Solidarität mit unterdrückten Menschen im Iran!

Bundeskongress, 15.10.22

Solidarität mit unterdrückten Menschen im Iran!

Beschluss im Wortlaut:

Zhina (Mahsa) Amini wurde von der sogenannten Moral- oder Sittenpolizei für das Nichtbefolgen der Hijab-Pflicht in der Öffentlichkeit in Teheran festgenommen und getötet. Unter dem Motto „Woman. Life. Freedom.“ sind seit dem 14. September in 100 iranischen Städten Proteste ausgebrochen. Seit dem 21. September hat das Regime das Internet stark eingeschränkt und die Protestierenden zu erheblichen Teilen von der Welt abgeschnitten.

Sowohl Männer als auch Frauen verbrennen zum Protest öffentlich Hijabs, schneiden ihre Haare ab, demontieren Plakate der politischen Elite und fordern unter anderem die Absetzung des Regimes, die Zerschlagung der religiös-ideologischen Elite unter dem Slogan: „Mullah, geh heim“ und “Tod dem Diktator”. Gleichzeitig fordert die iranische Zivilbevölkerung, für die eine Teilnahme an den Protesten höchst gefährlich ist, die Weltöffentlichkeit auf, die Ereignisse in die Welt zu tragen und ihre Stimme, stellvertretend für all jene, die durch Todesangst, Erpressung, Isolation und Verhaftung nicht dazu in der Lage sind, zu erheben. Hiervon sind insbesondere die unterdrückten und rechtlich diskriminierten Frauen betroffen.

Die Situation im Iran ergibt einen besonderen Handlungszwang, da Deutschland der größte Handelspartner Irans in Europa ist, eine traditionell gute Beziehung zum Iran pflegt (seit 1859 durch Freundschafts- und Handelsvertrag Hamburg) und für 180.000 Iraner*innen (zweite Generation bereits nicht berücksichtigt) eine Heimat darstellt.

Als Jugendverband, der sich

  • für einen föderalen europäischen Bundesstaat zum Ausbau und dem Erhalt von Frieden und Rechtsstaatlichkeit einsetzt,
  • für eine gemeinsame feministische Außenpolitik als Teil einer föderalen Außenpolitik stark macht
  • den Weltföderalismus und eine regelbasierte internationale Weltordnung als weitergehendes Ziel anstrebt,

solidarisieren wir uns daher mit den Protestierenden und unterdrückten Menschen, insbesondere den Frauen, im Iran.

Um dem klar formulierten Hilferuf der Regimegegner*innen gerecht zu werden, erheben wir daher stellvertretend die Stimme gegenüber dem menschenverachtenden, misogynen Regime in Teheran. Wir richten unsere Forderungen stellvertretend an die deutsche Bundesregierung und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten.

Sanktionierung des Regimes und Unterstützung der Zivilbevölkerung.

Die Bundesregierung muss im Rahmen ihrer Außenpolitik einen besonderen Fokus auf die Überwindung unmittelbarer und struktureller Gewalt gegenüber Frauen und weiteren marginalisierten Gruppen legen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, folgende Forderungen konsequent zu vertreten und um deren Unterstützung bei den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU zu werben. Wir fordern:

  • Die Freilassung aller Frauen und weiteren Personen, die verurteilt wurden, weil sie Gleichberechtigung fordern oder in Folge der Proteste inhaftiert wurden.
  • Die Erlassung einer Amnestie für die Frauen und weiteren Personen, die verurteilt wurden, weil sie Gleichberechtigung und Freiheit fordern.
  • Die Aufhebung des Kopftuchzwangs.
  • Die Freilassung aller Europäer:innen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die von dem Regime als Geiseln gehalten werden.
  • Den Stopp aller Hinrichtungen im Iran (insbesondere der Hinrichtung von queeren Personen).
  • Alternative Internetzugänge zu fördern, um die Zivilbevölkerung im Iran zukünftig vor einer Isolierung von der Weltgemeinschaft zu schützen.
  • strengstmögliche Sanktionen gegenüber der politischen Elite und ihrer Kollaborateure im Iran zu beschließen (unter möglichst geringem Schaden der Bevölkerung).

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf,

  • keine öffentlichkeitswirksamen Treffen von Repräsentant:innen des deutschen Staates mit Vertretern des Regimes zuzulassen, da diese von dem Regime zu Propagandazwecken und zur Legitimierung seiner Politik missbraucht werden
  • die Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen, die sich für die Belange, Repräsentation und Förderung von marginalisierten Gruppen einsetzen, zu fördern.

Außenpolitik und Innenpolitik als Ganzes betrachten.

Darüber hinaus muss die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen Außenpolitik und innerer Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands erkennen und dementsprechend handeln. Wir appellieren an die europäischen Regierungen, dem iranischen Regime mit konsequenten Sanktionen zu begegnen und es zu isolieren, solange es seine Bevölkerung unterdrückt und fordern:

  • Die Einstellung der staatlichen Förderung aller regimenahen Organisationen, die iranische Propaganda, insbesondere die Briefe Khameneis in den Mitgliedsstaaten verbreiten.
  • Den Schutz der in der Europäischen Union lebenden iranischen Oppositionellen vor den ernstzunehmenden Drohungen iranischer Agent:innen.
  • Das Verbot der Hisbollah als Organisation.

Mitsprache und Empowerment der Diaspora als Chance begreifen.

Wir appellieren an die Regierungen der Mitgliedstaaten, insbesondere an die Bundesregierung, die Perspektive der iranischen Diaspora in die Politik gegenüber dem iranischen Regime mit einzubeziehen und einen dauerhaften Dialog zu etablieren. Daher fordern wir:

  • die Förderung und den Schutz von Organisationen der iranischen und kurdischen Diaspora, die sich für politische Bildung, Repräsentation, Kulturförderung und Aufklärung einsetzen.
  • die Förderung von Organisationen zur Sprach- und Kulturvermittlung.
  • die Förderung von Vernetzung und Professionalisierung grenzüberschreitender Organisationen, die den oben genannten Bereichen zuzuordnen sind.

