Impulse für eine nachhaltige europäische Gesundheitsversorgung

Bundesausschuss, 06.12.2025

Impulse für eine nachhaltige europäische Gesundheitsversorgung

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde von der Europäischen Kommission das EU4Health-Programm ins Leben gerufen.1 Es handelt sich um das bislang umfangreichste europäische Gesundheitsförderprogramm mit einem geplanten Investitionsvolumen von über vier Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. Auch mehrere Nicht-EU-Staaten – darunter Norwegen, Island, die Ukraine, Moldau, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina – nehmen an EU4Health teil.

Die inhaltliche Umsetzung erfolgt über jährliche Arbeitsprogramme, die folgende zentrale Schwerpunkte adressieren:

Krisenvorsorge und Resilienz

Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention

Stärkung der Gesundheitssysteme und Fachkräfte

Digitalisierung im Gesundheitswesen

EU4Health unterstützt die Mitgliedstaaten finanziell – teils zweckgebunden – bei der Umsetzung dieser Prioritäten. Wir als JEF Deutschland begrüßen dieses Maßnahmenpaket ausdrücklich als einen wichtigen Schritt hin zu einer koordinierten Europäischen Gesundheitspolitik. Gleichzeitig sehen wir weiteres Harmonisierungspotenzial: Um nicht nur nationale Gesundheitssysteme zu stärken, sondern auch die Grundlage für eine Europäische Gesundheitsunion mit verbindlichen Mindeststandards zu schaffen, braucht es eine intensivere Koordinierung und Prioritätensetzung auf EU-Ebene.

In diesem Zusammenhang fordern wir, folgende Themenbereiche sowohl im aktuellen Programm als auch im Rahmen eines möglichen Nachfolgeprogramms im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 stärker zu priorisieren:

Resilienzaufbau im Pandemieschutz – Umsetzung der Lehren aus COVID-19

Harmonisierung der Anerkennung bisherer medizinischer Ausbildungsabschlüsse aus den Mitgliedstaaten sowie Auf- und Ausbau gemeinsamer europäischer Ausbildungsprogramme im Gesundheitsbereich

Schrittweise Einführung eines Digitalen Europäischen Impfpasses

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Beschaffung von Arzneistoffen

und Medikamenten

Eigenständige Förderlinie zur Förderung der mentalen Gesundheit

Insbesondere das Thema mentale Gesundheit liegt uns als JEF Deutschland in unserer Rolle als Stimme junger Europäer:innen besonders am Herzen. Die psychischen Belastungen junger Menschen in Europa nehmen spürbar zu. Daher fordern wir präventive Maßnahmen, niederschwellige Angebote und einen systematischen Ausbau von Versorgungsstrukturen für die psychische Gesundheit. Dieses Feld verdient im Rahmen künftiger EU-Gesundheitsprogramme eine eigenständige strategische Priorität.

ninaImpulse für eine nachhaltige europäische Gesundheitsversorgung
Weiterlesen

Für eine europäische Kapitalmarktunion

Bundesausschuss, 06.12.2025

Für eine europäische Kapitalmarktunion

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Der Binnenmarkt ist das Herzstück der europäischen Integration. Doch gerade im Bereich der Kapitalmärkte bleibt er bis heute unvollendet. Diese Fragmentierung verhindert, dass Kapital dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird: bei kleinen und mittleren Unternehmen, im Wohnungsbau, in der Infrastruktur oder bei Investitionen in den Klimaschutz. In der EU besteht eine Investitionslücke von 750 bis 800 Milliarden Euro jährlich. Um dieses Defizit zu schließen, ist auch eine bessere Mobilisierung privaten Kapitals notwendig.

Eine funktionierende Kapitalmarktunion ist hierfür ein zentrales Instrument. Sie kann helfen, Kapital europaweit effizienter bereitzustellen, Risiken besser zu teilen und Innovationen zu fördern. Dies kann die Erträge der Anleger erhöhen und stärkt die Unabhängigkeit des europäischen Marktes. Gleichzeitig muss eine solche Kapitalmarktunion klare Grenzen ziehen: Bereiche der Daseinsvorsorge wie Gesundheit, Pflege und bezahlbares Wohnen dürfen nicht dem Druck kurzfristiger Renditeziele ausgesetzt werden.

Wir fordern aus diesen Gründen die Einführung einer europäischen Kapitalmarktunion zur Vollendung des Binnenmarktes. Dies umfasst:

  1. Eine zentrale Wertpapieraufsicht auf europäischer Ebene: Um einheitliche Standards, mehr Transparenz für alle Marktteilnehmer und eine stabile Marktaufsicht sicherzustellen, braucht es eine zentrale europäische Behörde zur Überwachung der Wertpapiermärkte. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sollte hierfür gestärkt und mit klaren Kontrollkompetenzen ausgestattet werden. Ähnlich den US-amerikanischen SEC-Filings sollen Kapitalmarktteilnehmer jährlich ihre Jahresberichte in einem einheitlichen Format im European Single Access Point (ESAP) einreichen.
  2. Die Vollendung der Bankenunion: Hierbei handelt es sich um eine notwendige strukturelle Voraussetzung für eine funktionierende Kapitalmarktunion. Wir bekräftigen daher unsere Forderung nach der Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und einer gemeinsamen Einlagensicherung.
  3. Die Harmonisierung des Unternehmensrechts: Eine Kapitalmarktunion braucht faire, gemeinsame Spielregeln. Wir fordern daher die Harmonisierung des Unternehmensrechts, um faire Wettbewerbsbedingungen und Investitionssicherheit zu schaffen. Auf folgenden Maßnahmen sollte der Schwerpunkt liegen:
  4. Ein einheitliches Unternehmens- und Transparenzregister. Auch für Grundbücher sollte perspektivisch ein europäisches System eingeführt werden. Aktuell gibt es in der Europäischen Union eine Vielzahl verschiedener Register mit unterschiedlichen Zugangsschranken. So ist es mit hohem Aufwand verbunden, in den jeweiligen nationalen Jurisdiktionen herauszufinden, welche Akteure für welche Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
  5. Die volldigitale Anmeldung von Gewerbebetrieben, wobei Estland als weltweiter Vorreiter bei der Digitalisierung von Unternehmensgründungen ein Positivbeispiel für den Binnenmarkt darstellt . Start-ups und Kleingewerbe sind wichtig, um die Modernisierung der europäischen Wirtschaft zu ermöglichen und hiermit ihre Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls zu verbessern. Eine Entbürokratisierung senkt die Hürden insbesondere für junge und benachteiligte Menschen. Neben der reinen Gründung einer Gesellschaft ist die europäische Geltung von Gewerbeanmeldungen etc. von großer Bedeutung, um den Binnenmarkt zu vollenden.
  6. Den Umstieg auf ein europaweit einheitliches System der Rechnungslegung. Mithilfe gemeinsamer Grundsätze in der Rechnungslegung würde die Vergleichbarkeit von Geschäftsberichten unabhängig von Ländergrenzen ermöglicht und die Geschäftstätigkeit von transeuropäischen Konzernen merklich vereinfacht.
  7. Reformen im Steuerrecht
  8. Ein automatisierter Datenaustausch bei der Kapitalertragssteuer zwischen den unterschiedlichen Finanzbehörden in der Europäischen Union kann die Erstattung der Quellensteuer ermöglichen und somit nicht nur Bürokratie abbauen, sondern gerade Kleinanleger*innen viel Aufwand ersparen. Des Weiteren wird dadurch Transparenz über Ländergrenzen hinweg ermöglicht, die es Finanzbehörden erleichtert, Steuerbetrug wie Cum-Ex wirksam zu verfolgen, da Abweichungen und mehrfache Erstattungen schneller erkannt werden können.
  9. Eine Einführung von verbindlichen Mindeststandards bei der Unternehmensbesteuerung mit einheitlichen Bemessungsgrundlagen innerhalb der EU.
  10. Schutz besonders sensibler Bereiche: Die Kapitalmarktunion soll Investitionen in die Realwirtschaft erleichtern. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass besonders schützenswerte gesellschaftliche Bereiche wie Pflege, Gesundheit oder bezahlbares Wohnen vorrangig unter Renditegesichtspunkten betrachtet werden. Diese Sektoren dienen der Daseinsvorsorge und erfordern besondere politische Aufmerksamkeit und Schutz. Es braucht einen klaren gesetzlichen Rahmen, der sicherstellt, dass Finanzinvestitionen in diesen Bereichen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse und sozialen Standards stehen. So kann eine wirtschaftliche Beteiligung möglich sein, ohne dass das Gemeinwohl unter die Räder kurzfristiger Gewinnorientierung gerät.
ninaFür eine europäische Kapitalmarktunion
Weiterlesen

