Bundeskongress, 25.10.2025

Ergänzung der GO um einen Persönlichen Antrag

Beschluss des Bundeskongresses der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 25.10.2025

Beschluss im Wortlaut:

Einschub eines neuen Paragraph §5 in die Geschäftsordnung: §5: Persönlicher Antrag 

  1. Der persönliche Antrag wird für Anliegen genutzt, welche die persönliche Teilnahme an der Sitzung beeinträchtigen (z.B. Akustik, Lichtverhältnisse, Lesbarkeit von Texten) 
  2. Seine Einbringung wird durch gehobene Arme und sich berührende Hände oder durch Vorsprache bei der Sitzungsleitung signalisiert oder durch die Sitzungsleitung vorgenommen. Der:Dem Antragsteller:in ist unverzüglich das Wort zu erteilen. Laufende Redebeiträge müssen unterbrochen werden. 
  3. Die:Der Antragsteller:in kommuniziert in wenigen Sätzen, inwiefern die Teilnahme an der Sitzung beeinträchtigt ist. Bei Unterbrechung eines Redebeitrages geht das Wort danach zurück an die:den Redner:in. Die Redezeit wird entsprechend der Unterbrechung angepasst. 
  4. Der persönliche Antrag ist allen im Raum anwesenden Personen vorbehalten. 

Fortsetzung der GO mit entsprechend verschobenen Paragraphennummern.

ninaErgänzung der GO um einen Persönlichen Antrag