Die Europäische Union sollte sich um eine einheitliche außenpolitische Linie gegenüber dem iranischen Regime bemühen und sich in der Verhängung von Sanktionen koordinieren.

BundessekretariatSolidarität mit unterdrückten Menschen im Iran!
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Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Bundesausschuss, 02.07.2022

Schnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute

Beschluss im Wortlaut:

Nachdem die Konferenz zur Zukunft Europas zu Ende gegangen ist und konkrete Aufforderungen sowie zukunftsorientierte Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengebracht wurden, müssen jetzt die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Neugestaltung der EU leisten. Bereits seit März 2021 rufen die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland zu einem Europäischen Konvent auf. Heute betont die JEF erneut seine Notwendigkeit, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Konferenz zur Zukunft Europas hinter ihrem Potential zurückgeblieben ist.

Das Parlament hat sich am 9. Juni 2022 für ein Konvent ausgesprochen und institutionelle Reformen gefordert. Seit dem Konvent von 2002-2003 und dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurden keine Änderungen an den Verträgen und der Arbeitsweise der EU unternommen, obwohl die geo-politische, soziale und demokratische Lage in Europa sich stark verändert hat. Nach 13 Jahren ist es für die Mitgliedstaaten an der Zeit, sich klar für die Neugestaltung der EU zu positionieren und einen Verfassungskonvent einzuberufen. Der Europäische Rat von dem 23. und 24. Juni hat sich nicht zu dem Konvent geäußert und keine weiteren Schritte eingeleiten. Eine neue Generation von Europäer*innen hat seit 2009 mit harten Konsequenzen die starke Reformbedürftigkeit der Verträge durch Krisen und Rückschritte erlebt. Die sogenannte Erasmus-Generation, aber auch die Austeritäts-Generation haben heute zum ersten Mal die Chance, die EU grundsätzlich zu reformieren und ihre Vorstellung für eine europäische Zukunft einzubringen. Diese Chance und Notwendigkeit werden wir uns nicht nehmen lassen. Um widerstandsfähiger zu werden, muss das Vetorecht der  Mitgliedstaaten im Europäischen Rat abgeschafft werden und in allen Politikbereichen die qualifizierte Mehrheit verwendet werden, was sich  idealerweise im Rahmen einer europäischen föderalen Verfassung bewerkstelligen lässt. Darüber hinaus müssen fundamentale Werte der EU besser geschützt werden und neue europäische Kompetenzen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik geschaffen werden, einschließlich permanenter EU-Schulden und EU-weiten Steuern sowie entsprechende Mechanismen zur Umverteilung dieser.

Die Glaubwürdigkeit der EU stärken

Damit sich junge Menschen der EU und Europa nicht abwenden sondern ihren demokratischen Mehrwert erkennen, muss das  Parlament ein Initiativrecht erhalten sowie die Haushaltshoheit erlangen. Als direktdemokratisch gewählte Institution muss das Parlament die Möglichkeit haben, die europäische Agenda direkt zu gestalten. Genauso  muss das Amt der heutigen EU-Kommissar*innen und der Kommissionspräsident*in zum Amt von EU-Minister*innen und von EU-Regierungschef*in werden und vom EU-Parlament und nicht den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Ein europaweiter Wahlkampf, um die besten Ideen mit Spitzenkandidat*innen der politischen Parteienfamilien, sollte diesem Prozess vorausgehen.

Die Konferenz zur Zukunft Europas, die als große Idee von dem französischen Präsidenten Macron im Zuge der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 vorgestellt wurde, darf nicht ohne Folgearbeit der drei Institutionen enden.

Die Debatte um die Ziele und Zwecke der EU konnten durch Bürger*innen während der Konferenz zur Zukunft Europas angestoßen werden und müssen im Rahmen eines Konvents weiterdiskutiert werden. So müssen jetzt diese Bestrebungen konkretisiert werden, und den Bürger*inner deutlich gemacht werden, dass ihr Bestreben, die EU weiter zu bringen, ernst genommen wird.

Morgen wird ein Konvent bereits zu spät sein. Heute schauen jungen Menschen besonders im Jahr der Jugend auf die EU, auf die Reformbereitschaft und den Einsatz der Mitgliedstaaten ihre Zukunft europäisch zu gestalten.

Als Junge Europäischen Föderalisten Deutschland fordern wir dementsprechend:

  • Den politischen Mut zur Einberufung eines europäischen Konvents mit transparenten und konsequenten Beteiligungsmechanismen.
  • Den durch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag (S. 131) festgeschriebenen Einsatz für die Einberufung eines europäischen Konvents.
  • Eine institutionelle Reform für mehr Reaktionsfähigkeit der europäischen Institutionen ohne nationalstaatlichen Vorbehalt.
  • Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip im Rat und die Einführung der qualifizierten Mehrheit in der Gesundheits-, Energie-, Verteidigungs- sowie Sozial- Wirtschafts- und Außen- und Sicherheitspolitik idealerweise durch die Einführung einer europäischen, föderalen Verfassung.
  • Das Initiativrecht für das Parlament, als direkte Repräsentation der Bürger*innen auf EU-Ebene.
  • Mehr Transparenz über die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat sowie im Rat der EU, um die Politik auf europäischer Ebene nachvollziehbarer und verständnisvoll zu gestalten.
  • Die Errichtung eines Europäischen Außenministeriums mit einer*einem Europäischen Außenminister*in.
claraSchnellstmöglich einen Konvent einberufen, für ein besseres Morgen für die jungen Menschen von heute
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Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU

Bundesausschuss, 12.03.22

Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU

Beschluss im Wortlaut:

Die Europa-Union Deutschland und Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten, Wladimir Putin, auf das Schärfste. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung, über die dieser Krieg unsägliches Leid bringt, sowie auch all derjenigen, die sich in Russland und Belarus für Frieden, Demokratie und Freiheit einsetzen.

