Bundesausschuss, 06.12.2025

Europa in queerer Vielfalt geeint

Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025

Beschluss im Wortlaut:

Das Motto der Europäischen Union “In Vielfalt geeint“ muss endlich auch für die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten gelten. Derzeit nur in einigen Mitgliedsstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe. Besonders schwierig ist die rechtliche Lage einer möglichen Anerkennung dort, wo durch die jeweilige Verfassung homophobe Vorbehalte gegenüber der gleichgeschlechtlichen Ehe bestehen.1 In heutiger Zeit sollte die rechtliche Gleichstellung von sexuellen Orientierungen selbstverständlich sein. Es gibt keinen Grund, in einer liberalen Gesellschaft Personen aufgrund des Geschlechtes der:des Partner:in die Ehe zu verweigern. Moderne Beziehungen sind vielfältig. Das traditionelle Bild von Beziehungen, die aus zwei Personen bestehen, entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Polyamouröse Beziehungen existieren, auch wenn diese durch die Gesetzgeber kaum bis gar nicht anerkannt sind. Polyamorie darf aber nicht mit der Vielehe gleichgesetzt werden, welche ein Instrument der Unterdrückung von Frauen* ist. Es ist an der Zeit, dass auch einvernehmliche Beziehungen von mehr als zwei Personen ihre Anerkennung finden in Gesellschaft und Politik.

Trans*-Personen haben das Recht zur Selbstbestimmung ihrer geschlechtlichen Identität. In vielen Staaten, wie Österreich, sind häufig psychologische Gutachten oder andere Kriterien notwendig, um Geschlechtseinträge und Namen anzupassen. In einigen Ländern ist das ändern des Geschlechtseintrages überhaupt nicht möglich, wie in Ungarn oder faktisch Rumänien. Die geschlechtliche Selbstbestimmung ist untrennbar teil jeder freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung. Die Anerkennung von nicht-binären Geschlechtsidentitäten ist in Europa noch nicht weit verbreitet. So gibt es in Deutschland und

Österreich die Möglichkeit des Geschlechtseintrags „divers“. Darüber hinaus erkennen auch in der EU Dänemark, Malta, Spanien und die Niederlande zumindest ein unbestimmtes Geschlecht an. Hier zeigt sich noch viel Handlungsbedarf, die Anerkennung von Geschlechtern jenseits von männlich und weiblich ist gesellschaftliche Realität.

Queere Personen erleben häufig Diskriminierungen und Gewalt. Besonders beschämend sind staatliche Diskriminierung und offene Queerfeindlichkeit. So hat Ungarn ein anti-LGBTQ+-Gesetz verabschiedet und in manchen Regionen in Polen wurden „LGBT-Freie Zonen“ eingerichtet. Durch EU-Kommission und Parlament wurden zwar Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet bzw. die Einrichtung kritisiert und diese in Teilen auch wieder zurückgenommen, doch das Vertrauen in die Staaten bleibt erschüttert. Daneben gab es allein in Deutschland 2023 1.499 Vorfälle von Gewalt im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und 854 Fälle im Bereich der Geschlechtsidentität. Insgesamt zeigt sich ein Problem der Nichtanerkennung von queeren Leben durch Teile der Gesellschaft.

Die EU und Europa sind im internationalen Vergleich, trotz vieler Probleme, recht Fortschrittlich, was die Rechte von LGBTQ+ angeht. Die Tendenz von Gesellschaft und Politik geht oftmals in Richtung einer weiteren liberalen Anerkennung von nicht heteronormativen/ cisgeschlechtlichen Leben. International zeigen sich jedoch auch andere Tendenzen. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere Staaten, in denen gegen Homosexuellen die Todesstrafe verhängt werden kann. Ein klarer Verstoß gegen die universellen Menschenrechte und -würde.

Die Jungen Europäischen Föderalist:innen fordern daher:

  1. Gleichgeschlechtliche Ehen in ganz Europa. Insbesondere in der EU müssen gleichgeschlechtliche Paare zu denselben Bedingungen die Möglichkeit haben, die Ehe einzugehen, wie verschiedengeschlechtliche Paare, insbesondere darf es keine Unterschiede im Adoptions- und Elternrecht geben. Nur eine eingetragene Partnerschaft ist als Ehe zweiter Klasse inakzeptabel. Die Ehe für alle muss in der EMRK und der EU-Grundrechtecharta verankert werden.
  2. Die Ehe oder zumindest eine Art der Partnerschaft sollte für polyamouröse Beziehungen eröffnet werden. Das klassische Bild von Beziehungen die nur aus zwei Personen bestehen ist überholt, es ist ausschließlich eine Angelegenheit der jeweiligen Partner:innen ob, mit wem und mit wie vielen Personen sie eine einvernehmliche Partnerschaft und Ehe eingegangen möchten, nicht die von staatlicher Institutionen.

