei der angestrebten Energiewende aktuell auf China als Weltmarktführer in der Solarbranche sowie Gatekeeper auf dem für Windkraftanlagen entscheidenden Markt für seltene Erden angewiesen. Gleichermaßen dominiert China mit einem Anteil von 61% an der weltweiten Minenproduktion den Markt für seltene Erden, welche nötig sind für die Herstellung von Windkraftanlagen. In der Vergangenheit hat China den Export bereits künstlich gedrosselt und auch in Zukunft könnte China Exportstopps als Druckmittel in internationalen Konflikten einsetzen. Eine derartige Abhängigkeit von autoritären Staaten, die nachweislich systematische Menschenrechtsverletzungen begehen, ist für uns nicht hinnehmbar.

Wir fordern daher, dass Europa seine Bezugsquellen für alle kritischen Rohstoffe und Technologien diversifiziert und die Transformation zu den erneuerbaren Energien beschleunigt. Dafür ist es unerlässlich, die europäische Industrie au der Solar- und Windenergiebranche mit hohen Investitionen zu unterstützen. Das Ziel muss eine sichere, europaweite sowie autonome Energieversorgung sein, die unabhängig von fossiler Energie sowie von Energiequellen aus autoritären Staaten ist. Darüber hinaus bekräftigen wir die umfassenden klimapolitischen und umweltrechtlichen Beschlüsse vom Bundeskongress 2020 und dem Bundesausschuss im März 2022.

Förderung und Schutz demokratischer Werte

Als JEF fordern wir ebenfalls eine feministische Außenpolitik. Feministische Außenpolitik orientiert sich am Wohl der Menschen und berücksichtigt möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten. Europa ist eine Wertegemeinschaft und sollte sich aus diesem Grund weltweit für Menschenrechte einsetzen. Insbesondere Frauen und andere marginalisierte Gruppen werden bei Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie maßgeblich von deren Konsequenzen betroffen sind.

Als JEF fordern wir ebenfalls eine feministische Außenpolitik.

Als JEF fordern wir ebenfalls eine feministische Außenpolitik. Feministische Außenpolitik legt ein erweitertes Sicherheitsverständnis zur Grundlage dar, welches nationale Sicherheit in humane Sicherheit erweitert. Dies beinhaltet den erweiterten Sicherheitsbegriff, der Frieden nicht nur als Abwesenheit von Krieg bezeichnet, sondern auch strukturelle Gewalt mitberücksichtigt und anstrebt diese zu überwinden. Hierzu berücksichtigt feministische Außenpolitik die mögliche strukturelle Gewalt in Handel, Kooperation und der Innenpolitik beider Länder.

Daher orientiert sich Feministische Außenpolitik am Wohl der Menschen und berücksichtigt möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten. Europa ist eine Wertegemeinschaft und sollte sich aus diesem Grund weltweit für Menschenrechte einsetzen. Insbesondere Frauen und andere marginalisierte Gruppen werden bei Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie maßgeblich von deren Konsequenzen betroffen sind. Die EU sollte deshalb als Fürsprecherin für die Gleichbehandlung von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen das Wort ergreifen und sie stärker an entsprechenden Entscheidungsprozessen beteiligen.

Aus diesem Grund fordern wir als JEF eine feministische Außenpolitik. Feministischer Außenpolitik liegt ein erweitertes Sicherheitsverständnis zur Grundlage, das nationale, staatliche Sicherheit auf die individuelle Sicherheit der Menschen erweitert. Dieses Sicherheitsverständnis beinhaltet auch eine Vorstellung von Frieden, die nicht nur die Abwesenheit von physischer, sondern auch struktureller Gewalt mitberücksichtigt. Als strukturelle Gewalt gelten alle Faktoren, die Menschen daran hindern ihr vollständiges Potenzial zu erreichen. Um diesen Zustand zu überwinden, berücksichtigt feministische Außenpolitik die mögliche strukturelle Gewalt in Handel, Kooperation und der Innenpolitik beider Länder, orientiert sich am Wohl der Menschen und berücksichtigt möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten.

Gleichzeitig soll der historische Kontext der europäischen Außenpolitik bei künftigen außenpolitischen Entscheidungen bedacht werden, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und eine gerechtere Weltordnung zu ermöglichen. Wir fordern zudem, dass die EU jungen oder unter Druck geratenen Demokratien zusätzliche Hilfe zukommen lässt und die organisierte Zivilgesellschaft insbesondere dort unterstützt, wo staatliche Willkür und Korruption sie zu zerstören drohen.

Als JEF fordern wir eine Verstärkung der internationalen Kooperation. Die Zusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens soll auf Augenhöhe passieren. Neokoloniale Bestrebungen, wie die Kreditvergaben Chinas, lehnen wir ab, da sie Abhängigkeiten zu den geldgebenden Staaten schaffen. Stattdessen setzen wir uns für eine Zusammenarbeit mit Ländern des globalen Südens auf Augenhöhe ein.

Wenn wir uns ernsthaft auf die Welt von morgen vorbereiten wollen, müssen wir auch in der Lage sein, die Dinge selbstbestimmt anzugehen, die für die Menschen in Europa am wichtigsten sind.

Es wird Zeit, dass Europa auf die diplomatische Weltbühne tritt. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, kann Europa Herausragendes leisten!

emmelineUnsere Vision einer föderalistischen Außenpolitik
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„Sky is not the Limit“ – Für eine gemeinsame europäische Weltraumpolitik

Bundesausschuss 02.-04.12.2023

„Sky is not the Limit“ – Für eine gemeinsame europäische Weltraumpolitik

Beschluss im Wortlaut:

Schon seit Urzeiten ist der Nachthimmel von besonderer Bedeutung für die Menschheit. Während er früher vor allem zur Orientierung und Zeitmessung genutzt wurde, weshalb weltweit Sternenkonstellationen auch eine hohe mythische Bedeutung haben, ist die Nutzung des Weltalls heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Neben praktischen Anwendungen wie GPS oder Satelliteninternet ermöglicht der Kosmos physikalische Grundlagenforschung beispielsweise durch die Beobachtung ferner Sterne und Galaxien. In den kommenden Jahren wird die Nutzung des Raums jenseits unserer Atmosphäre weiter zunehmen, insbesondere durch Produktionsprozesse in der Schwerelosigkeit, die weitere Vernetzung der Erde und auch die Renaissance der bemannten Raumfahrt.