Die Gräuel des Krieges und das unermessliche Leid der Menschen in der Ukraine sind ein erneuter Tiefpunkt in der europäischen Geschichte und ein Rückschlag in den Bemühungen um eine dauerhafte Friedensordnung in Europa. Vor mehr als 70 Jahren haben sich mutige Frauen und Männer auf den Weg gemacht, nach den Schrecknissen zweier Weltkriege und des Nazi-Terrors ein neues Europa zu aufzubauen. Diese „vertiefte Gemeinschaft unter Völkern (…), die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren“, wie es im Vertrag zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1952 hieß, ist auf der Anerkennung der Freiheit und der Selbstbestimmung der Völker, von Demokratie und Menschenrechten gegründet.

Der Angriff Putins auf die Ukraine ist eine Absage an alles, wofür die europäische Idee steht, und daher eine Zeitenwende für Europa. Dieser Krieg ist ein Krieg gegen alle Menschen in Europa, die in Frieden leben wollen, und auch gegen eine liberale Weltordnung, die Demokratie und den Frieden in Europa und der Welt. Der Krieg bedeutet vor allem eine humanitäre Krise für alle Menschen in der Ukraine und daher müssen wir vornehmlich diesen Menschen jetzt helfen.

Der Schrecken des Krieges in der Ukraine macht andererseits die Notwendigkeit für die Weiterentwicklung und Stärkung der EU umso dringlicher. Langfristig bedeutet er, dass wir unsere europäische Friedens- und Sicherheitsordnung umgestalten müssen. Mit dem Angriffskrieg Russlands werden die Bündnis- und Zukunftsinteressen vieler europäischer Staaten neu geordnet: sie sehen ihre Zukunft jetzt noch viel mehr in der EU. Die EU als zentrale Friedensorganisation muss daher auch der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau eine realistische Beitrittsperspektive eröffnen. Außerdem müssen die Staaten auf dem Westbalkan, die bereits den Status eines Beitrittskandidaten oder potenziellen Beitrittskandidaten innehaben, gerade jetzt noch stärker an die europäischen Strukturen angebunden werden, um in absehbarer Zeit eine realistische Beitrittsperspektive zu erhalten.

Der Krieg mitten in Europa führt uns Bürgerinnen und Bürgern in der EU erneut vor Augen, dass der Zustand des friedlichen und konstruktiven Miteinanders keine Selbstverständlichkeit ist, sondern immer wieder neu errungen werden muss. Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte können am besten durch eine starke und handlungsfähige Europäische Union geschützt und bewahrt werden.

Im Hertensteiner Programm von 1946 heißt es „Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart seiner Völker, größer oder kleiner, zu sichern.“

Vor diesem Hintergrund fordern die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland:

  • die zügige Prüfung weiterer Sanktionen gegen den russischen Aggressor, um dessen Ressourcen zeitnah zu erschöpfen
  • die Fortsetzung der Bemühungen um eine Waffenruhe und echte Friedensverhandlungen auf allen Ebenen und mit aller Intensität;
  • humanitäre Hilfe vor Ort, Flüchtlingsaufnahme und eine Lebensperspektive für die geflüchteten Menschen in Europa;
  • weitere finanzielle Hilfen und Waffenlieferungen an die Ukraine;
  • eine enge politische Zusammenarbeit mit den legitim gewählten Regierungen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien für eine glaubwürdige EU-Beitrittsperspektive dieser Länder sowie für deren Anbindung an die europäische Wertegemeinschaft. Die sofortige Prüfung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durch die Europäische Kommission soll Priorität haben, um realistische Wege für diese Perspektive zu finden.
  • die Entwicklung und Umsetzung eines konkreten Plans zur zeitnahen Integration der Ukraine in weitere EU-Programme, zur schrittweisen Teilnahme am Binnenmarkt und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur engeren Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres;
  • die Entwicklung eines Wiederaufbauplans einschließlich eines EU-Fonds für die Ukraine für die Zeit nach dem Krieg;
  • Anklage aller Verantwortlichen dieses Angriffskrieges vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag;
  • Die Russische Föderation soll die Opfer dieses Angriffskrieges entschädigen;
  • weitere Verfolgung der Ziele: Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Stärkung des Außenbeauftragten (Vertretung bei den VN etc.) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes EAD, schrittweise Schaffung einer echten Verteidigungsunion, erster Schritt gemeinsame Beschaffung aller Waffensysteme (in enger Abstimmung mit der NATO), Stärkung des Europäischen Parlaments etc.
  • die Stärkung der gemeinsamen Sicherheitspolitik durch einen europaweit koordinierten Ausbau militärischer Kapazitäten mit kompatiblen Systemen, die den Übergang zu gemeinsamen Einsätzen erleichtern;
  • massive europaweite Investitionen in die Entwicklung von Energiespeichertechnologien, um mittelfristig die Abhängigkeit von Öl- und Gas exportierenden Staaten zu erreichen
  • die Schaffung eines Gemeinsamen Asylsystems mit solidarischem Verteilungsmechanismus und gemeinsamen Verfahren und Grenzmanagement;
  • eine Initiative für eine globale Koalition der Demokratien.
BundessekretariatDer Angriffskrieg Putins auf die Ukraine – eine Zeitenwende für die EU
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Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!

