EUROPAS NUKLEARER SCHUTZSCHIRM

Bundeskongress, 05.10.2024

EUROPAS NUKLEARER SCHUTZSCHIRM

Beschluss im Wortlaut:

ABSTRACT

Mit Blick auf wachsende sicherheitspolitische Herausforderungen und Unsicherheiten bekennen sich die JEF zur nuklearen Abschreckung und schlagen dazu vor, auf Basis der französischen Atomwaffen einen Dialog über den Aufbau eines nuklearen europäischen Schutzschirms zu beginnen. Dazu sollte klargestellt werden, dass der Beistandsartikel der EU auch den möglichen Einsatz französischer Nuklearwaffen einschließt.

Nukleare Abrüstung bleibt dabei auch weiterhin erklärtes Ziel der JEF. Als Bewegung sehen wir den sinnvollsten Weg in multilateralen Abrüstungsgesprächen. Jedoch besteht bis dahin die Notwendigkeit, die eigene Sicherheit durch nukleare Abschreckung zu garantieren.

ZIEL UND FORDERUNG

Als Europäische Föderalist:innen fordern wir, auf das Gesprächsangebot Macrons einzugehen. In einer europäischen Debatte soll festgestellt werden welche Form einer europäischen nuklearen Abschreckung von französischer Seite aus denkbar ist. Eine Möglichkeit ist, dass Frankreich öffentlich erklärt, dass Artikel 42 Absatz 7 EUV, die Beistandsklausel des Lissabon Vertrages, auch den Einsatz französischer Nuklearwaffen einschließt. Dadurch bekommt auch die EU eine nukleare Komponente, wenn auch noch ohne gemeinsame Befehlsgewalt. 

Des Weiteren sollte Deutschland sich dafür einsetzen, auch andere EU-Länder für Gespräche zu diesem Thema zu gewinnen, wobei auch Fragen der finanziellen Lastenteilung eines europäischen Nuklearschirm zu klären sind. Auch dem Vereinigten Königreich sollte ein Angebot unterbreitet werden, an einer neuen europäischen Nuklearstrategie mitzuwirken. 

Stärkere Eigenverantwortung Europas soll dabei nicht gleichzeitig die Aufgabe der nuklearen Teilhabe mit den USA bedeuten, sondern Europa weniger abhängig von Entscheidungen in Washington machen. In diesem Sinne könnte Deutschland, als Kompromiss zwischen den französischen Ambitionen und potentiellen osteuropäischen Bedenken, versuchen, einen Beitritt Frankreichs in die Nukleare Planungsgruppe (NPG) der NATO anzuregen. Dadurch wäre die europäische Dimension der französischen nuklearen Abschreckung in die transatlantischen Strukturen eingebunden. Dies wäre ein erster Schritt für die europäische Säule in der NATO.

Gleichzeitig bekennen wir uns als JEF weiter zur nuklearen Abrüstung, unterstützen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und setzen uns für die weltweite Abrüstung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen ein. Allerdings sehen wir den einzig sinnvollen Weg für mehr Sicherheit und weltweite Abrüstung in multilateralen Abrüstungsgesprächen und -verträgen und sprechen uns klar gegen unilaterale Maßnahmen aus, die unsere Sicherheit gefährden, aber anderen Nuklearmächten keine Anreize liefern, ebenfalls abzurüsten.

abgestimmt am 05.10.2024, in Frankfurt am Main

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OFFENE GRENZEN STATT SCHLAGBÄUME: GEGEN DIE POLITISCHE INSTRUMENTALISIERUNG VON SCHENGEN

Bundeskongress, 05.10.2024

OFFENE GRENZEN STATT SCHLAGBÄUME: GEGEN DIE POLITISCHE INSTRUMENTALISIERUNG VON SCHENGEN

Beschluss im Wortlaut:

Der 16. September 2024 markiert einen neuen Tiefpunkt der deutschen Europapolitik. Mit der Einführung von Grenzkontrollen an sämtlichen deutschen Außengrenzen greift die Bundesregierung die Freizügigkeit als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union an.

Von Beginn an stand im Zentrum des im kommenden Jahr seit vierzig Jahren geltenden Schengener Grenzkodexes der fundamentale Grundsatz, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU ein grundlegendes Prinzip darstellt, das nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf. Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen sollten demnach lediglich als letztes Mittel in besonderen Situationen eingesetzt werden.

Spätestens seit der sogenannten “Flüchtlingskrise” von 2015 ist dieser Grundpfeiler jedoch durch das Vorgehen der Mitgliedstaaten nicht mehr wiederzuerkennen: Unter Verweis auf immer neue Bedrohungslagen werden Grenzkontrollen regelmäßig wieder eingeführt und verlängert. Auch wenn es im Einzelfall durchaus legitime Gründe geben mag, so drängt sich doch in vielen Fällen der Eindruck auf, dass gezielt nach Vorwänden gesucht wurde und wird, um Grenzkontrollen zu rechtfertigen. Auch die im Zuge der COVID-19-Pandemie umfassend erfolgten Schließungen der Binnengrenzen führten zu einer weiteren Relativierung des Grundsatzes der offenen Grenzen und Freizügigkeit. Unter anderem aufgrund dieser neuen Herausforderungen wurde im Mai 2024 der Schengener Grenzkodex aktualisiert.

Wir beobachten, dass die Aktualisierung des Kodex aus dem Jahr 2024 nichts daran ändert, dass es häufig an einer klaren Relation zwischen Anlass und Umfang der Kontrollen sowie an einer fundierten Begründung des Bedarfs mangelt.

Diese Praxis steht im klaren Widerspruch zu den Bestimmungen des Kodexes, der Grenzkontrollen nur „unter außergewöhnlichen Umständen“, als „letztes Mittel“ und nur in dem Maße erlaubt, wie es „zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist“ (Art. 25 Abs. 1 und 2). Diese Vorgaben werden durch die Mitgliedstaaten systematisch missachtet.

Spätestens seit dem 16. September 2024 reiht sich auch Deutschland ein in die Staaten, die sowohl den Geist, als auch die rechtlichen Grenzen des Kodexes systematisch missachten. Und das unter Applaus von Rechtsextremist:innen sowie Populist:innen auf nationaler wie internationaler Ebene.

Angesichts dieser Entwicklungen und Trends, die wir jüngst vor allem – aber nicht nur – in Deutschland beobachten, sind wir als Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland besorgt darüber, wie fahrlässig mit einer der größten Errungenschaften Europas umgegangen wird. Wir nehmen nicht hin, dass der Stellenwert des Schengener Grenzkodexes durch politische Entscheidungsträger:innen zunehmend verwässert und zum politischen Spielball gemacht wird!

Anknüpfend an unsere bereits 2016 gestartete Aktion #Don’tTouchMySchengen und unsere Beschlüsse zur Stärkung des Schengenraums aus den Jahren 2016 und 2019 stellen wir mit aller Deutlichkeit fest:

  1. Die in Deutschland angeordneten Grenzkontrollen sind populistische Symbolpolitik. Derzeit dienen die Kontrollen an den Binnengrenzen – insbesondere in Deutschland – dazu, den Anschein von Handlungsfähigkeit zu wahren. Die Gewerkschaft der Polizei stellt selbst nach wenigen Tagen frühzeitig als erstes Zwischenfazit fest, dass sie kaum ihre vorprognostizierte Wirkung zeigen. Mit den Kontrollen oder Forderungen nach ihnen will man dem gesellschaftlichen Druck nachgeben und politische Forderungen kommunizieren, ohne aber inhaltliche Entscheidungen zu treffen. Grenzkontrollen werden reflexartig und vorschnell als vermeintliche Lösungen präsentiert, bloß um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und politische Mehrheiten zu sichern. Dass der Bundesregierung als Antwort auf die Wahlergebnisse in Thüringen und Sachsen im September 2024 nichts anderes einfiel, als der AfD nachzueifern, betrachten wir als Kapitulation. Nicht nur verlieren die proeuropäisch ausgerichteten und demokratischen Parteien sowie die von ihnen getragenen Regierungen national wie international an Glaubwürdigkeit, wenn sie populistische – nachweislich ineffektive – Vorschläge übernehmen. Sie drohen auch im Kampf gegen antidemokratische Kräfte zu unterliegen. Dies befeuert Spannungen und Ressentiments.
  2. Die Einführung von Grenzkontrollen ist keine Kompensation für andere politische Versäumnisse. Die Einführung von Grenzkontrollen und die Forderung nach ihnen verschleiern die eigentlichen Probleme und langjährigen politischen Versäumnisse. Die Entwicklung nachhaltiger und ganzheitlicher Lösungen wird so verhindert. Grenzkontrollen dürfen nicht eingeführt werden, um fehlende Ausstattung, Überforderung und mangelnde Vorbereitung bei nationalen Behörden auszugleichen. Zudem darf dem Versäumnis einer dringend notwendigen Erarbeitung und Vereinheitlichung eines menschenwürdigen Asylsystems sowie der fehlenden politischen Willenskraft hierfür nicht mit der vermeintlich wirksamen Symbolik der Kontrolle von Binnengrenzen begegnet werden.

