Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Bundeskongress, 17.10.2021

Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar – Solidarität mit der pro-europäischen Zivilgesellschaft in Polen

Beschluss im Wortlaut:

Bereits seit einigen Jahren blicken wir – die Jungen Europäischen Föderalist*innen in Deutschland – mit großer Sorge auf die anti-demokratischen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten der EU und aus aktuellem Anlass insbesondere in Polen. Die immer weiter fortschreitende Aushöhlung der Presse- und Medienfreiheit, die politische Instrumentalisierung der Justiz sowie der Umgang mit oppositionellen Kräften im Land stehen dabei in fundamentalem Gegensatz zu unseren europäischen Werten. Diese Werte sind die Basis unserer europäischen Zusammenarbeit und damit auch nicht verhandelbar. Wir erinnern daran, dass auch Polen sich beim Beitritt zur EU 2004 zur Einhaltung dieser Werte vertraglich verpflichtet hat.

Zu Verträgen gehört gerade nicht das einseitige Beziehen von Vorteilen, sondern ein beidseitiges Einhalten von Rechten und Pflichten. Eine gemeinsame, verbindliche Rechtsordnung, die gegenüber nationalem Recht einen Vorrang genießt und von allen gleichermaßen anerkannt wird, ist die Grundlage für den supranationalen, besonderen Charakter der Europäischen Union als wertebasierte Rechtsgemeinschaft.

Das jüngste Urteil des polnischen Verfassungstribunals stellt nun jedoch eine neue Stufe der Eskalation im Verhältnis zur Europäischen Union dar, indem polnisches Recht letztlich über das EU-Recht gestellt wird. Erstmals in der Geschichte der EU äußert ein nationales Gericht nicht nur Kritik an einzelnen Punkten der europäischen Gesetzgebung, sondern erklärt fundamentale Prinzipien sowie einzelne primärrechtliche Artikel des Europarechts für verfassungswidrig – was in diesem Zusammenhang zumindest juristisch weiter geht als alles bisher Bekannte.

Und auch wenn vor diesem Hintergrund gerne auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird, muss festgehalten werden, dass die Dimenson eine gänzlich andere ist, indem das polnische Gericht den Vorrang des EU-Rechts so einseitig, pauschal sowie umfassend abgelehnt hat und noch nicht einmal den Versuch unternehmen wollte, Ausnahmekonstellationen zu konstruieren. Im Unterschied dazu erkennt das BVerfG ausdrücklich den Vorrang des EU-Rechts prinzipiell an und akzeptiert den Vorrang lediglich in einem punktuellen, eher technischen Bereich nicht.

Ohne die Anerkennung dieses Vorranges des EU-Rechts vor nationalem (Verfassungs-)recht wird die Europäische Union zurückgestuft zu einem Staatenbund – was eine völlig andere Form des Zusammenschlusses ist und uns als Föderalist*innen noch weiter von unserer Vision eines Europäischen Bundesstaates zurückwirft. Diese einseitige Auflösung des Vorranganspruchs durch einen einzigen Mitgliedstaat ist ein beispielloser Vorgang, den wir so nicht stehen lassen dürfen, denn damit kann die EU keine supranationale Rechtsgemeinschaft mehr sein! Dass europäische Fördermittel unter diesen Umständen nicht mehr uneingeschränkt ausgezahlt werden können, nachdem Polen mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung steht, sollte jetzt allen klar sein. Dies ist auch für das Vertrauen der europäischen Bürger*innen in die EU-Institutionen und die Glaubwürdigkeit der europäischen Grundwerte unerlässlich.

Das polnische Verfassungstribunal sägt an den Grundpfeilern der europäischen Zusammenarbeit. Dies können und wollen wir als überzeugte Europäer*innen nicht hinnehmen. Sollte die polnische Regierung diesen Weg fortführen, schließt sie sich damit selbst aus der europäischen Gemeinschaft aus.

Gleichzeitig nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Kräfte der Zivilgesellschaft in Polen diesem Urteil eine Botschaft der Hoffnung entgegensetzen, indem sich Tausende von ihnen auf öffentlichen Plätzen im ganzen Land zu Protestaktionen zusammenschließen. Sie kämpfen für ein demokratisches und weltoffenes Polen als Teil der Europäischen Union. Diesen pro-europäischen Kräften sprechen wir unsere uneingeschränkte Solidarität aus und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage unserer gemeinsamen europäischen Werte, fordern wir Junge Europäische Föderalist*innen Deutschlands:

