Bundesausschuss, 06.12.2025
Auf dem Weg zu einem europäischen Gesundheitssystem – die europäische Grundsicherung
Beschluss des Bundesausschuss der Jungen Europäischen Föderalist:innen am 06.12.2025
Beschluss im Wortlaut:
Der Zugang zu Gesundheitsversorgung ist ein europäisches Grundrecht, das für alle Menschen in der Europäischen Union gleichermaßen gelten muss. Aktuell hat jeder der 27 Mitgliedstaaten ein eigenes Gesundheitssystem, das sich in Qualität, Struktur und Umfang stark von den anderen unterscheidet. Auch die verschiedenen nationalen Versicherungssysteme unterscheiden sich erheblich voneinander. Beides verstärkt die Entwicklung von sozialer und finanzieller Ungleichheit.
In einem föderalen europäischen Bundesstaat dürfen die Art und Qualität der Gesundheitsversorgung nicht von Wohn- oder Geburtsort abhängen. Daher muss es ein einheitliches System mit einer einheitlichen Versicherung geben. Der Weg dorthin muss in Etappen gegangen werden. Ein erster Schritt sollte eine Teil-Zusammenlegung der Versicherungssysteme sein. Dies ist im Verhältnis des insgesamt sehr komplexen und vielschichtigen Systems ein erster und verhältnismäßig einfach umzusetzender Schritt.
Deshalb fordern wir:
- die Schaffung eines Rahmens für ein gemeinsames europäisches Gesundheitssystems.
- bis zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems die Einführung einer europäischen medizinischen Grundsicherung, die allen Bürger:innen der Europäischen Union einen sicheren und verlässlichen Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung garantiert. Diese europäische Grundsicherung umfasst grundlegende lebensnotwendige Leistungen sowie solche, die bereits von allen nationalen Systemen übernommen werden, wie zum Beispiel Besuche bei Allgemeinmediziner:innen sowie die Versorgung in Krankenhäusern. Damit schaffen wir ein gemeinsames Fundament der Solidarität, das sicherstellt: Wer in Europa lebt, soll überall in Europa die gleichen grundlegenden Rechte auf medizinische Hilfe genießen – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er oder sie gerade ist. Eine solche Grundsicherung ist nicht nur Ausdruck von Gerechtigkeit, sondern auch ein Schritt hin zu einem geeinten Europa, das die Gesundheit seiner Menschen in den Mittelpunkt stellt.
- bis zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems die europäische medizinische Grundsicherung durch Beiträge der nationalen Gesundheitssysteme an den EU-Haushalt zu finanzieren. Die Form und Höhe der Beiträge sind zu bestimmen auf Basis der zu erwartenden Kosten mit besonderem Fokus auf soziale Gerechtigkeit.
- bis zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems es den Mitgliedstaaten freizustellen, weitere Gesundheitsangebote zur Ergänzung der europäischen Grundsicherung in Form einer gesetzlichen oder privaten nationalen Gesundheitsversicherung bereitzustellen. Nach dieser Umstellung darf niemand innerhalb der europäischen und nationalen gesetzlichen Gesundheitssysteme schlechter gestellt sein als vorher. Diese weiteren Angebote hängen maßgeblich von der Struktur des jeweiligen Gesundheitssystems ab und können zum Beispiel Psychotherapie, Reha-Maßnahmen oder andere Methoden sein. Wir fordern, dass die Finanzierung und Bereitstellung medizinischer Versorgung in der gesamten EU entlang gemeinsamer Qualitätsstandards und mit dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit erfolgt.