Deshalb fordern wir:

  1. Die Bundesregierung muss alle Grenzkontrollen umgehend beenden. Sie hat für die entstandenen Unstimmigkeiten bei unseren europäischen Nachbarländern die Verantwortung zu übernehmen und jetzt wie zukünftig jeden nationalen Alleingang in Bezug auf gesamteuropäische Angelegenheiten zu unterlassen.
  2. Bekenntnis zu offenen Grenzen. Die Bundesregierung muss sich unmissverständlich und konsequent zur uneingeschränkten Freizügigkeit als Grundpfeiler der Europäischen Union bekennen. Sie muss ihren Koalitionsvertrag, in dem sie noch zum Ziel gesetzt hatte, die “Integrität des Schengenraumes wiederherzustellen” und sich mit ihren europäischen Partnern abzustimmen, umsetzen. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland, aber auch in allen anderen Mitgliedstaaten, Grenzkontrollen normalisiert und sogar als positiv angesehen werden, bedarf es einer fundamentalen Neuausrichtung des Grundverständnisses von Grenzen und Offenheit in Europa.
  3. Bewahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses. Bei jeder politischen und verwaltungsinternen Entscheidung braucht es einen unumstößlichen Ausgangspunkt: Grenzkontrollen müssen die Ausnahme bleiben und als solche benannt werden.
  4. Ausnahmegründe für Kontrollen dürfen nicht missbraucht werden. Die – auch nach den kürzlichen Änderungen des Schengener Grenzkodex fortbestehenden – vagen und weit gefassten Formulierungen der Ausnahmegründe für die Einführung von Grenzkontrollen dürfen nicht für nationale Agenden ausgenutzt werden. Ausnahmegründe für Grenzkontrollen dürfen nicht vorschnell angenommen, überdehnt,pauschalisiert oder inflationär angewendet werden. Beispielsweise einmal vorhandene sachlich gegebene Gründe für die zeitlich eng begrenzte Einführung von Grenzkontrollen, etwa die Olympischen Spiele in Paris, dürfen in der politischen Diskussion nicht zum Anlass genommen werden, um eine Fortdauer oder Neueinführung von Kontrollen zu fordern. Ein bloß abstraktes Gefährdungsrisiko rechtfertigt weder kurz- noch langfristige Grenzkontrollen.
  5. Die Anordnung von Grenzkontrollen durch Mitgliedsstaaten muss von einer Genehmigung durch die Europäische Kommission abhängig gemacht werden. Die aktuell bestehende bloße Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission ermöglicht nationalen Missbrauch. Es muss bereits vor der Einführung von Grenzkontrollen objektiv überprüft werden, ob diese im Einklang mit europäischen Recht stehen und tatsächlich gerechtfertigt sind. Insbesondere stellt die Prüfung durch die Kommission als Hüterin der EU-Verträge und neutrale Instanz sicher, dass Grenzkontrollen nicht für nationale Agenden instrumentalisiert werden.
  6. Konsequente und frühzeitige Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren. Die Europäische Kommission muss im Fall der missbräuchlichen Anordnung von Grenzkontrollen die darin liegende Verletzung der EU-Grundfreiheit der Beschluss des 71. Bundeskongress der Jungen Europäischen Föderalist:innen Deutschland e.V.

Freizügigkeit konsequent verfolgen und den EuGH anrufen. Insbesondere darf sie hierbei nicht davor zurückschrecken, sich in nationale gesellschaftspolitische Debatten einzumischen.

Der geringe Stellenwert, den die Mitgliedstaaten und insbesondere jüngst auch die Bundesregierung der Errungenschaft der offenen Grenzen beimessen, zeigt für uns als Junge Europäische Föderalist:innen einmal mehr die Notwendigkeit der Schaffung einer Europäischen Verfassung. Diese muss die Freizügigkeit als elementares Grundrecht enthalten. Nur so würde der Freizügigkeit in Europa die Bedeutung zukommen, die sie für jede:n einzelne:n in Europa tatsächlich bereits aktuell hat. Denn unser Europa baut Brücken, keine Grenzzäune. Unser Europa steht für Solidarität und Zusammenarbeit, für gemeinsame Lösungen statt nationaler Alleingänge. Und: Unser Europa darf nicht die wildesten Träume von Faschist:innen und Populisten wahr werden lassen.

abgestimmt am 05.10.2024, in Frankfurt am Main

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75 JAHRE JEF IM HERZEN VON EUROPA: VISION. REFORM. REALITÄT.

Bundeskongress, 05.10.2024

75 JAHRE JEF IM HERZEN VON EUROPA: VISION. REFORM. REALITÄT.

Beschluss im Wortlaut:

2024 beginnt für die JEF Deutschland ein Jubiläumsjahr. Vor 75 Jahren, vom 2. bis 4. September 1949, kamen auf der Wachenburg bei Weinheim rund 40 junge Menschen zusammen und gründeten den Bund Europäischer Jugend (BEJ), der sich im April 1957 in “Junge Europäische Föderalisten” umbenannte. Aufbauend auf dem föderalistischen Manifest von Ventotene, das bereits 1941 einen europäischen Bundesstaat als positiven Gegenentwurf zum Faschismus und Nationalismus skizziert, setzten wir uns schon früh aktiv und öffentlichkeitswirksam für unsere Vision ein. Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen wir ein Erstarken von politischem Extremismus in ganz Europa erkennen können, möchten wir uns zu unserem Jubiläum auf diese Vision zurückbesinnen und diese durch notwendige Reformen Realität werden lassen.

Vision.

Die föderalistische Bewegung in Deutschland und Europa ist vor allem von den verheerenden Erfahrungen und den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges sowie die menschenverachtenden Verbrechen des Nationalsozialismus geprägt. Insbesondere als JEF Deutschland tragen wir eine besondere Verantwortung zum #NieWieder. Unsere Vision ist die eines nachhaltigen, friedlichen und vereinten Europas, in dem jeder Mensch frei, gleich und in Würde leben kann. Damals wie heute gilt: Nur ein Europa, das Nationalismus überwindet und an seine Stelle das föderale Europa setzt, das auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz beruht, kann diese Vision verwirklichen.

Reform.

Im Laufe des europäischen Integrationsprozesses erfuhr die europäische föderalistische Bewegung immer wieder größere und kleinere Rückschläge. Das föderale Europa, wie es im Manifest von Ventotene detailliert skizziert ist, ist daher bis heute noch nicht vollendet. Trotzdem halten wir weiter voller Überzeugung daran fest, und schließen uns den Worten Altiero Spinellis an: “Der Weg, der uns erwartet, wird weder bequem noch sicher sein. Wir müssen ihn jedoch beschreiten, und wir werden es tun!”

Obgleich das Europäische Parlament als Herzkammer der europäischen Demokratie sich über die Zeit mehr Rechte in der Gesetzgebung erkämpfte, liegt die Europäische Union weiterhin fest in der Hand der Mitgliedstaaten. Statt echter europäischer Demokratie dominieren nationale Strukturen die europäische Politikgestaltung und erhalten somit eine Perspektive am Leben, die einem echten Zusammenwachsen der europäischen Gemeinschaft entgegensteht. Dies bietet antieuropäischen, nationalen und extremistischen Weltbildern einen Nährboden und führt, wenn man ihnen nicht wirksam begegnet, mittelfristig zum Zerfall der Europäischen Gemeinschaft und damit zum Ende des in Frieden und Freiheit geeinten Europas.

So wertvoll und hart erkämpft das Erreichte in der Europäischen Union ist; es reicht bei Weitem nicht aus, wenn es darum geht, die gegenwärtigen Krisen und Kriege zu bewältigen. Es ist für die Zukunft eines geeinten friedlichen, freiheitlichen und demokratischen Europa alternativlos, dass aus unserer Vision des föderalen Europas endlich Realität wird.

Realität.

Halten wir aber fest: Europa ist auf dem Weg hin zum Europäischen Bundesstaat bereits weit vorangeschritten: offene Grenzen im Schengen-Raum, eine stetige Stärkung des Europäischen Parlaments, eine gemeinsame Währungsunion, ein offener Binnenmarkt, ein europäischer Gerichtshof und vieles mehr.

Doch unsere Vision einer echten europäischen Demokratie ist noch lange keine Realität. Denn dafür müssten unter anderem: (1) Der Rat der Staats- und Regierungschefs abgeschafft werden und die Richtlinienkompetenz auf die Europäische Kommission übergehen; (2) die Kommissionspräsident:in alleine vom Parlament und nicht mehr auf Vorschlag der 27 Staats- und Regierungschefs gewählt werden; (3) das Parlament die gleichen Rechte in der Gesetzgebung wie der Ministerrat bekommen und ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit transnationalen Listen eingeführt werden

Unsere Rolle als Junge Europäische Föderalist:innen ist dabei seit über 75 Jahren, diese und weitere notwendige Reformen einzufordern und deren Umsetzung mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen in Europa kritisch zu begleiten.

Aus unserer Sicht muss Europa jetzt stattfinden und zwar mehr denn je, wenn wir die Krisen unserer Zeit bewältigen wollen. Damit unsere Vision Realität wird, fordern wir daher folgende Reformen:

  1. Kein Raum für politischen Extremismus

Die Landtagswahlen in Ostdeutschland dieses Jahr haben der AfD große Zugewinne ermöglicht, in Thüringen ist sie sogar stärkste Kraft. Die AfD ist aber nicht einfach eine normale Partei. Sie ist eine Partei, die Wahlkampf mit Bürgerkriegsrhetorik betreibt und die Gesellschaft spaltet. Sei es Höckes “letzte evolutionäre Chance”, oder Chrupallas Aussage, die SPD gehöre endgültig auf den Schaffott. Es ist vor dem Hintergrund nicht verwunderlich, dass 1⁄3 der AfD-Anhängerschaft Gewalt gegen politische Gegner befürworten. Es ist daher notwendig, die AfD endlich als die Gefahr zu benennen, die sie ist. Als eine Partei, die um ihre eigenen Ziele zu erreichen, nicht vor körperlicher und psychischer Gewalt zurückschreckt. Als eine Partei, die den öffentlichen Diskurs mit Hass durchseucht. Als eine Partei, die mit allen Mitteln versucht, die parlamentarische Demokratie zu untergraben. Einmal gewählt, setzt sie sich mit ihrem Programm weiter fest, wird scheinbar normalisiert, und kann gleichzeitig die demokratischen Institutionen weiter delegitimieren.