Bundesausschuss, 12.03.22

Dem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!

Beschluss im Wortlaut:

Bereits 2003 sprach der Gipfel von Thessaloniki von einer europäischen Perspektive für den Balkan und damit letztendlich von seiner Integration in die Europäische Union (EU). Seitdem sind jedoch von den Ländern des Westbalkans nur Slowenien 2004 und Kroatien 2013 der Union beigetreten. Insbesondere durch den Angriffskrieg des russischen Präsidenten und seiner Regierung gegen die Ukraine wird erneut deutlich, dass Europa ein vereinter Kontinent werden muss. Denn die Bedrohung Russlands gilt ganz Europa und wird auch die Staaten des Westbalkans betreffen, sollte die russische Regierung ihre Aggressionen weiterverfolgen. Bereits jetzt übt sie Druck aus und nimmt Einfluss. Die EU-Mitgliedstaaten und die EU stehen daher in der Pflicht, endlich die ausreichenden notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Westbalkan vor der Erhöhung des russischen Drucks mit dem Ziel eines großrussischen Einflussgebiets zu schützen. Daneben ist seit Langem zu beobachten, dass die EU sowie die EU-Beitrittsperspektive, und damit auch die damit einhergehenden Versprechen, insbesondere unter jungen Menschen in den Staaten des Westbalkans an Glaubwürdigkeit verlieren. Das leistet auch der Gefahr einer Abkehr der pro-europäischen Ausrichtung Vorschub.
Die Erweiterung der EU war sowohl in der kroatischen als auch slowenischen Ratspräsidentschaft eine Priorität. Die aktuelle geopolitische Lage zeigt, dass dieser Fokus fortgeführt werden muss. Die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland (JEF) und die Europa-Union Deutschland (EUD) bekräftigen und unterstützen die Vertiefung der Gespräche, um dem Westbalkan mit ehrlicher Absicht eine echte Beitrittsperspektive zu bieten.
Angesichts des stagnierenden und langsamen Prozesses zur Beitrittsperspektive für die sechs Länder der Westbalkan Region (Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Kosovo) fordern die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland daher von der Bundesregierung: gestützt auf den Beschluss der JEF vom 4. Oktober 2015:

  1. den Impuls für die gemeinsame europäische Entwicklung einer neuen Westbalkan-Strategie mit klaren Stufen und Zielen,
  2. die Verleihung des Kandidatenstatus für Bosnien-Herzegowina und Kosovo, die Aufnahme von Verhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien, sowie die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Serbien und Montenegro, wobei die Einleitung von weiteren Beitrittsschritten in Einklang mit ambitionierten Reformen innerhalb der Staaten erfolgen sollte,
  3. konkrete Beitrittsperspektiven und klar definierte Zwischenschritte für alle Westbalkan-Staaten,
  4. Anreize für stärkere intraregionale Kooperation des Westbalkans, etwa durch die gezielte Förderung gemeinsamer, grenzübergreifender Infrastrukturprojekte,
  5. verstärkte Möglichkeiten für die Jugend der Westbalkan-Staaten, in der EU zu studieren, vorübergehend zu arbeiten und mit europäischer Unterstützung Start-ups in ihren Heimatländern zu gründen,
  6. die Einbettung der neuen Westbalkan-Strategie in eine neue EU-Strategie der offenen Integration, die es Staatengruppen erlaubt voranzuschreiten, ohne andere EU-Mitglieder dauerhaft von den gemeinsamen Projekten auszuschließen,
  7. eine weitere finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen, insbesondere von Jugendstrukturen, in den Ländern des Westbalkans, um sie in ihren Bemühungen im Aufbau einer wehrhaften Demokratie zu stärken.
BundessekretariatDem Westbalkan endlich eine echte Beitrittsperspektive bieten und der EU wieder näherbringen!
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Für einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Bundeskongress, 17.10.21

Für einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Beschluss im Wortlaut:

Alle großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfordern europäische, wenn nicht sogar globale Lösungsansätze. Aktuelle Beispiele in der Covid-19-Pandemie sind die gemeinsame Impfstoffbestellung der EU und punktuelle zwischenstaatliche Kooperationen, um die Überlastung in den Krankenhäusern zu vermeiden.

Diese Beispiele zeigen aber auch, dass bisherige Bemühungen eher unregelmäßigen und unstrukturierten Charakters sind und keine soliden und verlässlichen Kooperationen mit sich bringen. Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Kräfte zwar vereinzelt, bündeln sie aber nicht ausreichend. Außerdem stellen wir fest, dass die Regierungen einiger Mitgliedstaaten die EU als Sündenbock für eigenes Versagen benutzen und Erfolge, die auf europäischer Ebene erreicht werden, für sich selbst verbuchen.

Bei der Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens sind es die gemeinsamen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um unsere Lebensgrundlage zu sichern und die Klimakatastrophe so gering wie möglich zu halten. Staaten leisten bereits regelmäßig Hilfe bei der Bewältigung von Naturkatastrophen, beispielsweise bei Hochwasser, Waldbränden, schwerem Unwetter oder Erdbeben. Mit dem Fortschreiten des Klimawandels wird die Zahl der Naturkatastrophen höchstwahrscheinlich weiterhin zunehmen, die immer extremere Formen annehmen können und daher ein gemeinsames, europäisches Vorgehen dagegen erfordern.

Auf europäischer Ebene koordiniert das Referat für Sicherheit und Situationsanalyse der EU-Kommission die Hilfe unter den EU-Mitgliedsstaaten und bietet darüber hinaus Datensammlung, -analyse und -interpretation von potenziellen und tatsächlich auftretenden Katastrophen sowie regelmäßigen Informationsaustausch und finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall an.

