Frontex an die kurze Leine nehmen: Für die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle gegenüber Frontex

Bundesausschuss, 2. – 4.12.2023

Frontex an die kurze Leine nehmen: Für die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle gegenüber Frontex

Beschluss im Wortlaut:

Oftmals mittellose Menschen, insbesondere Geflüchtete, sind an Europas Außengrenzen auf sich selbst gestellt, wenn sie ungerechtfertigte Polizeigewalt, illegale Push-Backs oder Schlimmeres wie vorsätzlich herbeigeführte Seenot erfahren. Durch Menschenrechtsorganisationen ist nachgewiesen, dass es die EU- Grenzschutz-Agentur Frontex selbst ist, die an illegalen Push-Backs beteiligt ist bzw. davon Kenntnis hat, ohne rettend einzugreifen.

Dem steht das schnelle Wachstum und die stetige Ausweitung der Kompetenzen von Frontex gegenüber[1]. Die Agentur wird mit Waffen, eigenen Schiffen, Helikoptern, Drohnen und bis 2027 mit mehr als 10.000 Grenzschützer:innen ausgestattet, während damit kaum ernstzunehmende Ermittlungs- und Kontrollmechanismen einhergehen. Darin liegt ein Konstruktionsfehler, ein Ungleichgewicht von Grenzschutz und Rechtsschutz.

Menschen an Europas Außengrenzen haben keine Möglichkeiten, Rechtsschutz zu erhalten, da sie im Falle von Push-Backs sich nicht (mehr) auf europäischem Boden befinden und so keinen Zugang zu unserem Rechtssystem haben.

Die einzigen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, ein Anrufen des Frontex-Verwaltungsrat oder der Frontex-Menschenrechtsbeauftragten, sind unzureichend und schaffen keine unabhängige Kontrolle. Beide sind agenturinterne Gremien ohne demokratische Legitimation, die keine Entscheidungsgewalt haben und innerhalb derer es nachweislich zu Verschleppungen und Vertuschungen von Ermittlungen kommt. Frontex und die beteiligten Mitgliedstaaten (Entsendestaaten und Gastgeberstaaten) decken sich bei unangenehmen Ermittlungen gegenseitig, indem – teils systematisch – Informationen zurückgehalten werden. Zwar gibt es zahlreiche an die Agentur selbst gerichtete Berichte über Menschenrechtsverletzungen und zweifelhafte Methoden in ihren Tätigkeiten durch Journalist:innen, NGOs oder sogar die Vereinten Nationen und den Europarat. Jedoch wurden sie durch den Exekutivdirektor und damit den Chef des Verwaltungsrates allesamt ignoriert und geleugnet[5]. Diese aktuelle Lage widerspricht der Vorstellung der JEF von einem Europa der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wie in 3.3. unseres politischen Programms von 2021 formuliert.

Wir fordern daher die Einrichtung eines unabhängigen Kontroll- und Ermittlungsgremiums (Ombudstelle). Dieses soll von der EU angemessen finanziert sein, institutionell, hierarchisch und praktisch unabhängig sein von den Beschuldigten, also Frontex selbst, ihren Beamt:innen sowie den Mitgliedstaaten und deren entsandten Beamt:innen.

●  Die Ombudsstelle soll parlamentarisch legitimiert sein und möglichst alle Mitgliedstaaten abbilden. Zu den Vertreter:innen sollen zählen: NGO- Vetreter:innen, Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen und weitere Expert:innen.

●  Ihre Arbeit in Form von Überwachungen und Dokumentationen soll eine verbindliche Grundlage dafür sein, um Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren und die Straflosigkeit von Beamten zu verhindern. Konkret sollen auf der einen Seite straf- und disziplinarrechtliche Verfahren in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Auf der anderen Seite soll das Gremium helfen, beteiligte Mitgliedstaaten und die Agentur selbst menschenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, sei es vor dem EuGH oder idealerweise vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)[2]. Dem Gremium soll ein verbindlicher Anspruch auf Information gegenüber Frontex eingeräumt werden, der notfalls gerichtlich eingeklagt werden kann.

●  Auch muss die Einrichtung einer Anlaufstelle sichergestellt werden, die bei Rechtsverletzungen an der Grenze auch von Nicht-EU-Bürgern direkt angerufen werden kann.

●  Gleichzeitig soll die Arbeit des Gremiums dazu dienen, in der Gesellschaft politische Verantwortung konkret zu benennen und Transparenz zu schaffen. Frontex muss verpflichtet werden können, Dokumente von öffentlicher Relevanz der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das Gremium soll unabhängig finanziert werden. Der Umfang der Finanzierung muss angepasst werden an das Wachstum und die Aktivitäten von Frontex, ohne aber institutionell von Frontex abhängig zu sein.

Ist das Gremium gegründet und hat es seine Arbeit aufgenommen, soll seiner Tätigkeit durch die Kommission und das Parlament evaluiert werden. Der zukünftige Arbeitsauftrag für Frontex muss klar definiert sein: Es muss um den Schutz von Menschen gehen, nicht um den Schutz von Grenzen.

[1] 2005 betrug der Etat 6 Mio. EUR. 2020 waren es 460 Mio. EUR.

[2] Hierfür müsste die EU sich der Gerichtsbarkeit des EGMR durch einen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unterwerfen. Hierzu hat sich die EU selbst im Art. 6 Abs. 2 EUV verpflichtet.

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Legale Migration erleichtern

Bundeskongress, 17.10.21

Legale Migration erleichtern

Beschluss im Wortlaut:

Wir leben in einer Welt voller Ungleichheiten – ökonomische Ungleichheit ist davon eine der Entscheidensten. 80% des Einkommens einer Person hängen von ihrem Geburtsort ab, ganz egal wie klug, fleißig oder unternehmerisch sie ist. Gleichzeitig nimmt die Anzahl unterdrückerischer Regime, die die Rechte ihrer Einwohner*innen beschneiden, in den letzten Jahren wieder deutlich zu. Politische Unfreiheit (ohne Verfolgung) und Armut sind jedoch keine von der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Fluchtkriterien – Asyl steht diesen Menschen damit nicht zu.

Nicht zuletzt träumen viele Menschen einfach von einem besseren Leben, indem sie ihr Potenzial verwirklichen können – auch wenn ihre Heimatländer ihnen diese Chance oft nicht bieten.

In der EU herrscht währenddessen in einigen entscheidenden Bereichen Fachkräftemangel, bspw. im IT-Bereich oder in der Pflege. Gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter. Eine Einwanderung von Fachkräften in die EU kann in beiden Fällen Abhilfe schaffen, die europäische Wirtschaft beleben und den demographischen Wandel abmildern. Sie schafft für viele Menschen eine entscheidende Chance, ihr Können und Potenzial in Europa zu verwirklichen.

Migration ist aus ökonomischer Sicht für die Aufnahmeländer in aller Regel positiv – einige der innovationsstärksten Wirtschaften, wie bspw. die USA, profitieren von der Zuwanderung der klügsten und ambitioniertesten Menschen aus aller Welt. So sind bspw. in den USA 2009 30% aller Patent-Inhaber*innen ausländischer Herkunft. Die EU profitiert aktuell nicht von einer derartigen Zuwanderung – im Gegenteil: Viele ihrer klügsten Köpfe wandern ab, bspw. in die USA oder Israel, weil dort bessere Perspektiven warten.

Neben den Effekten für die Aufnahmeländer hat Migration auch positive Auswirkungen auf die Herkunftsländer: So versorgen viele Migrant*innen Familienangehörige per Geldsendungen oder investieren in kleinere Betriebe in ihrem Herkunftsland. In einigen Staaten, wie bspw. El Salvador, fügen Rücküberweisungen beinahe 25 % zum BIP hinzu. Immigrant*innen tragen so auch in ihren Herkunftsländern zu wirtschaftlicher Entwicklung bei. Gleichzeitig kann die Emigration entscheidender Teile der Bevölkerung Regime unter Druck setzen und somit für Reformen sorgen, die ein besseres Leben vor Ort ermöglichen.

Als negativer Effekt von Auswanderung für Herkunftsländer wird demgegenüber häufig der sogenannte Brain drain genannt, bei dem gut ausgebildete Menschen das Land verlassen und ihre Fähigkeiten, bspw. in der Medizin, vor Ort fehlen. Dies ist bereits innerhalb Europas ein Problem, wenn bspw. ärztliches- und Pflegepersonal aus Südosteuropa in die Niederlande oder nach Deutschland immigriert. Ökonomische Studien legen jedoch nahe, dass positive Effekte legaler Migration wie oben aufgezeigt diesen Nachteil überwiegen, v.a. weil nicht wenige Migrant*innen nach einiger Zeit zurückkehren und entscheidendes Wissen mitbringen (wie bspw. hier für das ehemalige Jugoslawien nachgewiesen).

Migration nützt also nicht nur der EU, sondern ebenso den Herkunftsländern und am meisten den Migrant*innen selbst, die auf legalem Wege die Möglichkeit erhalten, ihr Einkommen und ihre Zukunftsperspektiven schnell deutlich zu verbessern. Zudem kann die Ausweitung legaler Migrationswege das Asylsystem entlasten.

Die Möglichkeiten für legale Migration sind innerhalb der EU aktuell jedoch sehr beschränkt. Die Blaue Karte EU ist kein wirksames Instrument, um legale Migration im großen Stil anzuregen: Sie ist beschränkt auf hochqualifizierte Fachkräfte mit hohen Gehältern, und ist mit weiteren bürokratischen Hürden versehen, die die Mitgliedsländer individuell ausgestalten können. De facto sind seit der Einführung der Blue Card nur wenige Karten ausgegeben worden, und zwar der Großteil davon von Deutschland, und es ist v.a. akademisches Personal, das davon profitiert.

