Bundesausschuss, 06.12.2025

Für eine europäische Kapitalmarktunion

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Der Binnenmarkt ist das Herzstück der europäischen Integration. Doch gerade im Bereich der Kapitalmärkte bleibt er bis heute unvollendet. Diese Fragmentierung verhindert, dass Kapital dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird: bei kleinen und mittleren Unternehmen, im Wohnungsbau, in der Infrastruktur oder bei Investitionen in den Klimaschutz. In der EU besteht eine Investitionslücke von 750 bis 800 Milliarden Euro jährlich. Um dieses Defizit zu schließen, ist auch eine bessere Mobilisierung privaten Kapitals notwendig.

Eine funktionierende Kapitalmarktunion ist hierfür ein zentrales Instrument. Sie kann helfen, Kapital europaweit effizienter bereitzustellen, Risiken besser zu teilen und Innovationen zu fördern. Dies kann die Erträge der Anleger erhöhen und stärkt die Unabhängigkeit des europäischen Marktes. Gleichzeitig muss eine solche Kapitalmarktunion klare Grenzen ziehen: Bereiche der Daseinsvorsorge wie Gesundheit, Pflege und bezahlbares Wohnen dürfen nicht dem Druck kurzfristiger Renditeziele ausgesetzt werden.

Wir fordern aus diesen Gründen die Einführung einer europäischen Kapitalmarktunion zur Vollendung des Binnenmarktes. Dies umfasst:

  1. Eine zentrale Wertpapieraufsicht auf europäischer Ebene: Um einheitliche Standards, mehr Transparenz für alle Marktteilnehmer und eine stabile Marktaufsicht sicherzustellen, braucht es eine zentrale europäische Behörde zur Überwachung der Wertpapiermärkte. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sollte hierfür gestärkt und mit klaren Kontrollkompetenzen ausgestattet werden. Ähnlich den US-amerikanischen SEC-Filings sollen Kapitalmarktteilnehmer jährlich ihre Jahresberichte in einem einheitlichen Format im European Single Access Point (ESAP) einreichen.
  2. Die Vollendung der Bankenunion: Hierbei handelt es sich um eine notwendige strukturelle Voraussetzung für eine funktionierende Kapitalmarktunion. Wir bekräftigen daher unsere Forderung nach der Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und einer gemeinsamen Einlagensicherung.
  3. Die Harmonisierung des Unternehmensrechts: Eine Kapitalmarktunion braucht faire, gemeinsame Spielregeln. Wir fordern daher die Harmonisierung des Unternehmensrechts, um faire Wettbewerbsbedingungen und Investitionssicherheit zu schaffen. Auf folgenden Maßnahmen sollte der Schwerpunkt liegen:
  4. Ein einheitliches Unternehmens- und Transparenzregister. Auch für Grundbücher sollte perspektivisch ein europäisches System eingeführt werden. Aktuell gibt es in der Europäischen Union eine Vielzahl verschiedener Register mit unterschiedlichen Zugangsschranken. So ist es mit hohem Aufwand verbunden, in den jeweiligen nationalen Jurisdiktionen herauszufinden, welche Akteure für welche Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
  5. Die volldigitale Anmeldung von Gewerbebetrieben, wobei Estland als weltweiter Vorreiter bei der Digitalisierung von Unternehmensgründungen ein Positivbeispiel für den Binnenmarkt darstellt . Start-ups und Kleingewerbe sind wichtig, um die Modernisierung der europäischen Wirtschaft zu ermöglichen und hiermit ihre Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls zu verbessern. Eine Entbürokratisierung senkt die Hürden insbesondere für junge und benachteiligte Menschen. Neben der reinen Gründung einer Gesellschaft ist die europäische Geltung von Gewerbeanmeldungen etc. von großer Bedeutung, um den Binnenmarkt zu vollenden.
  6. Den Umstieg auf ein europaweit einheitliches System der Rechnungslegung. Mithilfe gemeinsamer Grundsätze in der Rechnungslegung würde die Vergleichbarkeit von Geschäftsberichten unabhängig von Ländergrenzen ermöglicht und die Geschäftstätigkeit von transeuropäischen Konzernen merklich vereinfacht.
  7. Reformen im Steuerrecht
  8. Ein automatisierter Datenaustausch bei der Kapitalertragssteuer zwischen den unterschiedlichen Finanzbehörden in der Europäischen Union kann die Erstattung der Quellensteuer ermöglichen und somit nicht nur Bürokratie abbauen, sondern gerade Kleinanleger*innen viel Aufwand ersparen. Des Weiteren wird dadurch Transparenz über Ländergrenzen hinweg ermöglicht, die es Finanzbehörden erleichtert, Steuerbetrug wie Cum-Ex wirksam zu verfolgen, da Abweichungen und mehrfache Erstattungen schneller erkannt werden können.
  9. Eine Einführung von verbindlichen Mindeststandards bei der Unternehmensbesteuerung mit einheitlichen Bemessungsgrundlagen innerhalb der EU.
  10. Schutz besonders sensibler Bereiche: Die Kapitalmarktunion soll Investitionen in die Realwirtschaft erleichtern. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass besonders schützenswerte gesellschaftliche Bereiche wie Pflege, Gesundheit oder bezahlbares Wohnen vorrangig unter Renditegesichtspunkten betrachtet werden. Diese Sektoren dienen der Daseinsvorsorge und erfordern besondere politische Aufmerksamkeit und Schutz. Es braucht einen klaren gesetzlichen Rahmen, der sicherstellt, dass Finanzinvestitionen in diesen Bereichen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse und sozialen Standards stehen. So kann eine wirtschaftliche Beteiligung möglich sein, ohne dass das Gemeinwohl unter die Räder kurzfristiger Gewinnorientierung gerät.
ninaFür eine europäische Kapitalmarktunion