Die Weltraumpolitik baute in den vergangenen Jahrzehnten auf eine enge internationale Kooperation, die jedoch jetzt zunehmend schwindet. Wir sehen daher die Notwendigkeit, die Autonomie der EU im Rahmen der Weltraumpolitik zu sichern. Der zunehmenden Militarisierung des Weltraums, insbesondere des erdnahen Orbits, muss Rechnung getragen werden. Dafür muss sich Europa für die konsequente Durchsetzung von Verboten für die Stationierung von (nuklearen) Waffensystemen im Orbit einsetzen. Die Unverletzbarkeit überlebenswichtiger dual-use Systeme zur Kommunikation und Navigation muss gewährleistet sein. Noch lässt sich eine neuerliche Rüstungsspirale im Weltraum durch multilaterale Regelwerke beschränken. Dafür ist es nötig, dass Europa nicht nur reaktiv handelt, sondern mit Führungsanspruch vorangeht.

Auch wenn angesichts neuer Herausforderungen eine stärkere europäische Politik gefordert wird, bleibt internationale Kooperation von entscheidender Bedeutung für die Weltraumpolitik. Viele Herausforderungen wie Fragen der Flugbahnen, der Versorgung, der Ressourcenverteilung oder der Entfernung von Weltraumschrott können nicht von einzelnen Staaten alleine gelöst werden. Die Europäische Union sollte sich deswegen weiterhin entschieden für eine tiefere Kooperation im Weltraum einsetzen und auch Vorschläge für einen internationalen Ordnungsrahmen geben. Dazu gehört insbesondere ein neues umfassendes Weltraumübereinkommen sowie die Gründung einer internationalen Organisation, die praktische Fragen des Weltraumrechts regeln und durchsetzen kann.

Denn anders als der Luftraum ist der Weltraum kaum reguliert. Jede Nation und jedes private Unternehmen kann, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, Satelliten, Raumsonden oder anderweitige Objekte in die Erdumlauahn bringen.

Es braucht daher einen effektiven Regulierungsrahmen. Wir fordern insbesondere eine gemeinsame europäische Weltraumpolitik und ein europäisches Weltraumgesetz.

Eine gemeinsame EU-Weltraumpolitik erfordert zunächst eine Koordination der bestehenden nationalen Strategien und Politiken sowie die Stärkung der ESA. Dann müssen die finanziellen Mittel, die heutzutage in den Mitgliedstaaten unabhängig und unkoordiniert ausgegeben werden, endlich aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. In den letzten Jahren hat sich durch private Akteure gezeigt, dass die staatliche Weltraumindustrie deutlich hinter den technischen Möglichkeiten zurückliegt. Hier müssen europäische Hidden Champions stärker in die Projekte der ESA eingebunden und auch Start-ups gefördert werden, um privatwirtschaftliche Alternativen zu schaffen. Noch verfügt Europa über umfangreiches Know-How und technische Fertigkeiten.

Ein europäisches Weltraumgesetz muss sich dabei der folgenden Herausforderungen annehmen:

  • Anerkennung der Weltraumressourcen als Allgemeingut der Menschheit
  • Gerechte Verteilung der Weltraumressourcen
  • stabile Rahmenbedingungen für private Unternehmen
  • Ermöglichung und Förderung nachhaltiger Investitionen
  • Vermeidung von Weltraumschrott, Verpflichtung zur Müllentsorgung und zur Haftung
  • Regelung von Import aus und Export in den Weltraum
  • Schutz der Umwelt des Weltraums unter anderem vor Kontaminierung
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Frontex an die kurze Leine nehmen: Für die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle gegenüber Frontex

Bundesausschuss, 2. – 4.12.2023

Frontex an die kurze Leine nehmen: Für die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle gegenüber Frontex

Beschluss im Wortlaut:

Oftmals mittellose Menschen, insbesondere Geflüchtete, sind an Europas Außengrenzen auf sich selbst gestellt, wenn sie ungerechtfertigte Polizeigewalt, illegale Push-Backs oder Schlimmeres wie vorsätzlich herbeigeführte Seenot erfahren. Durch Menschenrechtsorganisationen ist nachgewiesen, dass es die EU- Grenzschutz-Agentur Frontex selbst ist, die an illegalen Push-Backs beteiligt ist bzw. davon Kenntnis hat, ohne rettend einzugreifen.

Dem steht das schnelle Wachstum und die stetige Ausweitung der Kompetenzen von Frontex gegenüber[1]. Die Agentur wird mit Waffen, eigenen Schiffen, Helikoptern, Drohnen und bis 2027 mit mehr als 10.000 Grenzschützer:innen ausgestattet, während damit kaum ernstzunehmende Ermittlungs- und Kontrollmechanismen einhergehen. Darin liegt ein Konstruktionsfehler, ein Ungleichgewicht von Grenzschutz und Rechtsschutz.

Menschen an Europas Außengrenzen haben keine Möglichkeiten, Rechtsschutz zu erhalten, da sie im Falle von Push-Backs sich nicht (mehr) auf europäischem Boden befinden und so keinen Zugang zu unserem Rechtssystem haben.