Darum fordern wir zur Änderung dieser Umstände:

  • die Ausweitung der Blauen Karte EU – auch mittelgradig qualifizierte Arbeitskräfte sollen sich auf einen Aufenthalt in der EU bewerben können, wenn ihre Fähigkeiten gebraucht sind (wie bspw. in der Pflege).
  • eine Harmonisierung und Vereinfachung nationaler behördlicher Einwanderungsprozesse.
  • die schnelle und bürokratiearme europaweite Anerkennung von bestehenden Bildungs- und Berufsabschlüssen.
  • die Sicherstellung grundlegender Arbeitnehmer*innen-Rechte sowie gesundheitlicher und sozialstaatlicher Versorgung von in Europa arbeitenden Drittstaatenangehörigen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die eine Ausbeutung der Arbeitenden verhindern.
  • den Ausbau EU-finanzierter Studien-, Weiter- und Ausbildungsprogramme für in Frage kommende Drittstaatenangehörige. Dazu kann auch die Bezuschussung von Sprachkursen gehören.
  • den Ausbau europäisch finanzierter beruflicher Austauschprogramme in Süd-Nord-Richtung mit vernünftiger zeitlicher Begrenzung. Diese Programme können eine Alternative sein, wenn Drittstaaten gegenwärtig Probleme in der nationalen Versorgung mit Fachkräften sehen, aber gleichzeitig von den Vorteilen eines Austauschs profitieren wollen.

Legale Migration ist jedoch nur eine Seite gemeinsamer europäischer Asyl- und Migrationspolitik. Die Ausweitung legaler Migrationswege nimmt die EU nicht aus der Pflicht, allen nach der Genfer Flüchtlingskonvention Geflüchteten in Zukunft zügig Schutz zu gewährleisten und die Verteilung der Geflüchteten fair, effizient und menschenfreundlich zu regeln.

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Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Bundesausschuss, 07.11.20

Föderalistische Vision einer Europäischen Entwicklungspolitik

Beschluss im Wortlaut:

Entwicklungspolitik sollte nicht nur als Reparaturbetrieb für akute Probleme gesehen werden, sondern auch als Engagement für eine bessere Zukunft der Menschheit. Wir sind überzeugt, dass der Grundsatz der Gleichheit sowie die Achtung der Menschenwürde unser aller Handeln, auch im Internationalen, leiten muss.

Gerade die JEF mit ihrem Bekenntnis zum Weltföderalismus muss deshalb in diesem Politikbereich ein dauerhaftes friedliches weltweites Zusammenleben anstreben. Internationale Zusammenarbeit und interkultureller Austausch sollte daher stets dem Wohle aller dienen. Damit ist die Verbesserung sowohl der rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen als auch der kulturellen Lebenssituation von Menschen auf der gesamten Erde und gerade auch zukünftiger Generationen gemeint. Europäische Entwicklungszusammenarbeit sollte sich in diese Zielsetzung eingliedern und multidimensional angegangen werden. Welche Aspekte dabei von besonderer Relevanz sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.

Demokratie stärken!

Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlagen für Frieden, Wohlstand (im Sinne des Human Development Index) und Gerechtigkeit. Um diese Grundlagen zu ermöglichen, sollte die Europäische Union den politischen Wandel in diese Richtung weltweit stärker unterstützen. Diese zu stärken sollte Kern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU sein.

Als föderalistischer, demokratisch organisierter Jugendverband setzen wir uns daher nicht nur in Europa, sondern weltweit dafür ein, dass demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche

Prinzipien aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Grundgedanke demokratischer Politik ist, Menschen an der Ausgestaltung ihrer eigenen Zukunft gleichermaßen zu beteiligen. Dies funktioniert in besonderer Weise durch Ownership, dass also Menschen sich die Zukunft ihrer Region zu eigen machen. Die EU sollte sich daher im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einerseits für freie und faire Wahlen, darüber hinaus aber auch für die Stärkung partizipativer Instrumente und einer aktiven Einbindung der Gesellschaft einsetzen.

Demokratie erfordert auch Rechtsstaatlichkeit, um die Gleichheit der Menschen zu garantieren, Menschenrechte zu verteidigen, Minderheiten zu schützen und ein vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen. Zudem wird die Gefahr von Korruption, Verfolgung und Enteignung verringert.

In all ihren Bemühungen muss stets das Wohl und die Würde jedes einzelnen Menschen, als Baustein einer Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die unterschiedlichen Rollen, Funktionen und Zugehörigkeiten, die jede*r Einzelne in sich vereint, erkannt und respektiert werden. Keinesfalls sollte von der Existenz homogener Gruppen ausgegangen werden, was auf Grund der Unkenntnis der Geschichte anderer Länder häufig geschieht. Gerade benachteiligte Gruppen sollten nicht aus dem Blickfeld der Entwicklungspolitik geraten, auch um zukünftigen Konflikten vorzubeugen.

Multilateralismus leben!

Multilaterale Zusammenarbeit, als Grundprinzip internationalen Handelns, das versucht alle Staaten in ein System gegenseitiger Rechte und Pflichten einzubinden, ist die Grundbedingung einer internationalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Das Prinzip der Gleichheit, das Multilateralismus unterliegt, sollte folglich auch Entwicklungszusammenarbeit leiten.Die Anerkennung der Gleichheit aller Staaten in einem system des Multilateralismus hilft, dass kleinere Länder bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Als positives Beispiel ist die African Development Bank zu nennen, an der sowohl Industriestaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung Afrikas leisten wollen, als auch die afrikanischen Länder selbst beteiligt sind.

Um den Multilateralismus zu stärken, sollte die Europäische Union eine engere Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Organisationen anstreben, um nachhaltig Vertrauen zu den Menschen vor Ort aufzubauen und vor allem um auf die regionalen Herausforderungen einzugehen und regionale Entwicklungschancen zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich die Europäische Union auch in den internationalen Organisationen, wie der Weltbank, den diversen UN-Organisationen etc., für eine Stärkung des Multilateralismus einsetzen und auf eine gute Repräsentation der Entwicklungsländer achten.

Vom Klimawandel besonders betroffene Regionen besonders unterstützen!

Angesichts des Klimawandels sind Länder des globalen Südens von dessen Auswirkungen am stärksten betroffen. Für diese besteht auf Grund der Änderungen der klimatischen Rahmenbedingungen insbesondere ein immenser Anpassungsdruck auf die lokale Landwirtschaft. Diese aber ist oft Grundlage jeglicher menschlicher Zivilisation. Gerade Entwicklungsländer benötigen Landwirtschaft, die meist vor allem aus Subsistenzwirtschaft besteht, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne auf unsichere Kapitalzufuhr angewiesen zu sein. Die Europäische Union sollte deshalb in Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern kurzfristig die lokale Landwirtschaft unterstützen und langfristig dafür sorgen, dass deren Waren sowohl auf dem heimischen Markt sowie dem europäischen Exportmarkt wettbewerbsfähig sind, dabei sollen auch soziale und ökologische Aspekt berücksichtigt werden.

Wichtig ist hier vor allem aber auch, dass bereits bestehende, international vereinbarte Klimaschutzabkommen weiter durchgesetzt und aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten daher nur Projekte gefördert werden, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Dabei muss die EU ihrer Verantwortung, Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziell zu unterstützen, nachkommen.

Darüber hinaus wird im Zuge des Klimawandels und des technischen Fortschritts die Vorhersage von Naturkatastrophen sowohl immer wichtiger als auch immer genauer. Den lokalen Akteur*innen sollten die Ergebnisse von Frühwarnsystemen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden und sie sollten dabei unterstützt werden, Katastrophenfrühwarnsysteme aufzubauen. Im Zuge dessen sollte auch die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern auf dem Programm stehen.

Nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern!

Da der Entwicklungszusammenarbeit nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, sollte es nicht zwanghaft darum gehen, vorrangig die ärmsten Länder zu unterstützen. Mittel sollten eher dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Mehrwert für die Menschen vor Ort liefern. Diese Erfahrungen nachhaltiger Zusammenarbeit können dann als Katalysator und Vorbild für die Entwicklung weiterer Regionen dienen.

Um eine nachhaltige lokale Wirtschaft zu fördern, sollte vor allem in Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden, um moderne Formen des Wirtschaftens zu ermöglichen. Nachhaltigkeit, sowohl im ökologischen als auch ökonomischen Sinne, muss für diese Investitionen selbstverständlich sein. Der Ausbau der Infrastruktur etwa sollte sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten und auch von dieser sinnvoll genutzt werden können. Der Bau einer Autobahn bei einer kaum vorhandenen Motorisierung der Bevölkerung oder der Bau eines Staudammes zur Stromerzeugung ohne ein funktionierendes Stromnetz sind einleuchtende Gegenbeispiele.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entwicklung eines Landes ist die Förderung der praxisorientierten Ausbildung sowie die allgemeine Verbesserung des Bildungssystems, das dabei noch Defizite aufweist.

Diese würde auch Innovationen in diesen Volkswirtschaften erleichtern. Durch die relativ junge Bevölkerung, das Fehlen von alten ökonomischen Strukturen und die dynamische Verstädterung in den Entwicklungsländern besteht viel Potenzial für neue, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem in diesen Bereichen kann viel von den sich entwickelnden Volkswirtschaften gelernt und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Ein Beispiel ist die starke Verwendung des mobilen Bezahlens in einzelnen Ländern des globalen Südens über Mobiltelefone, welche dort deutlich früher als in den Industriestaaten praktisch angewandt wurde. Die Erleichterung des Marktzuganges und länderübergreifenden Beteiligungen an Unternehmen wäre ein Weg der praktischen Umsetzung dieser Überlegung.

Kulturellen Austausch stärken!

Verstärkte internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt stehen in keinem Widerspruch zueinander. Vielmehr ermöglicht gerade eine solche interregionale und kulturübergreifende Kooperation erst, die Grenzen des eigenen Bekannten zu überwinden und Respekt und Achtung für den einzigartigen kulturellen Schatz dieser Erde aufzubringen.