  • Eine aktive Unterstützung unserer Schwesterorganisation in Polen, um zivilgesellschaftlich entschieden gegen das polnische Urteil vorzugehen.
  • Die polnische Regierung muss die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass der Vorrang des EU-Rechts uneingeschränkt gilt. Das Land muss außerdem die Unabhängigkeit der Justiz wieder gewährleisten.
  • Die Europäische Union darf nicht tatenlos dabei zusehen, wie einzelne europäische Staaten die gemeinsamen Werte einseitig aufkündigen. Sämtliche EU-Finanzmittel an Polen sind mit sofortiger Wirkung einzufrieren, bis die polnische Regierung den Vorrang des EU-Rechts gewährleistet.
  • Sollte sich Polen weiter von europäischen Grundprinzipien entfernen, sind neben finanziellen auch institutionelle Sanktionen zu prüfen.
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Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Bundesausschuss, 07.11.20

Kulturellen Genozid an uigurischer Minderheit Chinas stoppen

Beschluss im Wortlaut:

Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland verurteilen den kulturellen Genozid an den Uigur*innen in China und setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im vollständigen Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Beendigung der Diskriminierung der Uigur*innen in China hinwirken.

Im November 2019 geleakte Akten belegen, wie umfassend Chinas Staatsgewalt die uigurische Minderheit insbesondere in der autonomen Provinz Xinjiang verfolgt und massenhaft diskriminiert. Die chinesische Regierung leugnet seither Lager und Repression gegen Uigur*innen in der chinesischen Volksrepublik. Dennoch legen Recherchen internationaler Medien und Rechercheverbünde nahe, dass Uigur*innen in großer Zahl ohne rechtsstaatliches Verfahren zu Umerziehungszwecken in Lagern interniert, misshandelt und zu Zwangsarbeit gezwungen werden. Darüber hinaus findet eine systematische Überwachung des Alltags der in der Provinz Xinjiang lebenden Uigur*innen statt.

Die Europäische Union trägt historische Verantwortung, sich kompromisslos für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Prinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz stehen im Zentrum der europäischen Idee. Die EU als Wertegemeinschaft sollte diese Werte sowohl intern als auch extern verteidigen.

Durch enge wirtschaftliche Verflechtungen profitieren Mitgliedstaaten der EU und aus ihr stammende Unternehmen zudem von den politischen Bedingungen innerhalb Chinas.

Wir setzen uns bei politischen Vertreter*innen der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten dafür ein, auf die Beendigung der geschilderten Zustände in der Provinz Xinjiang hinzuwirken.

Wir fordern:

  • Eine Verordnung in der Wirtschaftsgesetzgebung, die eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von EU-Firmen an Zwangsarbeit in China sanktioniert.
  • Ein Ersuchen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch die Mitgliedsstaaten der EU, um eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe in der Provinz Xinjiang einzuleiten.
  • Politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Beteiligte am kulturellen Genozid in der Volksrepublik China.
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Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Bundesausschuss, 07.11.20

Die Pressefreiheit in Europa schützen und stärken!

Beschluss im Wortlaut:

Pressefreiheit ist ein zentraler europäischer Wert und ein fundamentaler Baustein einer gesunden Demokratie. Wie die Studie MPM2020, welche im Auftrag der Europäischen Union durchgeführt wurde, aufzeigt, bestehen erhebliche Mängel an den Mediensystemen der Mitgliedsstaaten.

Wie die Studie ergeben hat, bestehen fundamentale Mängel bei dem Schutz von Journalisten, wie die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowakische Journalist Ján Kuciak gezeigt haben, einem pluralistischen Medienmarkt, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Griechenland, wo große Teile der Medienlandschaft

Großkonzernen mit diversen anderen Geschäftsinteressen gehören, der politischen Unabhängigkeit von Medien, Sozialer Inklusion und den Herausforderungen der Digitalen Dimensionen. Diese Mängel gefährden eine unabhängige Berichterstattung und somit die Vierte Säule der Demokratie, wie auch in Deutschland durch die Wiederkehr des NS-Propagandabegriffs “Lügenpresse“ in den Sprachgebrauch zu sehen ist. Daher muss die Europäische Union auf diese Probleme eingehen. Es ist nun an der Zeit, ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen und die JEF Europe-Kampagne “Democracy Under Pressure” durch eine eindeutige Beschlusslage zu ergänzen.

Daher fordern wir:

  • eine konsequente Fortführung der Verfahren wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit.
  • eine regelmäßigere Vergleichsstudie zum Stand der Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission.
  • dass die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten die globale Pressefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Schutz von Journalist*innen vor Hass und Hetze, insbesondere im Internet, konsequent zu gewährleisten.
  • die Unabhängigkeit von Journalismus, insbesondere dem investigativen Journalismus, sicherzustellen.
  • Monopolisierungstendenzen in der Medienwirtschaft durch das Kartellrecht entschlossen entgegenzutreten. 
  • die Einführung eines europäischen Forschungsfonds zur wissenschaftlichen Identifizierung und Untersuchung neuer Geschäftsmodelle für Medien.
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Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Bundesausschuss, 07.11.20

Resolution für ein demokratisches und freies Belarus

Beschluss im Wortlaut:

Der Diktator Alexander Lukaschenko ist seit 26 Jahren an der Macht und hat Belarus bereits im November 1996 durch ein gefälschtes Verfassungsreferendum in einen autoritären Staat umgewandelt. Seit der letzten Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 steht Lukaschenko unter massivem Druck, da er einen Sieg mit großer Mehrheit für sich in Anspruch nimmt, während ihm die Opposition offensichtlichen Wahlbetrug vorwirft. Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit bereits angekündigt, das Ergebnis der Wahl nicht anzuerkennen und Sanktionen zu verhängen.