In diesem Rahmen sind wir als JEF jedoch tätig. Es ist daher unsere Pflicht als europäische Visionäre zukünftigen Europas, auszusprechen, was ist: Die Bundesrepublik sowie die Europäische Union werden angegriffen. Wir müssen daher die Aufklärungsarbeit über das Phänomen des politischen Extremismus verstärken, aber auch konkrete Forderungen an die Politik stellen. Wir brauchen mehr finanzielle Ressourcen für den Kampf gegen Faschismus, was auch bedeutet, die unabhängige demokratische Jugendarbeit gerade im ländlichen Raum stärker zu fördern. Denn überall dort, wo demokratische Kräfte Räume unbesetzt lassen, werden diese von demokratiefeindlichen Akteuren eingenommen. In anderen Worten: wenn der Jugendclub schließt, macht der Nazi ganz schnell einen auf. Klar jedoch ist auch, dass die parlamentarische Demokratie auch außerparlamentarisch verteidigt werden muss. Das bedeutet: Wir brauchen breite Bündnisse und müssen zur Not dahin gehen, wo der Kampf geführt wird.

Wir wollen schließlich ein Europa für Alle erkämpfen. Unsere größten Waffen in dieser Auseinandersetzung sind zum einen das Wissen, welches bereits im Bundesprojekt Rechtsextremismus erarbeitet wurde. Denn Wissen ist das wirksamste Mittel gegen die Angst. Zum anderen müssen wir uns daran erinnern, dass unsere Vision eine Realistische ist. Wir wollen ein demokratisches Europa, das nicht in der Kompromissbildung zwischen nationalen Regierungen verfault, sondern in dem Politiker:innen verantwortlich sind, die von einem in einer einheitlichen Wahl gewählten europäischen Parlament kontrolliert und abgesetzt werden können. Ein Europa der Bürger:innen – das ist unser Angebot, während die Gegenseite mit Austrittsfantasien aus der EU dem britischen Weg folgen will.

  1. Schutz, Integration und Repräsentation marginalisierter Gruppen

Mit dem Erstarken von politischem Extremismus in Europa geraten zahlreiche marginalisierte Gruppen, aber auch die Zivilgesellschaft durch schrumpfende offene Räume zunehmend unter Druck.

Die Belange junger Menschen finden in der Politik zu wenig Gehör. Sie leiden unter Wohnungsnot, Inflation, Zukunftsängsten und einer Verschlechterung der mentalen Gesundheit. Gleichzeitig ist die Gleichstellung der Geschlechter ein zentraler Wert der EU, und dennoch sind Gewalt gegen FLINTA* sowie ihre Benachteiligung bspw. auf dem Arbeitsmarkt und in Führungspositionen nach wie vor Realität. Noch immer berichten 33 % der Frauen in der EU, Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden zu sein, und mehr als die Hälfte hat bereits sexuelle Belästigungen erlebt. Eine verbindliche und einheitliche Gesetzeslage auf europäischer Ebene zum Schutz dieser marginalisierten Gruppen gibt es nicht, da die Kompetenz darüber bei den Mitgliedstaaten verortet ist. Das muss sich ändern. Hinzu kommt, dass sexuelle und religiöse Minderheiten in verschiedenen Teilen Europas verstärktem Druck und Verfolgung ausgesetzt sind und geschlechtsabhängig Lohngefälle weiterhin zur Realität gehören. Diese Gruppen sind nicht ausreichendr in Entscheidungspositionen repräsentiert und können sich oft nicht in gleicher Weise für ihre Bedürfnisse einsetzen. Hierfür müssen Strukturen geschaffen werden, die es Menschen jeden Geschlechts und jeder kulturellen/religiösen Gruppe ermöglichen, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Als JEF Deutschland setzen wir uns entschieden für den Schutz dieser Gruppen ein, insbesondere für jüdisches Leben in Europa wie auch gegen Islamophobie und jede weitere Diskriminierung, und fordern die EU zu verstärkten Maßnahmen auf, um die zugrunde liegenden Machtstrukturen zu hinterfragen und den gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben.

  1. Raum für Erweiterung und die Weiterentwicklung Europas

Wir befinden uns in der Entwicklung Europas in einem historischen Moment, weil im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine neue Erweiterungsperspektiven der Union diskutiert werden und neuen Wind in bestehende Debatten im Westbalkan kommen. Hierbei sind Entscheidungsträger:innen in den Mitgliedstaaten bereit, weitreichende Reformen zu unternehmen, die die Funktionalität einer größeren Union sicherstellen. Nicht so jedoch antidemokratische und extremistische Kräfte in Europa, die den Erweiterungsprozess stoppen und Europa zu einer Festung der Nationalstaaten zurück entwickeln möchten. Hier müssen wir als Föderalist:innen ansetzen, die Position einer vollendeten Europäischen Föderation auf dem gesamten Kontinent verteidigen und Reformdebatten begleiten. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass die Perspektive junger Europäer:innen aus den Beitrittsländern strukturell in den Integrationsprozess mit einbezogen werden.

Als JEF Deutschland konnten wir uns durch unsere Bundesverbandsfahrten u.a. nach Albanien und in die Republik Moldau und regelmäßige Austausche mit unseren Partnersektionen im östlichen Europa selbst ein umfassendes Bild von den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen in dieser Region verschaffen. Wir konnten so aus erster Hand uns von dem beeindruckenden Engagement lokaler Jugendstrukturen überzeugen, aber auch von den Herausforderungen und Schwierigkeiten, die diese Tag für Tag erleben.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass lokale Jugendstrukturen im Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Regierungen der Beitrittskandidaten konsultiert und beteiligt werden und jugendpolitische Themen als integraler Bestandteil von Demokratieförderung die notwendige Beachtung finden. Darüber hinaus fordern wir eine substanzielle finanzielle Aufstockung der Förderprogramme, die sich an junge Menschen in diesen Regionen richten und zivilgesellschaftliche Strukturen vor Ort durch Capacity Building im Bereich von EU-Kompetenzen schon früh befähigen, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt gegenüber europäischen Akteuren einbringen zu können. Um das europäische Selbstverständnis der heutigen Generationen junger Menschen zu fördern und nachhaltig zu integrieren, setzen wir uns zudem insbesondere für die stärkere Förderung internationaler Austauschprogramme und die Ausweitung des Erasmus+-Programms auf junge Menschen in diesen Ländern ein.

  1. Klima; lebenswerte Zukunft für Alle; Ökologie als Priorität

Im Lichte der aktuellen ökonomischen und geopolitischen Krisen tritt die Klimakrise immer stärker in den Hintergrund. Fakt ist jedoch, dass der Klimawandel bereits jetzt verheerende Auswirkungen auf unser Zusammenleben hat. Anhaltende Extremphänomene wie Starkregen, Hochwasser, Stürme, Hitze, Brände, Kälte sind bereits jetzt Realität und werden sich langfristig noch weiter verstärken. Die rasante Erwärmung unseres Planeten führt bereits jetzt zu fast unbewohnbaren Regionen. Themen wie Wasser- und Ressourcenknappheit, Artensterben und Umweltverschmutzung haben einen direkte Auswirkung auf unseren Alltag und können zukünftig zu neuen (bewaffneten) Konflikten sowie Migrationsströmen und politischen Extremismen führen. So besteht die Gefahr, dass bestimmte Gruppen die ungleiche Verteilung von Ressourcen für ihre Zwecke nutzen, um ihre antidemokratische und illiberale Weltanschauung zu stärken. Klima und Ökologie müssen daher transversal gedacht werden und dürfen nicht auf das Individuum abgewälzt werden. Friedensförderung, Konfliktprävention, Migration und Sicherheit können, ebenso wie Wirtschaft, nicht ohne klimapolitische Aspekte gedacht und angegangen werden. Wir sind daher davon überzeugt, dass Klima und Ökologie strukturell auf europäischer Ebene transversal und föderal gedacht werden müssen und im Sinne einer lebenswerten Zukunft für alle zur Priorität gemacht werden sollten.

  1. Geopolitische Rolle der EU

Das freie, vereinte und demokratische Europa, unsere Vision, wird nicht nur von politisch extremistischen Kräften innerhalb Europas, sondern auch von außen stark attackiert. Schon lange vor der „full-scale-invasion“ russischer Streitkräfte in der Ukraine im Februar 2022 wurde deutlich, dass der russischen Regierung eine andere europäische Ordnung vorschwebt, die auf Repression, Gewalt und Unfreiheit beruht. Die Politik der Zugeständnisse und der Beschwichtigung gegenüber Russland zeigt sich heute in seinen verheerendsten Konsequenzen. Deshalb darf die Unterstützung für die Ukraine heute und bis zum Sieg der Ukraine nicht in Frage gestellt werden. Stattdessen muss sie verstärkt werden, damit sich die ukrainische Bevölkerung weiter gegen den russischen Aggressor zur Wehr setzen kann, denn Fakt ist, dass sie damit nicht zuletzt auch die Sicherheit der europäischen Gemeinschaft mit ihrem Leben verteidigt.

Leider zeigt sich die Notwendigkeit einer handlungsfähigeren EU nicht nur am Beispiel der Ukraine, sondern in vielen weiteren geopolitischen Konflikten in der Welt. Der wieder aufgeflammte Konflikt im Nahen Osten zwischen dem Staat Israel und der Terrororganisation Hamas oder der anhaltende Konflikt zwischen Azerbaijan und Armenien in unserer europäischen Nachbarschaft bringt die globale Sicherheitsarchitektur an einen Kipppunkt. Europa kann dabei seine Rolle nur dann wirkungsvoll ausüben, wenn das Einstimmigkeitsprinzip in Fragen der Außenpolitik abgeschafft und eine effektive europäische Außenpolitik eingesetzt wird, die auf Diplomatie, Zusammenarbeit und multilateralen Beziehungen beruht.

Die Idee eines europäischen Föderalismus, wie er in der Vision der JEF skizziert wird, kann global Vorbild für die Schaffung und den Erhalt von Frieden sein. Indem Strukturen geschaffen werden, die mehr Beteiligung und mehr Machtverteilung fördern, können lokale und regionale Probleme bürgernah gelöst werden, während globale Herausforderungen und Konflikte auf europäischer Ebene angegangen werden können. Ein europäischer Föderalismus und langfristig Weltföderalismus kann dazu beitragen, Frieden in der Welt zu stärken und zu sichern. Hierzu muss die EU auch in der Lage sein, sich gegenüber anderen Großmächten behaupten und gemeinsam verteidigen zu können, wie in unserer Vision eines föderalen Europas von Anfang an angedacht.