Unterstützung kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die Mittel reichen oft nicht aus, da Eigenbedarf in den Mitgliedsstaaten besteht. Europa, und vor allem Nordeuropa, hat über lange Zeit nicht ausreichend in den Katastrophenschutz investiert und ist dementsprechend nicht gut ausgestattet, da die Staaten erst seit Kurzem mit diesem Ausmaß an Extremereignissen konfrontiert werden. Zudem funktioniert der EU-Katastrophenschutzmechanismus meist nur dann reibungslos, wenn ein einziger Mitgliedstaat von einer Katastrophe betroffen ist. Mit der Koordination von Hilfeleistungen, die gleichzeitig in mehreren Staaten benötigt werden, ist die EU aktuell überfordert, wie die lange Dauer der Waldbrände im Juli dieses Jahrs und die Größe der verbrannten Fläche gezeigt haben.

Auf der ganzen Welt sehen sich Gesellschaften mit einem Anstieg multipler Katastrophen konfrontiert, die teilweise aus globalen Krisen resultieren. Für alle Katastrophen, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von EU-Bürger*innen oder ihre natürliche Lebensgrundlage gefährden, braucht es einen echten europäischen Katastrophenschutz!

Die Jungen Europäischen Föderalist*innen unterstützen das rescEU-Programm der Kommission, welches europäische Ressourcen für Katastrophenschutz finanziert und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt, und fordern darüber hinaus

Harmonisierung und Ausweitung

  • eine Kompetenz- und Ressourcenausweitung der existierenden europäischen Behörden des Katastrophenschutzes, zentral des ERCCs (Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen);
  • die solidarische Verteilung von Ressourcen des Katastrophenschutzes auf die europäische Staatengemeinschaft;
  • eine Harmonisierung der behördlichen Einsätze und Arbeitsabläufe im Rahmen des Katastrophenschutzes;
  • einheitliche technische Standards für alle Gerätschaften die im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Krisenbewältigung zum Einsatz kommen;
  • Rettungsdienst- sowie grenzübergreifende Leitzentralen, um Einsätze einheitlich und kohärent zu koordinieren;
  • die aktive Unterstützung von Nicht-EU-Ländern bei Katastrophenbewältigung;

Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

  • die Etablierung von Präventionsmaßnahmen im Katastrophenschutz als Teil anderer Förderlinien wie z.B. dem Fonds für regionale Entwicklung;
  • die Ausweitung des Katastrophenhilfsfonds zur Beschleunigung von Wiederaufbaumaßnahmen, sowie der Einrichtung von Präventionsverfahren;
  • eine Stärkung der rescEU-Reserven des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens, insbesondere der medizinischen Ausrüstung sowie des medizinischen Teams;
  • eine europäische Koordination zukünftiger Krisenbewältigung, die sich an konkreten Problemlagen orientiert und nicht vor nationalen Grenzen halt macht;
  • die Etablierung europaweiter analoger sowie digitaler Bürger*innen-Warnsysteme, die mehrmals im Jahr auf ihre Funktion hin überprüft werden;

Ausbildungsstandards

  • Ausweitung der Zusammenarbeit der Katastrophenschutzstellen bei der Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften, sowie die Gründung von Ausbildungszentren für europäische Katastrophenschutzhelfer*innen;
  • die Schaffung europäischer Ausbildungsstandards und standardisierter Fähigkeitenkataloge im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz;

Wissensaustausch

  • Vertiefung der Vernetzung der nationalen Behörden auf horizontal-föderaler Ebene sowie mit den europäischen für Katastrophenschutz zuständigen Behörden;
  • Vertiefung der Vernetzung von europäischen Behörden mit internationalen Partnern zum Austausch von Fachwissen und regionalen Erfahrungswerten mit einer interdisziplinären Ausrichtung, zum Beispiel in Form von internationalen Einsatzübungen und Kongressen;
  • gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen der Europäischen Union sowie der Mitgliedstaaten, um die Vertrautheit der Bürger*innen mit den europäischen Katastrophenschutzstrategien sowie -maßnahmen und damit die individuelle Sicherheit zu erhöhen;
  • die Einführung eines einheitlichen europäischen Kompetenzrahmens und das Prinzip nachdem Katastrophenschutzhelfer grundsätzlich die Maßnahmen ergreifen dürfen, die sie in ihrem Heimatland ergreifen dürften.
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Mehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!

Bundeskongress, 17.10.21

Mehr Europa in der Verteidigungspolitik – mehr Verteidigungspolitik in Europa!

Beschluss im Wortlaut:

Auch unter Präsident Biden bleibt es offensichtlich, dass die USA zunehmend von ihrer globalen Führungsrolle Abstand nehmen – auch wenn dies unter deutlich diplomatischer Rhetorik geschieht. Doch die multipolare Welt, die sie hinterlassen, ist nicht die Utopie, die sich viele erhofft hatten. Russland übt immer stärkeren Druck auf seine Nachbarstaaten aus und China möchte als wirtschaftliche Supermacht das internationale Gefüge in seinem Interesse umgestalten – ganz nach dem Motto: “Der Osten steigt auf, der Westen steigt ab”.

Bereits jetzt ist die EU als wirtschaftliche Großmacht ein wichtiger Player in internationaler Politik. Doch in dem zunehmend rauer werdenden Klima der Geopolitik fehlt es an militärischer Stärke, um ein ernstzunehmender Verhandlungs- und Bündnispartner zu sein. Bereits 2015 haben die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland auf dem Bundeskongress die Forderung nach einer europäischen Armee verabschiedet, die nationale Armeen ersetzt, dadurch Ressourcen bündelt, Beschaffungsprozesse erleichtert und Verteidigungsausgaben reduziert. Sie steht in der Tradition der Abrüstung und ermöglicht eine effiziente sowie effektive Verteidigung der EU und ihrer Partner*innen. Diese europäische Armee ist sowohl Voraussetzung, als auch eine notwendige Konsequenz aus dem Kernziel der JEF einen europäischen Bundesstaat zu gründen.