Die einzigen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, ein Anrufen des Frontex-Verwaltungsrat oder der Frontex-Menschenrechtsbeauftragten, sind unzureichend und schaffen keine unabhängige Kontrolle. Beide sind agenturinterne Gremien ohne demokratische Legitimation, die keine Entscheidungsgewalt haben und innerhalb derer es nachweislich zu Verschleppungen und Vertuschungen von Ermittlungen kommt. Frontex und die beteiligten Mitgliedstaaten (Entsendestaaten und Gastgeberstaaten) decken sich bei unangenehmen Ermittlungen gegenseitig, indem – teils systematisch – Informationen zurückgehalten werden. Zwar gibt es zahlreiche an die Agentur selbst gerichtete Berichte über Menschenrechtsverletzungen und zweifelhafte Methoden in ihren Tätigkeiten durch Journalist:innen, NGOs oder sogar die Vereinten Nationen und den Europarat. Jedoch wurden sie durch den Exekutivdirektor und damit den Chef des Verwaltungsrates allesamt ignoriert und geleugnet[5]. Diese aktuelle Lage widerspricht der Vorstellung der JEF von einem Europa der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wie in 3.3. unseres politischen Programms von 2021 formuliert.

Wir fordern daher die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll- und Ermittlungsgremiums (Ombudstelle). Dieses soll von der EU angemessen finanziert sein, institutionell, hierarchisch und praktisch unabhängig sein von den Beschuldigten, also Frontex selbst, ihren Beamt:innen sowie den Mitgliedstaaten und deren entsandten Beamt:innen.

●  Die Ombudsstelle soll parlamentarisch legitimiert sein und möglichst alle Mitgliedstaaten abbilden. Zu den Vertreter:innen sollen zählen: NGO- Vetreter:innen, Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen und weitere Expert:innen.

●  Ihre Arbeit in Form von Überwachungen und Dokumentationen soll eine verbindliche Grundlage dafür sein, um Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren und die Straflosigkeit von Beamten zu verhindern. Konkret sollen auf der einen Seite straf- und disziplinarrechtliche Verfahren in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Auf der anderen Seite soll das Gremium helfen, beteiligte Mitgliedstaaten und die Agentur selbst menschenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, sei es vor dem EuGH oder idealerweise vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)[2]. Dem Gremium soll ein verbindlicher Anspruch auf Information gegenüber Frontex eingeräumt werden, der notfalls gerichtlich eingeklagt werden kann.

●  Auch muss die Einrichtung einer Anlaufstelle sichergestellt werden, die bei Rechtsverletzungen an der Grenze auch von Nicht-EU-Bürgern direkt angerufen werden kann.

●  Gleichzeitig soll die Arbeit des Gremiums dazu dienen, in der Gesellschaft politische Verantwortung konkret zu benennen und Transparenz zu schaffen. Frontex muss verpflichtet werden können, Dokumente von öffentlicher Relevanz der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das Gremium soll unabhängig finanziert werden. Der Umfang der Finanzierung muss angepasst werden an das Wachstum und die Aktivitäten von Frontex, ohne aber institutionell von Frontex abhängig zu sein.

Ist das Gremium gegründet und hat es seine Arbeit aufgenommen, soll seiner Tätigkeit durch die Kommission und das Parlament evaluiert werden. Der zukünftige Arbeitsauftrag für Frontex muss klar definiert sein: Es muss um den Schutz von Menschen gehen, nicht um den Schutz von Grenzen.

[1] 2005 betrug der Etat 6 Mio. EUR. 2020 waren es 460 Mio. EUR.

[2] Hierfür müsste die EU sich der Gerichtsbarkeit des EGMR durch einen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unterwerfen. Hierzu hat sich die EU selbst im Art. 6 Abs. 2 EUV verpflichtet.

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Größe gewinnen – Die Schaffung eines neuen Verständnisses der EU-Erweiterungspolitik

Bundesausschuss 02. – 04.12.2022

Größe gewinnen – Die Schaffung eines neuen Verständnisses der EU-Erweiterungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Die EU ist mit ihrem Binnenmarkt der größte Wirtschaftsraum der Welt und eine Wertegemeinschaft, deren Mitgliedsstaaten sich zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechten bekennen und einen immer größer werdenden Teil ihrer Politik gemeinschaftlich gestalten.

Der Integrationsprozess europäischer Staaten in die EU ist noch nicht abgeschlossen, weshalb mithilfe der EU-Erweiterungspolitik eine Vereinigung der europäischen Länder in ein gemeinsames politisches und wirtschaftliches Projekt gelingen soll. Die Erweiterungen der Union gründet sich dabei auf ihren Werten und unterliegen strengen Auflagen. Dadurch hat sich die EU-Erweiterungspolitik zu einem starken außenpolitischen Instrument der EU entwickelt, das die Transformation zahlreicher europäischer Staaten entscheidend mitgestaltet hat. Denn die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft hat sich als wichtiger Anreiz für Reformprozesse in den Kandidatenländern erwiesen, wodurch es gelingen konnte, die politische und wirtschaftliche Stabilität Europas zu stärken sowie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu fördern. Die Vergrößerung des Binnenmarktes hat zudem zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstandes der EU beigetragen. Außerdem gewinnt die EU durch ihre Vergrößerung gleichzeitig ebenfalls weltweit an Gewicht und ist dadurch in der Lage, auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Regulierung der Finanzmärkte besser zu reagieren.

Für die JEF stellt deshalb die Mitgliedschaft eines weiteren Staates in der EU immer eine Chance dar, weshalb mit einer überlegten und zugleich ambitionierte Erweiterungspolitik Europa nicht nur größer, sondern vor allem verbessert werden kann. Dafür ist allerdings die Bestimmung klarer, nicht verhandelbarer Beitrittsvoraussetzungen von Nöten sowie die Setzung von neuen Schwerpunkten im Beitrittsprozess, um die Europäische Einheit vollenden zu können.

I. Die Beitrittsvoraussetzungen

Jeder Staat, welcher der EU beitreten will, muss die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllen. Kern der Kopenhagener Kriterien sind die Werte der EU, die sich auch in Artikel 2 des EU-Vertrags wiederfinden. Dadurch müssen Staaten, die der EU beitreten, nicht nur Demokratien, sondern wehrhafte Demokratien sein, deren Verfassung die Werte der EU schützt. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Aufnahmefähigkeit der EU für neue Mitgliedstaaten. Für die Westbalkanstaaten hat die EU das Bestehen guter nachbarschaftlicher Beziehungen als zusätzliches Beitrittskriterium benannt.

