1. Bundesausschuss 2016 in Brüssel, 09.04.16
Reform des EU-Transparenzregisters: Europa soll weiter Transparenz-Vorreiter bei seiner Gesetzgebung bleiben!
Beschluss im Wortlaut:
Bei der Transparenz von professioneller Interessenvertretung (Lobbyismus) ist die EU Vorreiterin und weiter als die meisten Mitgliedstaaten. Im Europäischen Parlament sind die meisten Sitzungen, auch der Ausschüsse, im Live-Stream mit zu verfolgen. Das Parlament veröffentlicht ein fast vollständiges Register aller seiner Dokumente im Internet. Kommission und Parlament haben ein gemeinsames Register für Interessenvertreter*innen: das Transparenzregister. Kommissar*innen und deren hohe Beamt*innen treffen nur noch registrierte Interessenvertreter*innen und veröffentlichen Listen mit diesen Treffen. Nur der Rat der Mitgliedstaaten macht es den Bürgerinnen und Bürgern bisher unmöglich die Wege zu seinen Entscheidungen nachzuvollziehen (inklusive der Meinungen der Vertreter der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen um EU-Gesetze).
Die Jungen Europäischen Föderalisten fordern die Mitgliedstaaten, insbesondere die Bundesregierung und die Landesregierungen, auf, dem Vorbild der EUInstitutionen in Sachen Transparenz der Gesetzgebung und der Einflussnahme von Interessenvertreter*innen zu folgen. Das Vertrauen der Bürger*innen in die EU-Institutionen ist historisch niedrig. Der Populismus von Europafeind*innen gefährdet den inneren Frieden unserer Gesellschaften. Deshalb unterstützen die Jungen Europäischen Föderalisten auch weiterhin den Erhalt der Vorreiterrolle der EU-Institutionen. Wir beteiligen uns auch deshalb an der Konsultation der EU-Kommission für eine Reform des Transparenzregisters und vertreten u.a. die folgenden Prinzipien:
1. Die EU-Institutionen sollten zum Schutz der Integrität ihrer Gesetzgebung und Entscheidungsfindung jeweils die beste Praxis der Mitgliedstaaten übernehmen und damit der Union als Vorbild dienen.
2. Im Sinne des Transparenzregisters ethisch untadelige und transparente Lobbyarbeit ist positiv für die Politik der Union und fester Bestandteil einer funktionierenden europäischen Demokratie.
3. Solange das Transparenzregister freiwillig bleibt, sollten die EU-Institutionen ihre Möglichkeiten nutzen, den Interessenvertreter*innen Anreize für die Registrierung zu setzen. Die Europaabgeordneten sollten es der Kommission gleichtun und nur registrierte Interessenvertreter*innen treffen sowie über ihre Treffen Bericht erstatten.
4. Das Transparenzregister sollte auch auf den Rat der Europäischen Union ausgedehnt werden, da auch hier massiv Einfluss genommen werden kann.
5. Schnellstmöglich sollte eine Eintragung in das Transparenzregister verpflichtend für alle Lobbyisten sein, die im Umfeld der EU-Gesetzgebung tätig sind und Institutionen der EU nur mit solchen eingetragenen Lobbyisten in Kontakt treten. Dies gilt ebenso für Lobbytätigkeiten von Rechtsanwälten.
6. Das Transparenzregister sollte mit allen anderen Datenbanken, ähnliche Informationen der Einflussnahme auf EU-Gesetzgebung betreffend, zu einem Transparenzportal verknüpft werden. Dies würde die Veröffentlichung eines legislativen Fußabdrucks erleichtern, der für jedes EU-Gesetz nachvollziehbar macht, welche Interessenvertreter*innen darauf Einfluss genommen haben und welche schriftlichen Vorschläge sie eingebracht haben.
7. Geheimhaltung von Papieren sollte sparsam eingesetzt werden. Wo sie eingesetzt wird, muss das Prinzip gelten: Was Interessenvertreter*innen zugänglich gemacht wird, muss auch öffentlich bekannt gemacht werden. Was geheim bleiben muss, muss geheim bleiben. Es darf keine Vorteile für besser vernetzte oder finanzstarke Interessenvertreter*innen geben, da sonst die Integrität der Entscheidungsverfahren und der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt würden.
8. Wir fordern die gesamte europapolitische Zivilgesellschaft auf, sich an der Konsultation der EU-Kommission zum Transparenzregister zu beteiligen: http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm