Bundesausschuss, Dezember 2024

RECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE UNTERSTÜTZEN, MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN – FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN AUSSEN- UND ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DEN MAGHREB-STAATEN

Beschluss im Wortlaut:

Die Situation in den Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Mauretanien und die Westsahara) hat sich in den letzten Jahren stark verändert, die anfängliche Euphorie des Arabischen Frühlings ist schon lange verflogen. Die JEF Deutschland hat im Jahre 2011 folgenden Beschluss gefasst: “Die JEF begrüßen den Demokratisierungsprozess und fordern gerechte Entwicklungschancen für den Maghreb.” Dieser spiegelt die seitdem zunehmend veränderte Lage in den Staaten des Maghreb nicht mehr wider. Die Menschenrechtssituation in Algerien und Marokko hat sich nicht verbessert und in Libyen haben sich nach einem blutigen Bürgerkrieg zwei Herrschaftsgebiete etabliert, eines unter der international anerkannten Regierung und eines unter General Haftar. In Tunesien wurde das Parlament entmachtet, die staatlichen Autoritäten gehen massiv gegen Kandidaten:innen der Opposition vor. Der Status der Westsahara ist seit vielen Jahren ungelöst. Insbesondere die Rolle der UN-Friedensmission MINUSRO wird dabei zunehmend schwächer. Die politische und soziale Situation in dieser Region ist ein wichtiger Faktor für die regionale Stabilität.

Der vorliegende Antrag soll dabei nicht die aktuelle Beschlusslage der JEF Deutschland zum Thema Asyl und Migration ändern. Vielmehr soll hierbei der Einsatz für gute außen- und entwicklungspolitische Beziehungen zwischen der EU und den Maghreb-Staaten im Vordergrund stehen.

Als JEF Deutschland fordern wir die EU daher dazu auf:

  1. die Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten, insbesondere die Verstöße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit, zu verurteilen und die Maghreb-Staaten aktiv zu bewegen, diese einzudämmen.
  2. bei einer weiteren Verschlechterung der menschenrechtlichen Situation Sanktionen gegen die Maghreb-Staaten zu verhängen (z.B. Smart Sanctions gegen Entscheidungsträger:innen). 
  3. dafür zu sorgen, dass ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen sowie die ihrer Mitgliedstaaten konsequent die Ziele einer feministischen Entwicklungspolitik verfolgen und so Demokratisierungsprozesse in den Maghreb-Staaten nachhaltig fördern, die Rechte von Frauen, INTA*-Personen (inter-, nonbinäre, trans-, und agender Personen), Geflüchteten und anderen marginalisierten Gruppen stärken sowie die Presse- und Meinungsfreiheit schützen. . Dabei betonen wir die Bedeutung der Einbeziehung und Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren.
  4. für die Bekämpfung von Fluchtursachen und im Angesicht des weltweiten Kampfes gegen den fundamentalistischen Terrorismus gemeinsam mit den Maghreb-Staaten und lokal gefestigten Akteur:innen eine Allianz gegen den Terrorismus zu bilden. Dies beinhaltet eine engere Zusammenarbeit der Geheimdienste, Regierungen und internationalen Organisationen, insbesondere der Afrikanischen Union. Gleichzeitig darf diese Zusammenarbeit nicht zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Maghreb-Staaten führen, etwa durch die Verfolgung von Oppositionellen. Wir fordern daher, dass die EU gleichzeitig auch wirksame Mechanismen einführt, um das Missbrauchspotenzial solcher geteilten Informationen zu minimieren. 

Angesichts der sehr heterogenen Situationen in den einzelnen Maghreb-Staaten fordern wir von der EU außerdem konkret:

  1. den UN-Plan für die Westsahara von 1991 zu unterstützen, die Verhandlungen zwischen Marokko und der Westsahara mit dem Ziel einer Entkolonialisierung weiterzuverfolgen sowie sich dafür einzusetzen, das Mandat der UN-Mission MINURSO auszuweiten. Der UN muss zusätzlich das Mandat erteilt werden, die Einhaltung der Menschenrechte in der Westsahara sicherzustellen!
  2. den politischen Druck auf Algerien zu erhöhen, eine Beobachtungsmission bezüglich der dort 2026 stattfindenden Parlamentswahlen zuzulassen. Zusätzlich erwarten wir von der EU, Algerien dazu aufzufordern, eine Beobachtermission der Afrikanischen Union (AU) zu erlauben, um die dortige rechtsstaatliche Lage zu beobachten und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sowie die Durchsetzung der Rechte von Geflüchteten sicherzustellen. 
  3. sich für einen Blauhelm-Einsatz in Libyen auszusprechen und Verhandlungen zwischen der international anerkannten Regierung und der Haftar-Miliz unter Leitung der UN zu unterstützen. Dabei soll sich die EU weiterhin für die staatliche Einheit Libyens einsetzen. 
  4. die finanziellen Mittel für den Bereich Migration und Mobilität der “Vereinbarung über eine strategische und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien” einzufrieren, solange Tunesien keine Wahlen unter Berücksichtigung demokratischer Grundsätze durchführt.

 

beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024

heleneRECHTSSTAATLICHKEIT UND DEMOKRATIE UNTERSTÜTZEN, MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN – FÜR EINE NEUE AUSRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN AUSSEN- UND ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DEN MAGHREB-STAATEN