Bundesausschuss, Dezember 2024
ÖSTLICHES MITTELMEER: FÜR EINE BESSERE EU-TÜRKEI-GRIECHENLAND STRATEGIE
Beschluss im Wortlaut:
Der Gaskonflikt zwischen der Türkei und dem EU-Mitgliedsland Griechenland, welche die beiden Staaten bzw. die Türkei mit der EU 2020 am Rande eines Krieges brachte, ist zwar aktuell aufgrund der amerikanischen Präsidentschaft von Joe Biden, der Erdbebenpolitik Griechenlands, nach dem großen Erdbeben im Frühjahr 2022, und des Ukrainekonflikts eingefroren. Diese Faktoren sind allerdings nicht von permanenter Natur. Um den Konflikt um die Gasverteilung, die maritimen Grenzen und die illegale Besatzung des nördlichen Teils der Republik Zyperns seitens türkischer Streitkräfte nachhaltig zu lösen und nicht nur einzufrieren und eine weitere Energiequelle für die EU zu sichern, fordern wir:
- Die EU muss die USA als militärische und politische Führungsmacht im östlichen Mittelmeer ablösen, um Ordnung und Stabilität in die Region zu bringen. Dies könnte dadurch geschehen, dass die großen EU-Staaten ihre militärische Präsenz in der Region verstärken.
- Die EU muss sich dafür einsetzen, dass die Türkei in das „Eastern Mediterranean Gas Forum“ aufgenommen wird, um Spannungen ab- und Vertrauen aufzubauen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die EU einen Dialog mit Griechenland, der Republik Zypern und der Türkei/Nordzypern initiieren, um in einem institutionellen Rahmen über die Wiedervereinigung Zyperns, die Seegrenzen und die Gasverteilung zu sprechen.
- Die EU muss die Beilegung dieses Konflikts als hohe außenpolitische Priorität einstufen. Hierzu fordern wir die EU auf, ein Grünbuch zur Verbesserung der EU-Türkei-Beziehungen zu erarbeiten. Eine nachhaltige Verbesserung der griechisch-türkischen Beziehungen würde regionale Energieinfrastrukturprojekte ermöglichen, die die europäische Energieversorgung auf eine breitere und kostengünstigere Basis stellen.
- Aus geostrategischer Sicht muss die EU die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wieder aufnehmen und die jährlichen Zahlungen für die Heranführung der Türkei an den EU-Rechtsrahmen wieder aufnehmen, sofern die Türkei die demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen erfüllt.
beschlossen beim Bundesausschuss im Dezember 2024