Dennoch bedarf es einer zielgerichteten Reform der Kopenhagener Kriterien. Bei der Anwendung dieser überarbeiteten Kopenhagener Kriterien darf es keine Kompromisse mehr geben, denn wenn einem neuen Mitgliedsstaat schon beim Beitritt das Gefühl gegeben wird, unsere Werte seien verhandelbar, verliert die EU ihre Glaubwürdigkeit. Grundsätzlich darf es bei einem EU-Beitritt keine Rabatte, Vergünstigungen oder Opt-Outs geben.

Bei der Beurteilung des Aufnahmefähigkeitskriteriums darf es nicht nur auf wirtschaftliche Belange ankommen. Auch die Erhaltung einer funktionsfähigen Demokratie muss dabei Berücksichtigung finden. Wir sind der Meinung, das Kriterium der guten nachbarschaftlichen Beziehungen sollte für alle Beitrittskandidaten gelten. Für das Vorantreiben der europäischen Integration ist es nicht zielführend, neue Konflikte oder neues Konfliktpotential in die EU einzubringen. Unter vorgenanntem Kriterium verstehen wir nicht die vollständige Abwesenheit von Konflikt, sondern den unbedingten Verzicht auf Gewalt oder Drohung mit Gewalt sowie ein insgesamt respektvolles Miteinander. In Fällen, wo die Gewalt einseitig verschuldet ist, kann dieses Kriterium allerdings keine Anwendung finden.

Die EU muss jedoch nicht nur die Einhaltung ihrer Werte bei neuen Mitgliedstaaten sicherstellen. Europäische Werte sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und müssen effektiv durchgesetzt werden können. Neben der konsequenten Durchsetzung der EU-Grundrechtecharta bei der Durchführung von Unionsrecht ist es daher essentiell, die Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten zu überwachen und die Nichteinhaltung entsprechend zu sanktionieren. Entsprechende Verfahren über Strafzahlungen oder partikularen Stimmrechtsentzug müssen vom Rat der EU an den Europäischen Gerichtshof übergehen. Diese Kompetenzverschiebung ist nötig, um Blockadehaltungen einzelner Mitgliedstaaten im Rat zu verhindern und Grundrechte innerhalb der EU unabhängig aktueller nationaler Regierungen zu sichern.

II. Der Beitrittsprozess

Der derzeitige Beitrittsprozess ist aus unserer Sicht unzureichend. Neben der Förderung von Bildung, Justiz, Infrastruktur und zur Angleichung an den Binnenmarkt, muss die Unterstützung der Zivilgesellschaft mindestens genauso wichtig sein. Neben EU-eigenen Programmen und der Förderung lokaler Organisationen, müssen hierbei auch politische Stiftungen sowie politische und nichtpolitische Jugendorganisationen miteinbezogen werden. Ferner wollen wir allen Beitrittskandidaten und Staaten mit Beitrittsperspektive sowie den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik anbieten, gegen angemessene finanzielle Beteiligung, Teil des Programms Erasmus+ zu werden, anstatt nur Partnerland zu sein.

Manche Staaten mit europäischer Perspektive werden aufgrund außenpolitischer Faktoren, die sie selbst nicht oder nur geringfügig beeinflussen können, wahrscheinlich länger auf einen Beitritt warten müssen. Deshalb müssen vor einem EU-Beitritt zusätzliche optionale Zwischenschritte bestehen, die über eine Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) hinausgehen. Dazu gehört eine Mitgliedschaft in der Europäischen Zollunion sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Letzterer steht gegenwärtig nur den Mitgliedern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) offen, was wir ändern möchten. Für Staaten, die nicht EFTA-, aber EWR-Mitglied sind, wären dann EuGH und EU-Kommission zuständig. Eine Reform bedarf es ebenfalls bei der Zollunion, damit EU- und Nicht-EU-Mitglieder von zukünftigen Freihandelsabkommen der EU gleichermaßen profitieren. Hierbei dürfen die Zollunion bzw. der EWR keine dauerhaften Alternativen zu einem EU-Beitritt sein, wobei die Anforderungen an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte für einen EWR-Beitritt zwar niedriger als für einen EU-Beitritt sein sollten, jedoch immer noch höher als für einen Beitritt zur Zollunion.

Für den Beschluss zur Aufnahme und Abbruch von Beitrittsverhandlungen sowie dem Beitritt zum EWR müsste statt des Einstimmigkeitsprinzips die verstärkte qualifizierte Mehrheit erforderlich sein. Für den Beitritt zur EU sollte weiter das Einstimmigkeitsprinzip gelten, um über die Verhandlungen schwere Konflikte auf jeden Fall zu lösen.

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Für ein europäisches Vereinsrecht

Bundesausschuss, 02. – 04.12.2022

Für ein europäisches Vereinsrecht

Beschluss im Wortlaut:

In Anbetracht der Erwägungen, dass
1. eine sichtbare europäische Zivilgesellschaft ein starker und immens wichtiger Teil für das politische und gesellschaftliche Zusammenleben in Europa ist,

2. es im Sinne eines friedlichen und demokratischen Zusammenlebens für alle Menschen in der EU erforderlich ist, den steigenden Druck auf Zivilgesellschaften zu nehmen und deren Handlungsfähigkeit sicherzustellen,

3. Vereine eine gute Möglichkeit sind, sich einzubringen und die eigenen Interessen in den Fokus der Debatten zu rücken

4. grenzüberschreitende Aktivitäten, die durch internationale Akteure geplant und organisiert werden, gegenwärtig regelmäßig vor Herausforderungen stehen, z.B. in Bezug auf ihre Finanzierung, den Versicherungsschutz sowie rechtliche Fragen im Allgemeinen

5. Verbände und Vereine trotz grenzüberschreitender Tätigkeit keine entsprechende Rechtsform wählen können

6. innerhalb der JEF bereits jetzt transnationale Strukturen (z.B. JEF Oberrhein, JEF Großregion) bestehen, die gezwungen sind, sich in ihrer Mitgliederstruktur national zu organisieren,

7. insbesondere unser Europaverband, die JEF Europe, die Rechtsform eines belgischen Vereins hat und auf sie deshalb nur belgisches Vereinsrecht anwendbar ist, obwohl sie europaweit tätig ist und ihr Vorstand aus Mitgliedern aus mehreren EU-Staaten besteht,

8. wir uns schließlich für eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Europa einsetzen,

fordern wir, dass Vereine auch grenzüberschreitend gegründet werden können und dafür ein europäisches Vereinsrecht geschaffen wird.