Europa in queerer Vielfalt geeint

Bundesausschuss, 06.12.2025

Europa in queerer Vielfalt geeint

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Das Motto der Europäischen Union “In Vielfalt geeint“ muss endlich auch für die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten gelten. Derzeit nur in einigen Mitgliedsstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe. Besonders schwierig ist die rechtliche Lage einer möglichen Anerkennung dort, wo durch die jeweilige Verfassung homophobe Vorbehalte gegenüber der gleichgeschlechtlichen Ehe bestehen.1 In heutiger Zeit sollte die rechtliche Gleichstellung von sexuellen Orientierungen selbstverständlich sein. Es gibt keinen Grund, in einer liberalen Gesellschaft Personen aufgrund des Geschlechtes der:des Partner:in die Ehe zu verweigern. Moderne Beziehungen sind vielfältig. Das traditionelle Bild von Beziehungen, die aus zwei Personen bestehen, entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Polyamouröse Beziehungen existieren, auch wenn diese durch die Gesetzgeber kaum bis gar nicht anerkannt sind. Polyamorie darf aber nicht mit der Vielehe gleichgesetzt werden, welche ein Instrument der Unterdrückung von Frauen* ist. Es ist an der Zeit, dass auch einvernehmliche Beziehungen von mehr als zwei Personen ihre Anerkennung finden in Gesellschaft und Politik.

Trans*-Personen haben das Recht zur Selbstbestimmung ihrer geschlechtlichen Identität. In vielen Staaten, wie Österreich, sind häufig psychologische Gutachten oder andere Kriterien notwendig, um Geschlechtseinträge und Namen anzupassen. In einigen Ländern ist das ändern des Geschlechtseintrages überhaupt nicht möglich, wie in Ungarn oder faktisch Rumänien. Die geschlechtliche Selbstbestimmung ist untrennbar teil jeder freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung. Die Anerkennung von nicht-binären Geschlechtsidentitäten ist in Europa noch nicht weit verbreitet. So gibt es in Deutschland und

Österreich die Möglichkeit des Geschlechtseintrags „divers“. Darüber hinaus erkennen auch in der EU Dänemark, Malta, Spanien und die Niederlande zumindest ein unbestimmtes Geschlecht an. Hier zeigt sich noch viel Handlungsbedarf, die Anerkennung von Geschlechtern jenseits von männlich und weiblich ist gesellschaftliche Realität.

Queere Personen erleben häufig Diskriminierungen und Gewalt. Besonders beschämend sind staatliche Diskriminierung und offene Queerfeindlichkeit. So hat Ungarn ein anti-LGBTQ+-Gesetz verabschiedet und in manchen Regionen in Polen wurden „LGBT-Freie Zonen“ eingerichtet. Durch EU-Kommission und Parlament wurden zwar Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet bzw. die Einrichtung kritisiert und diese in Teilen auch wieder zurückgenommen, doch das Vertrauen in die Staaten bleibt erschüttert. Daneben gab es allein in Deutschland 2023 1.499 Vorfälle von Gewalt im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und 854 Fälle im Bereich der Geschlechtsidentität. Insgesamt zeigt sich ein Problem der Nichtanerkennung von queeren Leben durch Teile der Gesellschaft.

Die EU und Europa sind im internationalen Vergleich, trotz vieler Probleme, recht Fortschrittlich, was die Rechte von LGBTQ+ angeht. Die Tendenz von Gesellschaft und Politik geht oftmals in Richtung einer weiteren liberalen Anerkennung von nicht heteronormativen/ cisgeschlechtlichen Leben. International zeigen sich jedoch auch andere Tendenzen. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere Staaten, in denen gegen Homosexuellen die Todesstrafe verhängt werden kann. Ein klarer Verstoß gegen die universellen Menschenrechte und -würde.

Die Jungen Europäischen Föderalist:innen fordern daher:

  1. Gleichgeschlechtliche Ehen in ganz Europa. Insbesondere in der EU müssen gleichgeschlechtliche Paare zu denselben Bedingungen die Möglichkeit haben, die Ehe einzugehen, wie verschiedengeschlechtliche Paare, insbesondere darf es keine Unterschiede im Adoptions- und Elternrecht geben. Nur eine eingetragene Partnerschaft ist als Ehe zweiter Klasse inakzeptabel. Die Ehe für alle muss in der EMRK und der EU-Grundrechtecharta verankert werden.
  2. Die Ehe oder zumindest eine Art der Partnerschaft sollte für polyamouröse Beziehungen eröffnet werden. Das klassische Bild von Beziehungen die nur aus zwei Personen bestehen ist überholt, es ist ausschließlich eine Angelegenheit der jeweiligen Partner:innen ob, mit wem und mit wie vielen Personen sie eine einvernehmliche Partnerschaft und Ehe eingegangen möchten, nicht die von staatlicher Institutionen.

2.Anerkennung vielfältiger Beziehungsformen. Das traditionelle Bild von Beziehungen, das ausschließlich aus zwei Personen besteht, wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr gerecht. Polyamouröse Beziehungen, in denen mehrere Personen partnerschaftlich miteinander verbunden sind, sind gelebte Realität und brauchen gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen eine rechtlich anerkannte Form von Partnerschaften für polyamouröse Beziehungen schaffen, die allen Beteiligten gleiche Rechte und Pflichten garantiert.

  1. Europaweit sollen trans* Personen das Recht erhalten, selbst über ihre geschlechtliche Identität zu bestimmen, ohne erniedrigende Gutachten zur „Feststellung“ des Geschlechts. Insbesondere volljährige Personen sollten durch einfache Mitteilung gegenüber den Behörden ihre Geschlechtsidentität ändern und Namen anpassen können.
  2. Alle europäischen Staaten und die EU müssen zumindest eine dritte neutrale Geschlechtsoption anerkennen. Wünschenswert ist darüber hinaus die freie Wahl der Bezeichnung der eigenen Geschlechtsidentität oder das Weglassen eines Eintrags in Dokumenten und Registern. Auch soll es die Möglichkeit der Eintragung der bevorzugten Pronomen in Ausweisdokumenten geben.
  3. Mehr Schutz vor Gewalt und Diskriminierung von LGBTQ+-Personen. Der EU sollten weitere Kompetenzen übertragen werden, um gegen Hass und Hetze durch staatliche Institutionen in den Mitgliedsstaaten vorzugehen, wenn die Staaten selbst nicht handeln wollen. Strafverfolgungsbehörden müssen queerfeindliche Gewalt und Diskriminierung endlich ernst nehmen und aktiv bekämpfen.
  4. Gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz queren Lebens. Dabei ist Gesellschaftliche Aufklärung ein entscheidender Aspekt, um Queerfeindlichkeit zu bekämpfen. Vor allem in der Schule sollte es Aufklärungsunterricht geben, in dem verschiedene sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten vermittelt werden. Insbesondere soll dabei auch das Bedürfnis einer angemessenen sexuellen Aufklärung von queeren Jugendlichen gerecht werden.
  5. Eine queere Außenpolitik. Im Rahmen der gemeinsamen Außenpolitik der EU soll sich diese für die internationale Durchsetzung der Rechte von LGBTQ+-Personen einsetzen. Insbesondere die Kooperation und Unterstützung von lokalen Aktivist:innen und Bewegungen sind dabei das Mittel der Wahl. Die Haltung unserer internationalen Partner sollte eine Rolle spielen und mit einer klaren europäischen Position begegnet werden, insbesondere gegnüber Partnern in deren Ländern LGBTQ+-Personen die Todesstrafe droht. Bei EU-Erweiterungen muss die Rechtslage von LGBTQ+-Personen mehr beachtet werden.

8.Schutzräume für trans, inter und non-binäre Menschen schaffen. Trans, inter und non-binäre Menschen sind in besonderem Maße von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen. Dennoch finden sie in bestehenden Schutzräumen, wie Frauenhäusern und anderen Schutzstrukturen keinen Platz, da diese Einrichtungen überlastet sind oder kein Aufnahmeanspruch besteht. Die EU- Kommission und ihre Mitgliedstaaten müssen daher gezielt den Aufbau und die Förderung für Schutzräume unterstützen, die trans, inter und non-binären Menschen sicheren Zugang, Schutz und Hilfsangebote bieten.

9.Verbot von Konversionstherapien und Schutz intergeschlechtlicher Kinder. Konversionstherapien müssen vollständig und ohne Ausnahmen in allen EU- Mitgliedsstaaten verboten werden. Außerdem müssen intergeschlechtliche Kinder besser geschützt werden. Medizinisch nicht notwendige geschlechtsangleichende Eingriffe, die nur der Zuteilung zu einem binären Geschlecht dienen, sind zu untersagen. Eine solche Entscheidung darf nur von der betroffenen Person selbst getroffen werden, sobald sie hierzu in der Lage ist.

10.Schutz queerer Geflüchteter. Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen den Schutz queerer Geflüchteter sicherstellen. Die Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer darf nicht dazu führen, dass queere Menschen, die in ihren Herkunftsländern massiver Gewalt, Diskriminierung oder staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind, schlechteren Zugang zu Asyl erhalten.

ninaEuropa in queerer Vielfalt geeint
Weiterlesen

Engagement für Europa sichtbar machen – Europäische Freiwilligenarbeit in Deutschland endlich anerkennen!

Bundesausschuss, 06.12.2025

Engagement für Europa sichtbar machen – Europäische Freiwilligenarbeit in Deutschland endlich anerkennen!

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Seit über 30 Jahren engagieren sich junge Menschen als Freiwillige im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes der Europäischen Union, welcher heute unter dem Namen Europäisches Solidaritätskorps (ESK) bekannt ist. Jährlich nehmen über 1000 junge Menschen in oder aus Deutschland im Alter zwischen 18 und 30 Jahren am Programm teil (Quelle 1). Sie engagieren sich für die Gesellschaft wie Freiwillige der deutschen Freiwilligenprogramme wie z.B. des FSJ oder BFD. Trotzdem wird auch nach über 30 Jahren gleiches Engagement noch immer nicht gleich gewürdigt. Eine Tatsache, die besonders in einer Zeit, in der ein starkes Europa und Europäischer Zusammenhalt so wichtig ist wie nie, nicht sein kann.

Denn gerade die Europäischen Jugendprogramme fördern den Zusammenhalt in Europa. So haben Freiwillige des ESK z.B. keinen Anspruch auf einen Freiwilligenausweis in Deutschland (Quelle 2) und dementsprechende Vergünstigungen anders als z.B. Freiwillige des FSJ. Mehr Anerkennung des Engagements von ESK-Freiwilligen würde außerdem die Sichtbarkeit des Europäischen Solidaritätskorps und der Europäischen Jugendprogramme in Deutschland insgesamt erhöhen und dafür sorgen dass mehr junge Menschen von den Europäischen Jugendprogrammen erfahren und profitieren können. Denn viele junge Menschen in Deutschland kennen nur Erasmus + für Studierende, wodurch vielen, gerade jungen Menschen mit geringeren Chancen, eine Teilnahme an den Europäischen Jugendprogrammen, wie dem Europäischen Solidaritätskorps, Jugendbegegnungen, Trainingskursen etc. verwehrt bleibt.

Als Junge Europäische Förderalist:innen fordern wir daher, dass Freiwillige des ESK in Deutschland berechtigt werden, einen Freiwilligenausweis und damit denselben Status wie Freiwillige der deutschen Programme zu erhalten. Auf lange Sicht sollte es außerdem das Ziel sein, einen allgemeingültigen Europäischen Freiwilligenstatus einzuführen, der allen Freiwilligen in Europa gleiche Rechte gibt, wie auch schon von europäischen Nationalagenturen gefordert.

ninaEngagement für Europa sichtbar machen – Europäische Freiwilligenarbeit in Deutschland endlich anerkennen!
Weiterlesen

Brücken bauen statt Hürden errichten – Europäische Jugendprogramme stärken statt begrenzen!

Bundesausschuss, 06.12.2025

Brücken bauen statt Hürden errichten – Europäische Jugendprogramme stärken statt begrenzen!

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Seit Beginn der aktuellen Programmgeneration der Europäischen Jugendprogramme Erasmus + Jugend und Europäisches Solidaritätskorps (2021–2027) sind im Vergleich zur früheren Programmgeneration spürbar weniger Projekte von oder mit Organisationen aus nicht-assoziierten Drittländern gefördert worden. Ursache dafür ist unter anderem die Einführung einer quantitativen Obergrenze: Maximal 25 % der Fördermittel dürfen noch verwendet werden um Projekte zu fördern, an denen Organisationen oder Teilnehmende aus nicht-assoziierten Drittländern beteiligt sind. Die neue Begrenzung trifft damit insbesondere zivilgesellschaftliche Akteur:innen in Ländern wie Georgien, der Ukraine, Kosovo oder Moldau. Gerade für Organisationen in diesen Regionen ist diese Entwicklung fatal, da die Unterstützung durch die Europäischen Jugendprogramme oft als einzige oder eine der wenigen finanziellen Fördermöglichkeiten, das Überleben und die unverzichtbare Arbeit von Ngos und besonders Jugendverbänden und Jugendorganisationen sichert. Dabei leisten Jugendorganisationen in diesen Ländern nicht nur wertvolle Arbeit für junge Menschen vor Ort, sondern wirken zugleich als Brückenbauer zur Europäischen Union: Sie halten europäische Werte wie Demokratie, Solidarität und Menschenrechte auch in schwierigen Kontexten lebendig und tragen wesentlich zur Stärkung von Zivilgesellschaft, Demokratie und Friedenssicherung in Europa bei.