Wir als Bürger*innen Europas fordern die Europäische Union dazu auf, ihre Augen vor diesem Regime nicht zu verschließen und weiterhin Druck auf Lukaschenko auszuüben. Als Junge Europäische Föderalist*innen beobachten wir die Brutalität und Gewalt, mit der gegen friedliche Demonstrant*innen vorgegangen wird, mit großer Sorge und fordern die Verantwortlichen der EU dazu auf, eine dauerhafte und tragfähige Strategie zu entwickeln, um die Demokratisierung in Belarus durch die EU und ihre Mitgliedsländer zu unterstützen.

Die aktuell in den Fokus gerückte Beobachtung der Situation in Belarus darf dabei nicht nur temporärer Natur sein. Wir müssen uns auch langfristig für ein demokratisches, friedliches, freies und weltoffenes Belarus als Teil Europas einsetzen.

Ziel muss es sein, so lange passende Sanktionen gegen diejenigen in Belarus zu verhängen, die für die Gewalttaten an friedlich Demonstrierenden mit verantwortlich sind, vor allem auch gegen Lukaschenko selbst, bis es zu echten Veränderungen im Land kommt. Die Europäische Union muss mittels einer abgestimmten und einheitlichen Außenpolitik Lukaschenko dazu drängen, die politisch Inhaftierten freizulassen und freien sowie fairen Wahlen in Belarus mit unabhängigen Beobachter*innen zuzustimmen.

Unsere Vision von den Vereinigten Staaten von Europa ist darauf ausgerichtet, dass wir uns als Junge Europäische Föderalist*innen auch nach Außen für den Schutz und die Verbreitung der europäischen Grundwerte einsetzen. In diesem Sinne ist es unsere Verantwortung als Europäer*innen, dem belarusischen Volk Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu geben!

Als Junge Europäischen Föderalist*innen zeigen wir uns solidarisch mit den friedlich Demonstrierenden und wollen einen Beitrag dafür leisten, dass Demokratie sowie grundlegende Menschenrechte in Belarus gewährleistet werden können.

Wir akzeptieren einen diktatorischen Staat innerhalb Europas in keiner Weise und werden weiterhin in vollem Umfang die Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite offenlegen.

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Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Bundesausschuss, 07.11.20

Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung

Beschluss im Wortlaut:

Die Europäische Union hat als oberste Prämisse den Schutz und die Würde des Menschen zu wahren. In diesem Sinne ist es die Pflicht der EU als Wertegemeinschaft, hilfesuchenden Menschen Sicherheit und Perspektiven zu bieten.

Die Lage im Mittelmeer ist dramatisch: Laut dem Portal statista ertranken hier zwischen 2016 und 2019 etwa 12.500 Flüchtlinge und Migranten. Besonders allein reisende Minderjährige wagen sich noch immer auf die gefährliche Überfahrt nach Europa. Diejenigen der Flüchtenden, die das Festland erreichen, kommen in sog. „Aufnahmezentren“ unter, wo sie unter zum Teil unzumutbaren hygienischen Bedingungen verweilen müssen. Beispielsweise sind seit Jahresbeginn über 12.000 Bootsflüchtlinge an der italienischen Küste gelandet- viele warten noch darauf, dass ihr Asylantrag bearbeitet und genehmigt wird.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine einheitliche europäische Flüchtlingspolitik. Dies spiegelt sich wider in der öffentlichen Kritik und Kriminalisierung einer Mehrzahl von EU-Staaten zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtenden. Die EU hatte bis März 2019 durch den Marineeinsatz „Sophia“ Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet. Das Programm „Sophia“ besteht aus einem Flottenkontingent verschiedener Staaten der EU. Neben Geflüchteten werden zudem kriminelle Schleusernetzwerke („Schlepperbanden“) bekämpft. Das Programm scheiterte an einem Interessenskonflikt über die Weiterverteilung der Flüchtlinge. Dies äußerte sich durch eine Verlegung der Einsatzflotte durch das italienische Oberkommando in Gebiete, durch die keinerlei Flüchtlingsrouten verlaufen. Somit folgte eine Aussetzung der Verlängerung der Mission „Sophia“ im März 2019 aufgrund der offenen Verteilungsfrage. Flüchtende werden derzeit zum Großteil nur von privaten Initiativen aus Seenot gerettet. Dies wird erschwert oder unter Strafe gestellt.