Darüber hinaus fordern wir,

  • dass die Europäische Kommission aktiv wird und die Initiative des Parlaments zu einem europäischen Vereinsrecht weiterführt. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass dieses Thema nicht wieder von der Agenda verschwindet.
  • dass das Nicht-Diskriminierungsinstrument, das im Bericht für ein Statut für länderübergreifende Europäische Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, legislativ umgesetzt wird. Denn dieses ist ein Instrument, das zivilgesellschaftliches Engagement in Mitgliedstaaten, in denen die Demokratie unter Druck geraten ist, stärken kann.

Als JEF Deutschland haben wir ein großes Interesse an der Einführung des europaweiten Vereinsrechts, da es unser transnationales Engagement erheblich vereinfachen würde. Daher wollen wir von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Dies ist nicht nur eine logische Fortführung des bereits bestehenden europäischen Gesellschaftsrechts, sondern auch Ausdruck einer stetig enger zusammenwachsenden Gemeinschaft aller Europäer:innen.

Gleichzeitig kann es eine stärkere Identifikation mit Europa und einer europäischen Zivilgesellschaft ermöglichen und Vernetzungen erleichtern. Die Idee europäischen Engagements kann durch diese Rechtsform mehr Präsenz und Sichtbarkeit erhalten. Daneben sorgt ein europäisches Vereinsrecht auf rein praktischer Ebene dafür, dass Wohnortwechsel einem transnationalen Engagement nicht mehr im Wege stehen.

Wir unterstützen daher die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, eine neue Rechtsform “Europäischer Verein” einzuführen. Das Europäische Parlament hat im Februar 2022 einen entsprechenden Verordnungsentwurf beschlossen und der Kommission zur weiteren Veranlassung vorgelegt. Dieser darf nicht in den Schubladen des Gesetzgebungsverfahrens verstauben. Wir fordern, dass die jahrelange Diskussion um die Einführung eines Europäischen Vereins endlich zum längst überfälligen Abschluss kommt.

In einigen Staaten Europas geraten Zivilgesellschaft und Protestbewegungen zunehmend unter Druck. Ein europäisches Vereinsrecht könnte hier für ganz Europa mehr Flexibilität und Freiheiten für zivilgesellschaftliches Engagement und dabei auch die notwendige Rechtssicherheit schaffen. So könnte beispielsweise eine europäische Definition der Gemeinnützigkeit dazu beitragen, dass denjenigen Akteur:innen, die die Kriterien der Gemeinnützigkeit nach europäischem Vereinsrecht erfüllen, Gelder oder andere Fördermöglichkeiten nicht einfach aus einer politischen Motivation heraus verwehrt werden können. Daneben sind aber noch viele weitere Regelungsmechanismen denkbar, die zu mehr Rechtssicherheit führen können, wie beispielsweise die Einführung einheitlicher Klagerechte.

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Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen

Bundesausschuss, 03.12.22

Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen

Beschluss im Wortlaut:

In der Nacht zum 13. September hat Aserbaidschan das souveräne Territorium Armeniens angegriffen. Der breit angelegte Krieg unter Einsatz von Artillerie und bewaffneten Militärdrohnen richtete sich gegen armenische Dörfer und Städte, die sich sowohl nahe der Grenze zu Aserbaidschan als auch tief im armenischen Kernland (wie z. B. auf den Kurort Dschermuk) befinden.

Über 200 armenische Soldat:innen sind gefallen oder werden vermisst. Es gibt Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung, zerstörte Häuser und Existenzen. Über 7.600 Zivilist:innen wurden vertrieben. Wieder einmal, nach dem 44-tägigen Krieg im Jahr 2020 um Bergkarabach, gab es zahlreiche Kriegsverbrechen: Kriegsgefangene wurden gefesselt, gefoltert, erniedrigt und getötet. Die Leichen getöteter Soldat*innen wurden geschändet.

Armenien ist eine der wenigen Demokratien im Südkaukasus. Seit 2018 befindet sich Armenien im Aufbau einer freien und pluralistischen Gesellschaft, in der europäische Werte und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen. Das größte Problem für die Existenz Armeniens stellt die Sicherheit des Landes dar. Das Land ist durch Autokratien, wie Aserbaidschan, Russland und die Türkei umgeben und wird stets in seiner Souveränität und Integrität bedroht.

Vor diesem Hintergrund ist es unerträglich, die gespaltene Reaktion der EU zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Bezug auf die Verurteilung der Angriffe zu sehen. Während das Europäische Parlament die Angriffe in vielen Anträgen verurteilt, macht die Kommission in bspw. der Person der Kommissionspräsident Ursula von der Leyen weitere Gasgeschäfte mit Alijews-Regime im Rahmen der „Kaviar-Diplomatie“.

Wir, die Jungen Europäischen Förderalist:innen stehen an der Seite Armeniens und betonen daher unsere klare Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges.

Unsere Forderungen an die EU sind daher:

Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges:

Die EU muss den Aggressor eindeutig benennen und ihn auffordern, das souveräne Gebiet Armeniens zu verlassen und somit den Stand vom 21. Mai 2021 wiederherzustellen.