Die EU schneidet sich mit der Obergrenze dieser Programme ins eigene Fleisch: Denn Jugendorganisationen schützen Europa – nicht nur symbolisch, sondern ganz konkret, indem sie seine Werte verteidigen und junge Verbündete für die europäische Idee gewinnen, bevor andere Akteure diese Räume besetzen.

Als Junge Europäische Föderalist:innen fordern wir daher:

  1. Die Aufhebung der 25 %-Grenze der nächsten Programmgeneration der Europäischen Jugendprogramme ab 2028 für Fördermittel, die in Projekten mit nicht-assoziierten Drittländern eingesetzt werden dürfen. Statt einer pauschalen Obergrenze muss die wieder Qualität der Projekte den Ausschlag bei der Förderentscheidung geben!
  2. Die politische und institutionelle Anerkennung von europäischer Jugendarbeit als Bestandteil der europäischen Außen-, Friedens- und Nachbarschaftspolitik. Jugendprojekte mit nicht-assoziierten Drittländern sind keine „Bonusprogramme“, sondern leisten konkrete Beiträge für ein vereinigtes Europa!
ninaBrücken bauen statt Hürden errichten – Europäische Jugendprogramme stärken statt begrenzen!
Weiterlesen

Die Sicherung der Existenz der Ukraine auch im Jahr 2025 und darüber hinaus

Bundeskongress, 25.10.2025

Die Sicherung der Existenz der Ukraine auch im Jahr 2025 und darüber hinaus

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Seit dem Start der “full scale invasion” der russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 haben wir uns als JEF konstant solidarisch mit der Ukraine gezeigt. Über drei Jahre später hat sich an der militärischen Lage vor Ort in der Ukraine, aber auch in der (geo)politischen Lage im Umfeld dieses Konfliktes einiges geändert. Die Notwendigkeit, weiterhin fest an der Seite der Ukraine zu stehen, ist jedoch geblieben. Wir wollen daher unsere Beschlusslage zu diesem Konflikt erweitern und zu den bisherigen Beschlüssen weitere, der Lage angepasste, Forderungen verabschieden. 

Die Ukraine zeigt sich nach wie vor als verlässliche Verteidigerin Europas gegen den russischen Imperialismus. Sie schafft es regelmäßig, beeindruckende Schläge gegen das russische Militär und kriegswichtige Industrien durchzuführen. Beispielhaft dafür können Operation Spiderweb und wiederholte Luftangriffe mittels Drohnen auf Raffinerien im russischen Kernland genannt werden. Mit ihrer Gegenoffensive bei Kursk hat die Ukraine auch gezeigt, dass, wenn sich die Option ergibt, sie in der Lage ist, offensive Operationen durchzuführen. 

Jedoch dürfen die öffentlichkeitswirksamen Erfolge des ukrainischen Militärs nicht darüber hinwegtäuschen, dass Russland an der Frontlinie nach wie vor unter hohem Einsatz von Menschenleben und Kriegsmaterial, Stück für Stück Geländegewinne erzielen kann. Dabei zeigt sich die materielle Überlegenheit Russlands. Es ist nicht nur in der Lage, mehr Material an die Front zu bringen, und viel wichtiger, mehr Menschen für den Krieg zu rekrutieren, sondern zeigt auch seine Entschlossenheit, dies ungeachtet der humanitären Kosten zu tun. Nicht nur ist für die russische Führung die humanitäre Lage und das Überleben der eigenen Soldaten irrelevant, sie hat es sich auch als Ziel gesetzt, aktiv die Lage der ukrainischen Zivilbevölkerung zu verschlechtern. Statt sich allein auf militärische Ziele zu fokussieren, greift Russland bewusst zivile Infrastruktur an, um die Lage der Zivilbevölkerung zu verschlechtern und so deren Moral zu brechen und so schneller seine Forderungen durchsetzen zu können. Auch Zivilist:innen werden insbesondere durch Drohnen direkt angegriffen und teils über lange Strecken hinweg verfolgt – Ein Vorgehen, das von Ukrainer:innen als “Human Safari” beschrieben wurde  (https://www.forbes.com/sites/davidhambling/2024/10/11/terrifying-human-safari-in-kherson-as-russian-drones-hunt-civilians/). Dieses Vorgehen ist nicht nur illegal, sondern auch hochgradig unethisch. Ebenso erschrecken die Berichte über Folter, Misshandlungen und Morde an ukrainischen Soldat:innen, die in Kriegsgefangenschaft geraten. 

Die politische Lage hat sich seit unserem Beschluss von 2024 leider nicht in eine für die Ukraine positive Richtung entwickelt. Unser Albtraum ist wahr geworden und Donald Trump konnte seine zweite Amtszeit als US-Präsident antreten. Seine Außenpolitik ist in ihren Einzelentscheidungen kaum vorhersehbar und sowohl im Hinblick auf die Unterstützung der Ukraine als auch der NATO durch Unzuverlässigkeit und ständig wechselnde Entscheidungen geprägt, aber wie zu erwarten hat er die USA insgesamt auf einen prorussischen Annäherungsweg gebracht und sich von der NATO immer mehr distanziert. Die “Friedensverhandlungen”, die er angestrebt hat, sind erwartungsgemäß gescheitert. Während der ukrainische Präsident Zelensky von Trump und seinem Vizepräsidenten Vance angegriffen und vorgeführt wurde, wurde der vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchte Putin mit vollen Ehren in den USA empfangen. Eine Änderung dieser prorussischen Politik ist nicht zu erwarten. 

Europa muss also schneller denn je die Rolle der Hauptunterstützerin der Ukraine übernehmen. 

Nicht nur, dass die USA und Russland sich annähern, auch viele andere autokratische Staaten rücken näher zusammen. Dies hat man kürzlich auf der von Xi Jinping in Peking durchgeführten “Militärparade für den Frieden” sehen können. In Anbetracht dieser heiklen Gemengelage ist der Zusammenhalt der freien, demokratischen Staaten innerhalb Europas umso wichtiger. Auch hier besteht unverändert das Problem, dass es einige Länder gibt, die sich gegen die Demokratie auf die Seite des Aggressors stellen. Insbesondere Ungarn unter Viktor Orban ist hier zu nennen, der sich sogar mit Chinas Diktator getroffen hat. 

Eine weitere beängstigende Entwicklung ist die zunehmende Bereitschaft Russlands, in den europäischen Luftraum einzudringen. Russische Spionagedrohnen überwachen bereits seit geraumer Zeit kritische und militärische Infrastruktur in Deutschland. Eine weitere Eskalation gab es, als Mitte September 2025 mehrere russische Drohnen, die potentiell mit Sprengstoff ausgerüstet werden könnten, in polnischen Luftraum eindringen und zum ersten mal von der polnischen Luftwaffe und von NATO Mitteln abgeschossen wurden. Keine zwei Wochen später eskalierte Russland die Situation erneut. Am 20. September verletzten drei russische Kampfjets für 12 Minuten den estnischen Luftraum. 