Der verheerende Brand auf Moria hat eine neue Dynamik der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ausgelöst und die EU zum Handeln gezwungen. Rausgekommen ist der Migrationspakt, der von der Kommission als Neustart proklamiert wird, jedoch aus unserer Sicht keinesfalls eine Wende des Status Quo bedeutet. Eine solidarische Verteilung von Geflüchteten findet dabei leider keine Erwähnung mehr. Dafür sind Abschiebungen das Credo der Stunde. Weil insbesondere auch staatliche Seenotrettung durch diesen Migrationspakt nach wie vor in weite Ferne gerückt wird, ist umso dringlicher, dass die EU ihre Kriminalisierung der privaten Seenotrettung schnellstmöglich aufgibt, um Raum für humanitäre Hilfe zu schaffen.

Zusätzlich müssen auch Initiativen wie z.B. Mare Liberum, die wichtige Arbeit durch Aufklärung und das Aufdecken von Menschenrechtsverletzungen leistet, entkriminalisiert werden. Dies betrifft auch die bloße Weitergabe von Informationen über die sich allgemein im Mittelmeer befindlichen Boote und Schiffe.

Es darf nicht sein, dass die EU im Sinne einer Wertegemeinschaft diejenigen kriminalisiert, die ihr Leben für Notleidende einsetzen. Immer wieder setzten die Länder am Mittelmeer durch Bußgelder die Boote von privaten Seenotrettern fest. Der an dieser Stelle betriebene Bürokratismus kostet ganz konkret Menschenleben. Hinzu kommen Ressentiments der Küstenbewohner in Italien und Griechenland, die sich vermehrt gegen private Seenotretter organisieren und diese zum Teil mit Gewalt einschüchtern.

Selbst Deutschland, das sich als Vorreiter in der Aufnahme von Asylsuchenden sieht, spielt in der Seenotrettung ein doppeltes Spiel: Einerseits befürwortet es die Rettung und Unterstützung von Flüchtlingen. Andererseits wurden erst kürzlich vom Verkehrsministerium die Sicherheitsauflagen für private Bootsbesitzer derart verschärft, dass diese zwangsweise bei der Rettung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wir fordern mit sofortiger Wirkung die Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die EU muss sich von ihrem Status der Doppelmoral lösen: Als Wertegemeinschaft, die menschliche Würde und das Wohl des Menschen an erster Stelle sieht, darf sie nicht die Augen vor dem Leid der Flüchtenden schließen. Denn diese leben zum Teil unter prekären Bedingungen auf Schiffen, auf denen sie wochenlang ausharren müssen. Gleiches gilt auch für die Sicherheit und Würde der Flüchtlinge, die auf dem Festland in den „Aufnahmezentren“ ein elendes Dasein fristen.

Auch Deutschland muss in der Seenotrettung aus seiner defensiven Haltung hervorkommen: Wir fordern die deutsche Regierung dazu auf, eine deutliche Stellungnahme für die private Seenotrettung zu beziehen und diese gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu entkriminalisieren und zu erleichtern.

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Bessere Kontrolle der Vergaberichtlinien von EU-Finanzierung

Bundesausschuss 2018-III in Berlin, 17.11.18

Bessere Kontrolle der Vergaberichtlinien von EU-Finanzierung

Beschluss im Wortlaut:

Im Mai 2018 konnte das israelische Ministerium für strategische Angelegenheiten und öffentliche Diplomatie eine 40-seitige Forschungsstudie vorlegen, die aufzeigt, dass die Europäische Union Gruppen und Organisationen, die offen mit BDS-Aktivitäten sympathisieren, mit Fördermitteln in Millionenhöhe unterstützt hat. Dabei belegt das Ministerium ihre Vermutung innerhalb der Forschungsstudie mit offiziellen Zahlen EU-eigener Publikationen.

BDS steht dabei für „Boycott, Divestment and Sanctions“ und ist eine transnationale Bewegung, die sich durch dezentrale Aktionen zum Ziel gesetzt hat durch Aufrufe zum Wirtschaftsboykott sowie zur Isolation den Staat Israel schwächen zu wollen. Der Antrieb dieser Bewegung leitet sich dabei maßgeblich von der Kritik an der israelischen Siedlungspolitik ab, jedoch ist BDS keine einheitliche Gruppierung, so dass es in Teilen der Bewegung regelmäßig auch zu Kooperationen mit terroristischen Organisationen wie der Hamas und Hisbollah kommt. Damit offenbart sich diese Bewegung in der Kombination mit oben genannten Faktoren aber als streng nationalistisch und in Zügen antisemitisch, da sie offen zum Boykott Israels aufruft und den Staat insgesamt in Frage stellt. Teilweise erinnern solche Boykott-Aufrufe auch an die judenfeindliche Aufforderung: „Kauft nicht bei Juden!“

Die EU-Hochkommissarin für Außenpolitik, Federica Mogherini, der EU-Botschafter in Israel, Emanuele Giaufret, sowie zahlreiche Europaparlamentarier*innen sind sich in öffentlichen Statements einig und lassen verlautbaren, dass sie weiterhin „bei [ihrer] Opposition gegen die Isolierung Israels oder das Infragestellen seiner Legitimität [bleiben]. Darum finanzieren [sie] keine BDS-Aktivitäten.“ In diesem Sinne muss also die Frage geklärt werden, wie es so zum Ungleichgewicht zwischen öffentlicher Position und eigentlicher Praxis der EU kommt und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um wieder Einklang in dieses Verhältnis zu bringen.