Die EU soll ihre Mitgliedsstaaten sowie NATO-Mitglieder und ENP-Mitglieder (bspw. Israel) auffordern, keine weiteren Waffen und militärische Luftfahrzeuge (inklusive Drohnen) an Aserbaidschan zu liefern. Auch den Lieferungen von Dual-Use-Gütern stehen wir skeptisch gegenüber.

Die EU muss die destruktive Haltung Russlands und der Türkei in der Region verurteilen.

Wir unterstützen die von Emmanuel Macron im Rahmen des ersten Konvents der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPC) ausgehende Initiative der Einrichtung einer zivilen Mission der Europäischen Union entlang der Grenze Armeniens zu Aserbaidschan. Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass Armenien und Aserbaidschan diesen Vorschlag am 07.10.2022 zustimmten, ein Bekenntnis zur Charta der Vereinten Nationen und der Erklärung zur Alma Ata von 1991 abgaben und somit die territoriale Integrität und Souveränität des jeweils anderen anerkannten. Dieses Gespräch ist begrüßenswert und soll fortgeführt werden, da wichtige Aspekte, wie die Zukunft der Republik Artsakh und die Sicherheit der armenischen Bevölkerung in der Region Bergkarabach, weiterhin unklar bleiben. Des Weiteren fordern wir, dass auch in dieser Region Friedenstruppen der Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.

EU-Mitgliedsstaaten sollen die Einberufung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Südkaukasus-Region nach dem Zerfall der Sowjetunion unterstützen. Des Weiteren soll eine Wahrheitskommission einberufen werden, um die Verbrechen gegen die Menschheit in dieser Region seit dem Zerfall der Sowjetunion aufzuklären.

Sanktionen gegen die politische Elite Aserbaidschans:

  • Regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
  • Das Einfrieren von Vermögenswerten von Staatspräsident Ilham Heydər Alijew und Vizepräsidentin Mehriban Alijewa (die Familie Alijew), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Parlamentsabgeordneten, Vorsitzende des aserbaidschanischen Parlaments Sahiba Gafarova, Vertreter:innen des Militärs und zahlreichen Oligarch:innen.

Vorläufiges Sanktionspaket gegen die Regierung Aserbaidschans:

  • Die EU soll ein Embargo auf alle fossile Energieträger verhängen. Wir verurteilen die am 18. Juli 2022 getroffene Absichtserklärung der vertieften Zusammenarbeit mit Aserbaidschan, die vor allem auf die Erhöhung der Gaslieferungen abzielt.
  • Wir fordern die Aussetzung der Kooperation innerhalb der östlichen Partnerschaft mit Aserbaidschan, sowie die Aussetzung der strategischen Partnerschaft REPower EU Plan.

Sollte die aserbaidschanische Regierung keine Bemühungen um Frieden erkennen lassen, indem keiner der nachfolgenden Forderungen nachgegangen wird, bzw. die Situation weiter eskaliert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten über folgende Sanktionen entscheiden.

  • Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt werden.
  • Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
  • Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.

Forderungen an Aserbaidschan von deren Umsetzung weitere Sanktionsmaßnahmen abhängen:

  • Wir fordern, dass die am 07.10.2022 ausgerufene Waffenruhe eingehalten wird.
  • Die aserbaidschanische Regierung muss gewährleisten, dass es keine Massaker an armenischen und artsakhischen (Bürger:innen der Republik Artsakh) Personen mehr gibt.
  • Aserbaidschan muss unmittelbar, alle armenische und artsakhische Kriegsgefangene in Freiheit entlassen. Dies soll auch die Kriegsgefangenen des 44-tägigen Kriegs im Jahr 2020 umfassen.
  • Aserbaidschan muss seine militärischen Kräfte von der Ost- und Westgrenze von Armenien zurückziehen.
  • Aserbaidschan muss sich konstruktiv an den Friedensgesprächen beteiligen.
  • Aserbaidschan soll die Geschichtsschreibung nicht weiter als Waffe benutzen, sondern eine transnationale, völkerverbindende und auf Aussöhnung bedachte Geschichtsschreibung mit Armenien suchen. Hierzu zählt auch in einem längeren Aussöhnungsprozess die Anerkennung des Völkermords an die Armenier durch das osmanische Reich.
Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen
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Konsequenzen des russischen Angriffskriegs für Europa

Bundeskongress, 15.10.22

Konsequenzen des russischen Angriffskriegs für Europa

Beschluss im Wortlaut:

Bekundung zur Solidarität mit der Ukraine und Verurteilung des russischen Angriffskriegs

Als Europäer*innen haben wir eine klare Haltung: Wir stehen entschieden an der Seite der Ukraine sowie ihrer Bewohner*innen und bekräftigen unsere Solidarität. Die inspirierende Verteidigung ihres Landes und ihrer Werte sowie das historisch gewachsene Verlangen der ukrainischen Bevölkerung, ein Teil der europäischen Familie zu werden, soll endlich und vollumfänglich gewürdigt werden.

Daher bekräftigen wir unsere vollständige Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung in ihrem Kampf um Unabhängigkeit, Freiheit und Sicherheit. Wir rufen die Zivilgesellschaft in der EU dazu auf, Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu zeigen, nötigenfalls auf Kosten des eigenen Wohlstands und insbesondere gegenüber den in die EU geflüchteten Ukrainer*innen. Zugleich heißen wir den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Plan zur Einrichtung einer Wiederaufbau-Plattform für die Ukraine willkommen und begrüßen ihre Weiterentwicklung und Formalisierung. Über diese Plattform hinaus sollten auch weitere Finanzierungsquellen wie die Europäische Bank für Wiederaufbau, ein Sonderzugriff auf die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und erweiterte Mittel der Östlichen Partnerschaft in Erwägung gezogen werden. Ebenso sollte sich die EU dafür einsetzen, dass sich Russland an der Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine beteiligen muss.