Neben diesen offen sichtbaren Angriffen und Drohungen, werden auch die deutsche Seite

Zivilbevölkerung, die Industrie und Regierungsinstitutionen, sowie Infrastruktur durch den Einsatz von Low-Level-Agents, Cyberangriffen, Desinformation und Sabotage bedroht. Der Schaden für die deutsche Wirtschaft durch Spionage, Sabotage und Datendiebstahl ist auf einen neuen Rekordwert von 289,2 Milliarden Euro gestiegen. 46 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten mindestens einen Angriff aus Russland feststellen, ebenso viele einen aus China. 

Unsere Unterstützung der Ukraine wurde von Anfang an durch die europäische Sorge vor einer Ausweitung des Konflikts gehemmt. Jedwede Waffenlieferung durch die Bundesregierung seit Februar 2022, wurde von einigen Akteur:innen als “Kriegstreiberei” und “Eskalation” bezeichnet (https://www.t online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100118090/leopars-2-lieferung eine-katastrophe-fuer-afd-und-linke.html?). Die weitere Unterstützung der Ukraine wurde zwar intensiviert, jedoch sehr zögerlich. Aufgrund dieses Mangels an konsequentem Handeln, gepaart mit vergeblichen Versuchen, Trump zu besänftigen, haben die europäischen Staaten viel Zeit verstreichen lassen. Die Ukraine muss in die Lage versetzt werden, den Krieg zu gewinnen. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn ihre europäischen Partner sich weiterhin an der Hoffnung festhalten, dass Russland zu Friedensverhandlungen bereit ist, sowie an ihren wirtschaftlichen Abhängigkeiten vor allem im Energiemarkt festhalten. 

Verstärkend kommt hinzu, dass die europäischen Staaten permanent auf die USA warten, und sich vor jeglicher Handlung für die Ukraine sträuben, die Präsident Trump negativ auffassen könnte. Die Abhängigkeit von den USA im sicherheitspolitischen, technologischen und wirtschaftlichen Bereich geht soweit, dass dafür die Unteilbarkeit der Ukraine und der Frieden in Europa aufs Spiel gesetzt wird. Denn während die Europäischen Staaten in einem selbst auferlegten Spagat zwischen Verhinderung einer Niederlage der Ukraine und “Deeskalation” gefangen sind, eskaliert Russland den Konflikt offen weiter. 

All diese Entwicklungen machen es notwendig, dass wir als Demokrat:innen und Europäer:innen die Ukraine noch stärker unterstützen – sowohl für die Wahrung der Freiheit und Rechte der Ukrainer:innen als auch in unserem eigenen Interesse. Wir fordern daher zusätzlich zu den Forderungen aus den vorangegangen Beschlüssen, 

  1. die Gelder russischer Konzerne und Oligarchen, welche in Europa eingefroren sind, zu liquidieren und der Ukraine zur Verfügung zu stellen. 
  2. dass der europäische Luftraum konsequenter verteidigt wird als bisher. Dafür muss es eine aktive Luftraumüberwachung mit europäischen und NATO Kampfflugzeugen, eine stärkere Militärpräsenz an der NATO-Grenze zu Russland, insbesondere mit Luftabwehrsysteme, sowie eine stärkere Verteidigung gegen Drohnen im Grenzgebiet geben. 
  3. dass Europa konsequent auf russische Energieträger verzichtet. Es kann nicht sein, dass wir die russische Kriegswirtschaft durch den Kauf von Öl, Gas und Kohle unterstützen, wenn mit diesen Geldern direkt der Krieg gegen die Ukraine finanziert wird. Dafür muss der Druck auf Staaten, welche dies nach wie vor tun, erhöht werden.
  4. dass Sanktionen von Seiten der EU auch ohne Russland unterstützende Staaten, wie zum Beispiel Ungarn, beschlossen werden können. Die Freiheit und Sicherheit Europas kann nicht von einzelnen, aus der Reihe tretenden Regierungschefs abhängig gemacht werden und erfordert daher eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips und stattdessen die Anwendung der qualifizierten Mehrheit. 
  5. dass die Ukraine durch den Aufbau von militärischer Industrie vor Ort in die Lage versetzt wird, sich langfristig selbst zu verteidigen. Die Handlungsspielräume des Landes könnten vergrößert werden, wenn es stärker von Waffen- und Munitionslieferungen ihrer Bündnispartner:innen unabhängig wäre. 
  6. erneut die Lieferung von Waffen, von welchen die Ukraine laut eigener Aussage profitieren würde. Wir entscheiden nicht, was vor Ort benötigt wird, sondern das ukrainische Militär. Solange dieses sich innerhalb des Völkerrechts bewegt, gibt es keinen Grund, ihm bestimmte Systeme vorzuenthalten. 
  7. dass wir uns als EU das Recht vorbehalten, Truppen zur Bewahrung der völkerrechtlichen Souveränität der Ukraine zu entsenden.

Selbstverständlich nur auf Einladung der ukrainischen Regierung und unter Einhaltung eines Völkerrechtlichen Mandats. Die Existenz der Ukraine auf ihrem bisher völkerrechtlich annerkannten Staatsgebiet ist unverhandelbar und wir müssen uns zu diesem Ziel bekennen.

ninaDie Sicherung der Existenz der Ukraine auch im Jahr 2025 und darüber hinaus
Weiterlesen

Einrichtung eines Bundesprojekts Kampagnen-Strategie

Bundeskongress, 25.10.2025

Einrichtung eines Bundesprojekts Kampagnen-Strategie

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Die politische Arbeit der JEF besteht nicht nur aus Antragsarbeit und den daraus resultierenden Beschlüssen, sondern ist deutlich vielfältiger. Vor allem Kampagnen wie “Don’t touch my Schengen” oder EurHope sind wichtige Bestandteile unseres politischen Engagements.

Doch bei allen Kampagnen fällt auf, dass zwar grafische Materialien schnell dem gesamten Bundesverband zur Verfügung gestellt werden und auf der Kreis- und Landesebene Aktionen im Rahmen von Kampagnen organisiert werden, es jedoch keine Strategie gibt, die sich damit auseinandersetzt, wie diese Kampagnen und deren Inhalte in die Gesellschaft getragen werden können.

Zudem sind häufig Zuständigkeiten unklar und Vorstellungen zur Ausgestaltung von Ideen gehen auseinander. Ein Ergebnis dessen ist, dass diese Kampagnen selten nennenswerte Aufmerksamkeit generieren, kaum für Sichtbarkeit bei Partner:innen und Entscheidungsträger:innen sorgen und den organisierenden Mitgliedern die Motivation geraubt wird.  

Auch inhaltlich sind diese Kampagnen häufig nicht ausreichend ausgearbeitet, was ihre Verbreitung zusätzlich erschwert. Wir fordern daher die Einrichtung eines Bundesprojekts zum Thema “strategische Ausrichtung und Umsetzung von JEF Kampagnen”, um langfristig die programmatische Arbeit der JEF zu verbessern und sichtbarer zu machen.