Die vom Ministerium durchgeführte Forschungsstudie zeigt deutlich auf, dass die EU allein im Jahr 2016 14 europäische und palästinensische NGOs finanziert hat, die eindeutig und offen BDS bewerben. Nichtsdestotrotz vertritt die EU den Standpunkt, dass ihre Gelder ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke eingesetzt würde und derartige Ausgaben natürlich strengen Transparenzregeln unterliege. Durch den vorliegenden Fall kann die Annahme, dass die Vergabe von EU-Mitteln sorgsam überwacht wird, zumindest in Zweifel gezogen werden.

Der ehemalige Abgeordnete Paulo Casaca, der für die portugiesische Partido Socialista von 1999 bis 2009 Mitglied im Europäischen Parlament war und somit der S&D Fraktion angehörte, hat mit seiner mehrjährigen Erfahrung auf EU-Ebene eine Einschätzung zur vorgelegten Studie abgegeben. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass es sich um eine gut recherchierte und belegte Studie handelt, die überzeugend ist und die Fakten objektiv nachprüfbar darstellt.

  • Aus diesem Grund müssen wir als Junge Europäische Föderalistinnen alle Verantwortlichen dazu auffordern, die Transparenz der Vergabe deutlich zu intensivieren und die Möglichkeit einer öffentlichen Überprüfbarkeit zu schaffen. Denkbar wäre in diesem Sinne bspw. ein öffentlich einsehbares Register, das Aufschluss über vergebene EU-Mittel gibt. Vorbild kann das Register für bereits EU-geförderte Regionalprojekte sein.
  • Weiterhin fordern wir anhand der o.g. Gründe, dass Kontrollmechanismen in Bezug auf bereits erfolgte Finanzierungen durch EU-Mittel geschaffen werden. Dies könnte maßgeblich dazu beitragen, den Einsatz von EU-Mitteln auch im späteren Verlauf zu überprüfen, sollte der begründete Verdacht aufkommen, dass die Gelder nicht für ihren ursprünglich vereinbarten Zweck eingesetzt worden seien.
  • Zusätzlich stellen wir uns hinter die Forderung von Federica Mogherini, Emanuele Giaufret sowie zahlreichen weiteren Europaparlamentarier*innen, dass wir gegen die Isolierung Israels oder das Infragestellen seiner Legitimität sind. Darum lehnen wir auch eine Finanzierung von BDS-Aktivitäten strikt ab. Eine Unterstützung oder Bewerbung von BDS-Aktivitäten muss demnach zu einem Ausschlusskriterium für eine Förderung durch öffentliche EU-Gelder werden.
  • Vielmehr möchten wir uns als Junge Europäische Föderalistinnen dafür einsetzen, dass keine einseitige Kritik geübt, sondern ein Beitrag zur gegenseitigen Verständigung im Nahen Osten geleistet wird. Die europäischen Institutionen sollten in der Lage sein, all jenen, die sich in der Region für eine bessere, friedliche, tolerante und prosperierende Zukunft einsetzen wollen, die Mittel dafür zu geben und sie dabei zu unterstützen.
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Brexit-Resolution

65. Bundeskongress in Halle (Saale), 13.10.18

Brexit-Resolution

Beschluss im Wortlaut:

Fünf Monate vor dem Brexit sind immer noch der Großteil der Fragen des Austritts ungelöst. Die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union scheinen noch in den Anfangspunkten festzustecken und die Möglichkeit eines Hard Brexit ohne Abkommen erscheint immer wahrscheinlicher. Wir beobachten diese Entwicklungen mit Sorge. Wir bedauern weiterhin die Entscheidung des britischen Volkes und der britischen Regierung, aus der Union auszutreten.

Des Weiteren wollen wir uns gegen einen harten Brexit aussprechen und alle Beteiligten aufrufen, diese Situation mit aller Kraft zu verhindern. Ein Hard Brexit hätte sowohl für Großbritannien wie auch für die ganze Europäische Union verheerende Folgen und würde das Verhältnis zwischen der Union und Großbritannien auf Jahre belasten. Wir sind offen dafür, dass, falls bis zum Februar 2019 noch kein Abkommen über den Austritt Großbritanniens besteht, die Frist zum Austritt gemäß Art. 50 II EUV verlängert wird.