Der Angriffskrieg der russischen Föderation gegen die Ukraine ist und bleibt ein nicht hinnehmbarer Völkerrechtsbruch. Die außerterritorialen Gebietsansprüche Russlands sind illegitim und das daraus folgende Leid der ukrainischen Zivilbevölkerung ist untragbar. Die Scheinreferenden in den durch pro- russische Separatisten besetzten ukrainischen Gebieten Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja wurden unter Zwang durchgeführt und sind daher völkerrechtswidrig. Bei den illegalen Annexionen der ukrainischen Regionen handelt es sich um Fremdbestimmung durch den Kreml, der dadurch weitere Menschenrechtsverletzungen legitimiert. Insbesondere systematische Verschleppungen von Menschen aus der Ukraine nach Russland und an die Frontlinie des Krieges, um für Russland gegen die eigene Bevölkerung zu kämpfen, verurteilen wir zutiefst und fordern die EU auf, weitere Fluchtwege in die EU für Ukrainer*innen bereitzustellen, wo dies möglich ist. Die Kriegspropaganda sowie die daraus resultierende Verzerrung der Realität verleiten Großteile der russischen Zivilbevölkerung zur Billigung bis hin sogar zur Befürwortung der kriegerischen Aggression. Unsere Solidarität gilt daher auch denjenigen in der russischen Bevölkerung, die den Krieg nicht wollen, die sich dagegen aussprechen und deshalb unter innenpolitischer Verfolgung leiden. Wir ermutigen die russische Zivilbevölkerung, Courage zu zeigen und sich der Tyrannei und Kriegstreiberei in ihrem Land zu widersetzen. Die aktuelle Regierung der Russischen Föderation und all ihrer Kollaborateure, Unterstützer und historischer Wegbereiter ist und bleibt zu verurteilen. Dies gilt vor allem für Lukaschenko, der nach der Bereitstellung belarussischer Militärstützpunkte für russische Angriffe auf die Ukraine nun Russlands Angriffskrieg sogar mit den eigenen Streitkräften militärisch unterstützen will. Spätestens jetzt müssen die Sanktionen der EU als Reaktion auf die Ankündigung der russisch-belarussischen Militäreinheit auf Lukaschenko und seine Gefolgsleute ausgeweitet werden.

Zeitenwende in der Außenpolitik Europas

Die EU war, ist und bleibt die Konstante für Frieden, Freiheit und Demokratie auf unserem Kontinent. Die europäische Solidarität ist der gelebte Geist der Bürger*innen und einer der Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Diesen Grundsatz lebendig werden zu lassen und die Formulierung nicht im Sande verlaufen zu lassen, ist eine der Grundaufgaben der europäischen Institutionen sowie der Mitgliedstaaten. Im Zuge gelebter Solidarität auf dem europäischen Kontinent ist die Schaffung einer friedlichen Lebensumgebung für alle alternativlos.

Dazu muss schnellstmöglich der Rückzug aller russischen Truppen aus den völkerrechtlich anerkannten ukrainischen Gebieten erfolgen. Dieses Ziel muss oberste Priorität in der Außenpolitik der EU haben und von den Entscheidungsträger*innen konsequent verfolgt werden, um weiteres Leid zu vermeiden. Damit endlich Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland möglich werden, muss die Ukraine jedoch in eine Position der Stärke versetzt werden. Daher begrüßen wir die Lieferung von schweren Waffen aus Ländern der EU und weiterer demokratischer Staaten in die Ukraine. Die jüngsten militärischen Erfolge der Ukraine unterstreichen noch einmal, wie wichtig diese Waffenlieferungen für das völkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung des Landes sind. Wir fordern, dass die Ukraine so lange wie nötig militärisch, finanziell und humanitär durch die EU und ihre Verbündeten unterstützt wird.

Beitrittsperspektive für die Ukraine

Schließlich zeigt sich die Notwendigkeit eines EU-Beitritts der Ukraine. Dementsprechend müssen die Beitrittsperspektiven klar aufgezeigt werden. Der Beitritt ist auch von Seiten der Ukraine gewünscht und trifft in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. Die Ukraine verteidigt nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch die Sicherheit Europas. Außerdem verteidigt sie die Demokratie und die Werte Europas, zu denen sie sich schon seit mehreren Jahren – auch durch die Assoziierung mit der EU – bekennt. Dadurch gibt es nur eine logische Konsequenz, dass die Ukraine Mitgliedstaat der Europäischen Union wird.

Da aber die Ukraine nicht kurzfristig die Kopenhagener Beitrittskriterien erfüllen wird und ein Abweichen von ihnen die innere Stabilität und Kohäsion der EU gefährden würde, fordern wir, dass den Ukrainerinnen eine eigene Beitrittsperspektive ermöglicht wird. Mit dem langfristigen Ziel, die Ukraine zum vollwertigen Mitgliedstaat zu machen, sollen jetzt schon den Bürger*innen der Ukraine besondere Rechte gewährt werden. Dies betrifft:

  1. Freizügigkeit und dauerhafte Arbeitserlaubnis innerhalb der EU
  2. Niederlassungsfreiheit in der EU
  3. Das Recht, von EU-Botschaften im Ausland Beistand zu erhalten

So können die Ukrainer*innen unabhängig der russischen Bestrebungen bisherige Reformen rückgängig zu machen und zukünftige für den EU-Beitritt zu verhindern, die Rechte in Anspruch nehmen für die sie bereits kämpfen. Sie müssen demzufolge nicht auf Reformen warten, die durch den Krieg verzögert werden.

Gleichzeitig muss die EU den Beitrittsprozess der Staaten des Westbalkans, Georgiens und der Republik Moldau vorantreiben. Kein Land Europas sollte mehr unter dem Imperialismus Russlands leiden müssen.