Ziel ist es, im Rahmen dieser Arbeitsgruppe einen Fahrplan zu entwickeln, wie Kampagnen der JEF grundsätzlich geplant und durchgeführt werden müssen, um wirkungsvoll zu sein. 

Dazu gehören folgende Punkte:

Rollendefinition und Aufgabenverteilung zwischen Bundes-, Landes-, und Kreisebene 

Ablaufplan zum Informationsfluss bei Kampagnen über die Bundes- zur Landes- und Kreisebene 

Zeitplan und Meilensteine der Kampagne 

Entwicklung eines einheitlichen Framings und Gestaltung der Kampagne unter Teilhabe der Mitglieder in einem transparenten Prozess

Pool an wichtigen Multiplikator:innen und Entscheidungsträger:innen, an die Kampagne und Inhalte gerichtet werden können 

Definition verschiedener Kommunikations-Kanäle, Zielgruppen und passender Instrumente 

Erarbeitung eines Leitfadens der flexibel auf verschiedene Kampagnen angewendet werden kann und zukünftigen Generationen von JEFer:innen als Hilfestellung zur Verfügung steht.

Ziel ist es, schnell ins Handeln zu kommen, sodass Kampagnen effizienter platziert werden können. Das ist nur möglich, wenn alle Ebenen wissen, was ihre Aufgabe ist.

Der Bundeskongress beschließt die Einrichtung eines Bundesprojektes „Kampagnen Strategie“. Die Landesverbände stellen sicher, dass sie im Rahmen ihrer Kapazitäten an dem Bundesprojekt mitwirken, beispielsweise indem sie eine Person bestimmen, die im Landesvorstand für dieses Projekt verantwortlich ist.

ninaEinrichtung eines Bundesprojekts Kampagnen-Strategie
Weiterlesen

Ergänzung der GO um einen Persönlichen Antrag

Bundeskongress, 25.10.2025

Ergänzung der GO um einen Persönlichen Antrag

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Einschub eines neuen Paragraph §5 in die Geschäftsordnung: §5: Persönlicher Antrag 

  1. Der persönliche Antrag wird für Anliegen genutzt, welche die persönliche Teilnahme an der Sitzung beeinträchtigen (z.B. Akustik, Lichtverhältnisse, Lesbarkeit von Texten) 
  2. Seine Einbringung wird durch gehobene Arme und sich berührende Hände oder durch Vorsprache bei der Sitzungsleitung signalisiert oder durch die Sitzungsleitung vorgenommen. Der:Dem Antragsteller:in ist unverzüglich das Wort zu erteilen. Laufende Redebeiträge müssen unterbrochen werden. 
  3. Die:Der Antragsteller:in kommuniziert in wenigen Sätzen, inwiefern die Teilnahme an der Sitzung beeinträchtigt ist. Bei Unterbrechung eines Redebeitrages geht das Wort danach zurück an die:den Redner:in. Die Redezeit wird entsprechend der Unterbrechung angepasst. 
  4. Der persönliche Antrag ist allen im Raum anwesenden Personen vorbehalten. 

Fortsetzung der GO mit entsprechend verschobenen Paragraphennummern.

ninaErgänzung der GO um einen Persönlichen Antrag
Weiterlesen

Frauenrechte gegen Rechtsruck absichern

Bundeskongress, 25.10.2025

Frauenrechte gegen Rechtsruck absichern

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Angesichts des zunehmenden Rechtsrucks in der EU besteht die Gefahr, dass – neben denen anderer marginalisierter Gruppen – insbesondere die Rechte von Frauen zurückgedrängt werden. Die JEF fordert die EU daher auf, diese Rechte konsequent abzusichern und zu stärken. Konkret fordert die JEF: 

  1. Aufnahme reproduktiver Rechte in die EU-Grundrechtecharta:  

Die EU soll sich für die Aufnahme reproduktiver Rechte, einschließlich des Rechts auf sichere und legale Abtreibung, in die EU-Grundrechtecharta einsetzen; 

  1. Mindeststandards sexueller und reproduktiver Gesundheit 

Die EU soll durch geeignete Rechtsinstrumente oder, wo Kompetenzen fehlen, finanzielle Anreize und Förderprogramme dafür sorgen, dass einheitliche Mindeststandards in den Bereichen sexueller und reproduktiver Gesundheit gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für: 

das Recht auf sichere und legale Abtreibung, 

den Zugang zu geschlechterspezifischer Gesundheitsversorgung, 

den kostengünstigen Zugang zu sicherer Verhütung und Periodenprodukten, die kostenlose Bereitstellung von Periodenprodukten an Schulen und in öffentlichen Einrichtungen, wissenschaftlich fundierte und altersgerechte Sexualaufklärung. 

  1. Umsetzung und Einhaltung bestehender Gleichstellungsstandards 

Die EU soll alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, insbesondere Monitoring und Reporting, Vertragsverletzungsverfahren und das Instrument der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität, nutzen, um die konsequente Umsetzung bestehender EU-Vorgaben sicherzustellen. 

  1. Monitoring und Reporting 

Die EU soll kontinuierlich Daten über den Status der Gleichstellung, reproduktiver Rechte, geschlechterspezifischer Gesundheitsversorgung sowie geschlechterspezifischer Gewalt einschließlich der Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten erheben und veröffentlichen. 

  1. Förderung von Forschung, NGOs und Hilfeeinrichtungen 

Die EU soll ihre Förderung für Forschung und NGOs im Bereich der Gleichstellung sowie Einrichtungen wie Frauenhäuser und Beratungsstellen ausweiten, um deren Arbeit unabhängig von nationaler und ggf. parteipolitisch motivierter staatlicher Unterstützung abzusichern.

  1. Ratifikation der Istanbul-Konvention 

Die EU soll politischen Druck auf Mitgliedstaaten ausüben, die die Istanbul Konvention noch nicht ratifiziert haben. Des Weiteren sollte die EU sich stärker für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzten und hierfür ggf. das Instrument der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität oder das Vertragsverletzungsverfahren nutzen.  

Ebenso soll die EU darauf hinwirken, dass Mitgliedstaaten ihre (rechtswidrigen) Vorbehalte zur Istanbul-Konvention zurücknehmen. 

  1. Sicherstellung gleichberechtigten Wahlrechts

Die EU soll Maßnahmen fördern, die einen einfachen, diskriminierungsfreien Zugang zur Ausübung des Wahlrechts für alle Wahlberechtigten gewährleisten.

Harmonisierung der Strafbarkeit geschlechtsspezifischer Straftaten 

Die EU soll Maßnahmen ergreifen, um Strafbarkeit, Definition und Strafmaß geschlechtsspezifischer Straftaten zu harmonisieren. Dabei sollen sowohl verbindliche Gesetze als auch Empfehlungen oder Soft-Law-Instrumente genutzt werden, abhängig von den EU-Kompetenzen. Die Harmonisierung soll dabei ausschließlich gemeinsame Mindeststandards festlegen und bestehende höhere nationale Schutzniveaus ausdrücklich unberührt lassen, um ein „Leveling Down“ zu verhindern und ambitionierte Mitgliedstaaten nicht auszubremsen.

ninaFrauenrechte gegen Rechtsruck absichern
Weiterlesen

Neufassung Code of Conduct

Bundeskongress, 25.10.2025

Neufassung Code of Conduct

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Einleitung 

Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur des gegenseitigen Respekts, der Menschenwürde, Sicherheit und Gleichberechtigung zu bewahren und weiterzuentwickeln. Diese Werte bilden die Grundlage für uneingeschränkten Zugang, aktive Teilhabe und das Recht auf einen geschützten Raum innerhalb der Organisation. 

