Bundeskongress, 25.10.2025
Ergänzung der GO um einen Persönlichen Antrag
Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025
Beschluss im Wortlaut:
Einschub eines neuen Paragraph §5 in die Geschäftsordnung: §5: Persönlicher Antrag
- Der persönliche Antrag wird für Anliegen genutzt, welche die persönliche Teilnahme an der Sitzung beeinträchtigen (z.B. Akustik, Lichtverhältnisse, Lesbarkeit von Texten)
- Seine Einbringung wird durch gehobene Arme und sich berührende Hände oder durch Vorsprache bei der Sitzungsleitung signalisiert oder durch die Sitzungsleitung vorgenommen. Der:Dem Antragsteller:in ist unverzüglich das Wort zu erteilen. Laufende Redebeiträge müssen unterbrochen werden.
- Die:Der Antragsteller:in kommuniziert in wenigen Sätzen, inwiefern die Teilnahme an der Sitzung beeinträchtigt ist. Bei Unterbrechung eines Redebeitrages geht das Wort danach zurück an die:den Redner:in. Die Redezeit wird entsprechend der Unterbrechung angepasst.
- Der persönliche Antrag ist allen im Raum anwesenden Personen vorbehalten.
Fortsetzung der GO mit entsprechend verschobenen Paragraphennummern.