2.Anerkennung vielfältiger Beziehungsformen. Das traditionelle Bild von Beziehungen, das ausschließlich aus zwei Personen besteht, wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr gerecht. Polyamouröse Beziehungen, in denen mehrere Personen partnerschaftlich miteinander verbunden sind, sind gelebte Realität und brauchen gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen eine rechtlich anerkannte Form von Partnerschaften für polyamouröse Beziehungen schaffen, die allen Beteiligten gleiche Rechte und Pflichten garantiert.

  1. Europaweit sollen trans* Personen das Recht erhalten, selbst über ihre geschlechtliche Identität zu bestimmen, ohne erniedrigende Gutachten zur „Feststellung“ des Geschlechts. Insbesondere volljährige Personen sollten durch einfache Mitteilung gegenüber den Behörden ihre Geschlechtsidentität ändern und Namen anpassen können.
  2. Alle europäischen Staaten und die EU müssen zumindest eine dritte neutrale Geschlechtsoption anerkennen. Wünschenswert ist darüber hinaus die freie Wahl der Bezeichnung der eigenen Geschlechtsidentität oder das Weglassen eines Eintrags in Dokumenten und Registern. Auch soll es die Möglichkeit der Eintragung der bevorzugten Pronomen in Ausweisdokumenten geben.
  3. Mehr Schutz vor Gewalt und Diskriminierung von LGBTQ+-Personen. Der EU sollten weitere Kompetenzen übertragen werden, um gegen Hass und Hetze durch staatliche Institutionen in den Mitgliedsstaaten vorzugehen, wenn die Staaten selbst nicht handeln wollen. Strafverfolgungsbehörden müssen queerfeindliche Gewalt und Diskriminierung endlich ernst nehmen und aktiv bekämpfen.
  4. Gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz queren Lebens. Dabei ist Gesellschaftliche Aufklärung ein entscheidender Aspekt, um Queerfeindlichkeit zu bekämpfen. Vor allem in der Schule sollte es Aufklärungsunterricht geben, in dem verschiedene sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten vermittelt werden. Insbesondere soll dabei auch das Bedürfnis einer angemessenen sexuellen Aufklärung von queeren Jugendlichen gerecht werden.
  5. Eine queere Außenpolitik. Im Rahmen der gemeinsamen Außenpolitik der EU soll sich diese für die internationale Durchsetzung der Rechte von LGBTQ+-Personen einsetzen. Insbesondere die Kooperation und Unterstützung von lokalen Aktivist:innen und Bewegungen sind dabei das Mittel der Wahl. Die Haltung unserer internationalen Partner sollte eine Rolle spielen und mit einer klaren europäischen Position begegnet werden, insbesondere gegnüber Partnern in deren Ländern LGBTQ+-Personen die Todesstrafe droht. Bei EU-Erweiterungen muss die Rechtslage von LGBTQ+-Personen mehr beachtet werden.

8.Schutzräume für trans, inter und non-binäre Menschen schaffen. Trans, inter und non-binäre Menschen sind in besonderem Maße von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen. Dennoch finden sie in bestehenden Schutzräumen, wie Frauenhäusern und anderen Schutzstrukturen keinen Platz, da diese Einrichtungen überlastet sind oder kein Aufnahmeanspruch besteht. Die EU- Kommission und ihre Mitgliedstaaten müssen daher gezielt den Aufbau und die Förderung für Schutzräume unterstützen, die trans, inter und non-binären Menschen sicheren Zugang, Schutz und Hilfsangebote bieten.

9.Verbot von Konversionstherapien und Schutz intergeschlechtlicher Kinder. Konversionstherapien müssen vollständig und ohne Ausnahmen in allen EU- Mitgliedsstaaten verboten werden. Außerdem müssen intergeschlechtliche Kinder besser geschützt werden. Medizinisch nicht notwendige geschlechtsangleichende Eingriffe, die nur der Zuteilung zu einem binären Geschlecht dienen, sind zu untersagen. Eine solche Entscheidung darf nur von der betroffenen Person selbst getroffen werden, sobald sie hierzu in der Lage ist.

10.Schutz queerer Geflüchteter. Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen den Schutz queerer Geflüchteter sicherstellen. Die Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer darf nicht dazu führen, dass queere Menschen, die in ihren Herkunftsländern massiver Gewalt, Diskriminierung oder staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind, schlechteren Zugang zu Asyl erhalten.

ninaEuropa in queerer Vielfalt geeint