Der Code of Conduct soll sicherstellen, dass sich alle Mitglieder sicher, gehört, einbezogen und respektiert fühlen und die Möglichkeit haben, aktiv am Verbandsleben teilzunehmen. Er definiert die soziale und ethische Verantwortung von Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zu seiner konsequenten Umsetzung. Dazu gehören klare inhaltliche und verfahrenstechnische Richtlinien, wie etwa die Einrichtung einer Awareness Stelle, um eine sichere Teilhabe sowie Inklusion, Gleichberechtigung und gegenseitigen Respekt in allen Aktivitäten der JEF Deutschland zu gewährleisten. 

Nur durch dieses kontinuierliche Engagement kann sich die JEF als Organisation weiterentwickeln und ihren Beitrag zu einer offenen, vielfältigen und sicheren Gemeinschaft stärken. 

  1. Geltungsbereich des Code of Conduct 

Der Code of Conduct gilt für alle formellen und informellen Aktivitäten der JEF Deutschland und ist für jede Person verbindlich, die daran teilnimmt. Ein formelles Umfeld umfasst alle offiziellen Online- und Offline-Veranstaltungen der JEF Deutschland, Arbeitsgemeinschaften, Bundesprojekte sowie Präsenz- und Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss. Das

informelle Umfeld umfasst alle Online- und Offline Aktivitäten, die im Zusammenhang mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Veranstaltung stehen, sowie sonstige Zusammenkünfte, die eindeutig mit der JEF Deutschland in

Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation. 

Der Code of Conduct gilt auch bei allen formellen und informellen Aktivitäten der Landesverbände der JEF Deutschland und deren Untersektionen, es sei denn, die Landesverbände haben einen eigenen Code of Conduct. 

Bei formellen und informellen Aktivitäten der JEF Europe gilt der aktuelle Code of Conduct der JEF Europe. 

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung des Code of Conducts oder eines bestimmten Verhaltens wird empfohlen, eine der in Abschnitt 8 definierten Kontaktpersonen um Rat zu fragen. 

  1. Vermeidung von Annahmen und Vorurteilen 

Die JEF Deutschland versteht sich als inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa einsetzen. Daher sind alle Anwesenden im Rahmen von JEF-Aktivitäten dazu angehalten, sich ihrer Sozialisierung und den damit einhergehenden möglichen Vorurteilen bewusst zu werden und diese zu hinterfragen. 

Dazu zählt unter anderem das Treffen von Annahmen über eine Person 

  1. auf Grundlage der Nationalität, ethnischen Herkunft, Hautfarbe, des äußeren Erscheinungsbildes, einer Behinderung, der Sprache, des Alters oder des sozialen Status; 
  2. auf Grundlage der religiösen oder politischen (Nicht-)Zugehörigkeit, Überzeugungen oder des persönlichen Glaubens; 
  3. auf Grundlage der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung; 
  4. auf Grundlage der eigenen physischen und kognitiven Fähigkeiten;
  5. auf Grundlage der physischen oder psychischen Gesundheit anderer. 
  6. Verhalten im Einklang mit dem Code of Conduct 

Alle Teilnehmenden an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles Miteinander und eine Kultur der Inklusivität zu fördern. Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und schließen jedes Verhalten ein, das den Werten der JEF Deutschland widerspricht. Verstöße gegen diese Regeln können Maßnahmen gemäß Abschnitt 7 nach sich ziehen. 

Respektvolles Verhalten umfasst insbesondere 

  1. den achtsamen Umgang und eine wertschätzende Kommunikation gegenüber anderen, das bedeutet z.B. respektvolles Zuhören und gegenseitiges Ausreden lassen ohne Herabwürdigung oder Spott; 
  2. sensible Diskussionen unter Berücksichtigung persönlicher Betroffenheit anderer; 
  3. die Schaffung eines offenen Umfelds, in dem jede:r die eigene Meinung äußern kann;
  4. die Unterstützung und aktive Einbeziehung anderer, z.B. durch verständliche Sprache und Erklärungen schwieriger Begriffe;  
  5. den Verzicht auf diskriminierende Äußerungen oder Handlungen, sei es z.B. bezogen auf das Aussehen von Personen, ihren kulturellen Hintergrund, ihre politische Einstellung, ihre sexuelle Orientierung oder sonstigen Merkmale; 
  6. das Unterlassen von rassistischen Stereotypen – auch als Scherz oder Ironie; 
  7. Die Wahrung des persönlichen Raums und die Einhaltung körperlicher Grenzen; 
  8. die Vermeidung jeder Form von Belästigung oder Missbrauch gegenüber anderen Anwesenden; 
  9. den verantwortungsvollen Umgang mit bewusstseinserweiternden oder -verändernden Mitteln. 
  10. Verpflichtungen der JEF Deutschland, Organisator*innen und Moderator*innen 78 

von JEF Deutschland Aktivitäten 

Vorstellung des Code of Conduct 

Bei jeder Aktivität der JEF Deutschland muss der Code of Conduct vorab an alle Anwesenden kommuniziert werden. Zu Beginn der Veranstaltung werden die zentralen Inhalte außerdem kurz durch eine/einen Vertreter:in der Awareness-Stelle, einen/eine Organisator:in oder Moderator:in vorgestellt. Weiterhin kann im Ermessen der Sitzungsleitung, der Organisator:innen oder der Awareness-Stelle jederzeit erneut auf die Geltung des Code of Conducts hingewiesen werden. Die Vorstellung des Code of Conduct soll  

  • sicherstellen, dass alle Anwesenden den Inhalt und die Verpflichtungen kennen und verstehen; 
  • dem Anlass, dem Format und der Dauer der Veranstaltung angemessen sein;
  • die verfügbaren Meldewege zur Awareness-Stelle transparent machen. 

Der Code of Conduct muss während der gesamten Veranstaltung leicht zugänglich und einsehbar sein. 

Formular Code of Conduct 

Grundsätzlich steht ein Online-Formular zur Verfügung, das der vertraulichen Meldung von Vorfällen im Zusammenhang mit dem Code of Conduct dient. Es ist ausschließlich der Awareness-Stelle zugänglich und wird von dieser aktiv betreut. 

  • Es ermöglicht die anonyme oder personalisierte Meldung eines Vorfalls; 
  • Es enthält die Möglichkeit zur Beschreibung des Vorfalls sowie zur Angabe, welche weiteren Schritte gewünscht werden. 

 Awareness-Stelle 

Die Awareness-Stelle ist eine unabhängige Beratungsstelle, welche die sichere, diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilnahme an JEF Deutschland Aktivitäten ermöglichen soll. Durch sie sollen der Schutz persönlicher Grenzen, ein respektvolles und inklusives Miteinander, sowie die Vermeidung jeder Form von Diskriminierung oder übergriffigem Verhalten gewährleistet werden. 