Sanktionen und Entscheidungsfindung

Die im Juni 2022 verschärften Sanktionen gegen Russland begrüßen wir und sie müssen beibehalten werden. Die gemeinsam verhängten Sanktionen sind ein zukunftsweisendes Beispiel für die Stärke eines geeinten Europas – insbesondere im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik. Wir beobachten allerdings mit Sorge, dass diese Einigkeit gefährdet wird. Noch immer erhoffen sich einige Parteien in Europa, teilweise sogar mit Regierungsverantwortung, von Russland die Unterstützung für ihre innenpolitischen Ziele und antidemokratische Bestrebungen. Die Unterstützung der Ukraine und der Schutz Europas dürfen nicht darunter leiden, dass sich einige Politiker*innen von Putin ideologisch inspirieren lassen. Die Konsequenzen dieser Sympathien und der russischen Abhängigkeit stellen eine Gefahr fuhr die Entscheidungsfindung in Europa dar. Wieder einmal zeigt sich hier, wie schwach und anfällig das Vetorecht bei außenpolitischen Entscheidungen ist und dass ein qualifiziertes Mehrheitsvotum dringend erforderlich ist.

Implikationen des Kriegs auf die Wirtschaft und Energiepolitik in Europa

Parallel zum Angriff auf die Ukraine setzt Russland die Verknappung von Erdgas als Waffe ein, indem es die Gasversorgung aller europäischen Staaten, die an der Seite der Ukraine stehen, stark eingeschränkt hat. Hier zeigen sich die Fehler der jahrelangen Abhängigkeit von russischem Gas und daraus resultierende Erpressbarkeit, die auch die deutsche Regierung zu verantworten hat. „Wandel durch Annäherung“ und „Die Neue Ostpolitik“ waren zur Zeit des kalten Krieges der goldene Standard der Außenpolitik mit autoritären Staaten in Osteuropa. Doch seit dem Zerfall der Sowjetunion wandelte sich diese Strategie in unseren Beziehungen zu Russland in eine einfache Handelsstrategie. Spätestens etabliert durch die Regierung um Gerhard Schröder, setzte sich diese Politik unter den Regierungen von Angela Merkel fort. Obwohl östliche Partner innerhalb der EU vor Abhängigkeiten gegenüber der Politik des Kremls beständig warnten, ignorierte die deutsche Politik diese Stimmen. Dies war ein grauenhafter Fehler, da wir nun erkennen müssen, dass diese Abhängigkeiten wirklich bestanden und uns mit unseren östlichen Partnern in der EU entfremdete. Letztendlich waren die europäischen Energie- und Außenpolitiken geprägt von mangelndem Vertrauen in europäische Partner, sowie von unkoordinierten Alleingängen.

Auch deshalb sehen wir uns heute mit einer Energiekrise konfrontiert, die nicht nur die Industrie in Europa, sondern vor allem auch die Bürger*innen empfindlich trifft.

Eine europäische Antwort hierauf muss in gemeinsam koordinierten Einsparungsmaßnahmen liegen. Wir begrüßen daher die bisher dazu beschlossenen Maßnahmen und fordern ihre strikte und verlässliche Umsetzung.

Wir begrüßen ausdrücklich die deutschen und europäischen Bestrebungen, unsere Erdgasquellen zu diversifizieren. Wo immer möglich, müssen neue Energieabkommen mit demokratischen Staaten geschlossen werden, um uns aus der Abhängigkeit autoritärer Regime zu befreien.

Diese Krise verdeutlicht außerdem, dass eine effektive Energiewende dringend erforderlich ist. Nicht nur im Angesicht der Klimakrise findet sich die Zukunft in den erneuerbaren Energien. Die Gewinnung aus Wind, Sonne und Wasser muss ausgebaut werden. Dabei muss auch die Infrastruktur, insbesondere in Form der Energietrassen, in den Blick genommen werden. Diese große Zukunftsinvestition muss zu einem Gemeinschaftsprojekt der gesamten EU werden, da nur so eine sichere und unabhängige Energieversorgung gewährleistet werden kann.

Die Energiewende kann weiter nur gemeistert werden, wenn die schon bestehenden Richtlinien schneller und effizienter umgesetzt werden. Insbesondere im Strom- und Gasbereich besteht schon eine umfangreiche Regulierung, die allerdings von den Mitgliedstaaten nur schleppend realisiert wird. Verbraucher*innen wären bereits heute in Anbetracht der Krise wesentlich besser geschützt, wenn die Mitgliedstaaten ihren Pflichten zur Umsetzung der Richtlinien rechtzeitig und hinreichend nachgekommen wären. Es ist erforderlich, dass bei Verstößen die Vertragsverletzungsverfahren zügig durchgeführt werden. Außerdem muss für eine zügige und korrekte Umsetzung von Richtlinien ein stetiger Austausch zwischen der Union und den Mitgliedstaaten erfolgen, durch den Hindernisse frühzeitig erkannt werden. Über die Kommission gesteuerte best-practice-Austausche zwischen den Mitgliedstaaten sind dabei ein wertvoller Ansatz, von dem regelmäßig und bereits vor Ablauf der Umsetzungsfristen Gebrauch gemacht werden sollte.

Darüber hinaus offenbaren unter anderem die jüngsten Schäden an den Gas- und Ölpipelines in der Ostsee sowie die langfristige Desinformationskampagnen Russlands die Anfälligkeit der kritischen Infrastruktur Europas. Die JEF befürwortet daher die bestehenden Richtlinien der EU und NATO, die die kritische Infrastruktur in den EU- Mitgliedstaaten schützen sollen und fordert darüber hinaus eine enge Kooperation zwischen den Staaten für eine konsequente und koordinierte Umsetzung dieser Richtlinien.

Die Standhaftigkeit europäischer Werte und Ideale wird letztlich aufgrund einer von Russland ausgelösten Energiekrise auf die Probe gestellt. Deshalb ist es umso wichtiger, als Europäische Union zusammenzuhalten und uns nicht von den Aggressionen Russlands entzweien zu lassen. Die Sanktionen gegenüber Russland sind alternativlos und die Solidarität mit der Ukraine von höchster Bedeutung.

Konsequenzen des russischen Angriffskriegs für Europa
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