Wir begrüßen die Entscheidung der Europäischen Union, die Grundfreiheiten nicht aufzu-geben. Es ist richtig, dass die Union nicht mit Großbritannien das Aufbrechen der vier Grundfreiheiten verhandelt. Wer von einer der Grundfreiheiten profitieren möchte, muss auch die weiteren Grundfreiheiten akzeptieren. Ansonsten werden die Grundpfeiler der Union angegriffen.

Auch die Europäische Union als politische Union ist nicht verhandelbar. So darf durch die schwierige Frage des Grenzverlaufs in und um Nordirland die politische Union nicht aufgegeben werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Republik Irland durch besondere Regelungen den unbeschränkten Zugang zur Union verliert. Wir sehen vielmehr als einzige Lösung des Grenzverlaufes die von der Union vorgeschlagene Zollgrenze durch das Irische See.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Großbritanniens Brexit-Pläne immer noch unzureichend ausformuliert und durchdacht sind, obwohl doch eigentlich nach der Entscheidung für den Brexit Großbritannien die Bringschuld für einen realistischen Brexit-Plan trägt.

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JEF lehnen anti-europäischen Populismus und Zusammenarbeit mit AfD/JA ab

Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland, 03. – 05. März 2017 in Berlin

JEF lehnen anti-europäischen Populismus und Zusammenarbeit mit AfD/JA ab

Beschluss im Wortlaut:

Selbstverständnis der JEF als überparteiliche politische Organisation

Die Jungen Europäischen Föderalisten sind wie ihre Mutterorganisation Europa-Union Deutschland ein pro-europäischer überparteilicher und überkonfessioneller Verband, der für ein freiheitliches, tolerantes, demokratisches, pluralistisches, solidarisches und werteorientiertes Europa und Miteinander steht. Die JEF kämpfen auf demokratischem Wege für ihre Ziele, vor allem für die Idee eines europäischen Bundesstaats, und engagieren sich in der pro-europäischen Jugendbildung.

Als überparteilicher Verein ist die JEF offen für alle jungen Bürger*innen, die die Ziele und Ideen des Verbands teilen. Sie arbeiten mit allen im Bundestag vertretenen Parteien, die freiheitlich-demokratischen Werten folgen, zusammen. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, europäische und nationale Politik kritisch zu begleiten und pro-europäische föderalistische Vorschläge zu unterbreiten – unabhängig von bestehenden politischen Mehrheiten.

Trotzdem sind die JEF nicht unpolitisch, sondern bekennen sich klar zu ihrer pro-europäischen föderalistischen Ausrichtung, ihren Werten und einem demokratischen Grundkonsens, die ausgehend vom im Jahr 1946 gefassten Hertensteiner Programm bis zum heutigen Politischen Programm der JEF Deutschland nachvollziehbar sind. Die Zusammenarbeit mit einzelnen Gruppen oder Parteien kann daher mit diesen Grundsätzen unvereinbar sein.

Kennzeichnend für die populistischen Positionen der AfD und der JA sind unter anderem deren inhaltliche Vereinfachung sowie ein fehlender Bezug zu Fakten. Dies gipfelt in politischen Positionierungen und Forderungen, die sich aus menschenverachtenden Vorurteilen speisen und sich als Ausgangsbasis nicht auf Fakten, sondern auf „gefühlte Wahrheiten“ berufen.

Als Träger von Projekten der Jugendbildungsarbeit werben die JEF für eine demokratische politische Auseinandersetzung und wollen Jugendliche unterstützen, sich zu mündigen europäischen Unionsbürger*innen zu entwickeln, die europäische Politik verstehen und gestalten können.

Zwar braucht die europäische Einigung dringend neue Narrative, um für eine neue Generation junger Menschen attraktiv zu bleiben, der ausschließliche Appell an Emotionen kann aber keine aufgeklärte Auseinandersetzung ersetzen. Europäische Politik konstruktiv zu kritisieren und zu gestalten ist nur auf Faktenbasis und unter Anerkennung des demokratischen und rechtsstaatlichen Grundkonsens möglich.

Die JEF lehnen daher jede Form von anti-europäischem Populismus, unabhängig der politischen Richtung, ab.

 

Umgang mit der Alternative für Deutschland und Jungen Alternative

Die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) ist eine nationalistische, rassistische, homophobe und anti-europäische Partei. Sie steht damit gegen alles, wofür der überparteiliche Verband JEF steht. Anstatt mit einer freiheitlich demokratischen Ordnung zu vereinbarende Lösungsvorschläge zu unterbreiten, bedient sich die AfD einfacher Stereotype, um Ängste vor dem Verlust nationaler Identität, Selbstbestimmung und vor Überfremdung zu schüren. Sie zeichnet das Bild eines in sich abgeschlossenen politischen Systems, das „Bürger*innen gezielt in die Irre führe, während die AfD die Wahrheit habe.“

Eine Mitgliedschaft in der AfD oder JA ist daher unvereinbar mit einer Mitgliedschaft bei den Jungen Europäischen Föderalisten.