Doch wird das politische Geschehen und globale Krisen nicht auf die EU warten. Europa muss jetzt handlungsfähig werden. Die Frage, die sich stellt, ist also: was können die europäischen Staaten tun, um ein ernstzunehmender Faktor in der Weltpolitik zu werden?

Daher fordern die JEF Deutschland:

  1. Auf dem Gebiet der Rüstung muss die europäische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Der bestehende Rahmen unter der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO)[1] muss weiter intensiviert und langfristig eine gemeinsame Beschaffungsstruktur geschaffen werden. Besonderes Augenmerk liegt hier auf gemeinsamen Forschungsprojekten. Bei der Beschaffung neuer Waffensysteme soll der Fokus auf europaweit einheitlichen Lösungen liegen, um Redundanzen zu minimieren und die Zusammenarbeit zwischen europäischen Streitkräften zu erleichtern.
  2. Eine Standardisierung der militärischen Verkehrssprache anhand der NATO-Terminologie, wahlweise zu Englisch.
  3. Den Aufbau einer europäischen Verteidigungskooperation insbesondere im Bereich der Weltraum- und Cyber-Abwehr.
  4. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, hin zu einem qualifizierten Mehrheitsprinzip im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union in Fragen der militärischen Zusammenarbeit. Der Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments soll in sämtliche Beratungen eingebunden werden.
  5. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen in ihren Tätigkeiten im UN-Sicherheitsrat europäische Interessen einbeziehen und sich untereinander besser koordinieren. Die Europäische Union soll sich um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bewerben.
  6. Die gemeinsame Ausarbeitung einheitlicher europäischer Bedingungen für den Export von Rüstungsgütern aus der Europäischen Union in Drittstaaten, beispielsweise die Einhaltung von Menschenrechten.
  7. Europa muss zu einer gemeinsamen strategischen Kultur finden, um in Zukunft einen gemeinsamen Einsatz von Streitkräften zu ermöglichen. Wichtige Schritte hierfür sind:
    a. 
    Eine europaweite Diskussion, wie zukünftig gemeinsame Einsätze von Verbänden erfolgen sollen. Dies betrifft sowohl die bereits bestehenden – aber ungenutzten – EU-Battlegroups, als auch zukünftige Verantwortungsüber- nahme außerhalb der NATO.
    b. Ein verstärktes Austauschprogramm, sowohl innerhalb der Offiziers- als auch der Mannschaftsebene, um die strategischen Unterschiede der Militärs anzu- gleichen. Vorbild könnte ein von Präsident Macron gefordertes “Erasmus for soldiers” sein.
    c. Eine gemeinsame Vertretung der EU in der NATO im Rahmen einer koordinierten europäischen Sicherheitspolitik. Dies muss Hand in Hand mit einer aktiveren gemeinsamen Außenpolitik der EU geschehen.
  8. Europa muss sein Engagement in der NATO intensivieren. Das Ziel muss eine geostrategische Politik mit den USA sein, nicht unter deren Schutzmacht.
  9. Wir fordern eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), um durch einen ganzheitlichen Ansatz die Synergien von Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik stärker zu nutzen.

Diese Forderungen sollen einen konkreten Anstoßpunkt für eine selbstbewusste europäische Verteidigungspolitik bilden.

[1] Permanent Structured Cooperation – eine Plattform für gemeinsame Rüstungsprojekte auf EU-Ebene.

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Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Bundesausschuss, 07.11.20

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland verurteilen den kulturellen Genozid an den Uigur*innen in China und setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im vollständigen Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Beendigung der Diskriminierung der Uigur*innen in China hinwirken.

Im November 2019 geleakte Akten belegen, wie umfassend Chinas Staatsgewalt die uigurische Minderheit insbesondere in der autonomen Provinz Xinjiang verfolgt und massenhaft diskriminiert. Die chinesische Regierung leugnet seither Lager und Repression gegen Uigur*innen in der chinesischen Volksrepublik. Dennoch legen Recherchen internationaler Medien und Rechercheverbünde nahe, dass Uigur*innen in großer Zahl ohne rechtsstaatliches Verfahren zu Umerziehungszwecken in Lagern interniert, misshandelt und zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Darüber hinaus findet eine systematische Überwachung des Alltags der in der Provinz Xinjiang lebenden Uigur*innen statt.

Die Europäische Union trägt historische Verantwortung, sich kompromisslos für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Prinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz stehen im Zentrum der europäischen Idee. Die EU als Wertegemeinschaft sollte diese Werte sowohl intern als auch extern verteidigen.

Durch enge wirtschaftliche Verflechtungen profitieren Mitgliedstaaten der EU und aus ihr stammende Unternehmen zudem von den politischen Bedingungen innerhalb Chinas.

Wir setzen uns bei politischen Vertreter*innen der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten dafür ein, auf die Beendigung der geschilderten Zustände in der Provinz Xinjiang hinzuwirken.

Wir fordern:

  • Eine Verordnung in der Wirtschaftsgesetzgebung, die eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von EU-Firmen an Zwangsarbeit in China sanktioniert.
  • Ein Ersuchen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten der EU, um eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe in der Provinz Xinjiang einzuleiten.
  • Politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Beteiligte am kulturellen Genozid in der Volksrepublik China.
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Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

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Europa und die USA

Gemeinsamer Bundesausschuss JEF und EUD, 07.11.20

Europa und die USA

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen mit ihren Zielen in der Tradition gemeinsamer, transatlantischer Interessen und Werte, die in der Herrschaft des Rechts, den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten sowie besonders im europäischen Föderalismus zum Ausdruck kommen. 