Die verstärkte Förderung internationaler Austauschprogramme nach dem Vorbild von Erasmus+ mit Entwicklungsländern ist für ein besseres globales Verständnis notwendig. Hierbei sollte insbesondere der Süd-Nord-Austausch gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet auch die Förderung internationaler Bildungsprogramme ein wichtiges Instrumentarium, um gerade jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen, gegenseitig voneinander zu lernen und letztlich auch internationale Freundschaften zu schließen.

Die Vergabe von zeitlich begrenzten Arbeitsvisa könnte zudem einen Know-How-Austausch sowie den Aufbau von Kapital in Entwicklungsländern fördern. Zudem müssen lokale Partner und Angestellte in der Entwicklungszusammenarbeit fair bezahlt werden.

Zivilgesellschaft fördern und junge Menschen stärken!

Lokale politische und zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger Bestandteil friedlicher und lebendiger Gesellschaften und sollten daher in einem multidimensionalen entwicklungspolitischen Ansatz berücksichtigt, einbezogen und gestärkt werden. Die Stärkung und Etablierung dieser Initiativen sollte daher auch Ziel einer modernen Entwicklungspolitik sein. In dieser Zusammenarbeit sollte die EU daher vor allem auch ein solches Engagement, sowohl in Europa als auch in anderen Regionen, direkt fördern, entwicklungspolitische Instrumente gemeinsam mit den Einwohner*innen entwickeln und diese verstärkt beteiligen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mittel und Maßnahmen effektiv sind, indem sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade jungen Menschen echte Repräsentation, Beteiligung und Einflussnahme zu ermöglichen, damit sie eigene Perspektiven auf ihre Heimat entwickeln und die Zukunft in ihrer Region selbst gestalten können.

Die Einbeziehung und Förderung junger Menschen müssen mit einer besseren finanziellen Ausstattung und Qualität öffentlicher Bildungssysteme einhergehen.

Mit starker und einheitlicher europäischer Stimme sprechen – institutionelle Anforderung an die EU und finanzielle Umstrukturierungen

Wie auch im Bereich der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, gilt ebenfalls in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dass die EU hier mit einer Stimme sprechen muss. Nur durch konsistentes und zielorientiertes Vorgehen, das sich an Europäischen Werten orientiert, kann die EU das Ziel, weltweit allen Menschen ein gutes, freies und gerechtes Leben zu ermöglichen, effektiv erreichen. Damit dies gelingt, bedarf es jedoch einiger institutioneller Reformen.

  1. Die Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer sollte gesamteuropäisch koordiniert werden und gemeinsamen Leitlinien folgen, die sich ergänzen, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen. Dabei soll die EU selbst verstärkt Akzente setzen und bestehende Partnerschaften und Strukturen mittelfristig harmonisieren. Im Fokus muss dabei immer die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen, um koloniale Muster zu überwinden und Programme im Sinne der Partnerländer zu ermöglichen. 
  2. Die Koordination dieser gemeinsamen EU-Entwicklungspolitik sollte daher in die geteilte Kompetenz der*des Hohen Vertreter*in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), des Europäischen Auswärtigen Diensts und der*des Kommissar*in für internationale Partnerschaften fallen. 
  3. Konkrete regionale Partnerschaften sollen nach dem Vorbild von Städtepartnerschaften aufgebaut werden. 
  4. Aus finanzpolitischer Sicht sollte der Europäische Entwicklungsfonds in den Mehrjährigen Finanzrahmen eingegliedert werden. Dadurch würde dieser auch unter die strenge demokratischen Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Europäischen Parlaments fallen. 
  5. Einheitliche Vergaberichtlinien sowie die transparente Vergabe von Mitteln müssen das Risiko von Korruption verringern. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen die völkerrechtlich im Rahmen der Vereinten Nationen definierten 0,7% des Bruttoinlandsproduktes nicht unterschreiten. 
  6. Für den besseren Schutz von Menschenleben sollte die humanitäre Hilfe konsequent von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt und von Sanktionen ausgenommen werden.

Die Werte, die die EU nach außen vertritt, muss sie auch selbst leben. In Bezug auf partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Multilateralismus sollte sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der zentrale Lackmustest in diesem Bereich ist die Entwicklungspolitik, da hier ein Machtgefälle vorliegt. Somit wird deutlich, ob Zusammenarbeit oder die Durchsetzung eigener, kurzfristiger Interessen überwiegt.

 

 

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Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Bundesausschuss, 07.11.20

Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union hat als oberste Prämisse den Schutz und die Würde des Menschen zu wahren. In diesem Sinne ist es die Pflicht der EU als Wertegemeinschaft, hilfesuchenden Menschen Sicherheit und Perspektiven zu bieten.

Die Lage im Mittelmeer ist dramatisch: Laut dem Portal statista ertranken hier zwischen 2016 und 2019 etwa 12.500 Flüchtlinge und Migranten. Besonders allein reisende Minderjährige wagen sich noch immer auf die gefährliche Überfahrt nach Europa. Diejenigen der Flüchtenden, die das Festland erreichen, kommen in sog. „Aufnahmezentren“ unter, wo sie unter zum Teil unzumutbaren hygienischen Bedingungen verweilen müssen. Beispielsweise sind seit Jahresbeginn über 12.000 Bootsflüchtlinge an der italienischen Küste gelandet- viele warten noch darauf, dass ihr Asylantrag bearbeitet und genehmigt wird.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine einheitliche europäische Flüchtlingspolitik. Dies spiegelt sich wider in der öffentlichen Kritik und Kriminalisierung einer Mehrzahl von EU-Staaten zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtenden. Die EU hatte bis März 2019 durch den Marineeinsatz „Sophia“ Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet. Das Programm „Sophia“ besteht aus einem Flottenkontingent verschiedener Staaten der EU. Neben Geflüchteten werden zudem kriminelle Schleusernetzwerke („Schlepperbanden“) bekämpft. Das Programm scheiterte an einem Interessenskonflikt über die Weiterverteilung der Flüchtlinge. Dies äußerte sich durch eine Verlegung der Einsatzflotte durch das italienische Oberkommando in Gebiete, durch die keinerlei Flüchtlingsrouten verlaufen. Somit folgte eine Aussetzung der Verlängerung der Mission „Sophia“ im März 2019 aufgrund der offenen Verteilungsfrage. Flüchtende werden derzeit zum Großteil nur von privaten Initiativen aus Seenot gerettet. Dies wird erschwert oder unter Strafe gestellt.

Der verheerende Brand auf Moria hat eine neue Dynamik der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ausgelöst und die EU zum Handeln gezwungen. Rausgekommen ist der Migrationspakt, der von der Kommission als Neustart proklamiert wird, jedoch aus unserer Sicht keinesfalls eine Wende des Status Quo bedeutet. Eine solidarische Verteilung von Geflüchteten findet dabei leider keine Erwähnung mehr. Dafür sind Abschiebungen das Credo der Stunde. Weil insbesondere auch staatliche Seenotrettung durch diesen Migrationspakt nach wie vor in weite Ferne gerückt wird, ist umso dringlicher, dass die EU ihre Kriminalisierung der privaten Seenotrettung schnellstmöglich aufgibt, um Raum für humanitäre Hilfe zu schaffen.

Zusätzlich müssen auch Initiativen wie z.B. Mare Liberum, die wichtige Arbeit durch Aufklärung und das Aufdecken von Menschenrechtsverletzungen leistet, entkriminalisiert werden. Dies betrifft auch die bloße Weitergabe von Informationen über die sich allgemein im Mittelmeer befindlichen Boote und Schiffe.

Es darf nicht sein, dass die EU im Sinne einer Wertegemeinschaft diejenigen kriminalisiert, die ihr Leben für Notleidende einsetzen. Immer wieder setzten die Länder am Mittelmeer durch Bußgelder die Boote von privaten Seenotrettern fest. Der an dieser Stelle betriebene Bürokratismus kostet ganz konkret Menschenleben. Hinzu kommen Ressentiments der Küstenbewohner in Italien und Griechenland, die sich vermehrt gegen private Seenotretter organisieren und diese zum Teil mit Gewalt einschüchtern.

Selbst Deutschland, das sich als Vorreiter in der Aufnahme von Asylsuchenden sieht, spielt in der Seenotrettung ein doppeltes Spiel: Einerseits befürwortet es die Rettung und Unterstützung von Flüchtlingen. Andererseits wurden erst kürzlich vom Verkehrsministerium die Sicherheitsauflagen für private Bootsbesitzer derart verschärft, dass diese zwangsweise bei der Rettung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wir fordern mit sofortiger Wirkung die Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die EU muss sich von ihrem Status der Doppelmoral lösen: Als Wertegemeinschaft, die menschliche Würde und das Wohl des Menschen an erster Stelle sieht, darf sie nicht die Augen vor dem Leid der Flüchtenden schließen. Denn diese leben zum Teil unter prekären Bedingungen auf Schiffen, auf denen sie wochenlang ausharren müssen. Gleiches gilt auch für die Sicherheit und Würde der Flüchtlinge, die auf dem Festland in den „Aufnahmezentren“ ein elendes Dasein fristen.

Auch Deutschland muss in der Seenotrettung aus seiner defensiven Haltung hervorkommen: Wir fordern die deutsche Regierung dazu auf, eine deutliche Stellungnahme für die private Seenotrettung zu beziehen und diese gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu entkriminalisieren und zu erleichtern.

