Beschluss des Bundesausschusses der JEF Deutschland, 01.-03. Februar 2013, Berlin
Wir fordern ein Ende der politischen Schuldenkrise!
Beschluss im Wortlaut:
Die Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Deutschland begreifen das Fortdauern der sogenannten Eurokrise heute mehr denn je als eine politische Schuldenkrise.
Die Politik steht in der Schuld ihrer Bürgerinnen und Bürger: sie muss endlich das umsetzen, was sie in den letzten 20 Jahren als richtig erkannt, aber umzusetzen versäumt hat. Ohne eine konsequente Vertiefung der heutigen EU hin zu einem föderalen europäischen Bundesstaat ist das heute erreichte Niveau an Wohlstand, Freiheit und (sozialem) Frieden nicht haltbar!
Die JEF Deutschland erneuert hiermit die Forderungen, die sie schon im Juli 2011 in ihrem Beschluss „Für eine dauerhaft krisenfeste EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik!“ formuliert hat und macht noch einmal deutlich, …
1. …dass die Wiederherstellung der Gestaltungsmacht demokratischer Politik über die Dynamiken der globalisierten (Finanz-)Märkte nur durch eine konsequente Vergemeinschaftung der Wirtschafts- und Währungsunion möglich ist.
Schon im Jahr 2005, als Deutschland und Frankreich eine Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durchsetzten, war das Scheitern der zwischenstaatlichen Koordinierung im Rat der EU als Mittel der europäischen Wirtschaftspolitik offenbar.
Die wesentlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung (z.B. ESM, Fiskalpakt) heute wurden größtenteils sogar außerhalb der EU-Verträge ins Werk gesetzt. Die historischen Lehren sind nicht gezogen worden.
Wir fordern daher: die vollständige politische, wirtschaftliche und fiskalische Integration der EU. Das heißt konkret:
- Die Union muss einen eigenständigen (steuerfinanzierten) Haushalt bekommen, der von den Launen der Mitgliedsstaaten unabhängig ist und der der gemeinsamen Währung dauerhaft Glaubwürdigkeit gibt. Dazu gehört auch die Ausgabe gemeinsam garantierter europäischer Schuldscheine.
- Der Binnenmarkt muss vollendet werden: das schließt unter anderem eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Besteuerungen, eine gemeinsame Bankenaufsicht, einen gemeinsamen Mechanismus zur Abwicklung maroder Institute, die Erleichterung von Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie ein gemeinsames konjunkturspezifisches Versicherungssystem (etwa in Form einer gemeinsamen Arbeitslosigkeitsversicherung) zur Abfederung wirtschaftlicher Schocks in einzelnen Staaten mit ein.
2. …dass die ergriffenen Maßnahmen zur Lösung der Krise die EU tiefgreifend verändert haben und die EU weiter verändern werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sind aber weder Richtung noch Ziel erkennbar.
Die öffentlichen Diskussionen und Berichterstattung drehen sich im Wesentlichen um Fragen nach der Höhe des nächsten Hilfspakets oder des nächsten Schuldenschnitts. Dies sind nur medienwirksame Randfragen. Es geht in Wirklichkeit um die strukturelle Veränderung des europäischen Wirtschafts-, Währungs- und daher notwendigerweise auch des politischen Systems.
Wir fordern daher: Die politischen Entscheidungsträger müssen einen Fahrplan vorlegen, wie die weitere Lösung der Krise geschafft werden soll und wie das politische System dann aussähe, in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger dann leben würden. Die detaillierte Ausgestaltung des Fahrplans oder die Formulierung konkurrierender Fahrpläne sind dann Sache parteipolitisch konkurrierender Vorschläge und Wertvorstellungen. Die kommenden Europawahlen dienen den europäischen Bürgerinnen und Bürger als Votum für oder gegen die jeweiligen Vorschläge.
3. …dass die Marginalisierung der Gemeinschaftsinstitutionen und insbesondere des Europäischen Parlaments im Zuge der „Krisenbekämpfung“ einen unzureichend legitimierten Exekutivföderalismus hervorgebracht hat, der insbesondere die nationalen Haushaltsrechte aushöhlt.
Wir fordern daher: Die sogenannte Krisenbekämpfung im Rahmen des Europäischen Rats muss beendet werden! Dessen Aufwertung mit dem Vertrag von Lissabon war ein Fehler! Die Institutionen der EU müssen mit entsprechenden politischen Entscheidungs- und Steuerungsbefugnissen ausgestattet werden, um die notwendigen Maßnahmen umsetzen zu können. Dazu gehören die vollen Gesetzgebungs- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments sowie gegebenenfalls ergänzend der Auf- und Ausbau von mehrebenenparlamentarischen Strukturen und eine stärkere Vernetzung der jeweils nationalen Parlamente!