Bundeskongress, 25.10.2025
Partnerschaftsvereinbarung mit der EUD
Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025
Beschluss im Wortlaut:
Das derzeitige Partnerschaftsmodell zwischen der Europa-Union Deutschland und der JEF Deutschland beruht auf einer Reihe von Vereinbarungen auf Landesebene (überwiegend basierend auf einer Vorlage aus dem Jahr 2013), sowie einer bundesweiten Partnerschaftsvereinbarung (beschlossen im Jahr 2017).
Diese Vereinbarungen stammen überwiegend aus einer Zeit, als die Doppelmitgliedschaft noch ein Sonderfall war und das Verhältnis zwischen den Verbänden weniger eng war. Heute ist die Doppelmitgliedschaft bundesweit betrachtet der absolute Normalfall, mit Ausnahme einzelner kleinerer Verbände. Dies ist bereits bei der Anpassung der Beitragsabführungen zwischen der Europa Union und der JEF Deutschland im Jahr 2023 berücksichtigt worden und hat auch in zahlreichen Ländern und im Bund zu einer Praxis enger Zusammenarbeit, beispielsweise in der Mitgliederverwaltung, geführt.
Vor diesem Hintergrund scheint es angemessen, die Vereinbarungen zwischen den Verbänden zu prüfen und, wo sinnvoll, zu aktualisieren.
Die JEF Deutschland wird sich um die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Europa-Union Deutschland bemühen, deren Ziel es ist:
- Die bestehende bundesweite Partnerschaftsvereinbarung zu überprüfen und einen Vorschlag für eine aktualisierte Version zu erarbeiten.
- Eine aktualisierte „Mustervereinbarung“ für Partnerschaftsvereinbarungen zwischen JEF und EUD auf Landesebene zu erarbeiten.
Die Arbeitsgruppe soll ihre Vorschläge zum gemeinsamen Bundesausschuss von JEF und EUD im Frühjahr 2027 (und damit auch zum zehnjährigen Jubiläum des Partnerschaftsabkommens) vorlegen.
