Für vollen föderalistischen Einsatz für transnationale Listen und EU-Spitzenkandidaten zur Europawahl 2024

Bundesausschuss, 12.03.22

Für vollen föderalistischen Einsatz für transnationale Listen und EU-Spitzenkandidaten zur Europawahl 2024

Beschluss im Wortlaut:

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland (EUD) und Jungen Europäischen Föderalisten Deutschland (JEF) fordern alle pro-europäischen Parteien im Europäischen Parlament und im Rat auf, rechtzeitig für 2024 allen EU-Bürgerinnen und Bürgern eine zweite Stimme in der Europawahl zu geben für neue Sitze in einem EU-weiten Wahlkreis über transnationale Listen der europäischen Parteien. Eine Wahl von Spitzenkandidatinnen und Kandidaten der europäischen Parteien auf EU-weiten transnationalen Listen stärkt die demokratische Legitimität der EU-Kommission durch einen noch klareren Zusammenhang zwischen dem Wahlergebnis und der Besetzung der europäischen Spitzenämter. Dass Kandidierende für EU-Spitzenämter nach dem Prinzip “ein Mensch, eine Stimme” EU-weit gewählt werden und dafür im Wahlkampf allen EU-Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort stehen, stärkt die demokratische Rechenschaftspflicht. Wo die Europawahl bisher zu sehr in 27 einzelne nationale Wahlen zerfiel kann die Wahl für Sitze in einem EU-weiten Wahlkreis, in dem alle Stimmen zusammen und gleich viel zählen, die europäische Qualität der Wahl so konkret und fühlbar machen wie nie zuvor.
Um den EU-Bürgerinnen und Bürgern für 2024 eine europäische Zweitstimme zu geben, muss das Europaparlament im Frühling einen Vorschlag vorlegen, der Rat noch im Sommer darüber verhandeln. Es braucht jetzt vollen Einsatz um diese große Chance zu ergreifen und die Europawahl 2024 zur Europäischsten jemals zu machen und eine große Enttäuschung der Bürger:innen, ähnlich wie 2019 als der Spitzenkandidatenprozess scheiterte, zu vermeiden. Der Bundesausschuss fordert das EUD-Präsidium, den JEF-Vorstand, die Landesverbände und alle Gliederungen der Europa-Union und JEF dazu auf, offensiv und mit Nachdruck für diese politische Forderung zu werben und den Einfluss ihrer Mitglieder in den verschiedensten europäischen und nationalen Institutionen dafür zu nutzen.

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Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Bundesausschuss, 07.11.20

Für ein demokratischeres Europa – für ein echtes europäisches Wahlrecht

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Einen Antrag in dieser Sache für den nächsten Bundesausschuss der EUD Deutschland einzureichen.

2) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass für das Wahlrecht zum Europäischen Parlament bislang nur die in Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) definierten allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gelten und die konkrete Umsetzung bisher den Mitgliedstaaten durch nationale Wahlgesetze überlassen ist.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bislang kein einheitliches Wahlrecht nach Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) existiert, ein solches nur bei Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen werden kann und die Mitgliedstaaten nach ihren eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen müssen; in Deutschland ist etwa die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig.

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Vorschlagsrecht des Europäischen Parlaments für einen solchen Rechtsakt de facto wertlos ist, da jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.

Die JEF fordert: bei einer Reform der EU-Verträge muss Art. 223 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass ein gemeinsames Wahlrecht für das Europäische Parlament auf Vorschlag des EP mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen werden kann.

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Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Bundesausschuss, 07.11.2020

Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Beschluss im Wortlaut:

Der Bundeskongress der JEF möge beschließen:

1) Dass der Bundesvorstand die Inhalte dieses Antrags innerhalb der Europa-Union Deutschland aktiv vorantreibt.

Inhaltlicher Teil:

Die JEF nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

Die JEF nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer 1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“.

Die JEF fordert, dass aus dieser Möglichkeit, den europäischen Zusammenschluss auf dem Wahlzettel aufzuführen, eine Pflicht gemacht wird und die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen dementsprechend angepasst werden müssen.

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