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Anerkennung ist der einzige Weg – schafft dem Kosovo endlich begründete Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft

Bundesausschuss, 09.12.2023

Anerkennung ist der einzige Weg – schafft dem Kosovo endlich begründete Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft

Beschluss im Wortlaut:

Einleitung

Die EU ist ein einzigartiges politisches Projekt, das auf den Prinzipien der Demokratie, des Friedens und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit basiert. Die EU arbeitet nicht nur jeden Tag aufs Neue an der Erhaltung des Friedens auf dem europäischen Kontinent, sondern fördert auch Wohlstand und Stabilität. Auf dem Weg zum europäischen Bundesstaat bietet die Erweiterung der EU die Möglichkeit, die Stärken der EU weiter auszubauen und die Ideale, auf denen sie gegründet wurde, in immer weitere Teile Europas zu tragen.

Der Kosovo, der im Jahr 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt hat, hat seitdem beträchtliche Fortschritte in Richtung Demokratie und Stabilität gemacht. Das Land hat eine demokratische Regierung gewählt, Reformen im Justiz- und Bildungswesen durchgeführt und wichtige Schritte zur Förderung der Versöhnung in der Region unternommen. Es ist an der Zeit, dass die EU diese Bemühungen anerkennt und den Kosovo, ohne dabei eine nachhaltige Konfliktlösung mit Serbien außer Acht zu lassen, als potenzielles EU-Mitglied betrachtet. Als letzter der Westbalkanstaaten hat der Kosovo im Dezember 2022 offiziell den Antrag auf einen EU-Beitritt gestellt. Seither wurde dem Land der Kandidatenstatus nicht verliehen. Dennoch sind wichtige Schritte zur Annäherung vorgenommen worden.

Die Aufnahme des Kosovos in die EU würde nicht nur dazu beitragen, die politische und wirtschaftliche Stabilität in der Region zu fördern, sondern auch die europäischen Werte in einem Land verankern. Im Falle Kosovos ist eine vollständige EU-Mitgliedschaft allerdings erst nach einer Einigung mit Serbien möglich, da sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Spannungen tatsächlich in der Region aufhören würden.

Aufbauend auf den Beschlüssen zur EU-Erweiterungspolitik sowie zur Beitrittsperspektive des Westbalkans fordern wir dabei die Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte:

  1. Anerkennung des Kosovo durch die gesamte EU

Seit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hat sich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten keine einheitliche Position zur staatlichen Anerkennung der ehemaligen serbischen Provinz durchsetzen können. Während 22 der 27 EU- Mitgliedstaaten den Kosovo als eigenständigen Staat anerkennen und einige dieser bereits eine Botschaft in Prishtina eingerichtet haben, verweigern bis heute Spanien, Slowakei, Griechenland, Rumänien und Zypern die Anerkennung der Staatlichkeit. Während die Motive dieser Haltung zumeist in der Vermeidung von Sezessionsbestrebungen in den jeweiligen Staaten zu suchen sind, versperrt diese Uneinheitlichkeit innerhalb der Union in plakativer Weise die Bemühungen, eine Friedensordnung auf dem Westbalkan mitsamt dem Kosovo zu etablieren sowie die Gesamtintegration der Region in die EU. Auch die verbleibenden Verweigerer der Anerkennung in der EU sollten ihre Haltung zugunsten einer Anerkennung der Staatlichkeit des Kosovos ändern. In der staatlichen Verfasstheit der jeweiligen Länder begründete Argumente, die dem entgegenstehen mögen, dürfen die Interessen der EU in dieser für die Weiterentwicklung der EU so fundamentalen Region nicht behindern. Die EU sollte in diesem Zuge auch für die Aufnahme des Kosovo in weitere internationale Organisationen werben.

  1. Offizieller Beitrittsstatus

Trotz Antragsstellung wurde dem Kosovo der offizielle Kanditatenstatus bisher nicht verliehen. Nachdem Bosnien und Herzegowina Ende 2022 als letzter übriger Staat der Region diesen Status bereits erhielt, sollte trotz der widrigen geopolitischen Umstände Kosovo ebenfalls offizieller Beitrittskandidat werden. Der Westbalkan kann nur mit dem Kosovo eine realistische Beitrittsperspektive der Gesamtregion entwickeln. Die Region ist naturräumlich, wirtschaftlich sowie ethnisch derart verwoben, dass zumindest in der Langfristperspektive eine Aufnahme nur einiger Staaten der Region nicht realistisch ist, bzw. zu neuen politischen Problemen führen würde. Ein Kandidatenstatus Kosovos würde diesen Weg vorzeichnen und den Westbalkan als Gesamtregion würdigen. Auch die politische Frage zwischen Serbien und Kosovo steht einem solchen Vorgehen nicht im Wege, vielmehr kann und sollte diese insbesondere mit einem Kandidatenstatus beider Staaten gelöst werden. Auch dass die Ukraine sowie Moldau – berechtigterweise, jedoch verhältnismäßig schnell – den Kandidatenstatus verliehen bekamen, spricht für eine Schaffung klarer Verhältnisse auf dem Westbalkan mit Berücksichtigung des Kosovo. So steht doch der aktuelle geopolitische Konflikt um den Kosovo verglichen mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine schwerlich in einem Verhältnis, was das Ausmaß an kriegerischen Auseinandersetzungen und gesellschaftlichen Verwerfungen angeht. Dennoch müssen bei den Beitrittsverhandlungen die Kopenhagener Kritierien für jeden gleich gelten, um das Risiko neuer Frustration auf dem Westbalkan möglichst gering zu halten. Wir fordern den Kandidatenstatus für alle Länder des Westbalkans einschließlich Kosovos, ein eng abgestimmtes Vorgehen des Beitrittsprozesses in der Region sowie die Lösung der weiterhin bestehenden Konflikte der Region innerhalb dieses Status.

  1. Visaerleichterungen

In diesem Zusammenhang begrüßen wir den wichtigen Schritt der Unterzeichnung des Visaübereinkommens aus April 2023, das sowohl Kosovar:innen als auch EU- Bürger:innen das Reisen erheblich erleichtern wird und zu einer Angleichung des Visaregimes in der Westbalkanregion führt.

  1. Wirtschaftliche Integration

Der Kosovo ist das ärmste Land der Region. Durch das Instrument for Pre- Accession Assistance (IPA) unterstützt die EU bereits seit 2014 die wirtschaftliche Entwicklung im Kosovo. Durch diese Unterstützungspakete sowie eine engere Anknüpfung des im Rahmen des Berliner Prozess geschaffenen sogenannten “Gemeinsamen Regionalen Marktes” an den EU-Beitrittsprozess kann die ökonomische Integration des Kosovo gelingen. Ein besonderer Fokus auf nachhaltige Energiepolitik ist hier empfehlenswert. Auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine oder auch der wachsenden chinesischen Wirtschaftsinteressen in der Region ist eine enge wirtschaftliche Kooperation zwischen der EU und dem Kosovo unabdingbar.

  1. Friedensprozess

Die Basis für den Beitritt des Kosovos ist der Frieden und die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien. Dementsprechend sollte die EU ihre Vermittlerrolle im Friedensprozess noch weiter verstärken. Die bisherigen Bemühungen und die Aushandlungen eines Grundlagenabkommens, auf welches sich der Kosovo und Serbien im Frühjahr 2023 einigen konnten, stellen einen Erfolg dar. Damit wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Normalisierung getan. An diesen muss die EU anknüpfen und ihre Rolle als Friedensvermittlerin wahrnehmen und auf beide Länder diplomatischen Druck ausüben, damit die mühsam ausgehandelten Erfolge aus dem Abkommen implementiert werden. Eine Situation wie Ende Mai 2023, bei der es zu gewaltsamen Ausschreitungen, ausgehend von militanten Serben, kam, die unter anderem die Verwundung von 30 KFOR-Soldaten zur Folge hatten, muss unbedingt vermieden werden.

Auch begrüßen wir weitere diplomatische Errungenschaften wie die Vermittlung von vertrauensbildenden Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei der Vermisstensuche. Darüber hinaus sollte sich die EU bemühen, auch bei weiteren solcher Maßnahmen zu unterstützen z.B. vermehrte Gefangenenaustausche zur Annäherung und Schaffung von Vertrauen.

  1. Rechtsstaatlichkeit

Seit 2011 soll die EULEX Rechtsstaatsmission dabei helfen, das Polizei-, Justiz- und Zollwesen im Kosovo aufzubauen. Das Exekutivmandat ist 2018 ausgelaufen und es kam zu einer Funktionsänderung, sodass Richter:innen und Staatsanwält:innen vor Ort nicht mehr ersetzt werden, sondern nur noch sehr begrenzte Exekutivbefugnisse haben und ansonsten unterstützen und beaufsichtigen. Dieses Mandat wurde bis 2025 verlängert. Wir begrüßen die Verlängerung des Mandats und fordern, dass das Rechtstaatslichkeitsprogramm in Zukunft so gestaltet wird, dass es effektiv dazu beiträgt, die Korruption im Land zu bekämpfen und die Rechsststaatlichkeitsmechanismen zu verbessern, während die Souveränität des Landes respektiert wird. Die Übernahme exekutiver Aufgaben wäre unter Berücksichtigung der bestehenden Institutionen nicht mehr angemessen. Vielmehr muss der Kosovo als unabhängiges Rechtssystem respektiert werden. Gleichzeitig muss der Kosovo seinen Verpflichtungen bei der Korruptionsbekämpfung nachkommen, um die Funktion der rechtsstaatlichen Systeme zu garantieren.