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Lasst Europa nicht im Regen stehen

Bundeskongress, 11.10.20

Lasst Europa nicht im Regen stehen

Beschluss im Wortlaut:

In welchem Europa wollen wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten leben? Grundlegende Selbstverständlichkeiten, mit denen wir als Generation in der europäischen Lebensrealität aufgewachsen sind, stehen aktuell in Frage. Für uns ist klar: Europa ist unsere Vergangenheit, unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Europäische Solidarität – das beobachten wir immer öfter – erweist sich dabei allzu oft als nicht krisenfest und die EU sich in zentralen Fragen als nicht ausreichend handlungsfähig. So reagiert die EU beispielsweise nach wie vor nicht wirksam darauf, dass in einigen Mitgliedstaaten europäische Werte klar verletzt wurden, indem Rechtsstaatlichkeit zunehmend abgeschafft und Demokratie ausgehöhlt wurde. Besonders in zentralen Politikbereichen, können sich die EU-Mitgliedstaaten mangels eines gemeinsamen Verständnisses seit Jahren nicht auf die notwendigen Reformen einigen.

Große aktuelle Herausforderungen, wie die Corona-Krise, der Klimawandel, die Asylpolitik sowie eine zunehmende wirtschaftlich-soziale und kulturelle Spaltung des europäischen Kontinents und der weltweite neue Nationalismus und Autoritarismus, sind Herausforderungen, die ein geschlossenes, starkes und gemeinsames Handeln der EU und ihrer Mitgliedstaaten verlangen. In einer Welt, in der Multilateralismus und eine regelbasierte internationale Ordnung keine Selbstverständlichkeit mehr sind, brauchen wir die Europäische Union, die diese multilaterale Ordnung verteidigt und vorantreibt.

Die EU ist dafür institutionell nur unzureichend ausgestattet. Es ist dabei im Wesentlichen nicht “die EU”, die hier versagt. Es sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Reformen lange gescheut haben oder sich nicht einigen können oder wollen und sich bei Krisen noch viel zu häufig lieber in ihre eigenen nationalstaatlichen Grenzen zurückziehen anstatt ein europäisches und allgemeines Interesse zu verfolgen. Um dieses Phänomen auflösen zu können,

muss das langfristige Ziel eine Reföderalisierung Europas sein. Nur so kann das Problem einer gegenseitigen Blockade der Akteure verhindert werden, um durch klare Neuverteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen Ebenen originär europäische Lösungen hervorzubringen. Die nationalen Alleingänge während der Corona-Pandemie haben nochmal in aller Deutlichkeit unterstrichen, wie entscheidend eine klare Kompetenzverteilung für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union ist.

Für die Zukunft Europas und nicht zuletzt den Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa als die durchdachte Antwort auf europäische Herausforderungen, ist es deshalb entscheidend, dass jetzt das Fundament Europas, als gemeinsame, solidarische und wertebasierte EU, bewahrt und gesichert wird.

Es bedarf dringender Reformen, die die Handlungsfähigkeit und Funktionalität der EU verbessern. Nur dann können ebenfalls wichtige, zukunftsgerichtete Reformen in den konkreten Politikbereichen, zum Beispiel der europäischen Asyl- und Migrationspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik oder Klimapolitik erfolgreich sein und nachhaltig Bestand haben. Das Ziel muss ein Europäischer Bundesstaat sein, der nicht nur unserem Verständnis von Föderalismus entspricht, sondern auch gemeinsamer und handlungsfähiger ist und damit anhand progressiver Reformschritte die Vision der Vereinigten Staaten von Europa vollendet.

  1. Eine neue Gemeinsamkeit schaffen

Wir fordern deshalb, dass die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten, untereinander ein neues gemeinsames Verständnis über den Charakter der EU und ihren zukünftigen Weg und ihre Ausgestaltung zu finden, verstärkt werden. Nur wenn es gelingt, dass zwischen Ost- und Westeuropa sowie Nord- und Südeuropa ein neues gemeinsames Verständnis über gemeinsame europäische Themen entsteht, können politische Reformen nachhaltig Bestand haben.

Die letzten Monate haben einmal mehr gezeigt, dass Verhandlungen, in denen einzelstaatliche Interessen Priorität erhalten, zum Nachteil aller ausgehen. Vor allem bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU darf das Interesse Einzelner nicht über dem allgemeinen Interesse der europäischen Bürger*innen stehen. Daher fordern wir hier seit Jahren eine Änderung des Systems, eine Abkehr vom Netto-Zahler-Empfänger-Narrativ und die Einführung europäischer Steuern.

Zur Schaffung einer neuen Gemeinsamkeit ist es wichtig, die demokratische Zivilgesellschaft und alle Bürger*innen mit einzubeziehen: Europa ist mehr als eine Zusammenarbeit nationaler Regierungen. Wir brauchen Formate, durch die wir Bürger*innen aktiv beteiligen, um eine andere Sichtweise auf europäische Themen zu bekommen und um nicht nur einzelstaatliche Interessen auf europäischer Ebene repräsentiert zu sehen. Gerade Bürger*innen in den Ländern, in denen nationalistische Regierungen demokratische und liberale Prinzipien zunehmend unterminieren, haben es verdient, dass sie einbezogen werden. Wo nationale Regierungen dem nicht nachkommen, ist es Aufgabe der EU deren Rechte zu schützen, Europäische Werte einzufordern und pro-europäische Haltung und Zukunftschancen einzubeziehen. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet eine Chance, genau dies zu tun. Sie darf nicht zur Zuhör-Übung verkommen, sondern muss sich den großen Fragen widmen und deshalb auch weitreichende Vorschläge zu Vertragsänderungen machen können.

Um ein tatsächlich geeintes Europa zu schaffen, müssen europäische Bürger*innen nicht nur in die Gestaltung Europas einbezogen werden, sondern wir wollen auch allen Menschen in Europa das Gefühl geben, aktive europäische Bürger*innen zu sein. Dafür brauchen wir ein europäisches Gemeinschaftsgefühl, das uns vereint und miteinander verbindet; eine europäische Identität, die durch Bildung und Austausch gefördert und gefordert werden muss. Vor allem brauchen wir auch gemeinsame Debatten und Diskussion und damit eine europäische Öffentlichkeit.

  1. Grundlegendes sichern, Reformen mutig angehen!

Die Mitgliedstaaten der EU sollten auch den Mut haben, strukturell und institutionell voranzugehen.

Wir fordern, dass nach Jahren des Stillstands endlich Reformen der institutionellen Ausgestaltung der EU angegangen werden. Es ist offensichtlich, dass in einer EU, in der einzelne Mitgliedstaaten stetig die gemeinsamen Interessen der Vielen ausbremsen können, die Handlungsfähigkeit abnimmt. Schon seit Jahren fordern wir deshalb die flächendeckende Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, die von einer Stärkung der europäischen Öffentlichkeit begleitet werden muss, um nationalistische Tendenzen in bestimmten Ländern zu vermeiden und das europäische Interesse bei Abstimmungen auch in der nationalen Öffentlichkeit in den Vordergrund zu rücken. Auch die Reform des Wahlsystems ist dringend geboten, um sowohl die Effektivität europäischer Entscheidungen wie auch die Legitimation der Institutionen zu erhöhen. Darüber hinaus braucht es auch Reformen im Kleinen, wie eine Verankerung der Rechtsstaatskonditionalität im Mehrjährigen Finanzrahmen.

Konkret fordern wir dabei, dass die Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien mit einer teilweisen oder vollständigen Streichung oder einer Aussetzung von Kohäsionsmittel durch die Kommission einher gehen kann. Der Rat der Europäischen Union hat die Möglichkeit, dieser Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. Außerdem dürfen die jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichte an die Mitgliedsstaaten nicht nur ein Blatt Papier sein: Sie müssen im Falle von Verstößen verbindliche Handlungsanweisungen an die Mitgliedsstaaten enthalten. Bei Nichteinhaltung müssen entsprechende Sanktionsmechanismen vorgesehen werden.

Wenn dies nicht gelingt, muss auch über die Idee des Kern-Europas neu nachgedacht werden. Die Mehrheit in Europa darf sich nicht einzelnen nationalistischen Regierungen, die Werte missachten und Gemeinsames bewusst torpedieren, beugen. Dabei müssen aber zwingend die Bürger*innen in den betreffenden Ländern mit einbezogen werden.

  1. Europäische Politik in wichtigen Bereichen weiterentwickeln

Schließlich muss, aufbauend auf einem neu gesicherten und weiterentwickelten Fundament, europäische Politik in wichtigen Bereichen weiterentwickelt werden.

Die EU MUSS zukünftig eine stärkere Rolle auf der internationalen Ebene einnehmen. Europa sollte sich als friedliche Macht positionieren, die sich für Menschenrechte, Demokratie, eine regelbasierte internationale Politik und das Völkerrecht weltweit einsetzt. Dazu muss Europa mit einer Stimme sprechen und eine neue gemeinsame außenpolitische Linie verfolgen, die nicht von postkolonialen Ansprüchen sondern der Gleichheit aller Menschen und Staaten geprägt ist.

Wir werden zukünftig weiter und noch viel mehr mit globalen Krisen, allen voran den Auswirkungen der Klimakatastrophe, konfrontiert werden. Im Kampf gegen und der Anpassung an die Klimakatastrophe muss die EU aktiv vorangehen. Um eine CO2- neutrale EU bis 2050 zu erreichen, braucht es jetzt streng gesetzte politische Ziele, eine Umstellung der Wirtschaft wie z.B. durch den European Green Deal, eine gemeinsame europäische Energieunion und ausreichende Finanzierung in neue klimafreundliche Technologien. Die Politiken der nächsten Jahre müssen neben der Abschwächung der Klimakatastrophe auch bereits auf die Anpassung an die Klimafolgen gerichtet sein. So müssen beispielsweise frühzeitig Hilfsprogramme aufgesetzt werden für Regionen, die entweder durch steigenden Meeresspiegel, Verwüstung und Dürre oder schlimmere Naturkatastrophen gefährdet sind.

