64. Bundeskongress in Bremen, 14.10.17

Telekommunikationsmarkt öffnen – Digitalen Binnenmarkt vollenden

Beschluss im Wortlaut:

Durch die künstliche Trennung der Telekommunikationsmärkte wird der Wettbewerb zum Nachteil der Kund*innen behindert und die Qualität der Dienstleistungen gemindert. Die Telekommunikationsfirmen haben es leicht, den Markt zu kontrollieren. Bisher werden Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen oder das Verlegen von Kabeln national vergeben, aber europäisch ausgeschrieben. Große Firmen können sich auch in mehrere nationale Telekommunikationsmärkte einkaufen, während dies für kleinere Anbieter zu teuer oder aufwendig ist. Nur in einem vollständig europäisierten Telekommunikationsmarkt kann ein wirklicher Wettbewerb entstehen. Damit könnte sich auch das Problem der Roaming-Gebühren erledigen. Bisher funktioniert Roaming, wie folgt: Die Telekommunikationsfirmen begrenzen die Auslands-Roaming-Nutzungszeit der Kund*innen, da die an den Netzbetreiber im jeweiligen Land zu zahlenden Nutzungsgebühren ansonsten nicht tragbar wären. Innerhalb von Ländern passiert dies aber nicht: Ist gerade kein Mast des eigenen Anbieters in der Nähe, passiert technisch genau das gleiche Roaming wie im Ausland, indem man ein anbieterfremdes Netz benutzt und der eigene Anbieter dafür Gebühren an den Fremdanbieter zahlt. Wegen des offenen Marktes innerhalb eines Landes wird das aber nicht zum Problem, weil es nicht passiert, dass ein Anbieter irgendwo gar nicht vertreten ist, weil er sich den Marktzugang nicht leisten konnte. Ein einheitlicher Markt wird es auch europäischen Unternehmen ermöglichen, international kompetitiver zu sein, weil sie es sich nicht mehr leisten können, von einer geschützten Marktposition zu profitieren.

Ein einheitlicher Rechtsrahmen für Digitale Dienste

Telefon- und Internetnetze sind jedoch nur ein Aspekt im digitalen Binnenmarkt. Auch das Datenschutz- und Urheberrecht variiert innerhalb der EU stark. In den USA muss sich ein Startup einmal mit den Gesetzen beschäftigen und hat dann einen Markt mit über 325 Millionen potentiellen Kunden zur Verfügung. In der EU aber muss man sich auf 28 unterschiedliche Gesetzgebungen einstellen, wenn man die 512 Millionen Kunden erschließen will. Dies führt wiederum dazu, dass große Unternehmen, die es sich leisten können, in jedem Land Anwälte zu bezahlen und ihren Dienst zu modifizieren, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Startups haben. Dadurch wird die Gründerkultur in Europa behindert und wir geraten ins Hintertreffen. Wir fordern einen europäischen Rechtsrahmen für digitale Dienste und die Angleichung des Datenschutz- und Urheberrechts.

Dieser Antrag wird auch dem Bundeskongress der Europa-Union Deutschland, dem Kongress der JEF Europe und der UEF bei der nächstmöglichen Gelegenheit vorgelegt werden.

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