  1. Kontext 

In Bezug auf die konkreten Forderungen zum Kosovo sollte auch berücksichtigt werden, dass ein gemeinsamer, gleichzeitig voranschreitender Beitrittsprozess aller Westbalkanstaaten forciert werden sollte, um die Verständigung und Zusammenarbeit in der Region zu garantieren.

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Europa im Visier hybrider Kriegsführung

Bundesausschuss, 09.12.2023

Europa im Visier hybrider Kriegsführung

Beschluss im Wortlaut:

Einleitung

Spätestens seit dem 24.02.2022 befindet sich Europa in einer außerordentlichen sicherheitspolitischen Lage. Die europäischen Staaten müssen weiterhin alles in ihrer Macht stehende tun, um die Ukraine dabei zu unterstützen, sich gegen den völkerrechtswidrigen und brutalen Angriffskrieg Russlands zu verteidigen.

Die militärischen und nichtmilitärischen Maßnahmen, die die russische Regierung seit mehreren Jahren einsetzt, sind passende Beispiele für die Gefahren hybrider Kriegsführung. Lange vor der militärischen Eskalation hat Russland sowohl in der Ukraine, als auch weltweit nichtmilitärische Methoden verwendet, um Staaten und Gesellschaften zum eigenen Vorteil zu destabilisieren. Besonders verwundbar gegenüber nichtmilitärischen Maßnahmen sind, aufgrund ihrer Offenheit, liberale Demokratien. Dabei ist die russische Regierung bei weitem nicht die einzige Staatsgewalt, die demokratische Werte nicht nur nicht teilt, sondern einen Schritt weitergeht und diese als Bedrohung ansieht. Deshalb ist Russland auch bei weitem nicht der einzige Akteur, wenn es darum geht, nichtmilitärische Maßnahmen einzusetzen, um demokratische Gesellschaften zu spalten. Die BRICS Staaten stehen beispielhaft für das wachsende Machtpotential von Staatensystemen, die die westlichen Werte nicht teilen.

Entscheidend ist, dass sich aufgrund der Globalisierung die Interdependenzen und Anfälligkeiten von Gesellschaften erhöht haben. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure können sich aufgrund gesunkener Transaktionskosten weit über den eigenen Herrschaftsbereich hinaus Einfluss verschaffen.

Im Falle der hybriden Kriegsführung handelt es sich um die aktive Kombination von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, die wiederum Kaskadeneffekte auslösen und sich im zeitlichen Verlauf anpassen können. Meist handelt es sich nicht um deutlich erkennbare Angriffe, die man genau zurückverfolgen kann. So können Staaten und Gesellschaften in einen dauerhaften Konflikt- oder Krisenzustand versetzt werden, was langfristig eine Spaltung der Gesellschaft und einen Vertrauensverlust in demokratische Institutionen zur Folge haben kann. In Europa ist seit Jahren eine verstärkte Polarisierung zu beobachten. Der Brexit, die Konflikte um Migration und Rechtsstaatlichkeit und der Aufstieg rechtsextremer Parteien sind nur einige Beispiele dafür. Hybride Kriegsführung ermöglicht Akteuren von außen, solche Konflikte anzuheizen und zu instrumentalisieren, ohne selbst vor Ort zu sein. Cyberattacken, Spionage, die Bildung wirtschaftlicher Dependenzen und die Verbreitung von Desinformation über soziale Netzwerke sind geeignete Beispiele. Insbesondere die Verbreitung falscher Informationen während der Corona-Pandemie und der Cambridge-Analytica- Skandal haben gezeigt, wie neuartige Technologien den Kampf zwischen Wahrheit und Viralität und das Verschwimmen zwischen Online und Offline Polarisierung antreiben können. Die weitreichenden Folgen und Wirkungen eines bloßen Hashtags sind heutzutage nicht mehr zu leugnen.

Hybride Kriegsführung schafft es, die größte Stärke liberaler Demokratien, die öffentliche Debatte, in eine Schwäche zu verwandeln. Die EU muss sehr akut darauf aufpassen, dass außenstehende Akteure es nicht schaffen, den demokratischen Diskurs innerhalb Europas in eine antidemokratische Richtung zu verschieben. Denn dann stünde nichts weniger als das gesamte Projekt der Europäischen Union auf dem Spiel.

Trotz aller berechtigten Kritik ist die EU jedoch das wirkungsvollste Mittel, um Frieden, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu sichern. Daher muss die EU dringend stärkere Maßnahmen ergreifen, um sich nachhaltig gegen hybride Formen der Kriegsführung verteidigen zu können. Aus diesen Gründen fordern wir:

  1. Weiterhin verstärkt die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU.

Das Einstimmigkeitsprinzip führt zu einer Verlangsamung bis hin zu einer potentiellen Blockade von Prozessen, was im Widerspruch zur steigenden Schnelligkeit von auftretenden und sich veränderten Bedrohungslagen steht. Das Tempo demokratischer Entscheidungsfindungsprozesse darf nicht dazu führen, dass, sobald eine Entscheidung steht, diese aufgrund veränderter Ausgangsbedingungen, wieder irrelevant ist.

 

  1. Verstärktes Engagement für den gesamtgesellschaftlichen Resilienzaufbau in Europa.

Die Maßnahmen aus der 2016 verabschiedeten Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik sind offensichtlich nicht ausreichend. Sieben Jahre später ist die Demokratie in der EU so gefährdet wie noch nie seit ihrem Bestehen. Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik müssen in einem sicherheitspolitischen Kontext gedacht werden, da sie die effektivsten Maßnahmen zum Resilienzauau bieten. Sozialer Zusammenhalt, politische Bildung und gesellschaftliche Medien- und Nachrichtenkompetenz sind keine “Wohlfühl-Wünsche”, sondern haben sich zu sicherheitspolitischen Notwendigkeiten entwickelt. Die EU muss hier präventiv handeln, anstatt erst zu reagieren, nachdem es möglicherweise schon zu spät ist. Auch wenn einige Entscheidungen viel Zeit und Geld kosten und in der kurzen Frist eher unattraktiv zu sein scheinen. Durch die enge Kooperation mit der NATO und die Gründung der PESCO hat die EU die Gelegenheit, sich auf die zivilen Aspekte der Verteidigung zu fokussieren.

  1. Eine deutliche Definition der Strategischen Autonomie Europas und der europäischen Beistandsklausel (Art. 42, Abs. 7 EUV).

Da die Bedeutung ziviler Methoden der Kriegsführung stark gestiegen ist, bleibt die militärische Abschreckung weiterhin von enormer Wichtigkeit und Priorität. Daher fordern wir bereits seit mehreren Jahren eine gemeinsame Europäische Armee. Diese kann unter anderem dazu beitragen, Abhängigkeiten im militärischen Bereich zu verringern. Die transatlantische Partnerschaft ist sehr wichtig, jedoch nicht mehr so zuverlässig wie früher. Die EU muss daher für sich und ihre Bürger:innen deutlich definieren, wann sie eigenständig handelt und sich verteidigt. Dazu gehört auch die Frage, ob nicht-militärische Angriffe die Beistandsklausel auslösen können.

  1. Vermehrte Einbeziehung des Parlaments in die GASP/GSVP und die Etablierung von SEDE und ING2 als vollwertige Ausschüsse.

Als einzig direkt gewähltes Organ muss das Europäische Parlament deutlich stärker in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) mit einbezogen werden. Die Themen Sicherheit, Verteidigung und Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU werden uns in Zukunft verstärkt beschäftigen. Daher sollten die EP- Ausschüsse SEDE (Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung) und ING2 (Sonderausschuss zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament) als dauerhafte und vollwertige Ausschüsse etabliert werden.

  1. Erweiterte Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft bei der Umsetzung des Strategischen Kompasses.

Der Strategische Kompass legt Leitlinien der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung fest und enthält u. a. auch strategische Maßnahmen zur Cybersicherheit. Die Zivilgesellschaft, insbesondere Journalist:innen, Medien, Online-Plattformen, NGOs, Expert:innen und Wissenschaftler:innen, sowie private Unternehmen werden oftmals als erste Verteidigungslinie einer liberalen demokratischen Gesellschaft bezeichnet. Zum Beispiel sind die Sozialen Netzwerke in privater Hand, über welche in heutiger Zeit schon massenhaft Desinformationskampagnen gestreut werden. Diese Netzwerke sind zu einem Raum der demokratischen Partizipation und Entscheidungsfindung geworden, obwohl sie nicht dafür konzipiert worden sind. Ebenso kommen die meisten Unternehmen, die sich mit Künstlicher Intelligenz beschäftigen, aus der Privatwirtschaft. Diese Technologie wird zukünftig enormen Einfluss auf alle Bereiche des alltäglichen Lebens nehmen. Von der Entwicklung hochmoderner Waffensysteme bis hin zu automatisierten Bots auf Instagram oder TikTok. Aufgrund oftmaliger Profitorientierung und schwächerer Sicherheitsstrukturen sind private Unternehmen und Organisationen potenziell einfacher zu beeinflussen als staatliche Institutionen. Ohne ihre Partizipation und Einbeziehung in den Strategischen Kompass der EU wird eine erfolgreiche Verteidigung gegen hybride Angriffe unmöglich.

  1. Die Ausweisung von demokratischen Wahlprozessen als kritische Infrastruktur.

Zu einem Ziel von hybriden Angriffen können auch demokratische Wahlen sowie der damit verbundene Wahlkampf werden. Um eine Einflussnahme auf den wichtigsten demokratischen Entscheidungsprozess von außen zu verhindern, fordern wir, dass Wahlen als kritische Infrastruktur ausgewiesen werden.



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Europa und Afrika – Eine Bildungspartnerschaft auf Augenhöhe

Bundesausschuss, 09.12.2023

Europa und Afrika – Eine Bildungspartnerschaft auf Augenhöhe

Beschluss im Wortlaut:

Die EU muss die Bildungspolitik in ihren Mitgliedsstaaten mit Blick auf den afrikanischen Kontinent neu denken.