Die gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik muss so weiterentwickelt werden, dass sie europäischen Werten sowie der Verantwortung und den Möglichkeiten Europas gerecht wird. Wir setzen uns daher weiterhin für eine Reform der Dublin-III-Verordnung ein, um die humanitär dramatische Lage an den EU-Außengrenzen abzuwenden. Zwar bemüht sich die Europäische Kommission, mit ihrem Vorschlag zur Reform der Migrationspolitik eine europäische Einigung zu erzielen. Jedoch müssen wir feststellen, dass der Vorschlag an dem bisherigen Prinzip der Dublin-III-Verordnung kaum etwas verändern würde. Anstelle einer solidarischen Verteilung der Geflüchteten sind knallharte Abschiebungen das Credo der Stunde. Aus unserer Sicht ist der vorgeschlagene Migrationspakt damit keinesfalls eine Wende des Status Quo. Für eine solidarische Verteilung der Geflüchteten sind eher schnellere Asylverfahren für Schutzsuchende erforderlich, die derzeit teilweise mehrere Monate in Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen verbringen. Geflüchtete sollen auf Basis eines von uns geforderten Verteilungsschlüssels, der auf BIP, Einwohner*innenzahl und Wünschen der Geflüchteten basiert, nach der Registrierung unmittelbar auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Dies würde neben einer effizienteren Abhandlung laufender Verfahren auch der Entstehung menschenunwürdiger Aufnahmezentren wie im griechischen Moria vorbeugen.

Die europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik muss verbessert werden. Wir brauchen eine Stärkung sozialer Rechte und Absicherungen und vor allem auch eine europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik, die sich noch stärker der Rechte und Interessen junger Menschen annimmt, um zu verhindern, dass Wirtschaftskrisen ganze Generationen überproportional treffen.

In der europäischen Jugendpolitik ist es entscheidend, dass die Rechte und Freiräume junger Menschen gestärkt werden und ihre Beteiligung verbessert wird. Dafür ist die Finanzierung von demokratischen, zivilgesellschaftlichen (Jugend)- organisationen genauso entscheidend wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in der Reform des europäischen Wahlrechts.

In diesen zentralen und weiteren Bereichen entscheidet sich Europas Zukunft jetzt. Deshalb werden wir als JEF die Zukunft, die uns vorschwebt, jetzt einfordern und aktiv für sie einstehen. Daher: Lasst Europa nicht im Regen stehen!

BundessekretariatLasst Europa nicht im Regen stehen
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Forderungen zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Forderungen der JEF und Europa-Union Deutschland zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Gemeinsamer Bundesausschuss am 30. November 2019

Beschluss im Wortlaut:


Forderungen der JEF und Europa-Union Deutschland zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020

Im zweiten Halbjahr 2020 übernimmt Deutschland turnusgemäß die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland fordern die Bundesregierung auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um für die Zukunft Europas entscheidende Themen voranzubringen.

Leitgedanke soll dabei sein, die Einheit Europas zu wahren und zugleich die europäische Integration durch mutige Schritte und notfalls verschiedene Geschwindigkeiten der Integration voranzubringen.

Hierzu gehören grundlegende Reformen in der Art der Zusammenarbeit der Europäischen Institutionen, die im Rahmen der Verträge möglich sind:

  • Transparenz der Gesetzgebung durch öffentliche Sitzungen der Räte, wenn sie gesetzgeberisch tätig werden
  • Vor-und Nachbereitung aller Ratssitzungen in Brüssel in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages mit einer klaren Mandatierung der zuständigen Minister
  • Unterstützung der Forderung der neu gewählten Präsidentin der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments nach einer Beibehaltung bzw. Stärkung des Spitzenkandidatenprinzips durch eine Reform der EU-Verordnung 1141/2014. Ziel dieser Reform muss insbesondere die Stärkung einer europäischen Parteiendemokratie mit echten transnationalen Parteien statt eines losen Zusammenschlusses nationaler Parteien sein.
  • Unterstützung der Initiative des Europäischen Parlaments zur Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts, das die verschiedenen nationalen Regelungen ersetzt
  • Schrittweise Einführung von Mehrheitsentscheidungen in Fragen der Außen-und Sicherheitspolitik.

Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte neben obigen Reformen, auch schon im Vorfeld der Ratspräsidentschaft, in folgenden Politikfeldern Schwerpunkte setzen:

  • Unterstützung der Initiativeder neu gewählten Präsidentin der Europäischen Kommission für eine Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere unter verstärkter Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft. Die Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland stehen bereit, sich als Stimme der pro-europäischen Bürgergesellschaft aktiv in diesen Prozess einzubringen.
  • Aufstockung der nationalen Beiträge zum Mehrjährigen Finanzrahmen auf mindestens 1,3 % des BIP, einhergehend mit dessen Ausrichtung an gesamteuropäischen Prioritäten; d.h. eine Schwerpunktsetzung für Investitionen in Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie in Bildung und die Angleichung der Lebensverhältnisse
  • Bekämpfung von Fluchtursachen durch eine aktive Afrika-und Nahostpolitik sowie gemeinsames Handeln in der Entwicklungszusammenarbeit
  • Nachhaltige Reform der europäischen Asyl-und Migrationspolitik inklusive der Regeln des Dublin-Systems, um Grenzkontrollen an europäischen Binnengrenzen dauerhaft zu vermeiden. Dazu gehört auch die Wahrnehmung des Schutzes der EU-Außengrenzen als europäische Gemeinschaftsaufgabe, nicht zuletzt, um eine einheitliche Rechtsanwendung und effektiven Grenzschutz sicherzustellen.
  • Vollendung der Wirtschafts-und Währungsunion;hierzu gehören zeitgemäße Regelungen in der Digitalpolitik ebenso wie die Vollendung der Bankenunionsowiedie Aufwertung der sozialen Säule als elementarer Teil einer sozialen Marktwirtschaft.
  • Stärkung der internationalen Rolle der Europäischen Union.

Diese Themen sollten auch in die – wahrscheinlich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stattfindende – Konferenz zur Zukunft Europas eingebracht werden; hierbei sollten Vertragsänderungen nicht ausgeschlossen werden.

Forderungen zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 2020
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#WirStehenZusammen – Verurteilung der rechtsextremistischen, antisemitischen Tat in Halle

Bundeskongress, 13.10.19

#WirStehenZusammen – Verurteilung der rechtsextremistischen, antisemitischen Tat in Halle

Beschluss im Wortlaut:

Wir verurteilen den grausamen, menschenverachtenden, antisemitischen und rechtsextremistischen Terrorangriff , der sich am 9. Oktober 2019 in Halle (Saale) zugetragen hat. Wir stehen fest und solidarisch mit allen Jüdinnen und Juden deutschland-, europa- und weltweit, sowie mit allen Menschen, gleich welcher Hautfarbe, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder welchen Geschlechts, die von dieser oder ähnlichen Taten betroffen sind.

Wir begrüßen die vielen Solidaritätsbekundungen aus Gesellschaft und Politik, die eindeutig zeigen, dass Antisemitismus und Rechtsradikalismus in Deutschland und Europa keine Mehrheitsmeinung sind. Jeder und jede ist in Deutschland und Europa zuhause ; ganz besonders Menschen jüdischen Glaubens, die in der Geschichte so viele tragische und grausame Verbrechen erleiden mussten. Der Angriff auf die Synagoge in Halle (Saale) ist deshalb ein Angriff, der weit über eine Glaubensgemeinschaft hinausreicht. Es ist ein Angriff auf die offene, tolerante Gesellschaft als Ganzes, auf fundamentale Werte und Rechte.

Die Europäische Union entstand nach dem 2. Weltkrieg auch als Bollwerk und Versprechen, dass so etwas wie der Holocaust nie wieder passieren dürfe. Leider ist der Terrorakt von Halle (Saale) deutschland-, europa- und weltweit kein Einzelfall. Antisemitische Tendenzen nehmen in Deutschland und Europa stark zu. Zu lange wurde dies von einer breiten Öffentlichkeit und vielen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen ignoriert. Daran erinnert der Anschlag von Halle (Saale) in schmerzlicher Art und Weise. Insbesondere der Umstand, dass sich der Attentäter in eine Reihe rechtsextremer Amokläufe einreiht und dass sich die gewaltbereite rechtsextreme Szene europa- und weltweit immer stärker vernetzt, muss im Rahmen der Tat herausgestellt werden. Diese gewaltbereiten, rechtsextremen Netzwerke müssen aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und zerschlagen werden.
Hass und Ausgrenzung werden zudem befeuert von rechtsradikalen Parteien und Bewegungen wie der NPD oder Pegida. AFD und ihr Jugendverband, Junge Alternative, bereiten mit ihrem fremdenfeindlichen Tonfall, teils menschenverachtender Kommunikation und Verhalten den Nährboden, auf dem rechtsextremistische und antisemitische Ressentiments gedeihen können.

Als JEF Deutschland treten wir dem entschieden entgegen. Zuletzt haben wir dies vor genau einem Jahr mit einem Bundeskongress, der in Halle (Saale) stattfand, gezeigt. Wir stehen für ein friedliches, sicheres und tolerantes Europa und eine offene Gesellschaft. Die europäische Idee und der europäische Bundesstaat, für den wir eintreten, fußt auf Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit und
anderen fundamentalen Menschenrechten und Prinzipien. Er fußt darauf, dass alle Menschen einen festen Platz in ihm haben.

Wir rufen dazu auf, sich gemeinsam gegen jede Form von Rechtsradikalismus und ganz besonders Antisemitismus zu stellen, stetig wachsam zu sein und für fundamentale Werte und Rechte zu streiten. Wir wollen und werden gemeinsam zeigen, dass Deutschland aus der Verantwortung seiner Geschichte gelernt hat. Nie wieder!