Der Bundesverband der JEF empfiehlt seinen Gliederungen, keine AfD-/JA-Mitglieder aufzunehmen bzw. diese in einem ordentlichen Verfahren von der Mitgliedschaft auszuschließen.

Der Bundesverband der JEF gibt zudem den Positionen der AfD/JA keine Bühne. Er wird daher keine AfD/JA-Vertreter*innen zu eigenen Veranstaltungen einladen und nicht an AfD/JA-Veranstaltungen teilnehmen. Gleiches empfiehlt er seinen Gliederungen.

Repräsentant*innen  der JEF sollten gleichzeitig jedoch die Auseinandersetzung mit demokratisch gewählten Funktionsträger*innen der AfD/JA und der Politik und Zivilgesellschaft über die AfD/JA nicht verweigern. Vielmehr sollten sie die Probleme und Widersprüche in den Positionen der AfD/JA deutlich aufzeigen und kritisieren. Nur eine fortwährende, öffentliche Auseinandersetzung kann einem breiteren Publikum diese Probleme verdeutlichen und helfen, den Einfluss der AfD/JA auf demokratischem Wege zu verringern. Es ist die Aufgabe aller pro-europäischen Akteure, dies aktiv zu tun und sich den Diskussionen zu stellen. Der Bundesverband der JEF wird vor diesem Hintergrund bei Veranstaltungen Dritter seine Teilnahme bei gleichzeitig angekündigter Teilnahme der AfD/JA kritisch prüfen.

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Keine Zusammenarbeit mit der AfD

63. Bundeskongress in Würzburg, 09.10.16

Keine Zusammenarbeit mit der AfD

Beschluss im Wortlaut:

Keine Zusammenarbeit mit der AfD

„Der Bundeskongress fordert den Bundesvorstand auf, keine aktive Zusammenarbeit mit der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie den „Junge Alternative“-Hochschulgruppen oder anderen AfD-parteinahen Hochschulgruppen und Organisationen sowie in diesen Strukturen organisierten Personen zu suchen.“

Begründung:

Die AfD weicht in ihren Werten deutlich von jenen der freiheitlichen Demokratie ab. War die AfD anfangs noch eine lediglich der Währungsunion gegenüber kritische, konservative Partei, ist sie im Laufe der Zeit zu einer rechten, antieuropäischen Gruppierung geworden. Im Folgenden sind unsere Kritikpunkte im Einzelnen aufgeführt.

Nationalismus: Das Ideal, das die AfD von Europa hat, ist eines von souveränen Nationalstaaten, die zwar miteinander handeln, aber ansonsten voneinander abgegrenzt bleiben. Die Souveränität des Staates ist für sie Ausdruck von Freiheit und Demokratie.

Im Gegensatz dazu ist unserer Meinung nach ein europäischer Föderalstaat wesentlich besser geeignet, Demokratie und Freiheitsrechte in Europa zu garantieren.

Europa ist dicht besiedelt und wirtschaftlich verflochten. Das führt dazu, dass Millionen von Menschen regelmäßig über Grenzen pendeln, oder in einem Nachbarland wohnen, arbeiten, studieren oder Unternehmen gründen. Wenn jeder Staat souverän und ad hoc entscheidet, wem er dies erlaubt und wem nicht, verlieren Menschen, die in mehreren Ländern leben, Rechtssicherheit und Entscheidungsmöglichkeiten. Das kann kein Ausdruck von Freiheit sein.

Die enge Verflechtung führt auch dazu, dass man vor gemeinsamen Herausforderungen steht und diese gemeinsam angehen muss. Bleiben nun die Einzelstaaten strikt souverän und entscheiden durch bilaterale Abkommen, statt durch gemeinsame Institutionen über gemeinsame Lösungen, führt zu einer starken Abwertung der Parlamente, weil die Außenpolitik und damit auch die Aushandlung von Verträgen den Regierungen obliegt und somit nur indirekt den Wählerwillen berücksichtigt.
Weiterhin führt die Konstellation, dass alle nationalen Politiker*Innen nur ihrem eigenen Wahlvolke und nicht allen Europäer*Innen gegenüber rechenschaftspflichtig sind, dazu, dass bei Verhandlungen nicht das Allgemeinwohl im Mittelpunkt steht, sondern staatliche Einzelinteressen. Dies führt, wie in den aktuellen Krisen deutlich wird, zu Blockaden und Streit zwischen verschiedenen Staaten. Durch europaweite Wahlen mit gemeinsamen Listen und dadurch eine europaweite demokratische Willensbildung wäre dieses Problem gelöst.