Wir als JEF bekennen uns zu einer guten Zusammenarbeit zwischen der EU und den afrikanischen Staaten auf Augenhöhe. Als Verband unterstützen wir die Verständigung zwischen den Völkern. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass man einerseits kulturelle, politische und soziale Hintergründe des Gegenüber kennt, andererseits aber auch ein Bewusstsein für die gemeinsame, oft belastete, Vergangenheit besitzt.

Dass ein Großteil der europäischen Bürger:innen wenig oder keine Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen auf dem afrikanischen Kontinent und der gemeinsamen Historie haben, ist maßgeblich den Versäumnissen in der Bildungspolitik geschuldet. Die Kolonialpolitik ist an deutschen Schulen nur ein kleines Kapitel im Geschichtsunterricht an Gymnasien und wird häufig nur oberflächlich behandelt. Gerade vor dem Hintergrund, dass zunehmend Geflüchtete aus dem globalen Süden in die Europäische Union kommen und in den Mitgliedstaaten der EU Schutz suchen, ist in allen Bereichen der Gesellschaft eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sensibilität erforderlich.

Woher soll diese Sensibilität und Aufnahmebereitschaft kommen, wenn in einem Großteil der Gesellschaft kein Bewusstsein über die Historie und z. B. die Ausbeutung aus der Kolonialpolitik entwickelt wird?

Daneben ist es wichtig, dass wir den afrikanischen Kontinent als das sehen, was er ist: Es gibt nicht nur nach unserer Ansicht, kein einheitliches Afrika, sondern einen Kontinent, der aus vielfältigen einzelnen Ländern besteht und von kultureller, menschlicher und landschaftlicher Diversität geprägt ist. Eine solche erhöhte Sensibilität zeigt auch unseren afrikanischen Partner:innen, dass Europa und die Europäische Union gewillt sind, eine Partnerschaft auf Augenhöhe einzugehen und eben nicht nur an günstigen Ressourcen interessiert sind. Es sind unter anderem auch die Versäumnisse in der historischen Aufarbeitung, die zum ambivalenten Ruf Europas auf dem afrikanischen Kontinent beigetragen haben.

Die Bildungslücken an europäischen Schulen im Hinblick auf den afrikanischen Kontinent müssen geschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  1. Die EU-Bürger:innen sollen ein stärkeres historisches Bewusstsein für die  Kolonialpolitik und den Kolonialismus sowie die afrikanischen Kulturen entwickeln. Konkret geht es darum, die bestehenden Inhalte der Lehrpläne zu prüfen, um an passenden Stellen Inhalte zu diesen Themen zu ergänzen. Hier sind vor allem die Bildungsministerien der Länder, aber auch z. B. die Universitäten, die den Forschenden Mittel zur Verfügung stellen, gefordert. 
  2. Die EU soll in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union mehr Austauschprogramme (Schüleraustausch, Studium und Ausbildung, Erasmus+ etc.) anbieten. Wir fordern außerdem, dass für diese Programme mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. 
  3. Die EU soll größere und sicherere Investitionen in Bildungseinrichtungen der Subsahara-Länder und in westafrikanischen Ländern tätigen.
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Mehr Raum für Europa in der Schule

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Mehr Raum für Europa in der Schule

Beschluss im Wortlaut:

2020 haben die Europäische Kommission und die europäischen Bildungsminister:innen das Projekt “Europäischer Bildungsraum” ins Leben gerufen. Damit sollen europaweit vernetzte Bildungssysteme mit vielfältigen Angeboten für Lernende und Lehrende geschaffen werden. Das Projekt, ebenso wie auch das Erasmus+ Programm, betrifft aber in erster Linie die Berufs- und Hochschulbildung. Der schulische Bereich hat dabei das Nachsehen.

Es ist aber der Bereich der formalen Schulbildung, der für alle Kinder und Jugendlichen der Start ihrer Bildungslaufbahn und ein wichtiger Teil ihrer persönlichen Entwicklung ist. Die Schule ist einerseits der Ort, an dem alle jungen Menschen, gleich welchen kulturellen oder sozio-ökonomischen Hintergrund sie haben, zusammenkommen, um den Grundstein für ihre Zukunft zu legen. Andererseits ist die Schule ein Ort, an dem junge Menschen persönlichkeitsprägende Momente, zwischenmenschliche Beziehungen und erste Erfahrungen mit Demokratie erleben. In den Schulen werden aus Kindern und Jugendlichen verantwortungsvolle und kritisch denkende Bürger:innen. Auf dem Weg dahin gilt es, nachhaltig und ganzheitlich ihr Europa-Bewusstsein und ihre Europakompetenz zu stärken. Denn hier kann eine gemeinsame europäische Identität entwickelt werden, die – davon sind wir überzeugt – letztlich auch zum Abbau nationalistischer Tendenzen und kultureller Barrieren, zur Steigerung der Wahlbeteiligung sowie zu mehr Akzeptanz gegenüber Europa führt.

Wir richten uns daher an Entscheidungsträger:innen auf der europäischen Ebene, an Entscheidungsträger:innen in der Bildungspolitik der Länder und insbesondere auch die Kultusministerkonferenz und fordern:

“Gebt Europa in der Schule mehr Raum!”

 

Wir fordern dabei die Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte:

1. Europabildung und Europakompetenz müssen in allen Schulformen ankommen.

Dazu müssen die Lehrpläne aller Schulformen bestimmte Mindestinhalte zu Europa enthalten, die zielgruppengerecht didaktisch aufbereitet sind. Europa ist zu wichtig, als dass es sich als “Elitenthema” nur an Schüler:innen richtet, die Abitur machen.

2. Außerschulischen Europa-Projekten mehr Raum geben

Schulen müssen sich nach außen öffnen und mehr europabezogene Workshops, Planspiele oder Exkursionen zulassen. Hierfür sollten sie auch auf externe Expert:innen und Pädagog:innen zurückgreifen, die zielgruppenorientierte Konzepte entwickelt haben. Erfahrungen, die hier gemacht werden, sind mindestens genauso wichtig wie der bloße Wissenserwerb.

3. Europa-Erfahrungen stärken: Internationaler Austausch muss allen offenstehen und inklusiver sein.

Dazu braucht es eine bessere und einfachere Verfügbarkeit von Erasmus+ Förderungen, die verstärkt sozial benachteiligte und politikferne Zielgruppen erreicht. Für solche Zielgruppen sollen eigene Angebote geschaffen werden. Außerdem sollen konkrete Programme für Auslandsaufenthalte geschaffen werden, die vor der Klassenstufe 11 stattfinden. Nur so können auch Schüler:innen erreicht werden, die kein Abitur machen.

4. Europabildung interdisziplinär umsetzen.

Europabildung soll nicht nur im Politik-Unterricht stattfinden. Europa ist ein Querschnittsthema, das in nahezu jedes Schulfach integriert und dort angesprochen werden muss. Dafür benötigt es neben übergreifenden Ansätzen auch eine konkrete Verankerungen in den fächerspezifischen Curricula. Das Thema Europa kann auch aus verschiedenen Blickwinkeln fächerübergreifend an speziellen Projekttagen beleuchtet werden. Schulen sollten angeregt werden, Europa auch in ihre Programme aufzunehmen, um das Thema in die Schulkultur einfließen zu lassen.

5. Netzwerk und Partnerschaften zwischen Schulen in Europa stärken.

Das Ziel sollte sein, dass jede Schule eine Partnerschule im europäischen Ausland hat. Neben Treffen in Präsenz können auch regelmäßige virtuelle „Austauschrunden“ zwischen Schüler:innen und auch zwischen Lehrkräften geschaffen werden.”Das zu Erasmus+ gehörende Portal eTwinning ist für letzteres ein gutes Beispiel.

6. Kontroversen und kritische Reflexionen zulassen.

Europabildung muss stets von einem kritischen Denken auf Seiten der Lehrenden und Lernenden begleitet werden. Sie darf weder eurozentristisch noch eine Werbeveranstaltung für die EU und ihre Projekte sein. Schüler:innen sollen zu kritischen Reflexionen über bestimmte Vorgänge angeregt werden und sollen den status quo auch hinterfragen dürfen.

7. Ressourcen für qualitative Europabildung bereitstellen.

Die für schulische Bildung zuständigen Bundesländer müssen konkrete Maßnahmen ergreifen, damit die inhaltlichen Empfehlungen auch reell umgesetzt werden müssen. Dazu zählen entsprechende projektunabhängige Budgets, Anpassungen der Stundentafeln, Garantie von Entlastungsstunden bzw. die Schaffung von entsprechenden Funktionsstellen, aktualisierte Lehrkräfte(fort-)bildung. Die Kommunen sollten über ihre lokalen Büros für Europaaktivitäten, die Europe-Direct-Zentren sowie kommunale bzw. regionale Bildungsbüros ihren Beitrag leisten. Der Bundesebene fällt insbesondere bei der Finanzierung der Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Partner:innen eine wichtige Rolle zu.

Zentrales Instrument ist ein nachhaltiger und planungssicherer Kinder- und Jugendplan (KJP), damit zivilgesellschaftliche Projekte, gerade bei ehrenamtlich getragenen Jugendorganisationen, abgesichert sind. Darüber hinaus braucht es einen Inflationsmechanismus und einen Aufwuchs der Mittel.

Begründung

2024 dürfen bei den Europawahlen in Deutschland erstmals schon 16- und 17-jährige Menschen wählen. Damit steigt die Anzahl der Wahlberechtigten in Deutschland um knapp 2,3 Prozent. Wann, wenn nicht jetzt, müssen wir diese jungen Menschen und kommende Generationen nicht auch mit verstärkter Europabildung in ihrer alltäglichen Umgebung, der Schule, erreichen?