Bundessekretariat#WirStehenZusammen – Verurteilung der rechtsextremistischen, antisemitischen Tat in Halle
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Wir retten immer noch – Leitantrag der JEF Deutschland zum Bundeskongress 2016

63. Bundeskongress in Würzburg, 08.10.16

Wir retten immer noch – Leitantrag der JEF Deutschland zum Bundeskongress 2016

Beschluss im Wortlaut:

Im achten Jahr nach der globalen Finanzkrise, die auch eine europäische Krise war und immer mehr wurde, versammeln sich die JEF Deutschland erneut, um die offensichtlichen Lösungen erneut zu benennen. Die Geduld der Jugend Europas mit dem Stillstand des europäischen Projektes hat ihr Ende erreicht. Die Zahl der Gegner Europas wächst an. Sogar in Deutschland, wo man vor wenigen Jahren den Aufstieg der rechtspopulistischen Parteien in den anderen europäischen Ländern noch mit Kopfschütteln quittierte, ist der „europafeindliche Populismus angekommen. Es gibt jetzt eine Opposition nicht nur zum europäischen Projekt, sondern zur freien und offenen Gesellschaft insgesamt.

Obschon die Jugend Europas diejenige Gruppe ist, welche am längsten darunter leiden wird, dass zur Zeit unsere Zukunft verspielt wird, verschafft sie sich nicht das nötige Gehör. Nicht erst seit Beginn der Krise geben die JEF der Jugend Europas eine Stimme. In diesem Antrag zeigen wir erneut die Probleme und auf und skizzieren Lösungen, die bereits lange überfällig sind.

Probleme und Beobachtungen der Gegenwart

a) Mit Sorge betrachten wir das Aufkommen und die Verbreitung von europafeindlich-populistischen Meinungen, welche von Politiker*innen unterschiedlicher Parteien in unverantwortlicher Weise bedient oder sogar befeuert werden. Auf Schwarz-Weiß-Denken basierende Vorschläge werden als vermeintliche Lösungen für komplexe und vielschichtige Herausforderungen der Gegenwart verkauft. Allzu oft werden hierbei antieuropäische Antworten angeboten und populär gemacht. Die JEF appelliert daher an die Politik sich auf ihre Verantwortung für die Erarbeitung tragfähiger und umsetzbarer sowie zukunftsweisender Lösungsvorschläge zu besinnen, mögen diese auch manchmal unpopulär sein. Denn es ist im Sinne des Altbundespräsidenten Walter Scheel nicht die Aufgabe des Politikers, die öffentliche Meinung abzuklopfen, sondern vielmehr, das Richtige zu tun und es dann populär zu machen. Die JEF bekennen sich zu einer Stärkung der Demokratie auf europäischer Ebene in einem föderalen Bundesstaat.

b) Seit Beginn der Krise haben die Regierungen der Nationalstaaten die europäische Demokratie systematisch geschwächt. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs waren das Mittel der Wahl, um Probleme der Gemeinschaft zu lösen. Das kurzfristige Ergebnis sind ohne öffentliche Kontrollmöglichkeit entstandene Verhandlungslösungen, die von den Volksvertretungen nur noch abgenickt werden konnten, weil eine Ablehnung eine Blockade in der EU ausgelöst hätte. Das langfristige Ergebnis ist noch weit schädlicher. Aus politischen Debatten, in denen Menschen mit verschiedenen politischen Positionen um die Gunst der Wähler wetteifern, sind zwischenstaatliche Debatten geworden. In einer politischen Debatte hat der einzelne Bürger die Möglichkeit, zwischen politischen Programmen zu wählen und Politiker streiten um den richtigen Weg zum Gemeinwohl. In zwischenstaatlichen Debatten hat der Bürger keine Wahlmöglichkeit, sondern findet sich aufgrund seiner Nationalität in einem politischen Lager wieder. Deutsche und Griechen, Finnen und Spanier geraten in einen unversöhnlichen Gegensatz zueinander. Unser Ansatz ist eine Europäisierung der Politik. Die Rolle des EP wurde durch den ER geschwächt. Diesem Demokratiedefizit müssen wir gegensteuern zB dadurch, dass die freiwerdenden 73 Sitze von UK im EP durch Wahlen für EU-weite Listen besetzt werden. Dies ist ein erster Schritt zu einem einheitlichen europäischen Wahlrecht. Europäische Parteien, Gewerkschaften und Verbände müssen der Katalysator der politischen Debatte in Europa sein, nicht nationale Regierungen. In einer solchen Debatte stehen nicht mehr Iren und Malteser oder Franzosen und Rumänen gegeneinander, sondern Konservative und Linke, Sozialdemokraten und Liberale.

c) Mit Sorge betrachten wir:

dass die Fidesz-Partei in Ungarn die liberale Demokratie unterläuft. Das Verfassungsgericht ist entmachtet, die freie Presse stark eingeschränkt und Opposition wird von der Regierung als illegitim und als Werkzeug ausländischer Agenten diffamiert. In Ermangelung einer vorausgegangenen freien politischen Debatte ist das Referendum vom 2. Oktober 2016 zur Flüchtlingspolitik kaum aussagekräftig und stellt eher den Versuch der Regierung dar, ihren Anspruch auf Repräsentation des ungarischen oder sogar europäischen Volkswillens künstlich zu legitimieren.

dass die polnische Regierung Entscheidungen des Verfassungsgerichts demonstrativ ignoriert unter der Begründung, dass dieses ein politischer Gegner sei und dass sie die öffentlich-rechtlichen Medien unter dem Vorwand der Objektivität in Regierungsmedien umgewandelt.

dass Parteien wie der Front National, die AfD, die PVV, die Lega Nord, Movimento Cinque Stelle und andere die liberale Demokratie ablehnen und jede politische Debatte durch einen wahren Willen des Volkes, den nur sie zu kennen vorgeben, ersetzen wollen.

d) Die demokratiefeindlichen Kräfte in der EU sind Teil eines internationalen Trends. Wir kritisieren dabei insbesondere:

dass Wladimir Putin und seine Partei “Einiges Russland” seit Jahren die Presse- und Meinungsfreiheit in Russland unterdrücken, Oppositionelle einsperren, Wahlen manipulieren und Minderheiten bekämpfen. Die verkappte Unterstützung des Krieges in der Ostukraine durch die Russische Föderation ist ein Bruch des Völkerrechts gefährdet die Stabilität von ganz Europa. „Wir rufen die russische Regierung dazu auf, rechtsstaatlich und friedlich an einer europäischen Friedensordnung zu arbeiten.

dass der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan den Putsch zum Anlass genommen hat, einen offensichtlich lange vorbereiteten Staatsstreich durchzuführen. So hat er Kriminelle vorzeitig aus der Haft entlassen, um Platz für zehntausende Regierungsgegner zu machen. Ihm potentiell nicht ergebene Mitarbeiter des Staatsapparates hat er entlassen, um diesen von jeder Opposition zu säubern. Die Pressefreiheit unterdrückt er bereits seit Jahren. Außerdem hat Erdogan den Friedensprozess mit den Kurden aufgekündigt und setzt stattdessen auf einen Bürgerkrieg. In Syrien unterstützt Erdogan den IS zumindest indirekt. Einen EU-Beitritt der Türkei unter der Führung Erdogans lehnen wir ab. Ferner muss die EU ihrer Verantwortung in der Flüchtlingspolitik selbst nachkommen und darf sich nicht in die Abhängigkeit eines Unrechtstaates begeben. Erdogan führt ein solches Regime.
Das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei erfüllt nicht die rechtsstaatlichen Standards, welche die EU für sich selbst als rechtsverbindlich erachtet.

e) Die Entscheidung des britischen Volkes, nicht mehr Teil der EU sein zu wollen, bedauern wir. Das erklärte Ziel der britischen Regierung ist, Großbritannien im europäischen Binnenmarkt zu halten, aber die Freizügigkeit für EU-Bürger in Großbritannien abzuschaffen. Das lehnen wir ab. Man kann nicht den Markt mit uns teilen wollen und uns gleichzeitig aussperren. Das Vereinigte Königreich darf gerne, so wie Norwegen, am Binnenmarkt teilhaben, wenn wir und auch die Briten weiter Freizügigkeit genießen.

Ausrichtung auf die Zukunft

Die JEF bekräftigen ihr politisches Programm und fordern den nächsten Bundesvorstand auf, dieses, gemeinsam mit den Landesverbänden, einer Generalrevision zu unterziehen. Die JEF zeichnet sich durch ihre differenzierte Betrachtung der Globalisierung aus. Sie lehnt diese weder grundsätzlich ab, noch steht sie ihr unkritisch gegenüber. Wir sind dafür, dass Europa nicht dazu dient, die Globalisierung zu beschränken, sondern dass es die globalen Trends setzt und die Globalisierung konstruktiv gestaltet. Wir befürworten freien und fairen Welthandel. Freihandelsabkommen können dabei auch ein Werkzeug sein, hohen europäischen Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Welt zu verbreiten. Deshalb wenden wir uns nicht gegen per se gegen die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA, fordern aber, dass diese zu höheren, und nicht zu niedrigeren Standards führen dürfen, sowie, dass die demokratischen Prozesse nicht ausgehöhlt werden. Des Weiteren lehnen wir die Verankerung von internationalen Schiedsgerichten in Handelsabkommen ab. Auch fordert die JEF mehr Transparenz bei der Verhandlung von Freihandelsabkommen. So ist die Einbeziehung des Europäischen Parlamentes als demokratisch legitimierte Vertretung der Bürger*innen dringend notwendig.

