Beschluss des Bundesausschusses der JEF Deutschland, 01.-03. Februar 2013, Berlin
Wasser ist Menschenrecht
Beschluss im Wortlaut:
Wasser ist Menschenrecht
Ein aktuell diskutierter Richtlinienentwurf betrifft die Versorgung der EU-BürgerInnen mit Wasser, sozialen und anderen Dienstleistungen. Wir fordern von allen politischen Ebenen, dass sie dabei einfachen, diskriminierungsfreien, flächendeckenden Zugang und hohe Qualität für alle ihre BürgerInnen gewährleisten.
Schlechte Erfahrungen mit Privatisierung brauchen Aufklärung
Dem Entwurf der Richtlinie für die Konzessionsvergabe wird in der aktuellen Debatte vorgeworfen, er solle die Privatisierung der Wasserversorgung erleichtern und den Wettbewerb von kommunalen mit privaten Anbietern erhöhen. Tatsächlich würde die Mehrheit der Stadtwerke in Deutschland, die inzwischen mehrheitlich privatrechtlich organisiert sind, durch die aktuelle Richtlinie wieder allein öffentlich-rechtlich oder völlig privatisiert werden. Wir rufen daher die europäischen Gesetzgeber auf, jeglichen Anschein der Ermöglichung unfreiwilliger Privatisierung aus dem Richtlinienentwurf zu entfernen. Wir sehen jedoch alleine die Ermöglichung und Verrechtlichung von (Teil)Privatisierungen, wenn dies von BürgerInnen und ihren VertreterInnen gewünscht ist, nicht als kritikwürdigen Bestandteil der Richtlinie an. In Fällen von Teilprivatisierungen müssen aber ab einem nicht zu eng zu fassenden Grenzwert die Regeln des Binnenmarktes greifen. In den meisten untersuchten Fällen von Wasserprivatisierung stiegen die Preise, Qualität sank und Instandhaltung wurde vernachlässigt. Eine Konzession zur Versorgung einer Kommune mit Wasser ist ein Monopol auf Zeit. Ein Markt existiert nur vor der Vergabe der Konzession. Aktuell ist also zu erwarten, dass eine weitere Privatisierung unsere Ziele verletzt und nicht fördert. Wem Privatisierung ein Anliegen ist, sollte untersuchen welche Kontrollen und Maßnahmen für die Überwindung schädlicher Nebenwirkungen notwendig wären.
Keine erzwungene Privatisierung in ESM-Programmländern
Die Wasserversorgung als Menschenrecht zu gewährleisten gibt ihr eine besondere Bedeutung. Deshalb ist es falsch, wenn die Privatisierung der für die Wasserversorgung zuständigen öffentlichen Unternehmen von der Troika bestehend aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds erzwungen wird. Der Status als Menschenrecht sollte dieses öffentliche Eigentum vor der Privatisierung gegen eine Mehrheit der betroffenen BürgerInnen schützen. Wenn eine Mehrheit der BürgerInnen die Erfüllung des Menschenrechtes privatwirtschaftlich organisieren möchte, steht ihr das frei.
Initiative durch die BürgerInnen
Dem Verfahren zur Richtlinie wurde vorgeworfen, es sei intransparent, geradezu geheim. Gerade weil die Absichten und Entwürfe aber schon länger im üblichen Verfahren öffentlich vorliegen und die Richtlinie im normalen europäischen Gesetzgebungsverfahren verhandelt wird, konnte es zu einer Europäischen Bürgerinitiative gegen Wasserprivatisierung kommen. Als JEF begrüßen wir sehr, dass die Debatte um Wasserprivatisierung das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative nutzt. So können die BürgerInnen durch eine Unterschrift, auf Papier oder online, zum Thema Stellung nehmen und die EU-Kommission direkt auffordern in ihrem Sinne zu handeln. Der konkrete Text der unter http://www.right2water.eu zu erreichenden EBI findet in der JEF allerdings keine Mehrheit.