Antiliberalität: Aufgrund der Verschiedenheit von Menschen und ihren Lebenszielen kann es nicht nur einen Lebensentwurf für alle geben. Die AfD hingegen vertritt zu einem großen Teil die Auffassung, dass Minderheiten, gleich ob kultureller oder sexueller Art, sich in ihrem Handeln der vermeintlichen Mehrheitsgesellschaft unterzuordnen hätten, selbst dann, wenn sie auf diese keinen Einfluss nehmen. Nach Auffassung der JEF darf man Menschen nicht deshalb etwas vorschreiben, weil es eben von einer Mehrheit praktiziert wird (sei es eine bestimmte Religion oder ein bestimmtes Familienmodell). Menschen etwas vorzuschreiben, kann nur gerechtfertigt sein, wenn ihr Handeln die Interessen anderer berührt.
Die AfD fördert Vorurteile und Feindschaft gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten und trägt damit zur Erosion des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Unser Motto für Europa dagegen ist und bleibt: „In Vielfalt geeint“.

Autoritäres Denken: Die AfD versteht Politik nicht als Aushandlungsprozess zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit verschiedenen Interessen, Zielen und Wertvorstellungen. Stattdessen propagiert sie die typisch autoritäre Vorstellung von einem homogenen Volk mit gemeinsamen und objektiv bestimmbaren Interessen, deren Verwirklichung von einer abgehobenen und verräterischen Elite verhindert wird. Insofern muss in ihrer Vorstellung gegen die Elite aus „Altparteien“ und „Lügenpresse“ vorgegangen werden, um die Interessen des „Normalbürgers“ durchzusetzen. So funktioniert eine demokratische Gesellschaft nicht.

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Europäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!

61. Bundeskongress in Berlin, 31. Oktober bis 2. November 2014

Europäischer Föderalismus statt regionaler Nationalismus!

Beschluss im Wortlaut:

Das Unabhängigkeitsreferendum in Schottland sowie das möglicherweise bevorstehende katalanische Referendum am 9. November zeigen, dass die Frage nach nationaler Eigenständigkeit noch immer eine große Rolle in vielen Teilen Europas spielt. Wir begrüßen, dass durch das schottische Referendum in London das Bewusstsein dafür geschaffen wurde, über die Möglichkeiten einer weiteren Föderalisierung des Vereinigten Königreichs nachzudenken.

Der Wunsch nach nationaler Eigenständigkeit ist jedoch nicht nur ein schottisches und katalanisches Phänomen, sondern auch in vielen anderen europäischen Regionen sehr lebendig. Diese Entwicklungen stellen uns als Junge Europäische Föderalisten vor die Frage, wie wir mit diesen regionalen Unabhängigkeitsbewegungen – die man in einigen Fällen durchaus als regionale Nationalismen bezeichnen kann – umgehen.

Wir begrüßen zunächst, dass sich viele der Unabhängigkeitsbewegungen zu Europa und zur EU bekennen, ihren unabhängigen Staat als Teil der EU sehen und sich als europäische Bürger*innen verstehen.

Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass regionale Nationsbildungsprozesse nicht mit unserem Verständnis von europäischem Föderalismus übereinstimmen. Die europäische föderalistische Bewegung hat sich von Beginn an dem Ziel verschrieben, den Nationalismus in Europa zu überwinden und die Nationen in eine Föderation einzubinden. Letztlich sollte es daher nicht um die Frage der nationalen Unabhängigkeit sondern um die beste Eingliederung der Region in ein föderales europäisches Mehrebenensystem gehen – um die Frage also, wie Kompetenzen am sinnvollsten zwischen lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene verteilt werden. Diese Kompetenzverteilung ist nicht in Stein gemeißelt, sondern sollte ein dauerhafter, gleichberechtigter Aushandlungsprozess zwischen den Ebenen sein. Dabei sind zunächst die Nationalstaaten in der Pflicht, auf Forderungen nach mehr regionaler Autonomie einzugehen und sich innerstaatlich zu föderalisieren. Sowohl aus praktischen Gründen als auch aus Subsidiaritätserwägungen ist eine innerstaatliche Föderalisierung der Abspaltung von Regionen vorzuziehen.

Wird ein solcher Aushandlungsprozess dauerhaft von der übergeordneten Ebene behindert, erkennen wir jedoch die Notwendigkeit von Unabhängigkeitsbewegungen als ultima ratio an, sofern die handelnden Eliten der Unabhängigkeitsbewegungen nicht kompromisslos auf eine ethnisch-nationale Abgrenzung zielen, sondern im Falle einer erzwungenen Verhandlungsbereitschaft der übergeordneten Ebene ebenfalls bereit zu Verhandlungen über Kompetenzneuordnungen sind.

Die europäische Demokratie muss die Balance wahren zwischen Entscheidungen, die möglichst nah an den Bürger*innen getroffen werden und der Lösung überragender europäischer wie globaler Probleme. Viele Fragen können und sollten in Edinburgh, Stuttgart und Barcelona entschieden werden, aber angesichts globaler Herausforderungen kann nationale Eigenständigkeit heute nur noch formal souverän sein, da viele Fragen nur noch auf europäischer oder globaler Ebene gelöst werden können. Gleichzeitig ist die Vielfalt regionaler Identitäten eine Stärke Europas, die es zu bewahren und zu fördern gilt.

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