Globale Trends können wir nur setzen, wenn wir bei der Innovation und der wirtschaftlichen Stärke führend sind. Die EU muss mehr in Wissenschaft und Forschung investieren und den Standort Europa attraktiv für Wissenschaftler machen. Der wissenschaftliche Fortschritt muss genutzt werden, um die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen zu fördern. Der Binnenmarkt ist nach wie vor unvollendet. Beispielhaft sei der Kampf um die Abschaffung der Roaming Gebühren genannt, die nun 2017 tatsächlich erfolgen soll. Nationale Ökonomien verhindern aber auch eine Europäisierung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw. die Schaffung der Rahmenbedingungen hierfür, Einer der entscheidenden Faktoren bei den gegenwärtigen antieuropäischen Bewegungen ist, dass viele Bürger die mit der zunehmenden internationalen Verflechtung als unkontrollierbare Entgrenzung wahrnehmen, bei der in den letzten Jahrzehnten gewonnene Lohn- und Sozialstandards durch internationale Konkurrenz untergraben werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang jedoch auch die schädlichen Praktiken der Steuervermeidung sowohl innerhalb der EU als auch mithilfe außereuropäische Steueroasen Das Fehlen dieser beträchtlichen Steuereinnahmen schränkt die staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten zum Wohle der Bürger, beispielsweise in der Sozialpolitik, deutlich ein Globaler Handel erfordert deshalb auch globales Handeln z.B. im Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerflucht. Nur wenn die Europäische Union als Ganzes mehr soziale Sicherheit garantiert als die Nationalstaaten alleine, wird die Akzeptanz wachsen. Gegenwärtig kann man jedoch den gegenläufigen Trend beobachten. Insbesondere in Südeuropa hält die Europäische Union ihr Wohlstandsversprechen nicht ein.

Die Jugendarbeitslosigkeit bleibt eines der drängenden Probleme in Europa. Wenn die Innovationskraft der europäischen Wirtschaft gestärkt, der Binnenmarkt vollendet und das Steuersystem transparenter gestaltet wird, können junge Menschen Arbeit finden oder selbst Unternehmen gründen.

In der gegenwärtigen Lage ist es illusorisch, zu glauben, dass alle Mitgliedstaaten an einer Weiterentwicklung der EU in den oben skizzierten Bereichen mitzuwirken bereit sind. Wir befürworten deshalb, dass einige Staaten vorausgehen. Ein erfreuliches Beispiel ist die kürzlich beschlossene vertiefte Kooperation zwischen den deutschen und französischen Streitkräften. In Zukunft muss militärische Kooperation zu einem integrierten europäischen Militär fortentwickelt werden. Die zur Rettung des Euro geschaffenen Institutionen müssen in eine echte europäische Wirtschaftsregierung umgewandelt werden. Auch eine europäische Sozialpolitik kann mit einigen wenigen Ländern gestartet werden. Das seit dem Amsterdamer Vertrag vorgesehene und im Lissabonner Vertrag fest verankerte Prinzip der „verstärkten Zusammenarbeit“ kann hier als rechtliche Grundlage herangezogen werden.

Der Bundestagswahlkampf muss, so wie in Landtagswahlkämpfen die Bundespolitik eine Rolle spielt, auch die europäischen Auswirkungen der Bundestagswahl berücksichtigen. Wir brauchen eine Bundesregierung, die nicht nur etwa in der Renten- und Gesundheitspolitik, sondern auch auf europäischer Ebene zukunftsgewandte Politik macht.

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Für ein Schengen-System, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird!

1. Bundesausschuss 2016 in Brüssel, 08.04.16

Für ein Schengen-System, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird!

Beschluss im Wortlaut:

Wir, die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland, fordern ein SchengenSystem, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

Ein solches Schengen-System muss erstens zur wirksamen Migrationssteuerung beitragen, zweitens die Verbesserung der inneren Sicherheit auf dem Territorium der EU sowie den Schutz nach außen gewährleisten und drittens dem Grundsatz der Freizügigkeit Priorität einräumen.

Deshalb fordern wir:

1. Dublin-Verordnungen abschaffen und eine Gemeinsame Europäische Asylpolitik einführen

Unter dem Druck der anhaltenden Fluchtbewegungen in die EU hat sich die Schwäche der Dublin-Verordnungen offenbart und als ineffektiv, ungerecht und nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Anstelle der Dublin-Verordnungen muss eine gemeinsame europäische Asylpolitik treten. Deren Kern muss erstens aus der Harmonisierung administrativer und rechtlicher Standards in der Asylpolitik der Mitgliedstaaten, zweitens aus der Einführung einer verbindlichen Verteilung von Flüchtlingen unter Koordination der EU-Kommission und drittens der Umgestaltung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer Europäischen Asylbehörde (European Asylum Authority), die mit entsprechenden Kompetenzen, Kapazitäten und Ressourcen ausgestattet ist, bestehen.

2. Kein “Mini-Schengen”: Griechenland nicht alleine lassen

Ein vielerorts diskutiertes Szenario, wonach Griechenland gemäß Artikel 26 des Schengener Kodex aus dem Schengen-System suspendiert werden könnte, widerspricht dem europäischen Solidaritätsprinzip und trüge nicht zur Lösung der Probleme bei, welche aus der hohen Zahl von nach Europa flüchtenden Menschen resultieren. Ein “Mini-Schengen” unter Aufnahme einiger weniger Mitgliedstaaten würde einen Rückschritt im europäischen Integrationsprozess bedeuten. Vielmehr muss Griechenland bei seinem Grenzmanagement und der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt werden (vergleichbar mit Forderung 1,2,3,4,7).

3. Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams) unter die Führung der EU-Kommission stellen

Zahlreiche Mitgliedstaaten der EU, insbesondere Staaten entlang der Balkanroute und Griechenland, haben innerhalb der letzten Monate die Kontrolle über die Sicherung ihrer europäischen Außengrenzen verloren. Gleichzeitig hat sich die humanitäre Situation unzähliger Flüchtlinge dramatisch verschärft. Es zeigt sich, dass das Krisenmanagement dieser Staaten nicht ausreicht, um effektives Grenzmanagement zu gewährleisten und um die humanitäre Notlage dieser Flüchtlinge zu verhindern. Die EU muss sich dieses Problems unverzüglich annehmen, um wieder geordnete Verhältnisse an den Grenzen herzustellen. Hierfür muss die EU die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke weiterentwickeln. Damit einher geht einerseits die Erhöhung von Personal, Kapazität und Budget und andererseits die konzeptionelle Veränderung, die sich im Wesentlichen dadurch auszeichnet, dass ab sofort die EU-Kommission über die Entsendung der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke entscheidet und nicht – wie bisher – die betroffenen Mitgliedstaaten.

4. Das Recht, tätig zu werden: Europäischen Zivilschutzmechanismus stärken und EU-Kommission mit Entscheidungskompetenz ausstatten

Der Europäische Zivilschutzmechanismus hat im vergangenen Jahr zahlreiche EU-Mitgliedstaaten, wie Ungarn, Griechenland und Kroatien, bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen unterstützt, die bei ihrer Einund Durchreise in EU-Mitgliedstaaten festsaßen. Gleiches leistete der Europäische Zivilschutzmechanismus für Nicht-EU-Staaten, wie Serbien und Mazedonien, die ebenfalls große Anzahl von Flüchtlingen aufnahmen. Aufgrund dieser zunehmenden Inanspruchnahme des Europäischen Zivilschutzmechanismus müssen seine finanziellen Mittel kurzfristig erhöht werden.

5. Entwicklung eines Frühwarnsystems für Fluchtbewegungen durch die Europäische Asylbehörde

Die neugeschaffene Europäische Asylbehörde (siehe Forderung 1: DublinVerordnung abschaffen und eine Gemeinsame Europäische Asylpolitik einführen) muss mit der Aufgabe betraut werden, ein Frühwarnsystem für Fluchtbewegungen zu entwickeln, sodass die EU zukünftig in der Lage ist, vorbereitende humanitäre Maßnahmen zu treffen, ehe Fluchtbewegungen die EU erreicht haben. Die Flüchtlingskrise entstand nicht aus dem Nichts.

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Zeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU

62. Bundeskongress in Berlin, 04.10.15

Zeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU

Beschluss im Wortlaut:

Zeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU

Die Europäische Union steht im Rahmen der derzeitigen Flüchtlingssituation vor einer ihrer größten Herausforderungen. Die anhaltenden Flüchtlingsströme, die steigende Anzahl der Toten im Mittelmeer, die Überlastung vieler Mitgliedsstaaten und ihrer föderalen Untergliederungen, die humanitär katastrophalen Zustände für Flüchtlinge in einigen Mitgliedsstaaten, verstärkter Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die wachsende Konzentration auf nationale Grenzen stellen die EU vor eine neue Situation, in der sie es derzeit weder schafft ihren Grundwerten, noch ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Daher fordern die Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland die Entwicklung einer neuen gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik.

1. Gegen Rassismus und Hetze

a. Die JEF Deutschland stellt sich gegen jede Form rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze gegenüber Migrant*innen und insbesondere gegenüber Geflüchteten. Ausschreitungen nationalistischer und extremistischer Gruppierungen wie Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte zeugen von einer Intoleranz, die in der deutschen und der europäischen Zivilgesellschaft glücklicherweise bisher keine Mehrheit findet und auch keinen Platz finden darf. In den letzten Wochen wurde die Hilfsbereitschaft der europäischen Bürger*innen an vielen Stellen deutlich, die Leistung von Haupt- und Ehrenamtlichen in München, Wien, Budapest und andernorts ist beeindruckend. Umso bedauerlicher ist es, wenn gerade die Regierungen einiger Mitgliedstaaten weiterhin nationale Ressentiments schüren und unberechtigte Vorurteile bedienen. Geflüchtete sind keine Invasoren, sondern benötigen einen sicheren Ort – wir fordern deshalb eine solidarische Asylpolitik.

b. Die EU muss gemeinsam mit weiteren europäischen Ländern offen Antiziganismus in Europa thematisieren und begegnen. Ein großer Teil der Flüchtlinge aus der BalkanRegion sind Sinti und Roma. Sie sind systematisch in ihren Herkunftsländern benachteiligt, wie beispielsweise durch den Ausschluss der Kinder vielerorts von der Schule. Dadurch ist eine Eingliederung in das Arbeitsleben häufig unmöglich. Auch innerhalb der EU sind Sinti und Roma in einigen Ländern benachteiligt, eine von Behörden und Bevölkerung benachteiligte Minderheit und täglichem Rassismus ausgesetzt. Dies hat zu starker innereuropäischer Migration dieser Personengruppe geführt. Wir fordern daher, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsam mit den Balkanländern an einer konsequenteren Umsetzung der Antiziganismusstrategie arbeiten, um die Situation von Sinti und Roma im Balkan als auch in allen EU-Mitgliedsstaaten zu verbessern. Nur durch Anerkennung, dass Europa insgesamt hier ein gesellschaftliches Problem hat und durch bewusste gemeinsame strukturelle Maßnahmen, kann dieses Problem überwunden und können die starken Wanderbewegungen gelindert werden.