Mehr Raum für Europa in der Schule
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Europäisch-demokratischer Antifaschismus heißt: Null Toleranz gegenüber einer Normalisierung der AfD

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Europäisch-demokratischer Antifaschismus heißt: Null Toleranz gegenüber einer Normalisierung der AfD

Beschluss im Wortlaut:

Die JEF ist ein überparteilicher und demokratisch-antifaschistischer Jugendverband. Die AfD positioniert sich für die Europawahl im Juni 2024 hingegen als offen faschistische Partei. Sie hat sich in den letzten Jahren äußerst besorgniserregend radikalisiert. Zur Einordnung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz führte ihre völkische, militante, homophobe und antisemitische sowie rassistische Politik und Gesinnung. Diese hat die AfD in den letzten Jahren normalisiert und salonfähig gemacht.

Gegenüber den Anfangsjahren hat die AfD in letzter Zeit jegliche Hemmungen fallen gelassen. Sie sieht die EU als “nicht reformierbar und als gescheitertes Projekt“ an. Den menschengemachten Klimawandel leugnet die AfD nicht nur, sondern spricht darüber hinaus in ihrem Europawahlprogramm von einer “CO2-Hysterie, die unsere Gesellschaft, Kultur und Lebensweise strukturell zerstört”. Die AfD fantasiert von einer “Großmacht Deutschland” und sieht Russland als “in den Krieg gegen die Ukraine getrieben”. Dieser Zustand – zuletzt im Europawahlprogramm 2024 zementiert – ist für uns nicht hinnehmbar.

Daher sehen wir uns sieben Jahre nach unserer ersten Positionierung gegen die AfD und ihre Werte und sechs Jahre nach ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag vor der Europawahl 2024 erneut veranlasst,

1. alle auf dem freiheitlich-demokratischen Boden stehenden politischen Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen zu mahnen und aufzufordern:

– der Normalisierung der AfD und ihren radikal-destruktiven Positionen entgegenzuwirken.

– die Europafeindlichkeit der AfD als das zu bezeichnen, was sie ist: Eine ernst zu nehmende Gefahr für die Fortentwicklung eines demokratischen Europas.

– sich entschlossener und klarer als bislang gegen die AfD zu Normalisierung der AfD positionieren.

– alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Abstimmungen zu vermeiden, bei denen die Zustimmung der AfD für die Mehrheit für oder gegen den Antrag entscheidend ist.

2. Bundes- und Landesregierungen aufzufordern, zivilgesellschaftliche Organisationen und Projekte, die sich gegen Nationalismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen, mit finanziellen Mitteln auszustatten.

3. die Zivilgesellschaft zu ermutigen, sich entschieden gegen die AfD zu positionieren.

Des Weiteren haben Parteien und Politiker:innen, die in der Öffentlichkeit stehen, Grenzüberschreitungen durch die AfD klar zu benennen, zu verurteilen und ihre Gegenpositionen aufzuzeigen. Denn alles, was unkommentiert bleibt, geht in die Normalität über und wird Teil des Sagbaren im alltäglichen politischen Diskurs. Der Ausschluss aus dem öffentlichen Diskurs und das Ignorieren des Problems genügen nicht (mehr). Ständiger Gegenwind muss von allen Seiten geboten werden. Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass Neonazis und Rechtsextremist:innen im Bundestag, im Europäischen Parlament oder in irgendeinem anderen Volksvertretungsorgansitzen. Denn diese wollen nicht nur ein geeintes Europa verhindern sie sind zugleich darauf ausgerichtet, proeuropäische progressive Vorhaben zu manipulieren und über Jahrzehnte erkämpfte Fortschritte im Prozess der europäischen Einigung zurückzudrehen.

Die vergangenen Jahre haben eindeutig gezeigt, dass eine Vielzahl der AfD-Abgeordneten, unabhängig vom Kommunal- Landes-, bzw. Bundesmandat, für keinen demokratischen politischen Kurs bereit ist. Eine Zusammenarbeit mit der AfD, in welchem Parlament auch immer, darf es aus unserer Sicht nicht geben. Wir verlangen von den demokratischen Parteien und Entscheidungsträger:innen vielmehr: Klare Abgrenzung wo möglich und ein konsequentes Hervorheben und Verurteilen der Menschen- und Europafeindlichkeit der AfD.

Gleichzeitig darf keine Partei und kein Mandatsträger die vereinfachende rechtspopulistische Sprechweise der AfD aufnehmen, insbesondere nicht zu Wahlkampfzwecken. Denn wir sind überzeugt, dass hierdurch das Gegenteil des Beabsichtigten eintreten wird: Die Normalisierung der AfD und ihrer Parolen, sowie ein “Hineinrücken” der AfD in den für immer größere Teile der Bevölkerung akzeptierten Bereich des Wählbaren.

Aber nicht nur Parteien und ihre Mandatsträger:innen sind in der Pflicht: Der demokratische Diskurs, welcher im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stattfindet, muss gestärkt werden. Dazu ist besonders die Förderung einer konstruktiven Diskussionskultur und politische Bildung z.B. innerhalb der Schule wichtig. Politische Bildung und soziale Teilhabe sind in unseren Augen der Schlüssel, um der Radikalisierung in der Parteienlandschaft wie in der Zivilgesellschaft entgegenzuwirken. Dazu sind Organisationen und Projekte, die sich hierfür einsetzen, mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Nur eine mutige und aufgeklärte Zivilgesellschaft mit dem nötigen Rückhalt aus der Politik wird – vor allem mit Blick auf zukünftige zu treffende Wahlentscheidungen – in der Lage sein, die AfD als destruktive Gefahr für die Demokratie, ein geeintes Europa und den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland zu erkennen.

Die aktive Positionierung gegen die Forderungen und Mandatsträger:innen dieser antidemokratischen Partei ist für uns bei allem demokratisch-inklusiven Diskurs nicht verhandelbar. Eine wehrhafte Demokratie verfügt über juristische Mittel, um die Demokratie zu schützen, aber ist vor allem darauf angewiesen, dass die Mitglieder der Gesellschaft diese Mittel auch nutzen und sich aktiv für die Demokratie einsetzen.

Denn Gleichgültigkeit ist die größte Gefahr für eine Demokratie, in welcher sich Rechtsextremismus bis in die Mitte der Gesellschaft ausbreitet. Wir stellen uns als pro-europäischer, demokratischer Jugendverband dem entschieden entgegen.

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Gegen die Chatkontrolle – Europäische digitale Grundrechte sichern

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Gegen die Chatkontrolle – Europäische digitale Grundrechte sichern

Beschluss im Wortlaut:

Vor anderthalb Jahren, im Mai 2022, hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM-Verordnung) eingebracht. Der Entwurf soll demnächst im Trilog-Verfahren verhandelt werden, eine Übergangsregelung ist im August 2023 ausgelaufen.

Worum geht es in der Verordnung?

Die Verordnung richtet sich zum Einen darauf, die Verbreitung und Nutzung von Materialien des sexuellen Kindesmissbrauchs zu bekämpfen, zum anderen auf die Bekämpfung des sogenannten Cyber-Groomings, also der Kontaktaufnahme Erwachsener an Minderjährige mit sexuellen Motiven. Dazu sieht sie verschiedene Schritte vor: Es sollen zentrale nationale Meldestellen eingerichtet werden, alle Anbieter von Messenger-Diensten und Cloud-Services sollen Risikoanalysen durchführen und ggf. risikomindernde Maßnahmen ergreifen und bei bleibend hohem Risiko soll die nationale Behörde die Durchsuchung der versendeten Inhalte auf verdächtige Nachrichten anordnen können. Dies betrifft nicht nur Messenger Dienste, sondern jegliche Form der Online-Kommunikation und -Speicherung, also auch bspw. E-Mail, Videospiele und Onlineforen.

Zur Überprüfung, ob es sich um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs handelt, sollen jegliche über einen Online-Dienst versandten oder gespeicherten Bilder und Videos mittels eines sogenannten „Hash-Abgleichs” mit einer Datenbank von bekannten Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs abgeglichen werden. Für den Hash-Abgleich wird mittels mathematischer Verfahren aus einer größeren Datei (z.B. einem Bild) eine eindeutige Zeichenfolge erzeugt. Die Ausgangsdatei ist dabei nicht aus der Zeichenfolge rekonstruierbar, aber durch den Abgleich mit gespeicherten Hashes lässt sich feststellen, ob eine bestimmte Datei schon mal erfasst wurde. Um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dabei nicht zu durchbrechen, wäre ein sogenanntes Client-Side-Scanning auf dem Handy selbst möglich, was de facto allerdings jegliche Verschlüsselung umgehen würde. Um auch unbekannte Materialien zu finden, verweist der Verordnungsentwurf auf künstliche Intelligenz bei der Überprüfung aller verschickten oder gespeicherten Materialien.

Um Cyber-Grooming zu bekämpfen, wäre es zudem erforderlich, das Alter und ggf. weitere personenbezogene Daten wie Verwandtschaftsgrad oder Wohnort der beteiligten Personen zu erfassen und nicht nur Bilder und Videos, sondern auch Nachrichten und Sprachnachrichten zu überprüfen. Auch für die Prüfung der Nachrichten und Sprachnachrichten würde eine KI zum Einsatz kommen. Jeder Verdachtsfall würde den nationalen Stellen gemeldet werden, individuell von einer Person unter tatsächlichem Zugriff auf die Nachricht geprüft und ggf. ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wozu würde das Gesetz führen?

Die Chatkontrolle soll nur bei hohem Risiko angeordnet werden – realistisch betrachtet, fallen aber praktisch alle Anbieter digitaler Dienste unter die Verordnung, von denen viele mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein werden, das Risiko entscheidend zu senken, darunter auch die großen Anbieter wie Google oder Meta.

Sollte die Verordnung beschlossen werden, würde sie zu umfassender Überwachung jeglicher digitaler Kommunikation führen: Wer schreibt was mit wem, wer macht welche Fotos wo und von was? Das digitale Briefgeheimnis wäre aufgehoben, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller EU-Bürger:innen, die Pressefreiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht der Anbieter auf unternehmerische Freiheit, und sogar die sexuelle Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen selbst wären massiv eingeschränkt. Insbesondere im digitalen Raum ist Massenüberwachung besonders leicht automatisiert möglich und birgt aufgrund der Speicherbarkeit und Durchsuchbarkeit gravierende Gefahren im Vergleich zu papierbasierter Kommunikation.