Leider konnte in den letzten Jahren eine zunehmende Erosion dieser Werte in den USA beispielsweise in Form des fehlenden Respekts der Trump-Administration gegenüber demokratischen Institutionen aber auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit zunehmend in Europa beobachtet werden. Die künftige transatlantische Zusammenarbeit kann und sollte daher unter dem Vorzeichen einer gemeinsamen Rückbesinnung auf besagte Werte erfolgen.

Dieses gemeinsame Grundverständnis ist historisch gewachsen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten maßgeblichen Einfluss auf die Durchsetzung der freiheitlichen Demokratie in Europa. Sie unterstützten den europäischen Einigungsprozess und die diesem zugrundeliegende deutsch-französische Aussöhnung. Sie halfen nach 1989/1990 bei der Stabilisierung der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die USA sind nach wie vor von größter Bedeutung für Europa, zum Beispiel für seine Sicherheit. 

Europa muss unabhängig von den USA mehr Verantwortung für seine Sicherheit übernehmen und mehr Einfluss in der Welt anstreben, um freiheitliche Werte zu verteidigen. Dies schließt jedoch eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit nicht aus. Im Gegenteil ist mehr Zusammenarbeit bei den drängenden Problemen unserer Zeit wie etwa beim Kampf gegen den Klimawandel dringend geboten.

Seit einigen Jahren schon ist eine Abwendung der USA von Europa feststellbar, die sich unter der Präsidentschaft Donald Trumps dramatisch beschleunigt hat und die nicht zuletzt durch eine schwere, inneramerikanische Krise weiter verschärft wird. Angesichts des Amtsantritts des neuen Präsidenten Joe Biden appellieren wir ausdrücklich für die Erneuerung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Es ist an der Zeit, dass sich demokratische Kräfte beiderseits des Atlantiks konstruktiv begegnen und der gemeinsamen Verantwortung bewusst werden.

Die Spannungen innerhalb der Gesellschaften bedrohen den demokratischen Zusammenhalt auf beiden Seiten des Atlantiks. Die USA und Europa stehen vor der Herausforderung, soziale Spaltungen zu überwinden und darüber hinaus einen neuen Konsens über den Wert der Grund- und Menschenrechte, von Völkerverständigung und internationaler Zusammenarbeit herzustellen. Hierzu müssen auf Grundlage gemeinsamer Interessen neue Wege gefunden werden, um wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diejenigen zurückzugewinnen, die in Europa wie in den USA das Vertrauen in die Institutionen verloren haben, die auf dem gemeinsamen transatlantischen Erbe gründen.

emmelineEuropa und die USA
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Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Bundesausschuss, 07.11.20

Unserer Verantwortung gerecht werden – Für Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Lieferketten

Beschluss im Wortlaut:

Analyse

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Welthandel und die bisherige Handelspolitik in den vergangenen Monaten grundsätzlich in Frage gestellt. Dabei war zu beobachten, dass die europäische Wirtschaft in fragile, globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, die mittlerweile einen Großteil des globalen Handels ausmachen. Uns wurde schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Europäische Union und unser Wohl von einem funktionierenden, globalen Handelssystem und krisenfesten Lieferketten abhängig sind. Gerade diese Lieferketten haben unseren Wohlstand generiert und Beschäftigung geschaffen. Dennoch müssen wir feststellen, dass eine auf Kostenminimierung und Effizienz reduzierte Globalisierung zu dramatischen Konsequenzen und Abhängigkeiten führen kann.

Als Junge Europäische Föderalist*innen stehen wir für eine solidarische, offene sowie nachhaltige Welt, die wir vorantreiben und mitgestalten wollen. In diesem Sinne möchten wir an dieser Stelle erneut unseren Beschluss “Vorurteile abbauen – für eine faire Handelspolitik” vom 64. Bundeskongress in Bremen bekräftigen und darauf aufbauend weitere Forderungen stellen!

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft

Die gemeinsamen Werte und Ziele der Europäischen Union sind vertraglich festgeschrieben. Sie stehen in der Präambel sowie in den Artikeln 2 und 3 des Vertrages über die Europäische Union. Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der Menschenrechte; die Solidarität zwischen den Völkern; die Förderung von Frieden, Sicherheit, Fortschritt und globaler nachhaltiger Entwicklung in Europa und in der Welt. Die EU ist in ihren Außenbeziehungen Demokratie und Menschenrechten verpflichtet. Ziel der EU ist es, in allen Politikbereichen und Programmen die Einhaltung von Menschenrechten zu berücksichtigen. Darüber hinaus verpflichten die Gründungsprinzipien die EU explizit dazu, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Bedeutung beizumessen wie bürgerlichen und politischen Rechten.

Die Europäische Union ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Europäische Unternehmen haben einen großen Einfluss auf die globale Produktion von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Als Wertegemeinschaft ist die Europäische Union eben mehr als eine bloße Wirtschaftsunion mit gemeinsamem Binnenmarkt. In diesem Sinne sind die gemeinsamen Werte und Ziele der EU auch richtungsweisend für die geltenden Mindeststandards des Binnenmarktes, wodurch Arbeitnehmer*innen sowie die Umwelt effektiv geschützt werden können.

Da mit diesem Einfluss auch Verantwortung einhergeht, muss die EU diese Verantwortung endlich auch für ihre globalen Lieferketten übernehmen. Denn die geltenden Grundwerte gehen weiter als bis an den Rand der EU, sie können nicht plötzlich an den eigenen Grenzen enden. Sie müssen mit den Außenbeziehungen der Europäischen Union einhergehen und auch entlang der Lieferketten Berücksichtigung finden!