 Zentrale Aufgaben: 

  1. Aktiver Verweis auf den Code of Conduct und Unterstützung bei dessen Umsetzung; 
  2. Schaffung eines geschützten Raumes bei allen JEF Deutschland Aktivitäten, online wie offline; 
  3. Persönliche und digitale Ansprechpartner:innen für alle Anwesenden; 
  4. Vertrauliche Beratung und Unterstützung bei Vorfällen wie Diskriminierung, Grenzverletzungen, Konflikten oder anderen belastenden Situationen; 
  5. Verweis auf mögliche Missstände im Verband und Unterstützung bei deren Aufarbeitung; 
  6. Schulung anderer JEF-Mitglieder für Awareness-Aufgaben, sofern der Bedarf besteht; 
  7. Unterstützung der Landes- und Kreisverbände bei Awareness-Fragen und Begleitung beim Aufbau eigener Awareness-Strukturen; 
  8. Beratung des Bundesvorstands und der BAGs.

Zusammensetzung und Unabhängigkeit:  

  1. Die Awareness-Stelle besteht aus mindestens zwei bis maximal fünf Personen, welche vom Bundeskongress gewählt werden (z.B. auf Vorschlag der BAG-Empowerment & Diversity). 
  2. Die Besetzung der Awareness-Stelle sollte unter anderem im Hinblick auf Geschlechteridentitäten, Herkunft und Religionszugehörigkeit möglichst divers sein. 
  3. Um Unabhängigkeit sicherzustellen, dürfen Mitglieder keine Funktionen im Bundesvorstand, Bundesausschuss-Präsidium, Bundessekretariat oder in geschäftsführenden Vorständen der JEF Deutschland oder Europa-Union innehaben. 
  4. Neben einer verpflichtenden Schulung zu den Themen Awareness, Diskriminierungssensibilität, Konfliktintervention und den Inhalten des Code of Conduct am Anfang einer Amtsperiode ist darangehalten, dass sich Mitglieder regelmäßig fortbilden, um stets handlungssicher und kompetent agieren zu können. 

Präsenz und Unterstützung: 

  1. Bei Bundeskongressen und Bundesausschüssen muss die Awareness-Stelle mit mindestens einer/einem Vertreter:in sichtbar und ansprechbar sein. Ist keine vollständige Besetzung möglich, muss eine geschulte Vertretung organisiert werden. 
  2. Bei weiteren Aktivitäten sollte nach Möglichkeit ein Mitglied der Awareness Stelle oder eine geschulte Ersatzperson anwesend sein. Alternativ kann eine verantwortliche Person benannt werden, die den Code of Conduct kennt und auf seine Einhaltung achtet. 
  3. Meldung von Vorfällen (Reporting) 

Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das als unangemessen, grenzüberschreitend oder potenziell als Verstoß gegen den Code of Conduct wahrgenommen wird, sollte jenes schnellstmöglich gemeldet werden. Eine Meldung kann dabei helfen, Betroffene zu schützen und Probleme frühzeitig zu erkennen. 

Die Meldung kann auf folgenden Wegen erfolgen: 

  • Direkt bei der Awareness-Stelle: Persönlich oder online, bei einer zu Beginn der Aktivität vorgestellten Ansprechpersonen. 
  • Online-Formular: Über das anonyme Code of Conduct-Formular auf der Website der JEF Deutschland bzw. der Awareness-Stelle. 
  • Weitere benannte Kontaktmöglichkeiten: Weitere Meldewege werden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung transparent kommuniziert (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Messenger-Kontakt etc.). Die Awareness-Stelle nimmt alle Anliegen ernst und behandelt sie vertraulich. Die Meldung kann auf Wunsch auch anonym oder gemeinsam mit einer Vertrauensperson erfolgen. 
  1. Verfahren im Falle von unangemessenem Verhalten 

Bei Vorliegen einer Anschuldigung führt die Awareness-Stelle im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der Situation durch. Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen Ansprechpartner:innen nach Abstimmung mit der betroffenen Person dazu verpflichtet, je nach Schwere der Handlung folgende Schritte einzuleiten: 

  1. Erinnerung und Information

Die Person, der ein Fehlverhalten zur Last gelegt wird, wird sachlich an die im Code of Conduct genannten Verhaltensregeln erinnert. Es wird erläutert, wie eine Verhaltensänderung im Sinne des Code of Conduct aussehen kann. 

  1. Klärendes Gespräch 

Ein vertrauliches, persönliches Gespräch zwischen den betroffenen Parteien wird angeboten. 

Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen, etwaige Unterschiede zu besprechen und gegenseitiges Verständnis herzustellen. 

  1. Information der Organisator:innen

Bleibt die Situation ungelöst oder wiederholt sich das Fehlverhalten, informieren die Verantwortlichen das Organisationsteam bzw. Sitzungsleiter:innen.  Auf Wunsch oder bei Bedarf wird ein moderiertes, strukturiertes Gespräch zwischen allen Parteien angeboten. 

  1. Unterbrechung oder Ausschluss 

In Absprache mit dem Organisationsteam und Sitzungsleiter:innen kann die laufende Veranstaltung unter Beachtung der Satzung kurzfristig unterbrochen werden. 

Bei besonders schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen kann die verantwortliche Person auf Antrag der Awareness-Stelle durch die Sitzungsleiter:innen bis auf Weiteres des Raumes verwiesen werden. 

  1. Informierung weiterer Amtsträger:innen 

Übt die eines Fehlverhaltens beschuldigte Person ein Mandat innerhalb der JEF Deutschland aus, kann – mit Zustimmung der Betroffenen – der nächstfolgende satzungsgemäße Gremientermin über den Vorfall informiert werden. 

  1. Rechtliche Schritte 

Alle Mitglieder der JEF Deutschland, sowie Teilnehmende an Veranstaltungen und Aktivitäten jener sind verpflichtet, neben dem Code of Conduct die jeweils geltenden Gesetze einzuhalten. Sollte es zu einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Code of Conduct und geltendem Recht kommen, hat das geltende Recht Vorrang. 

Im Falle von gewalttätigem oder potenziell illegalen Verhalten sind die zuständigen Ansprechpersonen verpflichtet, die zuständigen Behörden einzuschalten, sofern dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich und möglich ist. Darüber hinaus steht es der betroffenen Person oder Gruppe frei, selbst gerichtliche Schritte gegen die Person, der ein Fehlverhalten zur Last gelegt wird, einzuleiten. 

Die JEF Deutschland hat dabei weder das Mandat noch die Befugnis, straf- oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.Entsprechende Maßnahmen obliegen ausschließlich den zuständigen staatlichen Stellen. 

  1. Datenschutz 

Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Mitglieder der Awareness Stelle sowie alle weiteren am Prozess beteiligten Personen zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren macht Ausnahmen erforderlich oder es dient dem Schutz der Sicherheit der Betroffenen. 

Das bedeutet, dass die Identität der Betroffenen nicht ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung preisgegeben werden darf. 

Jegliche schriftlichen Unterlagen, die personenbezogene Informationen enthalten, dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es zur Klärung des jeweiligen Falls erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens müssen diese Daten unverzüglich gelöscht werden, spätestens jedoch zwei Jahre nach der erstmaligen Dokumentation des Vorfalls. Vor der Löschung sollen gewonnene Erkenntnisse in einem Handlungsleitfaden für die Awareness-Stelle zusammengefasst und archiviert werden.

ninaNeufassung Code of Conduct
Weiterlesen