Unsere Kritik

Wir halten diese allumfassende verdachtsunabhängige Überwachung für gefährlich und für nicht verhältnismäßig. Wir bekennen uns klar zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Dennoch sehen wir in dem Verordnungsentwurf ein erhebliches Missbrauchspotential und halten die genannten Maßnahmen in dieser Form für nicht zielführend. Die Maßnahme ist nicht geeignet, das erklärte Ziel der Bekämpfung der Verbreitung von Materialien zu sexuellem Kindesmissbrauch zu erreichen, sondern bindet für die Strafverfolgung bestätigter Verdachtsfälle dringend notwendige Ressourcen. Dieses gesellschaftliche und sozial vielschichtige Problem kann nicht alleine durch KI gelöst werden! Entscheidend sind dafür die personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden und zuallererst der Schutz von Kindern und Jugendlichen, sodass sie gar nicht erst zu Opfern sexuellen Missbrauchs werden.

Dafür ist Aufklärung erforderlich, keine Massenüberwachung! Dafür spricht insbesondere, dass sich auch einige Kinderschutzorganisationen und sogar von Missbrauch Betroffene gegen die Verordnung aussprechen.

Nach Auffassung unter anderem verschiedener Sachverständiger, dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags und des Europäischen Parlaments steht die Reichweite des Eingriffs, der im Prinzip eine allgemeine Überwachung ermöglicht – eine Chat-Kontrolle – nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erreichten Mehrwert für den Schutz der Rechte der Kinder und anderer Internetnutzer:innen. Es ist gleichzeitig zweifelhaft, inwiefern die automatisierte Abgleichung und die Erkennung neuer Darstellungen überhaupt technisch funktioniert – oder einfach zu einer erhöhten Zahl fehlerhafter Meldungen führt.

Aus diesem Grund positionieren wir uns gegen die Verordnung in ihrer aktuellen Form. Wir lehnen die Einführung einer KI-basierten allgemeinen Chatkontrolle und Alterskontrolle strikt ab.

Forderungen

In diesem Sinne fordern wir als Junge Europäische Föderalist:innen: Dass wir uns erneut zu unserem beim Bundesausschuss vom 30.06. bis 03.07.2022 in Brüssel gefassten Beschluss „Digitale Grundrecht wahren – Keine Chatkontrolle in Europa!“ bekennen.

Dass wir darüber hinaus unsere Netzwerke dafür nutzen, um andere politische Gruppierungen und Politiker:innen für das Thema zu sensibilisieren und sich gegen die geplante Verordnung einzusetzen.

Dass wir außerdem das Thema digitale Rechte stärker in unserer Bildungsarbeit thematisieren und junge Menschen dabei über die Gefahren digitaler Überwachung aufklären.

Dass wir uns zudem mit dem Thema in seiner europäischen Perspektive befassen, insbesondere angesichts der Position Spaniens zum Verordnungsentwurf, in dessen Hauptstadt Madrid auch der diesjährige European Congress stattfinden wird.

Begründung

Die Überwachung digitaler Kommunikation betrifft uns als junge Menschen und letztlich auch uns als europäischen Jugendverband, der sich hauptsächlich digital organisiert und austauscht – in einigen europäischen Ländern könnte diese Überwachung für ehrenamtlich Engagierte sogar gefährlich werden. Die Verordnung sollte ein wichtiges Thema im europäischen Wahlkampf werden, sodass wir uns jetzt positionieren und dagegen werben wollen. Auch wenn die Verordnung klar gegen Grundrechte verstößt und vor dem EuGH in ihrer aktuellen Form keinen Bestand hätte, sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass sie hinterher eingeschränkt wird, sondern vorher aktiv werden!

Gegen die Chatkontrolle – Europäische digitale Grundrechte sichern
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Für Menschenrechte und Sicherheit an Europas Außengrenzen

Bundeskongress, 20.10.2023 – 22.10.2023

Für Menschenrechte und Sicherheit an Europas Außengrenzen

Beschluss im Wortlaut:

Als Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland steht der Schutz von Leben und von Menschenrechten für uns über allen anderen Werten. Die erschreckenden und menschenverachtenden Zustände an Europas Außengrenzen, an denen jedes Jahrtausende unschuldige Menschen zu Tode kommen, erfüllt uns daher mit großer Trauer. Wir setzen uns für ein sofortiges Ende des Leidens und Sterbens an unseren europäischen Land- und Seegrenzen ein.

Gleichzeitig darf sich Europa nicht in eine Spirale der Abhängigkeit von autoritären Regimen begeben, welche unsere Hilfsbereitschaft für ihre eigenen menschenverachtenden Forderungen ausnutzen wollen. Deshalb setzen wir uns für einen humanen, völkerrechts- und gesetzeskonformen Grenzschutz ein, welcher Leben und Menschenrechte schützt, individuelle Asylantragstellung garantiert, sowie geltendes Einwanderungsrecht durchsetzt. Dabei gilt es nicht nur, wie wir bereits 2020 gefordert haben, private Seenotrettungsorganisationen zu entkriminalisieren, sondern auch ein europäisches bzw. staatliches System der Seenotrettung aufzubauen. Es darf nicht Aufgabe privater Seenotrettungsorganisationen sein, international geltende Regelungen umzusetzen. Dabei gilt es, ein europäisches bzw. staatliches System der Seenotrettung aufzubauen, da es nicht Aufgabe privater Seenotrettungsorganisationen sein kann und soll, die Aufgabe international geltende Regelungen der Seenotrettung staatlicherseits auszusetzen, wie die Italiener es 2013 mit „Mare Nostrum“ gemacht haben.

In diesem Zuge stellen wir fest, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen (u.a. durch das Dublin Abkommen) als auch das politische Selbstverständnis der Mitgliedstaaten als gemeinsame Union nicht ausreichend sind, um die allgegenwärtigen Realitäten anhand unserer Vorstellungen gerecht zu werden.

Daher lauten die Forderungen der JEF Deutschland:

1. Wir fordern den Aufbau einer eigenständigen europäischen Agentur für Seenotrettung auf den an Europa grenzenden Gewässern. Das Handeln von Frontex in der Seenotrettung zeigt, dass Grenzschutz und Seenotrettung nicht in einer einzigen, Agentur vereint bleiben darf. Stattdessen braucht Europa eine eigenständige, umfassend ausgestattete und ausgebildete Agentur, die sich ohne Interessenkonflikt auf die Seenotrettung an den europäischen Seegrenzen fokussieren kann. Die Arbeit dieser Agentur muss durch zivilgesellschaftliche Akteur:innen transparent einsehbar sein und notfalls rechtlich durchgesetzt werden können.

2. Wir fordern die Umgestaltung von Frontex zu einer transparenten und rechtsstaatlichen Institution. Auch im Grenzschutz weist die Arbeit von Frontex in den vergangenen Jahren schwerwiegende Mängel auf. Menschenrechtswidrige Pushbacks, fragwürdige Mittelverwendung und grassierende Intransparenz sind die traurige Bilanz dieser künstlich aufgeblähten und undemokratisch gestalteten Grenzschutzagentur. Wir fordern die Einrichtung eines institutionellen Kontrollgremiums zur besseren Überwachung und Sanktionierung etwaiger menschenrechtswidriger Vorgehensweisen von Frontex und den eingesetzten Mitgliedstaaten. Dieses soll nicht nur, wie in unserem 2022 verabschiedeten Beschluss “Frontex an die kurze Leine nehmen” gefordert, als unabhängige Ombudsstelle fungieren, sondern auch ein mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen für Frontex betrautes Gremium sein. Es soll jährlich Vorschläge zur demokratischeren und transparenteren Umgestaltung von Frontex erarbeiten und der Europäischen Kommission unterbreiten. Zudem soll es jedem Mitglied des Gremiums freistehen, sich zu den gewonnenen Erkenntnissen zu äußern.

3. Wir fordern das sofortige Ende von illegalen Pushbacks an Europas Außengrenzen, auch unabhängig von der von uns geforderten Umgestaltung von Frontex. Da für uns das Recht auf Leben sowie der Schutz der Menschenrechte über allen anderen Werten stehen, sehen wir keinen Grund, flüchtenden Menschen das Recht auf individuelle Antragstellung zu versagen und sie stattdessen unter Lebensgefahr auf dem Land- oder Seeweg zurückzudrängen. Wir fordern Frontex auf, aktiv für den Schutz von Leben und Menschenrechten an unseren Grenzen zu sorgen.

4. Die beste Seenotrettung hilft nicht, wenn flüchtende Menschen bereits auf dem Weg nach Europa durch autoritäre Regime bedroht werden. Deshalb fordern wir die Überprüfung aller beschlossenen und geplanten Flucht-Abkommen, mit denen wir uns der Verantwortung für Menschen auf der Flucht entziehen wollten. Flucht-Abkommen, welche direkt oder indirekt das Leben und Wohlergehen flüchtender Menschen gefährden, müssen unverzüglich beendet werden. Diese Überprüfung soll in Zusammenarbeit von Politik und Zivilgesellschaft transparent umgesetzt werden. An Stelle der menschenverachtenden Flucht-Abkommen fordern wir die EU auf, die Verantwortung für flüchtende Menschen zu übernehmen. Dazu müssen wir unsere Fluchtpolitik unabhängig von benachbarten Autokratien gestalten.

Neben den bereits genannten Umgestaltungen ist dazu auch der Aufbau einer menschenwürdigen und wirksamen Sicherung unserer Außengrenzen nötig. Denn erst wenn Europa die Kontrolle über seine Grenzen in die eigenen Hände nimmt, können wir der Bestechung und Erpressung durch benachbarteAutokratien standhalten. Die Inhaftierung unschuldiger Menschen, insbesondere von Schwangeren und Minderjährigen, lehnen wir strikt ab.

Für Menschenrechte und Sicherheit an Europas Außengrenzen
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