Europäisches Lieferkettengesetz als Lösung

Ein europäisches Lieferkettengesetz ist eine passende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen, da es im Einklang mit den 2015 von allen UN-Mitgliedstaaten angenommenen “Globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung” (SDG) stehen würde. Die insgesamt 17 festgeschriebenen Ziele, die bis 2030 in allen Ländern umgesetzt werden sollen, fordern von Unternehmen eine nachhaltigere Gestaltung ihrer Wertschöpfungsketten. Hierzu hat die EU-Kommission bereits am 24. Februar 2020 im Rahmen einer Studie feststellen lassen, dass Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreichend eingehalten werden. Auch eine durch die Bundesregierung durchgeführte Umfrage mit 450 deutschen Unternehmen hat ergeben, dass lediglich 17 Prozent der Teilnehmenden ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.

Was es bedeutet, keine verbindlichen Regelungen in diesem Bereich zu haben, zeigen zahlreiche Beispiele von Menschenrechtsverletzungen, an denen deutsche Unternehmen beteiligt sind. Einige davon, wie z.B. Brände in Textilfabriken in Bangladesch, Massenentlassungen in Pakistan durch Corona-bedingte-Stornierungen oder Exporte giftiger Pestizide nach Indien, sind ans Licht der Öffentlichkeit gekommen, wohingegen die allermeisten Vorfälle im Verborgenen bleiben. Zur Realität vieler Beschäftigter am unteren Ende der Lieferkette im Globalen Süden gehören unfaire Löhne, Ausbeutung, Kinderarbeit, sexualisierte Gewalt, fehlende soziale Sicherungssysteme, Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte oder mangelhafte Feuer- sowie Gebäudesicherheit am Arbeitsstandort.

Diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit von gemeinsamen Standards und klaren Vorgaben, um juristische Grauzonen, anhaltende Ausbeutung von Beschäftigten sowie eine fortschreitende Zerstörung der Umwelt zu vermeiden. Das Lieferkettengesetz ist daher ein entscheidender Faktor dafür, die Globalisierung nachhaltiger, solidarischer und gerechter zu gestalten!

Forderungen

Dies vorausgeschickt, fordern wir – als Junge Europäische Föderalist*innen –, dass europäische Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen haben. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen haben in der Vergangenheit – wie oben dargestellt – keine zufriedenstellende Wirkung gezeigt.

Es bedarf dazu einer einheitlichen Regelung im gemeinsamen Binnenmarkt, damit keine Standortvorteile sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen und um Transparenz für die Konsument*innen sowie Endverbraucher*innen herzustellen.

Wir fordern daher die deutsche Bundesregierung – während ihrer EU-Ratspräsidentschaft – sowie alle EU-Institutionen dazu auf, den Erlass einer neuen Verordnung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten voranzutreiben. Alle Unternehmen, die Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sollen hierin verpflichtet werden, folgende umfangreiche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und einzuhalten:

  • Missstände in Ihren Lieferketten zu identifizieren
  • aus der Verordnung resultierende Pflichtverletzungen abzustellen und deren Umsetzung nachzuverfolgen
  • in ihrer Außenkommunikation sowohl ihre Lieferketten offenzulegen, als auch die Umsetzungen ihrer Sorgfaltspflichten transparent zu kommunizieren

Die neue Verordnung soll folgende Schutzbereiche abdecken:

Menschenrechte

  • Unternehmen sollen Menschenrechte achten und schützen (insbesondere Kinderrechte, Schutzpflichten gegenüber Arbeitnehmer*innen, die Rechte indigener Völker)
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist hierbei die anzuwendende Grundlage
  • Ein besonderer Fokus muss auf der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit liegen. Dies umfasst den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt, die Gewährleistung von sexuellen und reproduktiven Rechten und geschlechtsspezifische Risiko- und Folgeabschätzungen aller unternehmerischen Tätigkeiten.

Umwelt und Klima

  • Unternehmen sollen im Umgang mit der Umwelt das Vorsorgeprinzip beachten
  • Unternehmen sollen die Initiative ergreifen, um ein umfassendes Verständnis von Umwelt- und Klimaschutz zu fördern
  • Die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien soll gefördert werden
  • Unternehmen sollen so weit es möglich ist auf klimaneutrale Energiequellen setzen
  • Das Pariser Klimaabkommen und die SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) sind als ökologische Leitlinien in die Sorgfaltspflichten mit einzubeziehen

Sozialstandards

  • Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren
  • Unternehmen sollen sich an ein für das jeweilige Produktionsland existenzsicherndes und faires Lohnniveau halten sowie Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern gewährleisten.
  • Es sollen soziale Sicherungssysteme gefördert werden
  • Als Richtschnur sind an dieser Stelle die internationalen Arbeitsstandards heranzuziehen

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, muss die Verordnung auch verpflichtende Durchsetzungsmechanismen enthalten.

Die Durchsetzung soll zum einen durch nationale Behörden erfolgen, die über die notwendigen Kapazitäten und Befugnisse verfügen. Mithilfe eines Sanktionsmechanismus sollen die Unternehmen zur Einhaltung ihrer Due-Diligence-Verpflichtungen gezwungen werden. Eventuell zu erhebende Bußgelder bemessen sich am weltweiten Umsatz der verpflichteten Unternehmen.

Zum anderen müssen auch die Schäden von individuellen Personen ausgeglichen werden. Deshalb sollen für die Geschädigten aus Drittstaaten effektive Klagemöglichkeiten vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden, damit diese ihre Schäden gegenüber den europäischen Unternehmen, die dafür verantwortlich gemacht werden sollen, geltend machen könne. Die Geschädigten sollen zudem durch Informationen und weitere Hilfestellungen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte durchsetzen zu können.

 

 

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