2. Sicher sein – Für eine solidarische Asylpolitik

a. Wir fordern sichere Wege zur Geltendmachung des Menschenrechts auf Asyl. Niemand darf sein Leben riskieren müssen, um die letzte Etappe in die EU zu meistern. Wir begrüßen die Aufstockung der finanziellen Mittel und die Ausweitung des Einsatzgebietes der Operation Triton. Wir fordern, dass Triton die finanzielle Aufstockung nach dem Vorbild von Mare Nostrum verwendet, um dem Ziel der Küstenwache zur Seenotrettung gerecht zu werden. Trotz aller Bemühungen wird es sich voraussichtlich nicht vermeiden lassen, dass dennoch Menschen im Mittelmeer sterben. Ein pietätvoller Umgang mit den Leichnamen ist ein Grundwert unserer Gesellschaft, eine würdige Einzelbestattung muss in Europa ermöglicht werden. Die Errichtung von Stacheldrahtzäunen und der Einsatz von militärischen Einheiten zur Grenzsicherung durch einzelne Mitgliedsstaaten zeigt in diesen Tagen die inhumane Dimension der Asylpolitik Europas: Ein Grundrecht endet nicht am Grenzzaun!

b. Wir fordern neue Einreisebestimmungen, die es Menschen ermöglichen, im Ausland Schengen- Visa aufgrund humanitärer Dringlichkeit zu erhalten. Nur so ist eine legale Einreise, die dem massenhafte Sterben auf dem Mittelmeer entgegenwirkt, möglich. Weiterhin fordern wir die Entkriminalisierung von Menschen, die ohne ein Visum einreisen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten verabschiedeten Gesetze, die es ermöglichen Geflüchtete ohne Einreisepapiere zu inhaftieren. Dies ermöglicht behördliche Willkür und befeuert institutionelle Diskriminierung. Dem muss durch eine Entkriminalisierung vorgebeugt werden. Flucht ist kein Verbrechen – Geflüchtete gehören nicht ins Gefängnis!

c. Wir fordern eine solidarische Lastenteilung unter den Mitgliedsstaaten. Ungleichbelastung der Mitgliedstaaten führt zu Spannungen, die rationale Entscheidungen zum Wohle der Betroffenen erschweren. Alle Mitgliedsstaaten haben sich mit dem Beitritt in die EU für die gemeinsame Ausübung ihrer Souveränitätsrechte entschieden und dies in der Asylpolitik zuletzt im Vertrag von Lissabon (Art. 78 Abs. 1 AEUV) bestärkt. Befürchtungen vor Überfremdung oder angebliche kulturelle und historische Verschiedenheit können keine Ausreden für unsolidarisches Verhalten sein. Die Initiativen der Kommission sind begrüßenswert und in der aktuellen Krisensituation richtige Sofortmaßnahmen. Doch auch diese sind am Ende nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Es braucht einen dauerhaften Mechanismus zur gerechten Verteilung von Asylbewerber*innen innerhalb der EU. Das in Art. 78 Abs. 2 lit. f AEUV beschlossene Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaats, der für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, muss den Schutz der Geflüchteten sicherstellen. Das Dublin-System hat hierin versagt. Daher fordern wir die Außerkraftsetzung der Dublin-III-Verordnung und die Einsetzung einer neuen Verordnung, welche ein einheitliches Verfahren durch eine gerechte und quotierte Verteilung auf die Mitgliedsstaaten sichert. Indikatoren für eine quotierte Verteilung können dabei das BIP sowie die Größe der Population der jeweiligen Mitgliedsstaaten sein. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen sich nicht mehr von der Aufnahme von Asylbewerber*innen, der finanziellen Unterstützung der Seenotrettung oder Unterbringung von Geflüchteten ausnehmen und sollten mit Sanktionen, z.B. durch Verringerung von EFRE- und EFS-Mitteln, rechnen müssen, falls sie diese Maßnahmen weiterhin verweigern. Zu einer Europäisierung des Asylrechts gehört auch, dass die EU eine gemeinsame politische Einschätzung von Drittstaaten vorlegen und eine EU-Liste von sicheren Herkunftsstaaten die nationalen Listen ablöst.

d. Wir unterstreichen unsere bereits im Politischen Programm der JEF Deutschland verankerte Forderung, die Asylpolitik umfassend zu vergemeinschaften und diese mittelfrisitig in die alleinige Zuständikeit der Europäischen Union zu überführen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Schaffung einer europäischen Asylbehörde, die solidarisch und europaweit einheitlich über Asylanträge entscheidet.

e. Sofern sich die EU vorbehält, sichere Herkunftsstaaten zu beschließen, fordern wir dabei insbesondere auch die Situation für aufgrund von sexueller Orientierung und Identität in den Herkunftsländern Verfolgten zu berücksichtigen. Länder in denen sexuelle Orientierung und Identität rechtlich verfolgt oder vom Staat nicht vor der Willkür der Bevölkerung geschützt werden, dürfen nicht als sichere Herkunftsländer gelten.“

f. Die Europäische Union soll ihre Kooperation mit dem UNHCR für das ResettlementProgramm ausweiten.

g. Wir fordern die sofortige Personalaufstockung in den Botschaften der Mitgliedsstaaten in der Türkei, dem Irak, Jordanien und dem Libanon. Personen, die auf ein berechtigtes Visum zur Nachreise im Sinne der Familienzusammenführung warten, dürfen nicht in einer gefahrenvollen und prekären Situation über Monate hingehalten werden. Unsere Forderung der Personalaufstockung bezieht sich auch auf die jeweils zuständigen Stellen der Asylrechtsprüfung in den Mitgliedsstaaten. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Prüfverfahren zu beschleunigen, um so eine frühestmögliche Integration in die Gesellschaft oder bei negativem Bescheid und Verwaltungsgerichtsverfahren eine alsbaldige Entlastung der Aufnahmekapazitäten zu erreichen.

h. Wir fordern eine nachhaltige Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft durch kostenlose und bedarfsgerechte Sprachkurse, Integrationskurse, gegebenenfalls Alphabetisierungskurse, eine konsequente Beschulung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Möglichkeit, schnellstmöglich eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten.

3. Der andere Weg – Für eine vernünftige Einwanderungspolitik

a. Nicht jeder, der in die Europäische Union einwandern möchte, sollte Asyl beantragen müssen. Es muss einen anderen Weg geben – wir fordern eine vernünftige Einwanderungspolitik. Menschen muss verstärkt ermöglicht werden auf legalem Weg Arbeitsvisa zu beantragen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten klagen über Fachkräftemangel, die derzeitig legalen Möglichkeiten einer Arbeitsmigration in die EU sind jedoch begrenzt. Menschen aus Nicht-EU-Ländern muss deshalb verstärkt ermöglicht werden, auf legalem Weg Arbeitsvisa zu beantragen. Die EU sollte sich den Chancen einer Erweiterung der legalen Arbeitsmigration endlich bewusst werden.

b. Insbesondere in Anbetracht des Zustroms von Menschen aus den Ländern des Balkans, für die das Asylrecht häufig keine Bleibeperspektive bietet, muss eine ehrliche Einwanderungspolitik von einer nachhaltigen Nachbarschaftspolitik begleitet werden. Hierzu gehört es, diese Länder weiter bei staatlichen Reformen und Transformationsprozessen zu unterstützen und das wirtschaftliche und politische System zu stärken. So können langfristig die Voraussetzungen geschaffen werden, die den Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihren Heimatländern ermöglichen.

4. Nationale Egoismen überwinden – Für eine europäische Lösung

Nationale Egoismen lösen keine europäischen Krisen sind keine Lösung – wir fordern deswegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die verbale Eskalation zwischen den Mitgliedsstaaten in den letzten Wochen war erschreckend und sollte eine Mahnung sein, wie sehr und wie schnell nationale Alleingänge den Betroffenen und der EU schaden können. Der im Rat geführte Verhandlungspoker hat zu nationalen Kurzschlussreaktionen geführt, die berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Wertegemeinschaft genährt haben. Die Verträge der EU bieten mit den klar geregelten Prozeduren der Gesetzgebungsverfahren – auch in der Asyl- und Migrationspolitik – bessere Arten der Problembewältigung als improvisierte Krisengipfel der Staats- und Regierungschefs. Die notwendige Einstimmigkeit auf diesen Gipfeln blockiert allzu häufig eine effiziente Lösungsfindung, weswegen wir die Mehrheitsbeschlüsse des Rats begrüßen und seine Mitglieder auffordern, dieses demokratische Instrument auch in anderen Politikbereichen intensiver zu nutzen.

Die von den Verträgen vorgesehenen Verfahren müssen genutzt und ihre Ergebnisse müssen umgesetzt werden – gerade bei der Überführung der bereits beschlossenen Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht sind Verzögerungen fahrlässig. Gemeinsames europäisches Handeln muss die Antwort auf gemeinsame europäische Krisen sein.

jefwpZeitgemäße und humane Asyl- und Migrationspolitik in der EU
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