Bundesausschuss, 06.12.2025
Brücken bauen statt Hürden errichten – Europäische Jugendprogramme stärken statt begrenzen!
Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025
Beschluss im Wortlaut:
Seit Beginn der aktuellen Programmgeneration der Europäischen Jugendprogramme Erasmus + Jugend und Europäisches Solidaritätskorps (2021–2027) sind im Vergleich zur früheren Programmgeneration spürbar weniger Projekte von oder mit Organisationen aus nicht-assoziierten Drittländern gefördert worden. Ursache dafür ist unter anderem die Einführung einer quantitativen Obergrenze: Maximal 25 % der Fördermittel dürfen noch verwendet werden um Projekte zu fördern, an denen Organisationen oder Teilnehmende aus nicht-assoziierten Drittländern beteiligt sind. Die neue Begrenzung trifft damit insbesondere zivilgesellschaftliche Akteur:innen in Ländern wie Georgien, der Ukraine, Kosovo oder Moldau. Gerade für Organisationen in diesen Regionen ist diese Entwicklung fatal, da die Unterstützung durch die Europäischen Jugendprogramme oft als einzige oder eine der wenigen finanziellen Fördermöglichkeiten, das Überleben und die unverzichtbare Arbeit von Ngos und besonders Jugendverbänden und Jugendorganisationen sichert. Dabei leisten Jugendorganisationen in diesen Ländern nicht nur wertvolle Arbeit für junge Menschen vor Ort, sondern wirken zugleich als Brückenbauer zur Europäischen Union: Sie halten europäische Werte wie Demokratie, Solidarität und Menschenrechte auch in schwierigen Kontexten lebendig und tragen wesentlich zur Stärkung von Zivilgesellschaft, Demokratie und Friedenssicherung in Europa bei.
Die EU schneidet sich mit der Obergrenze dieser Programme ins eigene Fleisch: Denn Jugendorganisationen schützen Europa – nicht nur symbolisch, sondern ganz konkret, indem sie seine Werte verteidigen und junge Verbündete für die europäische Idee gewinnen, bevor andere Akteure diese Räume besetzen.
Als Junge Europäische Föderalist:innen fordern wir daher:
- Die Aufhebung der 25 %-Grenze der nächsten Programmgeneration der Europäischen Jugendprogramme ab 2028 für Fördermittel, die in Projekten mit nicht-assoziierten Drittländern eingesetzt werden dürfen. Statt einer pauschalen Obergrenze muss die wieder Qualität der Projekte den Ausschlag bei der Förderentscheidung geben!
- Die politische und institutionelle Anerkennung von europäischer Jugendarbeit als Bestandteil der europäischen Außen-, Friedens- und Nachbarschaftspolitik. Jugendprojekte mit nicht-assoziierten Drittländern sind keine „Bonusprogramme“, sondern leisten konkrete Beiträge für ein vereinigtes Europa!
